Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen
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Anregung vom 19.03.2019, OA 374 entstanden aus Vorlage: OF 320/4 vom 05.03.2019
Betreff: Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den laufenden Haushalt werden die notwendigen Mittel zur Einhausung der A 661 in der Variante L 2 eingestellt. Begründung: Die Expertenanhörung im Planungsamt am 11.02.2019 hat ergeben, dass die Planungen von Hessen Mobil zur Planfeststellung unter Anbringung von kilometerlangen Lärmschutzwänden und einer neuen Einfädelspur von der Friedberger Landstraße aus nunmehr so weit gediehen sind, dass sie auf eine Planfeststellung zulaufen. Bringt die Stadt nicht in diesem Jahr ihre eigenen Vorstellungen in diesen Plan ein, so wurde in der Anhörung deutlich, würde der Zeitpunkt für eine Einhausung verpasst werden. Auch wurde in der Expertenanhörung deutlich, dass von den bislang diskutierten Varianten L 1, L 2, L3 und L 4 die Variante L 2 offenbar diejenige ist, welche das beste Verhältnis von den aufzubringenden Kosten und dem stadtplanerischen Nutzen beinhaltet. Mit der Variante L 2 wird es möglich, am Katharinen-Campus, an der Festeburgsiedlung und im südlichen Seckbach die größtmögliche Zahl von Wohnungen zu errichten, die dann auch nicht als Lärmschutzwände fungieren müssen. Auch wird so ein neuer Grünzug möglich, der den Günthersburgpark und Wasserpark mit dem Huthpark und über neue Wegeverbindungen (siehe M 21/19) mit dem Lohrberg verknüpft. Die städtebauliche Trennung, die in den 80er-Jahren entstand, würde damit aufgehoben und neues Bauland gewonnen. Wenn man bedenkt, dass die Nachfrage nach Wohnflächen und nach Grünflächen mit weiter steigender Bevölkerungszahl zunehmen wird, ist ein Landgewinn hochwillkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4