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Meine Nachbarschaft: Hermann-Wendel-Straße

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Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee

30.05.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 838/2 Betreff: Fahrradverkehr Theodor-Heuss-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der stadtauswärts führende Radweg entlang der Theodor-Heuss-Allee zukünftig in beide Fahrtrichtungen freigegeben werden kann. Begründung: Anfrage von Nutzern. Aktuell ist der Radweg nur für den Radverkehr stadtauswärts freigegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1331 2019 Die Vorlage OF 838/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindersicherer Übergang an der Hamburger Allee

13.05.2019 · Aktualisiert: 27.08.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4656 entstanden aus Vorlage: OF 804/2 vom 25.04.2019 Betreff: Kindersicherer Übergang an der Hamburger Allee Der Magistrat wird beauftragt, in der Hamburger Allee Höhe Straßenbahnhaltestelle "Nauheimer Straße" eine verkehrsabhängige Ampelschaltung einzuführen, da die auf zehn Sekunden verkürzte Grünphase Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule beim Überqueren der Straße gefährdet. Begründung: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Horts Kinderinsel machen darauf aufmerksam, dass die derzeitige Ampelschaltung dazu führt, dass Kinder, die in größeren Gruppen unterwegs sind, während einer Grünphase nicht gemeinsam den Übergang über die Straßenbahnschienen erreichen können und deshalb entweder bei Rot die Straße überqueren oder außerhalb der vorgesehenen Wege über die Schienen laufen. Die Ampelschaltung an der Haltestelle orientiert sich am Straßenbahnverkehr und ist daher nicht auf die Grünphasen am Fußgängerüberweg abgestimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1596

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße

10.09.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3582 entstanden aus Vorlage: OF 620/2 vom 23.08.2018 Betreff: Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Voltastraße, Höhe Kreuzung Pfingstbrunnenstraße, in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie 16:00 Uhr und 22:00 Uhr auf einigen der vorhandenen Parkplätze ausschließlich Kurzzeitparkplätze (max. 30 Minuten) für bis zu zwei Reisebusse eingerichtet werden können; 2. ob im Gegenzug in der Pfingstbrunnenstraße zwischen Voltastraße und Ohmstraße das Parken für Pkw auf der westlichen Straßenseite auf Teilen des Bürgersteigs erlaubt werden kann, falls dort nicht der Schulweg verläuft; 3. ob die Pfingstbrunnenstraße nördlich der Voltastraße für Kraftomnibusse gesperrt werden kann; 4. wo in diesem Teil Bockenheims ggf. zusätzliche Busparkplätze ausgewiesen werden können, durch die Straßenverkehr und Anwohner nicht gestört werden. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass Reisebusse, die das Mercure-Hotel in der Voltastraße anfahren, dort oftmals keine geeignete Halte- oder Parkmöglichkeit finden. Sie parken daher regelmäßig in der Pfingstbrunnenstraße verkehrsregelwidrig in der zweiten Reihe, im eingeschränkten Halteverbot, auf Taxiparkplätzen, im unmittelbaren Kreuzungsbereich oder vor Zufahrten, u. a. einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt. Zusätzlich beeinträchtigen ein- und aussteigende Passagiere und das Be- und Entladen der Reisebusse die bereits teilblockierten Fahrbahnen. Durch den Wegfall der ausgewiesenen Busparkplätze in der Theodor-Heuss-Allee hat sich die Situation noch verschärft. Es stehen aktuell keine weiteren Busparkplätze im Viertel zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2203 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17

10.09.2018 · Aktualisiert: 28.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3596 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 05.08.2018 Betreff: Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den letzten Jahren immer wieder für eine Woche ein Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Straßenbahnlinie 17 im Bereich zwischen Rebstockbad und Varrentrappstraße eingerichtet werden musste; 2. warum die Gleise in diesem Bereich jährlich instand gesetzt werden müssen und was unternommen werden kann, um diese jährliche Instandsetzung zu vermeiden bzw. nachhaltiger durchzuführen; 3. was unternommen wird, damit die Fahrgäste, die von dem SEV betroffen sind, frühzeitig informiert werden; 4. was unternommen wird, um zu vermeiden, dass die Busse des SEV an der Varrentrappstraße ankommen und die Straßenbahnlinie 17 abfährt, ohne auf die Fahrgäste zu warten. Begründung: Auch in diesem Jahr sind wieder Gleisbauarbeiten an der Strecke Rebstockbad bis Varrentrappstraße, die Bürger (m/w/d) fragen sich mittlerweile, warum dies sich jährlich wiederholt. In diesem Jahr kommt noch hinzu, dass die Ankündigung des SEV erst am 01.08.2018 durch Aushänge an den Haltestellen bekannt gegeben worden ist. Durch das Ende der Sommerferien hat es dieses Jahr etliche Fahrgäste eiskalt erwischt. Zudem sollten die Straßenbahnen an der Varrentrappraße auf die Gäste des SEV warten und nicht "planmäßig" abfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2356 Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neue Grundschule in der Schloßstraße

24.08.2018 · Aktualisiert: 13.09.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2018, OF 625/2 Betreff: Neue Grundschule in der Schloßstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft über den aktuellen Stand rund um die geplante Grundschule in der Schloßstraße 29 zu geben: - Ist das Deutsche Institut für internationale pädagogische Forschung (DIPF) bereits komplett aus dem Gebäude ausgezogen? - Wie ist der Stand der geplanten Umbauten/Sanierungen/Erweiterungen an dem Gebäude Schloßstraße 29 im Hinblick auf die Nutzung als Grundschule? - Wird auf dem Grundstück auch die vom Ortsbeirat angeregte Turnhalle entstehen? - Wie wird der zeitliche Ablauf sein bis die Schule eröffnet werden kann? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 978 2018 Die Vorlage OF 625/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Aufzählung im Tenor wie folgt ergänzt wird: " - Wie sehen die Planungen im Hinblick auf die Schulwegsicherheit aus (z. B. um verbotswidriges Parken in der Schloßstraße und Kaufunger Straße zu unterbinden)? - Geht der Ortsbeirat zu Recht davon aus, dass bei der Planung vom Grün aus gedacht wird und die Grünfläche zur Schloßstraße hin komplett erhalten bleibt und der Schuhhof auf der rückwärtigen Gebäudeseite entstehen wird?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten!

28.07.2018 · Aktualisiert: 30.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schloßstraße 24 Parksituation

11.06.2018 · Aktualisiert: 16.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3325 entstanden aus Vorlage: OF 544/2 vom 23.04.2018 Betreff: Schloßstraße 24 Parksituation Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, das Parken vor der Liegenschaft Schloßstraße 24 zu verhindern. Geeignete Maßnahmen hierzu können sein, 1. in Anbetracht der geplanten Nutzung als Kindergarten, Drängelgitter oder Poller anzubringen; 2. nach Möglichkeit den Bordstein in Richtung Straße zu verschieben, mit den vorher genannten Maßnahmen. Begründung: Vor dieser Liegenschaft besteht eine Engstelle auf der Schloßstraße, deshalb sind hier entsprechende schraffierte Straßenmarkierungen angebracht, um das Parken zu verhindern. Trotz dieser Markierungen ist zu beobachten, dass hier unerlaubt geparkt wird. Gerade in Anbetracht der Nutzung als Kindergarten sollten hier Maßnahmen ergriffen werden, um die Kinder zu schützen. Auch der Fahrradverkehr ist an dieser Stelle durch die Falschparker beeinträchtigt. Wie auf den beiliegenden Bildern ersichtlich, die noch den Zustand vor der Neubebauung zeigen, muss im Hinblick auf die Kindergartennutzung Abhilfe geschaffen werden. (Quelle: Google Streetview) (Quelle: Google Streetview) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1671 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheim auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt: Wann geht es weiter mit den (Vor-)Planungen der Schloßstraße und des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße?

31.03.2018 · Aktualisiert: 18.04.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 528/2 Betreff: Bockenheim auf dem Weg in ein neues Jahrzehnt: Wann geht es weiter mit den (Vor-)Planungen der Schloßstraße und des Kreuzungsbereichs Adalbertstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat zur Beantwortung folgender Fragen auf: 1. Gibt es Planungen zur Umgestaltungen der Schlossstraße und den Knotenpunktes Adalbert-/Schlossstraße? Wenn nein, warum gibt es sie nicht und wann ist damit zu rechnen? 2. Gibt es einen Kriterienkatalog, aus dem ersichtlich ist, wann wichtige Straßen in bevölkerungsreichen Stadtteilen mit solchen Projekten "dran" sind? Es ist nicht hilfreich, dass Ortsbeiräte über Jahre hinweg konkrete Anträge stellen, die dann nur mit dem Hinweis auf andere Projekte beantwortet werden (z.B. im vorliegenden Fall F 1077). Begründung: Nach vielen Anträgen des OBR zur Umgestaltung des genannten Bereichs wurde in der F 1077 (Datum 09. September 2013) mitgeteilt, dass das Projekt "in diesem Jahrzehnt nicht zu realisieren" sein werde. Da sich das Jahrzehnt nun dem Ende neigt und auch die Vorschläge des OBR langsam volljährig werden könnten, ist zu fragen, wann es denn da endlich vorwärts geht. Bürgern ist diese Form der Verzögerung, in der noch nicht mal ein Planungsstand erreicht wird, nicht plausibel zu erklären. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 528/2 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vegane Kita in der Schloßstraße unbedenklich?

12.03.2018 · Aktualisiert: 23.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2018, OF 519/2 Betreff: Vegane Kita in der Schloßstraße unbedenklich? Der Ortsbeirat möge beschließen, 1.) der Magistrat wird gebeten, die fachliche Stellungnahme bzw. das Prüfergebnis des Magistrats (angekündigt in ST-1312 vom 24.07.2017) zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 2 vom 13.03.2017, benannt als V 377, in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates vorzustellen und zu erläutern. 2.) der Ortsvorsteher wird gebeten, die Betreiber der veganen Kita in der Schloßstraße in einer Bürgerfragestunde des Ortsbeirates mit der Bitte einzuladen, den Mitgliedern des Ortsbeirates sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Konzept der veganen Kita vorzustellen Begründung: Mit Überraschung wurde in Bockenheim die Genehmigung der veganen Kita durch die Stadt Frankfurt zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird weiterhin kritisch nachzufragen sein inwieweit die Kinder mit bestimmten Nährstoffen z.B. Vitamin B12, das nur in tierischen Lebensmitteln vorkommt, versorgt werden. Angereicherte Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmittel bei Kindern erscheinen nicht vorbehaltlos angemessen. Im Ergebnis ist die öffentliche Informationsveranstaltung und sachliche Diskussion insbesondere bei einem so umstrittenen Thema notwendige Voraussetzung für ein besseres Verständnis und Akzeptanz. Hierfür bietet sich der Ortsbeirat an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 519/2 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung LINKE.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Potz Blitz!

23.02.2018 · Aktualisiert: 23.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2018, OF 510/2 Betreff: Potz Blitz! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit einer vor mehreren Jahren stattgehabten Baumaßnahme im Straßenbereich, wird die stationäre Blitzanlage im Bereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Straße nicht mehr mit einer Kamera bestückt, um feine Erinnerungsfotos zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Hat sich die verkehrliche Situation an beschriebener Kreuzung derart entspannt, dass die Blitzanlage nicht mehr benötigt wird? Ist die Anlage defekt und nicht mehr in einem sinnvollen Kostenrahmen zu reparieren? Falls die Anlage noch funktionsfähig ist: wird sie eines Tages wieder an ihrem jetzigen Platz betrieben werden? kann sie abgebaut und an einem anderen, für die Sicherheit im Straßenverkehr gewinnbringenderen Ort aufgebaut werden? Begründung: Eine mit öffentlichen Mitteln erstellte Anlage sollte auch genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 769 2018 Die Vorlage OF 510/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

ScienceCenter ExperiMINTa

04.01.2018 · Aktualisiert: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 476/2 Betreff: ScienceCenter ExperiMINTa Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem ScienceCenter ExperiMINTa aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 10.000,- EUR zur Ausstattung des neu anzumietenden Stockwerks im Objekt Hamburger Allee 22-24 zur Verfügung. Begründung: Die Anmietung eines weiteren Stockwerks im derzeit genutzten Objekt in der Hamburger Allee stellt eine große Chance für die weitere Entwicklung der ExperiMINTa dar. Trotz der zugesagten weiteren Unterstützung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt ist diese Ausweitung des ScienceCenters für den Förderverein eine finanzielle Herausforderung. Mit dem Zuschuss aus dem Budget des OBR 2 soll der Förderverein bei der Ausstattung der geplanten neuen Workshop- und Büroräume mit dem erforderlichen Mobiliar unterstützt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 169 2018 Die Vorlage OF 476/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "aus seinem Budget" das Wort "einmalig" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung)

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim

04.12.2017 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2495 entstanden aus Vorlage: OF 424/2 vom 16.10.2017 Betreff: Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim Vorgang: V 421/17 OBR 2; ST 1301/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen kurzfristig zur Verbesserung der Situation der Menschen ohne gesicherten Wohnraum in Bockenheim ergriffen werden können. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine unbürokratisch arbeitende, zentral gelegene Anlaufstelle, die einen kostenlosen Aufenthalt mit Beratungs- bzw. Vermittlungsangeboten ermöglicht, eingerichtet werden kann. Bestehende Einrichtungen im Stadtteil, wie das Stadtteilbüro, können Hilfe in dieser Form nicht leisten. Da ein Ausbau niedrigschwelliger Hilfen, wie die Öffnung der B-Ebene der Hauptwache im Winter, trotz des deutlich gewachsenen Bedarfs nicht absehbar ist, sollen gezielt Liegenschaften in Bockenheim auf ihre Eignung als - pauschal abzurechnende - Übernachtungsstätten geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch die besonderen Bedarfe der von Wohnungsverlust betroffenen Frauen zu berücksichtigen. Begründung: Nach Angaben von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe hat in den letzten Jahren die Nachfrage nach Notübernachtungsplätzen deutlich zugenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen - insbesondere Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern - als nicht berechtigt gelten, städtische Notaufnahmeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die in der Stellungnahme ST 1301 genannten Einrichtungen dienen der Versorgung von Berechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet und stehen für die genannten Hilfesuchenden nicht zur Verfügung. In Bockenheim leben von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen oft ohne Vertrag in einschlägig bekannten Mietshäusern, bei Freunden und Bekannten, aber auch in Einfahrten, Eingängen oder Kleingartenanlagen. Von den genannten Beratungsstellen betreut im Ortsbezirk lediglich "FIM" in der Varrentrappstraße in erster Linie Migrantinnen aus Ländern der Dritten Welt (aber auch aus EU-Ländern) im Einzugsbereich der gesamten Stadt. Die Frage des Wohnungsverlustes spielt hier eher eine untergeordnete Rolle und wird meist im privaten Rahmen - kurzfristig - "gelöst". Auch die dort tätigen Beraterinnen halten eine Anlaufstelle und Angebote für pauschal finanzierte Übernachtungsmöglichkeiten für dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 421 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 552 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersetzen des Kopfsteinpflasters in der Kurfürstenstraße zwischen der Schloßstraße und der Kasseler Straße

04.12.2017 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2506 entstanden aus Vorlage: OF 451/2 vom 11.11.2017 Betreff: Ersetzen des Kopfsteinpflasters in der Kurfürstenstraße zwischen der Schloßstraße und der Kasseler Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch bauliche Maßnahmen die Nutzung der Kurfürstenstraße zwischen der Schloßstraße und der Kasseler Straße am Westbahnhof, insbesondere für Rollstuhlfahrer und Nutzer von Rollatoren, aber auch für Fußgänger mit Rollkoffer sowie für Radfahrer, verbessert werden kann. Begründung: Aus der Bevölkerung wird angeregt, das Kopfsteinpflaster auf dem Weg zum Westbahnhof zu ersetzen, um unter anderen Rollstuhlfahrern und Nutzern von Rollatoren den Weg zum demnächst barrierefreien Westbahnhof zu erleichtern. Hierbei ist auch zu beachten, dass durch die bauliche Situation häufig Radfahrer auf den Fußweg ausweichen, um dem Kopfsteinpflaster zu entgehen, was zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern führt. Darüber hinaus fühlen sich auch Fußgänger mit Rollkoffern von dem Kopfsteinpflaster behindert. Fußgänger mit Rollkoffer mit dem Ziel Westbahnhof sind sehr häufig in dem beschriebenen Teil der Kurfürstenstraße anzutreffen. Namentlich wird zu prüfen sein, ob das Kopfsteinpflaster nicht komplett ersetzt werden kann und sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1975 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule

04.12.2017 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2508 entstanden aus Vorlage: OF 456/2 vom 14.11.2017 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Vorgang: OM 2283/17 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, die in der Vorlage OM 2283 bezüglich der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule unter Ziffer 2. vorgeschlagene Aufstellung eines Warnhinweises auch an der Straßenecke Hamburger Allee/Nauheimer Straße vorzunehmen. Begründung: Anregung von Elternvertretern der Bonifatiusschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2283 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 309 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle

12.11.2017 · Aktualisiert: 07.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linie 73 Schloßstraße Höhe Hausnummer 12

23.10.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2273 entstanden aus Vorlage: OF 375/2 vom 01.10.2017 Betreff: Witterungsschutz/Überdachung an der Bushaltestelle der Linie 73 Schloßstraße Höhe Hausnummer 12 Der Magistrat wird gebeten, an der Bushaltestelle der Linie 73 in der Schloßstraße in Höhe der Hausnummer 12 die Sitzmöglichkeiten des Wartebereichs mit einem Witterungsschutz beziehungsweise einer Überdachung für die Fahrgäste ausstatten zu lassen. Begründung: Der Wunsch nach einer Überdachung wurde von Nutzern der Haltestelle an den Ortsbeirat herangetragen. Die wartenden Fahrgäste sind den Witterungsverhältnissen ungeschützt ausgesetzt. Eine Überdachung der Sitzmöglichkeiten und des sonstigen Wartebereiches der Bushaltestelle würde daher vielen Fahrgästen die Wartezeit erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 101

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße

18.09.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 357/2 vom 29.08.2017 Betreff: Ampelschaltungen Von-Bernus-Park/Schloßstraße sowie Breitenbachbrücke/Rödelheimer Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. die Grünphase der Ampelschaltung der Fußgängerampel in der Schloßstraße, Höhe Von-Bernus-Park, sowie 2. die Grünphasen der Ampelschaltungen der beiden Fußgängerampeln an der Kreuzung Rödelheimer Straße über die Schloßstraße beziehun gsweise Breitenbachbrücke jeweils für die Fußgänger verlängert werden können. Begründung: Es ist Fußgängern nicht möglich, die Schloßstraße an den benannten Ampeln in einem Zuge beziehungsweise einer Grünphase bei normalem Schritttempo zu überqueren, ohne dass die Ampel wieder auf Rot schaltet und die nächste Grünphase auf dem Mittelstreifen abgewartet werden muss. Dieser Sachverhalt wurde von verschiedenen Bürgern kritisch angefragt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2430

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Stadt, der Lärm und das Leben

31.08.2017 · Aktualisiert: 20.09.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2017, OF 348/2 Betreff: Die Stadt, der Lärm und das Leben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Fanden in der Vergangenheit Lärmmessungen im Bereich der Breitenbachbrücke und im Bereich Kreuzung Schloßstraße/Ginnheimer Landstraße statt? Wie waren die Ergebnisse? 2. Finden auf der Breitenbachbrücke regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt? Wie sind die Ergebnisse? 3. Plant der Magistrat im Bereich der Breitenbachbrücke Geschwindigkeitsreduzierungen? 4. Plant der Magistrat im Bereich der Breitenbachbrücke bauliche Veränderungen auf den vier Fahrspuren? 5. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen zur kompletten Umgestaltung der Schloßstraße wie sie dem Ortsbeirat am 28.11.2011 vorgestellt wurde? Wann wird die Planung umgesetzt werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 592 2017 Die Vorlage OF 348/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Salvador-Allende-Straße entlasten - Wohnqualität erhöhen

21.08.2017 · Aktualisiert: 19.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1992 entstanden aus Vorlage: OF 334/2 vom 03.08.2017 Betreff: Salvador-Allende-Straße entlasten - Wohnqualität erhöhen Vorgang: V 1550/16 OBR 2; ST 803/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit in der Salvador-Allende-Straße über die Einrichtung der Gehwegnase vor den Einrichtungen des Nachbarschaftsheimes hinaus weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen angelegt werden können bzw. 2. ob alternativ die Straße als Einbahnstraße (Hersfelder Straße Richtung Rödelheimer Straße) eingerichtet werden kann, um den Durchgangsverkehr zu steuern; 3. ob und an welchen Stellen weitere Fahrradbügel aufgestellt werden können. Begründung: Zwar ist der Magistrat im Jahr 2016 der Anregung des Ortsbeirates gefolgt und hat den Gehweg vor dem Nachbarschaftsheim e. V. (Mädchenbüro und Jungentreff) erweitert. Die Verengung der Straße sollte den Verkehr verlangsamen und damit zur Entlastung der Straße beitragen. Dennoch berichten Anwohner, dass die Straße vermehrt als Umgehung der Ampelkreuzung Rödelheimer Straße/Schloßstraße genutzt sowie vielfach zu schnell befahren und stark beschleunigt wird. Es ist daher an weitere verkehrsberuhigende und - entlastende Maßnahmen zu denken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2016, V 1550 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 803 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2431

OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungsstand „DIPF-Gebäude“ in der Schloßstraße 35

02.08.2017 · Aktualisiert: 30.08.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2017, OF 338/2 Betreff: Planungsstand "DIPF-Gebäude" in der Schloßstraße 35 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zum aktuellen Planungstand für das Gebäude, die anstehenden Baumaßnahmen und deren zeitliche Ablaufplanung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO II, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 538 2017 Die Vorlage OF 338/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Toleranzzone besser Überwachen

19.06.2017 · Aktualisiert: 23.10.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 311/2 vom 31.05.2017 Betreff: Toleranzzone besser Überwachen Der Magistrat wird aufgefordert, die Toleranzzone an der Theodor-Heuss-Allee besser zu überwachen. Dabei sollte außerhalb der Toleranzzone insbesondere auf folgende Punkte geachtet beziehungsweise diese überprüft werden: 1. Keine Prostitution am Katharinenkreisel. 2. Keine Prostitution an den Bushaltestellen "Katharinenkreisel", "Phillip-Reis-Straße" und "Emser Brücke". 3. Aufenthaltsstaus beziehungsweise Arbeitsgenehmigung der Prostituierten. Begründung: Mehrfache Anwohnerbeschwerden, dass mittlerweile vermehrt Frauen als Straßenarbeiterinnen außerhalb der Toleranzzone ihrem Gewerbe nachgehen. Anrufe bei der Stadtpolizei halfen nicht, da diese personell unterbesetzt sind. Es wurde des Weiteren berichtet, das die Damen teilweise kein Deutsch können, sodass hier gegebenenfalls auch eine Unkenntnis über die Grenzen der Toleranzzone vorliegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2076 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Veganer Kindergarten in der Schloßstraße

19.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2017, OF 231/2 Betreff: Veganer Kindergarten in der Schloßstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die Meinung des Magistrates zu der Errichtung einer Veganen Kita in der Schloßstraße ist? Hierbei soll der Magistrat insbesondere auf die folgenden Fragen eingehen: 1. Sollte diese Vegane Kita als öffentliche Kita geführt werden? 2. Sollte diese Vegane Kita vom Gesundheitsamt auf mögliche Gefahren für die Entwicklung der Kinder überprüft werden? 3. Wie ist der generelle Umgang mit dem Wunsch der veganen Ernährung in den öffentlichen Kitas? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war, soll in der Schloßstraße ein neues Wohngebäude mit einer Veganen Kita gebaut werden. Jedoch ist das Thema vegane Ernährung sehr umstritten. Jeder Erwachsene der sich für die vegane Ernährungsform entscheidet, weiß auf was er sich einlässt. Ist dieses jedoch bei Kindern genauso? Lt. den Kinderärzten und Ärzten, kann eine vegane Ernährung zu Schädigungen der Entwicklung von kleinen Kindern führen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 377 2017 Die Vorlage OF 231/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. gestrichen und der Eingangssatz wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob eine Kita mit einer veganen Ernährung in der Schloßstraße errichtet wird." Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung CDU

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße

14.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1263 entstanden aus Vorlage: OF 220/1 vom 29.01.2017 Betreff: Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende in der Gutleutstraße im Bereich der Main-Neckar-Brücke und der Camberger Brücke verbessert werden können. Es geht i nsbesondere um die Verbesserung von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke vom Westhafen zum Gallus. Begründung: Beim Befahren der Kreuzung müssen die Rad Fahrenden in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung der Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Rad Fahrenden dann die Kreuzung überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualverkehr den Vorzug geben, dauert eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch. Dadurch kommt es zu Rückstaus, besonders in die Camberger Straße und in die Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet von einer Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Rad Fahrenden, welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße, die Camberger Straße und die Main-Neckar-Brücke befahren, stark genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 839 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Schulbau beschleunigen“ den aktuellen Gegebenheiten und Realitäten anpassen

13.02.2017 · Aktualisiert: 31.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1231 entstanden aus Vorlage: OF 223/2 vom 31.01.2017 Betreff: "Schulbau beschleunigen" den aktuellen Gegebenheiten und Realitäten anpassen Vorgang: OM 4390/15 OBR 2; OM 4637/15 OBR 2; ST 1757/15; ST 299/16; ST 1235/16; M 233/16 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Mittel zur Errichtung einer vierzügigen Grundschule in Bockenheim (Umbau) deutlich zu erhöhen (in der Anlage A, Schuljahr 2018/2019, der Vorlage M 233); 2. Mittel für den Umbau und die Erweiterung der Holzhausenschule in den entsprechenden Anlagen der Vorlage M 233 einzuarbeiten. Begründung: Der Vortrag des Magistrats, M 233, entspricht nicht mehr der Realität. Durch Verhandlungen des Magistrats mit dem Land Hessen und der Johann Wolfgang Goethe-Universität soll es nun zu einem Grundstückstausch kommen. Daher wird das sogenannte Gymnasium Nied weder auf dem im Vortrag des Magistrats, M 233, zugrunde liegenden Grundstück gebaut noch wird es achtzügig, sondern in Sechszügigkeit errichtet werden. Bereits seit mehreren Jahren laufen Planungen (vergleiche ST 1757, ST 299 und ST 1235), das Gebäude des Deutschen Instituts für Internationale pädagogische Forschung (DIPF), Schloßstraße 29, nach dessen Auszug im Januar 2018 unmittelbar umzubauen und zu sanieren, um dort möglichst schnell und reibungslos eine vierzügige Grundschule unterzubringen. Der im Vortrag des Magistrats, M 233 "Schulbau beschleunigen", Anlage A, aufgeführte Betrag bildet ein solches Vorgehen nicht im Ansatz ab und ist deutlich zu erhöhen. Ein Neubau der Holzhausenschule verbarg sich zum Zeitpunkt der Erstellung des Vortrages des Magistrats, M 233, neben dem sogenannten Gymnasium Nied unter dem Titel "Schulcampus Westend". Da es diesen in dieser Form nicht geben wird, muss schnellstens eine Entscheidung zur Holzhausenschule getroffen werden, welche Eingang in eine Vorlage "M 233 NEU" zu finden hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4390 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4637 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 299 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1235 Vortrag des Magistrats vom 09.12.2016, M 233 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1104 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Radweg auf der Adalbertstraße

28.11.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2016, OM 1000 entstanden aus Vorlage: OF 173/2 vom 10.11.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Radweg auf der Adalbertstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Radwege auf der Adalbertstraße zwischen Schloß straße und Bockenheimer Warte deutlich zu markieren, da Fußgängern oft nicht bewusst wird, dass sich dort Radwege befinden. Begründung: Die Radwegsituation ist auf der Adalbertrstraße ohnehin schwierig, weil Radweg und Bürgersteig an vielen Stellen sehr schmal sind. Eine deutlichere Markierung sollte Fußgänger und Radfahrer zu höherer Aufmerksamkeit in diesem Bereich animieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 509 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte

31.10.2016 · Aktualisiert: 07.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenstrich Hanauer Landstraße

04.07.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 321 entstanden aus Vorlage: OF 39/11 vom 14.06.2016 Betreff: Straßenstrich Hanauer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Duldung des Straßenstrichs Hanauer Landstraße zwischen den Hausnummern 443-447 (Fahrbahn stadteinwärts) zu widerrufen und den Straßenstrich umgehend abzuschaffen. Begründung: Prostitution und die erfahrungsgemäß damit einhergehende Kriminalität wertet den Stadtteil allgemein ab. Der Straßenstrich an der Theodor-Heuss-Allee sowie das Bahnhofsgebiet stellen ein ausreichendes Angebot an Prostitution in Frankfurt dar. Im Ortsteil Fechenheim sind ohnehin bereits einschlägige Etablissements vorhanden, weshalb eine weitere Duldung des Straßenstrichs überflüssig und nicht notwendig erscheint. Ebenfalls zu bedenken ist, dass das Sicherheitsempfinden von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern, welche insbesondere in den Sommermonaten durchaus noch bei Tageslicht den Straßenstrich passieren müssen, leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1360 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit im Rebstock und den angrenzenden Stadtteilen erhöhen

18.01.2016 · Aktualisiert: 09.05.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4873 entstanden aus Vorlage: OF 793/2 vom 04.10.2015 Betreff: Sicherheit im Rebstock und den angrenzenden Stadtteilen erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Landesregierung ein Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, wie die Sicherheit im Rebstock, im Kuhwald und in der City-West erhöht werden kann. Mögliche Konzepte könnten sein: 1. Dauerhafte Besetzung der im Messeparkhaus befindlichen Polizeiwache; 2. Betrieb als eigenständiges Polizeirevier oder Außenstelle der Polizeireviere Frankenallee bzw. Schloßstraße, ggf. in Kooperation beider Reviere. Begründung: Derzeit gibt es im Rebstock, im Kuhwald und in der City-West eine unzureichende Polizeipräsenz. Das zeigt sich an den Wohnungseinbrüchen und den Vandalismusschäden. Anrufe auf dem Revier in der Schloßstraße enden häufig mit der Aussage, kommen Sie vorbei und bringen Sie Ihr Videomaterial mit. Betroffene warten Stunden, bis ein Streifenwagen kommt. Leider warten die Bürger teils vergeblich. Das näher liegende Polizeirevier in der Frankenallee ist leider für das Gebiet nicht zuständig. Durch die wachsenden Stadtteile Rebstock, City-West und das Europaviertel ist ein Polizeirevier in diesem Bereich mittlerweile erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 776

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

18.01.2016 · Aktualisiert: 18.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße

18.01.2016 · Aktualisiert: 14.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.01.2016, OA 705 entstanden aus Vorlage: OF 809/2 vom 17.11.2015 Betreff: Ringstraßenbahn - Umsetzung der Planung Schloßstraße Vorgang: B 381/15 Der Ortsbeirat befürwortet das Konzept der Ringstraßenbahn wie in der Studie von SHP Ingenieuren im November 2014 dargestellt und empfiehlt dessen Verfolgung und Umsetzung. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Entscheidung über die Trassenführung der geplanten Ringstraßenbahn im Bereich des Ortsbezirkes 2 isoliert und vor einer Gesamtentscheidung zu dem Projekt zu treffen. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Trassenführung nicht über die Schloßstraße bzw. Ginnheimer Straße verlaufen zu lassen, sondern entsprechend der Empfehlung auf Seite 65 des Berichtes (Prüfung der Alternativt rassen) auf den Gleisen der heutigen Linie 16. 3. Der Magistrat wird außerdem aufgefordert, die Planungen des Amtes für Straßenbau und Erschließung der Stadt Frankfurt zur Gestaltung der Schloßstraße unmittelbar fortzusetzen und zur Umsetzung zu bringen. Begründung: Zu 1. und 2.: Ergibt sich aus der Studie von SHP Ingenieuren. Zu 3.: In zahlreichen Anträgen des Ortsbeirates 2 wurden Verbesserungsplanungen für den Straßenzug der Schloßstraße beantragt. Es liegen seit Jahren Planungsvarianten des Amtes für Straßenbau und Erschließung vor, die alleine deshalb nicht weiterverfolgt wurden, weil das Konzept einer Ringstraßenbahn ggf. Bereiche der Schloßstraße wie auch der Ginnheimer Landstraße beansprucht. Da es sich erwiesen hat, dass auch die vorliegenden Untersuchungen des Büros SHP Ingenieure zu dem Ergebnis kommen, dass die Führung einer Ringstraßenbahn über die Schloßstraße und die Ginnheimer Straße problematisch ist, sollte dieses Argument kein Grund mehr sein, die Planungen einer verkehrsberuhigt gestalteten Stadtstraße nicht zu vervollständigen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 705 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Punkt 1. Annahme, Punkt 2. und 3. Ablehnung) und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6811, 47. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.02.2016 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen

19.12.2015 · Aktualisiert: 26.08.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2015, OF 824/2 Betreff: Bei der Planung der Ringstraßenbahn für die mittel- bis langfristige Planung die Alternative A über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstraße weiterhin ermöglichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Bei der Planung der Ringstraßenbahn soll trotz des geplanten Verlaufs über die Gleise der Linie 16 als mittel- bis langfristige Möglichkeit die Führung über die Ginnheimer Landstraße, Rödelheimer Straße und Schloßstrasse ermöglicht werden. Begründung: Wie aus der Studie zur Ringstraßenbahn Seite 7 hervorgeht, gibt es an der Station Kirchplatz mehrere Umsteigebeziehungen, die auf der Strecke Sportuni bis Kirchplatz entstehen. Weiterhin geht aus der Studie Seite 10 hervor, dass bei einer Führung über die Gleise der Linie 16 der westliche Teil Bockenheims um den Kirchplatz und den Schönhof nicht an die Straßenbahn angeschlossen ist. Deshalb ist es notwendig, mittel- bis langfristig die Linie über die Ginnheimer Landstraße und Rödelheimer Straße zu führen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2015, B 381 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage B 381 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 824/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); SPD und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke an den Bushaltestellen „Emser Straße“ und „Philipp-Reis-Straße“

30.11.2015 · Aktualisiert: 11.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2015, OM 4761 entstanden aus Vorlage: OF 812/2 vom 05.11.2015 Betreff: Bänke an den Bushaltestellen "Emser Straße" und "Philipp-Reis-Straße" Der Magistrat wird aufgefordert, an den Bushaltestellen "Emser Straße" und "Philipp-Reis-Straße" (Fahrtrichtung Sossenheim) unter der Brücke Sitzgelegenheiten für die wartenden Fahrgäste der Buslinie 50 aufstellen zu lassen. Begründung: Nach Dienstschluss in den Büros ist immer wieder zu beobachten, dass die wartenden Fahrgäste auf den Bügeln sitzen und die Beine in den Verkehr baumeln lassen. Hier sollten unter der Brücke Sitzgelegenheiten aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 411 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Für die neu geplante Kaufunger Schule (Schloßstraße 29) im Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) eine neue doppelgeschossige Schulturnhalle auf den Parklätzen des DIPF in der Mühlgasse 30 errichten

02.11.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4637 entstanden aus Vorlage: OF 788/2 vom 14.10.2015 Betreff: Für die neu geplante Kaufunger Schule (Schloßstraße 29) im Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) eine neue doppelgeschossige Schulturnhalle auf den Parklätzen des DIPF in der Mühlgasse 30 errichten Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob für die neue Kaufunger Schule die Möglichkeit besteht, auf dem Gelände des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung in der Schloßstraße 29 auf dem Grundstücksteil mit den Parkplätzen und Garagen, der an der Mühlgasse 30 liegt, eine Schulturnhalle in Doppelgeschossbauweise zu errichten. Begründung: Auf dem Teil des Geländes des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung, der zwischen Kaufunger Straße 11 und Mühlgasse 30 liegt, befindet sich im Bereich der Parkplätze und Garagen genügend Platz, um eine Schulturnhalle in Doppelgeschossbauweise für die zukünftige Kaufunger Schule zu errichten. Dies insbesondere, da es dort einen weiteren Gebäudezugang gibt. Dieser könnte als Zugang zur Schulturnhalle genutzt werden. Die Schulturnhalle könnte auch den Vereinen des Stadtteils außerhalb der Schulzeiten zur Verfügung gestellt werden. Anlage Anlage 1 (ca. 1 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 299 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1235 Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1231 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Straßenbahnlinie 17 - Probleme ohne Ende

07.09.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4402 entstanden aus Vorlage: OF 743/2 vom 18.08.2015 Betreff: Die Straßenbahnlinie 17 - Probleme ohne Ende Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der traffiQ und der VGF auf die Lösung folgender Probleme hinzuwirken: 1. Fahrausfälle und massive Verspätungen seit der Verlängerung nach Neu-Isenburg Stadtgrenze; 2. ü berfüllte Fahrzeuge durch nicht bedarfsgerechte Takte in den Abendstunden; 3. unklimatisierte Fahrzeuge. Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel im Winter und nun im Sommer gibt es immer häufiger Beschwerden. Die Mitbürgerinnen und Mitbürger äußern ihren Unmut über die Fahrausfälle und Verspätungen, die die VGF schon seit neun Monaten nicht in den Griff bekommt. Die Fahrplanausdünnung in den Abendstunden zum kleinen Fahrplanwechsel führte zu überfüllten Bahnen. Durch den Einsatz von R-Wagen (nicht klimatisiert) zu ca. 90 Prozent und durch überfüllte Fahrzeuge kam es wiederholt vor, dass die Fahrer die Fahrgäste ab der Haltestelle "Varrentrappstraße" gebeten haben, doch auf die nachfolgende Linie 16 zu warten, da in dem Fahrzeug keiner mehr transportiert werden könne. Im Zuge der Green City Frankfurt sollte die Bevölkerung animiert werden, den ÖPNV zu benutzen, und nicht verschreckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1718 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurt macht Schule ... in Bockenheim - zur zeitnahen Revitalisierung der ehemaligen Kaufunger Schule

07.09.2015 · Aktualisiert: 05.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4390 entstanden aus Vorlage: OF 720/2 vom 29.06.2015 Betreff: Frankfurt macht Schule . . in Bockenheim - zur zeitnahen Revitalisierung der ehemaligen Kaufunger Schule Vorgang: OA 446/13 OBR 2; M 93/15 Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Planungen zur Maßnahme "Errichtung einer Grundschule in Bockenheim", die der Integrierte Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main aufführt, umgehend aufgenommen werden. Es soll sichergestellt werden, dass nach der Rückgabe des Gebäudes in der Schloßstraße 29 bis 31 durch das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) an die Stadt Frankfurt am Main, die voraussichtlich im Januar 2018 erfolgen wird, der Schulbetrieb nebst der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) dann auch zum neuen Schuljahr im Herbst 2018 beginnen kann. Über Inhalt und Fortgang der entsprechenden Planungen ist zu berichten. Begründung: Es ist zu erwarten, dass das abgesteckte Zeitfenster bezüglich der Revitalisierung der ehemaligen Kaufunger Schule ein ambitioniertes Ziel darstellt. Gleichwohl sollte aufgrund des dringlichen Bedarfs die Chance auf Planungen on-the-fly nicht vertan werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2013, OA 446 Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST 1757 Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1231 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllbehälter an der Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee (BAB 648)

29.09.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.09.2014, OM 3487 entstanden aus Vorlage: OF 557/2 vom 09.09.2014 Betreff: Müllbehälter an der Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee (BAB 648) Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an den Aufgängen der Fußgängerbrücke durch die FES neue Müllbehälter angebracht werden. Die vier Mülleimer sollen an den Zugängen in der Galvanistraße, der Philipp-Reis-Straße, der Braunfelsstraße sowie an dem Treppenaufgang an der dortigen Bushaltestelle angebracht und regelmäßig geleert werden. Begründung: Die an den Zugängen der Fußgängerbrücke befindlichen Müllbehälter wurden entfernt. Dadurch entsorgen die Benutzer dieser Brücke ihren Müll teilweise im Grünstreifen. Diese Maßnahme dient dazu, die Sauberkeit an der Brücke weiter zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1572 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Endlich Lärmschutz für die Anwohner entlang der Emser Brücke/Westbahnhof schaffen

08.09.2014 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3369 entstanden aus Vorlage: OF 537/2 vom 19.08.2014 Betreff: Endlich Lärmschutz für die Anwohner entlang der Emser Brücke/Westbahnhof schaffen Der Magistrat wird gebeten, weiterhin mit der Deutschen Bahn AG im Gespräch zu bleiben und auf sie einzuwirken, dass nach der Sanierung der Bahngleise zwischen der Emser Brücke und dem Westbahnhof endlich der dringend notwendige Lärmschutz entlang der Bahngleise der Emser Straße, der Hamburger Allee, der Kasseler Straße sowie der Kreuznacher Straße installiert wird. Begründung: In wochenlanger Arbeit wurden mit dem Aufwand von mehreren Millionen Euro die Bahngleise und die Brückenbauwerke saniert. Die Züge fahren auf den Brückenbauwerken in Höhe des zweiten Obergeschosses direkt an den Wohnungen der Häusern entlang der Emser Straße, der Hamburger Allee und der Kasseler Straße vorbei und belasten die Bewohner unzumutbar mit Lärm. Es ist dringend erforderlich, dass endlich der dringend notwendige Lärmschutz geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1530 Aktenzeichen: 69

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schöner überbrücken und verbinden - Brücke über die Theodor-Heuss-Allee zwischen City-West und dem Kuhwald optisch aufwerten

05.05.2014 · Aktualisiert: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3051 entstanden aus Vorlage: OF 487/2 vom 28.03.2014 Betreff: Schöner überbrücken und verbinden - Brücke über die Theodor-Heuss-Allee zwischen City-West und dem Kuhwald optisch aufwerten Vorgang: ST 374/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der in der Stellungnahme vom 17.03.2014, ST 374, angekündigten Maßnahmen zur "Instandsetzung der Betonschäden am Brückengeländer", die Brücke über die Theodor-Heuss-Allee insgesamt optisch aufgewertet wird, beispielsweise durch Begrünung oder neue Farbgebung. Begründung: Wer zu Fuß oder per Fahrrad die Brückenverbindung zwischen der City-West und dem Kuhwald nutzt, hat bislang alle Ansprüche auf eine positive Anmutung aufgegeben. Die Sanierung der Brückengeländer ist nun eine gute Gelegenheit, sich auch um die, von Anwohnern bereits mehrfach angeregte, optische Aufwertung der Brücke zu bemühen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2014, ST 374 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1254 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

05.05.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Starke Verschmutzungen durch Taubenkot in der Bahnunterführung Voltastraße/Hamburger Allee

05.05.2014 · Aktualisiert: 06.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3053 entstanden aus Vorlage: OF 490/2 vom 16.04.2014 Betreff: Starke Verschmutzungen durch Taubenkot in der Bahnunterführung Voltastraße/Hamburger Allee Der Magistrat wird gebeten, 1. die Geh- und Fahrradwege der Eisenbahnunterführung Voltastraße/Hamburger Allee, ggf. auch die Wände, durch die FES (oder auch andere Reinigungsdienste) regelmäßig und sorgfältig zu reinigen. 2. Ferner wird des Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit diese Unterführung (bzw. Brücke), in der sehr viele Tauben nisten und leben, in das Stadttaubenprojekt (http://www.stadttaubenprojekt.de) einbezogen werden kann. Begründung: Über der genannten Bahnunterführung befindet sich eine Eisenbahnbrücke zwischen deren Balken, Pfeilern und Spalten Dutzende von Tauben leben. Deswegen fällt seit geraumer Zeit Taubenkot auf die Geh- und Fahrradwege, die in beiden Richtungen von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Abgesehen davon, dass es ein ästhetisches Problem ist, ist es auch ein gesundheitliches Problem, da der Taubenkot nicht entfernt oder beseitigt wird und es auch keine Maßnahmen zu geben scheint, die Tauben umzusiedeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1074 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bau eines Park-/Garagenhauses am Rande der Kuhwaldsiedlung

05.05.2014 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2014, OA 503 entstanden aus Vorlage: OF 496/2 vom 18.03.2014 Betreff: Bau eines Park-/Garagenhauses am Rande der Kuhwaldsiedlung Vorgang: OA 671/08 OBR 2; ST 1684/08; OM 3821/10 OBR 2; ST 417/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, kurzfristig für das Gelände des Busparkplatzes zwischen Braunfelsstraße und Theodor-Heuss-Allee ein Realisierungs- und Umsetzungskonzept für die Errichtung eines mehrgeschossigen Park-/Garagenhauses, wie es bereits im Bebauungspan NW3d von 1974 vorgesehen ist, unter Berücksichtigung nachfolgender Kriterien zu erarbeiten: 1. Lärmemissionen Es ist zu gewährleisten, dass durch das zu errichtende Park-/Garagenhaus bzw. dessen Nutzung keine zusätzlichen Lärmemissionen für die Bewohner der Kuhwaldsiedlung entstehen. Das Park-/Garagenhaus soll neben seiner eigentlichen Bestimmung die Qualität eines Lärmschutzes für die Bewohner der Kuhwaldsiedlung bezüglich der Theodor-Heuss-Allee besitzen. 2. Busparkplatz Es ist zu gewährleisten, dass die derzeitig bestehenden Busparkplätze weitestgehend erhalten bleiben und in das Park-/Garagenhauskonzept integriert werden. Die Busparkplätze sind in das zu entwickelnde Park-/Garagenhauskonzept so zu integrieren, damit sichergestellt wird, dass diese tatsächlich nur als Busparkplätze genutzt werden können. 3. Anbindung Bei dem Bau des Park-/Garagenhauses soll eine Anbindung an die Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee erfolgen. Eine Integration der Bushaltestelle "Phi lipp-Reis-Straße" ist wünschenswert. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, das entwickelte Konzept dem Ortsbeirat 2 zeitnah vorzustellen, damit Stellungnahmen des Ortsbeirats vor der Umsetzung des Konzepts berücksichtigt werden können. Begründung: Schon im Bebauungsplan Kuhwaldsiedlung NW3d ist an dieser Stelle ein Park- und Garagenhaus vorgesehen. Diese Idee ist nach 40 Jahren aktueller denn je. Durch die Büro-/Wohnbebauung in der City-West besteht auf die umliegenden Stadtteile ein enormer Parkdruck und die vorhandenen Parkplätze reichen nicht mehr aus. Ein mehrgeschossiges Park-/Garagenhaus, das auf der unteren Ebene die Busparkplätze der Messe Frankfurt enthalten muss, würde bei moderaten Vermietungspreisen gut angenommen und für eine Entspannung sorgen. Das Parkhaus könnte durch den bestehenden Fußgängersteg über die Theodor-Heuss-Allee an die City-West angebunden werden. Durch den Bau dieses Parkhauses entsteht bei entsprechender Bauweise eine Lärmschutzwand für die Kuhwaldsiedlung. Da der Fahrzeuglärm auf dieser stark befahrenen Ausfallstraße ständig zunimmt, wird dieser von den Anwohner schon seit Jahren als unerträglich empfunden. Der Ortsbeirat 2 forderte dieses Park-/Garagenhaus bereits in Jahr 2008 mit der Anregung an die Stadtverordnetenversammlung, OA 671, sowie mit der Anregung an den Magistrat im Jahr 2010, OM 3821. Da hier mittlerweile ein dringender Handlungsbedarf seitens der Stadt Frankfurt besteht, sind die Stellungnahmen des Magistrates aus den Jahren 2008 (ST 1684) und 2010 (ST 417) nicht mehr hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.06.2008, OA 671 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2008, ST 1684 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3821 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2010, ST 417 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1215 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 390 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.05.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.06.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 503 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie ELF Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4656, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.06.2014 Aktenzeichen: 61 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sachstandsabfrage - Die Zukunft der ehemaligen Kaufunger Schule (Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF))

25.11.2013 · Aktualisiert: 05.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2013, OA 446 entstanden aus Vorlage: OF 411/2 vom 08.11.2013 Betreff: Sachstandsabfrage - Die Zukunft der ehemaligen Kaufunger Schule (Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF)) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, über den Sachstand bezüglich der Zukunft der Liegenschaft in der Schloßstraße 29 Auskunft zu geben. Sollten diesbezüglich bislang keinerlei Planungen erfolgt sein, so sind unverzüglich Prüfungen des Standorts zur schulischen Nutzung bzw. die Eignung als Kita in die Wege zu leiten. Hierüber ist dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Wie bekannt ist, wird das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) voraussichtlich 2017 aus Kapazitätsgründen ein neu geplantes Institutsgebäude auf dem Campus Westend der Goethe-Universität beziehen. Es ist folglich zu verhindern, dass durch das Aufschieben notwendiger Planung ungenutzter Leerstand entsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 496 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4390 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 04.12.2013 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 446 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4080, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 20.01.2014 Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheim begrüßt die x.te Spielhalle in Bockenheim und eine 23 Stunden geöffnete Spielhalle in der Leipziger Straße 36

06.11.2013 · Aktualisiert: 10.01.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2013, OF 414/2 Betreff: Bockenheim begrüßt die x.te Spielhalle in Bockenheim und eine 23 Stunden geöffnete Spielhalle in der Leipziger Straße 36 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Für das Gebiet der geplanten Erhaltungssatzung, d.h. für das Kerngebiet Bockenheims ( Grenze: Varrentappstraße bis Emserstraße, Bahnlinie über Westbahnhof bis Verlängerung der Sophienstraße, Sophienstraße bis Gräfstraße, Gräfstraße bis Adornoplatz, Adornoplatz bis Varrentrappstraße ), wird ein Bebauungsplan erlassen, in dem Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros verboten sind. Begründung: Kurz nach dem Inkrafttreten der Änderung der Bebauungspläne für Rödelheim am 2.07.2013, in denen Vergnügungsstätten verboten sind , wie in vielen anderen Stadtteilen Frankfurts z.B. Höchst und anderen Stadtteilen, wurde in Bockenheim am Schönhof, keine 300 Meter entfernt von der Spielhalle in der Ginnheimer Straße eine neue Spielhalle eröffnet. Außerdem gibt es jetzt im Hinterhof der Leipziger Straße 36, Gaumer Areal, neben einem Casino noch eine sogenannte Sportsbar, welche im 23 Stunden Betrieb geöffnet hat, wo man endlich rund um die Uhr seiner Spielsucht nachgehen kann, mitten im Wohngebiet. Dies ist der Beweis. dafür dass die Spielhallenverordnung der hessischen Landesregierung nicht greift. Soll Bockenheim nun alle in anderen Stadtteilen Frankfurts nicht mehr zulässigen Spielhallen und Wettbüros aufnehmen? Bockenheim braucht den gleichen Schutz vor Vergnügungsstätten durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan wie Rödelheim, Höchst und andere Stadtteile. Oder soll Bockenheim zukünftig umbenannt werden in SPIELHALLENHEIM? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 414/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen LINKE. (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entfernung des Kopfsteinpflasters in der Kurfürstenstraße

02.09.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2454 entstanden aus Vorlage: OF 358/2 vom 30.07.2013 Betreff: Entfernung des Kopfsteinpflasters in der Kurfürstenstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Kurfürstenstraße, im Bereich zwischen Kasseler Straße und Schloßstraße, die Zebrastreifen auf dem Kopfsteinpflaster bis zum kommenden Winter rutschfest gemacht werden. Begründung: Die Kurfürstenstraße wird jeden Morgen und jeden Abend von Hunderten von Pendlern auf dem Weg von oder zum Westbahnhof genutzt. Allerdings besteht die Kurfürstenstraße aus einem Flickwerk an Kopfsteinpflaster und dies wird nach Regenschauern und insbesondere bei Frost im Winter sehr glatt. Dadurch rutschen regelmäßig Menschen aus und verletzen sich. Daher ist es dringend notwendig, die Zebrastreifen rutschfest zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 4 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee vom Kuhwald (Braunfelsstraße) zur City-West

16.08.2013 · Aktualisiert: 04.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2013, OF 364/2 Betreff: Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee vom Kuhwald (Braunfelsstraße) zur City-West Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Brücke und insbesondere das Brückengeländer in einem ordnungsgemäßen Zustand sind? Begründung: Antrag ist Ergebnis einer Begehung mit Bürgern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 816 2013 Die Vorlage OF 364/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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