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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord

01.07.2016 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 entstanden aus Vorlage: OF 51/12 vom 01.07.2016 Betreff: Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord Vorgang: OM 178/16 OBR 13; OM 183/16 OBR 7, OM 227/16 OBR 10 Der Magistrat wird aufgefordert, für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden nach Westhausen einzurichten. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an den Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und 10 Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen, davon insbesondere Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (u. a. mindestens 8 Kinder aus Kalbach und 20 Kinder vom Riedberg). Das Gymnasium ist zwar mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, die entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schüler zu verkürzen sowie den Fahrweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 227 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1283 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord

28.06.2016 · Aktualisiert: 21.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 227 entstanden aus Vorlage: OF 68/10 vom 12.06.2016 Betreff: Expressbuslinie für das zukünftige Gymnasium Nord Vorgang: OM 178/16 OBR 13; OM 183/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Ortsbezirk 10 ohne Zwischenstopp nach Westhausen eingerichtet wird. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Français Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler und Eltern entlastet werden, die entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1284 Aktenzeichen: 40 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schöneres Praunheim Heerstraße - vorne hui, hinten pfui?

07.06.2016 · Aktualisiert: 13.11.2020

Anregung vom 07.06.2016, OA 28 entstanden aus Vorlage: OF 9/7 vom 10.05.2016 Betreff: Schöneres Praunheim Heerstraße - vorne hui, hinten pfui? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die städtische Liegenschaft Heerstraße 155 bis 157 - Hintergrundstück (Zugang von der Eberstadtstraße) so zu gestalten, dass sie nicht mehr überörtlich zur Müllentsorgung einlädt. Begründung: Während die Heerstraße hervorragend saniert wurde, sammeln sich hinter der ersten Häuserreihe auf einer städtischen Liegenschaft Sperrmüll, Hausrat und Gartenabfälle. Auch wenn von Zeit zu Zeit der gröbste Dreck beseitigt wird, lockt die Gestaltung der Fläche auch Ortsfremde an, hier ihren Müll zu deponieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2016, ST 1486 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 15.06.2016 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 30.06.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.07.2016, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 28 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 332, 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 04.07.2016 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasium Nord zwischen Wohnort und Schule

07.06.2016 · Aktualisiert: 10.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 entstanden aus Vorlage: OF 21/13 vom 06.06.2016 Betreff: Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasium Nord zwischen Wohnort und Schule Vorgang: OM 183/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden ohne Zwischenstopp nach Westhausen eingerichtet wird. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen, schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, welche entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrtweg sicherer zu gestalten. Dieser Antrag wird parallel auch im Ortsbeirat 10 eingebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1317 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und Schule

07.06.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 183 entstanden aus Vorlage: OF 14/7 vom 07.06.2016 Betreff: Einführung einer Expressbuslinie im Ringsystem für eine schnelle und sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler des zukünftigen Gymnasiums Nord zwischen Wohnort und Schule Vorgang: OM 178/16 OBR 13 Der Magistrat wird aufgefordert, für die Schülerinnen und Schüler des zum neuen Schuljahr 2016/2017 startenden Gymnasiums Nord eine Expressbuslinie im Ringsystem vom Frankfurter Norden ohne Zwischenstopp nach Westhausen einzurichten. Die Buslinie soll die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtteilen Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim in regelmäßigen, an dem Stundenplan des Gymnasiums ausgerichteten Abständen, schnell und sicher zum neuen Gymnasium befördern. Um auch den Heimweg sicherzustellen, soll die Linie in einem Ringsystem verkehren. Dabei soll die Buslinie mindestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn einer Schulstunde ankommen und zehn Minuten nach dem Ende einer Schulstunde wieder abfahren. Hierbei soll eine enge Abstimmung zwischen den beteiligten Ortsbeiräten und der Betreibergesellschaft traffiQ stattfinden. Begründung: Zum neuen Schuljahr 2016/2017 wird das Gymnasium Nord den Schulbetrieb auf dem Interimsstandort in Westhausen mit einer Schüleranzahl von 210 aufnehmen. Das insbesondere für die Schülerinnen und Schüler aus den nördlichen Frankfurter Stadtteilen (Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Harheim, Bonames und Berkersheim; derzeit 24 Schülerinnen und Schüler, Tendenz steigend) benötigte und in Anspruch genommene Gymnasium ist zwar mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die Haltestellen "Heerstraße" bzw. "Friedhof Westhausen" zu erreichen. Der Fahrtweg aus dem Frankfurter Norden beträgt allerdings über 45 Minuten (einfache Strecke) und beinhaltet bis zu drei Umstiege. Es ist daher davon auszugehen, dass viele Schülerinnen und Schüler in privaten Pkws zur Schule gebracht werden, was zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in Westhausen führen wird. Die Verkehrssituation vor Ort ist durch die bestehenden beiden Schulen Liebiggymnasium sowie Lycée Victor Hugo (Französische Schule) bereits angespannt. Zudem sollen mit dieser Buslinie insbesondere die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern entlastet werden, welche entgegen ihres Erstwunsches keinen Platz an ihrer Wunschschule bekommen haben. Ein wie oben beschriebener Expressbus schafft eine Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen mit privaten Pkw zu vermindern und gleichzeitig die Fahrtdauer für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu verkürzen sowie den Fahrtweg sicherer zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2016, OM 178 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 286 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1316 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße/Zur Kalbacher Höhe durch Schutzblinker verbessern

03.06.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 163 entstanden aus Vorlage: OF 31/12 vom 23.05.2016 Betreff: Verkehrssicherheit an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße/Zur Kalbacher Höhe durch Schutzblinker verbessern Vorgang: OM 4503/15 OBR 12; ST 141/16 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/ Olof-Palme-Straße/Zur Kalbacher Höhe durch Schutzblinker zu ergänzen. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße/Zur Kalbacher Höhe haben sich in den letzten Jahren eine Reihe von Unfällen ereignet, zuletzt im März dieses Jahres. Der Ortsbeirat hat hierzu bereits mehrfach Initiativen ergriffen. Eine Verstärkung der Verkehrsüberwachung wurde vom Magistrat (ST 141) zuletzt abgelehnt, weil kein rotlichtbedingter Unfallschwerpunkt vorliege. Auf Grund der Nähe zur Autobahnauffahrt fahren die Fahrzeuge in dem Kreuzungsbereich oft mit hoher Geschwindigkeit. So entsteht insbesondere bei den rechts abbiegenden Fahrzeugen ein erhöhtes Risiko, die bei Grün querenden Fußgänger zu spät oder gar nicht zu sehen. Viele Fußgänger queren täglich diese Kreuzung, um ins Mertonviertel und zur U-Bahn-Station "Riedwiese/Mertonviertel" zu gelangen. Die bisherigen Unfälle an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße/ Zur Kalbacher Höhe waren in der Regel Unfälle beim Abbiegen, d. h., der abbiegende Verkehr hat die bei Grün querenden Fußgänger schlicht übersehen. Um die Wahrnehmung der Grünphase und damit der Fußgänger zu verbessern, wird daher die Ergänzung der Ampelanlage um Schutzblinker erbeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4503 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 141 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1136 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2298 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Geschwindigkeitsreduzierung durch Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark

23.05.2016 · Aktualisiert: 08.06.2016

Antrag vom 23.05.2016, OF 30/12 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung durch Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich Bonifatiuspark im Bereich der abgesenkten Bürgersteige Fahrbahnmarkierungen aufzubringen, z. B. ein Schachbrettmusters oder ein flächige besondere Farbgebung, um die Aufmerksamkeit des Verkehrs in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Der Bonifatiuspark wird durchtrennt von der Straße zur Kalbacher Höhe. Eine Verbindung für Fußgänger, die den östlichen in den westlichen Parkbereich verbindet, erscheint da nur selbstverständlich. Auch für den Schulweg vieler Kinder ist eine weitere sichere Überquerungsmöglichkeit der stark befahrenen Straße von Vorteil. Die Straße Zur Kalbacher Höhe ist insbesondere im Bereich zwischen Prozessionsweg und Riedbergallee aufgrund ihrer baulichen Gestaltung nach den bisherigen Erfahrungen anfällig für die Überschreitung der dort geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Aufbringung von Fahrbahnmarkierungen im Bereich Bonifatiuspark erscheint geeignet, die Aufmerksamkeit des Verkehrs in diesem Bereich zu erhöhen und damit auch zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu motivieren, ohne dass weitere kostenträchtigere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird im Sinne der Vorlage OF 30/12 gebeten, einen Ortstermin im Rahmen der Schulwegsicherung zu veranlassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Benennung eines Platzes auf dem Riedberg

12.05.2016 · Aktualisiert: 08.06.2016

Antrag vom 12.05.2016, OF 28/12 Betreff: Benennung eines Platzes auf dem Riedberg Der Ortsbeirat schlägt dem Magistrat vor, dem bisher nicht benannten Platz nördlich des Bonifatiusparks, westlich der Kita Sonnenwind, nördlich des Bonifatiusparks und am südlichen Ende des Topografischen Weges den Namen "Alter Gerichtsplatz" zu geben. Begründung: Der oben näher bezeichnete Platz in Größe von etwa 1500 qm ist bisher namenlos. Zur Erinnerung an die Geschichte dieses Ortes und auch um die Orientierung zu erleichtern, wäre es sinnvoll, dem Platz einen Namen zu geben. Aus unserer Sicht bietet es sich an, den Namen "Alter Gerichtsplatz" zu wählen und zwar aus folgenden Gründen: An der beschriebenen Stelle befand sich für einige Jahrhunderte in unmittelbarer Nähe der früheren Kreuzkirche an der Bonifatiusquelle auf Kalbacher Gemarkung die Gerichtsstätte der Grafschaft "von Stulen" und der Hohemark Waldgenossenschaft. Noch im 14.Jahrhundert wurden bei der Bonifatiuskirche zu Cruzen Gerichtsstage abgehalten. Der Name der heutigen Straße "Zum Stulen", die zur früheren Gerichtsstätte führt, erinnert an die besondere Geschichte dieses Ortes. Im Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main gibt es die Bezeichnung "Alter Gerichtsplatz" bisher nicht. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Initiative OI 1 2016 Die Vorlage OF 28/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung wie folgt ergänzt wird: "Die Platzfläche ist durch eine eigenständige Gestaltung sowohl vom Bonifatiuspark wie auch von der Grünanlage Topographischer Weg getrennt. Sie bildet jedoch ein Verbindungsschanier zwischen den beiden Grünanlagen. Im Hinblick auf die besondere historische Bedeutung dieses Ortes sollte durch die entsprechende Benennung auf die Vorgeschichte dieses Bereichs hingewiesen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung des Pflasters auf dem Platz am südöstlichen Ende des Bonifatiusparks

29.04.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 16 entstanden aus Vorlage: OF 1/12 vom 08.04.2016 Betreff: Ausbesserung des Pflasters auf dem Platz am südöstlichen Ende des Bonifatiusparks Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass das Basalt- und Granitpflaster auf dem Platz am südöstlichen Ende des Bonifatiusparks neben der Kita Sonnenwind möglichst bald ausgebessert wird. Begründung: Das Sand- und Splittbett der Pflasterung auf dem oben genannten Platz hat sich im Laufe der Zeit durch das übliche Setzen und den Einfluss von Sickerwasser abgesenkt. An vielen Stellen haben zudem Kaninchen Sand und Splitt an die Oberfläche befördert. Insbesondere im Bereich des gröberen Basaltpflasters sind auf diese Weise größere und tiefere Spalten entstanden, und die Steine liegen nicht mehr fest. Die Verkehrssicherheit des Platzes ist damit beeinträchtigt. Die Pflasterung sollte daher möglichst bald ausgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 931 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Radaranlage Zur Kalbacher Höhe zwischen Zum Stulen und Riedbergallee

17.04.2016 · Aktualisiert: 09.05.2016

Antrag vom 17.04.2016, OF 3/12 Betreff: Radaranlage Zur Kalbacher Höhe zwischen Zum Stulen und Riedbergallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert eine permanente Verkehrsüberwachungsanlage auf der Straße "Zur Kalbacher Höhe" zwischen der Straße "Zum Stulen" und der Riedbergallee in beide Fahrtrichtungen einzurichten. Begründung: Seit Monaten ist eine verstärkte Überschreitung der Geschwindigkeit - besonders in den Nachtstunden - festzustellen, dies insbesondere auch, da die Ampelanlage an der Grundschule ausgeschaltet ist. Diese stört die Anwohner in erheblichem Maße und beeinflusst die Verkehrssicherheit in diesem Bereich. Trotz baulicher Veränderung der Straße "Zur Kalbacher Höhe" konnte keine Abhilfe geschaffen werden. Auch Kontakte mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie dem Straßenverkehrsamt und der Abteilung für Verkehrsüberwachung brachten keine Ergebnisse. Daher sind nun längerfristige Maßnahmen zu treffen. Die Kosten für die Installation der Radaranlage werden durch die Einnahmen aus den Bußgeldern gedeckt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 3/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße

04.01.2016 · Aktualisiert: 05.02.2016

Antrag vom 04.01.2016, OF 614/7 Betreff: Wohnbebauung und Schulbauten im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Der Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße wurde im Ortsbeirat 7 mit Änderungswünschen bzgl. der Emissionsobergrenzen beschlossen, da der Ortsbeirat die umliegenden Bewohner schützen möchte. Dies vorweggeschickt fragen wir den Magistrat: Welche gewerblichen Betriebe können sich trotz der geplanten Beschränkung nördlich der Heerstraße ansiedeln? Bzw. wird die beschlossene Emissionsgrenze zwangsläufig zu mehr Einzelhandel oder Büroraum führen? Inwieweit sieht der Magistrat die Möglichkeit produzierendes Gewerbe im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße anzusiedeln, da laut des Masterplans "Industrie" vor allem Industrieflächen benötigt werden? Wie bewertet der Magistrat die Nutzung der gut angebundene Fläche (U6/RTW) für Wohnbebauung und Schulbauten bzw. was spricht aus Sicht des Magistrat gegen diese Nutzung? Wann kann der Ortsbeirat 7 mit einem gültigen Bebauungsplan für den Teilbereich II rechnen? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die Fragen der Vorlage getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1560 2016 1. Die Fragen 1 und 2 der Vorlage OF 614/7 werden abgelehnt. 2. Die Fragen 3 und 4 der Vorlage OF 614/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: SPD, FARBECHTE und GRÜNE gegen CDU, BFF, FDP und REP (= Annahme) zu 2.: Frage 3: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, Frage 4: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Radaranlage Zur Kalbacher Höhe zwischen Zum Stulen und Riedbergallee

02.01.2016 · Aktualisiert: 29.01.2016

Antrag vom 02.01.2016, OF 524/12 Betreff: Radaranlage Zur Kalbacher Höhe zwischen Zum Stulen und Riedbergallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert eine permanente Verkehrsüberwachungsanlage auf der Straße "Zur Kalbacher Höhe" zwischen der Straße "Zum Stulen" und der Riedbergallee in beide Fahrtrichtungen einzurichten. Begründung: Seit Monaten ist eine verstärkte Überschreitung der Geschwindigkeit - besonders in den Nachtstunden - festzustellen, dies insbesondere auch, da die Ampelanlage an der Grundschule ausgeschaltet ist. Diese stört die Anwohner in erheblichem Maße und beeinflusst die Verkehrssicherheit in diesem Bereich. Trotz baulicher Veränderung der Straße "Zur Kalbacher Höhe" konnte keine Abhilfe geschaffen werden. Auch Kontakte mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie dem Straßenverkehrsamt und der Abteilung für Verkehrsüberwachung brachten keine Ergebnisse. Daher sind nun längerfristige Maßnahmen zu treffen. Die Kosten für die Installation der Radaranlage werden durch die Einnahmen aus den Bußgeldern gedeckt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 524/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zügige Bebauung der beiden städtischen Grundstücke im südlichen Eingangsbereich der Straße Zur Kalbacher Höhe

11.12.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4856 entstanden aus Vorlage: OF 516/12 vom 17.11.2015 Betreff: Zügige Bebauung der beiden städtischen Grundstücke im südlichen Eingangsbereich der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die beiden städtischen Grundstücke im südlichen Eingangsbereich der Straße Zur Kalbacher Höhe möglichst bald bebaut werden. Begründung: Im südlichen Eingangsbereich der Straße Zur Kalbacher Höhe befindet sich auf der östlichen und westlichen Seite jeweils ein unbebautes Grundstück im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Vor allem das Grundstück auf der östlichen Seite ist in einem verwahrlosten Zustand. Der dortige ehemalige Verkaufspavillon der CKV-Gruppe verfällt mehr und mehr und ist inzwischen baufällig. Von zahlreichen Anwohnern des Riedbergs wird der derzeitige Zustand immer wieder beklagt und bei Mitgliedern des Ortsbeirates angefragt, wann "dieser Schandfleck" an einer so exponierten Stelle des Riedbergs endlich verschwindet. Aus Sicht des Ortsbeirates könnte es eine Option sein, für die Bebauung der beiden genannten Grundstücke im Zuge eines städtebaulichen Wettbewerbs eine Gesamtkonzeption zu entwickeln und damit den Eingangsbereich des Riedbergs attraktiver zu gestalten. Sollte eine Bebauung in absehbarer Zeit jedoch nicht möglich sein, so sollten die Grundstücke wenigstens in einen einigermaßen erträglichen Zustand gebracht werden. Die derzeitigen Verhältnisse sind nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 438 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 712 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

REWE-Center Eugen-Hartmann-Straße 7 - Keine Zufahrt von der Heerstraße

16.11.2015 · Aktualisiert: 08.12.2015

Antrag vom 16.11.2015, OF 595/7 Betreff: REWE-Center Eugen-Hartmann-Straße 7 - Keine Zufahrt von der Heerstraße Der Magistrat wird gebeten die Zufahrt auf das Gelände des REWE-Centers von der Heerstraße wirkungsvoll zu verhindern, die bereits gebaute Einfahrt zu sperren und vom Bauträger zeitnah zurückbauen zu lassen. Begründung: Die Zufahrt zum REWE-Center war immer und ausschließlich über die Eugen-Hartmann-Straße geplant. Eine direkte Anbindung mit Abbiegeverkehr von der Heerstraße sollte dauerhaft ausgeschlossen werden. Der erfolgte Bau einer Einfahrt von der Heerstraße lässt nur den Schluss zu, dass bereits jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Zufahrt über die Heerstraße erfolgen soll. Dieses Ansinnen ist wirkungsvoll zu verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 7 am 01.12.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 595/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Sicherung des Kreisverkehrs Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen

13.11.2015 · Aktualisiert: 08.12.2015

Antrag vom 13.11.2015, OF 508/12 Betreff: Sicherung des Kreisverkehrs Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen Ende Oktober wurde ein Kind im Kreisverkehr Zur Kalbacher Höhe/Am Bonifatiusbrunnen angefahren. Das Kind ist, zum Glück, nur leicht verletzt worden. In der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 09.10.2015 wurde bereits einstimmig beschlossen, diesen Kreisel durch eine Aufpflasterung zu ertüchtigen, um die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu reduzieren. Die Verkehrsschilder am Kreisel sind teilweise durch den vorhandenen Baumbestand nur schwer oder sehr spät zu erkennen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, dass Straßenverkehrsamt und/oder das Grünflächenamt zu beauftragen, die Beschilderung für die Fußgängerüberwege sowie die bereits bestehende Tempo 30 Zone durch Beschnitt der Bäume, bis zur notwendigen Höhe, diese besser einsehbar zu machen. Ferner wird der Magistrat gebeten, weitere Maßnahmen insbesondere an den Einmündungen in den Kreisverkehr zu prüfen, die geschwindigkeitsreduzierend wirken können. Begründung: Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder herzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 508/12 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umbau des Kreisverkehres an der Straße Zur Kalbacher Höhe

09.10.2015 · Aktualisiert: 09.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4608 entstanden aus Vorlage: OF 490/12 vom 23.09.2015 Betreff: Umbau des Kreisverkehres an der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, den Kreisverkehr an der Straße Zur Kalbacher Höhe durch eine Neugestaltung des Kreisinneren mit Begrünung, Ausbildung eines deutlich erhöhten Absatzes und Austausch der Aufpflasterung dahin gehend zu ertüchtigen, dass das verbotswidrige Durchfahren des Kreisverkehrs gemäß § 9a St VO weitestgehend verhindert wird. Begründung: Aufgrund der niveaugleichen Ausbildung des Kreisinneren wird der Kreisel von vielen Pkw in beiden Richtungen der Straße Zur Kalbacher Höhe verbotswidrig ohne jegliches Einlenken am Innenrand des Kreisels durchfahren. Die Bestimmungen des § 9a Absatz 2 StVO, wonach die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren werden darf, werden von vielen Pkw-Fahrern ignoriert. Aufgrund der falschen Bauweise wird die geschwindigkeitsreduzierende Wirkung des Kreisels nicht erzielt. Durch eine Neugestaltung, gemäß den Erfahrungswerten der Stadt Frankfurt, könnte dieser Zustand verbessert werden. Dabei können die vor Kurzem umgebauten Kreisverkehre an der Altenhöferallee als Beispiel dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 138 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 am Riedberg Mehr Lebensqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner

09.10.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 09.10.2015, OM 4605 entstanden aus Vorlage: OF 487/12 vom 20.09.2015 Betreff: Tempo 30 am Riedberg Mehr Lebensqualität für alle Bewohnerinnen und Bewohner Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, der Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee, ein Tempolimit von 30 km/h mit dem Ziel angeordnet werden kann, für das gesamte Baugebiet Riedberg einen einheitlichen Bereich mit Tempo 30 auszuweisen. Der Bereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee zwischen dem Kreisel an der Carl-Hermann-Rudloff-Allee und der Rosa-Luxemburg-Straße sollte ebenso wie der Bereich der Altenhöferallee zwischen dem Kreisel an der Konrad-Zuse-Straße und der Marie-Curie-Straße von der Geschwindigkeitsreduzierung ausgenommen werden. Begründung: Das Baugebiet Riedberg ist mit nur vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Geschwindigkeit auf der Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso auf einem Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, die Querung der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien 29 und 251, sowie künftig die Linie 28, werden durch eine Tempo 30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für den ganzen Stadtteil Kalbach eingerichtete Tempo 30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation im Stadtteil hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnern befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 140 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2016, OM 5079 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 982 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 710 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 132 Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2482 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg

25.09.2015 · Aktualisiert: 20.10.2015

Antrag vom 25.09.2015, OF 495/12 Betreff: Mülleimer in den Grünanlagen Kalbach-Riedberg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Grünflächenamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, wiederholt hat der Ortsbeirat 12 in den vergangenen Jahren auf die von Tieren verstreuten Abfälle in den Grünanlagen in Kalbach und Riedberg aufmerksam gemacht und die Anschaffung von Mülleimern mit Deckeln angeregt. Deshalb nimmt der Ortsbeirat mit Freude zur Kenntnis, dass diese Anregung jetzt aufgegriffen wurde und das Grünflächenamt neue Mülleimer mit festen Deckeln bestellen will. Der Ortsbeirat bittet schon jetzt, bei der Auswahl der Standorte die Grünflächen in der Stadtrandlage in Kalbach und am Riedberg zu berücksichtigen. Besonders im Kätcheslachpark, Bonifatiuspark und im Topografischen Weg sind oft verstreute Müllreste an bestehenden Mülleimern anzutreffen, ebenso in der Grünfläche der Weingärtenanlage und entlang der Nordostseite des Baugebiets Kalbach-Nord. Der Ortsbeirat 12 hofft, dass an den vorgeschlagenen Standorten ein Austausch der Mülleimer vorgenommen werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 09.10.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 495/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung der Fahrbahn Zur Kalbacher Höhe Straßenumbau führt zur Gefährdung des Radverkehrs

11.09.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4502 entstanden aus Vorlage: OF 478/12 vom 29.08.2015 Betreff: Gestaltung der Fahrbahn Zur Kalbacher Höhe Straßenumbau führt zur Gefährdung des Radverkehrs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Straße Zur Kalbacher Höhe im Bereich der Grundschule Riedberg für den bergauf führenden Radverkehr eine von der Fahrbahn getrennte Radwegespur ausgewiesen werden kann, da der Radverkehr auf der Fahrbahn durch die Steigung nur sehr langsam vorankommt, damit zum Hindernis für den Autoverkehr wird und in Folge eine Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer entsteht. Begründung: Mit dem Straßenumbau, der Verbreiterung der Mittelinsel und dem Wegfall der Radspuren auf der Fahrbahn müssen Fahrzeuge und Fahrräder die verschmälerte Fahrbahn nutzen. Bergab passieren Radfahrer schnell und zügig den eingeengten Bereich. Bergauf bleiben Radfahrer allerdings deutlich unter der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Überholvorgänge durch Pkw, Lkw und Busse führen zu einer Gefährdung der langsam fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer. Eventuell kann eine Radwegespur auf dem Bürgersteig markiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1641 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verstärkung der Verkehrsüberwachung im Kreuzungsbereich Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße/Zur Kalbacher Höhe

11.09.2015 · Aktualisiert: 12.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4503 entstanden aus Vorlage: OF 480/12 vom 12.08.2015 Betreff: Verstärkung der Verkehrsüberwachung im Kreuzungsbereich Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße/Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Polizei die Verkehrsüberwachung im Kreuzungsbereich Marie-Curie-Straße/Olof-Palme-Straße/Zur Kalbacher Höhe zu intensivieren. Begründung: Der Ortbeirat hatte sich schon mehrfach erfolglos mit dieser Bitte an den Magistrat gewandt. Vom Magistrat wird argumentiert, dass es sich bei dem oben genannten Kreuzungsbereich nicht um einen Unfallschwerpunkt handle und von daher nichts zu unternehmen sei. Am Morgen des 8. Juli 2015 hat sich nun ein schwerer Unfall mit drei Schwerverletzten ereignet. Ursache war vermutlich die Missachtung des Rotlichts durch einen aus der Olof-Palme-Straße kommenden Pkw-Fahrer. Auch in Zukunft wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Unfällen kommen, weil insbesondere auf der Marie-Curie-Straße zahlreiche Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind und oft auch noch das Rotlicht missachten. Von daher wäre es vorbeugend notwendig, auf der Marie-Curie-Straße in beide Fahrtrichtungen Geräte zur Überwachung der Geschwindigkeit und zur Einhaltung der Ampelregelungen fest zu installieren. Es muss ja nicht erst zu einer "ausreichend hohen Zahl" von Verkehrsunfällen kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 141 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 163 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2298 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

RTW-Abzweig in den Frankfurter Norden/Linie 2

26.08.2015 · Aktualisiert: 15.09.2015

Antrag vom 26.08.2015, OF 631/8 Betreff: RTW-Abzweig in den Frankfurter Norden/Linie 2 Vorgang: ST 885/15 Viele Jahre gab es die unveränderte Planung, die Linie 2 der Regionaltangente West bis zur Station Nordwestzentrum zu führen. Vor kurzem war dann eine Variante entlang der BAB5 und die Anbindung an die U3 bei Niederursel im Gespräch. Doch nun endet Linie 2 der RTW -weit entfernt- in Praunheim Nord. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Durch welche konkreten Gründe kam es zu der vorläufigen Entscheidung, die Linie 2 in Praunheim Nord enden zu lassen? Warum ist dies nicht frühzeitig dem zuständigen Ortsbeirat 8 mitgeteilt worden? 2. 52,9 % der Planungskosten der RTW werden durch den Gesellschafter Stadt Frankfurt geleistet. Wie steht die Stadt Frankfurt zum Nutzwert der Weiterführung der Strecke von Praunheim/Nord Richtung NWZ ? 3. Wann fällt eine Entscheidung in der Planungsgesellschaft, ob und wann die Linie 2 bis zum NWZ gebaut wird? Begründung: Die RTW ist unzweifelhaft ein zukunftsweisendes Projekt im ÖPNV-Bereich. Umso mehr ist es wirklich bedauerlich, dass die RTW im Frankfurter Nordwesten anscheinend nicht näher an die Wohnbebauung und deren wichtige ÖPNV-Verkehrsknoten geführt wird. Der Straßenneubau Gewerbegebietserschließung Heerstraße ("Praunheimer Umfahrung") soll weiterhin gebaut werden. Und die neue ÖPNV-Verbindung RTW wird eingekürzt. Dies ist ein fatales Signal. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 885 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 8 am 10.09.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1446 2015 Die Vorlage OF 631/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße

30.07.2015 · Aktualisiert: 16.09.2015

Antrag vom 30.07.2015, OF 553/7 Betreff: Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße läßt lt. Baunutzungsverordnung Schulen als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke ausnahmsweise zu. Warum wurde vom Magistrat dieser Ersatz-Standort der Europäischen Schule nicht geprüft und nicht vorgeschlagen? Welche "planungsrechtlichen Gründe" lassen angeblich eine Bebauung mit einer Schule nicht zu? Begründung: Nach Durchsicht der St 363, B273 und B275 ergeben sich zwangsläufig die o.g. Fragen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1433 2015 1. Die Vorlage OF 553/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage B 273 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage B 275 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung) zu 2. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis) zu 3. SPD, FARBECHTE, BFF, FDP, REP und fraktionslos gegen CDU und GRÜNE (= Kenntnis)

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Veränderte Linienführungen der Buslinien 28 und 29

10.07.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.07.2015, OM 4377 entstanden aus Vorlage: OF 468/12 vom 25.06.2015 Betreff: Veränderte Linienführungen der Buslinien 28 und 29 Der Magistrat wird gebeten, traffiQ und VGF aufzufordern, nach Inkrafttreten des Fahrplanwechsels im Dezember 2015 auf den Buslinien 28 und 29 sowie den Stadtbahnlinien U 2, U 8 und U 9 sowohl in den Fahrzeugen als auch an den Haltestellen regelmäßige Fahrgastbefragungen durchzuführen, Verspätungs- und Ausfallzeiten zu dokumentieren, diese auszuwerten und auf die gewonnenen Erkenntnisse auch unterjährig nutzergerecht zu reagieren sowie dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In der Sitzung des Ortsbeirates 12 am 29. Mai 2015 haben Vertreter von traffiQ die zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 vorgesehenen veränderten Linienführungen der Buslinien 28 und 29 erläutert. Demnach soll die Buslinie 28 nur noch zwischen der U-Bahn-Station "Kalbach" und Harheim regelmäßig verkehren. Die Parallelfahrten des 28er Busses mit der Buslinie 29 in Kalbach werden eingestellt, mit der Ausnahme dreier Schülerfahrten der Buslinie 28 vor Schulbeginn und dreier Fahrten nach Schulschluss zwischen der U-Bahn-Station "Kalbach" über die bisherige Endhaltestelle "Kalbach Hopfenbrunnen" hinaus und den Schulstandorten "Gymnasium Riedberg" und "Zur Kalbacher Höhe". Die Linie 29 soll weiterhin ganztägig verkehren, soll aber über den Westflügel geführt und um fünf Haltestellen erweitert werden, wobei die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" entfällt. Der Ortsbeirat 12 begrüßt die notwendige ÖPNV-Anbindung des Westflügels, sieht aber auch Nachteile durch die Änderungen der Linienführungen. So wird die lange Streckenführung der Buslinie 29 noch einmal länger und somit verspätungs- und ausfallanfälliger. Die besonders von mobilitätseingeschränkten Personen bevorzugten direkten Zielfahrten zum Riedbergzentrum und Nordwestzentrum von Kalbach verlängern sich. Der Wegfall der ganztägigen Andienung der Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" betrifft Schüler, Anwohner und Besucher des Riedbergzentrums gleichermaßen. Die allein auf Schülerfahrten ausgerichteten Fahrten der Buslinie 28 sind in diesen Zeitfenstern für andere Fahrgäste unattraktiv. In Kalbach und in Riedberg wächst die Bevölkerung. Insofern muss der ÖPNV hierauf abgestimmt und attraktiv gestaltet werden. Die Erhebungen sollen diesem Ziel dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1540 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Erwerb des Anwesens .Kindertagesstätte Welt-Raum., Renoirallee 34, 60438 Frankfurt

09.07.2015 · Aktualisiert: 20.07.2015

Antrag vom 09.07.2015, OF 474/12 Betreff: Erwerb des Anwesens "Kindertagesstätte Welt-Raum", Renoirallee 34, 60438 Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die E-Mail Korrespondenz mit dem Trägerverein der Kita und die mittlerweile vorliegenden Bestätigung des Liegenschaftsamtes, wonach ein notariell beurkundeter Kaufvertrag über das Grundstück mit der "Kindertagesstätte Welt-Raum" eingegangen sei, nimmt der Ortsbeirat zum Anlass für die folgende Anfrage: 1. Ist insoweit bereits eine Auflassungsvormerkung (zugunsten des Investors) beantragt oder gar eingetragen worden? 2. a) Ist im Hinblick darauf, dass das Grundstück im Bereich der "Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Am Riedberg" liegt, eine Genehmigung des eben erwähnten Kaufvertrages gemäß §§ 169, 144, 145 BauGB erforderlich? b) Sofern dies der Fall sein sollte: Ist es richtig, dass die Möglichkeit der Versagung der Genehmigung gemäß § 145 Absatz 2 BauGB recht eingeschränkt ist? 3. Welche Optionen (siehe E-Mail des Liegenschaftsamtes an Frau Ortsvorsteherin Friedrich vom 8. Juli) werden seitens der Stadt geprüft beziehungsweise kommen überhaupt noch in Betracht? 4. Wird - wie mündlich mehrfach als "ultima ratio" versprochen - ein Vorkaufsrecht ausgeübt? Wann wird die Ausübung dieses angeblich bestehenden Vorkaufsrechts erfolgen? 5. a) Wenn nein, falls kein Vorkaufsrecht ausgeübt werden sollte: Was sind die Gründe hierfür ? b) In diesem Falle (Antwort auf Frage 4: nein) möge darüber Auskunft gegeben werden, ob ein Vorkaufsrecht für die Stadt überhaupt besteht oder vielmehr im hier vorliegenden Falle der Insolvenz und/oder Zwangsvollstreckung die Regelungen des § 28 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 471 BGB ein Vorkaufsrecht ausschließen. 6. Unter Hinweis auf die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 10.Oktober 2014, OM 3567, werden ferner die nachfolgenden zwei Fragen gestellt: a) Wie hoch sind die voraussichtlichen Schäden, die der Stadt entstehen, wenn wie es jetzt scheint, aufgrund der damals versäumten Auflassungsvormerkung (zugunsten der Stadt) das Grundstück nicht - ohne Zahlung eines Kaufpreises - an die Stadt übertragen werden kann? b) Wer kommt für diesen Schaden auf? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 25 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Kassold gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1416 2015 Die Vorlage OF 474/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Schulentwicklungsplanentwurf Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93

29.06.2015 · Aktualisiert: 27.10.2020

Anregung vom 29.06.2015, OA 641 entstanden aus Vorlage: OF 209/14 vom 14.06.2015 Betreff: Schulentwicklungsplanentwurf Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vorgang: OA 595/15 OBR 12; OM 3841/15 OBR 13; OM 3843/15 OBR 15; OM 3855/15 OBR 14 Der Ortsbeirat 14 begrüßt im Rahmen des Entwurfs des neuen Schulentwicklungsplans die Einrichtung einer IGS am Standort der zweiten weiterführenden Schule auf dem Riedberg im Bereich der Gräfin-Dönhoff-Straße/Zur Kalbacher Höhe. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Entwurf des Schulentwicklungsplans eine gymnasiale Oberstufe für diese zu errichtende IGS hinzuzufügen und diese entsprechend zu planen. Begründung: Gegenwärtig befindet sich auf dem o. g. Areal die Neue Gymnasiale Oberstufe als Außenstelle der Max-Beckmann-Schule, die künftig als Oberstufe bei der Paul-Hindemith-Schule im Gallus angesiedelt sein wird. So sehen es die Pläne des Bildungsdezernates bisher vor. Damit hat der Frankfurter Norden auf der Gemarkung Kalbach aktuell zwei Oberstufen neben der Oberstufe in Nieder-Eschbach. Der Ortsbeirat 14 hat in der Sitzung am 09.02.2015 mit der Vorlage OM 3855 beschlossen, eine weiterführende Schule mit gymnasialer Oberstufe zu errichten. Ferner hat auch der Ortsbeirat 12 (Kalbach, Riedberg) in der Sitzung am 16.01.2015 mit der Vorlage OA 595, der Ortsbeirat 13 mit der Vorlage OM 3841 vom 03.02.2015 und der Ortsbeirat 15 mit der Vorlage OM 3843 vom 06.02.2015 ebenfalls eine weiterführende Schule an dem o. g. Standort Riedberg mehrheitlich beschlossen. Eine gymnasiale Oberstufe an der künftigen IGS erhöht die Attraktivität des Schulstandortes beträchtlich und trägt somit wirksam zu einer Entlastung des Gymnasiums Riedberg und weiterer Gymnasien im Norden bei, da sie in dieser Form eine echte Alternative für viele Eltern darstellt, die sich das Abitur als Bildungsabschluss für ihr Kind wünschen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.01.2015, OA 595 Anregung an den Magistrat vom 03.02.2015, OM 3841 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2015, OM 3843 Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3855 Anregung vom 10.07.2015, OA 656 Antrag vom 10.07.2015, OF 472/12 Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2015, ST 1573 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 14 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Schulentwicklungsplanentwurf

28.06.2015 · Aktualisiert: 14.07.2015

Antrag vom 28.06.2015, OF 460/12 Betreff: Schulentwicklungsplanentwurf Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat 12 begrüßt zu der M 93 im Rahmen des Entwurfs des neuen Schulentwicklungsplans für 2015-2019 die Einrichtung unter Punkt 5.1.17 einer IGS am Standort der zweiten weiterführenden Schule auf dem Riedberg im Bereich der Gräfin-Dönhoff-Straße/Zur Kalbacher Höhe. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dem Entwurf des Schulentwicklungsplans eine gymnasiale Oberstufe für diese zu errichtende IGS hinzuzufügen und diese entsprechend zu planen. Begründung: Gegenwärtig befindet sich auf dem o. g. Areal die neue Gymnasiale Oberstufe als Außenstelle der Max-Beckmann-Schule, die künftig als Oberstufe bei der Paul-Hindemith-Schule im Gallus angesiedelt sein wird. So sehen es die Pläne des Bildungsdezernates bisher vor. Damit hat der Ortsbezirk 12 sowie der Frankfurter Norden auf der Gemarkung Kalbach aktuell zwei Oberstufen neben der Oberstufe in Nieder-Eschbach. Der Ortsbeirat 12 Kalbach-Riedberg hat in der Sitzung vom 16.01.2015 mit der OA 595 beschlossen, eine weiterführende Schule mit gymnasialer Oberstufe zu errichten. Ferner haben auch die Ortsbeiräte 13 mit der OM vom 03.02.2015, der Ortsbeirat 14 mit OF 186/14 vom 17.01.2015 und der Ortsbeirat 15 mit OF 260/15 vom 23.01.2015 ebenfalls eine weiterführende Schule auf dem o. g. Standort Riedberg mehrheitlich beschlossen. Eine gymnasiale Oberstufe an der künftigen IGS erhöht die Attraktivität des Schulstandortes beträchtlich und trägt somit wirksam zu einer Entlastung des Gymnasiums Riedberg und weiterer Gymnasien im Norden bei, da sie in dieser Form eine echte Alternative für viele Eltern darstellt, die sich ein Abitur als Bildungsabschluss für ihr Kind wünschen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 10.07.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 460/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fertigstellung des Weges beziehungsweise der Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im Klausenstück

29.05.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4232 entstanden aus Vorlage: OF 451/12 vom 22.04.2015 Betreff: Fertigstellung des Weges beziehungsweise der Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im Klausenstück Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wann der südliche Teil des Weges beziehungsweise die schon vorbereiteten Parkbuchten im Bereich Crutzenkirchweg beziehungsweise Im Klausenstück fertiggestellt werden. Begründung: Während der obere (nördliche) Teil des Weges und die westlich angrenzenden Parkbuchten bereits seit Längerem fertiggestellt sind und von den Anwohnern auch rege genutzt werden, steht die Fertigstellung des unteren (südlichen) Teils aus unbekannten Gründen noch aus. Für die Anwohner wäre es wünschenswert, einen befestigten Weg und einige zusätzliche Parkflächen zur Verfügung zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1306 Anregung an den Magistrat vom 13.11.2015, OM 4727 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ansiedlung Europäische Schule prüfen

19.05.2015 · Aktualisiert: 15.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 04.05.2015 Betreff: Ansiedlung Europäische Schule prüfen Vorgang: ST 363/15 In der Stellungnahme ST 363 berichtet der Magistrat, dass eine Umwidmung des Gewerbegebiets Heerstraße in ein Mischgebiet keine Voraussetzung für die Ansiedlung einer Schule ist. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Ansiedlung "ausnahmsweise" zulässig wäre und einer "genaueren Prüfung" bedarf. Zudem muss auch die Abbildung des Platzbedarfs der Schule im Gebiet genau geprüft werden. Unter diesen Voraussetzungen wird der Magistrat gebeten, die in der Stellungnahme ST 363 genannten Prüfungen ohne weitere Aufforderung durchzuführen, sobald feststeht, dass der Platzbedarf der Europäischen Schule am bisherigen Standort nicht abgedeckt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST 1286 Aktenzeichen: 40 33

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Schulentwicklungsplanentwurf

12.05.2015 · Aktualisiert: 10.06.2015

Antrag vom 12.05.2015, OF 448/12 Betreff: Schulentwicklungsplanentwurf Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat 12 begrüßt im Rahmen des Entwurfs des neuen Schulentwicklungsplans die Einrichtung einer IGS am Standort der zweiten weiterführenden Schule auf dem Riedberg im Bereich der Gräfin-Dönhoff-Straße/Zur Kalbacher Höhe. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, dem Entwurf des Schulentwicklungsplans eine gymnasiale Oberstufe für diese zu errichtende IGS hinzuzufügen und diese entsprechend zu planen. Begründung: Gegenwärtig befindet sich auf dem o. g. Areal die neue Gymnasiale Oberstufe als Außenstelle der Max-Beckmann-Schule, die künftig als Oberstufe bei der Paul-Hindemith-Schule im Gallus angesiedelt sein wird. So sehen es die Pläne des Bildungsdezernates bisher vor. Damit hat der Ortsbezirk 12 sowie der Frankfurter Norden auf der Gemarkung Kalbach aktuell zwei Oberstufen neben der Oberstufe in Nieder-Eschbach. Der Ortsbeirat 12 Kalbach-Riedberg hat in der Sitzung vom 16.01.2015 mit der OA 595 beschlossen, eine weiterführende Schule mit gymnasialer Oberstufe zu errichten. Ferner haben auch die Ortsbeiräte 13 mit der OM vom 03.02.2015, der Ortsbeirat 14 mit OF 186/14 vom 17.01.2015 und der Ortsbeirat 15 mit OF 260/15 vom 23.01.2015 ebenfalls eine weiterführende Schule auf dem o. g. Standort Riedberg mehrheitlich beschlossen. Eine gymnasiale Oberstufe an der künftigen IGS erhöht die Attraktivität des Schulstandortes beträchtlich und trägt somit wirksam zu einer Entlastung des Gymnasiums Riedberg und weiterer Gymnasien im Norden bei, da sie in dieser Form eine echte Alternative für viele Eltern darstellt, die sich ein Abitur als Bildungsabschluss für ihr Kind wünschen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 448/12 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-Riedberg

11.05.2015 · Aktualisiert: 10.06.2015

Antrag vom 11.05.2015, OF 453/12 Betreff: Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat bittet um Mitteilung über den Verfahrensstand zur Errichtung eines Senioren-Fitnessparcours im Bereich Bonifatiuspark und der Grünanlage Topographischer Weg, entsprechend der gemeinsamen Abstimmung mit dem Grünflächenamt und unter Bezug auf die OM 1780 vom 30.11.2012 und die ST 1263 vom 19.8.2013. Begründung: Mit der Stellungnahme ST 1263 hat der Magistrat eine Standortprüfung für eine Seniorenfitnessanlage in Kalbach und in Riedberg angekündigt und mitgeteilt, den Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. Eine frühestmögliche Realsierung wurde für 2015 in Aussicht gestellt, da zunächst noch früher gemeldete Wünsche aus anderen Ortsbeiräten zur Umsetzung anstanden. Inzwischen scheinen diese Wünsche erfüllt, so dass nun den älteren Menschen in Kalbach-Riedberg in den öffentlichen Grünanlagen und Parks ein Angebot für körperliche Betätigung (Fitnessübungen) bereitgestellt werden kann. Es ist an der Zeit, für die in der erfolgten Abstimmung in Betracht gezogenen Standorte im Bonifatiuspark und im Topographischen Weg eine Vorentwurfsplanung vorzulegen und diese mit dem Ortsbeirat abzustimmen damit die Maßnahme umgesetzt werden kann. Der mit der vorläufigen Stellungnahme ST 327 vom 22.02.2013 gemachte Hinweis des Magistrats, dass viele Erwachsene es nicht schätzen, ihr Training in unmittelbarer Nähe von spielenden Kindern zu absolvieren und weniger beobachtete Lagen bevorzugen, teilt der Ortsbeirat indes nicht. Beispiele des Main-Taunus-Kreises, wie z.B. in Hofheim, Kriftel, Sulzbach, Hattersheim und Eschborn zeigen, dass ältere und jüngere Menschen durchaus in direkter Nachbarschaft ihren Freizeitaktivitäten nachgehen. Die erwachsenen Besucher trainieren hier mit Blick auf angrenzende Kinderspielplätze ihre Fitness, was von den jungen und älteren Nutzern nicht als störend, sondern als positiv empfunden wird. Entscheidend für eine Nutzung sind vielmehr eine gute Erreichbarkeit und Akzeptanz des Geräteangebots. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1376 2015 Die Vorlage OF 453/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit für die Pächter der Kleingartenanlage Fuchstanz

21.04.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4053 entstanden aus Vorlage: OF 518/7 vom 06.04.2015 Betreff: Verkehrssicherheit für die Pächter der Kleingartenanlage Fuchstanz Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Kleingartenvereins Fuchstanz klagten die Pächter, die ihre Parzellen über den Eingang in der Gontardstraße erreichen, dass dies zu bestimmten Tageszeiten kaum gefahrlos möglich ist. Hierbei handelt es sich um die frühen Vormittags- und die Nachmittagsstunden, wenn die Schülerinnen und Schüler der französischen Schule (Lycée Victor Hugo) mit dem Auto zu Schule gebracht bzw. abgeholt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird, wenn eine schnellere Fahrt möglich ist, in der Regel nicht eingehalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu veranlassen, um den Pächtern ein gefahrloses Betreten oder Verlassen der Kleingartenanlage zu ermöglichen. Denkbar wäre eine deutliche Abmarkierung des Eingangsbereiches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1017 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden

21.04.2015 · Aktualisiert: 08.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4050 entstanden aus Vorlage: OF 512/7 vom 07.04.2015 Betreff: Verkehrsbehinderung durch die Bushaltestelle Haingrabenstraße muss beseitigt werden Vorgang: ST 73/15 Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrshindernis Bushaltestelle in der Haingrabenstraße zu beseitigen. Dazu sind folgende Schritte notwendig: 1. Der alte Zustand einer Haltebucht für drei Busse wird wieder hergestellt. Dabei könnte beispielgebend die neue Bushaltestelle an der Heerstraße am Praunheimer Kreisel sein. 2. Es muss ein Fahrkartenautomat aufgestellt werden, um die Zeitverzögerungen, die durch den Ticketverkauf durch den Busfahrer entstehen, zu reduzieren. Begründung: Entgegen der Stellungnahme ST 73 des Verkehrsdezernates ist die Verkehrsbehinderung und die Belastung der Anwohner durch die neue Bushaltestelle erheblich. Besonders in den Morgenstunden, aber auch in den Nachmittag- und Abendstunden kommt es durch die haltenden Busse zu erheblichen Staus, die es vorher nicht gab. Diese werden nach der Sanierung der Heerstraße noch zunehmen. Die Verweildauer der Busse an der Haltestelle wird durch den Fahrkartenverkauf durch den Busfahrer noch ungewollt verlängert. Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste werden durch die Staus massiv behindert. Aber auch die frühere Möglichkeit des direkten Umsteigens zwischen den gemeinsam wartenden Bussen ist weggefallen. Dies alles sind Erkenntnisse, Kritiken und Anregungen, die Bürger bei einem Ortstermin vorgetragen haben. Die Bürger sehen in der neuen Bushaltestelle eine massive Verschlechterung ihrer Situation gegenüber vorher. Die neue Haltstelle nutzt wahrscheinlich nicht einmal der Beschleunigung des ÖPNV, und wenn, dann auf Kosten der Anwohner. Was durch diese Art der Haltestellengestaltung sicherlich erreicht wurde, ist die massive Behinderung des Individualverkehrs einschließlich der Rettungsfahrzeuge im Einsatz, einhergehend mit einer erheblichen Belastung der Anwohner durch stehenden Verkehr. Ein mehr als zweifelhaftes Ergebnis, welches der Ortsbeirat nicht akzeptieren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 73 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1117 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen

30.03.2015 · Aktualisiert: 04.05.2015

Antrag vom 30.03.2015, OF 580/8 Betreff: Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen Vorgang: M 22/12; ST 363/15 In den kommenden Wochen wird die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) erwartet. Von der Schulleitung der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gegebene Informationen, die auch Ortsbeiratsmitgliedern bekannt wurden, deuten darauf hin, dass die ESF nach Möglichkeit ihren Standort im Frankfurter Norden behalten möchte, da er verkehrsmäßig sehr günstig mit den Wohnorten der Schüler und der vergleichsweise jungen Lehrkräfte, die ihrerseits mit Familien in der Umgebung wohnhaft geworden sind, verknüpft ist. Ob die zur Zeit am Standort Praunheimer Weg zur Verfügung stehenden Flächen für einen Ausbau der Schule ausreichen, der fast eine Verdoppelung der Schülerzahlen binnen 5 bis 10 Jahren vorsieht, erscheint aus Sicht des Ortsbeirates unter Würdigung der verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen äußerst fraglich. Insofern sollte aus rein praktischen Erwägungen eine Verlegung der Schule innerhalb des Frankfurter Nordens nicht kategorisch ausgeschlossen sein. Unabhängig von der Haltung des Magistrats in der ST 363 v. 06.03.2015, die sich auf den zukünftig verdichteten Bereich des östlichen Teilgebietes des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße bezieht, stellt sich die Frage, ob diesbezüglich einmal geprüft wurde, ob die ESF genügend Entwicklungsfläche auf dem ca. 10.000 m2 großen Areal des im nördlichen Teil des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) befindlichen, nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Hofes hätte. Die verkehrliche Erschließung könnte über die A66 und die einmal fertig ausgebaute Ludwig-Landmann-Straße stattfinden. Soziale Einrichtungen sind laut Beschluss zur M 22 v. 13.02.2012 im gesamten Plangebiet ausnahmsweise möglich. Dies vorausgeschickt, wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie - zur Erweiterung der ESF eine Verlegung der ESF auf die o.a. Fläche des ehemaligen Hofgutes im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2) prüfen wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.01.2012, M 22 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 23.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1336 2015 Die Vorlage OF 580/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Worte "ca. 10.000 m2 großen" gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung

10.03.2015 · Aktualisiert: 13.11.2020

Anregung vom 10.03.2015, OA 610 entstanden aus Vorlage: OF 397/7 vom 03.06.2014 Betreff: Erarbeitung einer Härtefallregelung für die Vorgartensatzung In der Ortsbeiratssitzung am 13.05.2014 wurde mit Vertretern städtischer Ämter und zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern der Heerstraße intensiv über die Probleme bezüglich der Mülltonnenstellplätze gesprochen. Einerseits besteht die Vorschrift, die Mülltonnen auf der Liegenschaft stehen zu haben, andererseits dürfen sie laut Vorgartensatzung nicht im Vorgartenbereich stehen. Angesichts des Umbaus der Heerstraße und der nicht einfachen örtlichen Rahmenbedingungen wurde in der Sitzung u. a. die Einrichtung eines Runden Tisches unter der Leitung des Ortsvorstehers angeregt, um Lösungsmöglichkeiten für diese schwierige Konfliktsituation zu finden. Als Ergänzung eines geplanten Runden Tisches scheinen aber auch Überlegungen über rechtliche Änderungen an der Vorgartensatzung sinnvoll und notwendig. Dabei geht es nicht um das generelle Erlauben des Abstellens von privaten Mülltonnen im öffentlichen Raum oder im Vorgarten, sondern um eine einzelfallbezogene und den jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten angepasste Härtefallklausel , die dem Magistrat und den zuständigen Ämtern in eng begrenzten Ausnahmefällen die notwendige Flexibilität und den erforderlichen Handlungsspielraum eröffnet. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, einen Änderungsvorschlag für die Einfügung einer Härtefallklausel in die Vorgartensatzung zu erarbeiten, die in eng begrenzten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten ein Abweichen von der generellen Regelung der Vorgartensatzung zum Abstellen von Mülltonnen ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1108 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.04.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 610 wird auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 610 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2015, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, TO II, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OA 610 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, NPD und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5925, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Öffnung der Graf-von-Stauffenberg-Allee an die Rosa-Luxemburg-Straße

25.01.2015 · Aktualisiert: 18.03.2015

Antrag vom 25.01.2015, OF 416/12 Betreff: Öffnung der Graf-von-Stauffenberg-Allee an die Rosa-Luxemburg-Straße Um die mit dem Umbau des Kreisels Riedbergallee/Altenhöferallee verbundenen Verkehrsbehinderungen durch die mehrwöchige Teilsperrung beider Straßen zu reduzieren, bittet der Ortsbeirat, den Anschluss der seit Wochen fertiggestellten Graf-von-Stauffenberg-Allee an die Rosa-Luxemburg-Allee kurzfristig zu öffnen. Nicht nur für die Anwohner des Riedbergs sondern auch für die Rettungsfahrzeuge und den erheblichen Baustellenverkehr im Bereich Riedberg-Westflügel sollte durch diesen Straßenanschluss die derzeit verkehrlich eingeschränkte Anbindung des Riedbergs verbessert werden. Begründung: Aus für den Ortsbeirat unersichtlichen Gründen, bleibt die seit einigen Wochen fertiggestellte Graf-von-Stauffenberg-Allee im letzten Teilstück südlich des Kreisels mit der Carl-Hermann-Rudloff-Allee zur Rosa-Luxemburg-Straße gesperrt. Nach Auskunft der Hessen Agentur soll diese Sperrung frühestens im April aufgehoben werden. Für den Ortsbeirat und die BürgerInnen am Riedberg wird durch dieses nicht nachvollziehbare Verwaltungshandeln der verkehrliche Ablauf am Riedberg unnötig behindert. Auch der Bereich der Straße Zur Kalbacher Höhe, vor der Grundschule Riedberg I, wird unnötig belastet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 06.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 416/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 416/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gontardstraße in den Schulwegeplan aufnehmen

20.01.2015 · Aktualisiert: 08.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3789 entstanden aus Vorlage: OF 483/7 vom 06.01.2015 Betreff: Gontardstraße in den Schulwegeplan aufnehmen Der Magistrat wird gebeten , die Gontardstraße in den Schulwegeplan aufzunehmen. Begründung: Die Gontardstraße ist eine wichtige Zufahrtsstraße zur Französischen Schule und zur Liebigschule. Ein Großteil der Schüler erreichen ihre Schulen über diese Route. Deshalb ist es wichtig, die Straße in den Schulwegeplan mit aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 926 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneute Schmierereien an der Brunnen- und Treppenanlage im Bonifatiuspark

16.01.2015 · Aktualisiert: 15.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3766 entstanden aus Vorlage: OF 412/12 vom 03.01.2015 Betreff: Erneute Schmierereien an der Brunnen- und Treppenanlage im Bonifatiuspark Vorgang: ST 965/14 Der Magistrat wird gebeten, die bereits vor mehreren Wochen an der Brunnenanlage (Mauern, Stahleinfassung, Informationstafel) und beidseits der großen Treppe im Bonifatiuspark angebrachten Schmierereien zu beseitigen. Entsprechend der Mitteilung in der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 965, entspricht es auch der Auffassung des Ortsbeirats, Schmierereien zeitnah, am besten möglichst umgehend, zu beseitigen. Deshalb wird darum gebeten, bei den regelmäßigen Parkreinigungen auch auf Schmierereien zu achten und die sofortige Beseitigung zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 965 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 370 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße

04.01.2015 · Aktualisiert: 28.01.2015

Antrag vom 04.01.2015, OF 482/7 Betreff: Anfrage an den Magistrat zur Entscheidung bzgl. des Ankaufs der Gewerbefläche Eschborner Landstraße Das öffentlich zugängliche Expose zum Gewerbegebiet Eschborner Landstraße / Gaugrafenstraße (http://picture.immobilienscout24.de/files/video001/N /321/470/85/321470085-0.pdf?1136921789) in Verbindung mit dem Beitrag der FNP vom 2.12.2014 (http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Kein-Kaeufer-fuer-Areal-an-der-Gaugrafenstr asse;art675,1155124) wirft einige Fragen auf, die der Ortsbeirat den Magistrat bittet zu beantworten: 1. Die FNP behauptet, der Kauf des Areals durch die Stadt wäre nicht zustande gekommen, da das Risiko der Stadt zu groß sei. "Es handle sich um kontaminiertes Gelände, dessen Sanierung einen Millionenbetrag kosten könne." Das Expose sagt in Kapitel 7 aus: "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen um-welttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungs-bedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung für das Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." a. Welche über das Gutachten hinausgehenden Informationen liegend der Stadt vor, die die oben zitierte Aussage rechtfertigen? b. Diese Informationen sind dem Ortsbeirat zugänglich zu machen. c. Wenn keine weiteren Informationen vorliegen, wie kommt das Stadtplanungsamt zu dieser Einschätzung? 2. Weiterhin ist in Kapitel 7 ausgeführt " Bietern, die ein verhandlungsfähiges Angebot abgeben, wird bei Bedarf Einblick in die vorliegenden Gutachten gegeben." a. Warum sind die vorliegenden Gutachten nicht öffentlich einsehbar? b. Diese Gutachten sind dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. 3. Kapitel 7, .Sonstiges' Die Stadt Frankfurt am Main hat die Bereitschaft erklärt, diese Flurstücke im Zuge des Veräußerungsverfahrens der Gesamtliegenschaft zu veräußern. Interessenten werden gebeten, sich in dieser Angelegenheit mit dem Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main in Verbindung zu setzen. a. Wann wurde diese Entscheidung gefällt? b. Von Wem? c. Hat diese Entscheidung einen endgültigen Charakter, was den Erwerb des Geländes durch die Stadt angeht ? d. Weiterhin wird im Expose ausgeführt, der Westerbach solle renaturiert werden, die zum Verkauf angebotenen Flurstücke betreffen aber die ehemaligen Bachläufe. Geht der Magistrat davon aus, dass ein Investor diese Flurstücke erwirbt um auf diesen einen Bach wiederherzustellen? e. Oder ist doch eher anzunehmen, dass nach Veräußerung der Grundstücke zugunsten des Investors auf eine Renaturierung des Westerbach verzichtet wird? 4. Kapitel 6 .Erschließung' "Erschließungsbeiträge sind gemäß der Auskunft des Amtes für Straßenbau und Erschließung für die Flurstücke, die im Eigentum des Bundes stehen, für die Erschließungsanlagen Eschborner Landstraße und Gaugrafenstraße nicht mehr zu zahlen." a. Bedeutet dies, dass ein Investor keine Beiträge zu den nicht unerheblichen Aufwendungen für eine bedarfsgerechte Verkehrsanbindung zu leisten hat? b. Wie stellt der Magistrat sicher, dass eine belastbare Bedarfsabschätzung in Abhängigkeit des endgültigen Käufers / angesiedelten Gewerbes vorgenommen werden kann? c. Hat der Magistrat, das Stadtplanungsamt oder das Amt für Straßenbau und Erschließung zu diesem Thema bereits Gutachten erstellt? d. Wenn C) Ja, so sind diese Gutachten und Abschätzungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu bringen. Wenn C) Nein, warum nicht? e. Hat der Magistrat oder eins der beteiligten Ämter bereits Kontakt zu Hessen Mobil aufgenommen, um die Möglichkeiten einer Erschließung des Grundstücks über eine eigene Autobahnanbindung zur A5 zu eruieren? f. Wenn E) Ja, mit welchem Ergebnis? g. Wenn E) Nein, warum nicht? Ist dieses geplant? 5. Generelles a. Warum muss der Ortsbeirat sich die notwendigen Informationen mühsam aus der Presse zusammensammeln und wird nicht umfassend und zeitnah vom Magistrat informiert? b. Gibt es überhaupt ein zusammenhängendes Konzept für die Gewerbeentwicklung im Bereich des OBR7? c. Es drängt sich der Gedanke auf, bei der Gewerbeentwicklung würde eher reagiert als agiert. Die Entwicklung des Gewerbegebiets Heerstraße scheint zu keinem Zeitpunkt mit der Entwicklung des in Frage stehenden Gebiets verknüpft worden zu sein. Insbesondere was die entstehenden Verkehrsströme angeht, scheinen beide Gebiete isoliert betrachtet zu werden. Oder gibt es übergreifende Konzepte? Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1232 2015 Die Vorlage OF 482/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf

02.12.2014 · Aktualisiert: 23.02.2015

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3701 entstanden aus Vorlage: OF 467/7 vom 17.11.2014 Betreff: Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf Der Magistrat wird gebeten, die Satzung zur Straßenreinigung in folgenden Punkten zu konkretisieren: - Gebühren werden nur dann erhoben, wenn eine Gegenleistung erbracht wurde; - Gebühren werden für den Fall zurückerstattet, wenn keine Leistung erbracht wurde. Begründung: Anwohner der Heerstraße sind mit Recht darüber verärgert, dass sie Straßenreinigungsgebühren bezahlen sollen, obwohl dafür monatelang keine Gegenleistung erbracht werden konnte. Grund dafür war die Sanierung der Straße (FNP vom 30.10.2014). Es kann nicht sein, dass die Satzung der Straßenreinigung so unkonkret gehalten ist und dadurch beliebig ausgelegt werden kann. Das muss dringend geändert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 309

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Praunheimer Kreisel verkehrstechnisch richtig konzipiert?

17.11.2014 · Aktualisiert: 10.12.2014

Antrag vom 17.11.2014, OF 468/7 Betreff: Praunheimer Kreisel verkehrstechnisch richtig konzipiert? Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob der Praunheimer Kreisel verkehrstechnisch richtig konzipiert wurde. Begründung: Am Praunheimer Kreisel kommt es gehäuft vor, dass größere Lastkraftwagen sich dort festfahren. In der FNP vom 13.11.2014 wurde über den jüngsten Vorfall dieser Art berichtet. Daraus ergibt sich die Frage, ob der Praunheimer Kreisel dauerhaft den verkehrstechnischen Anforderungen gewachsen ist. Auch nach Abschluss der Sanierung der Heerstraße wird man an dieser Straßenverbindung mit großen Fahrzeugen (z.B. Baufahrzeugen) rechnen müssen. Die Situation scheint sehr bedenklich zu sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 468/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, FARBECHTE und fraktionslos gegen CDU und REP (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumfahrung Praunheim/Planungsmittel (auch Gewerbegebietsanbindung Heerstraße genannt)

06.11.2014 · Aktualisiert: 26.11.2014

Antrag vom 06.11.2014, OF 541/8 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ortsumfahrung Praunheim/Planungsmittel (auch Gewerbegebietsanbindung Heerstraße genannt) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die dafür vorgesehenen Mittel werden gestrichen. Begründung: Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen voraussichtlich bis zu 65 Millionen Euro. Die Sinnhaftigkeit dieses Straßen- und Brückenneubaus ist äußerst fraglich, da mit diesem "vergifteten Geschenk" der zukünftig ansteigende, motorisierte Verkehr aus Praunheim und dem neuen Gewerbegebiet nunmehr auch auf angrenzende Stadtteile (Nordweststadt, Heddernheim) verteilt werden soll. Die angestrebte Baumaßnahme zementiert somit die Verkehrsproblematik im Frankfurter Nordwesten dauerhaft. Gerne kann dieses Geld beispielsweise für die Instandsetzung von zahlreich vorhandenen, maroden Ingenieurbauwerken im Ortsbezirk 8 verwendet werden -oder für den gesamtstädtischen Schuldenabbau. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 06.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2014 Die Vorlage OF 541/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2

04.11.2014 · Aktualisiert: 13.11.2020

Anregung vom 04.11.2014, OA 571 entstanden aus Vorlage: OF 453/7 vom 17.10.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 696 erneut durchzuführen mit dem Ziel, das reine Gewerbegebiet in seinem östlichen Teil als Mischgebiet auszuweisen und somit die Ansiedlung von Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Wohngebäuden zu ermöglichen. Begründung: Der Satzungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht erfolgt, gleichzeitig haben sich neue Argumente für die Ausweisung eines Mischgebiets ergeben. Zum einen werden händeringend geeignete Flächen für den Wohnungsbau gesucht, zum anderen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein neuer Standort für die Europäische Schule zu finden. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans noch keine Gewerbebetriebe angesiedelt sind, sind keine Nachteile für bestehende Betriebe zu erwarten. Bestehende bzw. im Bau befindliche Gewerbebetriebe im benachbarten Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 dürften ebenfalls nicht im Konflikt mit einem Mischgebiet stehen. Das Mischgebiet könnte sich auf einen Teilbereich im Osten des Gesamtgebiets beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 12.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 60 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 571 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Ablehnung) RÖMER und Piraten (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 571 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OA 571 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, RÖMER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5415, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf

04.11.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

Antrag vom 04.11.2014, OF 460/7 Betreff: Satzung zur Straßenreinigung konkretisieren - das Beispiel Heerstraße zeigt Handlungsbedarf Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Satzung zur Straßenreinigung so zu konkretisieren, dass es nicht zu Gebührenbescheide kommt, für die keine Gegenleistungen erbracht wurden. Begründung: Anwohner der Heerstraße sind mit recht darüber verärgert, dass sie Straßenreinigungsgebühren bezahlen sollen, obwohl dafür Monate lang keine Gegenleistung erbracht werden konnte. Grund dafür war die Sanierung der Straße. (s. FNP v. 30.10.2014) Es kann nicht sein, dass die Satzung der Straßenreinigung so unkonkret gehalten ist und dadurch beliebig ausgelegt werden kann. Das muss dringend geändert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 460/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Verkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten

18.10.2014 · Aktualisiert: 12.11.2014

Antrag vom 18.10.2014, OF 455/7 Betreff: Verkehrskonzept für das Gewerbegebiet Eschborner Landstraße erarbeiten Der Magistrat wird gebeten für die Verkehrsanbindung des Gewerbegebiets Eschborner Landstraße ein Konzept zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die jetzige Verkehrssituation auf den Verbindungen des Gewerbegebiets zu den Autobahnen (insbesondere Guerikestrasse, Gaugrafenstrasse,Westerbachstrasse) ist bereits jetzt sehr unbefriedigend. Durch die politische Entscheidung der Ansiedlung neuer Gewerbe wird die Situation weiter verschärft. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens kann von der bestehenden Anbindung nicht verkraftet werden und führt insbesondere im Bereich der Westerbachstrasse zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung der Anwohner. Damit steht die Stadt in der Pflicht, sich mit den Folgen eines weiter zunehmenden Verkehrsaufkommens auseinanderzusetzen. Mit der Besiedlung des Gewerbegebiets nördlich der Heerstraße kommen zusätzliche Verkehrsströme hinzu. Deshalb sieht der Ortsbeirat hier dringenden Handlungsbedarf. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 04.11.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wurde zurückgezogen.

Partei: fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-Raum

10.10.2014 · Aktualisiert: 24.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3567 entstanden aus Vorlage: OF 394/12 vom 10.10.2014 Betreff: Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-Raum Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Weiterbetrieb der Kindertagesstätte Welt-Raum in der Renoirallee 34, 60348 Frankfurt, - durch den jetzigen Träger - zu gewährleisten. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, dem Ortsbeirat unverzüglich und umfassend über die Hintergründe der derzeitigen Situation, insbesondere auch über etwaige Versäumnisse in der Vergangenheit, zu informieren. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Auswirkung hat die Insolvenz des Bauträgers, dem Eigentümer der Immobilie, für den Betreiber der Kita, dem Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V. (bvz-Frankfurt) und die Familien, deren Kinder die Einrichtung besuchen? 2. Ist es richtig, dass die derzeitigen Schwierigkeit en im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren ihren Grund darin haben, dass vor Jahren versäumt wurde, zugunsten der Stadt Frankfurt eine Vormerkung auf Eigentumsübertragung im Grundbuch eintragen zu lassen? 3. Wer ist für dieses Versäumnis verantwortlich? 4. Wie hoch sind die voraussichtlichen Schäden? 5. Wer kommt für entstehende Schäden auf? Begründung: Laut Presseberichten sollte das Grundstück, auf dem die Kita untergebracht ist, am 16. Dezember 2014 zwangsversteigert werden; dieser Termin ist mittlerweile aufgehoben worden. Im Hinblick auf das nach wie vor bestehende Insolvenzverfahren über das Vermögen der jetzigen Grundstückseigentümerin (Bauträger) ist mit der Aufhebung des Zwangsversteigerungstermins am 16. Dezember 2014 das Problem nicht gelöst. Nach wie vor droht eine Verwertung (Veräußerung, Zwangsversteigerung) durch den Insolvenzverwalter. Der mittlerweile aufgehobene Zwangsversteigerungstermin beruhte auch nicht auf einem Antrag des Insolvenzverwalters, vielmehr ist dieses Verfahren von der Stadt Frankfurt wegen rückständiger "öffentlicher Lasten" eingeleitet worden. Eine Schließung der Kita kann keinesfalls hingenommen werden, da sich in einem solchen Fall die ohnehin angespannte Betreuungssituation auf dem Riedberg eklatant verschlechtern würde. Es sind deshalb die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Weiterbetrieb sicherzustellen. Das Informationsbedürfnis des Ortsbeirats aber auch allgemein der Öffentlichkeit bedarf wohl keiner näheren Begründung. Der Ortsbeirat bittet um umfassende Information. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 53 Antrag vom 04.05.2015, OF 449/12 Antrag vom 09.01.2016, OF 521/12 Auskunftsersuchen vom 22.01.2016, V 1570 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 247 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuen ausbaufähigen Standort für die Europäische Schule Frankfurt nördlich der Heerstraße frei halten

07.10.2014 · Aktualisiert: 24.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3534 entstanden aus Vorlage: OF 446/7 vom 04.10.2014 Betreff: Neuen ausbaufähigen Standort für die Europäische Schule Frankfurt nördlich der Heerstraße frei halten Der Magistrat wird beauftragt, einen möglichen Neubau der Europäischen Schule im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße zu berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie - eine Studie zum zukünftigen Flächenbedarf der Schule für 2.500 Schüler (derzeit ca. 1.500) - wird voraussichtlich Anfang 2015 vorliegen. Das Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ist ideal für einen Neubau der Schule. Es garantiert eine bestmögliche Verkehrsanbindung und ausbaufähige Flächen und bietet Gewähr, Verkehrskonflikte zu vermeiden. Begründung: Ein Gespräch mit der Leitung der Europäischen Schule lieferte die Information, dass es spätestens Anfang 2015 feststehen wird, ob die Europäische Schule einen neuen Standort benötigt, da der jetzige nur begrenzt erweiterungsfähig ist. Das Ziel muss es sein, die Schule im Frankfurter Nordwesten zu halten. Das Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ist hierfür ideal, da es nicht nur genügend Platz für eine ausreichend konzipierte Schule bietet, sondern zudem Raum lässt für ein künftiges Wachstum der Schule und für Schülerinnen und Schüler eine optimale Verkehrsanbindung bietet. Eine eventuelle Verlagerung wäre darüber hinaus ein Beitrag zur Lösung des bestehenden Verkehrsproblems auf dem Praunheimer Weg. Mit dem neuen Standort könnte man somit eine Win-win-Situation für die Schule einerseits und die Bürgerinnen und Bürger anderseits erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 99 Aktenzeichen: 40 33

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Vorgartensatzung für die Stadt Frankfurt vom 22. März 1979

04.10.2014 · Aktualisiert: 15.10.2014

Antrag vom 04.10.2014, OF 445/7 Betreff: Vorgartensatzung für die Stadt Frankfurt vom 22. März 1979 1. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, überprüfen zu lassen, in wie vielen Siedlungen im Ortsbezirk 7 allein auf Grund der baulichen Gegebenheiten eine Einhaltung der Vorgartensatzung (ausschließlich gärtnerische Nutzung!) überhaupt zu realisieren ist, da z. B. keine andere Möglichkeit für das Abstellen der Mülltonnen besteht. 2. Des Weiteren wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die besagte Vorgartensatzung - letztmalige Aktualisierung im Frühjahr 1979! - zu überarbeiten, den Realitäten anzupassen und sie danach als verbindliche Grundlage für Planung und Ausführung von Neubauten auszuweisen. Begründung: Ein Bestehen seitens der Stadtverwaltung auf die Einhaltung der Vorgartensatzung stellt zahlreiche Eigenheimbesitzer vor bautechnische und finanzielle Probleme, zumal Anzahl und Größe der Mülltonnen sich seit 1979 massiv verändert haben und höchstwahrscheinlich weiteren Veränderung unterliegen, es mit einer einmaligen baulichen Maßnahme deshalb kaum getan ist. Den aktuell betroffenen Bewohnern in der Heerstraße sollte die Möglichkeit gegeben werden, eine Abstellfläche auf ihrer Liegenschaft einzurichten und diese gärtnerisch ansprechend zu gestalten. Für die Zukunft kann eine Lösung nur darin bestehen, dass bei Neuplanungen von Liegenschaften und Siedlungen ein Abstellplatz für Mülltonnen von vornherein berücksichtigt wird. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 445/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.
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