Meine Nachbarschaft: Habelstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Sichere Neugestaltung von Abschnitten der Heddernheimer Kirchstraße: Konzeptvorschlag Verkehrssicherheit erhöhen in der Heddernheimer Kirchstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 122/8 vom 31.01.2022 Betreff: Sichere Neugestaltung von Abschnitten der Heddernheimer Kirchstraße: Konzeptvorschlag Verkehrssicherheit erhöhen in der Heddernheimer Kirchstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Vorschläge zur verkehrssicheren Umgestaltung der Heddernheimer Kirchstraße zu prüfen (sowie eigene Vorschläge zu entwickeln) und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse zu berichten: Abbildung 1 Die Heddernheimer Kirchstraße liegt mittig im Teilbereich Alt-Heddernheim. Sie ist enorm frequentiert und muss bei vielen Wegstrecken überquert werden. 1. Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße/Habelstraße a) Einen neuen Zebrastreifen zwischen den Häusern Heddernheimer Kirchstraße 21 und Habelstraße 7 anzubringen. b) Ergänzend zum neuen und bestehenden Zebrastreifen bauliche Maßnahmen zu errichten, die Fußgängerinnen und Fußgängern mehr Sicherheit beim Überqueren der Fahrbahn und mehr Sichtbarkeit durch den herannahenden Verkehr gewährleisten, unter anderem durch sogenannte "Nasen": 1. Vor dem Haus Habelstraße 23 die Bodenschraffierung durch eine sog. "Nase" zu ersetzen. 2. Eine neue sog. "Nase" zu errichten vor dem Haus Habelstraße 7. 3. Die Markierung für Radfahrerinnen und Radfahrer vor den Häusern Habelstraße 14 bis Heddernheimer Kirchstraße 23 durch Poller zu sichern vor parkenden Autos. 4. Eine leichte Fahrbahnerhöhung im Bereich Heddernheimer Kirchstraße 25 bis 23 vor der ersten Kita (Dinos) zu errichten, um den Autoverkehr zu entschleunigen (Bus tauglich) (Abbildung 6 unten). 5. Eine Lösung dafür zu finden, dass die aus südöstlicher Richtung kommenden Radfahrerinnen und Radfahrer die Kreuzung sicher überqueren können. Bisher parken auf der dafür vorgesehenen Fahrradspur (auf der Fahrbahn markiert) regelmäßig Autos. Abbildung 2 Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße/Habelstraße (Quelle alle Abbildungen: Geoportal; erweitert durch V.R.) 2. Fahrbahnquerung auf Höhe der Robert-Schumann-Grundschule a) Auf beiden Seiten der Fahrbahn den Gehweg jeweils so zu verbreitern, dass die Fahrbahn in Richtung Zebrastreifen von beiden Seiten etwas verengt wird und der fahrende Verkehr hin zur Straßenmitte gelenkt wird. b) Ob eine zusätzliche leichte Fahrbahnerhöhung in diesem Abschnitt möglich ist, wäre ebenfalls zu prüfen. Abbildung 3 Bereich vor der Robert-Schumann-Schule 3. Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße/Gerningstraße a) Einen neuen Zebrastreifen zwischen den Häusern Heddernheimer Kirchstraße 7 und 9A (nordöstlicher Abschnitt der Kreuzung) einzurichten. b) Eine sog. "Nase" vor dem Haus Heddernheimer Kirchstraße 7 anzubringen. c) Einen weiteren neuen Zebrastreifen zwischen den Häusern Heddernheimer Kirchstraße 9 und 10 (südwestlicher Abschnitt der Kreuzung) zu realisieren. d) Eine sog. "Nase" neben dem neu vorgeschlagenen Zebrastreifen vor dem Haus der Heddernheimer Kirchstraße 10 zu errichten. Abbildung 4 Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße/Gerningstraße 4. Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße/Heddernheimer Landstraße a) Diese Kreuzung ist bereits vorbildlich gelöst. Einzig am südwestlichen Zebrastreifen (vor dem Haus Heddernheimer Landstraße 39) anstelle der Straßenschraffierung den Gehweg um eine sog. "Nase" zu verbreitern. Evtl. ergänzt um Radbügel. Abbildung 5 Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße/Heddernheimer Landstraße 5. Alle Piktogramme auf dem Straßenbelag zu erneuern. Abbildung 6 Beispiel einer Fahrbahnerhöhung im Frankfurter Nordend (Foto : G. Aden) Begründung: Die Heddernheimer Kirchstraße ist eine zentrale Passage durch den Stadtteil und wird täglich von unzähligen Schülerinnen und Schülern, Hort- und Krippenkindern, anderen Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt und überquert. Die Heddernheimer Buslinie fährt durch die Straße, ebenso wie sie als Durchgangsstraße für den Autoverkehr Richtung Nordwesten zentral ist. Leider stehen dieser enorm hohen Zahl an tagtäglichen Nutzerinnen und Nutzern, viele von ihnen Kinder, nicht genügend verkehrssichere Querungsmöglichkeiten gegenüber. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1422 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2783 Aktenzeichen: 66 0
Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1696 entstanden aus Vorlage: OF 125/8 vom 23.01.2022 Betreff: Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, an der Titusstraße/Ecke Konstantinstraße eine Linksabbiege-Möglichkeit für den Auto- und Fahrradverkehr einzuführen, eine dann ungenutzte Wendespur zu entfernen und zu entsiegeln sowie Fußgängerquerungen einzurichten. Begründung: Erstens fahren zahlreiche Autos ohnehin schon an dieser Stelle in die Konstantinstraße ein, auch wenn die Verkehrsführung das nicht vorsieht. Es scheint aber durchaus sinnvoll zu sein. Zweitens könnte mit dieser Maßnahme im Zusammenhang mit der Fläche zum Wenden - an der Einmündung in den Erich-Ollenhauer-Ring - ein Bereich entsiegelt werden und so einen kleinen Beitrag zur sukzessiven Weiterentwicklung der Stadt Frankfurt zur sog. "Schwammstadt" leisten (siehe Beitrag von der hessenschau vom 21.11.2021: https://www.hessenschau.de/ politik/anpassung-an-klimafolgen-wie-hessische-staedte-zu-schwaemmen-werden-woll en,schwammstadt-102.html (23.01.2022). Drittens könnte dadurch die in Abb. 2 schraffierte Fläche entsiegelt werden. Viertens wäre es hilfreich, an den eingezeichneten Flächen (Abb. 2) zwei neue Zebrastreifen anzubringen, da immer wieder Fußgängerinnen und Fußgänger diese Straße queren, allerdings aufgrund der nicht vorhandenen Verkehrszeichen viel Irritation besteht. Abbildung 1 Foto der entsprechenden Kreuzung. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Abbildung 2 Der schraffierte Bereich könnte somit in der Gänze als zusammenhängende Grünfläche funktionieren. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2784 Aktenzeichen: 32 1
Weiteren Fußgängerüberweg in der Antoninusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1697 entstanden aus Vorlage: OF 127/8 vom 24.01.2022 Betreff: Weiteren Fußgängerüberweg in der Antoninusstraße Der Magistrat wird aufgefordert, einen zusätzlichen Fußgängerüberweg in der Antoninusstraße ungefähr zwischen den Häusern Habelstraße 34 und 32 anzubringen (genaue Lage siehe Abb. 1). Begründung: Eine zusätzliche Fußgängerquerung wäre nicht nur hilfreich für alle Personen auf den südwestlichen Gehwegen, sondern würde in besonderem Maße eine deutlich erhöhte Schulwegsicherheit bedeuten. Wie auf der nachfolgenden Abbildung eingezeichnet, würde die neue Fahrbahnquerung ganz erheblich dazu beitragen, dass Kinder möglichst wenig ungesicherte Straßen überqueren müssen, da besonders im Bereich der Einmündungen der Augustusstraße und Domitianstraße auf die Habelstraße in erheblichem Maße falsch geparkt wird. Von bisher vier Querungen würden auf diesem Schulwegabschnitt künftig zwei ganz wegfallen und eine verliefe lediglich über eine Stichstraße ("Sackgasse"), in der ein sehr geringes Verkehrsaufkommen anfällt. Abbildung 1 Straßenausschnitt (Geoportal) mit aktuellem und potenziellem Schulweg (Veränderung: V.R.) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1333 Aktenzeichen: 66 2
Drängelgitter vor Kinderladen „Villa Sunshine“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1698 entstanden aus Vorlage: OF 128/8 vom 23.01.2022 Betreff: Drängelgitter vor Kinderladen "Villa Sunshine" Der Magistrat wird aufgefordert, zwei bis drei Drängelgitter unmittelbar vor den Ausgängen des Kinderladens "Villa Sunshine", Heddernheimer Kirchstraße 11, anzubringen. Diese sind so anzubringen, dass der relativ schmale Gehweg nur um das technisch Nötigste verengt wird. Begründung: Die hoch frequentierte Heddernheimer Kirchstraße weist zahlreiche Sicherheitsprobleme auf. Eines davon ist die Situation auf dem Gehweg, insbesondere für Kinder im Kleinkindalter und vor der Betreuungseinrichtung "Villa Sunshine". Die Kinder flitzen zum Kinderladen rein und aus dem Tor raus; stoppen dann oft nur wenige Handbreit vor der ebenfalls stark befahrenen Durchgangsstraße. In Absprache mit dem Kinderladen schlägt der Ortsbeirat deshalb vor, den unmittelbaren Bereich vor dem Kinderladen so mit "Drängelgittern" zu sichern, dass die Kinder nicht aus Versehen auf die Straße fallen/gehen/rennen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1423 Aktenzeichen: 66 2
Hundekottütenspender in der Titusstraße/Ecke Habelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1462 entstanden aus Vorlage: OF 96/8 vom 01.01.2022 Betreff: Hundekottütenspender in der Titusstraße/Ecke Habelstraße Der Magistrat wird gebeten, an der kleinen Grünanlage Titusstraße/Ecke Habelstraße einen Hundekottütenspender aufzustellen. Eine Patin ist bereits gefunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 877 Aktenzeichen: 67 0
Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 84/8 Betreff: Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten und zu berichten: 1. Der Boden auf dem oben genannten Grundstück muss zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden. Wie wird bei den Sanierungsarbeiten sichergestellt, dass keine Schadstoffe in die Umgebung gelangen? 2. Die Bebauung des riesigen Areals wird stadtteilprägend sein. Derzeit ist zu beobachten, dass zunehmend auch in Heddernheim Wohnbebauung genehmigt wird, die in ihrer Größe und Gleichförmigkeit überhaupt nicht den Charakter und die Struktur des Stadtteils aufnehmen. Inwieweit wird der Ortsbeirat hier in die Pläne und das Baugenehmigungsverfahren eingebundenen? Begründung: Die Tankstelle Zügel, in der Römerstadt in Heddernheim schließt am 16. Januar 2022. Nach unserer Kenntnis gibt es noch keine Baugenehmigung. Der Magistrat der Stadt Frankfurt sei aber in Verhandlungen mit dem niederländischen Investor, der das Grundstück gekauft hat. Nach unserer Information soll das Grundstück zunächst von Verunreinigungen (Benzol?) befreit und dann bebaut werden. An das riesige Grundstück grenzt auch der Kinderladen Hoppetosse mit Außengelände. Das Grundstück auf dem bisher Garagen stehen, reicht von der Straße In der Römerstadt bis zur Serverusstraße. Es ist also riesig und die Bebauung wird den Stadtteil Heddernheim sicher prägen. Die Nachbarn sind interessiert, auf die Art der Bebauung Einfluss zu nehmen z. B. wo kommt die Ausfahrt einer Tiefgarage hin etc. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 287 2022 Die Vorlage OF 84/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz im Tenor unter Ziffer 1. folgende Fassung erhält: "Sollten auf dem genannten Grundstück Schadstoffe ausgetreten sein, müsste der Boden zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 92/8 Betreff: Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Januar 2022 schließt die Freie Tankstelle In der Römerstadt 74-76. Das Gelände soll verkauft und einer komplett neuen Bebauung zugeführt werden. Damit verliert Heddernheim einen wichtigen und beliebten Gewerbebetrieb der Nahversorgung mit Automobildienstleistungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen kann der Betrieb der Tankstelle nicht fortgesetzt werden? 2. Wenn die zahlreichen Garagenplätze auf den Flurstücken 64/15 und 64/16 wegfallen: Welche Ersatzparkflächen stehen den Nutzerinnen und Nutzern der Garagen zukünftig zur Verfügung? 3. Gibt es umweltrechtliche Vorgaben für eine Neubebauung? 4. Welche umfeldorientierte Bebauung mit welcher Geschosshöhe und Nutzung ist in diesem allgemeinen Wohngebiet maximal zulässig? 5. Da es sich um ein großes Grundstück in zentraler Lage entlang der Straße "In der Römerstadt" handelt: In welcher Form wird der Ortsbeirat rechtzeitig an der Planung beteiligt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 92/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 286 2022 Die Vorlage OF 92/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1., 3. 4. und 5.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenStraßenschilder runter vom Gehweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1241 entstanden aus Vorlage: OF 78/8 vom 17.11.2021 Betreff: Straßenschilder runter vom Gehweg Der Magistrat wird aufgefordert, zwei, auf Nachprüfen ggfs. weitere Masten für die Straßenbeschilderung so umzusetzen, dass diese nicht weiterhin mittig auf dem Gehweg platziert sind und ein Durchkommen (insb. für Personen mit Kinderwagen) massiv erschweren. Begründung: Die hoch frequentierte Heddernheimer Kirchstraße weist zahlreiche Sicherheitsprobleme auf. Eines davon ist die Situation auf dem Gehweg, wenn Masten mit Straßenverkehrszeichen unmittelbar auf dem Gehweg platziert sind (siehe Abbildungen). - Schild vor Haus Heddernheimer Kirchstraße 9 (siehe Abbildung) - Schild vor Haus Heddernheimer Kirchstraße 10 (ohne Abbildung) Abbildung 1 Dieses Schild thront mittig auf dem Gehweg. (Foto: VR) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 671 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 7
Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 74/8 Betreff: Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Nutzungserlaubnis des Frankfurter Autorentheaters für das kleine marode Gebäude In der Römerstadt 225 ist Ende 2020 abgelaufen. Der Magistrat hat angekündigt, das nunmehr leerstehende Gebäude abzureißen und das Grundstück der Fritz-Lennig-Anlage zuzuschlagen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Planung, weil die beliebte Grünfläche dadurch aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann wird das Gebäude In der Römerstadt 225 abgerissen und die Fritz-Lennig-Anlage erweitert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 256 2021 Die Vorlage OF 74/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenParkverbotszonen konsequent umgestalten! Fahrradbügel für die Ecke Habelstraße/Severusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1028 entstanden aus Vorlage: OF 67/8 vom 05.10.2021 Betreff: Parkverbotszonen konsequent umgestalten! Fahrradbügel für die Ecke Habelstraße/Severusstraße Der Magistrat wird gebeten, auf bestehende weiß schraffierte Flächen im Bereich der Einmündung Severusstraße auf die Habelstraße (= absolutes Parkverbot) Fahrradbügel bzw. Poller anzubringen. Begründung: Die Ecke ist nicht nur wichtiger Teil des Schulwegs in Richtung Robert-Schumann-Grundschule, sondern für Passantinnen und Passanten in Heddernheim überhaupt. Ständig parkende Autos auf der Markierung (siehe Fotos unten) erschweren leider täglich eine sichere Überquerung der Fahrbahn - insbesondere für Kinder, aber nicht nur. Die Autos parken erstens im absoluten Parkverbot und zweitens machen sie es unmöglich, den herannahenden Verkehr rechtzeitig zu erkennen. Da zudem Fahrradbügel (auch für Roller) im gesamten Stadtteil und besonders rund um zentrale Einrichtungen, wie sie die Grundschule ist, fehlen, schlägt der Ortsbeirat vor, den Bereich durch das Anbringen von Fahrradbügel (Vorschlagsbild siehe unten) nicht nur sicherer zu gestalten, sondern auch sinnvoller zu nutzen. . Abbildung 1 Momentane Situation an der Straßenecke. Hier wird immer geparkt (Fotos: V.R.) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 537 Aktenzeichen: 66 2
Runder Tisch „NIDA“
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 50/8 Betreff: Runder Tisch "NIDA" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Ortsvorsteherin beruft einen Runden Tisch als "Planungswerkstatt" für den Erhalt von Bodendenkmälern im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprojekt "In der Römerstadt 126-134" ein. Zum Runden Tisch werden vom Ortsbeirat eingeladen: ABG Frankfurt Holding GmbH, Denkmalamt, Archäologisches Museum, Stadtplanungsamt, Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt, Bürgerverein Heddernheim, Archäologisches Forum Nida-Heddernheim. Der Runde Tisch tagt erstmals im Dezember 2021 und kommt anschließend vierteljährlich zusammen. Ziel ist die Entwicklung und Vorlage eines ersten Konzeptes für eine museale Präsentation von Bodendenkmälern der Römerstadt NIDA in originaler Lage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 50/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos
Weiter lesenVerkehrssituation auf der Straße „In der Römerstadt“ Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKinder - Straßenverkehr - Sicherheit: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Kirchstraße (Abschnitt Habelstraße bis Gerningstraße)
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2021, OF 66/8 Betreff: Kinder - Straßenverkehr - Sicherheit: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Kirchstraße (Abschnitt Habelstraße bis Gerningstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gehwegsituation in der Heddernheimer Kirchstraße, nördlich gelegener Gehweg zu verbreitern und von Hindernissen zu erleichtern. Begründung: Wie auf den nachfolgenden Abbildungen illustriert, ist der wichtige Bürgersteig in der Heddernheimer Kirchstraße (auf dem Stück zwischen den Kreuzungen Habelstraße und Gerningstraße) von massiven Hindernissen für die Nutzer*innen gesäumt. Da es sich hierbei zu einem großen Anteil um (Schul-)Kinder handelt, müssen diese Hindernisse und Gefahrenzonen dringend beseitigt werden. Zusätzlich zählt diese Straße ein sehr hohes Verkehrsaufkommen, einschließlich einer Bus-Linie, die aufgrund der unten näher beschriebenen Gehwegsituation oft nur wenige Hand breit an den Kinderschultern vorbeifährt (nachvollziehbar aufgrund der Photos unten). Warum ist die jetzige Situation nicht zufriedenstellend? - Nicht nur stehen die (notwendigen) Verkehrsschildmasten auf dem schmalen Bürgersteig, es ist zudem ein Abfallbehälter so angebracht, dass in Kombination mit den Sicherheitsgittern wichtiger Platz auf dem Gehweg wegfällt (siehe Photo unten). - Zusätzlich werden an bestimmten Tagen die Müllgroßbehälter der Schule auf dem Gehweg platziert, was aus Sicht der Zugänglichkeit für die FES-Mitarbeiter*innen sinnvoll ist, für die Gehweg-Nutzer*innen allerdings risikoreich (siehe Photos unten). In KW 39/40 standen diese fast die ganze Woche über auf dem Gehweg! - Die Sicherheitsgitter sind im Grundsatz sinnvoll, allerdings nicht praktisch umgesetzt, weil es einerseits zu wenige sind, andererseits ragen auch sie in den Gehwegbereich hinein und verengen diesen zusätzlich. Hier ist eine andere Lösung zu prüfen. - Der Kinderladen "VillaSunshine", unmittelbar an die Schule angrenzend, würde es wiederum begrüßen, wenn unmittelbar vor seinem Eingangsbereich Sicherheitsgitter angebracht würden. Vorschlag an den Magistrat: 1. Der Gehweg zwischen der Ecke Habelstraße und Gerningstraße, nördliche Straßenseite wird verbreitert - mindestens in dem Bereich unmittelbar vor der Grundschule; andernfalls bitte ich zu überprüfen, ob weitere Schutzgitter aufgestellt werden können oder welche anderen Maßnahmen zu mehr Sicherheit auf diesem Abschnitt führen; 2. hängende Abfallbehälter werden versetzt; 3. die Schule parkt ihre Müllgroßbehälter zukünftig woanders (öffnet bspw. eines der auf dem Photo sichtbaren Tore und belässt die Mülltonnen somit an diesen Tagen - zwar zugänglich - auf dem Schulgelände; 4. es werden - in Absprache mit diesem - Sicherheitsbügel vor dem Kinderladen aufgestellt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 66/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenLetzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 540 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 1995 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 60 3
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos
Weiter lesenLetzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.07.2021, OA 47 entstanden aus Vorlage: OF 27/8 vom 23.06.2021 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 70) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 486, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 60 3
Verkehrsraum, Beleuchtung und Bäume in Augustuststraße und Domitianstraße - jetzt in Heddernheim grundhaft neugestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 16/8 Betreff: Verkehrsraum, Beleuchtung und Bäume in Augustuststraße und Domitianstraße - jetzt in Heddernheim grundhaft neugestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wolle beschließen: 1. Bei der nächsten grundhaften Erneuerung des Straßenbelages sind folgende Punkte mit umzusetzen: a) heller Asphalt b) Prüfung des Pflanzen von Straßenbäumen auf beiden Straßenseiten c) gleichzeitiger Austausch der jetzigen Straßenlaternen in Laternen mit warmweißen LED-Lichtfarben - in der alten Gaslaternenoptik, d) ggf. Aufstellung von Fahrradbügeln e) ggf. Aufstellung von Sitzbänken 2. Vor der Planung und Umsetzung sind die unmittelbaren AnwohnerInnen mit einzubeziehen. Begründung: Die Breite des vorhandenen Verkehrsraumes lässt es anscheinend zu, dass entsprechend proportionierte Bäume für eine Verschattung in den immer heißer werdenden Sommern sorgen zu können. Dies ist auch im dicht besiedelten Heddernheim notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: a) Die Vorlage OF 16/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Zu diesem Thema wird ein Ortstermin mit Anwohnerinnen und Anwohner anberaumt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 16/8 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHerausforderung Starkregen - Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 10/8 Betreff: Herausforderung Starkregen - Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in Heddernheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie die Stadtentwässerung auf die zunehmenden Starkregenereignisse reagiert und das Kanalsystem im Stadtteil Heddernheim ertüchtigt, um ein Übertreten des Wassers aus den Kanälen in die Keller zu verhindern. Insbesondere ist mitzuteilen, ob es in Heddernheim Überlaufbecken zur Entlastung der Kanäle gibt und ob neue gebaut werden. Konkret wird außerdem um Darlegung gebeten, ob die Stadtentwässerung von den beim Starkregenereignis am 11.08.2020 zahlreich vollgelaufenen Keller in der Severusstraße Kenntnis hat und ob sie ggf. bauliche oder andere Maßnahmen zum besseren Überschwemmungsschutz plant. Begründung: Zunehmend sorgen Starkregenereignisse für Wasserprobleme mit großen Schäden in den Häusern. Anwohner der Severusstraße zum Beispiel haben nach dem letzten großen Unwetter am 11.08.2020 von zahlreich überschwemmten Kellern berichtet. Nicht immer zahlen die Versicherungen, so dass die Hausbesitzer hohe Kosten zu tragen haben. Der Ortsbeirat ist an einem Bericht über den aktuellen Zustand des Kanalsystems in Heddernheim interessiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 46 2021 Die Vorlage OF 10/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFußgänger- und Schulwegsicherheit Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.02.2021, OM 7326 entstanden aus Vorlage: OF 55/8 vom 15.09.2016 Betreff: Fußgänger- und Schulwegsicherheit Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die bereits zugesagten Maßnahmen, welche beim Ortstermin am 19.09.2014 durch das Amt für Straßenbau und Erschließung zugesichert wurden (Sperrflächenmarkierung und Pfosten), am Anfang der Gerningstraße auf der rechten Straßenseite endlich umzusetzen und damit den Schulweg zur Robert-Schumann-Schule zu schützen; 2. die neue, zu noch gefährlicheren Situationen als bisher führende Fahrbahnerhöhung ebenda an der Einmündung in die Gerningstraße umgehend wieder zu entfernen; 3. für den Fall, dass ein Entfernen der Fahrbahnerhöhung nicht möglich ist, ein Geländer direkt an der Ecke Gerningstraße/ Mark-Aurel-Straße anzubringen und in der Mark-Aurel-Straße schmalere Poller zu wählen sowie in ihrer Anzahl zu reduzieren. Begründung: Als Folge eines Ortstermins von Bürgern mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Amt für Straßenbau und Erschließung sollte an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße das Parken direkt an der Einmündung in die Gerningstraße durch Sperrflächen und zusätzliche Pfosten verhindert werden, da die Straße und die Bürgersteige dort so schmal und eng sind, dass das Abbiegen von Fahrzeugen zu gefährlichen Situationen führt. Ebenso ist die führende Fahrbahnerhöhung ebenda an der Einmündung in die Gerningstraße umgehend wieder zu entfernen. Da die Fahrbahnerhöhung mit der Bordsteinkante fast auf gleichem Niveau liegt, führt das Abbiegen von Fahrzeugen aus der Mark-Aurel-Straße kommend in die Gerningstraße sehr häufig zu gefährlichen Konflikten mit Fußgängern auf den schmalen Gehwegen. Es handelt sich um einen Abschnitt des offiziellen Schulwegeplanes der Robert-Schumann-Schule. Die kürzlich ohne weitere Kommunikation mit den Teilnehmern des Ortstermins umgesetzten Maßnahmen (Fahrbahnerhöhung, Poller auf der aus Fahrtrichtung Norden rechten Seite der Mark-Aurel-Straße) haben die Verkehrssituation nicht verbessert, sondern leider verschlimmert. Lkw und Pkw, die aus Richtung Mark-Aurel-Straße kommen und in die Gerningstraße abbiegen, werden durch die ziemlich großzügige Abpollerung notgedrungen mit ihrer linken vorderen Fahrzeugseite in den Bürgersteig-bereich auf der in Fahrtrichtung linken Seite der beginnenden Gerningstraße "gezwungen". Es sind somit schmalere Poller zu wählen und in ihrer Anzahl zu reduzieren. Die Fahrbahnerhöhung auf das Niveau der Bordsteinkante erleichtert dieses ebenso schwungvolle wie gefährliche Kurvenmanöver erheblich. Ein Auffahren auf den Bordstein geschieht durch den neuen, notwendigen Kurvenradius fast schon zwangsläufig. Somit ist ein sicheres Abbiegen der Fußgänger und besonders der Schüler an dieser Stelle noch gefährlicher geworden, als es sowieso schon war. Leider wurden die bei dem Ortstermin angesprochenen Maßnahmen so nicht umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1285 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2
Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.02.2021, OM 7325 entstanden aus Vorlage: OF 36/8 vom 16.08.2016 Betreff: Fußgänger- und Schulwegsicherheit an der Ecke Mark-Aurel-Straße/Gerningstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Gefahrenstelle des Schulweges unmittelbar zu Beginn der Gerningstraße zu entschärfen bzw. zu beseitigen (viel zu schmaler Bürgersteig und Fahrbahn fast gleiche Höhe wie Bürgersteig); 2. auf der Fahrbahnerhöhung zu Beginn der Gerningstraße das Parken mit ähnlichen Maßnahmen (Sperrflächenmarkierung und Pfosten) wie in der Mark-Aurel-Straße unmittelbar vor der Einmündung in die Gerningstraße zu verhindern. Begründung: In der Mark-Aurel-Straße wird mit der neu angebrachten Sperrflächenmarkierung und den Pfosten das Parken unmittelbar vor der Einmündung in die Gerningstraße verhindert. Damit wird das Einbiegen in die Gerningstraße (insbesondere für größere Fahrzeuge, z. B. Müllfahrzeuge) erleichtert. Durch das Parken von Fahrzeugen am Anfang der Gerningstraße (auf der Fahrbahnerhöhung) wird trotzdem bewirkt, dass die Fahrzeuge dem schmalen Bürgersteig (circa 95 Zentimeter breit) in Fahrrichtung links sehr nahe kommen. Da der Bürgersteig sehr schmal und die Bordsteinkante (circa 5 Zentimeter hoch) sehr niedrig ist, besteht immer wieder die Gefahr, dass die Fahrzeuge die Fußgänger gefährden. Ferner wird der Bürgersteig auf der anderen Seite durch eine Hauswand begrenzt, sodass für die Fußgänger keine Ausweichmöglichkeit besteht. Der Bürgersteig ist Teil eines Schulweges. Der Bürgersteig muss erhöht und verbreitert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1286 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66 2
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation „Römerstadt“
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2020, OA 640 entstanden aus Vorlage: OF 603/8 vom 10.11.2020 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt" erfolgt nicht in der Form, wie er in der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende vier Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich des Ausgangs Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge des geplanten Umbaus der Stadtbahnstation "Römerstadt" dafür zu sorgen, dass auch der Zugang aus Richtung Hadrianstraße einen Aufzug erhält. 3. Im Bereich des Ausgangs In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von eineinhalb Metern und einer Länge von über zehn Metern zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 4. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 Meter verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird außer von den Anwohnerinnen und Anwohnern auch von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrern der Geschwister-Scholl-Schule sowie von Besucherinnen und Besuchern des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 Metern über die Hadrianstraße/In der Römerstadt bzw. von rund 520 Metern über die Hadrianstraße/Im Heidenfeld/In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation "Römerstadt". Auf der stadteinwärtigen Seite müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit sechs Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Die anstehenden Umbaumaßnahmen und das Konzept dazu sind aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Bei einem Umbau mit der Zielsetzung "Barrierefreiheit" sollten allerdings keine "halben Sachen" gemacht werden. Im Gegensatz zum Zugang von der Straße In der Römerstadt soll der Zugang Hadrianstraße keinen Aufzug erhalten. Das ist inkonsequent, zumal gerade der südliche Zugang für die Nutzung des U-Bahn-Anschlusses wichtig ist: Siedlung Römerstadt, Geschwister-Scholl-Schule, Musikbunker und Niddatal. Zu 3. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von eineinhalb Metern und einer Länge von über zehn Metern vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von eineinhalb Metern noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 4. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 Meter überwunden werden. Die vorgesehene Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über vier Metern über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund zehn Metern) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 Meter). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spritzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.11.2021, B 409 Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 183 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 95 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 640 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 640 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 640 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7055, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7311, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 576, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 92 13
Dialog-Displays in der Heddernheimer Kirchstraße dauerhaft als Maßnahme zur Verkehrssicherheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2020, OM 6724 entstanden aus Vorlage: OF 585/8 vom 04.10.2020 Betreff: Dialog-Displays in der Heddernheimer Kirchstraße dauerhaft als Maßnahme zur Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, das Geschwindigkeits-Dialog-Display in der Heddernheimer Kirchstraße an der Robert-Schumann-Schule fortdauernd in Betrieb zu lassen oder ein weiteres auf Höhe der Kita Dinos Freunde zu installieren. Begründung: Dialog-Displays werden besonders vor sozialen Einrichtungen eingesetzt und führen zu einer erhöhten Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, da die Verkehrsteilnehmenden zusätzlich zu den anordnenden Verkehrszeichen einen optischen Hinweis auf eine gegebenenfalls erhöhte Geschwindigkeit erhalten. Die Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße, an der mehrere Kindergärten und Kindertagesstätten, die Grundschule sowie die nahe gelegene Turnerschaft-Sporthalle liegen, muss verbessert werden. Deutliche Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit erhöhen, wie sie beispielsweise in der Hessestraße an der Querung der Haltestelle Sandelmühle - Aldi Süd umgesetzt wurden, wären hier grundsätzlich mindestens ebenso notwendig. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Geschwindigkeitsdisplay an der Grundschule nicht durchgehend im Jahr in Betrieb ist, gehen doch die Kinder das ganze Jahr über in die Schule. Da bei Einfahrt in die Straße keine anderweitigen Hindernisse zur Verlangsamung der Geschwindigkeit beitragen, die Einhaltung von Tempo 30 gerade hier immer wieder ignoriert wird und Verkehrsteilnehmende oft mit überhöhter Geschwindigkeit fahren, ist auch der Bereich an der Kita Dinos Freunde besonders schützenswert. Die Eingänge beider Einrichtungen liegen, abgetrennt durch einen relativ schmalen Gehweg, unmittelbar an der Straße. Viele Kinder queren die Straße täglich, wobei die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen sowieso schon beengt und die Sicht durch parkende Autos oft behindert ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 397 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2020, OM 6720 entstanden aus Vorlage: OF 592/8 vom 05.10.2020 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt Der Magistrat wird beauftragt , den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt bzw. vom Ende der Straße Alt-Heddernheim bis zur Ecke In der Römerstadt in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Begründung: Einen entsprechenden Antrag haben Anwohner eines Gebäudes im oben genannten Bereich in einem Schreiben vom Juli 2020 an die Stadt Frankfurt am Main gestellt. Im Antwortschreiben vom 10.08.2020 wird vom Straßenverkehrsamt unter anderem Folgendes mitgeteilt: ". . Grundsätzlich halte ich Ihren Vorschlag, den hinteren Bereich der Straße Alt-Heddernheim ab Ecke Wenzelweg in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, für begrüßenswert. Bei einem verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt und müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Für die Umgestaltung des genannten Bereichs müssen jedoch der Ortsbeirat und der Magistrat zustimmen. . . Grundsätzlich wirken sich schmale Straßen, wie der betroffene Bereich, positiv auf die Fahrgeschwindigkeit aus. Es sind vorwiegend Anlieger unterwegs. Ohne Durchgangsverkehr gibt es auch ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen. . ." Im Schreiben der Anwohner wird unter anderem als Begründung angeführt: "... Der hintere Bereich der Straße Alt-Heddernheim ist baulich so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Fußgänger, Radfahrer und Autos müssen sich die Fahrbahn teilen (Mischprinzip). Diese Straße wird überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer benutzt und erfüllt somit bereits die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Sehr viele Anlieger und Anwohner (viele Kinder/Spaziergänger sowie Radfahrer) sind zu Fuß (viele mit Kinderwagen) oder Fahrrad in der Straße Alt-Heddernheim unterwegs, um die Kleingärten und den Niddauferweg/Grüngürtel zu erreichen." Der Bürgersteig ist nicht durchgängig vorhanden und auf dem vorhandenen Bürgersteig darf teilweise geparkt werden. Ferner ist die Straßenbreite (teilweise nur etwa 2 Meter) durch die Bebauung sehr beengt. Fußgänger und andere Bürgersteignutzer müssen deshalb auch auf die Fahrbahn ausweichen. Ferner sind noch Radfahrer unterwegs, die die Fahrbahn auch gegen die Fahrrichtung benutzen. Die Straße wird von Kindern aus den umliegenden Häusern als Spielplatz genutzt. Der Charakter einer "Spielstraße" wird durch den angrenzenden Kleingartenbereich und die Wiese an der Nidda (Bubeloch) verstärkt. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Nutzer des Straßenabschnitts bedarf es einer Regelung, die die Fahrgeschwindigkeit deutlich reduziert. Mit einer Umwandlung in eine verkehrsberuhigte Zone ist diese Reduzierung aus Sicht des Ortsbeirats 8 zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 591/8 Betreff: Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob - zumindest in Zukunft sichergestellt werden kann, dass in einem begrenzten Bereich mit sehr schmalen Straßen im Bereich des Ortbeitsrats 8, wie zum Beispiel der Bereich Wenzelweg / Alt-Heddernheim / In der Römerstadt, nicht mehrere Baunehmigungen mit gleichzeitigem Baubeginn erteilt werden und dass so weit wie möglich die Baumaterialien und Baugeräte (u.a. Baukrähne) nicht im öffentlichen Raum (Straßen einschließlich Bürgersteige) abgelagert bzw. aufgestellt werden. - die derzeitigen Baustellen in dem oben genannten Bereich zeitlich gestreckt und die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums (bis hin zur Vollsperrung einzelner Straßen) zeitlich und räumlich reduziert oder vermieden werden können. Ferner möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass in dem oben genannten Bereich Rettungs- und Müllfahrzeuge durchfahren können und somit in die Straße Alt-Heddernheim gelangen können. Begründung: In dem oben genannten Bereich sind zur Zeit drei Baustellen eingerichtet. Bei der Baustelle in der Straße In der Römerstadt (u.a. Hausnummer 7) war die Straße für einige Zeit komplett gesperrt und es war eine längere Sperrung vorgesehen. Zur Zeit ist die Sperrung aufgehoben, weil offensichtlich die Alternativstrecke über die Straße Wenzelweg nicht praktikabel ist. An der Alternativstrecke Wenzelweg ist ebenfalls eine Baustelle eingerichtet und der Baukrahn steht auf dem schmalen Bürgersteig und zum Teil auf der Fahrbahn. Im weiteren Verlauf der Umfahrung der Baustelle In der Römerstadt müssen die Fahrzeuge über den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt fahren. Dieser Teil der Strecke ist sehr eng und unter anderem durch parkende Fahrzeuge unübersichtlich. Die Fußgänger müssen wegen fehlender oder parkender Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen. Es bedarf Maßnahmen, für Fußgänger, Radfahren usw., die diesen Straßenabschnitt auch gegen die Fahrtrichtung benutzen. Insbesondere, wenn durch die Umleitung das Verkehrsaufkommen erhöht ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme); FREIE WÄHLER (Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenFahrradständer an der U-Bahn-Station „Römerstadt“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6561 entstanden aus Vorlage: OF 569/8 vom 01.09.2020 Betreff: Fahrradständer an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Vorgang: OM 3109/14 OBR 8; ST 2/15 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die in der Stellungnahme vom 12.01.2015, ST 2, angekündigte Installation von Fahrradständern an der U-Bahn-Station "Römerstadt" nun endlich erfolgt. Der Ortsbeirat bittet um die Installation von Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell"). Begründung: In der Stellungnahme vom 12.01.2015, ST 2, wurde ausgeführt, dass der Anregung des Ortsbeirats entsprochen wird und "dass im Bereich der U-Bahn-Haltestelle ‚Römerstadt' unmittelbar vor dem Zugang in der Unterführung der Hadrianstraße auf zwei vorhandenen Sperrflächen und auf einer Sperrfläche am Ende der PKW-Parkplätze entlang des Friedhofes Heddernheim direkt vor dem Brückenbauwerk der Straße ‚In der Römerstadt' Fahrradanlehnbügel installiert werden." Nach fünf Jahren sollte die Installation der Fahrradständer endlich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3109 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 2 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 277 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 13
Blendwirkung des Dachs der neuen Römerstadtschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2020, OF 574/8 Betreff: Blendwirkung des Dachs der neuen Römerstadtschule Seitens einiger betroffener Bewohner des Hauses "In der Römerstadt 118" wurde mitgeteilt, dass durch das reflektierende Metalldach der neuen Römerstadtschule eine nicht unerhebliche Blendwirkung in Teilen der Wohnungen entstand, sodass Balkone bei entsprechendem Sonnenstand nicht mehr genutzt werden konnten und Räume sich spürbar aufheizten. Durch die Anwohner wurde in Erfahrung gebracht, dass sich dies durch eine gewollte Korrosion reduzieren werde. Dies vorausgesetzt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob diese Blendwirkung tatsächlich nur eine temporäre Nebenerscheinung im Zuge der Errichtung der neuen Schulgebäude darstellt und wie sichergestellt wird, dass dies nach Fertigstellung der Gebäude nicht mehr auftritt. Begründung: Ergibt sich aus der Präambel Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 17.09.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 574/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 574/8 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenWas passiert mit Gebäude In der Römerstadt 225?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2020, OF 567/8 Betreff: Was passiert mit Gebäude In der Römerstadt 225? Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, was mit dem schon längere Zeit leerstehenden Gebäude In der Römerstadt 225 passiert. Begründung: Das Gebäude In der Römerstadt 225 (ehemalige "Pizzabude"), direkt neben der Bushaltestelle Am alten Schloss, steht schon einige Zeit leer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1725 2020 Die Vorlage OF 567/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenDurchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Betreff: Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: Welche der nachfolgenden Varianten für einen Durchbruch des Mittelstreifens in der Ernst-Kahn-Straße ist verkehrstechnisch sicher und lässt sich umsetzen? a) Ausbau des derzeit provisorischen Durchbruchs des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle, der aufgrund der derzeitigen Bauarbeiten vorhanden ist. b) Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige und gleichzeitig Verlegung des Fußgängerüberweges in Richtung Bushaltestelle. Begründung: Zu a) Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer z. B. des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Gleiches gilt beispielsweise für Kraftfahrzeugführer, die vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend und in den Abzweig mit den Hausnummern 1 bis 43 fahren wollen, in dem sich unter anderem zwei Tiefgaragen befinden. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu b) Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige bei der Ausfahrt aus dem jeweiligen Abzweig erreichen. Ein Wenden innerhalb der Ernst-Kahn-Straße ist dann nicht mehr nötig. Der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) muss zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg liegt dann sehr nahe am Durchbruch. Für eine Verlegung spricht auch, dass der jetzige Fußgängerüberweg nicht rechtwinklig zur Fahrbahn bzw. zu den Bürgersteigen verläuft und sich sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße befindet. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird. Durch den schrägen Verlauf des Fußgängerüberwegs und den Mittelstreifen entsteht zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenReparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2020, OF 528/8 Betreff: Reparatur der Fußgängerbrücke und Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die nachfolgenden Punkte prüfen zu lassen und zu berichten: a) Wie lange ist die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße aufgrund der Reparaturarbeiten noch gesperrt? b) Kann der provisorische Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der Bushaltestelle aufgrund der Bauarbeiten dauerhaft erhalten bleiben? c) Kann ein Durchbruch des Mittelstreifens in Höhe der beiden Abzweige geschaffen werden und der Fußgängerüberweg in Richtung Bushaltestelle verlegt werden? Begründung: Zu a) Die Fußgängerbrücke über die Ernst-Kahn-Straße ist Teil des Schulweges für Kinder aus dem Bereich der Hausnummern 1 bis 45 zur Römerstadtschule. Sie wurde im Herbst/Winter 2019 wegen Reparaturarbeiten gesperrt. Gelegentlich wird auch an der Brücke gearbeitet. Jedoch erscheint die Dauer der Reparaturarbeiten sehr lang und die baldige Benutzung der Brücke für einen sicheren Übergang über die Ernst-Kahn-Straße wird von den Schulkindern herbei gesehnt. Zu b) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden zwei Durchbrüche durch den Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-Straße geschaffen, die zur Zeit noch vorhanden sind. Die Benutzer des Abzweigs zu den Hausnummern 8 ff (u.a. Tiefgarage, Kirchengemeinde Cantate-Domino und angeschlossenem Kindergarten) finden es von Vorteil, wenn sie bei ihrer Fahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring den Durchbruch benutzen können und nicht über die Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt fahren müssen um auf die andere Straßenseite zu gelangen. Der Durchbruch in Höhe der Bushaltestelle hätte den Vorteil, dass keine Parkplätze in der Ernst-Kahn-Straße entfallen würden. Zu c) Die Fragen b) und c) sind alternativ zu sehen. Eine noch bessere Variante wäre ein neu zu schaffender Durchbruch in Höhe der jeweiligen Abzweige einerseits zu den Hausnummern 1 bis 45 und andererseits zum Abzweig der Hausnummern 8 ff. Damit könnten die Kraftfahrzeuge unmittelbar die gegenüberliegende Fahrbahn bzw. Abzweige erreichen. Gleichzeitig sollte der Fußgängerüberweg (Zebra-Streifen) zur Bushaltestelle verlegt werden. Der jetzige Fußgängerüberweg verläuft nicht rechtwinklig zur Fahrbahn und liegt sehr nahe an der Einmündung vom dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße. Es kommt immer wieder vor, dass von Kraftfahrzeugfahrern bei der Einfahrt in die Ernst-Kahn-Straße nicht unmittelbar ein Fußgängerüberweg erwartet wird und wegen dem schrägen Verlauf zusätzlich eine gewisse Unübersichtlichkeit entsteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.05.2020, OF 545/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 68 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1647 2020 1. Die Vorlage OF 528/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 545/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenProduktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege Präsentation und Unterhaltung kunsthistorischer Denkmäler und Liegenschaften
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2020, OF 526/8 Betreff: Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege Präsentation und Unterhaltung kunsthistorischer Denkmäler und Liegenschaften Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Präsentation der römischen Vorgeschichte der Stadt Frankfurt und der Artefakte, die im Gebiet der Stadt NIDA in den letzten Jahren gefunden und dokumentiert werden konnten, wird ein Betrag von 1 Mio Euro neu in den Haushalt eingestellt. Es wird ein archäologischer Rundweg und die Präsentation ausgewählter archäologischer Funde am historischen Ort geplant und angelegt. Rundweg und Präsentation werden öffentlichkeitswirksam und anschaulich gestaltet und sichtbar an der Straße "In der Römerstadt" angelegt. Dazu wird das letzte archäologische Ausgrabungsfeld auf dem ehemaligen Terrain der US-Streitkräfte genutzt. Begründung: Das römische Reich hat uns mit der Stadt NIDA ein historisches und kulturelles Erbe hinterlassen, dessen Bedeutung weit über ein militärisches Lager hinausgeht. Diese Stadt war das zivile Versorgungs- und Verwaltungszentrum in Obergermanien mit einer entwickelten Industrie, Gastronomie, römischen Thermen, Theatern und religiösen Kultstätten. NIDA begründet darüber hinaus eine Tradition, die Frankfurt mit seinem römischen Erbe einzigartig in Deutschland macht. Seit dem 13. Jahrhundert wählten die deutschen Reichsfürsten hier den "Kaiser" des "Heiligen Römischen Reiches" aus ihrer Mitte und krönten ihn im "Kaiserdom". Ebenso wie der Kaiserdom muss die römische Stadt NIDA im Frankfurter Norden Teil des kulturellen Gedächtnisses der Stadt Frankfurt sein und für die Zukunft erhalten bleiben. Es ist unabdingbar, dass es für die Erinnerung auch immer den authentischen Ort braucht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: Etatanregung EA 116 2020 Die Vorlage OF 526/8 mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz folgende Fassung erhält: "Anknüpfend an die bestehenden Infotafeln wird ein archäologischer Rundweg und die Präsentation ausgewählter archäologischer Funde am historischen Ort geplant und angelegt. Rundweg und Präsentation werden öffentlichkeitswirksam und anschaulich gestaltet und sichtbar an der Straße "In der Römerstadt" angelegt. Dazu wird das wohl letzte größere archäologische Ausgrabungsfeld auf dem ehemaligen Terrain der US-Streitkräfte genutzt." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Römerstadt
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2020, OF 510/8 Betreff: Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Römerstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Sanierung der Straßen der Bürgersteige und der Durchgänge zwischen den einzelnen Straßenzüge in der Siedlung der Römerstadt benötigt wird. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/2021 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den nachfolgenden Haushalt vom Magistrat angemeldet. Begründung: Bei der Vorstellung der Bewerbung um den Titel Unesco-Weltkulturerbe für die drei Siedlung "Römerstadt", "Riederwald-Ost" und "Heimatsiedlung" im November 2019 in den Räumen vom Neuen Forum in der Hadrianstraße wurde von den anwesenden Bewohnern mehrfach darauf hingewiesen, dass der Zustand der Straßen in der Siedlung Römerstadt sanierungsbedürftig ist. Es wurde die Auffassung geäußert, dass es nicht ausreicht, die Fassaden der Gebäude herzurichten, sondern zum Bild der Römerstadt gehören auch die Straßen. Hinzuzufügen ist ferner, dass die Verkehrseinrichtungen (Bürgersteige, Durchgänge) ebenfalls zum Bild der Siedlung gehören. Zu a) Die einzelnen Straßen (Hadrianstraße, Mithrasstraße, Im Burgfeld, Am Forum, Im Heidenfeld, An der Ringmauer sowie In der Römerstadt) sollten wegen der Straßenbelagsschäden und vieler kleinteiliger Reparaturen grundlegend einen neuen Straßenbelag erhalten. Teilweise sind die Wölbungen des Straßenbelags zwischen Straßenrand und Straßenmitte so hoch, dass Pkws bei der Ausfahrt von Garagenausfahrten auf dem Straßenbelag aufsetzen. Somit muss ein Fahrer mit Pkw mit normaler Bodenfreiheit bei der Nutzung der angemieteten Garagen bei jeder Abfahrt mit einer Beschädigung des Fahrzeugs rechnen. Zu b) Die Bürgersteige in der Römerstadtsiedlung sind zum Teil erneuerungsbedürftig. An einigen Stellen ist der Belag beschädigt und der Bürgersteig in seiner Breite erheblich eingeschränkt. Teilweise ist die Bürgersteignutzung auch deshalb eingeschränkt, weil die Gehfläche eine sehr hoch Neigung zur Bordsteinkante hin aufweist. In jedem Fall müssen die Bürgersteige hinsichtlich einer behindertengerechte Nutzung überprüft werden und ggf. entsprechend überarbeitet werden. Es macht keinen Sinn, wenn die Durchgänge zwischen den Straßenzügen behindertengerecht umgestaltet werden sollen und die Bürgersteige in den Straßenzügen sind nicht entsprechend ausgestattet. Siehe hierzu die Ausführungen unter zu c). Zu c) Mit ST 49 vom 14.01.2019 (siehe auch ST 938 vom 18.05.2018) ist die Umgestaltung der Durchgänge für eine behindertengerechte Nutzung zugesagt. Wichtig ist, dass alle Durchgänge entsprechend umgestaltet werden und dass mit der Aussage in der ST 49 "nicht vor 2021" gemeint ist, dass im Jahr 2021 damit begonnen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 115 2020 Die Vorlage OF 510/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAmpelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2019, OM 5533 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 12.11.2019 Betreff: Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob a) die Ampelanlage an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt zeitweise eine andere Steuerung hinsichtlich der Grünphase für die Fußgängerüberwege erhalten kann und b) die Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger an der oben genannten Ampelanlage funktionsfähig sind oder ob die Wirkungsweise verbessert werden kann. Begründung: Zu a) Bei der Kinderkonferenz in der Römerstadtschule am 15. Oktober 2019 wurde von den Kindern bemängelt, dass die Grünphase für die Fußgängerüberwege nicht ausreichend lange andauert. Insbesondere für den Überweg zwischen dem Grundstück der Römerstadtschule Richtung Gebäude In der Römerstadt 137/139 trifft dies zu. Die Kinder müssen dann auf der Verkehrsinsel auf die nächste Grünphase warten. Dieser Fußgängerüberweg ist Teil des Schulweges aus der Siedlung Römerstadt zur Römerstadtschule. Die betroffenen Kinder sind zwischen 6 und 11 Jahre alt. Die Fahrzeuge fahren aus der Ernst-Kahn-Straße um die Kurve in Richtung Praunheim in die Straße In der Römerstadt. Dabei erscheint den Kindern die Situation als bedrohlich, denn aus ihrer Sicht fahren die Fahrzeuge auf sie zu. In dem oben genannten Alter der Kinder ist die Erfahrung im Straßenverkehr begrenzt. Sie können zum Beispiel die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nur schwer einschätzen. Mit einer Veränderung der Grünphasendauer für insbesondere den zuletzt beschriebenen Fußgängerüberweg während der Schulzeit von etwa 07:15 Uhr bis 16:00 Uhr würde dem Sicherheitsempfinden der Schulkinder entgegengekommen. Außerhalb der genannten Zeit könnte die bisherige Schaltung beibehalten werden, da davon auszugehen ist, dass diese so gestaltet ist, damit der Verkehrsfluss (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) optimiert ist. Zu b) Bei Versuchen mit den Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger erscheint es so, als ob die Tastenbetätigung keine Auswirkung auf die Ampelanlage hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 573 Aktenzeichen: 32 1
Bunker in Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2019, OF 498/8 Betreff: Bunker in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen und zu berichten: a) Wie viele Mietverträge gibt es mit den Nutzern des Musikbunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und wann laufen diese Verträge aus (im Jahr 2020 oder im Jahr 2025)? b) Welche Nutzung ist für die drei Bunker in Heddernheim (Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32, Bunker in der Brühlstraße und Bunker in der Hadrianstraße) geplant? c) Ist die dauerhafte Nutzung als Musikbunker des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 gefährdet? d) Kann die jeweilige Laufzeit der automatischen Verlängerung der Verträge von jeweils einem Jahr auf jeweils fünf Jahre erhöht werden? e) Wie wird zur Zeit der Bunker in der Hadrianstraße genutzt? Begründung: Zu a) Die Anfrage des Ortsbeirats mit V 652 vom 07.03.2013 bezog sich auf den Musikbunker in der Heddernheimer Kirchstraße 32 und unter Punkt a) wurde gefragt: "Wurden bzw. werden die 1993 über 20 Jahre abgeschlossenen Proberaummietverträge verlängert und werden weiterhin mit welcher Befristung Mietverträge abgeschlossen?" In der ST 790 vom 10.06.2013 wurde unter "Zu a)" folgende Antwort gegeben: "Für die fünf 1993 von der Stadt Frankfurt am Main erworbenen ehemaligen Luftschutzbunker wurden nach Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten langfristige Mietverträge mit den jeweiligen Trägervereinen abgeschlossen. Die Verträge haben noch eine Laufzeit bis zum Jahr 2020 beziehungsweise 2025. Danach verlängern sie sich automatisch um jeweils 12 Monate, falls nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt wird."Aus der gegebenen Antwort geht nicht hervor, wann die Verträge im Zusammenhang mit dem Musikbunker in Heddernheim konkret enden (Jahr 2020 oder Jahr 2025). Die Antwort bezog sich auf alle fünf Bunker in ganz Frankfurt, die sich im Besitz der Stadt Frankfurt am Main zum Zeitpunkt der Antwort befanden. Aus den Antworten zu den Punkten b) bis d) ist zu entnehmen, dass es mehrere Musikgruppen als Nutzer gibt und dass ein Mietvertrag Ende 2020 endet. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht entsprechend gekündigt wird. Zu b) und c) In letzter Zeit wurde von Bürgern in Heddernheim bei den Bunkern Heddernheimer Kirchstraße 32 und Brühlstraße Mitarbeiter der Stadt Frankfurt angetroffen, die vermeintliche Bestandsaufnahmen von den Gebäuden vornahmen. Die Mitarbeiter lehnten jegliche Auskünfte ab. Somit stellt sich die Frage, mit welcher Absicht die Mitarbeiter der Stadt Frankfurt unterwegs waren und welche Planungen zu Grunde liegen? Ferner stellt sich die Frage, ob die dauerhafte Nutzung des Bunkers in der Heddernheimer Kirchstraße 32 als Musikbunker gefährdet ist oder soll diese Nutzungsart beendet werden? Außerdem stellt sich die Frage, ob auch der Bunker in der Hadrianstraße in die Planungen einbezogen ist? Zu d) In der Antwort zu d) in der ST 790 vom 10.06.2013 wird ausgeführt, dass die sogenannten Musikbunker mit dem Ziel gekauft wurden, um die darin befindlichen Musikübungsräume dauerhaft zu sichern. Aus Sicht des Ortsbeirats 8 ist jedoch der Zeithorizont der jeweiligen Vertragsverlängerung um jeweils einem Jahr nur ein kurzfristiger Zeitraum (siehe hierzu auch Absatz Zu a). Für eine bessere Planbarkeit für die Musikgruppen erscheint dem Ortsbeirat eine jeweilige Verlängerung um fünf Jahre angemessen. Dieser Zeithorizont würde der Aussage der dauerhaften Nutzung des Musikbunkers besser entsprechen. Zu e) In der ST 689 vom 11.05.2012 wurde ausgeführt, dass der Bunker in der Hadrianstraße leer steht und aus der Zivilschutzbindung entlassen wurde. Aus dem Bunker in der Hadrianstraße dringen aber immer wieder Geräusche (vermutlich Elektromotoren, Gebläse) nach draußen. Diese Beobachtungen haben immer wieder zu Spekulationen geführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1516 2019 Die Vorlage OF 498/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinsatz von hellem Asphalt im Straßenbau
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2019, OM 5213 entstanden aus Vorlage: OF 490/8 vom 01.10.2019 Betreff: Einsatz von hellem Asphalt im Straßenbau Der Magistrat wird gebeten, 1. bei allen Straßen, Geh- und Fahrradwegen im Ortsbezirk, die zur grundhaften Erneuerung anstehen (z. B. die Straße In der Römerstadt in Höhe der U-Bahn-Station), sowie bei geplanten Neubaugebieten (z. B. An der Sandelmühle) nur noch hellen Asphalt als Belag einzusetzen; 2. zu prüfen, inwieweit heller Belag bei bereits bestehenden Straßenbelägen eingesetzt werden kann; 3. mitzuteilen, wie sich heller Belag bei Regen verhält (Aquaplaning). Begründung: Durch hellen Asphalt kommt es zu weniger Hitzespeicherung in heißen Sommern. Dadurch können Straßen nachts etwas schneller abkühlen, da sie nicht so viel Speicherwärme abgeben. In Zeiten des Klimawandels muss jede Möglichkeit zur Temperaturabkühlung genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 213 Aktenzeichen: 66 5
Teilsanierung der Straße „In der Römerstadt“
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 492/8 Betreff: Teilsanierung der Straße "In der Römerstadt" Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, in dem Haushalt 2020/21 auskömmliche Mittel für die grundhafte Sanierung der Straße "In der Römerstadt" im Bereich der Kreuzung Konstantinstraße bis zum Übergang in die Heddernheimer Kirchstraße einzustellen. Begründung: Die Straße besteht in diesem Abschnitt (rd. 400 Meter) im Wesentlichen nur noch aus über die Jahre angesammelte Teerflicken und Ausbesserungsarbeiten. Der Straßenbelag ist über Gebühr uneben und wellig, an den Bushaltestellen wirft sich der Teer seitlich auf. Der insgesamt schlechte Allgemeinzustand birgt vermeidbare Gefahren insbesondere für Zweiradfahrer und erhöht unnötig die Geräuschemission, in der von Wohnhäusern geprägten Straße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 492/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 113 2020 Die Vorlage OF 492/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenBauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 26.08.2019 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: V 1258/19 OBR 8; ST 1506/19; M 110/19 -vertr.- Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er-Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z. B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanlagen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können; 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Anregung vom 17.10.2019, OA 477 (nicht öffentlich) Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365 Aktenzeichen: 61 00
Erneuerung des Fahrradwegs in der Straße In der Römerstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5073 entstanden aus Vorlage: OF 469/8 vom 28.05.2019 Betreff: Erneuerung des Fahrradwegs in der Straße In der Römerstadt Vorgang: OM 4496/15 OBR 8; ST 118/16 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Fahrradweg in der Straße In der Römerstadt (von Praunheim in Richtung Heddernheim) zwischen den Hausnummern 85 und 117 (Ecke Ausfahrt Am Forum) erneuert wird. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 118, wurde zugesagt, dass die Radwegflächen im 3. oder 4. Quartal 2016 erneuert werden sollten. Die Erneuerung der Radwegfläche ist jedoch bisher nicht erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2015, OM 4496 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 118 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2410 Aktenzeichen: 66 2
Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 477/8 Betreff: Kinderzentrum 37 - In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vor etwa knapp drei Jahren wurde der Ortsbeirat gefragt, ob er den Spielplatz "Am Forum" für einen, auf die Zeit der Sanierung des Kinderzentrums begrenzten, Zeitraum als Ausweichquartier für die KiTa 37 zur Verfügung stellt. Der Ortsbeirat entschied positiv und verzichtete, bis heute Initiativen zur Aufwertung des Spielplatzes im Forum zur ergreifen. Der Spielplatz "Am Forum" ist mittlerweile kaum noch als solchiger zu bezeichnen. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann werden uns die Pläne vorgestellt? 2. Wann soll mit der Sanierung begonnen werden? Das gleiche gilt für das Kinderzentrum in der Bernadottestraße 35. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1413 2019 Die Vorlage OF 477/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBeleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 entstanden aus Vorlage: OF 456/8 vom 28.05.2019 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 1154/17 OBR 8; ST 607/17; OM 3176/18 OBR 8; ST 1838/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden kann; - ob die Aussagen der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße auch für die Zu- und Abfahrten gelten müssten. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Ginnheimer Wäldchen" bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahn-Station "Römerstadt", mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu die Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1838. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg-Straße könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 Prozent Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Ortsbeirates). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2188 Aktenzeichen: 91 52
Öffentlichen Bücherschrank in der Hadrianstraße errichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2019, OF 442/8 Betreff: Öffentlichen Bücherschrank in der Hadrianstraße errichten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich "Hadriansstraße"/Ecke "In der Römerstadt" einen Bücherschrank zu errichten. Die Maßnahme wird mit einer Obergrenze in Höhe von 8.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Begründung: Die Einrichtung der Bücherschränke hat sich stadtweit bewährt. Die Bücherschränke werden gerne und gut angenommen. Ein Standort etwa in Höhe der Fahrradgeschäftes "Radwerk" stellt einen attraktiven Standort für einen Bücherschrank für die Bürger der Römerstadt dar. Dieser Bereich wird täglich von vielen Passanten und Schülern frequentiert. Der Standort ist gut einzusehen und erreichbar. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP BFF FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 313 2019 Die Vorlage OF 442/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach den Worten "In der Römerstadt" die Worte "in der Nähe des Gebäudes In der Römerstadt 133" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenIdeen
Keine Ideen gefunden.