Meine Nachbarschaft: Goldpeppingstraße
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Anwohnerparken im südlichen Bereich des Frankfurter Bogens in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 33/10 Betreff: Anwohnerparken im südlichen Bereich des Frankfurter Bogens in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann das stadtweite vorgesehene Anwohnerparken im Bereich der verdichteten Bebauung im südlichen Bereich des Frankfurter Bogens in Preungesheim (etwa im Bereich zwischen Kantapfelstraße/Goldeppingstraße/Renettenstraße/Gundelandstraße und Huswertstraße) zeitnah und schnellstmöglich eingeführt wird. Begründung: Die Stellplatzsituation wird sich durch die neue Baumaßnahme der AGB/Wohnheim GmbH (die voraussichtlich 2022 abgeschlossen sein wird) und durch das Parken von aus anderen Stadtteilen verdrängten Pendlern (z.B. aus Bornheim) und durch das Parken aus anderen benachbarten Preungesheimer Wohngebieten (z.B. Jaspertstraße) im Bereich der Straßenbahnlinie 18 (Alkmenestraße und Gravensteiner Platz) weiter erheblich verschlechtern. Aus diesem Grunde ist die Ausweisung von Anwohnerparkzonen dringend und kurzfristig geboten. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 33/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)
Partei: AfD
Weiter lesenVorstellung der Baumaßnahme der ABG Frankfurt/Wohnheim Frankfurt zwischen Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße/Gretapfelstraße und Renettenstraße im Frankfurter Bogen in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 32/10 Betreff: Vorstellung der Baumaßnahme der ABG Frankfurt/Wohnheim Frankfurt zwischen Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße/Gretapfelstraße und Renettenstraße im Frankfurter Bogen in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin möge die AGB Frankfurt bzw. die Wohnheim GmbH bitten, einen Vertreter in die Sitzung des Ortsbeirates zu entsenden, um die Baumaßnahme der AGB bzw. der Wohnheim GmbH näher zu erläutern. Begründung: Da es eine der letzten größeren Baumaßnahmen im Frankfurter Bogen ist, halte ich es für erforderlich, sie im Ortsbeirat näher zu erläutern. Die Baumaßnahme (Erdarbeiten) hat in den letzten Wochen, ursprünglich war der Beginn in 2019 vorgesehen, begonnen. Laut Bauschein-Nr. B-2020-1052-3 und B-2020-1053-3 sollen insgesamt 139 Wohnungen und 70 Pkw-Tiefgaragenstellplätze errichtet werden. Insbesondere sollen folgende Fragen beantwortet werden und zwar - bis wann wird die Baumaßnahme voraussichtlich abgeschlossen sein, werden die Vorschriften des Bebauungsplanes eingehalten (Bebauung mit Erdgeschoß, 3 Stockwerken und zusätzlich mit Penthouse/Loft), - da nur 70 Tiefgaragenstellplätze (statt der nach der Stellplatzsatzung erforderlichen ca. 110 Stellplätze geschaffen werden, wie erfolgt der Ausgleich der fehlenden ca. 40 Stellplätze (z.B. durch Fahrradstellplätze oder Ablösezahlungen etc.) - welche Art von Wohnungen sind vorgesehen (Anzahl der Miet- bzw. Eigentumswohnungen), - wer und durch wenn erfolgt der Verkauf bzw. die Belegung (wie hoch ist der Anteil der sozial geförderten Wohnungen und erfolgt bei den Mietwohnungen, insbesondere eine Belegung aus sozialen Gründen, für die Personen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkte decken können, - erfolgt die Beheizung und die Warmwasserversorgung durch Fernwärme, - wie hoch wird das voraussichtliche Mietniveau pro Quadratmeter bei den Wohnung mit den unterschiedlichen Belegungsarten sein und ggfls. wie hoch wird der Quadratmeterpreis bei den Eigentumswohnungen sein. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 32/10 wurde zurückgezogen.
Partei: AfD
Weiter lesenFußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2020, OF 771/11 Betreff: Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg Vorgang: EA 282/18; ST 1021/19; EA 59/20; ST 1333/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurde die oben genannte Wegeverbindung vor Erstellung der genannten Stellungnahmen durch das zuständige Fachamt persönlich in Augenschein genommen? 2. Genügt die Wegeverbindung den Ansprüchen an einen Fußweg? 3. Welche Maßnahmen wurden durch den Magistrat vorgenommen um die Bürger*innen auf diese Wegeverbindung als Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße hinzuweisen? 4. Wieso wurde bei der Sanierung der Straße "am Lohrberg" der Zugang zu diesem Fußweg nicht Barrierefrei gestaltet? 5. Plant der Magistrat diese Wegeverbindung zu einem Fußweg auszubauen? 6. Welche Alternativen sieht der Magistrat für Fußgängergruppen / Mobilitätseingeschränkte Personen / Bürger*innen mit Kinderwagen? Begründung: Der in den genannten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des "Quellenwanderweges". Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 cm. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Borsteinkante und von Norden kommend durch eine steile, unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürger*innen mit Kinderwagen oder durch mobilitätseingeschränkte Mitbürger*innen ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt. Fotos: J. Bomba Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Etatanregung vom 20.01.2020, EA 59 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1333 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1769 2020 Die Vorlage OF 771/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenGrünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6232 entstanden aus Vorlage: OF 715/11 vom 21.02.2020 Betreff: Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für den stadtauswärts fahrenden Verkehr verlängern Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße für die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge zu verlängern. Begründung: Die auf der Wilhelmshöher Straße stadtauswärts fahrenden Fahrzeuge müssen beim Abbiegen in die Hofhausstraße den stadteinwärts fahrenden Gegenverkehr passieren lassen. Aufgrund der kurzen Grünphase können oft nur drei Fahrzeuge die Grünphase nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der Goldpeppingstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5867 entstanden aus Vorlage: OF 949/10 vom 23.02.2020 Betreff: Verbot des Parkens für Lkw in den Parkbuchten an der Goldpeppingstraße Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbotsschild für Lkw an den Parkbuchten in der Goldpeppingstraße anzubringen. Begründung: Die Breite der Lkw übersteigt die Breite der Parkbuchten, sodass sie mit den Reifen teilweise auf der Grünfläche stehen müssen, damit die Fahrzeuge nicht in die Fahrbahn ragen. Damit werden die gerade neu erstellen Parkbuchten gleich wieder beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1244 Aktenzeichen: 32 1
Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5725 entstanden aus Vorlage: OF 921/10 vom 26.01.2020 Betreff: Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521 Der Magistrat wird gebeten, den Müll im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche an der Hofhausstraße/Friedberger Landstraß e (B 521) zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft solche Ablagerungen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 970 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1929 Aktenzeichen: 67 4
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2020, OF 700/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen um weitere Passivsammler für NOx Messungen im Ortsbezirk 11 zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch, sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße / Ecke Cassellastraße, Wilhelmshöher Straße / Ecke Hofhausstraße zu installieren. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im allgemeinen und der NOx Werte im besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung Luftqualitäts-verbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. In der Wilhelmshöher Straße bietet sich durch eine anstehende Sperrung der Straße durch Baumaßnahmen zudem Messungen innerhalb eines vorher/nachher-Szenarios mit und ohne motorisierten Verkehr an. Hier kann durch die Erfassung der Meßdaten eine Verifizierung errechneter Belastungswerte stattfinden. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 93 2020 Die Vorlage OF 700/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenProduktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 661/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 282/18 OBR 11; ST 1021/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Seckbacher Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Aufgrund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Der Hinweis auf den Quellenwanderweg, in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021, kommt einem Aprilscherz gleich. Wer die Örtlichkeit kennt, weiß, dass dieser Weg keine Alternative darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1021 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 59 2020 Die Vorlage OF 661/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
Weiter lesenProduktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 663/11 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 283/18 OBR 11; ST 1024/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Außerdem ist die Hofhausstraße, aufgrund des desolaten Zustands, unbedingt zu sanieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 283 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1024 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 61 2020 Die Vorlage OF 663/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPassivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2019, OM 5316 entstanden aus Vorlage: OF 618/11 vom 13.10.2019 Betreff: Passivsammler zur Luftqualitätsüberwachung im Ortsbezirk 11 Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den Grundprinzipien der europäischen Richtlinie zur Luftqualitätsüberwachung weitere Passivsammler für NOx-Messungen im Ortsbezirk zu installieren. Ergänzend zu den bereits installierten Passivsammlern am Erlenbruch sind weitere Sammler im Bereich Hanauer Landstraße/Ecke Cassellastraße und Wilhelmshöher Straße/Ecke Hofhausstraße zu installieren. Die genauen Aufstellungsorte sind vorab mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Messungen der Luftschadstoffe im Allgemeinen und der NOx-Werte im Besonderen sollten dort stattfinden, wo Menschen unmittelbar betroffen sind. Entsprechend den europäischen Richtlinien sind Luftqualitätsüberwachungen verkehrsnah durchzuführen. Um die Wirkung luftqualitätsverbessernder Maßnahmen korrekt einschätzen zu können, deren Wirkung zu verifizieren und die Belastung der betroffenen Menschen zu kontrollieren, ist es dringend erforderlich, das Netz der Luftüberwachungseinrichtungen zu verdichten und dort durchzuführen, wo die Belastung offensichtlich ist. Ein zeitlich begrenzter Betrieb dieser Luftqualitätsüberwachung ist durchaus vorstellbar, falls eine deutliche Verbesserung der Luftqualität über einen längeren Zeitraum nachgewiesen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 131 Aktenzeichen: 79 2
Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4686 entstanden aus Vorlage: OF 607/3 vom 09.01.2019 Betreff: Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel verlängern Der Magistrat wird aufgefordert, Planungen für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 nach Bad Vilbel umgehend zu veranlassen und für die baldige Umsetzung Sorge zu tragen. Es erscheint hierbei sinnvoll, einen Abzweig an der Autobahnauffahrt der A 661 nach Bad Homburg/Höhe Bodenweg vorzunehmen. Die Verlängerung sollte mindestens den S-Bahn-Bahnhof "Bad Vilbel Südbahnhof" erreichen und an geeigneter Stelle eine Haltestelle für eine große Park-and-ride-Parkfläche für P endler beinhalten. Diese könnte sich zum Beispiel nahe der Hofhausstraße befinden. Für die Planung und Umsetzung auf dem Stadtgebiet von Bad Vilbel ist frühzeitig mit dem dortigen Magistrat Kontakt aufzunehmen. Begründung: Permanente Staus zwischen Bad Vilbel und dem Frankfurter Nibelungenplatz in beide Richtungen zeigen auf, dass es ein leistungsfähiges Verkehrsmittel auf dieser Strecke benötigt. Für Pendler, die über die A 661 anreisen und nach Frankfurt wollen, gibt es kein Angebot, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen, da sie ihr Fahrzeug nicht abstellen können. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1688 Aktenzeichen: 92 11
Beim Ausbau des Kletterseilgartens die gleichen Lampen wie am Wirtschaftsweg verwenden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4376 entstanden aus Vorlage: OF 728/10 vom 03.03.2019 Betreff: Beim Ausbau des Kletterseilgartens die gleichen Lampen wie am Wirtschaftsweg verwenden Der Magistrat wird gebeten, beim Bau des Spielplatzes Kletterseilgarten zwischen dem Sportpark und der Ecke Goldpeppingstraße und Alkmenestraße die gleiche Lampenart wie auf dem Wirtschaftsweg zu verwenden. Begründung: Da die Beleuchtung gewissermaßen im Hinterhof der Anwohnerinnen und Anwohner sein wird und ebenso durch die freie Natur viele Insekten vorhanden sind, sollte die Beleuchtung so wenig störend wie möglich und dabei so hell wie nötig sein. Die Beleuchtung am Wirtschaftsweg erfüllt all diese Voraussetzungen und sollte deshalb auch dort Verwendung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1061 Aktenzeichen: 91 52
Die Wegeführung der Straße Am Lausberg vollenden.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 698/10 Betreff: Die Wegeführung der Straße Am Lausberg vollenden. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der angekündigten Endarbeiten im Frühjahr 2019 im Frankfurter Bogen nicht nur die Randbefestigungen an den betreffenden Flächen und Straßen, sondern auch die endgültige Wegeführung für die Straße Am Lausberg im Bereich der Bezirkssportanlage fertiggestellt wird. Begründung: Die Fertigstellung dieser Wegeführung ist ein wichtiges Gestaltungselement für die Außenansicht der Bezirkssportanlage, besonders für die Anlieger in der Alkmenestraße. Auch werden mit der Fertigstellung die Begehbarkeit und die Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage optimiert. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 698/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 470/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nußgartenstraße Vorgang: EA 76/17 OBR 11; ST 1712/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau eines Gehwegs auf der östlichen Seite der Nußgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nußgartenstraße/Kreuzweg, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nußgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlanggeführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgängerinnen und Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 76 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1712 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 282 2018 Die Vorlage OF 470/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP und gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 471/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 53/18 OBR 11; ST 1343/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße werden in den Haushalt eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße, zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16, in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der vorgenannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen, zwecks Temporeduzierung, zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 53 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1343 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 283 2018 Die Vorlage OF 471/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3714 entstanden aus Vorlage: OF 575/10 vom 22.07.2018 Betreff: Verkehrsmaßnahmen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche aktuellen Planungen und Projekte im Bereich des ÖPNV sowie des Individualverkehrs im Ortsbezirk 10 vorliegen; inklusive der Frage, mit welcher Priorität diese jeweils vorangetrieben werden und welche Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind, 2. wie der aktuelle Sachstand hinsichtlich des (Bau-) Beginns sowie der Inbetriebnahme für die folgenden Maßnahmen lautet: a) Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt zur A 661, b) Verkehrsentlastung Bonames, c) Verkehrsentlastung Berkersheim, d) Bau des 3. und 4. Gleises nach Bad Vilbel im Bereich Frankfurter Berg und Berkersheim, e) Verkehrsentlastung Frankfurter Bogen. 3. wo Park-and-ride-Plätze zur Entlastung des Ortsbezirks 10 eingerichtet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 96 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0
Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3720 entstanden aus Vorlage: OF 596/10 vom 03.09.2018 Betreff: Auswirkungen des Nord-Süd-Radweges auf den Ortsbezirk 10 Der Magistrat hat in einer Pressemitteilung am 29. August 2018 angekündigt, dass er einen durchgehenden Nord-Süd-Radweg über die Friedberger Landstraße, vom Nibelungenplatz bis zur Battonnstraße, schaffen will. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass ein dringender Handlungsbedarf zur Schließung von Lücken, auch angesichts der beschlossenen Baugebiete sowie des stetigen Wachstums von Frankfurt gegeben ist. Der Ortsbeirat 10 begrüßt ausdrücklich jegliche Verbesserung bezüglich der Sicherheit und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr. Nur so ist insbesondere für den Nahbereichsindividualverkehr ein Umstieg beispielsweise von Schulkindern und Berufspendlerinnen und Berufspendlern auf dieses umweltschonende Verkehrsmittel attraktiver. Sicherlich wird dies in der Folge auch im Nahbereich zu einer leichten Reduktion an Kraftfahrzeugnutzungen führen sowie den ÖPNV gerade in Spitzenzeiten etwas entlasten. Es steht ebenso außer Frage, dass zugunsten des Rad- und Fußgängerverkehrs auch die Wegnahme von Raum der Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Dennoch leiden die Stadtteile des Ortsbezirks aufgrund der Rückstauungen auf der Friedberger Landstraße bereits jetzt schon, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten, unter deutlichen Ausweichverkehren aus dem nördlichen und östlichen Frankfurter Umland. In besonderem Maße sind die Bürgerinnen und Bürger in den Wohngebieten in Bonames, Berkersheim und Preungesheim davon betroffen. Der Ortsbeirat bezweifelt jedoch, dass die Wegnahme jeweils einer Fahrspur auf einer Länge von über 1.700 Metern dazu führen wird, dass wegen der daraus resultierenden Stau- und Wegezeitverlängerung signifikant weniger Kraftfahrzeuge des Umlandes den Innenstadtbereich frequentieren werden. Der Ortsbeirat ist allerdings davon überzeugt, dass die Ausweichverkehre über die Stadteile des Ortsbezirks 10 dann noch deutlicher zunehmen werden! Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 Nr. 4 GOOBR gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen er die zu erwartenden steigenden Ausweichverkehre über 1. den Harheimer Weg/Am Wendelsgarten, 2. den Heiligenstockweg/Am Dachsberg, 3. die Hofhausstraße/Goldpeppingstraße, 4. die Sigmund-Freud-Straße, 5. die Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg, 6. Gießener Straße eindämmen und somit die Bürgerinnen und Bürger vor einer Steigerung von Gefahrenpotenzialen sowie auch vor den steigenden Immissionen unterschiedlichster Art bewahren wird. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit welchen Maßnahmen der Magistrat in den vorgenannten Bereichen, in denen ebenfalls gravierende Lücken in den Radwegverbindungen bestehen, die Sicherheit verbessern und somit auch zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung beitragen will. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen die zu erwartenden deutlichen Zeitverluste der Linie 18 kompensiert werden. Die Linie 18 müsste sich beispielsweise stadteinwärts, auf einer Länge von rund 560 Metern den einspurig verbleibenden Straßenraum mit Linienbussen sowie den Pendlern teilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2370 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 61 1
Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 381/11 Betreff: Zentgrafenstraße 1-9a: Einrichtung einer Sackgasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Sackgasse in der Zentgrafenstraße 1-9a einzurichten. Das Verkehrszeichen 357-50 (Sackgasse, Fußgänger und Radfahrer frei) ist an der Einmündung Hofhausstraße aufzustellen. Begründung: Die Zentgrafenstraße 1-9a (Abschnitt zwischen Hofhausstraße und Ellerstraße) ist ein verkehrsberuhigter Bereich (Z. 325.1). Dennoch wird er laut Anwohnern immer wieder als Umfahrung genutzt, um schneller in den oberen Teil der Zentgrafenstraße zu kommen. Dabei wird weder auf die Einhaltung der richtigen Geschwindigkeit (zwischen 4-7 km/h) noch auf den Vorrang von Fußgängern geachtet. Um die Anwohner besser schützen zu können und um der Gültigkeit des verkehrsberuhigten Bereichs auch tatsächlich Geltung zu verschaffen, ist es unabdingbar, einen einzelnen Poller vor der HN 9 zu installieren, der die weitere Durchfahrt unterbindet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 381/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAusstehende Abbiegespur auf der B 521
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 249 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 31.03.2018 Betreff: Ausstehende Abbiegespur auf der B 521 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere Hessen Mobil - um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die seit Jahren erhoffte Abbiegespur auf der B 521 zwischen Hofhausstraße und der Auffahrt auf die A 661 umgehend realisiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1692 Anregung vom 23.10.2018, OA 319 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 249 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 249 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2752, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 0
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 284/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: ST 1661/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße die notwendigen Mittel eingestellt. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1661 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 53 2018 Die Vorlage OF 284/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaltestelle „Alkmenestraße“ um den Zusatz „Sportpark Preungesheim“ erweitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2375 entstanden aus Vorlage: OF 383/10 vom 23.10.2017 Betreff: Haltestelle "Alkmenestraße" um den Zusatz "Sportpark Preungesheim" erweitern Der Magistrat wir d gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Haltestellenname "Alkmenestraße" um den Namenszusatz "Sportpark Preungesheim" erweitert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 335 Aktenzeichen: 92 13
Pflegekonzept der Streuobstwiesen in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2017, OF 349/10 Betreff: Pflegekonzept der Streuobstwiesen in Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten und aufgefordert, das zuständige Amt anzuweisen zum Pflegekonzept der Streuobstwiesen im Bereich des Ortsbeirates10 dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: - Wann werden die abgestorbenen Bäume auf den Flächen Am Borsdorfer und Rechts und Links der Linie 18 zwischen Haltestelle Alkmenestraße und Walter-Kolb-Str. entfernt? - Werden diese Bäume wieder ersetzt? - Welche Maßnahmen werden seitens des Grünflächenamtes ergriffen, um den unkontrollierten Pflückaktionen und den damit einhergehenden massiven Beschädigungen der Bäume entgegenzuwirken? - Welche Apfelsorten sind in der Streuobstwiesen/Parkanlage -Am Borsdorfer- gepflanzt worden und wo stehen diese Bäume? - Besteht ein generelles Pflegekonzept für diese Flächen? - Wenn ja, wie sieht dieses aus? Begründung: Die bestehenden Streuobstwiesen im Ortsbezirk 10 sind ein wichtiger Identitätsfaktor für das ganze Quartier. Wir stellen verstärkt fest, dass die Pflege dieser Kulturflächen nicht aktiv verfolgt wird. Die Kirschbäume werden seit 2 Jahren regelmäßig wild geerntet, was zu regelmäßigem Abriss der Äste führt. Auch unsere telefonischen Mitteilungen haben trotz Zusage zu keiner Lösung geführt. Da die Fruchtfolge der anderen jungen Obstbäume jetzt verstärkt beginnt, ist bei diesen mit solchen Schädigungen ebenfalls zu rechnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 10 am 22.08.2017, TO II, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 545 2017 Die Vorlage OF 349/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenZugang zum Sportpark Preungesheim von der Goldpeppingstraße aus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1755 entstanden aus Vorlage: OF 307/10 vom 27.05.2017 Betreff: Zugang zum Sportpark Preungesheim von der Goldpeppingstraße aus Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zum Sportpark Preungesheim (von der Goldpeppingstraße aus) mit nachfolgenden verschiedenen Maßnahmen erleichtert wird: 1. Mittels eines Zebrastreifen über die Goldpeppingstraße an der Haltestelle der Straßenbahnlinie 18 in Höhe der Treppe, die (von der Goldpeppingstraße aus) zum Sportpark Preungesheim führt. 2. A m Fuße dieser Treppe durch die Einrichtung einer ausreichenden Anzahl von Fahrradstellplätzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1908 Aktenzeichen: 32 1
Anbindung des Sportparks Preungsheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines Fußgängerüberweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1756 entstanden aus Vorlage: OF 308/10 vom 26.05.2017 Betreff: Anbindung des Sportparks Preungsheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines Fußgängerüberweges Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der bestehende Feldweg in Richtung des Sportparks weitergeführt, bestenfalls asphaltiert und als Radweg genutzt werden kann; 2. ob im Querungsbereich der Goldpeppingstraße/Zufahrt Sportpark ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Begründung: Der aktuell bestehende Rad-/Fußgängerweg parallel zum Gleis der Straßenbahnlinie 18 verläuft nach Querung der Gleisanlage in nördlicher Richtung linksseitig der Goldpeppingstraße. Im Bereich des Übergangs der Gleisanlage mündet ein geschotterter Feldweg, der in nordöstlicher Richtung verläuft und auf die Goldpeppingstraße, dortiger Einfahrtsbereich zum Parkplatz des Sportparks Preungesheim, mündet. Der betreffende Feldweg bietet für Radfahrer die direkte und verkehrsfreie Anbindung an den Sportpark Preungesheim. Die Beschaffenheit des Weges birgt, insbesondere bei auftretendem Regen, Gefahren für seine Nutzer, sodass eine Asphaltierung angeraten ist. Mit der Asphaltierung des Weges ist ein erhöhter Querungsverkehr der Goldpeppingstraße in Höhe des Zufahrtsbereichs des Sportparks Preungesheim zu erwarten. Aus diesem Grund wird die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) im beschriebenen Querungsbereich angeregt. Anlage 1 (ca. 521 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1909 Aktenzeichen: 66 2
Problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1493 entstanden aus Vorlage: OF 197/11 vom 01.04.2017 Betreff: Problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse (Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, ein problemloses Einfahren von FES- und Rettungsfahrzeugen in die Hintergasse durch geeignete Maßnahmen zu ermöglichen. Zwecks Festlegung von Maßnahmen ist ein gemeinsamer Ortstermin mit den betroffenen Ämtern, der FES und der Feuerwehr durchzuführen. Begründung: Durch die Parkmöglichkeit an der Ecke Hintergasse/Hofhausstraße wird die Einfahrt in die Hintergasse für FES- und Rettungsfahrzeuge stark eingeschränkt, ja sogar unmöglich gemacht. Aufgrund dessen kommt es immer wieder zu Anfragen durch FES-Mitarbeiterinnen und FES-Mitarbeiter an die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Hofhausstraße 14 zur Entfernung des parkenden Autos. Eventuell könnte das Parken eines Fahrzeugs in diesem Bereich durch das Setzen eines Pollers unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1413 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 140/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der unteren Hofhausstraße Vorgang: EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Mittel für Planung und Durchführung der Umgestaltung der unteren Hofhausstraße in den Haushalt einzustellen. Dabei ist der Abschnitt der Hofhausstraße zwischen Rathausgasse und mindestens Hausnummer 16 in gleichem Maße wie die angrenzenden Straßen Hintergasse, Zentgrafenstraße sowie Rathausgasse neu zu gestalten. Im Zuge der geplanten Fahrbahngrunderneuerung ist der oben genannte Straßenabschnitt niveaugleich zu pflastern. Eine eventuell erforderliche Abgrenzung von Fußgängerbereichen zur Fahrbahn ist mit geeigneten Mitteln sicherzustellen. Im Abschnitt zwischen Rathausgasse und der Straße Im Staffel sind bauliche Veränderungen zwecks Temporeduzierung zu planen. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nachdem die Straßen im alten Teil Seckbachs größtenteils saniert und gepflastert sind, sollte auch der Übergang von der Hintergasse zur Zentgrafenstraße - über die Hofhausstraße hinweg - in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 75 2017 Die Vorlage OF 140/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 141/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Planung und Bau eines Gehwegs in der Nussgartenstraße Vorgang: ST 1495/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Gehweg auf der östlichen Seite der Nussgartenstraße, zwischen Hofhausstraße und Weggabelung Nussgartenstraße / Kreuzweg, einzurichten. Für die Herstellung des Baurechts, die Planung und den Bau des Gehwegs, sowie den erforderlichen Erwerb von Grundstücken, sind die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit der geänderten Verkehrsführung kommt es im Bereich der Nussgartenstraße zu verstärktem Fahrzeugaufkommen. Gleichzeitig wird hier auch die geplante Radroute 1 (Innenstadt - Seckbach) entlang geführt. Auf Grund dieser Gegebenheiten sollte für die Fußgänger ein eigener Gehweg eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1495 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 76 2017 Die Vorlage OF 141/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRadfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1257 entstanden aus Vorlage: OF 231/10 vom 30.01.2017 Betreff: Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrradfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zugelassen wird. Für die Umsetzung dieser Maßnahme genügt das Anbringen eines Verkehrszeichens "Radfahrer frei" sowie gegebenenfalls Bodenmarkierungen. Begründung: Fahrradfahrende, die von der K 820 kommend über die Goldpeppingstraße in Richtung Gravensteiner-Platz fahren möchten, werden an der Abbiegung der Goldpeppingstraße gezwungen, dem Straßenverlauf nach rechts zu folgen, da die Kantapfelstraße in diesem Bereich als Einbahnstraße gekennzeichnet ist. Dies bedeutet einen ziemlichen Umweg für Fahrradfahrende. Die Breite der Kantapfelstraße ist hier aber mehr als ausreichend für das beidseitige Befahren durch Fahrradfahrende. Der Verkehr durch Kraftfahrzeuge ist in diesem Areal selten und die Verkehrslage für Fahrradfahrende klar und übersichtlich. Somit stellt eine Freigabe für Fahrradfahrende keine Gefahr dar und verkürzt die Radstrecke zum Gravensteiner-Platz, der von der Abbiegung der Goldpeppingstraße aus bereits zu sehen ist, erheblich. An der genannten Abbiegung der Goldpeppingstraße ist ein Ausweichen des Fahrradverkehrs auf den Fuß- und Radweg auf der anderen Seite der Straßenbahnschiene nicht mehr möglich, weshalb hier bereits jetzt schon verbotswidrig in beide Richtungen der Kantapfelstraße gefahren wird. Durch die genannte Maßnahme ist der Gravensteiner-Platz für Fahrradfahrer einfacher und schneller zu erreichen. Zudem werden Ordnungswidrigkeiten durch verbotswidriges Befahren einer Einbahnstraße durch Fahrradfahrende vermieden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 701 Aktenzeichen: 32 1
Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 204/10 vom 23.12.2016 Betreff: Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg Vorgang: OM 4778/15 OBR 10; ST 1089/16; V 153/16 OBR 10; ST 1644/16; ST 1727/16 Mit den Stellungnahmen ST 1089 vom 22.08.2016 und ST 1644 vom 05.12.2016 hat der Magistrat den Beschluss des Ortsbeirates vom 01.12.2015, OM 4778, zur Durchführung einer weiteren Testphase mit einer Pförtnerampel am Heiligenstockweg und die damit verknüpften Forderungen nach Verfolgung von Rotlichtverstößen und Verkehrszählungen am Heiligenstockweg und an der Hofhausstraße mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 zu den Einsatzkriterien für die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" dies verbiete. Mit der Stellungnahme ST 1727 vom 09.12.2016 teilt der Magistrat darüber hinaus auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirats vom 19.09.2016 mit, dass dieser Erlass keine Ausnahmen zulässt. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 10 diesen Erlass zur Verfügung zu stellen. 2. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche der bisher vor Ort diskutierten Maßnahmen zur Beendigung des Schleichverkehrs am Heiligenstockweg er für realistisch hält: 2.1 Eine zeitweilige morgendliche und abendliche Sperrung in der Hauptberufsverkehrszeit? 2.2 Eine wechselnde Einbahnstraßenregelung jeweils gegen den Verkehrsstrom und zwar zeitweilig morgens und abends? 2.3 Eine zwölfstündige Einbahnstraßenregelung von Mitternacht bis 12:00 Uhr in Richtung Bad Vilbel und von 12:00 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankfurt (analog zur Regelung am Bischofsweg in Sachsenhausen)? 2.4 Einen Rückbau des Heiligenstockweges zum landwirtschaftlichen Verkehrsweg unter Berücksichtigung eines reibungslosen Radfahrerverkehrs? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1727 Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 944 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2083 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.01.2017, OM 1070 entstanden aus Vorlage: OF 105/11 vom 10.12.2016 Betreff: Umrüstung der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie in Höhe Wilhelmshöher Straße 34 Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Hofhausstraße sowie vor dem Seniorenheim "Hufeland-Haus", Höhe Wilhelmshöher Straße 34, jeweils mit einer Zusatzeinrichtung für Blinde und Sehbehinderte auszurüsten. Begründung: Blinde und sehbehinderte Menschen kommen nur schwer ohne akustische Signale aus. Sie sind gefährdet und auf die Mithilfe ihrer Mitmenschen angewiesen. Auch sehbehinderte Menschen müssen Wege als Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel bewältigen können. Aufgrund der in Seckbach zahlreich vorhandenen Senioreneinrichtungen ist von einem beträchtlichen Bevölkerungsanteil von Blinden und Sehbehinderten auszugehen. In Seckbach ist bisher lediglich die Lichtsignalanlage vor dem Seniorenheim "Henry und Emma Budge-Stiftung" mit einer Zusatzeinrichtung ausgerüstet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 144/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 79 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 816 Aktenzeichen: 32 1
Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2016, OF 190/10 Betreff: Qualität der Internetversorgung im Ortsbezirk 10 Der Bericht B 270 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat folgende Auskünfte erteilt: 1. Welche Bereiche des Ortsbezirks 10 mit welcher Internetqualität versorgt sind, gestaffelt nach folgenden Stufen: 100 MBit und besser, 50 MBit/s bis 99 MBit/s, 17 MBit/s bis 49 MBit/s, 1 MBit/s bis 16 MBit/s? 2. Wie viele Haushalte respektive Gewerbeeinheiten innerhalb der genannten Stufen sich durchschnittlich einen Internetanschluss teilen? 3. Was der Magistrat insbesondere rund um die Kantapfelstraße in Preungesheim und Am Hohlacker in Berkersheim für eine bessere Versorgung unternimmt? Wann mit einer besseren Versorgung in diesem Bereich zu rechnen ist, in dem im Ortsbezirk 10 eine besonders schlechte Versorgung mit Breitband vorliegt? Begründung: Die Qualität des Wohn- oder Gewerbestandorts wird zunehmend von der Möglichkeit des schnellen und ungehinderten Internetzugangs beeinflusst. Die Bundesregierung hat deshalb 2015 ein Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt, dessen Ziel es ist, bis 2018 in ganz Deutschland schnelles Internet mit mindestens 50 MBit/s einzurichten. Mit dem Förderprogramm soll "der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten unterstützt werden, in denen in den kommenden drei Jahren kein privatwirtschaftlicher Netzausbau zu erwarten ist." Angesichts der Bedeutung für die Ansiedlung von Gewerbe soll sichergestellt werden, dass auch an jedem Platz im Ortsbezirk 10 dieser Standard mindestens erreicht, wenn nicht übertroffen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.10.2016, B 270 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 263 2016 1. Die Vorlage B 270 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 190/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenStraßenspiegel vor den Tiefgaragenausfahrten in der Gundelandstraße und Goldpeppingstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 165/10 Betreff: Straßenspiegel vor den Tiefgaragenausfahrten in der Gundelandstraße und Goldpeppingstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge die zuständigen Ämter anweisen, Straßenspiegel vor den Tiefgaragenausfahrten in der Gundelandstraße und der Goldpeppingstraße aufzustellen. Begründung: Die Ausfahrt aus den anliegenden Tiefgaragen ist mit einem hohen Risiko verbunden, da parkende Auto rechts und links der Ausfahrten die Einsicht auf die Fahrbahn stark behindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 165/10 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenÄnderung der Vorfahrtsregelung Ecke Hofhausstraße/Nußgartenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2016, OF 77/11 Betreff: Änderung der Vorfahrtsregelung Ecke Hofhausstraße/Nußgartenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die derzeit bestehende Rechts-vor-Links-Regelung im Bereich Hofhausstraße / Nußgartenstraße dahingehend zu ändern, dass zukünftig der Verkehr auf der Hofhausstraße Vorfahrt hat (Verkehrzeichen 301 Vorfahrt) und der von der Nußgartenstraße kommende Verkehr die Vorfahrt gewähren muss (Verkehrszeichen 205 Vorfahrt gewähren). Diese Regelung inklusive aller dazu erforderlicher Maßnahmen (Fahrbahnmarkierungen etc.) soll möglichst zeitnah um-gesetzt werden. Begründung: Derzeit bilden sich auf der Hofhausstraße regelmäßig erhebliche Staus in beide Fahrtrichtungen, da die Straße durch beidseitig parkende Fahrzeuge beengt ist und die auf der Hofhausstraße aus Richtung Wilhelmshöher Straße kommenden Fahrzeuge dem aus der Nußgartenstraße kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren müssen (rechts vor links). Daraus resultiert, dass auch der aus der Nußgartenstraße kommende Verkehr in der Hofhausstraße nicht abfließen kann, da die dort vorfahrtgewährenden Fahrzeuge aufgrund der parkenden Fahrzeuge auch die Gegenfahrbahn nutzen und die verbleibende Fahrbahnbreite für den Gegenverkehr somit nicht mehr ausreichend ist. Diese Situation wird durch eine Vorfahrtsregelung für die Hofhausstraße an dieser Stelle erheblich verbessert. Ein angenehmer Nebeneffekt der wie vorgeschlagen geänderten Vorfahrtsregelung wird darüber hinaus sein, dass die Nußgartenstraße als Schleichweg für aus Bad Vilbel nach Frankfurt kommende Autofahrer deutlich weniger attraktiv ist, weil diese aufgrund der zu gewährenden Vorfahrt für die Hofhausstraße längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssten und statt dessen wieder den "korrekten" Weg nach Frankfurt wählen. Demzufolge wird mit dieser Maßnahme auch die Funktion der Nußgarten-straße als Anliegerstraße wieder hergestellt bzw. zumindest deutlich gestärkt. Quelle: Stadt Frankfurt am Main Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 10.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 77/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 1 CDU, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 4 CDU, 1 GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
Weiter lesenErreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2016, OF 134/10 Betreff: Erreichbarkeit der Bezirkssportanlage mit dem ÖPNV für mobilitätseingeschränkte Bürger Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie mobilitätseingeschränkte Bürger mit den öffentlichen Verkehrsmitteln die Bezirkssportanlage in Preungesheim erreichen können. Begründung: Nach dem derzeitigen Stand der Wegeführung ist nicht zu erkennen, wie mobilitätseingeschränkte Bürger unserer Stadt die Bezirkssportanlage im Frankfurter Bogen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können. Beispiel: Treppe im Bereich der Haltestelle "Alkmenestraße". Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 159 2016 Die Vorlage OF 134/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenWegeverbindung Karl-Kirchner-Siedlung / Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2016, OF 30/10 Betreff: Wegeverbindung Karl-Kirchner-Siedlung / Frankfurter Bogen Vorgang: V 858/13 OBR 10; ST 32/14; ST 1190/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante zusätzliche Wegeverbindung zwischen der Karl-Kirchner-Siedlung und dem Frankfurter Bogen vor 2017 geschaffen wird. Begründung: Es wurde zwar das kleine verwilderte Areal, zukünftige Oberstufe Carlo-Mierendorff-Schule, gerodet und dabei die noch vorhandene alte Straße entsorgt, aber noch keine neue Wegeverbindung entlang des neugesetzten Zaunes der ABG Holding neben dem Hochhaus Jaspertstraße 85 generiert. Die Bewohner/innen haben schon einen neuen Trampelpfad angelegt, der neben der Kindertagesstätte Alkmenestraße verläuft und recht unfallträchtig ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2013, V 858 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 32 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1190 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 23 2016 Die Vorlage OF 30/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNachpflanzung zwischen Alkmenestraße und Walter-Kolb-Siedlung entlang der Straßenbahnlinie 18
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2016, OF 921/10 Betreff: Nachpflanzung zwischen Alkmenestraße und Walter-Kolb-Siedlung entlang der Straßenbahnlinie 18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass zur nächsten Pflanzzeit an folgenden Stellen zwischen Alkmenestraße und Walter-Kolb-Siedlung entlang der U18 die fehlenden Bäume nachgepflanzt werden: 1) Auf dem Teilstück beidseitig der Gleise wurden vier Reihen Bäume neu gepflanzt, jedoch nicht konsequent: Auf der Seite zur Autobahn hin, sind die Reihen nicht parallel zu den Gleisen. Folglich wurde die vierte Baumreihe, nahe den Gleisen, nur angefangen. Hier sollte die Reihe leicht konisch zu den anderen Reihen weitergeführt werden. Was von der Bepflanzungsdichte her gesehen unproblematisch ist. Gleiches gilt für die Baumreihe parallel zur Autobahn. 2) Auf der abgewandten Seite von der Autobahn wird um die Nachpflanzung von Bäumen parallel zum querenden Feldweg gebeten. 2a) Verhindern des missbräuchlichen Nutzens der Wiese zwischen den Bäumen vor dem Gefängnis durch eine naturnahe Sperrung. Die Wiese wird von den Schrebergarten-Besitzern regelmäßig mit ihren Autos durchfahren und als Abkürzung missbrauchst, wodurch die Wiese und das in ihr befindliche Ökotop beeinträchtigt wird. 3) Nach dem querenden Feldweg in Richtung Alkmenestraße, wurden parallel zu den Gleisen, und der K820/ Kantapfelstraße, entlang des Fahrrad-/Fußgängerweg Richtung Frankfurter Bogen ebenfalls Bäume gepflanzt, jedoch nicht kontinuierlich fortführend. Hier sollten parallel fortführend Bäume bis zur Station Alkmenestraße gepflanzt werden. Auf diesem Teilstück wird außerdem um das Nachpflanzen eines Baumes an der Ecke vor dem Fahrrad-/Fußgängerweg und dem querenden Feldweg zur besseren Erkennung des Hanges. 4) Pflanzung eines Schattenspendenden Baum am Ende der Haltestelle Alkmenestraße und Walter-Kolb-Siedlung beidseitig. . Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 10 am 19.01.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 921/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 921/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE. und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: fraktionslos
Weiter lesenPförtnerampel auf dem Heiligenstockweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 entstanden aus Vorlage: OF 917/10 vom 03.11.2015 Betreff: Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg Vorgang: OM 3923/15 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Testversuch mit der Pförtnerampel auf dem Heiligenstockweg unverzüglich mit folgenden Merkmalen wiederholt wird: 1. Mit einer sogenannten 10-Sekunden-Grünphase und 120-Sekunden-Rotphase; 2. mit Ermittlungen wegen Rotlichtverstößen; 3. mit einer sechsmonatigen Versuchsdauer; 4. mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Straße Am Kalten Berg 4.1 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn des Versuches; 4.2 während des Versuches; 4.3 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches; 5. mit einer durchgehenden Verkehrszählung auf der Hofhausstraße im Frankfurter Bogen 5.1 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Beginn des Versuches; 5.2 während des Versuches; 5.3 jeweils mindestens eine Woche vor sowie nach Ende des Versuches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3923 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 215 Antrag vom 16.04.2016, OF 3/10 Auskunftsersuchen vom 03.05.2016, V 16 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 919 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Antrag vom 23.12.2016, OF 204/10 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1108 Aktenzeichen: 32 1
Gleisbeschilderung am GravensteinerPlatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4661 entstanden aus Vorlage: OF 880/10 vom 19.10.2015 Betreff: Gleisbeschilderung am Gravensteiner-Platz Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 18 "Gravensteiner-Platz" die Beschilderung der Gleise (Gleisnummerierung) derart vorgenommen wird, dass diese von beiden Seiten deutlich sichtbar ist. Ebenso wird der Magistrat gebeten, dass auch am südlichen Zugang geeignete Gleisnummerierungen angebracht werden. Begründung: Es existieren derzeit nur zwei kleine Schilder (circa DIN A 5 entsprechend) unterhalb des Bahnsteigdachs am nördlichen Zugang der Bahnsteige, die von der Seite bzw. den seitlichen Zugängen aus nur schlecht sichtbar sind. Wenn man von Süden (aus Richtung Alkmenestraße) die Haltestelle betritt, sind die Gleisnummern nicht sichtbar, da diese nur in Richtung Gravensteiner-Platz zeigen. An der Informationsanzeige wird angegeben, von welchem Gleis die nächste Bahn abfährt. Wenn gleichzeitig zwei Bahnen an der Haltestelle stehen, betreten insbesondere eilige Fahrgäste oftmals nicht jene Bahn, welche kurz vor der Abfahrt steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 326 Aktenzeichen: 92 13
Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter Bogen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4550 entstanden aus Vorlage: OF 854/10 vom 24.08.2015 Betreff: Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter Bogen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Zebrastreifen an der Einfahrt zur neuen Sportanlage am Frankfurter Bogen als Verbindung zum Feldweg auf der Seite der Walter-Kolb-Siedlung auf die Straße aufgetragen wird. Begründung: Die Kreisstraße 820 (Goldpeppingstraße) ist eine von drei Zufahrtsstraßen zum Frankfurter Bogen und entsprechend hoch frequentiert. Die regelmäßige Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Kurve machen die Straße für querende Fußgänger und Radfahrer sehr unübersichtlich und gefährlich. Hinzu kommt, dass sich durch die Sportanlage die Anzahl der querenden Personen noch erhöhen wird. Ein Zebrastreifen hätte demnach zwei Funktionen: Die Ermöglichung der sicheren Straßenquerung von Personen die aus Richtung des Feldweges kommen, und eine Entschleunigung der zum Frankfurter Bogen fahrenden Autos. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 144 Aktenzeichen: 32 1
Durchgangsverkehr im Frankfurter Bogen vermeiden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4415 entstanden aus Vorlage: OF 845/10 vom 23.08.2015 Betreff: Durchgangsverkehr im Frankfurter Bogen vermeiden Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. analog der Situation in Berkersheim auch für den Frankfurter Bogen ein Konzept erarbeitet und getestet wird, welches zum Ziel hat, im täglichen Berufsverkehr sowohl die Anzahl der Fahrzeuge als auch deren Tempo zu begrenzen; 2. die bisher noch fehlende Abbiegespur zur Bundesautobahn 661 auf der Friedberger Landstraße schnellstmöglich realisiert wird; 3. über geeignete Maßnahmen die bereits bestehenden Rechts-vor-Links-Regelungen im Frankfurter Bogen besser durchgesetzt werden; 4. der Fußgängerüberweg in der Alkmenestraße zeitnah gegen zu schnelles Überfahren gesichert wird; 5. der Ortsbeirat 10 umfassend über die neuesten Verkehrszählungen sowie den aktuellen Stand der Planungen der Ziffern 1. bis 4. im Rahmen einer seiner Sitzungen informiert wird. Begründung: Die entsprechende Verkehrsbelastung ist zumindest gefühlt in den letzten Wochen nennenswert gestiegen. Angemessene Maßnahmen sind herbeizuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1701 Aktenzeichen: 32 1
Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2015, OF 798/10 Betreff: Lärmschutzvorrichtung oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie eine möglichst kostengünstige aber wirkungsvolle Lärmschutzvorrichtung zwischen der Fußgängerbrücke über der A661 am Ende des Marbachwegs und der Brücke der K820 / Goldpeppingstraße möglichst zeitnah errichtet werden kann. Begründung: Das Teilstück der A661 oberhalb der Walter-Kolb-Siedlung in Preungesheim, ist seit Jahren stark durch den Lärm der Autobahn beeinträchtig. Dennoch ist dieses Autobahnteilstück das einzige in Preungesheim, in dem es keinerlei Lärmschutzvorrichtungen gibt, obwohl aufgrund der Topographie und Bebauungsart die Lärmbelästigung äußerst hoch ist und der Lärm ungehindert weit nach Preungesheim hineinschallt. Die Autobahn bedingt so einen ständigen hohen Lärmpegel, der sich bei ungünstiger Windrichtung noch einmal beträchtlich erhöht und ausdehnt. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1362 2015 Die Vorlage OF 798/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: fraktionslos
Weiter lesenGeschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2015, OM 4112 entstanden aus Vorlage: OF 321/11 vom 30.03.2015 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach-Mitte Der Magistrat wird aufgefordert, kontinuierliche Geschwindigkeitskontrollen in der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen Zentgrafenschule und den Seitenstraßen Hofhausstraße/Am Schießrain durchzuführen. Begründung: In der Wilhelmshöher Straße wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h des Öfteren gravierend überschritten, vorzugsweise in den verkehrsärmeren Tages- und Nachtzeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 966 Aktenzeichen: 32 4
Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.04.2015, OA 622 entstanden aus Vorlage: OF 320/11 vom 30.03.2015 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße folgende Punkte aufzunehmen: 1. Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49; 2. geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg. Begründung: Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Vertreterinnen und Vertreter der Stadt die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 327 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 622 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5961, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2015, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 310/11 vom 12.02.2015 Betreff: Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der S-Kurve der Hofhausstraße (Höhe Hintergasse/Zentgrafenstraße) eine Mittellinie auf die Straße aufzubringen. Aufgrund der hier vorhandenen erhöhten Unfallgefahr ist ausnahmsweise von den Richtlinien innerhalb Tempo-30-Zonen abzuweichen. Begründung: Obwohl die Straße im besagten Bereich breit genug für zwei Autos ist, schneiden die meisten bergauf fahrenden Autofahrerinnen und Autofahrer die Kurve so stark an, dass sie dadurch auf die andere Straßenseite geraten und somit den Gegenverkehr gefährden. Da der Kurvenbereich für Autofahrerinnen und Autofahrer schlecht einsehbar ist, ergibt sich hier eine erhöhte Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 909 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3922 entstanden aus Vorlage: OF 750/10 vom 26.01.2015 Betreff: Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, für den nicht mehr verantwortbaren Schleichverkehr über den Heiligenstockweg und die Hofhausstraße/die Goldpeppingstraße/die Gundelandstraße eine spürbare und langfristige Lösung zu finden, die beiden Stadtteilen Schutz vor Schleichfahrerinnen und Schleichfahrern, insbesondere den morgendlichen Verkehr betreffend, bietet. Hier ist darauf zu achten, dass nur gleichzeitig durchgeführte Maßnahmen in beiden Stadtteilen Sinn ergeben würden. Begründung: Einzelne Maßnahmen belasten den jeweils anderen Stadtteil, beispielsweise auch Bereiche wie den Straßenverkehr an der Liesel-Oestreicher-Schule vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 872 Aktenzeichen: 61 1
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