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Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-Raum

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3567 entstanden aus Vorlage: OF 394/12 vom 10.10.2014 Betreff: Sicherstellung des Betriebs der Kindertagesstätte Welt-Raum Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Weiterbetrieb der Kindertagesstätte Welt-Raum in der Renoirallee 34, 60348 Frankfurt, - durch den jetzigen Träger - zu gewährleisten. Der Magistrat wird ferner aufgefordert, dem Ortsbeirat unverzüglich und umfassend über die Hintergründe der derzeitigen Situation, insbesondere auch über etwaige Versäumnisse in der Vergangenheit, zu informieren. Insbesondere bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Auswirkung hat die Insolvenz des Bauträgers, dem Eigentümer der Immobilie, für den Betreiber der Kita, dem Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e.V. (bvz-Frankfurt) und die Familien, deren Kinder die Einrichtung besuchen? 2. Ist es richtig, dass die derzeitigen Schwierigkeit en im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren ihren Grund darin haben, dass vor Jahren versäumt wurde, zugunsten der Stadt Frankfurt eine Vormerkung auf Eigentumsübertragung im Grundbuch eintragen zu lassen? 3. Wer ist für dieses Versäumnis verantwortlich? 4. Wie hoch sind die voraussichtlichen Schäden? 5. Wer kommt für entstehende Schäden auf? Begründung: Laut Presseberichten sollte das Grundstück, auf dem die Kita untergebracht ist, am 16. Dezember 2014 zwangsversteigert werden; dieser Termin ist mittlerweile aufgehoben worden. Im Hinblick auf das nach wie vor bestehende Insolvenzverfahren über das Vermögen der jetzigen Grundstückseigentümerin (Bauträger) ist mit der Aufhebung des Zwangsversteigerungstermins am 16. Dezember 2014 das Problem nicht gelöst. Nach wie vor droht eine Verwertung (Veräußerung, Zwangsversteigerung) durch den Insolvenzverwalter. Der mittlerweile aufgehobene Zwangsversteigerungstermin beruhte auch nicht auf einem Antrag des Insolvenzverwalters, vielmehr ist dieses Verfahren von der Stadt Frankfurt wegen rückständiger "öffentlicher Lasten" eingeleitet worden. Eine Schließung der Kita kann keinesfalls hingenommen werden, da sich in einem solchen Fall die ohnehin angespannte Betreuungssituation auf dem Riedberg eklatant verschlechtern würde. Es sind deshalb die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Weiterbetrieb sicherzustellen. Das Informationsbedürfnis des Ortsbeirats aber auch allgemein der Öffentlichkeit bedarf wohl keiner näheren Begründung. Der Ortsbeirat bittet um umfassende Information. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 53 Antrag vom 04.05.2015, OF 449/12 Antrag vom 09.01.2016, OF 521/12 Auskunftsersuchen vom 22.01.2016, V 1570 Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 247 Aktenzeichen: 40 4