Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1257 entstanden aus Vorlage: OF 231/10 vom 30.01.2017 Betreff: Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrradfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zugelassen wird. Für die Umsetzung dieser Maßnahme genügt das Anbringen eines Verkehrszeichens "Radfahrer frei" sowie gegebenenfalls Bodenmarkierungen. Begründung: Fahrradfahrende, die von der K 820 kommend über die Goldpeppingstraße in Richtung Gravensteiner-Platz fahren möchten, werden an der Abbiegung der Goldpeppingstraße gezwungen, dem Straßenverlauf nach rechts zu folgen, da die Kantapfelstraße in diesem Bereich als Einbahnstraße gekennzeichnet ist. Dies bedeutet einen ziemlichen Umweg für Fahrradfahrende. Die Breite der Kantapfelstraße ist hier aber mehr als ausreichend für das beidseitige Befahren durch Fahrradfahrende. Der Verkehr durch Kraftfahrzeuge ist in diesem Areal selten und die Verkehrslage für Fahrradfahrende klar und übersichtlich. Somit stellt eine Freigabe für Fahrradfahrende keine Gefahr dar und verkürzt die Radstrecke zum Gravensteiner-Platz, der von der Abbiegung der Goldpeppingstraße aus bereits zu sehen ist, erheblich. An der genannten Abbiegung der Goldpeppingstraße ist ein Ausweichen des Fahrradverkehrs auf den Fuß- und Radweg auf der anderen Seite der Straßenbahnschiene nicht mehr möglich, weshalb hier bereits jetzt schon verbotswidrig in beide Richtungen der Kantapfelstraße gefahren wird. Durch die genannte Maßnahme ist der Gravensteiner-Platz für Fahrradfahrer einfacher und schneller zu erreichen. Zudem werden Ordnungswidrigkeiten durch verbotswidriges Befahren einer Einbahnstraße durch Fahrradfahrende vermieden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 701 Aktenzeichen: 32 1