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Meine Nachbarschaft: Goldbergweg

Vorlage

Idee

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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung des Fahrbahnbelags und des Fußgängerweges zwischen Wiener Straße 129 und 130

19.01.2018 · Aktualisiert: 13.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2624 entstanden aus Vorlage: OF 728/5 vom 01.01.2018 Betreff: Erneuerung des Fahrbahnbelags und des Fußgängerweges zwischen Wiener Straße 129 und 130 Der Magistrat wird gebeten, den Teil der Wiener Straße zwischen Wiener Straße 128 und 130 sowie den Fußgängerweg auf der linken Straßenseite mit Zugang zum Haus Wiener Straße 130 zu erneuern. Begründung: Auf diesem letzten Teil der Wiener Straße, die als Stichstraße endet, ist der Zugang zu dem Haus Wiener Straße 130. Dies ist eine Altenwohnanlage. Naturgemäß sind hier die Senioren oftmals mit Rollatoren unterwegs. Auf dem Fußgängerweg ist die Pflasterung in der Mitte nach oben gewölbt, d. h. die Steine ragen bis zu zehn Zentimeter nach oben und sind mit einem Rollator schwer zu überwinden. Die Alternative, die Straße zu benutzen, ist keine, da hier Schlaglöcher sind, die bei entsprechendem Wetter mit Wasser gefüllt bzw. bei entsprechenden Temperaturen vereist sind und eine Unfallgefahr darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 598 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II)

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 725/5 vom 25.12.2017 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg erneut Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich weiterhin über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Nach übereinstimmenden Aussagen hat sich die Situation verschärft, was aus Sicht des Ortsbeirates eine erneute Messung und eine daraus resultierende Bewertung rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 684 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung der provisorischen Endhaltestelle Endhaltestelle der Linie 16 in Oberrad in der Offenbacher Landstraße und Anfahrt dieser Haltestelle durch den Kleinbus Nr. 81

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2626 entstanden aus Vorlage: OF 731/5 vom 30.12.2017 Betreff: Gestaltung der provisorischen Endhaltestelle Endhaltestelle der Linie 16 in Oberrad in der Offenbacher Landstraße und Anfahrt dieser Haltestelle durch den Kleinbus Nr. 81 Der Magistrat wird gebeten, die Führung der Kleinbuslinie 81 in Oberrad dahin gehend zu erweitern, dass diese die provisorische Endhaltestelle "Balduinstraße" der Linie 16 in der Offenbacher Landstraße anfährt, um Fahrgäste dort direkt abzuholen. Begründung: Es ist für ältere Oberräder Bürger, insbesondere bei Gehbehinderung, nicht zumutbar, dass diese den relativ steilen Weg von der provisorischen Endhaltestelle der Linie 16 an der Offenbacher Landstraße zur bisherigen Endhaltestelle des Kleinbusses 81 an der Georg-Treser-Straße zu Fuß überwinden. Der Kleinbus sollte deshalb zu der Endhaltestelle weitergeleitet werden, um dort diese Bürger aufzunehmen. Die Haltestelle sollte für die auf den Bus wartenden Bürger mit einer Überdachung und einer Bestuhlung ausgestattet werden. Zu begrüßen wäre darüber hinaus in der Winterzeit, wenn der Bus nicht nur alle halbe Stunde, sondern in einem kürzeren Rhythmus fahren würde, um längere Wartezeiten in der Kälte zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 764 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Verkehrsberuhigung im Hansenweg durch Verkehrsschwellen

01.01.2018 · Aktualisiert: 22.02.2018

Antrag vom 01.01.2018, OF 730/5 Betreff: Verkehrsberuhigung im Hansenweg durch Verkehrsschwellen Der Magistrat wird gebeten, im Hansenweg mindestens zwei Verkehrsschwellen anzubringen, um dort den Verkehr zu beruhigen und damit Einhaltung von Tempo 30 nachhaltig durchzusetzen bzw. zu unterstützen Begründung: Der Hansenweg ist die einzige Erschließungsstraße von der Offenbacher Landstraße für das südwestliche Wohngebiet in Oberrad. Nach der Umgestaltung der Offenbacher Landstraße und der Verlegung der Haltestelle für die Straßenbahn hinter den Hansenweg wird dies dazu führen, dass die Autofahrer, die Oberrad nur durchfahren, um in das Umland zu gelangen, gleich in den Hansenweg einbiegen, um sich das Hinterherfahren hinter der Straßenbahn zu ersparen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OF 730/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5 am 16.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 730/5 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Aufstellen von zwei Kräuterspiralen im KiZ Georg-Treser-Straße (KiZ 116)

30.12.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

Antrag vom 30.12.2017, OF 723/5 Betreff: Aufstellen von zwei Kräuterspiralen im KiZ Georg-Treser-Straße (KiZ 116) Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, im Kinderzentrum Georg-Treser-Straße (KiZ 116) zwei Kräuterspiralen aufstellen zu lassen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Begründung: Das Außengelände des KiZ Georg-Treser-Straße (KiZ 116) soll aufgewertet werden. In Absprache mit dem Leitungsteam des KiZ 116 und Kita Frankfurt unterstützt der Ortsbeirat 5 das Aufstellen von zwei Kräuterspiralen. In anderen Kinderzentren existieren bereits solche Kräuterspiralen. Diese müssen zwar fachgerecht gebaut werden, können dann aber durch die Kinder selbst bepflanzt und gepflegt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 47 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 164 2018 Die Vorlage OF 723/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20

19.12.2017 · Aktualisiert: 26.01.2018

Antrag vom 19.12.2017, OF 673/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 miteinzuplanen. Begründung: Im Hansenweg existiert zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und Hansenweg 20 kein durchgehender Bürgersteig. Kommt man aus Richtung der Offenbacher Landstraße, so endet der Bürgersteig nach der Liegenschaft Hansenweg 8 und man gelangt über eine Treppe dann auf die Höhe der Festwiese Villa Bonn. Hier herrscht keine Barrierefreiheit. Da die Mauer, die den Höhenunterschied zwischen Festwiese Villa Bonn und Hansenweg ausgleicht ohnehin sanierungsbedürftig erscheint, hält es der Ortsbeirat für das Beste, dass die Mauer zurückgebaut und in westliche Richtung verschoben wird. Auf der somit freiwerdenden Fläche soll ein durchgängiger Bürgersteig geführt werden. Quelle: Florian Aydt Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Die Vorlage OF 673/5 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der GRÜNEN, der FDP und der BFF erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 19 2018 Die Vorlage OF 673/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Hansenweg 42

24.11.2017 · Aktualisiert: 19.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2439 entstanden aus Vorlage: OF 663/5 vom 06.11.2017 Betreff: Absicherung der Zufahrt zu der Liegenschaft Hansenweg 42 Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zur Liegenschaft Hansenweg 42 mittels Parkwinkeln und Pollern derart abzusichern, dass die Zufahrt wieder problemlos möglich ist. Begründung: Die Zufahrt zur Liegenschaft Hansenweg 42 war durch Parkwinkel und durch ein Drängelgitter abgesichert, sodass es den Bewohnerinnen und Bewohnern der Liegenschaft möglich war, den zur Liegenschaft gehörigen Parkplatz zu erreichen. Nach der Sanierung des Abschnittes im Hansenweg wurden die Parkwinkel nur teilweise und das Drängelgitter gar nicht mehr erneuert. Aufgrund des bestehenden Parkdrucks wird die Einfahrt nun bedauerlicherweise derart zugeparkt, dass die Erreichbarkeit des zur Liegenschaft gehörigen Parkplatzes teilweise nur schwer oder gar nicht mehr gewährleistet ist. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 521 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24

24.11.2017 · Aktualisiert: 16.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 662/5 vom 06.11.2017 Betreff: Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - abzupollern. Begründung: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - wird trotz des absoluten Halteverbots regelmäßig geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pietät Reukauf müssen mitunter zu jeder Tages- und Nachtzeit aus dem Hof heraus- und hineinfahren. In der Vergangenheit führte dies bereits des Öfteren zu mehrmaligem Vor- und Zurücksetzen. Dies ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Zustand, der von Dauer sein kann. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies eine zusätzliche und unnötige Lärmbelastung, tagsüber kommt es verstärkt zu Behinderungen im fließenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 376 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II

03.11.2017 · Aktualisiert: 21.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 entstanden aus Vorlage: OF 598/5 vom 25.09.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II Vorgang: OM 1641/17 OBR 5; ST 1681/17 Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (s iehe Abbildung). Begründung: Der Magistrat hat dem Vorschlag des Ortsbeirates 5, im Seehofpark eine Hundewiese einzurichten, in seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1681, eine Absage erteilt. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass Hunde auch im Bereich einer eingezäunten Hundewiese nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, sondern sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden müssen. Gerade zum beaufsichtigten Auslauf von Hunden soll eine Hundewiese, bestenfalls mit Sitzbank, für Hunde und deren Besitz geschaffen werden. Letztere bilden im Übrigen, neben Passanten und Kindern, einen erheblichen Anteil an Parknutzern. Auch merkt der Ortsbeirat an, dass der Magistrat gerne auch einen anderen als den in der Anregung vom 19.05.2017, OM 1641, vorgeschlagenen Bereich im Seehofpark zur Hundewiese ausweisen kann, der Ortsbeirat ist insoweit nicht festgelegt. Weiterhin greift das Argument, dass in Ortsrandnähe genügend Hundeauslaufflächen bestehen, nur bedingt. Soweit der Magistrat dabei auf den Stadtwald anspielt, ist anzumerken, dass dieser vom Seehofpark noch mehr als einen Kilometer fußläufig entfernt ist und viele der Besucherinnen und Besucher des Parks bereits bei Erreichen des Parks zumindest einige Hundert Meter gelaufen sind. Auch herrscht in der Brut- und Setzzeit im Stadtwald Leinenpflicht. Insofern unterscheidet sich die Lage für Hundebesitzer rund um den Hennigerturm nicht von jenen im Frankfurter Westend vor Eröffnung der Hundewiese im Grüneburgpark. Weiterhin weist der Ortsbeirat abermals darauf hin, dass durch die Schaffung einer Hundewiese Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft werden und für Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen wird, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196 Antrag vom 20.02.2018, OF 784/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Antrag vom 20.06.2019, OF 1316/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994 Antrag vom 30.07.2021, OF 143/5 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 775 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mathildenplatz hier: Verbesserung der Verkehrssituation

03.11.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2318 entstanden aus Vorlage: OF 582/5 vom 13.10.2017 Betreff: Mathildenplatz hier: Verbesserung der Verkehrssituation Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation am Mathildenplatz so zu verbessern, dass 1. das Parken gegenüber der Garage der Liegenschaft Mathildenstraße 10 unterbunden wird; 2. das Parkverbot um den Mathildenplatz ggf. a) mittels Verfügung einer Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 4 1 Absatz 1 StVO) oder b) mittels Setzen von Pollern durchgesetzt wird und 3. der ruhende Verkehr überwacht wird. Begründung: Auch im Stadtteil Oberrad herrscht Parkplatzknappheit. Dies führt dazu, dass vor allen Dingen abends Fahrzeuge verkehrswidrig abgestellt werden. Bedauerlicherweise sind die Straßen um den Mathildenplatz derart zugeparkt, dass es für die Anwohnerinnen und Anwohner mitunter unmöglich ist, zu ihren Garagen zu gelangen bzw. diese auch zu verlassen. Was in diesem Falle für die Anwohnerinnen und Anwohner gilt, gilt dann auch in besonderem Maße für die Müllabfuhr, die Feuerwehr und die Krankenfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 363 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenschilder im Ortsbezirk 5

03.11.2017 · Aktualisiert: 16.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OF 607/5 vom 17.10.2017 Betreff: Straßenschilder im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Straßenecken Schilder mit den Straßennamen anzubringen: 1. Oberräder Fußweg am Beginn des Weges an der Offenbacher Landstraße; 2. ebenso am Ende des Weges an der Balduinstraße; 3. Im Bärengarten am Strahlenberger Weg. Begründung: An den genannten Stellen fehlen Straßenschilder zur Orientierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 369 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg

15.09.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2151 entstanden aus Vorlage: OF 563/5 vom 26.08.2017 Betreff: Absicherung der Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg derart abzusichern, dass das Befahren der südöstlichen Sperrfläche verhindert wird. Begründung: Die Fußgängerquerung an der Einmündung der Mathildenstraße in den Goldbergweg wird durch das Befahren der südöstlichen Sperrfläche immer wieder durch Pkws zugeparkt, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit haben, die Straße an dieser Stelle zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Gehweges in der Wiener Straße hier: Zwischen Einmündung Grazer Weg und Liegenschaft Wiener Straße 81

19.05.2017 · Aktualisiert: 28.01.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1661 entstanden aus Vorlage: OF 463/5 vom 29.04.2017 Betreff: Instandsetzung des Gehweges in der Wiener Straße hier: Zwischen Einmündung Grazer Weg und Liegenschaft Wiener Straße 81 Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg der nördlichen Wiener Straße zwischen Einmündung Grazer Weg und Liegenschaft Wiener Straße 81 instand zu setzen. Begründung: Der nördliche Bürgersteig der Wiener Straße zwischen Einmündung Grazer Weg und der Liegenschaft Wiener Straße 81 hat durch Wurzeleinwuchs Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1568 Antrag vom 02.01.2019, OF 1125/5 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4098 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen einer zusätzlichen Bank an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 in der Offenbacher Landstraße

19.05.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1663 entstanden aus Vorlage: OF 465/5 vom 04.05.2017 Betreff: Aufstellen einer zusätzlichen Bank an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 in der Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ersatzhaltestelle des Schienenersatzverkehrs E 16 (ersetzt die Straßenbahnlinien 16 und 17 für die Dauer des Umbaus der Offenbacher Landstraße) in Höhe der Offenbacher Landstraße Hausnummer 364 an geeigneter Stelle eine Haltestellen-Bank aufzustellen. Begründung: Da die Umbauarbeiten der Offenbacher Landstraße und damit der Schienenersatzverkehr laut aktueller Planung bis zum Februar 2018 andauern sollen, sollte an dieser Stelle eine Haltestellen-Bank aufgestellt werden. Hier warten sehr viele Leute mit ihren Einkaufstaschen, da diese Haltestelle die nächstgelegene zum REWE-Markt ist. Darunter sind viele ältere Leute, die zu den Altenwohnanlagen in der Wiener Straße fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1847 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umsetzung der Bank in der Balduinstraße an die Ersatzhaltestelle des Busses Nr. 81 in der Georg-Treser-Straße

19.05.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1662 entstanden aus Vorlage: OF 464/5 vom 04.05.2017 Betreff: Umsetzung der Bank in der Balduinstraße an die Ersatzhaltestelle des Busses Nr. 81 in der Georg-Treser-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Ersatzhaltestelle in der Georg-Treser-Straße in der Nähe der Hausnummer 16 die Bank umzusetzen, die bisher in der Balduinstraße vor der Hausnummer 55 steht. Begründung: Da die Umbauarbeiten der Offenbacher Landstraße und damit der Schienenersatzverkehr laut aktueller Planung bis zum Februar 2018 andauern werden, muss die Bank nicht für diesen Zeitraum an der ehemaligen Haltestelle auf zufällig vorbeikommende Spaziergänger warten, sondern soll an den neuen Haltepunkt umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1511 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße

19.05.2017 · Aktualisiert: 04.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1659 entstanden aus Vorlage: OF 461/5 vom 29.04.2017 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße derart zugeparkt wird, dass es für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht möglich ist, die Bleiweißstraße dort zu überqueren. Bei der Querung handelt es sich um einen Schulweg. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr da. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1513 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße

19.05.2017 · Aktualisiert: 13.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1660 entstanden aus Vorlage: OF 462/5 vom 29.04.2017 Betreff: Absicherung des Bürgersteigs an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem nordöstlichen Bürgersteig vor der Liegenschaft Goldbergweg 36 an der Einmündung des Goldbergweges in die Bleiweißstraße das Parken in zweiter Reihe durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Als geeignete Maßnahme sieht der Ortsbeirat das Setzen von Pollern. Begründung: Im oben genannten Bereich des Goldbergwegs werden regelmäßig widerrechtlich Fahrzeuge abgestellt. Hierdurch wird die Benutzung des Gehwegs für Fußgängerinnen und Fußgänger, vor allem beim Mitführen eines Kinderwagens oder einer Gehhilfe bzw. Rollstuhles, massiv eingeschränkt bis unmöglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark

19.05.2017 · Aktualisiert: 17.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 25.04.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen dem Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (siehe Abbildung). Begründung: Im südöstlichen Sachsenhausen fehlt eine Fläche, in der Hunde frei laufen können. Die nächsten Hundeauslaufflächen befinden sich an der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz, Im Tiroler Park und an der Gerbermühle. Durch die Schaffung einer sogenannten Hundewiese werden Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft. Für Hundebesitzer wird eine Möglichkeit geschaffen, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Zur Aufwertung des Bereiches ist es auch wünschenswert, die einzuzäunende Hundeauslauffläche mit Hecken zu begrünen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Antrag vom 25.09.2017, OF 598/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Durchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern

03.05.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1469 entstanden aus Vorlage: OF 404/5 vom 03.04.2017 Betreff: Durchfahrt durch den südlichen Hansenweg wieder für Kraftfahrzeuge sperren Der Magistrat wird gebeten, im Hansenweg/Ecke Goldbergweg in Fahrtrichtung Süden das Verkehrszeichen 260 - gesperrt für Kraftfahrzeuge - mit dem Zusa tzschild 1020-30 "Anlieger frei" aufzustellen. Begründung: Im Zuge des Umbaus des südlichen Hansenweges wurde das entsprechende Verkehrsschild entfernt. Die Straße soll aber auch weiterhin nicht als Durchfahrt zu anderen Stadtteilen dienen und muss daher wieder für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Dieser Wunsch wurde von den Anwohnern vorgetragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1286 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1467 entstanden aus Vorlage: OF 401/5 vom 03.04.2017 Betreff: Installation eines Ballfangzaunes am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Ende der Festwiese Villa Bonn einen Ballfangzaun zu installieren. Begründung: Auf der Festwiese Villa Bonn sind zwei Tore aufgestellt worden. Der Bolzplatz wird von den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Am östlichen Ende grenzt die Festwiese Villa Bonn unmittelbar an den Hansenweg. Wird das Tor verfehlt, landet der Ball auf dem Hansenweg und rollt wegen des Gefälles in Richtung Offenbacher Landstraße. Der Ortsbeirat hält daher die Installation eines Ballfangzaunes für geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2017, ST 1238 Antrag vom 03.08.2019, OF 1348/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5017 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV)

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1465 entstanden aus Vorlage: OF 399/5 vom 03.04.2017 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV) Vorgang: OM 291/11 OBR 5; ST 1385/11; V 811/13 OBR 5; ST 1631/13; V 1170/14 OBR 5; ST 171/15 Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Liegenschaft Buchrainstraße 5 mittels Poller oder Drängelgitter zu sichern. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 291, hatte der Ortsbeirat um Abpollerung des im Betreff genannten Bereiches gebeten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385, wurde dem Ansinnen nicht widersprochen, es wurde aber auf umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen hingewiesen. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 29.08.2013, V 811, erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1631, wird mitgeteilt, dass die zugesagten Arbeiten im 4. Quartal 2013 ausgeführt werden. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 07.11.2014, V 1170, erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 171, wird mitgeteilt, dass sie ausgeführt worden sind. Augenscheinlich mag das für die Liegenschaft Buchrainstraße 3 gelten, vor der Liegenschaft Buchrainstraße 5 ist dies nicht der Fall. Da sich an der Situation von 2011 nichts geändert hat, bittet der Ortsbeirat erneut um das Setzen der beantragten Poller. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 291 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Auskunftsersuchen vom 29.08.2013, V 811 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1631 Auskunftsersuchen vom 07.11.2014, V 1170 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 171 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1288 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Verlagerung der Call-a-Bike-Station (Balduinstraße)

21.04.2017 · Aktualisiert: 16.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1462 entstanden aus Vorlage: OF 395/5 vom 03.04.2017 Betreff: Umgestaltung der westlichen Offenbacher Landstraße hier: Verlagerung der Call-a-Bike-Station (Balduinstraße) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sinnvoll und möglich ist, 1. die vor der Liegenschaft Balduinstraße 65 angesiedelte Call-a-Bike-Station auf der westlichen Offenbacher Landstraße anzusiedeln oder 2. eine zusätzliche Call-a -Bike-Station auf der westlichen Offenbacher Landstraße anzusiedeln. Begründung: Die vor der Liegenschaft Balduinstraße 65 angesiedelte Call-a-Bike-Station ist von der Lage eher ungünstig zu beurteilen. Aus Sicht des Ortsbeirates ist eine Verlagerung in die Offenbacher Landstraße sinnvoll. Alternativ ist noch die Schaffung einer zusätzlichen Call-a-Bike-Station sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit für spielende Kinder und Fußgänger im oberen Bereich des Hansenweges, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist

06.04.2017 · Aktualisiert: 28.04.2017

Antrag vom 06.04.2017, OF 405/5 Betreff: Geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit für spielende Kinder und Fußgänger im oberen Bereich des Hansenweges, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen im oberen Bereich des Hanseweges darauf hinzuwirken, dass in diesem verkehrsberuhigten Bereich, der erst kürzlich gut ausgebaut wurde, wie in der Planung vorgesehen, spielende Kinder und Fußgänger Vorrang vor Kraftfahrzeugen haben und dem entsprechend die Straße gefahrlos nutzen können. Begründung: Anwohner berichten, dass die aktuelle Situation, an deren Planung und Umsetzung der Ortsbeirat beteiligt war, unbefriedigend und äußerst gefährlich ist. Die Straße ist breit und gut ausgebaut und bietet Kraftfahrzeugen die Gelegenheit, zügig mit bis zu 50 km/h durchzufahren, obwohl das dem Konzept der verkehrsberuhigten Zone, in der sogar auf Bürgersteige verzichtet werden kann, grundlegend widerspricht. Nur ein wenig auffälliges Verkehrsschild weist überhaupt auf die "verkehrsberuhigte Zone" hin. Spielende Kinder und Fußgänger genießen keineswegs Vorrang, wie es vorgesehen war. Ein "Anlieger frei"- Schild wurde nach dem Umbau nicht mehr montiert. Das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich" ist nicht zentral und auffällig genug angebracht, um unübersehbar wahrgenommen zu werden. Anders als in anderen Gemeinden wurde auch kein Zusatzschild montiert, welches die Verkehrsregeln für diesen Bereich kurz zusammenfasst. Das scheint aber dringend erforderlich zu sein, da nicht nur Autos des Pflegedienstes oder LKW, sondern sogar Streifenwagen der Polizei ohne im Einsatz zu sein, die Regeln missachten, sodass befürchtet werden muss, dass diese gar nicht bekannt sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 405/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20

19.02.2017 · Aktualisiert: 21.03.2017

Antrag vom 19.02.2017, OF 343/5 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Neuordnung des westlichen Bürgersteigs des Hansenwegs zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und 20 in den neuzubeschließenden Haushalt 2017 miteinzuplanen. Begründung: Im Hansenweg existiert zwischen den Liegenschaften Hansenweg 8 und Hansenweg 20 kein durchgehender Bürgersteig. Kommt man aus Richtung der Offenbacher Landstraße, so endet der Bürgersteig nach der Liegenschaft Hansenweg 8 und man gelangt über eine Treppe dann auf die Höhe der Festwiese Villa Bonn. Hier herrscht keine Barrierefreiheit. Da die Mauer, die den Höhenunterschied zwischen Festwiese Villa Bonn und Hansenweg ausgleicht ohnehin sanierungsbedürftig erscheint, hält es der Ortsbeirat für das Beste, dass die Mauer zurückgebaut und in westliche Richtung verschoben wird. Auf der somit freiwerdenden Fläche soll ein durchgängiger Bürgersteig geführt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 27 2017 Die Vorlage OF 343/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Georg-Treser-Straße

10.02.2017 · Aktualisiert: 12.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1220 entstanden aus Vorlage: OF 331/5 vom 20.01.2017 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Georg-Treser-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Georg-Treser-Straße vor der AWO Kita Oberrad Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: In der Liegenschaft Scheerengasse 10-12 befindet sich die AWO Kita Oberrad. Direkt an der Liegenschaft führt die Georg-Treser-Straße vorbei. Eltern, aber auch Anwohnerinnen und Anwohner haben ihre Besorgnis über die häufigen Übertretungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zum Ausdruck gebracht. Um abzuschätzen, welche Maßnahmen hier sinnvoll erscheinen, ist eine Messung mittels ViaCount-Geräten vorgeschlagen worden. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 778 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468

10.02.2017 · Aktualisiert: 24.10.2019

Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1219 entstanden aus Vorlage: OF 330/5 vom 20.01.2017 Betreff: Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468 1. Der Ortsbeirat begrüßt die ihm vorgelegten Pläne zur Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468. 2. Der Magistrat wird gebeten, a) die Planung positiv zu begleiten und b) eine Baugenehmigung zu erteilen. Begründung: Die Versorgung der Oberräder Bürgerrinnen und Bürger ist mangelhaft. Im Stadtteil Oberrad selbst gibt es einen größeren Einkaufsmarkt am Buchrainplatz. Daher ist es geboten, an der genannten Stelle einen Supermarkt zu errichten. Zudem befinden sich in der Nähe dieses Grundstücks zwei Altenwohnanlagen, das REHA-Zentrum. Im sog. Roten Haus (Offenbacher Landstraße 501 - 507) wohnen auch viele Seniorinnen und Senioren. Viele der Bewohnerinnen und Bewohner sind gesundheitlich eingeschränkt und können nicht bis zum REWE-Markt am Buchrainplatz laufen bzw. die steil ansteigende Wiener Straße zum Nahkauf hinauflaufen. Für viele ist die Fahrkarte mit der Straßenbahn hin und zurück zu teuer. Der neue Penny-Markt hingegen wäre fußläufig zu erreichen und ist im unteren Preissegment angesiedelt. Der nächste Discounter befindet sich am Lokalbahnhof in Sachsenhausen (Aldi) bzw. der Lidl zwei Haltestellen davor. Aus diesen Gründen begrüßt der Ortsbeirat die Entwicklung dieses Grundstücks und bittet den Magistrat, diese positiv zu begleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 877 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben

25.11.2016 · Aktualisiert: 20.02.2017

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 16.07.2016 Betreff: Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben Der Magistrat wird gebeten, den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg für den Verkehr insgesamt freizugeben und das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie das Zusatzschild "Anlieger frei" an der Ecke Wendelsweg/Sachsenhäuser Landwehrweg zu entfernen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, an die Stelle des Verkehrszeichens 250 (Durchfahrt verboten) ein Tempo-30-Schild (Verkehrszeichen 274) aufzustellen. Quelle: Googlemaps Grün = für den Verkehr insgesamt freizugebende Strecke Rot = überlastete Strecke mit gefährlichem Begegnungsverkehr und stauartigen Situationen Begründung: Gerade in den Sommermonaten wird der Goetheturm samt Spielpark und dem angrenzenden Stadtwald durch Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Diese reisen oft mit Pkws an und parken am Goetheturmparkplatz. Die An- und Abfahrt kann derzeit ausschließlich über den Sachsenhäuser Landwehrweg stattfinden. Ein Begegnungsverkehr ist am Sachsenhäuser Landwehrweg nur begrenzt möglich. Dies führt zu stauartigen Situationen an den besagten Tagen und bringt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich, insbesondere für ein- und aussteigende Fahrgäste der Buslinie 48. Es wird daher angeraten, den Verkehr auch über den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg (Einbahnverkehr) abfließen zu lassen. So würde der Begegnungsverkehr am Sachenhäuser Landwehrweg deutlich reduziert und die mit ihm einhergehenden Gefahren gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 402

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Auskunftsersuchen bezüglich Vermessungsarbeiten in Oberrad

10.10.2016 · Aktualisiert: 14.11.2016

Antrag vom 10.10.2016, OF 241/5 Betreff: Auskunftsersuchen bezüglich Vermessungsarbeiten in Oberrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft über den Hintergrund von Vermessungsarbeiten in Oberrad an der Wiener Straße bzw. wozu diese Planungen durchgeführt worden sind. Begründung: Am Ende der Wiener Straße, wo diese in eine Stichstraße mündet, befinden sich rechts das REHA-Zentrum (Wiener Straße 1224-126) mit Wohnungen und Aufenthaltsräumen für die Bewohner. Links befinden sich die Liegenschaften Wiener Straße 130 - 136. Die Hausnummern 134 und 136 werden von den Patienten des REHA-Zentrums bewohnt, in der Hausnummer 132 wohnen noch einige ehemalige Angestellte des REHA-Zentrums, es gibt Gruppen- und Büroräume dort. Die Hausnummer 130 ist eine Altenwohnanlage. Vor diesen Wohnblöcken befindet sich eine Rasenfläche, auf der sich früher eine Minigolfanlage befand. Am Ende der Wiener Straße (Hausnummer 128) ist ein Wohn-Hochhaus, in dem sich Sozialwohnungen und ebenfalls Wohnungen für Senioren befinden. In der ersten Oktober-Woche wurden auf der Rasenfläche Vermessungsarbeiten durchgeführt, ebenfalls wurde der Parkplatz vermessen, der zur Wiener Straße 128 gehört. Auf die Frage einiger Anwohner, wozu dieses diene, bekamen diese als Antwort, dass hier ein Haus gebaut würde. Diese wäre eine Vernichtung der Grünfläche, die zurzeit als Erholungsort sowohl für die Patienten des REHA-Zentrums und der Angestellten der REHA als auch der Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage genutzt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2016, TO I, TOP 62 Beschluss: Auskunftsersuchen V 246 2016 Die Vorlage OF 241/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße

07.10.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 entstanden aus Vorlage: OF 166/5 vom 13.09.2016 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Vorgang: OM 4506/15 OBR 5; ST 240/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund seiner Stellungnahme vom 01.02.2016, ST 240, verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße notwendig sind, und wenn ja, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506, eine Messung mittels ViaCount-Geräten beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240, werden die Messdaten dargelegt. Da von rund einem Viertel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Magistrats Handlungsbedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1744 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation von Auffindesignalen

07.10.2016 · Aktualisiert: 24.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 695 entstanden aus Vorlage: OF 167/5 vom 20.09.2016 Betreff: Installation von Auffindesignalen Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerampeln in der Offenbacher Landstraße/ Ecke Wiener Straße mit Auffindesignalen (für sogenannte Blindenampeln) auszustatten. Begründung: An diesen Ampeln überqueren die Bewohner der nahe gelegenen Altenwohnanlagen (Wiener Straße 128 und Wiener Straße 132) sowie die Bewohner der REHA-Werkstatt (Wiener Straße 124 und 134) die Straße, denen die akustischen Signale eine Hilfe beim Überqueren wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 117 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche Papierkörbe auf dem Weg zum Friedhof - entlang der Grüne-Soße-Stelen

09.09.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 574 entstanden aus Vorlage: OF 129/5 vom 20.08.2016 Betreff: Zusätzliche Papierkörbe auf dem Weg zum Friedhof - entlang der Grüne-Soße-Stelen Der Magistrat wird gebeten, einen zusätzlichen, größeren Papierkorb auf dem Weg zum Friedhof - entlang der Grüne-Soße-Stelen - aufzustellen und den vorhandenen Papierkorb durch einen Papierkorb mit größerem Fassungsvermögen zu ersetzen. Es handelt sich um das zweite Drittel des Weges, der an der Wiener Straße zwischen den Häusern Wiener Straße 52 und 54 beginnt und am Eingang zum Friedhof, der direkt zur Trauerhalle führt, endet. Diese neuen Papierkörbe sollten verschließbare Deckel haben. Begründung: Es gibt auf diesem Teil des Weges nur einen einzigen Papierkorb, der zwischen zwei Sitzbänken im oberen Teil des Weges steht. Auf dem übrigen Weg gibt es keinen zusätzlichen Papierkorb. Dieser sollte in der Nähe der unteren Sitzbank angebracht werden. Diese Grünfläche ist zu einem beliebten Treffpunkt für viele geworden. Dementsprechend fällt hier auch Abfall an, was dazu führt, dass der vorhandene Papierkorb für die anfallenden Mengen nicht ausreichend ist. Der nahe liegende Wald und vor allem die Felder sind von Krähen bzw. Rabenvögeln besiedelt, die nachts dem Inhalt des einzigen Papierkorbes zu Leibe rücken und den Abfall verteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1752 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Beschilderung auf dem Oberräder Waldfriedhof

09.09.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 573 entstanden aus Vorlage: OF 127/5 vom 20.08.2016 Betreff: Neue Beschilderung auf dem Oberräder Waldfriedhof Der Magistrat wird gebeten, auf dem Oberräder Waldfriedhof eine neue Beschilderung anbringen zu lassen. Am ersten Eingang des Burgenlandwegs - von der Buchrainstraße her kommend - ist der Lageplan des Friedhofs mit der Auflistung der Gewande sehr verblasst, diese Tafel soll ersetzt werden. Das Gleiche gilt für die Tafel mit Lageplan an dem mittleren Eingang am Burgenlandweg. Am Eingang, der zur Trauerhalle führt, gibt es überhaupt keine Tafel. Hier soll die gleiche Tafel wie an den übrigen Eingängen angebracht werden. Begründung: Immer wieder stehen Besucher vor dem Eingang zum Friedhof, der zur Trauerhalle führt, und wissen nicht, wie sie zu den Gräbern kommen sollen. Eine Übersicht, wie sie an den anderen Eingängen angebracht ist, wäre hier am notwendigsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1672 Aktenzeichen: 67 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße

01.07.2016 · Aktualisiert: 30.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 302 entstanden aus Vorlage: OF 104/5 vom 13.06.2016 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung ). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der Einmündungsbereich der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Gruneliusstraße in die Mathildenstraße einfahrende Fahrzeugführer nicht möglich ist, in einem Zug hineinzufahren. Besonders problematisch stellt sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1300 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg

01.07.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 101/5 vom 13.06.2016 Betreff: Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/ Wiener Straße/Goldbergweg derart zu ändern, dass es wieder - wie bereits zu früheren Zeiten - drei Phasen gibt: 1. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg; 2. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Buchrainstraße; 3. Phase: Grün für die Fußgängerinnen und Fußgänger an allen vier Überwegen. Begründung: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg hat derzeit nur zwei Phasen. Hat der aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg kommende Individualverkehr Grün, dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Buchrainstraße queren. Hat der Individualverkehr aus der Buchrainstraße Grün, so dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Wiener Straße bzw. den Goldbergweg queren. Beim Abbiegen kommt es dann oftmals zu gefährlichen Situationen. Vor der Neuinstallierung dieser Lichtsignalanlage hatte die Ampelschaltung drei Phasen. Dies hat sich aus Sicht des Ortsbeirates bewährt und sollte auch so wieder eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1350

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Mülleimern im Stadtteil Oberrad

27.11.2015 · Aktualisiert: 22.02.2016

Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4748 entstanden aus Vorlage: OF 1177/5 vom 09.11.2015 Betreff: Aufstellen von Mülleimern im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Standorten im Stadtteil Oberrad zusätzliche Mülleimer aufgestellt werden können: 1. Gräfendeichstraße/nördliche Verlängerung der Erbacher Straße; 2. Gräfendeichstraße/"Bachflußweg" ; 3. Wiener Straße/südliche Verlängerung des Nonnenpfades. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben an den Ortsbeirat 5 den Wunsch herangetragen, dass man an den o. g. Standorten zusätzliche Mülleimer aufstellen solle. Dies würde zum einen zur Sauberkeit der entsprechenden Gebiete beitragen und zum anderen würde es Hundehaltern die Möglichkeit bieten, die Hundekotbeutel direkt zu entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 361

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Verkehrssicherung im Bereich Buchrainstraße

10.11.2015 · Aktualisiert: 19.02.2016

Antrag vom 10.11.2015, OF 1179/5 Betreff: Verkehrssicherung im Bereich Buchrainstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Abschnitt in der Buchrainstraße zwischen Burgenlandweg und dem Sportplatz der Spiel Vereinigung Oberrad durch die Anbringung von Verkehrsschwellen in entsprechenden Abständen verkehrssicherer zu machen. Begründung: In dem dortigen Bereich kommt es sehr oft zu Geschwindigkeitsübertretungen von Seiten der Autofahrer, die den Weg zum Sportplatz der Spielvereinigung Oberrad nutzen. Dies gefährdet die dort befindlichen Fußgänger. Da Geschwindigkeitskontrollen wenig zielführend sind und Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder offensichtlich nicht beachtet werden, besteht die einzige Möglichkeit der Verkehrssicherung darin, in regelmäßigen Abständen Schwellen auf der Fahrbahn anzubringen, um das Tempo entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und Herr Kehrmann (= Annahme)

Partei: FDP
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