Die ewige rote Ampel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM
4769 entstanden aus Vorlage:
OF 837/2 vom
30.05.2019 Betreff: Die ewige rote Ampel
Der Magistrat wird gebeten, dafür
zu sorgen, dass die Schaltung der Lichtsignalanlage an der
Schloßstraße/Kaufunger Straße sowie der Schloßstraße/Kurfürstenstraße bzw.
dem Kurfürstenplatz deutlich schneller auf die
Anforderung der Fußgängerinnen und Fußgänger durch Betätigen des Tasters
reagiert. Begründung: Die betreffende Lichtsignalanlage ist eine echte
Bedarfsanlage, die tatsächlich ständig für den Straßenverkehr Grün ist und nur
bei Bedarf der Fußgängerinnen und Fußgänger für den Straßenverkehr auf Rot und
für die Fußgängerinnen und Fußgänger auf Grün schaltet. Problematisch ist
jedoch, dass dieses Umschalten immer eine extrem lange Zeit benötigt. Dies
führt dazu, dass die Fußgängerinnen und Fußgänger sehr häufig diese Zeit nicht
abwarten und bei Rot über die Ampel laufen. Derzeit besteht hierdurch zwar kein
erhebliches Unfallrisiko, da die Straße zu beiden Richtungen gut einsehbar ist,
jedoch könnte nach dieser Argumentation auch die Ampel direkt abgebaut und
durch einen Zebrastreifen ersetzt werden. Problematisch ist die Situation, da zum einen direkt
an der Lichtsignalanlage eine Kita ist. Hierdurch sehen sich die Kinder oft mit
schlechten Vorbildern konfrontiert - Erwachsene, die bei Rot über die Ampel
gehen. Dies wäre durch eine Verkürzung der Wartezeit leicht zu beheben. Noch schwerwiegender wird die Situation zum anderen,
da an genau dieser Stelle eine neue Grundschule im Gebäude des ehemaligen
Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) entsteht.
Hier muss der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Grundschülerinnen und
Grundschüler nicht durch lange Wartezeiten der Ampel und schlechte Vorbilder
zum Überqueren der Straße bei Rot animiert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.08.2019, ST 1597
Antrag vom
14.11.2019, OF
964/2 Aktenzeichen: 32 1