Meine Nachbarschaft: Heinrich-Plett-Straße
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Zusätzlichen Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 863 entstanden aus Vorlage: OF 157/10 vom 23.01.2012 Betreff: Zusätzlichen Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim vermeiden Der Magistrat wird gebeten, planerisch und baulich dafür Sorge zu tragen, dass kein zusätzlicher Durchgangsverkehr am Frankfurter Berg, in Berkersheim, in Eckenheim und in Preungesheim ermöglicht wird. Insbesondere Wohnstraßen müssen vor Durchgangsverkehr geschützt werden, um keine neuen Wegebeziehungen zu schaffen oder zusätzlichen Schleichverkehr anzuziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 setzt sich seit Jahren dafür ein, dass unnötiger, zusätzlicher Durchgangsverkehr, der zu vermeidbaren Belastungen führt, vermieden wird. Etwaige Bestrebungen, beispielsweise die Straßen "Auf der Kuhr", "August-Schanz-Straße", "Berkersheimer Weg" oder Straßen im Bereich des Marbachweges und des Festeburgringes für den Individualverkehr zu verbinden oder für den Durchgangsverkehr zu öffnen, lehnt der Ortsbeirat 10 unverändert ab. Keine der angrenzenden oder benachbarten Straßen in den genannten Bereichen ist für den Durchgangsverkehr geeignet, zumal dieser unweigerlich weitere Straßen und Wohngebiete auch im Umfeld dieser Stadtteile belasten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 568 Aktenzeichen: 66 1
Beseitigung der Verletzungsgefahren in der Grünanlage Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2012, OM 864 entstanden aus Vorlage: OF 160/10 vom 19.01.2012 Betreff: Beseitigung der Verletzungsgefahren in der Grünanlage Berkersheimer Weg In der Grünanlage gegenüber des Berkersheimer Weges Nr. 96 wurde im Bereich des Bolzplatzes bis zum Sommer 2011 eine Fläche für die Lagerung von Baugeräten sowie Material genutzt. Diese Fläche ist seitdem geräumt und könnte ihrer ursprünglichen Nutzung wieder vollends zur Verfügung stehen. Mehrere, teils sehr tiefe Fahrrillen, auch auf dem Bolzplatz, machen allerdings eine nicht verletzungsgefährdende Nutzung unmöglich. Der Magistrat wird deshalb gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass (gegebenenfalls auch durch das Bauunternehmen) schnellstmöglich der Boden nivelliert und der geschädigte Rasen wiederhergestellt wird. Begründung: Bis zum Sommer 2011 erfolgten in diesem Bereich Kanalarbeiten. Die offensichtlich vom ausführenden Bauunternehmen spätestens im Rahmen der Material- und Gerätebeseitigung verursachten Schäden wurden durch den hierfür Verantwortlichen nicht vollständig beseitigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 718 Aktenzeichen: 67 0
Fußweg Prämäckerweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2011, OF 136/10 Betreff: Fußweg Prämäckerweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Einmündung des Fußwegs entlang des Prämäckerweges an dessen Ende in Richtung Berkersheimer Weg in den Prämäckerweg so entschärft werden kann, dass diese Einmündung keine Gefahr mehr darstellt. Begründung: Im Zuge der Bebauung des schwarzen Platzes ist im Bereich der Bebauung entlang des Prämäckerweges ein baumbestandener Fußweg angelegt worden, der zum Spazieren einlädt. Dieser endet in Richtung Berkersheimer Weg allerdings abrupt an einer durch Baumbestand unübersichtlichen Stelle und wird auf die Fahrbahn des Prämäckerweges geführt. Bis zum Berkersheimer Weg hat der Prämäckerweg weiterführend keine Bürgersteige, so dass eine gefährliche Situation entsteht, weil die Fußgänger auf der Fahrbahn weiterlaufen müssen und die Autofahrer hier wohl nicht mit plötzlich von dem Weg kommenden Fußgängern rechnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 209 2012 Die Vorlage OF 136/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenGefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 633 entstanden aus Vorlage: OF 119/10 vom 13.11.2011 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation im Malvenweg zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße Der Magistrat wird in Abstimmung mit den dortigen Parkplatzeigentümern gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in den Malvenweg (zwischen der Sonnentaustraße und der Homburger Landstraße) verhindert oder zumindest beschränkt wird. Diese Sackgasse ohne Wendemöglichkeit ist unübersichtlich. Zudem können Kunden die Tiefgarage des REWE (Zufahrt am Berkersheimer Weg) derzeit kostenlos nutzen. Begründung: Der Malvenweg ist im Sackgassenbereich zwischen Sonnentaustraße und Homburger Landstraße denkbar ungeeignet für das Befahren mit Pkw und Kleinlastern. Es gibt keine Wendemöglichkeit. Außerdem ist das Rückwärtsfahren im Bereich des Kindergartens an dieser Stelle problematisch. Den Besuchern des Supermarktes steht eine kostenlos nutzbare Tiefgarage mit stets ausreichenden Plätzen zur Verfügung. Der Ortsbeirat 10 bittet daher, dass das Befahren des Malvenwegs in diesem Bereich unterbunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 219 Antrag vom 27.03.2017, OF 269/10 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1556 Antrag vom 01.08.2017, OF 333/10 Auskunftsersuchen vom 22.08.2017, V 542 Aktenzeichen: 32 1
eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Schulgelände für Oberstufengymnasium
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 125/10 Betreff: Schulgelände für Oberstufengymnasium Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die im Ortsbezirk 10 gegenwärtig für Schulneubauten zur Verfügung stehenden Gelände: Erweiterungsfläche der Carlo-Mierendorff-Schule in der Karl-Kirchner Siedlung, Wacholderweg und "Schwarzer Platz" an der Straße "In den Gräben" für ein Oberstufengymnasium ausreichend wären. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Errichtung eines Oberstufengymnasiums im Ortsbezirk 10 wünschenswert ist. Nach Auskunft des Stadtschulamtes in der letzten Ortsbeiratssitzung werden gegenwärtig geeignete Standorte im gesamten Frankfurter Stadtgebiet sondiert. Der Ortsbeirat ist immer davon ausgegangen, dass die vorgenannten Grundstücke auch für die Errichtung eines Oberstufengymnasiums geeignet wären und dass somit einer Errichtung im Ortsbezirk 10 nichts im Wege stünde. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste dringend geprüft werden, ob noch andere Flächen im Ortsbezirk zur Verfügung ständen. Es ist deshalb sinnvoll, möglichst schnell Klarheit darüber herbeizuführen, welche Flächen geeignet sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 125/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 125/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 255 2012 Die Vorlage OF 125/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 579 entstanden aus Vorlage: OF 184/9 vom 24.10.2011 Betreff: Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße Von Norden kommend, wird im Bereich Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße Tempo 30 hä ufig nicht eingehalten. Die Straße wird von vielen Kindern auf dem Weg zum Sportplatz und zur Bushaltestelle Lachweg gequert. Der Radweg liegt auf dem Berkersheimer Weg auf dem Gehweg, verläuft ab der Zehnmorgenstraße auf der Straße, um dann nach der Bushaltestelle mit Zeichen 241 wieder auf den Gehweg geführt zu werden. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. Geschwindigkeitskontrollen im Bereich Berkersheimer Weg/Zehnmorgenstraße durchzuführen und dem Ortsbeirat 9 über die Ergebnisse zu berichten; 2. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit das Tempolimit eingehalten wird und 3. zu prüfen, ob der Radweg durchgängig auf dem Gehweg verlaufen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2012, ST 202 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 491 entstanden aus Vorlage: OF 103/10 vom 23.10.2011 Betreff: Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen im Berkersheimer Weg Vorgang: ST 1640/09 Leider erreichen den Ortsbeirat 10 bzw. seine Mitglieder immer häufiger beunruhigende Hinweise von Anwohnern rund um den Berkersheimer Weg (zwischen Homburger Landstraße und Bundesautobahn A 661). Aufgrund der Albert-Schweitzer-Grundschule und Straßenschäden wurden in diesem Abschnitt Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h eingerichtet. Anwohner berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Lärmauswirkungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in östlicher Richtung (Bereich nach dem Azaleenweg) sowie in westlicher Fahrtrichtung (Bereich nach dem Fliederweg) Geschwindigkeitsanzeigeanlagen einzurichten. Diese sollten möglichst stationär installiert werden. Gegebenenfalls ist im wechselseitigen Betrieb auch der Einsatz einer mobilen Variante vorstellbar. Begründung: Die Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigeanlagen in diesem Bereich bietet, wie andernorts immer wieder festzustellen ist, umfangreiche Vorteile. Von den hinlänglich bekannten sei hiermit herausgehoben: 1. Auf viele Verkehrsteilnehmer wirkt ein positiv "erzieherischer Effekt". Bei Fahrlässigkeit genügt oftmals ein optischer Zusatzhinweis. Dieser wird auch dadurch gefördert, da ein Vergehen nicht behördlich verfolgt wird. 2. Die "öffentliche" Geschwindigkeitsanzeige bietet insbesondere für die betroffenen Anwohner oder Passanten eine Vergleichsmöglichkeit mit der "gefühlten" Wahrnehmung. 3. Die gespeicherten Messdaten können mit geringstem Aufwand ausgelesen werden. Die Auswertungen können Schwerpunktzeiten ergeben, in denen zusätzlich zielgerichtet rechtlich relevante Geschwindigkeitsmessungen geboten sein könnten. Dies unterstützt eine effizientere Einsatzplanung der Verkehrsüberwachung. 4. Die aus der Auswertung gewonnen Erkenntnisse könnten noch hilfreich in die Planungen oder Umsetzung für die Grunderneuerung der Fahrbahn des Berkersheimer Wegs einfließen (ST 1640/09). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 171 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigter Bereich „Burgholzer Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 268 entstanden aus Vorlage: OF 130/9 vom 18.08.2011 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer Straße" Vorgang: V 1103/09 OBR 9; ST 15/10; OM 1156/07 OBR 9; ST 1220/07 Durch die inzwischen abgeschlossenen Bauvorhaben in der Burgholzer Straße sind die Markierungen zum Parken für die verkehrsberuhigte Straße nicht mehr gut sichtbar und müssen eventuell auch wegen der neuen Tiefgarage mit 16 Parkplätzen verändert werden. Der Pfosten im Feld neben der Kleingartenanlage wurde entfernt, diese Strecke wird besonders in den Abendstunden gerne als Schleichweg vom Berkersheimer Weg nach Eschersheim benutzt. Die Fahrer fahren über den Fußgänger-/Radweg und über Amöneburger Straße, Burgholzer Platz und Burgholzer Straße deutlich schneller als in einem verkehrsberuhigten Gebiet erlaubt ist (7-10 km/h). Viele Verkehrsteilnehmer halten sich zwar an die Tempo 30-Begrenzung, nicht aber an das geforderte Schritttempo. Ein verkehrsberuhigter Bereich ist eine öffentliche Verkehrsfläche, auf der der Fußgängerverkehr bevorrechtigt ist. Sie dient als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer, soweit sie dort zugelassen sind. Dies ist leider vielen Auto-, Motorrad- und Radfahrern nicht bekannt. Die bauliche Ausgestaltung entspricht dem Ziel, den Verkehr wirksam zu beruhigen. Blumentröge, Bänke, Schwellen und sonstige Hindernisse erschweren die Durchfahrt und zwingen jeden zu gemächlicher Fahrt. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die Markierung für das versetzte Parken nach Überprüfung eventueller Änderungen, bedingt durch die Ein-/Ausfahrten zur neuen Tiefgarage, zu erneuern; 2. nach Rückfrage bei der Feuerwehr, die unerlaubte Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch geeignete Maßnahmen zu verhindern; 3. den Abschnitt der Amöneburger Straße zwischen Landwehrgraben und Burgholzer Platz mit geeigneten Maßnahmen verkehrlich zu beruhigen - mittels versetztem Parken und/oder Markierungen mit Pflanzkübeln unter Berücksichtigung der Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, Müllabfuhr und ähnliches; 4. zusätzlich zu den Schildern 325/326 - Verkehrsberuhigter Bereich Anfang und Ende - Schilder "Schritttempo!" an allen Anfangsschildern anzubringen oder Piktogramme auf die Fahrbahn aufzubringen, die Fahrzeugführer sensibilisieren; 5. an der Ecke Amöneburger Straße 26 bis 28 zusätzlich zur schraffierten Fläche einen wegklappbaren Pfosten oder einen Pflanzkübel aufzustellen, damit die Fußgänger, die ab Rauschenberger Straße über die Amöneburger Straße zum Burgholzer Platz gehen, nicht plötzlich vor einem Auto stehen, welches die Kurve schneidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1434 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von Begegnungszone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 218 entstanden aus Vorlage: OF 56/10 vom 24.07.2011 Betreff: Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von Begegnungszone Der Magistrat wird gebeten, die von den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgelegten Vorschläge zur Verkehrsberuhigung Am Ulmenrück/Prämäckerweg zu prüfen und nach Möglichkeit die nachfolgend aufgeführten Vorschläge umzusetzen: Errichtung einer Begegnungszone, in der Fußgängerinnen und Fußgänger Vortritt vor dem motorisierten Verkehr haben und den gesamten Straßenraum nutzen dürfen. Hierbei sollten folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden: 1. Die Verkehrsflächen sollen öffentliche Treffpunkte für Kinder und Erwachsene sein, die von Fußgängern vollständig genutzt werden dürfen; 2. Die Fußgängerinnen und Fußgänger sollen gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt sein, sie dürfen jedoch Fahrzeuge nicht unnötig behindern; 3. Die Höchstgeschwindigkeit soll Schrittgeschwindigkeit betragen - weniger Tempo heißt höhere Verkehrssicherheit; 4. Parken ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt; 5. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parken, Fahrradständer sollten zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die Gestaltung könnte kostengünstig durch auffällige Bodenmarkierungen, Bänke und Hinweistafeln erfolgen. Der besagte Straßenzug entspricht einer "Wohnstraße" und hat bereits derzeit die wichtige Funktion als Sozialisations- und Kommunikationsraum, für den die Rahmenbedingungen jedoch geschaffen und die potentiellen Gefahren gemindert werden sollten. Durch die Bebauung im unmittelbar angrenzenden Bereich ist erhöhter Pkw-Verkehr entstanden und künftig ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Dieses Aufkommen und auch die derzeitige Andienung der Baustellen durch Lkw erfolgen bisher ausschließlich über den Prämäckerweg, obwohl bereits eine befahrbare, breite Straße durch das neue Wohnquartier vorhanden ist. Da im Prämäckerweg eine pädagogische Einrichtung mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen besteht und die Kinder hier auch ihren Spielbereich haben, ist es wichtig, diesen kleinen Anwohnern gerecht zu werden, um gefährliche Situationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 96 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2011, OF 79/9 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder und Fußgänger im Bereich Burgholzer Straße und Amöneburger Straße Vorgang: ST 15/10 In dem o.g. Bereich hat der Autoverkehr durch Nachverdichtung und einen fehlenden Pfosten auf dem Fahrradweg in Richtung Berkersheimer Weg zugenommen. Viele AnwohnerInnen setzen sich dafür ein, Schleichverkehr zu unterbinden, sichere Wege zu schaffen und die gebotene Schrittgeschwindigkeit in dem Bereich der Spielstraße durch die Erneuerung der Parkplatz-Markierungen und einen kleinen Baum zu unterstützen. Besonders heikel ist außerdem die unübersichtliche Kurve der Amöneburger Straße, wo der Gehweg abrupt aufhört. Die nach der Kurve angrenzende Sperrfläche wird von den AutofahrerInnen häufig missachtet. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, - die Durchfahrt durch den Fußgänger-/Fahrradweg durch erneutes Setzen eines Pfostens in der Verlängerung der Amöneburger Straße zu verhindern, - den Gehweg an der Kurve der Amöneburger Straße um die Kurve herum bis vor den Eingang des Hauses Nr. 33 zu ziehen und die Sperrfläche dadurch zu ersetzen und - die Markierung für das versetzte Parken zu erneuern und am Beginn der Burgholzer Straße zur Verkehrsberuhigung vor das Haus Kirchhainer Straße 50 (Eckhaus) einen kleinkronigen Baum zu pflanzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 18.08.2011, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 79/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstallation einer Fluglärmmessstation
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2011, OF 57/10 Betreff: Installation einer Fluglärmmessstation Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit der für den Frankfurter Berg zuständigen Abteilung von der GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hessen schnellstmöglich zu klären, auf welchem Objekt und wie schnell eine Fluglärmmessstation installiert werden kann. Begründung: Im Rahmen der Informationsveranstaltung "Fluglärm über dem Ortsbezirk 10" wurde von den Vertretern des Umweltamtes der Stadt Frankfurt/M. geäußert, dass bereits eine weiter reichende, erfolglose Standortsuche für eine Fluglärmmessstation durchgeführt wurde. Unter der bekundeten Kenntnisnahme des deutlichen Unmutes der Bürger im Ortsbezirk 10, wurden diesbezügliche Auswahlkriterien erläutert. Aufgrund dieser Schilderungen erscheinen die Dachflächen der Hochhäuser in der Julius-Brecht-Str. sowie dem Berkersheimer Weg als besonders geeignet. Die daraufhin erfolgte Kontaktaufnahme mit der Eigentümerverwaltung sowie der zuständigen GWH-Abteilung ergab, dass nur auf den GWH-Objekten eine sehr zeitnahe Eigentümerentscheidung realisierbar wäre. Vorbehaltlich der statischen sowie technischen Belange wurde von der für den Frankfurter Berg zuständigen Abteilungsleitung eine Dachflächenbereitstellung bereits zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 57/10 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVerbreiterung der Rampe am Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 159 entstanden aus Vorlage: OF 37/9 vom 25.05.2011 Betreff: Verbreiterung der Rampe am Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg Im Bereich des Fußgängerüberwegs Berkersheimer Weg, vor CASA REHA, sind der Geh- und der Radweg gleich breit und nur durch eine Linie abgeteilt, sodass Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen und Rollstuhlfahrer genügend Wegbreite zum Überholen oder Begegnen haben. Die Absenkung zum Fußgängerüberweg ist über die Breite des Radweges und seitlich auch nicht in die Breite gezogen. Aus diesem Grund haben Rollstuhlfahrer das Problem, die Steigung zu meistern, um nach dem Überqueren des Berkersheimer Wegs wieder auf den Gehweg zu kommen. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, zu überprüfen, ob die Absenkung auf beiden Seiten des Berkersheimer Wegs verbreitert werden kann, sodass die Steigung in Prozent geringer und in der Länge größer wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 948 Aktenzeichen: 66 2
Überprüfung der Pfeiler der Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße „Im Klingenfeld“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2011, OM 140 entstanden aus Vorlage: OF 28/10 vom 23.05.2011 Betreff: Überprüfung der Pfeiler der Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass alle Strommasten, die als Pfeiler für die Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" dienen, überprüft und wenn nötig ersetzt werden. Begründung: In dem gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" ist die Straßenbeleuchtung an den Holzpfeilern einer Außenleitung für Strom befestigt, wodurch diese Pfeiler einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt sind. Einer dieser Pfeiler ist kürzlich durchgefault und zusammengebrochen. Dieser wurde zwischenzeitlich ersetzt. Allerdings sehen auch die übrigen Pfeiler angefault aus, sodass eine fachmännische Überprüfung angebracht erscheint. Ansonsten könnte ein zusammenbrechender Laternenpfeiler das nächste Mal Radfahrer oder Fußgänger auf dem Weg erschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST 1000 Aktenzeichen: 91 52
Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2011, OF 17/10 Betreff: Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat weist den Bericht B 149 vom 18.03.2011 in dieser Form zurück und bittet den Magistrat um Prüfung und Bericht hinsichtlich folgender im Bericht enthaltenen Aussagen: Zur Auskunft 1: Aus Sicht des Ortsbeirats wird die Fläche in der Straße "In den Gräben" für eine schulische Nutzung nach wie vor benötigt. Das gilt umso mehr, als nach Auskunft 6 keine weiteren Flächen für eine Schulnutzung im Ortsbezirk 10 zur Verfügung stehen. Insofern erscheint es nicht sinnvoll, diese 2014 für eine Wohnbebauung umzunutzen. Was beabsichtigt der Magistrat zu veranlassen, um sicherzustellen, dass diese Fläche gegebenenfalls auch über 2014 hinaus für eine Schulnutzung zur Verfügung steht? Zu Auskunft 2 und 3: Gegeben, dass der Bau des Holzpelletkraftwerkes tatsächlich nur 1,5 % der Fläche des Schulgeländes in Anspruch nimmt: Wie kann der Magistrat sicherstellen, dass das Kraftwerk an der Stelle nicht störend ist, wenn die Baumassenstudie für die Schule noch gar nicht entwickelt ist, d. h. ja wohl noch nicht bekannt ist, wo die einzelnen Baukörper einer Grundschule tatsächlich sinnvollerweise stehen würden? Inwieweit sollte die Stadt Frankfurt als zukünftiger Eigentümer des Schulgrundstücks ein Interesse daran haben, dass auf ihrem Grundstück ein fremdes Kraftwerk steht, bzw. aus ihrem Grundstück herausgeschnitten wird? Da die Schule nach Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung in Passivbauweise zu errichten ist, wird sie auch keinen Bedarf für eine eigene Beheizung durch dieses Kraftwerk haben. Zu Auskunft 5: Wie kann es sein, dass bei einem bestehenden hocheffizienten Krafwärmekopplungskraftwerk ,wie dem "Oberen Ornberg", das zudem durch Anschluss- und Benutzungssatzungen eine Grundauslastung garantiert bekommt, die Nutzung dieses Kraftwerks zur Beheizung der Neubausiedlung auf dem "schwarzen Platzes" kostenintensiver ausfällt, als die Errichtung eines neuen "Holzpelletkraftwerkes"? Ist das Betreiben des "Oberen Ornberg" durch den Anschluss- und Benutzungszwang so attraktiv, dass die Mainova als Betreiber gar keine sinnvollen Angebote mehr an andere Interessenten macht? Die Auskünfte, die der Ortsbeirat von der Mainova erhalten hat, widersprechen dem. Zu Auskunft 6: Aus Sicht des Ortsbeirats besteht Bedarf für weitere Schulneubauten im Ortsbezirk 10, etwa auch für eine Oberstufenschule. Wenn keine weiteren Fläche als die "An den Gräben" hierfür zur Verfügung stehen, wie will der Magistrat diese Fläche dann über 2014 hinaus sichern, wenn der städtebauliche Vertrag eine weitere Sicherung nicht zulässt? Was ist mit den Flächen im Holunderweg und in der Karl-Kirchner-Siedlung, von denen der Ortsbeirat bis jetzt davon ausgegangen ist, dass sie im Eigentum der Stadt stehen und deshalb auch für die Nutzung durch eine öffentliche Schule zur Verfügung ständen? Zu Auskunft 7: Da das Schulgelände "An den Gräben" nach Auskunft 1 zumindest zu 18 % im Eigentum der Stadt Frankfurt steht, kann dieser Teil nicht ohne Weiteres mit Wohnbebauung bebaut werden. Beabsichtigt der Magistrat dieses Teileigentum einzusetzen, um die Schulnutzung zu sichern oder hat er sich bereits gebunden, auch das im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Grundstücksteil 2014 an einen Bauträger zu veräußern? Wie beabsichtigt die Stadt Frankfurt als Gesellschafter der KEG, dem Eigentümer des anderen Teilgrundstücks, ihre Stimmrechte im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Bebauung mit einem Schulgebäude in 2014 auszuüben? Begründung: Die durch die Neubaugebiete weiter wachsende Bevölkerung im Ortsbezirk 10, die gerade auch Bedarf an Schulplätzen mit sich bringt, erfordert es, dass die Planung den langfristigen Bedarf berücksichtigt. Insofern sind die noch für eine Bebauung mit Schulen zur Verfügung stehenden Gelände im Ortsbezirk für den Ortsbeirat von erheblicher Bedeutung. Sollte tatsächlich nur noch das Gelände "In den Gräben" zur Verfügung stehen, so besteht hinsichtlich der erteilten Auskünfte in B 149 besonderer Klärungsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 149 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 07.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2011 1. Die Vorlage B 149 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenPlanungs- und Baufortschritt Gravensteiner Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2011, OF 7/10 Betreff: Planungs- und Baufortschritt Gravensteiner Platz Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, zu einer der nächsten Sitzungen Ansprechpartner sowohl aus der Verwaltung (Liegenschaftsamt, Planungsamt, Verkehrsamt, etc.) als auch von privaten Planungsbüros, Bauträgern und sonstigen Beteiligten für eine Vorstellung des Gesamtbauprojektes Gravensteiner Platz zur Bürgerfragestunde einzuladen und ihnen für die Vorstellung des Sachstands des Projektes entsprechend Zeit einzuräumen. Der Ortsvorsteher wird insbesondere gebeten, solche Gesprächspartner zu finden, die zu allen Aspekten des Vorhabens (z.B. Verkehrslenkung, mögliche und genehmigungsfähige Bauausführungen [inklusive Traufhöhen], geplante Geschäftsinfrastruktur, Baufortschritt im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Straßenbahnlinie 18, etc.) aussagefähig sind und auch zur Bauzeit und Baustelleneinrichtung Stellung nehmen können und dürfen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung der zurückliegenden Legislatur wurde Bericht davon erstattet, dass die Planung des Areals Gravensteiner Platz mit großen Schritten vorangeht, wenngleich die Planungen seinerzeit bei Weitem nicht abgeschlossen waren. Zwischenzeitlich war aus der Presse zu erfahren, dass das Verfahren weitere Fortschritte genommen hat, sodass man davon ausgehen kann, dass es hier "mit Siebenmeilenstiefeln" vorangeht. So begrüßenswert das ist, so sehr möchte doch der Ortsbeirat über den Fortschritt informiert werden, um in Bezug auf Planung und Ausführung auf der Höhe zu bleiben. Der Ortsbeirat hat z.B. bei dem Bauvorhaben Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg sehr gute Erfahrungen damit gemacht, die Bürger frühzeitig und umfassend zu informieren und die Gelegenheit zu geben, eigene Vorschläge zu unterbreiten. Bei einem Bauvorhaben von der Größe des Gravensteiner Platzes ist eine solche Vorgehensweise also ebenfalls sehr wünschenswert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 7/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenParkregelung für die Straße „Im Klingenfeld“ in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4867 entstanden aus Vorlage: OF 1066/10 vom 21.12.2010 Betreff: Parkregelung für die Straße "Im Klingenfeld" in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Klingenfeld", von der Einmündung der Straße "Am Herrenhof" nach dem Zebrastreifen bis zu dem Weg am Kriegerdenkmal entlang des Grundstücks der Michaelisgemeinde, das aufgesattelte Parken auf dem Bürgersteig zu erlauben. Begründung: In der Straße "Im Klingenfeld" besteht zwar kein Parkverbot, die Fahrbahn ist aber nicht ausreichend breit, so dass man Kraftfahrzeuge ohne Probleme auf der Fahrbahn parken könnte. Da der vorhandene Parkraum nicht ausreicht, um die Fahrzeuge aller Gottesdienstbesucher oder von sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde oder deren Kindergarten aufzunehmen, besteht in diesem Bereich Parkplatzmangel. Hinzu kommt, dass die Anwohner der Straße "Am Herrenhof" durch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs in dieser Straße dort nicht mehr parken können und auf die Straße "Im Klingenfeld" ausweichen. Da die Stadtpolizei verstärkt die Stadtteile auf Parkverstöße kontrolliert, ist es geboten, hier eine eindeutige Parkregelung zu schaffen. Weil der Bürgersteig im Klingenfeld entlang des Grundstücks der Kirchengemeinde ausreichend breit ist und direkt vor dem Ausgang von deren Gemeindesaal ohnehin ein Drängelgitter die Fußgänger schützt, könnte im übrigen Bereich das aufgesattelte Parken erlaubt werden, ohne dass es zu Behinderungen kommen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 443 Aktenzeichen: 32 1
Wege um den Spielplatz im Bereich Holunderweg, Berkersheimer Weg und Azaleenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4794 entstanden aus Vorlage: OF 1045/10 vom 14.11.2010 Betreff: Wege um den Spielplatz im Bereich Holunderweg, Berkersheimer Weg und Azaleenweg Der Magistrat wird aufgefordert, die sehr holprigen Wege um den Spielplatz im Bereich Holunderweg, Berkersheimer Weg und Azaleenweg auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen, Stolperfallen zu beseitigen und die Wege mittelfristig grundhaft zu erneuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 230 Aktenzeichen: 67 2
Fahrzeugaufkommen auf dem Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4623 entstanden aus Vorlage: OF 1022/10 vom 06.10.2010 Betreff: Fahrzeugaufkommen auf dem Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, eine Dauerzählung des Kraftfahrzeugaufkommens mittels einer elektronischen Messeinrichtung/Viacount auf dem Berkersheimer Weg vor der Albert-Schweitzer-Schule über mehrere Tage vorzunehmen und die Ergebnisse dem Ortsbeirat 10 mitzuteilen. Begründung: Bei der Ortsbegehung im Bereich der Albert-Schweitzer-Schule am 28.08.2010 war die Sicherheit der Schulkinder und des Schulweges ein wichtiger Punkt. Beschwerden über die Nichteinhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzung und über das Verkehrsaufkommen wurden unterschiedlich bewertet. Um Klarheit zu bekommen, sollte über einen längeren Zeitraum der Verkehr im Bereich Albert-Schweitzer-Schule/Berkersheimer Weg mit einem elektronischen Messgerät/Viacount überwacht und gezählt werden. Ein Viacount zählt und registriert die Geschwindigkeit, Zahl der Fahrzeuge und Art der Fahrzeuge (Pkw oder Lkw) in beiden Richtungen. Eine solche Zählung sollte Klarheit über die tatsächliche Verkehrssituation vor Ort bringen. Falls nötig, kann der Ortsbeirat 10 mit diesen Erkenntnissen weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit des Schulweges vorschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 71 Aktenzeichen: 32 1
Lachweg und Anfang Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2010, OM 4343 entstanden aus Vorlage: OF 1217/9 vom 07.06.2010 Betreff: Lachweg und Anfang Berkersheimer Weg In Voraussicht des Umbaus des Bahnübergangs Lachweg wird seit Jahren nichts mehr an der Fahrbahn im Bereich Bahnübergang Lachweg getan. Insbesondere nach dem letzten harten Winter ist die Straße in einem katastrophalen Zustand. Neben der unerfreulichen Ansicht der Straße, ist sie in diesem Zustand eine dauernde für Anwohner unzumutbare Lärmquelle und eine Gefahr für Radfahrer. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, den Straßenbelag zumindest provisorisch in einen sichereren Zustand zu bringen und die vorhandenen Schlaglöcher zu beseitigen. Weiterhin befinden sich unter anderem im Fußgängerüberweg vor dem Sportplatz FV 09 Eschersheim zwei tiefe Schlaglöcher. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, auch diese Löcher unverzüglich zu beseitigen und mitzuteilen, warum diese und andere Löcher (z. B. Klauerstraße/An den Weiden) drei Monate nach Ende des Winters noch nicht selbsttätig durch das Amt beseitigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2010, ST 1194 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 579 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Supermarkt im Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4291 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 28.05.2010 Betreff: Supermarkt im Frankfurter Bogen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass bei den sich leider noch immer hinziehenden Gesprächen und Verhandlungen mit Investoren des Supermarktes im Frankfurter Bogen darauf geachtet wird, daß neben einer baldigen Umsetzung des Vorhabens auch auf akzeptable Rahmenbedingungen geachtet wird. Diese sind insbesondere: 1. Ein mittelgroßer Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 2.000 qm; 2. Ein Discounter mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1.000 qm; 3. Weitere passende Flächen z.B. für nicht-störendes Gewerbe, Ladengeschäfte, Gastronomie, Ärzte, Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche usw.; 4. Eine insgesamt geeignete Verkehrserschließung des Anwesens, auch bereits in der Bauphase. Die entsprechenden Erkenntnisse der Schulwegsicherungskommission aus dem fast fertigen Bau des Supermarktes im benachbarten Frankfurter Berg an der Homburger Landstraße/Ecke Berkersheimer Weg sollen berücksichtigen werden. Auf die benachbarten Schulen (Liesl-Oestreicher-Schule sowie Carlo-Mierendorff-Schule) soll weitgehend Rücksicht genommen werden. Auch der ruhende Verkehr soll optimal gestaltet werden; 5. Umweltfreundliche, nicht-störende Haus- und Gebäudetechnik ist vorzusehen, und sofern Wohnungen gebaut werden, sollte zeitgemäßer, hochwertiger und gepflegter Wohnraum entstehen; 6. Barrierefreie Bauausführung. Begründung: Zu große Einzelhandelsflächen könnten sich nicht vorteilhaft für den Stadtteil, die Anwohner und die Verkehrsverhältnisse vor Ort auswirken, sodass dies möglichst zu vermeiden ist. Mittelgroße Flächen lassen dagegen Nachhaltigkeit erhoffen. Bereits der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen sparte leider von Anfang an Planungen für die Verkehrserschließung weitestgehend aus. Die Verkehrserschließungsmöglichkeiten des Neubaugebietes waren zudem von vornherein durch die Bundesautobahn A661, die Karl-Kirchner-Siedlung, das Wohngebiet an der Wolfsweide und die Justizvollzugsanstalt eng begrenzt. Zudem ist festzuhalten, dass die damals vorgetragenen Ängste der Bürger sowie die Bedenken des Ortsbeirates 10 gegen eine verdichtete Bebauung des Neubaugebietes nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2010, ST 1225 Aktenzeichen: 61 0
Verschärfte Kontrollen des Berkersheimer Weges zwischen Berkersheim und Bad Vilbel - Heilsberg zur Unterbindung von Durchgangsverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4076 entstanden aus Vorlage: OF 943/10 vom 29.03.2010 Betreff: Verschärfte Kontrollen des Berkersheimer Weges zwischen Berkersheim und Bad Vilbel - Heilsberg zur Unterbindung von Durchgangsverkehr Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Berkersheimer Weg zwischen Berkersheim und Bad Vilbel - Heilsberg verschärft kontrolliert wird, um sicherzustellen, dass dort wirklich nur der zugelassene landwirtschaftliche Verkehr und Fahrradverkehr durchfährt und kein Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erfolgt. Begründung: Der Berkersheimer Weg ist in diesem Bereich ein rein landwirtschaftlicher Betriebsweg, der durch den Grüngürtel führt und insofern auch für den Fahrradverkehr vorgesehen ist. Da er in diesem Bereich eine sehr unübersichtliche Unterführung unter der Bundesstraße B 3 aufweist, ist ein Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen hier sehr gefährlich, weil auf dem Weg viele Fußgänger mit Kindern sowie Reiter und Radfahrer unterwegs sind, die im Grüngürtel Erholung suchen. Durch die Bauarbeiten auf der Friedberger Landstraße ist aber zu verzeichnen, dass sich mittlerweile ein regelmäßiger Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen etabliert hat, insbesondere im Berufsverkehr, der zu erheblichen Gefährdungen führt. Es ist deshalb geboten, dass durch Kontrollen dafür gesorgt wird, dass hier wirklich nur der zulässige landwirtschaftliche Verkehr durchfährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2010, ST 906 Aktenzeichen: 32 4
Sanierung der Straßen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3985 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 22.02.2010 Betreff: Sanierung der Straßen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann die durch Winterschäden stark beschädigten Straßen im Ortsbezirk 10 grundhaft erneuert werden. Von besonderem Interesse sind hierbei 1. die an diversen Stellen (Bonames, im Niddatal, Frankfurter Berg, Preungesheim) marode Homburger Landstraße; 2. der Berkersheimer Weg im Bereich zwischen Autobahn A 661 und der Homburger Landstraße; 3. die Hofhausstraße im Bereich östlich der Autobahn A 661; 4. Gießener Straße (zwischen Sterlepperstraße und Marbachweg); 5. der Marbachweg von der Eckenheimer Landstraße Richtung Dornbusch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2010, ST 723 Aktenzeichen: 66 5
Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Sonnentaustraße, Höhe Kindergarten „Eddys Burg“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.02.2010, OM 3897 entstanden aus Vorlage: OF 897/10 vom 15.01.2010 Betreff: Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Sonnentaustraße, Höhe Kindergarten "Eddys Burg" Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es eine Möglichkeit gibt, an dieser Stelle weitere wirksamere verkehrsberuhigende Maßnahmen einzurichten. Besonders notwendig ist dies in der Sonnentaustraße vor dem Kindergarten "Eddys Burg" (etwa eine baugleiche, gut beleuchtete Bodenerhebung inklusive Zebrastreifen, wie auf dem Berkerksheimer Weg/Höhe Nettomarkt. Dieser hat sich sehr gut bewährt! Autofahrer nehmen mehr Rücksicht und auch Fußgänger halten sich an Regeln). Begründung: Momentan ist es so, dass sehr viele Autofahrer (die meisten unter ihnen sind nicht in der Siedlung wohnhaft) links in die Sonnentaustraße abbiegen und in den Kaiserkronenweg fahren, dort rechts abbiegen und dann wieder links in die Homburger Landstraße fahren. Auf dem Nachhauseweg geschieht dies wieder in umgekehrter Richtung. Sie nehmen sehr wenig bis keine Rücksicht auf die Anwohner und auf die Tempo-30-Regelung. Derzeit ist die Lage etwas ruhiger, da die Autofahrer durch eine Baustelle eingeschränkt sind. Es ist aber vorhersehbar, dass sich die Situation nach Bauende wieder verschärft und wegen des neuen Einkaufszentrums noch schlimmer wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 687 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Kinderspielmöglichkeiten zu Bebauungsplan Nr. 853 “Prämäckerweg/Edwards Sportfeld“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2010, OM 3835 entstanden aus Vorlage: OF 852/10 vom 07.11.2009 Betreff: Kinderspielmöglichkeiten zu Bebauungsplan Nr. 853 "Prämäckerweg/Edwards Sportfeld" Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 10 sowie der Öffentlichkeit zeitnah die Kinderspielmöglichkeiten auf dem Gelände des Bebauungsplanes Nr. 853 "Prämäckerweg /Edwards Sportfeld" vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2010, ST 433 Aktenzeichen: 61 00
Deutsch-Amerikanischer-Spielplatz am Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2009, OM 3751 entstanden aus Vorlage: OF 856/10 vom 07.11.2009 Betreff: Deutsch-Amerikanischer-Spielplatz am Frankfurter Berg Der Magistrat wird aufgefordert, an dem neu hergerichteten Spielplatz am Berkersheimer Weg/Ecke Heinrich-Plett-Straße ein Schild aufstellen zu lassen, das Hinweise sowohl auf die vorgesehene Nutzung durch Jugendliche, als auch auf die insbesondere am Frankfurter Berg in der Vergangenheit gut funktionierende deutsch-amerikanische Freundschaft hinweist. Begründung: Der Spielplatz wurde im Jahr 2009 mit tollen Spiel- und Sportgeräten für größere Kinder und Jugendliche sehr schön hergerichtet. In diesem Zusammenhang sei hiermit allen beteiligten Ämtern sowie insbesondere den vielen ehrenamtlich tätigen Bürgern und Kindern für die erbrachte Leistung noch einmal ausdrücklich Dank gesagt. Der Frankfurter Berg hat einen sehr schönen Spielplatz erhalten. Der Spielplatz wurde im Übrigen ursprünglich in den Achtzigerjahren gemeinsam mit wirklich bemerkenswerter Unterstützung der am Frankfurter Berg stationierten Amerikaner liebevoll aufgebaut und in einem festlichen Akt eingeweiht. An dem Festakt nahm unter anderem der damalige Oberbürgermeister Walter Wallmann (CDU), der damals zuständige amerikanische Colonel Black, dessen Gattin Carol und vom Frankfurter Berg der damalige, leider viel zu früh verstorbene, Stadtbezirksvorsteher Arnold Becker (SPD) sowie der ehemalige Sozialbezirksvorsteher Karlo Frick (CDU), teil. Die Moderation des Festaktes übernahm der bundesweit bekannte Fernsehstar Elmar Gunsch. Auch hier sei allen Beteiligten, insbesondere dem Bürgerverein mit seinem damaligen Vorsitzenden Heinrich Hofmann ausdrücklich der Dank des Ortsbeirates ausgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2010, ST 201 Aktenzeichen: 67 2
Tempo-30-Zonen in Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2009, OM 3433 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 17.06.2009 Betreff: Tempo-30-Zonen in Eschersheim Bei der Einrichtung der Tempo-30-Zonen in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurden die Neben- und Wohnstraßen mit einbezogen. Größere Straßen vor allem mit Busverkehr wurden ausgenommen (z. B. Alt Eschersheim, Zehnmorgenstraße). In diesen Straßen wurde auch die Höchstgeschwindigkeit 30 eingeführt, jedoch mit einer unzähligen Anzahl von Schildern (Zeichen 274) unter Beibehaltung der Vorfahrtsregelung gegenüber den Nebenstraßen mit Tempo-30-Zonen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse gegenüber der Zonen-Einrichtung vielfach geändert. Busse fahren auch durch Tempo-30-Zonen (Im Uhrig, Kirchhainer Straße und so weiter). Vorfahrtstraßen sind auch in Tempo-30-Zonen möglich (z. B. Deuil-la-Barre-Straße in Nieder-Eschbach). Um dem ständig wachsenden Schilderwald im Ortsbezirk zu begegnen und eine einheitliche Tempo-30-Führung im Stadtteil zu gewährleisten, wird der Magistrat aufgefordert, 1. in Alt Eschersheim zwischen der Nidda-Brücke nach Heddernheim, Bahnhof Eschersheim, Bahnübergang Lachweg und Wohngemeinschaft Bonameser Straße eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten unter Einbeziehung von Maybachstraße, Alt Eschersheim und Bonameser Straße; 2. im Gebiet zwischen Hügelstraße (nördlich), Eschersheimer Landstraße (östlich) und der Bahnlinie bis zum Berkersheimer Weg vor dem Sportplatz eine einzige Tempo-30-Zone einzurichten, unter Einbeziehung von Ende Eschersheimer Landstraße, Im Wörth, Nußzeil und Zehnmorgenstraße; 3. alle Vorwarnschilder auf z. B. Fußgängerüberwege (Zeichen 134-10) zu entfernen, da diese bei Tempo 30 nicht mehr notwendig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2009, ST 1413 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2010, ST 1317 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 9 am 26.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsbegrenzung Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3152 entstanden aus Vorlage: OF 745/10 vom 26.03.2009 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h über die gesamte Länge des Berkersheimer Weges einzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2009, ST 860 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2009, ST 1640 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße; hier: langfristige Planung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 697/10 vom 25.01.2009 Betreff: Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße; hier: langfristige Planung Der Magistrat wird gebeten, in Verbindung mit den zuständigen Stellen im Rahmen der ohnehin erforderlichen Verkehrsneuplanung/-regelung um den neuen Supermarkt Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße zu prüfen und zu berichten, wie der gesamte Bereich um den neuen Fußgängerüberweg sowie die Bushaltestelle so sicher wie möglich gestaltet werden kann. Begründung: Der Berkersheimer Weg wird bereits heute zwischen Julius-Brecht-Straße und Homburger Landstraße teilweise mit nicht angepasster, überhöhter Geschwindigkeit befahren. Es ist problematisch, dass die sehr beengten Straßenverhältnisse an der Bushaltestelle und dem Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich zu der Sonnentaustraße dabei häufig nicht beachtet werden. Künftig ist an dieser Stelle mit steigendem Verkehrsaufkommen zu rechnen, zumal der neue Supermarkt und das Neubaugebiet Prämäckerweg fertiggestellt werden. Zu prüfen ist, ob, und wenn ja wie in diesem Bereich die Situation für alle Verkehrsteilnehmer deutlich sicherer gestaltet werden kann. Nach der derzeitigen Einschätzung ist eine grundlegende Neuregelung bzw. Neuplanung angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 506 Aktenzeichen: 66 2
Wasserdurchlässige Parkplatzbeläge
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2009, OM 2892 entstanden aus Vorlage: OF 683/10 vom 06.01.2009 Betreff: Wasserdurchlässige Parkplatzbeläge Der Magistrat wird gebeten, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die wasserdurchlässigen Beläge des Parkplatz am Gasverteilerhäuschen am Nordpark in Bonames und der Parkstreifen am Berkersheimer Weg am Frankfurter Berg vor Zerstörungen zu sichern. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hatte bereits mehrfach die Herstellung eines ordnungsgemäßen Belages auf diesen Parkplätzen angemahnt. Der Belag des Parkplatzes am Gasverteilerhäuschen war zwar zwischenzeitlich hergestellt worden, ist aber bereits wieder so abgefahren, dass sich erneut große Pfützen bilden. Die Parkstreifen am Berkersheimer Weg werden durch unsachgemäße Benutzung durch Lastkraft- und Lieferwagen immer mehr in Mitleidenschaft gezogen und sind zwischenzeitlich auch ein Sanierungsfall. Da an diesen Stellen aus Umweltgesichtspunkten keine anderen Beläge möglich sind, sind wirksame Maßnahmen zu treffen, damit die Beläge nicht über Gebühr strapaziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1884 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung(en) beim Ausüben des Fußballsports für die Mannschaften des TuS Makkabi Frankfurt e. V. und der SpVgg. Kickers 1916
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2008, OM 2394 entstanden aus Vorlage: OF 710/9 vom 06.06.2008 Betreff: Verbesserung(en) beim Ausüben des Fußballsports für die Mannschaften des TuS Makkabi Frankfurt e. V. und der SpVgg. Kickers 1916 Der Magistrat wird gebeten, an der Bertramswiese einen Kunstrasenplatz mit Flutlichtanlage zu installieren. Begründung: Der TuS Makkabi Frankfurt e. V. ist inzwischen zu einem der größten Sportvereine Frankfurts herangewachsen. Mit über 1.000 Mitgliedern aller Religionszugehörigkeiten und Nationalitäten in 17 Sportarten ist Fußball mit 19 Jugend- und drei Seniorenmannschaften die stärkste Abteilung. Gemeinsam mit der SpVgg. Kickers 1916 (acht Jugend- und vier Seniorenteams) trainieren auf der Bertramswiese mehr als 27 (!) Jugend- und sieben Seniorenmannschaften, somit über 560 Jugendliche und 200 Erwachsene. Die Bertramswiese mit ihren drei für jedermann zugänglichen Rasenplätzen hält dieser extrem hohen Nutzung nicht mehr stand. Die Kapazitätsgrenze ist weit überschritten. Die Folgen sind sehr schlechte bis hin zu gesundheitsgefährdende Platzverhältnisse und demzufolge ein erhöhtes Mitgliederrückgangsrisiko, sowie ein Ende der Angebotserweiterung. Zusätzlich kann die Anlage während der Winterperiode gar nicht benutzt werden. Da teure Ausweichplätze hinzugemietet werden müssen, wird das Angebot während dieser Zeit schon jetzt stark reduziert. Folgende Ausweichplätze für eine Belegung bzw. zusätzliche Belegung wurden bereits mehrfach leider erfolglos angefragt: - Rosegger-Sportplatz (Concordia Eschersheim & BSC) - Sportanlage Berkersheimer Weg (FV 09 Eschersheim) - Brühlwiese (SV 07 Heddernheim) - Sportanlage Nord (SV Viktoria Preußen & SC Eckenheim/Bornheim) - Woogwiese (FC Germania 08 Ginnheim & KSV Tempo) - Wilhelm-Eppstein-Str. (TuS Makkabi Ffm, SpVgg. Kickers 1916, FC Maroc, Kosova & GSU) Der Bau eines Kunstrasenplatzes mit Flutlichtanlage würde beiden Vereinen nicht nur ihr derzeitig bestehendes Angebot durch die ganzjährige und witterungsunabhängige Bespielbarkeit ermöglichen, sondern auch Freiräume bieten, weitere Mitglieder aufnehmen zu können und sein Angebot z. B. mit Feriencamps auszubauen. Diese Maßnahme würde zudem den städtischen Haushalt erheblich entlasten. Die hohe Anfangsinvestition würde sich binnen kürzester Zeit rechnen, da die momentan jährlich wiederkehrenden Sanierungsmaßnahmen eben wegen dieser hohen Nutzung der Rasenplätze durch das Sportamt wegfallen würden. Der TuS Makkabi ist grundsätzlich bereit, die notwendigen Umbauinvestitionskosten auf der Bertramswiese mithilfe einer Kreditaufnahme vorzufinanzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2008, ST 1328 Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 309 Aktenzeichen: 52 0
Bauverkehr bei einem eventuellen Ausbau der Main-Weser-Bahn
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.03.2008, OA 618 entstanden aus Vorlage: OF 523/10 vom 11.02.2008 Betreff: Bauverkehr bei einem eventuellen Ausbau der Main-Weser-Bahn Vorgang: OM 1447/07; ST 1839/07 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der Deutschen Bahn AG ins Benehmen zu setzen, um im Falle eines Ausbaus der Main-Weser-Bahn den Bauverkehr durch die Stadtteile Bonames, Frankfurter Berg und Berkersheim auf ein Mindestmaß zu beschränken. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, in diesem Zusammenhang zu prüfen und zu berichten, ob der Bauverkehr über provisorische Baustellenabfahrten von der B 3a und der A 661 abgewickelt werden kann. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1839/07 zur OM 1447/07 das Konzept für den Bauverkehr im Falle eines Ausbaus der Main-Weser-Bahn vorgelegt. Danach ist eine Andienung der Baumaterialien über den Schienenweg weitgehend ausgeschlossen. Die Deutsche Bahn AG plant dabei sämtlichen Baustellenverkehr im Bereich des Ortsbezirks 10, wie sich aus der mitgelieferten Skizze ergibt, alleine über die Straßen Am Dachsberg/Berkersheimer Bahnstraße durch Berkersheim, was für den gesamten Baustellenbereich zwischen Berkersheim und Bad Vilbel anscheinend die einzige Zufahrt darstellt, und über den Berkersheimer Weg sowie die Homburger Landstraße durch die Stadtteile Frankfurter Berg und Bonames abzuwickeln. Dabei handelt es sich in allen Fällen um Wohngebiete mit teilweise sehr engen Straßen. In der Berkersheimer Bahnstraße steht teilweise nicht einmal ein Bürgersteig zur Verfügung. Gerade in diesem Bereich sind Kinder auf ihrem Weg zum Kindergarten unterwegs, was nach Auskunft des Magistrats nur aufgrund des engen Miteinanders von Kraftfahrzeugführern und Fußgängern möglich ist. In Anbetracht der Tatsache, dass für dieses Bauvorhaben nur für die erforderlichen Lärmschutzwände ungeheure Mengen an Baumaterial angeliefert werden müssen, und dass aus betriebstechnischen Gründen ein Bau meistens nachts erfolgen muss, ist eine solche Planung für die Anwohner unzumutbar, zumal die Bauzeit sich über einen erheblichen Zeitraum erstrecken wird. Eine derartige Belastung wäre für die Anwohner unzumutbar. Zudem würde sie erhebliche finanzielle Belastungen für den Vorhabenträger generieren, alleine um die sich daraus ergebenden Einschränkungen der Nutzbarkeit der Wohnungen auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.07.2008, B 432 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 19.03.2008 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.04.2008, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 618 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.04.2008, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 618 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF und NPD Beschlussausfertigung(en): § 3888, 23. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2008 Aktenzeichen: 69 1
Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.04.2005, OA 1925 entstanden aus Vorlage: OF 737/10 vom 05.04.2005 Betreff: Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 32 vom 18.02.2005, Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvortrag M 32 wird abgelehnt, da wesentliche Zahlen und Prognosen bei der Anhörung der Ortsbeiräte nicht ausreichend erklärt werden konnten. Der Magistrat wird gebeten, die Magistratsvorlage den aktuellen Daten anzupassen und folgende Fragen zu beantworten: 1. Wieso werden Luftreinhaltepläne, Lärmminderungspläne, regionale Flächennutzungspläne und der Frankfurter Nahverkehrsplan nicht mit dem GVP-Plan koordiniert? Jede der einzelnen Planungen hat Schnittmengen mit den anderen Plänen. 2. Warum wurde die EU-Richtlinie zu Staub- und Partikelbelastungen im GVP nicht entsprechend berücksichtigt, obwohl dies seit drei Jahren schon gesetzlich bindend ist? Die aktuellen Messungen der Lärm- und Luftschadstoffbelastungen im Frankfurter Norden haben sich in diesem Zeitraum stark erhöht. 3. Warum sind Erhebungsdaten erst nach der Vorstellung des GVPs veröffentlicht worden? 4. Es wurden 48 Projekte geprüft. Welche sind dies konkret? Warum wurden die nicht erwähnten Projekte abgelehnt? Wie viele Anregungen kamen direkt aus der Bürgerschaft beziehungsweise von den Ortsbeiräten? 5. Warum wurde nicht berücksichtigt, dass der Frankfurter Norden mit den Neubaugebieten eine komplett neue Stadt an Wohnungen und Einwohner dazubekommen hat, deren Mobilität doch auch langfristig geplant und berücksichtigt werden muss? Wo bleibt die überfällige Nordkonferenz mit dem Schwerpunkt Verkehr? 6. Die zwei weiteren Fahrspuren der A 661, die Friedberger Landstraße und die Autobahn-Tunnelspange, die direkt an der Signalanlage Eckenheimer Landstraße/Nibelungenallee einfließt, verdoppeln das Fahrzeugaufkommen. Zusätzlich wird mit der Ostumgehung Bergen weiterer Kfz-Druck auf die Friedberger Landstraße verlagert. Das bedeutet direkte Schadstoffe an den Auf- und Abfahrten sowie in den Ortsteilen. Die Entlastung durch die Spange im Bereich Friedberger Landstraße/Rat-Beil-Straße/Gießener Straße ist mit minus 18.200 Kfz pro Tag aufgeführt, aber 59.200 kommen durch die Spange dazu. Das macht dann insgesamt 82.400 Kfz pro Tag im Bereich Friedberger Landstraße/A 661, also mehr als das Offenbacher Kreuz derzeitig täglich hat. Fatale Folge ist, dass die Autobahn-Hintergrundbelastung der Schadstoffe erheblich steigen wird und der Lärm auf Grund von physikalischen Gesetzen sogar noch mehrfach potenziert wird. Diese Belastung ist im GVP-Plan nicht ausgewiesen. Warum nicht? 7. Wer zahlt die MIV (motorisierter Individualverkehr)-Ausbauten? Ist eine gesicherte Finanzierung auch Teil des GVPs? 8. Im GVP steht der Grundsatz, den MIV zu Gunsten des ÖPNV zu reduzieren, damit die Umwelt entlastet wird. Wie ist dann zu verstehen, dass durch den Tunnel der Riederwaldautobahn der Verkehr der A 3 zwischen Offenbacher Kreuz und Hanauer Kreuz nach Norden verlagert werden soll, was für LKWs in Ost-West-Richtung deshalb sehr lukrativ sein wird, da 20 km Umweg über die A 3 entsprechend weniger Maut-Gebühren kosten? 9. Der soziale Aspekt wird im GVP zwar erwähnt, aber wie sozial ist es denn, dass durch die neuen EU-Schadstoffrichtwerte die demnächst gebauten Schulen und Kitas an den Autobahnen unter Umständen durch Klagen der betroffenen Bürger gleich wieder schließen müssen? Ist dieser Standortnachteil berücksichtigt? 10. Die wichtige Bedeutung von Tempo 30 wurde zwar grundsätzlich angesprochen, aber warum wird nicht die Empfehlung ausgesprochen, dass generell Tempo 30 in der Stadt festgelegt wird und nur die Hauptstraßen eine Sonderbeschilderung bekommen? 11. Der MIV aus dem Umland soll mit P & R gar nicht erst in die Stadt rollen. Wie konkret, wo und welche Kapazitäten sind in welchem Zeitraum zu welchen Kosten empfehlenswert? Gibt es hier ein Konzept? Was konkret heißt Wohnortnähe? Innenstadt, Gründerviertel? Außenbereiche? Nachbarstädte? Dieser Punkt auf Seite 61 des Ausdrucks ist nicht genügend ausformuliert. 12. Im GVP steht, dass Zersiedlung zu vermeiden ist. Aber die Großmärkte auf der grünen Wiese erzeugen mehr MIV und die Existenznot kleinerer Geschäfte und Händler in den Ortsteilen wird immer größer. Der GVP muss diese Aspekte berücksichtigen und entsprechende Empfehlungen einplanen. Warum wird dieser gravierende Aspekt des MIV nicht angemessen berücksichtigt? 13. Die Autobahnzubringer am Nordwestkreuz in Richtung Eschborn ziehen neuen Verkehr auf die A 5 und A 66 an. Wird die A 5 durch die geplanten zwei neuen Spuren diesen zusätzlichen Verkehr verkraften können? 14. Lärm und schlechte Luft erzeugen Stadtflucht. Die Vorstädter müssen aber i. d. R. auch täglich als Pendler wieder zurück in die Stadt. Wo sind die Ansätze einer lebenswerten Stadt mit bezahlbarem Wohnraum? 15. Der Modalsplit besagt, dass für Kraftfahrzeuge ein Reduzierungsziel von <30 % angestrebt wird. In den Prognosezahlen ist aber ein deutliches Plus vom Kfz-Verkehr im Nordosten ausgewiesen. Ist dieses Ziel mit den aufgeführten Maßnahmen wirklich zu erreichen? Ist die Zielvorgabe ernsthaft mit den großen Projekten für den MIV erzielbar? 16. Der GVP fordert konsequente Überwachung des ruhenden Verkehrs. Wird mehr Personal dafür bereitgestellt? Was ist mit dem fließenden, zu schnell fahrenden Verkehr? Gibt es Verkehrsbeeinflussungs-Signalanlagen, die dann auf Rot schalten, wenn ein Fahrzeug zu schnell unterwegs ist? 17. Ist bekannt, dass die stationären Geschwindigkeitskontrollen einen sehr hohen Beitrag zur Schadstoffreduzierung und Lärmminderung leisten, da alle nachfolgenden Fahrzeuge auch langsamer fahren müssen? 18. Parkhäuser Innenstadt: Diese ziehen Verkehr an. Sind die kostenlosen Parkuhren - Stichwort Brötchentaste - noch zu rechtfertigen? Sind die freien Plätze nicht abzuschaffen, und sollten die wenigen Parkplätze nicht dem tatsächlichen Wert der "Ware Parkplatz" in der Innenstadt angepasst werden? 19. Warum wird das uralte Konzept der autogerechten Stadt noch fortgeschrieben? Sind nicht grundsätzliche Neuplanungen nötig, wie z. B. ÖPNV mit Zweistromfahrzeugen in Kassel oder Karlsruhe. Dort hat die Neuplanung neue Perspektiven aufgezeigt. Warum blockt der Magistrat hier? 20. Woher will die Stadt das Geld für U-Bahntunnel nehmen, wenn schon die Finanzierung der U-Bahnwagen offensichtlich nicht klappt? 21. Ist folgender Vorschlag realisierbar? Die U 5-Bahnsteige der Haltestelle Musterschule werden rechts und links an den Rand gelegt und höher gebaut - auf dem Bürgersteig. Die Mitte bleibt dem MIV, allerdings mit einer Einbahnstraßenregelung, Radverkehr frei. Die restlichen Haltestellen bleiben, da dort jede zweite Straßenbahn als Niederflurwagen eingesetzt wird, die als Straßenbahn über Glauburgstraße und Friedberger Landstraße zur Konstablerwache fährt. Warum sollen teure Umbauten erfolgen, wie z. B. die U-Bahnstationen an der Eschersheimer Landstraße? 22. Bisher gab es keinen durchgehenden Ringverkehr einer Straßenbahn. Warum wird dies aber nur als eine Verkettung von Tangentenstrecken bezeichnet? Die Westtangente ist ein guter Ansatz von einer Abkehr der schienenfreien Stadt, dem Leitbild der 60er und 70er Jahre, und muss nicht noch mehr ÖPNV geplant werden, damit die Zielvorgabe von <30 % Kfz-Aufkommen in erreichbare Nähe kommt? 23. Warum gibt es wieder keine ÖPNV-Direktverbindung Bonames/Preungesheim Richtung Bornheim/Seckbach/Riederwald mit dem ÖPNV im Norden? Der Weg mit viermaligem Umsteigen oder aber über die City zu fahren, ist mehr als nervig für die Bürgerinnen und Bürger. 24. Nur den ÖPNV fördern ist zu wenig; regionale Verbindungen sind zwar aufgeführt, müssten aber, um einen spürbaren Effekt zu erzielen, wesentlich mehr ausgebaut werden. So darf z. B. der ICE-Zuschlag aus dem Semesterticket für Studenten nicht ersatzlos herausgenommen werden und mehr Firmen und Unternehmen müssten sich am Job-Ticket beteiligen. Welche Maßnahmen hätten hier einen positiven Effekt auf den Modalsplit? 25. Sind Zwei-Strom-Schienenfahrzeuge wie in Karlsruhe und Kassel geplant? Der Magistrat sagt in einer M-Vorlage nur, dass dies nicht vergessen und weiter verfolgt wird. Wie ist hier jetzt konkret der Planungsstand? 26. Kann bei den ÖPNV - Maßnahmen der Zwei-Strom-Schienenverkehr in der Priorität so aufgewertet werden, dass im nächsten GVP bereits diese effektive Verknüpfung Bahn-Stadtbahn-Straßenbahn zu finden ist, möglichst ohne Umsteigezwang in der Innenstadt? 27. Die Straßenbahnlinie 16 soll eingestellt werden. Dafür soll eine U-Bahn unterirdisch Ginnheim durchfahren. Die ca. acht Jahre andauernde Bauzeit wird viele Geschäfte in Ginnheim finanziell ruinieren. Die U-Bahn allein kostet mindestens 150 Millionen Euro und beruht auf Planungsdaten von vor 40 Jahren, da die Frankfurter Studenten damals noch größtenteils in Bockenheim studierten. Diese Fehlplanungen gehen zu Lasten der Steuerzahler und der Anbindung der U-Bahnen im Frankfurter Norden. Die Haltestellenabstände liegen viel zu weit auseinander, der Bau und die Unterhaltung des Tunnels sind vor dem Steuerzahler nicht zu rechtfertigen. Kann die Linie 16 nicht weiterfahren, um hierbei noch einige 100 Millionen Euro einzusparen? 28. Im GVP steht: Der weitere Ausbau der Straßenbahn stößt auf Schwierigkeiten, und vorgeschlagen wird ein unterirdischer Ausbau. Die gleiche Straßenfläche reichte vor 30 Jahren aber für die Straßenbahnen. Warum ist hier der Eingriff in den Straßenraum so abwegig? Warum wird noch nicht einmal in Erwägung gezogen, überdimensionierte Flächen für den MIV umzuwidmen, zumal wegen der Schadstoffproblematik der MIV sowieso drastisch reduziert werden muss. Hat der Eingriff in den Straßenraum keinen Effekt auf die Umsteiger MIV=>ÖPNV? Der MIV kann ja die Straßen weiter benutzen, nur eben nicht mehr in Alleinnutzung. 29. Was passiert bei der Riedberganbindung der Linie 4/8 mit der heutigen U 2? Wird jede zweite Bahn über Riedwiese und Sandelmühle wie bisher weiterfahren oder stillgelegt? 30. Ist die Ringlinie im Bereich Marbachweg dann weiterhin auf einem Teilstück eingleisig? 31. Warum gibt es keine Zugverbindung von Rödelheim zum Flughafen? Bei einer Tunnelstörung sind auch die Fahrgäste der S 6 betroffen. Zwischen Galluswarte und Niederrad liegen die Schienen seit 40 Jahren und sind überholungsbedürftig. 32. Das Fahrrad als Verkehrsmittel soll mit Ziel + 15 % gefördert werden. Ein Zusammenhang zum Zeitpunkt dieses Erreichens des Ziels fehlt. Glauben denn die Planer selbst an das Ziel? Die Szenarien sind doch auch sonst sehr genau mit Zeit und Umfang der Zielsetzung beschrieben. 33. Radfahrer, ÖPNV und Fußgänger werden kaum befragt, was sie eigentlich wollen. Der Ortsbeirat soll sich wohl auf "Polleranträge" beschränken? Warum werden die Bürger und Politiker vor Ort beim GVP nicht angemessen einbezogen? 34. Mobilität im ÖPNV: In der S-Bahnstation Frankfurt-Berkersheim haben schon Fahrgäste ohne Behinderungen beim Einsteigen Schwierigkeiten. Fahrgäste mit Fahrrad und Gehbehinderte haben kaum eine Chance an der S-Bahnbeförderung teilzuhaben. Wie sieht die Umsetzung der Planungen für die U 5-Strecke ab Hauptfriedhof bis zum Frankfurter Nordosten aus? Sind z. B. die Haltestellen Versorgungsamt oder Sozialzentrum Marbachweg - die bekanntermaßen von behinderten Menschen stark frequentiert werden - hierbei hinreichend berücksichtigt? 35. Warum gibt es keinen richtigen Umweltverbund, wie z. B. eine vernünftige Umsteigeplanung? Beispiele: Ostbahnhof oder Westbahnhof zur Straßenbahn? 36. Für die Fußgänger soll mehr Platz und Raum geschaffen werden, und der MIV soll verlangsamen. Mögliche Maßnahmen sind: Stationäre Radarmessung. Heißt das, dass hier auch ein Umdenken in der Stadtverwaltung eingesetzt hat? 37. Wann werden die Fußgängerampelschaltungen z. B. vor Schulen an den Hauptverkehrsstraßen, wie an der Albert-Schweitzer-Schule am Frankfurter Berg oder an der U-Bahnstation Fritz-Tarnow-Straße mit vier Schulen, endlich fußgängergerecht geschaltet? Der Berkersheimer Weg und die Eschersheimer Landstraße führen durch Wohngebiete, Handlungsbedarf ist also vorhanden. 38. Radfahren gegen die Einbahnstraße soll laut GVP generell erlaubt werden. Werden dann bei sehr kleinen und engen Straßen Verbote eingeführt, also umgekehrt der jetzigen Praxis und wann wird dies erfolgen? 39. Fahrradabstellplätze an Bahnhöfen sind zu begrüßen, besonders am Hauptbahnhof oder an den S-Bahnstationen fehlen aber ausreichende Kapazitäten. Wie und wann werden diese fertig gestellt? 40. Wenn auf unbezahlbare Großprojekte wie den Tunnel der Riederwaldautobahn und Spange verzichtet wird, bleibt genug Geld übrig, die Ursachen des hohen Verkehrsaufkommens zu bekämpfen, und Nachteile für den Norden werden vermieden. Der MIV trifft jetzt auf EU-Schadstoffgrenzen, die eine grundsätzliche Abkehr der bisherigen autogerechten Stadtplanung erfordert, z. B. Wohnquartiere ohne Autos. Andere Städte haben sehr lange Wartelisten für solche Quartiere, nachdem sie diese Projekte gewagt haben. Solche Planungsansätze gehören genauso wie die Siedlungspolitik (Arbeit und Wohnen im gleichen Quartier) in einen GVP. Wird der nächste GVP mit diesem Hauptaspekt für verstärkten motorisierten Individualverkehr geplant? 41. Wird im Rahmenplan auch die Möglichkeit eingearbeitet, dass neben einer Satzung über die Stellplatzabgabe auch Haltestellen im Plan festgelegt werden müssen, z. B. bei überregionalen Bahnverbindungen? 42. Die Hanauer Landstraße soll eine zusätzliche MIV-Strecke bekommen. Warum nur für den MIV? Die attraktive Hanauer Landstraße wird immer mehr von Angestellten und vom Freizeitverkehr genutzt. Wo sind die Konzepte für ÖPNV in diesem Gebiet? Wird hier der MIV nur aus EZB-Sicht betrachtet? 43. Die Fachbegriffe push - und pull sind nicht erklärt. Was sind hierfür die Grundlagen, welches Szenario und welche Basisannahmen sind hier konkret zu Grunde gelegt worden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2006, ST 296 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2006, ST 815 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.04.2005 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 02.05.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1851 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.05.2005, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.09.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1851 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.09.2005 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2005, TO II, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 20.09.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1851 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 20.09.2005 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 20.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 42. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 06.06.2005, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 32 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1851 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 1957 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 1967 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 1969 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 1970 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP 44. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 12.09.2005, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 1925 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.09.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 08.11.2005 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2005, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 1925 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 46. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2005, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 1925 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP (= Ablehnung) SPD und GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) FAG und REP (= Annahme) Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 1925 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) BFF (= Ablehnung) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 1925 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP (= Ablehnung) SPD und GRÜNE (= vereinfachtes Verfahren) FAG und REP (= Annahme) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO II, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 1925 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Ablehnung) sowie FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Annahme) Aktenzeichen: 61 1
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