Radfahren in beide Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM
1257 entstanden aus Vorlage:
OF 231/10 vom
30.01.2017 Betreff: Radfahren in beide Fahrtrichtungen der
Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und Gretapfelstraße zulassen
Der Magistrat
wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrradfahren in beide
Fahrtrichtungen der Kantapfelstraße zwischen Goldpeppingstraße und
Gretapfelstraße zugelassen wird. Für die Umsetzung dieser Maßnahme genügt das
Anbringen eines Verkehrszeichens "Radfahrer frei" sowie
gegebenenfalls Bodenmarkierungen. Begründung: Fahrradfahrende, die von der K 820 kommend über
die Goldpeppingstraße in Richtung Gravensteiner-Platz fahren möchten, werden an
der Abbiegung der Goldpeppingstraße gezwungen, dem Straßenverlauf nach rechts
zu folgen, da die Kantapfelstraße in diesem Bereich als Einbahnstraße
gekennzeichnet ist. Dies bedeutet einen ziemlichen Umweg für Fahrradfahrende.
Die Breite der Kantapfelstraße ist hier aber mehr als ausreichend für das
beidseitige Befahren durch Fahrradfahrende. Der Verkehr durch Kraftfahrzeuge
ist in diesem Areal selten und die Verkehrslage für Fahrradfahrende klar und
übersichtlich. Somit stellt eine Freigabe für Fahrradfahrende keine Gefahr dar
und verkürzt die Radstrecke zum Gravensteiner-Platz, der von der Abbiegung der
Goldpeppingstraße aus bereits zu sehen ist, erheblich. An der genannten
Abbiegung der Goldpeppingstraße ist ein Ausweichen des Fahrradverkehrs auf den
Fuß- und Radweg auf der anderen Seite der Straßenbahnschiene nicht mehr
möglich, weshalb hier bereits jetzt schon verbotswidrig in beide Richtungen der
Kantapfelstraße gefahren wird. Durch die genannte Maßnahme ist der
Gravensteiner-Platz für Fahrradfahrer einfacher und schneller zu erreichen.
Zudem werden Ordnungswidrigkeiten durch verbotswidriges Befahren einer
Einbahnstraße durch Fahrradfahrende vermieden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.04.2017, ST 701
Aktenzeichen: 32 1