Fußweg von der Hofhausstraße zum Seckbacher Kreuzweg
Vorlagentyp: OF FDP
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Wurde die oben genannte Wegeverbindung vor Erstellung der genannten Stellungnahmen durch das zuständige Fachamt persönlich in Augenschein genommen?
- Genügt die Wegeverbindung den Ansprüchen an einen Fußweg?
- Welche Maßnahmen wurden durch den Magistrat vorgenommen um die Bürger*innen auf diese Wegeverbindung als Alternative zum nicht vorhandenen Fußweg entlang der Nußgartenstraße hinzuweisen?
- Wieso wurde bei der Sanierung der Straße "am Lohrberg" der Zugang zu diesem Fußweg nicht Barrierefrei gestaltet?
- Plant der Magistrat diese Wegeverbindung zu einem Fußweg auszubauen?
- Welche Alternativen sieht der Magistrat für Fußgängergruppen / Mobilitätseingeschränkte Personen / Bürger*innen mit Kinderwagen?
Begründung
Der in den genannten Stellungnahmen genannte Fußweg ist Teil des "Quellenwanderweges". Im Frankfurter Sprachgebrauch gleicht der Weg eher einem Trampelpfad. Die maximale Breite beträgt ca. 40 cm. Der Zugang zu genanntem Fußweg wird von Süden kommend durch eine hohe Borsteinkante und von Norden kommend durch eine steile, unwegsame Rampe eingeschränkt. Eine Nutzung für Bürger*innen mit Kinderwagen oder durch mobilitätseingeschränkte Mitbürger*innen ist nicht möglich. So bleibt nur das Ausweichen auf die Nußgartenstraße, die durch eine hohe Belastung durch Autoverkehr keine sichere Alternative darstellt.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
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41. Sitzung OBR 11
TO I
Einstimmige Annahme