Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-Raum
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM
3567 entstanden aus Vorlage:
OF 394/12 vom
10.10.2014 Betreff: Sicherstellung des Betriebs der
Kindertagesstätte Welt-Raum Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, umgehend
alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Weiterbetrieb der
Kindertagesstätte Welt-Raum in der Renoirallee 34, 60348 Frankfurt, - durch den
jetzigen Träger - zu gewährleisten. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, dem
Ortsbeirat unverzüglich und umfassend über die Hintergründe der derzeitigen
Situation, insbesondere auch über etwaige Versäumnisse in der Vergangenheit, zu
informieren. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um
die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Auswirkung hat die Insolvenz des
Bauträgers, dem Eigentümer der Immobilie, für den Betreiber der Kita, dem
Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V. (bvz-Frankfurt) und die
Familien, deren Kinder die Einrichtung besuchen? 2. Ist es richtig, dass die derzeitigen
Schwierigkeit en im Zusammenhang mit dem
Insolvenzverfahren ihren Grund darin haben, dass vor Jahren versäumt wurde,
zugunsten der Stadt Frankfurt eine Vormerkung auf Eigentumsübertragung im
Grundbuch eintragen zu lassen? 3. Wer ist für dieses Versäumnis verantwortlich?
4. Wie hoch sind die
voraussichtlichen Schäden? 5.
Wer kommt für entstehende Schäden auf? Begründung: Laut Presseberichten sollte das Grundstück, auf dem
die Kita untergebracht ist, am 16. Dezember 2014 zwangsversteigert werden;
dieser Termin ist mittlerweile aufgehoben worden. Im Hinblick auf das nach wie
vor bestehende Insolvenzverfahren über das Vermögen der jetzigen
Grundstückseigentümerin (Bauträger) ist mit der Aufhebung des
Zwangsversteigerungstermins am 16. Dezember 2014 das Problem nicht gelöst.
Nach wie vor droht eine Verwertung (Veräußerung, Zwangsversteigerung) durch den
Insolvenzverwalter. Der mittlerweile aufgehobene Zwangsversteigerungstermin
beruhte auch nicht auf einem Antrag des Insolvenzverwalters, vielmehr ist
dieses Verfahren von der Stadt Frankfurt wegen rückständiger "öffentlicher
Lasten" eingeleitet worden. Eine Schließung der Kita kann keinesfalls hingenommen
werden, da sich in einem solchen Fall die ohnehin angespannte
Betreuungssituation auf dem Riedberg eklatant verschlechtern würde. Es sind
deshalb die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Weiterbetrieb
sicherzustellen.
Das Informationsbedürfnis des
Ortsbeirats aber auch allgemein der Öffentlichkeit bedarf wohl keiner näheren
Begründung. Der Ortsbeirat bittet um umfassende Information. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.01.2015, ST 53
Antrag vom
04.05.2015, OF
449/12
Antrag vom 09.01.2016, OF 521/12
Auskunftsersuchen
vom 22.01.2016, V
1570
Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 247
Aktenzeichen: 40 4