Meine Nachbarschaft: Habelstraße
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Vorlagen
Radweg an der Kreuzung In der Römerstadt - ErnstKahnStraße besser markieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2019, OM 4601 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 03.04.2019 Betreff: Radweg an der Kreuzung In der Römerstadt - Ernst-Kahn-Straße besser markieren Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg über die Querung an der Ampelanlage im Bereich der Kreuzung der Straßen In der Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße mit Fahrradsymbolen zu markieren. Begründung: Der Radweg über die Kreuzung weiter in Richtung Praunheim wird neben dem Fußweg geführt. Den Fußgängern scheint dies zunehmend nicht mehr verständlich zu sein. Aus Richtung Praunheim kommend queren sie häufig die Kreuzung auf dem Radweg. Es kam dabei bereits zu unschönen Auseinandersetzungen zwischen Radfahrern, die dort legal den Radweg nutzen, und Fußgängern. Wenn der Radstreifen mit wenigen Rad-Symbolen versehen wird, sinkt vermutlich das Konfliktpotenzial zwischen den Verkehrsteilnehmern. Fotos: Uwe Hofacker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1670 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 431/8 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt Vorgang: B 315/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Gemäß Magistratsbericht B 315 v. 22.09.2017 führte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als Eigentümerin der Parzelle Gemarkung Heddernheim Flur 5 Nr. 81/3 Verhandlungen mit einer Wohnungsbaugesellschaft, die auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Errichtung von Mehrfamilienhäusern beabsichtigt. Angeblich sind von dieser Wohnungsbaugesellschaft, die im Bericht nicht näher bezeichnet wird, bereits mit dem städtischen Denkmalamt Vereinbarungen getroffen worden zum Schutz der vorhandenen Überreste der Römerstadt NIDA. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Um welche Wohnungsbaugesellschaft handelt es sich? Befindet sich diese Wohnungsbaugesellschaft in öffentlicher oder privater Hand? 2. Welchen Fortgang haben die Verhandlungen zwischen BIMA und der Wohnungsbaugesellschaft zwischenzeitlich genommen? 3. Welche konkreten Vereinbarungen hinsichtlich des Schutzes der Kulturdenkmäler sind vom Magistrat/Denkmalamt mit der Wohnungsbaugesellschaft getroffen worden? 4. Welches Bauprojekt soll hier konkret realisiert werden und in welchem Umfang ist sozial geförderter Wohnungsbau geplant (1. und 2. Förderweg)? 5. Was stellt sich der Magistrat unter der gemäß B 315 beabsichtigten "optimalen baulichen Ausnutzung des Gesamtareals" vor, wenn er im selben Bericht davon ausgeht, dass die beiden Ziele "Wohnraum" und "Schutz von Kulturdenkmälern" miteinander vereinbar sind? 6.Ist geplant, durch Schutzhäuser, Repliken, Lehrpfade oder vergleichbare Anlagen eine Grünzone für die neuen Häuser zu schaffen, die im Schwerpunkt als Archäologischer Park konzipiert ist? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 315 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1258 2019 Die Vorlage OF 431/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und BFF
Partei: CDU
Weiter lesenBlumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4326 entstanden aus Vorlage: OF 398/8 vom 04.02.2019 Betreff: Blumenkübel gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 Der Magistrat wird gebeten zu genehmigen, dass gegenüber der Tiefgaragenausfahrt des Gebäudes In der Römerstadt 3 und 5 von Nutzern der Tiefgarage Blumenkübel aufgestellt werden. Begründung: Bei dem Ortstermin mit Vertretern der Stadt Frankfurt am Main am 17.01.2019 im Bereich der Straße In der Römerstadt (unter anderem auch bei den Hausnummern 3 und 5) wurde festgestellt, dass durch parkende Fahrzeuge gegenüber der Ein-/Ausfahrt zur Tiefgarage die Nutzung dieser Zufahrt erheblich erschwert wird. Bei dem Ortstermin wurde auch festgestellt, dass mit Blumenkübeln gegenüber der Zufahrt der Tiefgarage die Behinderung der Nutzung verhindert werden kann. Diese Erkenntnis wird dadurch bestärkt, dass in der Vergangenheit bereits Blumenkübel an der genannten Stelle aufgestellt waren. Die Anwohner haben sich bereit erklärt, die Blumenkübel aufzustellen und die Pflege (inklusive des Bewuchses) zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1030 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4187 entstanden aus Vorlage: OF 390/8 vom 09.01.2019 Betreff: Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Kastellstraße/Habelstraße ein Verkehrsspiegel angebracht werden kann, um den Verkehrsteilnehmern aus Richtung In der Römerstadt sowie aus Richtung Oranienstraße eine bessere Einsicht beim Abbiegen zu ermöglichen. Begründung: Verkehrsteilnehmer aus Richtung Oranienstraße/Habelstraße, die nach links in die Kastellstraße abbiegen, nehmen die Kurve aufgrund der dort herrschenden straßenräumlichen Situation in der Regel sehr scharf und können Radfahrer aus Richtung In der Römerstadt/Kastellstraße, die sich vorschriftsmäßig rechts halten und sich der Kreuzung Habelstraße/Kastellstraße nähern, nicht rechtzeitig wahrnehmen. Zwar gilt dort für Radfahrer "Rechts vor Links", das ändert jedoch nichts daran, dass Pkw und Lkw häufig zu schnell links in die Kastellstraße Richtung "Römerstadt" abbiegen. Durch einen Verkehrsspiegel können bessere Sichtverhältnisse geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 895 Aktenzeichen: 66 7
Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 374/8 Betreff: Überquerungshilfe in der Titusstraße (Ecke Heddernheimer Landstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ecke Titusstraße/Heddernheimer Landstraße 85-87 eine Überquerungshilfe (z.B. ein Zebrastreifen oder andere geeignete Mittel) auf der Straße eingerichtet werden kann, s. Skizze. Begründung: Die genannte Stelle wird sehr häufig zu der Querung der Titusstraße benutzt, obwohl die verkehrliche Situation durch die abknickende Vorfahrt (Heddernheimer Landstraße/Titusstraße) nicht optimal ist. Ein ampelgeregelter Übergang existiert nur an der Ecke Dillenburger/Heddernheimer Landstraße. Standort: Abbildung 1: Quelle Stadtplan Stadtvermessungsamt Frankfurt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1077 2018 Die Vorlage OF 374/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBegrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3811 entstanden aus Vorlage: OF 347/8 vom 09.10.2018 Betreff: Begrenzungsmauer Im Burgfeld 237/Fritz-Lennig-Anlage Von der Einfriedungsmauer an der Rückseite des Grundstücks Im Burgfeld 237 zum Weg von der Nidda zur Straße In der Römerstadt (entlang des Steinbachs - östlich) durch die Fritz-Lennig-Anlage könnte eine Gefahrenquelle ausgehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, ob die oben genannte Mauer noch standfest ist und keine Gefahr von ihr ausgeht. Begründung: Am Eck der Ummauerung ist ein großer Spalt sichtbar. Ferner ist die Mauer (vom Eck in Richtung Straße In der Römerstadt aus gesehen) an zwei Stellen beschädigt. An der Innenseite der Mauer stehen zwei große Bäume. Siehe hierzu die beiden beigefügten Fotos. Es erscheint so, dass durch die beiden Bäume die Mauer im Eckbereich immer mehr in Richtung Weg gedrückt wird. Unmittelbar am Eck führt der Weg von der Nidda durch den Fritz-Lennig-Park zur Straße In der Römerstadt vorbei. Es besteht die Gefahr, dass irgendwann die Mauer auf den Weg kippt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 314 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 60 3
Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2018, OF 335/8 Betreff: Baulicher Zustand der Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße Die zwischen 1971 und 1980 errichteten Brückenbauwerke entlang der Rosa-Luxemburg-Straße sind im Zuge der Planungen für ein PPP-Brückensanierungskonzept 2010 eingehend auf ihren baulichen Zustand hin untersucht worden (M 46 v. 19.03.2010). Bereits damals sind die im Gebiet des Ortsbezirks 8 in Höhe der Römerstadtsiedlung befindlichen Hochbrücken (Hadrianbrücke, Brücke In der Römerstadt, Brücke Ausfahrt Nordwestzentrum) zusammen mit den anderen Brückenbauten der Hochstraße im Bereich von Ginnheim als "dringend zu erneuern" bezeichnet worden. Die Brücken erhielten Zustandsbewertungen zwischen 2,5 und 3,0. Der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Investitionsvolumen von ca. 50 Mio. Euro vorgetragen. Im Zusammenhang mit der Brückensanierung war zudem eine bauliche Anpassung an die Regelungen für barrierefreies Bauen sowie Lärmschutzmaßnahmen und die Erneuerung der Straßenoberflächen vorgesehen. Das PPP-Projekt kam nicht zustande. Seitdem sind lediglich kleinere Einzelmaßnahmen zur Reduzierung des Straßenlärms getätigt worden, wann jedoch eine Sanierung der Hochstraße, die 2010 als dringlich bezeichnet wurde, ausgeführt wird, ist nicht bekannt. Im Rahmen einer Begehung mit Ortsbeiräten am 28.05.2018 haben Anwohner der Römerstadtsiedlung erneut auf die hohe Lärmbelastung hingewiesen. Zudem ergab eine nähere Inaugenscheinnahme der Schutzzäune am Straßenrand (Spritzwasserschutz), dass diese nur notdürftig, zum Teil nur mit Dachlatten und Kabelbinder, befestigt sind. Abgesehen von diesen Provisorien: Insgesamt erscheint insbesondere die Hadrianbrücke rein äußerlich sehr in die Jahre gekommen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann ist eine Sanierung der Brückenbauwerke der Rosa-Luxemburg-Straße geplant? 2. Mit welcher Regelmäßigkeit wird der bauliche Zustand der Hochstraße kontrolliert und welche Zustandsbewertung erhalten die in der M 46 / 10 aufgelisteten Teilbauwerke Nr. 7457304 (Hadrianbrücke), 7457305 (Brücke In der Römerstadt) und 7457306 (Brücke Ausfahrt NWZ) heute? 3. Welche Verbesserungen beim Lärmschutz für die Römerstadtsiedlung strebt der Magistrat im Zuge einer geplanten Gesamtsanierung an? 4. Welche kurzfristigen Maßnahmen werden ergriffen, um die unansehnlichen Spritzwasserschutzplanen in Höhe der Römerstadtsiedlung zu erneuern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 989 2018 Die Vorlage OF 335/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Ortsbezirk 8 umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3455 entstanden aus Vorlage: OF 316/8 vom 09.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahn-Station "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0
Probleme mit der Sperrmüllabfuhr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 312/8 vom 24.07.2018 Betreff: Probleme mit der Sperrmüllabfuhr Vorgang: V 461/17 OBR 8; ST 1382/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, dass 1. die Sperrmüllablagerungen der Nordweststadt und in der Römerstadt unabhängig von den festen Terminen der Siedlungsabfuhr zeitnah nach der Meldung (unter anderem über das Portal Mängelmelder) beseitigt werden, 2. bei der jeweiligen Sperrmüllabfuhr die gesamten Ablagerungen beseitigt werden und 3. die Stadtpolizei eingeschaltet wird, um zu ermitteln, wer für die wilden Sperrmüllablagerungen außerhalb der festen Termine der Siedlungsabfuhr bzw. ohne Terminvereinbarung für die Sperrmüllabfuhr verantwortlich ist. Begründung: Nachdem Bewohner der südlichen Nordweststadt und der Römerstadt auf wilde Sperrmüllablagerungen hingewiesen haben, wurde von einem Ortsbeiratsmitglied der benannte Bereich mehrmals in Augenschein genommen. Insbesondere von wilden Sperrmüllablagerungen betroffen sind die folgenden Bereiche: a) Wendehammer In der Römerstadt 124/Haupteingang der Römerstadtschule, b) Wendehammer In der Römerstadt 154, c) Wendehammer Bernadottestraße 49/Im Weimel 14, d) Ernst-Kahn-Straße 9, e) Hadrianstraße 20, f) Gerhart-Hauptmann-Ring 100 und g) Gerhart-Hauptmann-Ring 314. In der Nähe der Ablagerungen zu a), b) und c) befindet sich jeweils ein Kinderspielplatz. Bei den Ablagerungen handelt es sich oftmals auch um Möbelteile mit zum Teil hervorstehenden Nägeln und Schrauben sowie Glasteilen. Somit besteht für die Kinder eine Verletzungsgefahr. Ferner wachsen die Kinder mit dem Eindruck auf, dass es normal ist, wenn über längere Zeit Abfall und Unrat im Bereich ihres Spielplatzes und vor ihrer Schule herumliegt. Mehrmals wurde bei der Meldung der Abfallberge darauf hingewiesen, dass die jeweilige Abfuhr mit dem festgelegten Siedlungsabfuhrtermin erfolgen werde. In der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 (Absatz 2), wird dargestellt, dass nach der Meldung von wilden Sperrmüllablagerungen (auch im Bereich von Siedlungsabfuhr) ein Abfuhrtermin disponiert wird. Entsprechend ist die Bitte unter Punkt 1. zu verstehen. Bei den Beobachtungen wurde immer wieder festgestellt, dass offensichtlich nicht alle Teile der Ablagerungen entfernt wurden. Somit kann auch der Eindruck entstehen, dass die Abfuhr noch nicht abgeschlossen ist und man noch Sperrmüll dazu legen kann. Deshalb die Bitte, dass bei der Abfuhr alle Teile (z. B. auch Elektroschrott und Farbeimer) mitgenommen werden. Ferner ist offensichtlich, dass die genannten Problembereiche insbesondere in der Zeit der Dämmerung und bei Nacht von den in der Nähe wohnenden Personen zum Teil schlecht einsehbar sind. Somit ist auch denkbar, dass die Ablagerungen durch Personen erfolgen, die nicht in der Nähe wohnen. Auch aus diesem Grund und entsprechend Absatz 3 der oben genannten Stellungnahme wird um die Einschaltung der Stadtpolizei gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 461 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2068 Aktenzeichen: 91 2
Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 315/8 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt am Main besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen. Zugleich ist in den Stadtteilen zu beobachten, dass Wohngebäude nicht vermietet/nicht bewohnt sind und gewerbliche Flächen leer stehen. Einige Beispiele sind die Wohnhäuser Hessestraße / Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos"), Habelstraße 23 oder Weißkirchener Weg 34 sowie das Lurgi-Haus in der Lurgiallee 5, in dem nach Presseangaben rund 60.000 Quadratmeter Bürofläche leer stehen. Der Magistrat hat zu letzterem vorgeschlagen, dieses große Gebäude abzureißen und ein Wohnquartier zu errichten (Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee). Dies voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Verfügt der Magistrat über ein Leerstandskataster und - daraus abgeleitet - ein Leerstandsmanagement, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen Wohnraum oder nützliche Gewerbeflächen zu schaffen 2. Welche Initiativen hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bei welchen einzelnen Liegenschaften im Ortsbezirk ergriffen und mit welchem Erfolg? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat außerdem aktuell und mit welchem Erfolg, um Bestandsflächen im Ortsbezirk 8 für zusätzlichen und vor allem preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 4. Welchen aktuellen Sachstand zum Vorhaben gemäß M 263/2017 kann der Magistrat mitteilen, seitdem das Lurgi-Haus im vergangenen Dezember 2017 zwangsversteigert und dem Vernehmen nach von dem Immobilienunternehmen Aroundtown erworben wurde? Bleibt der Magistrat bei seiner Absicht, das Gelände zu einem Wohngebiet umzuwidmen oder wird das Areal weiterhin im Schwerpunkt für gewerbliche Zwecke zu nutzen sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 940 2018 Die Vorlage OF 315/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErrichtung eines Zebrastreifens in Höhe der Busstation Römerstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2018, OF 306/8 Betreff: Errichtung eines Zebrastreifens in Höhe der Busstation Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen einen Zebrastreifen in Auftrag zu geben in der Straße "In der Römerstadt" ca. in Höhe der Busstationen "Römerstadt". Begründung: Die Straße "In der Römerstadt" besitzt in einem Abschnitt von ca. 400m (Ernst-Kahn-Straße bis zur Konstantinstraße) keine Möglichkeiten legal die Straßenseite zu überqueren ohne den Verkehrsfluss zu stören oder gar ein Verkehrsrisiko einzugehen. Das Überqueren der Straßenseite ist in diesem 400m Teilabschnitt nicht möglich außer über die Bahnstation-Unterführung, die allerdings ebenso einen langen Gehweg erfordert und nicht barrierefrei ausgelegt ist. Da allerdings regelmäßig Fußgänger*Innen die Straßenseite in Höhe der Busstation überqueren, entsteht ein total unkontrollierbarer Fuß-, Rad- und Autoverkehr. Ein Zebrastreifen würde bei Fußgänger*Innen für mehr Sicherheit sorgen beim Überqueren der Straße. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 306/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 4 CDU, BFF und REP gegen GRÜNE, LINKE und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei einer Enthaltung CDU
Partei: LINKE.
Weiter lesenLebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 301/8 Betreff: Lebensmittelnahversorgung in der südlichen Nordweststadt, in Praunheim-Nord und der Siedlung Römerstadt Den Ortsbeirat haben Informationen erreicht, nach denen die beiden Supermärkte in der Bernadottestraße 41 (Nord West Markt) und Im Weimel 1 (REWE) noch in diesem Jahr schließen. Beide Märkte sind - unabhängig von der Funktion des Nordwestzentrums -wichtig zur wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen, kurzfristigen Bedarfs, für die südliche Nordweststadt ebenso wie für die Siedlung Römerstadt und Teile Praunheims. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Treffen diese Informationen nach Kenntnis des Magistrats zu? 2. Stimmen die Informationen, dass auf dem Grundstück Bernadottestraße 41 nach Abriß des Lebensmittelmarktes Wohnbebauung realisiert werden soll, wenn ja, in welcher Form? 3. Welche Planungen gibt es für das Grundstück Im Weimel 1 / Ecke In der Römerstadt? 4. Gab es in der Vergangenheit vom derzeitigen Betreiber des Lebensmittelmarktes im Weimel Planungen, den Markt zur Verbesserung des Angebots zu erweitern, die der Stadt Frankfurt vorgetragen wurden, wenn ja , welche? 5. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen? 6. Gibt es, sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist, einen Zusammenhang zwischen den beiden Schließungen und der geplanten neuen Ladeneinheit Am Stockborn 1 (Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn")? 7. Sofern die Information nach Ziffer 1 zutreffend ist: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, für die südliche Nordweststadt, den westlichen Teil der Römerstadtsiedlung und für Praunheim-Nord eine wohnortnahe, auch für ältere Bürgerinnen und Bürger fußläufig erreichbare Versorgung mit Lebensmitteln für den täglichen Bedarf auch in Zukunft sicherzustellen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 921 2018 Die Vorlage OF 301/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenZukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2018, OF 304/8 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft In der Römerstadt 170a Vorgang: ST 145/18 Nach Mitteilung des Magistrats ist das derzeit ungenutzte Grundstück In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt) dem gültigen Bebauungsplan nach prinzipiell für Wohnungsbau geeignet (Festsetzung als "Allgemeines Wohngebiet"). Aus der Stellungnahme des Magistrats ist jedoch kein besonderer Eifer der Verwaltung abzulesen, eine baldige sinnvolle Nutzung des Grundstücks zu erreichen. Stattdessen werden eher stoisch die verschiedenen Rahmensetzungen des Bebauungsplanes zitiert ("Tankstellennutzung"). Dabei weisen Oberbürgermeister und Magistrat regelmäßig auf fehlenden preisgünstigen Wohnraum in Frankfurt am Main hin. Unterdessen führt der Leerstand bereits zu ersten Verwahrlosungserscheinungen dem Grundstück. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Hat der Magistrat versucht, mit dem Grundstückseigentümer ins Gespräch zu kommen mit dem Ziel, das Grundstück In der Römerstadt 170a einer attraktiven (Wohn-)Nutzung zuzuführen und ist er, falls nein, dazu bereit? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 922 2018 Die Vorlage OF 304/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 entstanden aus Vorlage: OF 279/8 vom 02.05.2018 Betreff: Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die fehlende Beleuchtung in den Durchgängen zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße (zwischen Heddernheimer Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße - westliche Seite) sowie In der Römerstadt/Am Forum und Hadrianstraße (entlang der Rosa-Luxemburg-Straße - östliche Seite) wieder hergestellt wird. Es ist zu prüfen, ob der Fußweg durch die Grünanlage östlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch neu zu installierende Laternen ausreichend beleuchtet wird. Begründung: Die oben genannten Bereiche wurden in der Vergangenheit durch die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in der Dunkelheit erhellt. Seit einiger Zeit wird die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße in dem Bereich ab 22:00 Uhr abgeschaltet. Somit fehlt täglich die Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis zum nächsten Morgen. Der Durchgangsbereich zwischen In der Römerstadt und Ernst-Kahn-Straße 29 (zwischen jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße) ist mit einer eigenen Beleuchtung ausgestattet und somit von der nächtlichen Beleuchtungsabschaltung der Rosa-Luxemburg-Straße nicht betroffen. Die Bewohner von Am Forum 83 und 85, deren Hauseingänge sich im Durchgangsbereich zwischen Am Forum und Hadrianstraße befinden, treten nach dem Verlassen des Gebäude nach 22:00 Uhr direkt in die Dunkelheit. In den beiden Durchgängen befinden sich einzelne Stufen (westlich der Rosa-Luxemburg-Straße) bzw. drei Treppen mit unterschiedlicher Stufenzahl. Damit ergibt sich eine erhebliche Stolper- bzw. Sturzgefahr beim Benutzen der beiden Wege in der Dunkelheit ohne Beleuchtung. Durch stadtauswärts fahrende Fahrzeuge und aufgrund der durchsichtigen Schallschutzwand werden die Wegebenutzer geblendet und damit kann sich die Verletzungsgefahr bei schlechter Beleuchtung erhöhen. Neben der Installation von Laternen beidseits der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen In der Römerstadt und Hadrianstraße könnte die fehlende Beleuchtung dadurch wieder hergestellt werden, indem die Laternen der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der U-Bahn-Station Römerstadt nicht nach 22:00 Uhr abgeschaltet werden. Der Weg, der gegenüber Am Forum 79 beginnt, entlang der Rosa-Luxemburg-Straße durch die Grünfläche verläuft und Am Forum (gegenüber dem Kindergarten) endet, kann während der Vegetationsperiode nur durch neu zu installierende Laternen richtig beleuchtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 Beratung im Ortsbeirat: 8
Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2018, OM 2721 entstanden aus Vorlage: OF 257/8 vom 31.01.2018 Betreff: Umgestaltung der Durchgänge in der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, bei welchen der Durchgänge (von einem zum anderen Straßenzug) in der Römerstadt eine Umgestaltung erfolgen kann, damit diese barrierefrei und behindertengerecht werden. Begründung: Bei dem Durchgang zwischen Mithrasstraße 31/33 zu Im Burgfeld 58/60 wurde an der Treppe eine Schräge errichtet. Zu prüfen wäre, ob die Neigung den Normen entspricht. Über die Durchgänge kann man von der Straße In der Römerstadt in Einzelfällen besser zu den gewünschten Adressen gelangen. In der Straße In der Römerstadt befinden sich die Bushaltestellen. Ansonsten kommt man zu der jeweils gewünschten Adresse nur über die sehr engen Bürgersteige (zum Teil noch weitere Verringerung der Bürgersteigbreite durch Bewuchs) in den langen Straßenzügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 938 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 49 Etatanregung vom 23.01.2020, EA 115 Aktenzeichen: 66 2
Radwegbenutzungspflicht in der Straße „In der Römerstadt“ zeitnah aufheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2018, OF 262/8 Betreff: Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" zeitnah aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die aktuell geltende Radwegbenutzungspflicht in der Straße "In der Römerstadt" ab der Einmündung der Ernst-Kahn-Straße in Fahrtrichtung Praunheim aufzuheben. Begründung: Die Nutzung des Radwegs in diesem Straßenabschnitt ist in der Regel ab den Nachmittagsstunden nicht mehr möglich. Der Radweg wird zur Dauerparkfläche für PKW Besitzer. Eine Ahndung durch die Städtischen Behörden findet nicht statt. Trotz der Benutzungspflicht wird die Nutzung als Parkplatz von der Polizei grundsätzlich ignoriert. Auch die städtischen Ämter missachten die Benutzungspflicht und stellen Sonderzeichen mitten auf den Radweg. Hinzu kommt. Der genannte Radweg entspricht größtenteils nicht den gängigen Standards. Die Mindestbreite wird häufig unterschritten. Die Aufhebung der Benutzungspflicht bedeutet kein Nutzungsverbot des jetzigen Radweges. Schulkinder sind nicht gezwungen auf die Straße auszuweichen, wenn sie das nicht möchten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 08.03.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, REP, FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE und BFF
Partei: LINKE.
Weiter lesenBushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2018, OM 2685 entstanden aus Vorlage: OF 237/8 vom 07.01.2018 Betreff: Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße Vorgang: V 528/17 OBR 8; ST 2260/17 Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle "Heddernheimer Kirchstraße" - wie von der evangelischen St. Thomasgemeinde gewünscht (siehe Schreiben vom 30.12.2016) - im Zusammenhang mit dem behindertengerechten Umbau vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2 (vor die Thomas-Wohnanlage) zu verlegen. Der Ortsbeirat 8 sieht die beim Ortstermin am 02.06.2016 von Vertretern der Stadt Frankfurt am Main und der VGF von der evangelischen St. Thomasgemeinde für die Verlegung geforderten Unterlagen als vollständig vorhanden an und somit sind die Bedingungen erfüllt. Der spätere behindertengerechte Ausbau, wie in der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2260, dargestellt, wird hingenommen. Der Ortsbeirat 8 unterstützt ausdrücklich den Wunsch der evangelischen St. Thomasgemeinde auf Verlegung der Bushaltestelle vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2. Begründung: Folgende Punkte, die zum Teil beim Ortstermin am 02.06.2016 von den Vertreterinnen und Vertretern der St. Thomasgemeinde vorgetragen wurden und in den Schreiben vom 21.03.2016 und 30.12.2016 dargelegt sind, sprechen für die Verlegung: 1. Das Portal und der Vorplatz einer Kirche ist ein öffentlicher Raum mit repräsentativer Funktion. Die Kirche steht außerdem unter Denkmalschutz. Es ist dem Charakter des Ortes nicht angemessen, direkt davor eine Bushaltestelle durch dauerhafte bauliche Veränderungen anzulegen. 2. Die Bushaltestelle direkt vor dem Eingangsbereich des Kirchengebäudes würde zu einer Erhöhung der Bordsteinkante von derzeit zehn Zentimeter auf 22 Zentimeter führen (deutlich mehr als die Höhe einer normalen Treppenstufe). Damit entsteht eine Stolpergefahr beim Zugang zur Kirche bzw. beim Weggang. Für die Kirchenbesucher (z. B. auch Konzertbesucher) mit Rollatoren oder Kinderwagen wird der Zugang erschwert. Einzelne Veranstaltungen beginnen oder enden bei Dunkelheit. Vor dem Eingangsbereich halten sich bei Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Konfirmationen, Trauerfeiern, Konzerten) die Kirchenbesucher auf. Dieser Bereich würde durch die Bushaltestelle (z. B. Sitzbank, ein- und aussteigende Fahrgäste) möglicherweise eingeschränkt. 3. Über die stark erhöhte Bordsteinkante wird die Zufahrt für Fahrzeuge auf den Platz vor dem Kircheneingang erschwert oder gar verhindert. Die Zufahrt ist unter anderem für die Leichenwagen bei Trauerfeiern nötig. Ferner werden mit Fahrzeugen zum Teil kostbare und sperrige Musikinstrumente für Konzerte, die im Kirchengebäude stattfinden, angeliefert und abgeholt. 4. Die mit einer Bushaltestelle verbundenen Einrichtungen (Sitzbank, Mast mit Bushaltestellenschild und Fahrplänen, Papierkorb) müssten so aufgestellt werden, dass diese den Eingangsbereich zum Kirchengebäude nicht beeinträchtigen. Ansonsten wären Bildaufnahmen bei kirchlichen Feiern (z. B. Hochzeiten, Konfirmationen) entsprechend beeinträchtigt. 5. Die Bushaltestelle müsste dauerhaft ohne Überdachung auskommen, weil eine Überdachung direkt vor dem Kirchenportal eine unangemessene Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Kirche ist und der Platz für eine Überdachung an der augenblicklichen Aufstellfläche der Bank aufgrund des schmalen Fußweges nicht möglich ist. 6. Bei der Erhöhung der Bordsteinkante besteht die Gefahr, dass das Regenwasser nicht mehr Richtung Straße abläuft. Bei Erhöhung der gesamten Fläche vor dem Eingang entsteht eine Stolpergefahr wegen Verringerung der Höhe der untersten Stufe der Treppe zum Kircheneingang. 7. Als Alternative hat die Gemeinde eine Verlegung der Haltestelle einige Meter weiter vor das Gebäude Heddernheimer Kirchstraße 2, St. Thomas-Wohnanlage, vorgeschlagen. Ein Einverständnis der Gebäudeeigentümer, Gemeinde und Evangelischer Regionalverband, liegt vor. Ebenso ist die Bereitschaft gegeben, auf einem Streifen des privaten Grundstücks vor dem Kellerabgang Platz für Haltestellenschild und Wartebank zu schaffen, sodass diese nicht mehr - wie bisher - den schmalen Fußweg einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.08.2017, V 528 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2260 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 783 Aktenzeichen: 92 13
Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2473 entstanden aus Vorlage: OF 222/8 vom 14.11.2017 Betreff: Parkraumkonzept und Aufwertung der Grünflächen in der Hadrianstraße Der Magistrat wird gebeten, für die Hadrianstraße im Abschnitt von der Einmündung zur Straße In der Römerstadt bis zur Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße ein Parkraumkonzept mit dem Ziel zu erstellen, zusätzliche Parkplätze zu schaffen, und, wenn möglich, mit fachlicher Beteiligung der Ernst-May-Gesellschaft eine Neuanlage der Grünflächen zu prüfen, die zu einer Aufwertung dieses Straßenabschnittes führt. Begründung: Dieser obere Abschnitt der Hadrianstraße ist ein städtebaulich gesehen reizvoller Teil der Römerstadtsiedlung mit den für sie typischen Ernst-May-Häusern. Die sehr kleinen Grünzonen entlang der Straße wirken schäbig und die Parkraumanordnung ist weder sonderlich strukturiert noch ausreichend für den ruhenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 331 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5668 Aktenzeichen: 61 0
Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 entstanden aus Vorlage: OF 221/8 vom 14.11.2017 Betreff: Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg Vorgang: OM 4498/15 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", 2. am Übergang U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. beginnt hier die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ist ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim/Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen des entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem -Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z. B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z. B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u. a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über zwei Metern aufweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1680 Etatanregung vom 29.11.2018, EA 255 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033 Aktenzeichen: 66 2
Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2295 entstanden aus Vorlage: OF 208/8 vom 16.10.2017 Betreff: Weiterentwicklung Archäologischer Rundweg in der Römerstadt NIDA Der Magistrat wird gebeten, den Archäologischen Rundweg in der Römerstadt NIDA unter anderem wie folgt erneuert zu ernennen: 1. Überprüfung der bestehenden Tafeln hinsichtlich der Darstellungen (Texte und Abbildungen); 2. Sanierung der bestehenden Tafeln und Beseitigungen von Schäden sowie Ersetzen von fehlenden Tafeln (z. B. NIDA Hafen) und ggf. Aufstellung an einem besseren Ort; 3. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der neuen Feuerwache 21; 4. Aufstellung einer neuen Tafel zu den Ausgrabungsergebnissen im Bereich der Erweiterung der Römerstadtschule; 5. Aufstellung einer Tafel im nordwestlichen Bereich der Römerstadt NIDA; 6. textlicher Hinweis auf den bestehenden Tafeln zu den Mauerresten (z. B. im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring/Titusstraße, vor dem Schutzbau der Töpferöfen und In der Römerstadt 110/gegenüber Eingang Friedhof) und dem Römerbrunnen (unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39) oder Aufstellung entsprechender weiterer Tafeln; 7. Einbeziehung des Schutzgebäudes mit den Töpferöfen in der Nähe der Feuerwache 21 in den A rchäologischen Rundweg; 8. Einbeziehung der Ausstellung auf dem Gelände der Römerstadtschule und 9. Herausgabe einer neuen Broschüre mit den Texten und den Standorten der einzelnen Tafeln und Darstellung im Internet (wie z. B. der Geopfad). Begründung: Seit der Erstellung der Tafeln im Jahr 2000 und insbesondere aufgrund der Ausgrabungen im Bereich der Römerstadt NIDA und im Umfeld haben sich sicherlich neue Erkenntnisse ergeben. Deshalb sollten die Darstellungen auf den vorhandenen Tafeln überprüft werden. In jedem Fall sollten zu den beiden Ausgrabungsergebnissen im Bereich Erich-Ollenhauer-Ring (Feuerwache 21) mit der Stadtmauer und dem Stadttor sowie In der Römerstadt zwischen 118 und 120 (Erweiterungsgebiet Römerstadtschule) mit dem Tempelbezirk neue Tafeln aufgestellt werden. Mit der Aufstellung der Tafeln im Bereich der Römerstadt NIDA und mit der Darstellung des jeweiligen Standortes bezogen auf die damaligen und heutigen Straßenverhältnisse wird der Nutzer darauf hingewiesen, welche Ausdehnung NIDA hatte. Der überwiegende Teil der Tafeln befindet sich im mittleren bzw. östlichen Teil von NIDA. Mit einer Tafel im nordwestlichen Bereich, in dem keine Tafel vorhanden ist, würde für den Nutzer die Ausdehnung der Römerstadt NIDA beim Aufsuchen dieser Tafel erlebbar werden. Die unter Punkt 6. aufgelisteten Standorte der Mauerreste (vermutlich römischen Ursprungs) lassen sich möglicherweise noch um den Standort der Trinkhalle neben dem Gebäude In der Römerstadt 110 erweitern, vor der sich ebenfalls ähnliche Steine befinden. Mit jeweils einem Hinweis auf diese Mauerreste (z. B. den Tafeln auf der Brücke In der Römerstadt über die Rosa-Luxemburg-Straße und vor dem Schutzbau für die Töpferöfen) würde eine Erklärung für diese Mauerreste gegeben werden. Mit einem Hinweis auf der Tafel im Durchgang zwischen Am Forum 49 - 51 und Im Heidenfeld 94 - 96 und der Tafel "Hafen NIDA" auf den Römerbrunnen unterhalb der Bastion An der Ringmauer 33 - 39 würde der Brunnen in die Darstellung des römischen Erbes mit aufgenommen. Mit den jeweiligen textlichen Hinweisen würde auch dazu beigetragen, dass die Anzahl der Tafeln begrenzt bleibt und im Fall des Römerbrunnens keine Tafel in einem Bereich aufgestellt wird, der nicht der sozialen Kontrolle unterliegt. Unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kontrolle sollte die fehlende Tafel zum Hafen NIDA im Bereich der Hadrianstraße mit Wohnbebauung (z. B. Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer) neu aufgestellt werden. Mit einer neuen Broschüre, die die Inhalte der Tafeln wiedergibt, würde unter anderem auch Unterrichtsmaterial geschaffen werden. Mit der Darstellung im Internet wird der Archäologische Rundweg in der Römerstadt NIDA für jeden Interessierten weltweit abrufbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 341 Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1782 Aktenzeichen: 41 31
Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.11.2017, OA 195 entstanden aus Vorlage: OF 205/8 vom 12.10.2017 Betreff: Keine Betonburg am Stadtrand - für eine vernünftige Stadtplanung im Frankfurter Nordwesten Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 176 wird abgelehnt. Begründung: Mit der Vorlage M 176 soll der Magistrat beauftragt werden, auf den Gemarkungen Praunheim und Niederursel vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen. Erklärungen des Planungsdezernenten der Stadt Frankfurt am Main zufolge besteht ein Wohnbaupotenzial für bis zu 30.000 Menschen. Schwerpunktmäßig soll eine Erweiterung der Nordweststadt nach Westen und Süden bis nach Praunheim sowie eine "Siedlungsentwicklung" auf den großen Acker- und Kaltluftproduktionsflächen westlich der A 5 geprüft werden. Für das bislang als Gewerbegebiet ausgewiesene Areal nördlich der Heerstraße soll festgestellt werden, ob Ergänzungen mit Wohnnutzungen möglich sind. Diese Zielsetzung eines Mega-Stadtteils, der unter Preisgabe wertvoller Grünflächen nahtlose Übergänge zwischen den Vordertaunusgemeinden Steinbach und Oberursel einerseits und den Frankfurter Stadtteilen Niederursel und Praunheim andererseits schaffen würde, wird vom Ortsbeirat grundsätzlich abgelehnt. Der Ortsbeirat kann nachvollziehen, dass die politischen Entscheidungsträger das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme heranziehen wollen, um diesen Stadtteil bauen zu können, da die konventionelle Planung einer derart großflächigen Bodenversiegelung nur schwer mit dem Außenbereichs-Paragrafen 35 BauGB in Einklang zu bringen wäre. Grundsätzlich darf im Außenbereich nicht gebaut werden. Ausnahmen sind in Übereinstimmung mit der regionalen Flächennutzungsplanung zwar zulässig, aber das Bauvorhaben darf dem Gesetz zufolge keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen oder diesen selbst ausgesetzt sein. Belange des Natur-, Boden- und Denkmalschutzes oder der Landschaftspflege dürfen nicht beeinträchtigt werden und für das Bauvorhaben unwirtschaftliche Aufwendungen, beispielsweise für den Straßenbau oder den Bau wie auch die Verlegung von Versorgungsanlagen, dürfen nicht notwendig werden. Das Bauvorhaben darf das Orts- und Landschaftsbild bzw. die natürliche Eigenart der Landschaft nicht zerstören oder verunstalten. Wie aus der Begründung des Magistratsvortrages selbst hervorgeht, handelt es sich tatsächlich um schützenswerte "wertvolle Landschaftsteile im Einzugsbereich des Steinbachs und des Urselbachs", vorwiegend Flächen, die als Landschaftsschutzgebiet I oder II kategorisiert und im Regionalen Flächennutzungsplan als "Vorhaltsgebiete für besondere Klimafunktionen" ausgewiesen sind. Aus Sicht des Magistrats sollen sie zu einem "Bestandteil einer qualifizierten Vernetzung von bebauten Siedlungsteilen und freier Landschaft bzw. Erholungsflächen werden können" (S. 4). Das bedeutet aus örtlicher Sicht nichts anderes als die Aufgabe wertvoller Grünflächen, die derzeit zur Sicherung von Frischluftschneisen für ein verträgliches Stadtklima, zur intensiven landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Nutzung als Naherholungsfläche für Spaziergänger und Kleingärtner dienen. Insbesondere die noch aktiven landwirtschaftlichen Betriebe, die in diesem Gebiet tätig sind, das sind etwa 15 bis 20, produzieren für die hoher Nachfrage unterliegende Lebensmittelversorgung mit regionalen Erzeugnissen. Die Bauern aus Steinbach, Oberursel-Weißkirchen und Niederursel gehören zur heimischen Identität, die aus Sicht des Ortsbeirates schützenswert ist. Dem Vernehmen nach wird in dem zukünftigen Baugebiet eine verdichtete, großstädtische Bauweise angestrebt mit Blocks von fünf bis sieben Etagen. Da nach Abzug aller "Problemflächen" (Starkstromleitungen mit Abstandsgebot, Verbreiterung der Autobahn mit bereits planfestgestellten Lärmschutzwällen, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Überschwemmungsgebiete, Vogelschutzgebiete für die seltene Feldlerche sowie den Sumpfrohrsänger, der vorhandenen Tennisanlage usw.) eine hohe Einwohnerzahl in diesem Gebiet nur rentabel durch reinen Geschosswohnungsbau erzielt werden kann, entstünde langfristig ein Problembezirk, der für den sozialen Frieden im Frankfurter Nordwesten abträglich wäre. Es stellt sich zudem die Frage, wie man auf die Idee kommen kann, ein Siedlungsprojekt dieser Größenordnung direkt an der viel befahrenen A 5 mit entsprechender Hochlärmbelastung anzusiedeln und welches Menschenbild hinter dieser Zielsetzung steckt. Auch aus diesen Gründen lehnt der Ortsbeirat einen derart großen zusätzlichen Stadtteil auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 ab. Zur möglichen verkehrlichen Erschließung des großen Wohngebietes enthält der Magistratsvortrag nur vage Andeutungen zu Verkehrsprojekten, die schon ohne einen zusätzlichen Stadtteil dieser Größe zur Abwicklung der Verkehrsströme im Frankfurter Nordwesten längst erforderlich gewesen wären, vom Magistrat aber bisher nicht wirklich effektiv, sondern eher halbherzig vorangetrieben wurden: RTW über Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum, Südumgehung Weißkirchen, Ortsumfahrung Praunheim mit Durchbau bis zum Nordwestzentrum. Speziell auf die Ortsumfahrung Praunheim mit ihrer Tunnelführung bis zum Erich-Ollenhauer-Ring angesprochen, hat der Frankfurter Planungsdezernent über die Presse und bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 27.09.2017 bereits verlauten lassen, sich darauf nicht festlegen zu wollen. Es ist daher zu fragen, wie ernst die Ankündigung des Magistrats sei, zuerst die Infrastruktur und dann die Wohnungen schaffen zu wollen. Die vermutlich am schnellsten herstellbare Anbindung des geplanten Stadtteils an die U 6 wird sehr wahrscheinlich nicht ausreichen, um die Quartiere, wenn sie die angepeilte Größe mit mehreren Tausend Einwohnern erzielen, tragfähig mit dem ÖPNV zu vernetzen. Die A-Linie der U-Bahn Richtung Hauptwache ist heute bereits an der Belastungsgrenze, und ob die RTW, deren Ast bislang im Halbstundentakt zum Gewerbegebiet an der Heerstraße führen soll, die erforderliche Verkehrsleistung erbringt, ist unklar. Die Rosa-Luxemburg-Straße ist in der Rushhour bereits jetzt an der Belastungsgrenze. Verkehrsströme müssten folglich auch durch die Nordweststadt und durch Praunheim abfließen. Diese zusätzliche Belastung etwa von Wohnstraßen wie dem Gerhart-Hauptmann-Ring oder noch mehr Ost-West-Verkehr über Heerstraße und Bernadottestraße/In der Römerstadt ist nicht mehr zumutbar und wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Für die verkehrliche Erschließung des angedachten Baugebietes ist aus heutiger Sicht eine befriedigende Lösung nicht zu erwarten. Eine komplette Bebauung der großzügigen Freiflächen zwischen Paul-Kornfeld-Weg und dem Steinbach, ein Eingriff in das Urselbachtal und eine Vernichtung der wertvollen und sehr fruchtbaren Ackerböden jenseits der A 5 ("Auf der Steinritz", "In der Goethegewann", "Auf dem Geiersberg" usw.) wird vom Ortsbeirat abgelehnt, um genügend Flächen für Naherholung, Landwirtschaft und Kaltluftproduktion frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 195 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 = Ablehnung, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf NR 463 abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 176 = Annahme ohne Zusatz, NR 461 und NR 464 = Ablehnung, NR 463 = Annahme, OA 195 = Ablehnung ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 176, NR 461 und NR 463 = Ablehnung, NR 464 = Annahme ohne Zusatz, OA 195 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 176 wird im Rahmen der Vorlage NR 463 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 461 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 463 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage NR 464 wird mit der Maßgabe zugestimmt, die klimatischen Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen. 5. Die Vorlage NR 474 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 195 wird unter Hinweis auf die Vorlage NR 463 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Stock, Tafel-Stein, Mund, Dr. Römer, Yilmaz, Zieran und Baier sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION zehn Minuten Redezeit an ÖkoLinX-ARL übertragen hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. Ziffern 1. bis 6.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 7.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE., FDP und FRAKTION (= Ablehnung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 2080, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 0
Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2289 entstanden aus Vorlage: OF 217/8 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Heddernheimer Steg Vorgang: B 267/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob neben den im Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267, genannten Varianten II und III für einen barrierefreien und behindertengerechten Zugang zum Heddernheimer Steg folgende weitere Variante (Variante IV) möglich ist und mit welchen Kosten dafür zu rechnen ist: Mit einer Brücke, die auf der östlichen Seite der Böschung an der Rosa-Luxemburg-Straße neben der bestehenden Straßenbrücke beginnt, ansteigend über die Rosa-Luxemburg-Straße führt und an die bestehende bzw. erneuerte Brücke über den Erich-Ollenhauer-Ring anschließt, wird der Höhenunterschied überwunden. Begründung: Mit dieser Brücke würde der Höhenunterschied zwischen der Ebene der Titusstraße und dem Übergang über den Erich-Ollenhauer-Ring überbrückt. Der erhebliche Eingriff in den Böschungsbereich westlich der Rosa-Luxemburg-Straße durch die größeren Bauwerke der beiden Varianten wäre nicht nötig. Es würde damit ein besserer barrierefreier Zugang geschaffen, als in den Varianten II und III aufgrund der vorgesehenen Richtungswechsel. Die überwiegende Anzahl der Nutzer des Heddernheimer Stegs kommt aus dem Bereich östlich der Rosa-Luxemburg-Straße und könnte direkt auf die neue Brücke gelangen. Der Ortsbeirat 8 lehnt weiterhin die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe ab und fordert einen barrierefreien Zugang zum Nordwestzentrum über den Heddernheimer Steg. Der bestehende Aufzug ist für diese Forderung nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 330 Aktenzeichen: 66 2
Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2017, OF 178/8 Betreff: Umbau/Verlegung Bushaltestelle Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen zu bitten: a) Warum wird die Bushaltestelle entsprechend dem Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde St. Thomas nicht verlegt? b) Müssen noch weiteren Bedingungen erfüllt werden, damit eine Verlegung erfolgen kann? c) Welche Hindernisse bestehen bzw. müssen beseitigt werden, damit die Haltestelle an den von der Kirchengemeinde gewünschten Ort verlegt und dann behindertengerecht errichtet werden kann? Der Ortsbeirat 8 unterstützt den Wunsch der evangelischen Kirchengemeinde St. Thomas Frankfurt am Main - Heddernheim hinsichtlich der Verlegung der Bushaltestelle vor das Gebäude der Thomas-Wohnanlage. Begründung: Beim Ortstermin am 02. Juni 2016 wurde von Seiten der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main den Vertretern der Kirchengemeinde St. Thomas in Aussicht gestellt, die Bushaltestelle im Rahmen der Umbauarbeiten (Erhöhung der Einsteigkante - Barrierefreier Ausbau - Bushaltestellenprogramm E3/2017) um einige Meter in Richtung Kreuzung zur Heddernheimer Landstraße zu verlegen. Als Bedingung zur Verlegung wurde genannt, dass der angrenzende Grundstückseigentümer zum neuen Standort sein Einverständnis erteilt. Mit Schreiben der evangelischen St. Thomasgemeinde Frankfurt am Main -Heddernheim vom 30.12.2016 wurde mitgeteilt, dass die Gesellschafterversammlung der Thomas-Wohnanlage der Verlegung der Bushaltestelle vor ihr Gebäude zugestimmt hat. Der Ortsbeirat 8 wurde mit E-Mail vom 27.06.2017 darüber unterrichtet, dass keine Verlegung der Bushaltestelle vorgesehen ist und dass es mit dem Ausbau der Haltestelle am jetzigen Standort zu erheblichen Erschwernissen für die Kirchenbesucher kommt. Die Schwierigkeiten sind in der oben genannten E-Mail und im Schreiben ausführlich dargelegt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 528 2017 Die Vorlage OF 178/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenParkplatznot reduzieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2017, OF 187/8 Betreff: Parkplatznot reduzieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Hadrianstraße ab Ecke "In der Römerstadt" bis zur Straße Im Burgfeld rechtsseitig Schräg-Parkplätze eingerichtet werden können. Begründung: In der Hadrianstraße herrscht chronische Parkplatznot. Die rechte Seite mit Grünstreifen und Bürgersteig ist überdurchschnittlich breit angelegt. Es bietet sich an dort zwischen den Bäumen Parkplätze einzurichten. Es bleibt auch für einen Fahrradstreifen und Gehweg ausreichend Raum. Da der Grünstreifen fast ausschließlich als Hundetoilette dient, hätte die Umgestaltung auch noch den Vorteil, daß Schmutz- und Geruchsbelästigung entfallen. Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 17.08.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 187/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: REP
Weiter lesenGeschwindigkeitskontrollen und Speed-Display im Straßenzug In der Römerstadt zwischen Kastellstraße und Alt-Heddernheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1621 entstanden aus Vorlage: OF 160/8 vom 02.05.2017 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen und Speed-Display im Straßenzug In der Römerstadt zwischen Kastellstraße und Alt-Heddernheim Der Magistrat wird beauftragt, im Straßenzug zwischen Bunker/Einmündung Kastellstraße und Alt-Heddernheim 1. in der zweiten Jahreshälfte regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse zu berichten; 2. die Anbringung eines Speed-Displays als stationäre Geschwindigkeitsanzeige in der Straße In der Römerstadt zwischen Wenzelsweg und Alt-Heddernheim zu prüfen. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass die durchfahrenden Autos und Lastwagen in dem genannten Straßenabschnitt, der zwischen Einmündung Wenzelsweg und Alt-Heddernheim auch als Spielstraße ausgewiesen ist, viel zu schnell und verkehrsgefährdend für Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind. Durch Geschwindigkeitskontrollen erhofft sich der Ortsbeirat konkrete Informationen und eine Verbesserung im Sinne der Anwohner. Eine signalartige Geschwindigkeitsanzeige kann zudem die Verkehrssicherheit langfristig verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1654 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 426 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 4
Grundstück sichern - für einen Römerpark an historischer Stelle der Stadt NIDA
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1618 entstanden aus Vorlage: OF 149/8 vom 06.04.2017 Betreff: Grundstück sichern - für einen Römerpark an historischer Stelle der Stadt NIDA Schon seit vielen Jahrzehnten versucht der Ortsbeirat 8 gemeinsam in seinen unterschiedlichen Zusammensetzungen und mit verschiedenen Antragstellern einen Römerpark vor Ort entstehen zu lassen. Die Stadt ist dem Projekt manchmal mehr oder dann wieder weniger gewogen. Der Ortsbeirat seinerseits ist seiner Auffassung treu geblieben. Nachdem eine Ausgrabungsfläche nunmehr der Erweiterung der Römerstadtschule zugewiesen wurde, bleibt nicht mehr viel Gelände übrig, wo es gelingen kann, den lang gehegten Wunsch eines Römerparks an historischer Stätte verwirklichen zu können. Der Magistrat wird gebeten, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Gespräche zum Erwerb des Geländes gegenüber In der Römerstadt 152, mit den Schutzhütten für die römischen Ausgrabungen, zu führen. Ziel soll es sein, dort perspektivisch einen Römerpark zu errichten. Begründung: Sicherlich gibt es viele gute Gründe, die aktuellen städtischen Erfordernisse in den Vordergrund zu stellen. Doch wenn auch noch die letzte Freifläche bebaut ist, ist auch die letzte Chance vergeben, die Römer aus NIDA würdig und dauerhaft an historischer Stelle darzustellen. Die informativen Schautafeln und die angemessene Ausstellung in der Innenstadt reichen da nach Meinung des Ortsbeirates, nicht aus. Er ist sich sehr wohl bewusst, dass das "Projekt Römerpark" kein leichtes Unterfangen sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1685 Antrag vom 02.11.2017, OF 218/8 Anregung vom 30.11.2017, OA 206 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 0
Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 163/8 Betreff: Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße? Vorgang: B 16/17 Im Magistratsbericht B 16 vom 13.01.2017 wird über den Stand der Umrüstung von Gasleuchten gemäß Grundsatzbeschluss zur M 69 / 2014 berichtet. Es wird mitgeteilt, dass vorhandene Gasleuchten bislang "vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit (...) ausgetauscht" werden und der Umbau "aus wirtschaftlichen Gründen (...) auch im Rahmen von in Ausführung befindlichen Baumaßnahmen der Stadt oder anderer Versorgungsträger" erfolgt. Nach der zum Bericht vorliegenden Tabelle "Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen" sind im Ortsbezirk 8 derzeit folgende Straßenzüge für eine Umrüstung vorgesehen: An der Sandelmühle, Gerningstraße und Zeilweg. Im Falle der Gerningstraße ist festzustellen, dass diese erst vor drei Jahren komplett saniert wurde (neue Straßendecke, neue Bürgersteige, neue Leistungssysteme). Eine erneute, sehr aufwendige und für die Anwohner erneut belästigende Baustelle mit Öffnung der Straße zum Zwecke der Entfernung des beliebten Gaslichts und der Erneuerung mit LED-System im historischen Leuchtendesign erscheint dem Ortsbeirat nicht sehr wirtschaftlich im Sinne des oben genannten Berichts. Stattdessen gibt es im Ortsbezirk 8 Straßen mit Gaslicht wie die Kreuzerhohl, deren Umrüstung aus Gründen verkehrssicherer Lichtverhältnisse durchaus dringlicher geboten erscheint. Wie zu vernehmen ist, beklagen die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts, dass die Sichtverhältnisse in dieser am Ortsrand befindlichen Straße in den Abendstunden für ältere Mitbürger schlecht sind. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungen bestehen aktuell für die Gerningstraße und gegebenenfalls wann werden diese umgesetzt? 2. Ist der Magistrat bereit, die Umrüstung der Gerningstraße aus wirtschaftlichen Gründen an den Schluss des Umrüstprojektes zu verschieben? 3. Zieht der Magistrat in Erwägung, statt der Gerningstraße zunächst die Umrüstung der Straße Kreuzerhohl in Niederursel in Angriff zu nehmen? 4. Welche konkreten Maßnahmen sind wann für die Straßen An der Sandelmühle und Zeilweg geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 16 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2017 Die Vorlage OF 163/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenSperrmüll und Auto in Flammen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 165/8 Betreff: Sperrmüll und Auto in Flammen Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Nacht von Mittwoch (12.04.2017) auf Donnerstag (13.04.2017) kam es in der Antoninusstraße vor den Häusern 76 - 84 zu einem Brand einer wilden Sperrmülldeponie. Die Flammen griffen von dort aus auf ein daneben stehendes Fahrzeug sowie dem dort ebenfalls stehenden Baum über. Das Fahrzeug brannte hierbei völlig aus und der Baum wurde schwer in Mitleidenschaft gezogen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Geht von dem geschädigten Baum eine Gefahr aus und ist dieser auch noch standsicher? 2. Was gedenkt der Magistrat gegen die wilden Mülldeponien im Ortsbezirk zu tun, um weitere solche Vorfälle zu verhindern? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 461 2017 a) Die zuständige Stadtbezirksvorsteherin hat sich bereit erklärt hat, im Sinne von Ziffer 1. der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. b) Ziffer 2 der Vorlage wird als Auskunftsersuchen an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKleinkinderschaukel auf dem Kinderspielplatz in der Cohausenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2017, OF 132/8 Betreff: Kleinkinderschaukel auf dem Kinderspielplatz in der Cohausenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Budget des Ortsbeirates 8 werden 1.900,00 Euro für die Anschaffung einer Kleinkinderschaukel (Minischaukel) für den Kinderspielplatz in der Cohausenstraße (Heddernheim) zur Verfügung gestellt. Begründung: Es wurde von vielen Eltern bemängelt, dass es in Heddernheim keinen Spielplatz mit einer Schaukel für Kleinkinder gibt. Der Spielplatz in der Cohausenstraße erfreut sich bei diesen Eltern einer großen Beliebtheit. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF REP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 84 2017 Die Vorlage OF 132/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, REP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenVerkehrsproblem Einmündung Am alten Schloss/In der Römerstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1332 entstanden aus Vorlage: OF 119/8 vom 21.02.2017 Betreff: Verkehrsproblem Einmündung Am alten Schloss/In der Römerstadt Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie den Verkehrsproblemen im Bereich des Fußgängerüberweges in der Straße Am alten Schloss an der Einmündung in die Straße In der Römerstadt entgegen gewirkt werden kann. Begründung: Von Anwohnern der Straße Am alten Schloss wird bemängelt, dass es zwischen Radfahrern, die den Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt in Richtung Praunheim benutzen, und Verkehrsteilnehmern (Kraftfahrzeugen, Radfahrern), die die Straße Am alten Schloss Richtung der Straße In der Römerstadt befahren, am Fußgängerüberweg immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Durch die Hecke vor dem Haus 236 (Weinladen, Café) und durch aufgestellte Werbeschilder der beiden Gewerbetreibenden ist die Sicht in dem oben genannten Bereich stark eingeschränkt. Teilweise werden diese Werbetafeln auch auf dem Fahrradweg aufgestellt. Von den Radfahrern wird der Zebrastreifen auch als "Vorfahrberechtigung" für die Überquerung der Straße Am alten Schloss angesehen. Durch den abschüssigen Streckenverlauf sind die Radfahrer in dem oben genannten Bereich zum Teil mit größerer Geschwindigkeit unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1059 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 22 Aktenzeichen: 32 1
Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision!
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.12.2016, OA 99 entstanden aus Vorlage: OF 83/8 vom 15.11.2016 Betreff: Gaslaternen-Umrüstung - Mut zur Revision! Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gaslaternen im Ortsbezirk 8 gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), bislang entfernt oder umgerüstet wurden. 2. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, gegliedert nach Straßen, wann die Gaslaternen im Ortsbezirk 8 zuletzt gewartet wurden. 3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832 (M 69), wird einer Revision unterzogen mit dem Ziel, stadtweit historisch wertvolle "Gaslicht-Viertel" in Betrieb zu halten und damit das Lichtspektrum und die das Stadtbild prägende Originalität der Gaslaternen besonders in historischen und älteren Stadtvierteln dauerhaft als erhaltenswert für die Stadt Frankfurt am Main einzustufen. 4. Der Magistrat wird daraus folgend beauftragt, im Gebiet des Ortsbezirks 8 bestehende Gaslaternen in Betrieb zu halten: a) im Bereich innerhalb der Erhaltungssatzung Heddernheim, der den geschichtlich ältesten Teil der Gemeinde Heddernheim umfasst. Das sind die folgenden Straßen: Brühlstraße 6 bis Ende und 11 bis Ende, Heddernheimer Landstraße von Dillgasse bis Hessestraße, Bendelgasse, Gerningstraße, Cohausenstraße von Mark-Aurel-Straße bis Domitianstraße, Diezer Straße, Habelstraße von Oranienstraße bis Antoninusstraße, In der Römerstadt 1-48, Alt-Heddernheim 1-75 (Ost) bzw. 2-80 (West), Nistergasse, Oranienstraße, Wörbachstraße, Wenzelweg 24/29 bis Ende, Kastellstraße, Nassauer Straße Anfang bis Dillenburger Straße, Heddernheimer Kirchstraße, Severusstraße, Mark-Aurel-Straße, Antoninusstraße Anfang bis Habelstraße, Augustusstraße und Domitianstraße, Cohausenstraße bis Habelstraße. Als beispielhaft für den Siedlungsbau der frühen 30er- Jahre wird auch die Georg-Wolff-Straße als typisch für eine Wohnstraße mit Gaslicht bewertet. Der dortige Gaslaternen-Bestand bleibt ebenfalls in Betrieb. b) im denkmalgeschützten Teil von Niederursel, dem alten Ortskern. Das sind die folgenden Straßen: Kirchgartenstraße, Schüttgrabenstraße, Erbsengasse, Hennegasse und Alt-Niederursel. Begründung: Mit großem Aufwand hat der Magistrat 2014 ein Programm zum Austausch und zur Umrüstung von sämtlichen Gaslaternen im Gebiet der Stadt Frankfurt auf den Weg gebracht - gegen den Widerstand vieler Bürgerinnen und Bürger, die das besondere Licht sowie speziell die sehr schönen Aufsatzleuchten unter den Gaslaternen schätzen und für ihre Wohnviertel erhalten wollen. Bis 2025 soll das Programm zur Umrüstung von insgesamt 5.500 Gaslaternen abgeschlossen sein. Bislang ist in den Jahren 2015 und 2016 jedoch nur ein Bruchteil der Haushaltsmittel für das Umrüstprogramm ausgegeben worden, die Umsetzung geht Medienberichten zufolge nur schleppend voran. So sind nach Angaben des Straßenbauamts bisher nur 334 Leuchten in 33 Straßen ersetzt worden, darunter auch Leuchten im Zeilweg in Heddernheim. Die Bürgerinnen und Bürger fragen sich mittlerweile, ob die Maßnahme tatsächlich so dringlich ist, wie immer mitgeteilt wurde, stets begründet mit einer angeblich mangelhaften Standfestigkeit der Masten, zu hohem Wartungsaufwand und angeblich schlechter Verfügbarkeit thoriumfreier Glühstrümpfe. Da mittlerweile bekannt ist, dass auch thoriumfreie Glühstrümpfe lieferbar sind, unternimmt der Ortsbeirat noch einmal den Versuch, einen Bestandsschutz der im Ortsbezirk 8 vorhandenen historischen Gasbeleuchtung zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 822 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.01.2017, TO II, TOP 42 Beschluss: a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OA 99 werden im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffern 3. und 4. der Vorlage OA 99 werden abgelehnt. Abstimmung: zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 981, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017 Aktenzeichen: 91 52
Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 57/8 vom 10.09.2016 Betreff: Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Heddernheimer Kirchstraße folgende Maßnahmen zu veranlassen, um die Querung der Straße insbesondere für Schulkinder verkehrssicherer zu gestalten: 1. An der Kreuzung zur Gerningstraße ist ein weiterer Fußgängerüberweg einzurichten, weil viele Kinder auch dort über die Straße gehen; 2. der Gehweg vor allen Fußgängerüberwegen ist zu verbreitern, um die Querung zu verkürzen; 3. vor den Fußgängerüberwegen ist der gesetzlich geforderte Abstand von fünf Metern z. B. mit Pollern einzufordern, sonst nützt der Fußgängerüberweg nichts; 4. die Beschilderung des Fußgängerüberwegs ist auf Augenhöhe mit blau-weißen Reflektoren auffälliger zu kennzeichnen; 5. die Piktogramme sind zu erneuern und durch weitere Markierungen, die auf die Fußgängerüberwege/die Schulkinder hinweisen, zu ergänzen und/oder es ist eine Fahrbahnverengung aufzutragen; 6. regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sind durchzuführen. Begründung: - Gerade diese Straße queren viele Kinder jeden Tag mehrfach an verschiedenen Stellen auf ihrem Hin- und Rückweg zu den vielen Einrichtungen: Robert-Schumann-Schule, Sporthallen der Turnerschaft, Hort "Dinos Freunde", Kita "Sunshine", Thomas-Kita, "Klub für Kids". - Vor der Grundschule müssen die Kinder hinter parkenden Autos hindurch, um auf den Zebrastreifen zu gelangen. Sie selbst überblicken das Verkehrsgeschehen erst, wenn sie bereits auf der Fahrbahn sind. Als kleinere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind die Kinder aus dem Blickfeld der Autofahrer und werden schlecht gesehen. - Die Beschilderung der Fußgängerüberwege ist aus Autofahrerperspektive nicht optimal sichtbar. - Der Streckenverlauf der Durchgangsstraße Heddernheimer Kirchstraße lädt viele Auto- und Busfahrerinnen und Busfahrer zum Gas geben ein. An Tempo 30 halten sich längst nicht alle. - Erst vor Kurzem ist ein Schulkind von einer Autofahrerin gestreift worden. Weder Kind noch Autofahrerin konnten einander sehen. Zum Glück fuhr sie nicht zu schnell. Der erste Zebrastreifen vor dem Hort "Dinos Freunde": Der zweite Zebrastreifen vor der Grundschule: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1837 Aktenzeichen: 32 1
Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.10.2016, OA 68 entstanden aus Vorlage: OF 52/8 vom 20.09.2016 Betreff: Heddernheimer Steg - barrierefreier/behindertengerechter Zugang Vorgang: OM 3723/14 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird beauftragt, eine barrierefreie und behindertengerechte Verbindung über den Heddernheimer Steg zwischen dem Bereich Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring und dem Nordwestzentrum sicherzustellen, die ständig zur Verfügung steht. Um entsprechende Vorschläge wird gebeten. 2. Die ersatzlose Streichung der derzeit vorhandenen Rampe wird abgelehnt und der Magistrat stattdessen um ergebnisoffene Prüfung gebeten. 3. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, an wie vielen Tagen der Aufzug am Heddernheimer Steg im Jahr 2015 und 2016 (getrennt nach Jahren) ausgefallen ist. 4. Der Magistrat wird beauftragt, wie dem Ortsbeirat zugesagt, die beiden Zugänge zum Aufzug mit einem Dach zu versehen, damit beim Warten ein Regenschutz besteht und die Feuchtigkeit nicht direkt in den Aufzug gelangt. Begründung: Für weite Teile der Bevölkerung von Heddernheim ist der Heddernheimer Steg die einzige direkte Verbindung zum Nordwestzentrum. Das Nordwestzentrum bietet nicht nur Einkaufsgelegenheiten zum Shopping, sondern dient auch der Nahversorgung. Im Nordwestzentrum befindet sich eine U-Bahn-Station. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arztpraxen, das Bibliothekszentrum, eine Kindertagesstätte, das Bürgerhaus, eine Postfiliale usw. Das Nordwestzentrum befindet sich auf dem Gemarkungsgebiet von Heddernheim. Somit werden die zuvor genannten Angebote der Bevölkerung von Heddernheim zugerechnet. Damit kein Bewohner des Stadtteils von der Nutzung ausgeschlossen wird, muss ein barrierefreier und behindertengerechter Zugang jederzeit gegeben sein. Die in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Ausfälle (über mehrere Tage) des Aufzugs verhindern die Inanspruchnahme der Angebote. Für die Eltern, die mit Kinderwagen u. Ä. ihre Kinder zur Kindertagesstätte bringen wollen, muss der Zugang über den Heddernheimer Steg genauso jederzeit möglich sein, wie z. B. für einen bewegungseingeschränkten Mitbürger (beispielsweise mit Gehhilfe), der einen Termin beim Arzt wahrnehmen will. Ein Ausweichen auf einen der anderen Zugänge zum Nordwestzentrum ist jeweils mit einem größeren Umweg verbunden und somit keine Lösung. Wie bereits zuvor dargelegt, wird von den Benutzern des Heddernheimer Steges bemängelt, dass der Aufzug zu oft und über mehrere Tage ausfällt. Ferner wird der Aufzug für zu klein (zu beengt) empfunden. Die Fußfläche ist bei Nässe rutschig. Mit Anregung an den Magistrat vom 04.12.2014, OM 3723, wurde bereits um Abhilfe gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.02.2017, B 41 Bericht des Magistrats vom 18.08.2017, B 267 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3644 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 12.10.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 68 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2016, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2016, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OA 68 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 771, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016 Aktenzeichen: 66 5
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