Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM
1659 entstanden aus Vorlage:
OF 461/5 vom
29.04.2017 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des
Goldbergweges in die Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, im Einmündungsbereich des
Goldbergweges in die Bleiweißstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und
Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht
wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41
Absatz 1 StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der
Einmündungsbereich des Goldbergweges in die Bleiweißstraße derart zugeparkt
wird, dass es für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht möglich ist, die
Bleiweißstraße dort zu überqueren. Bei der Querung handelt es sich um einen
Schulweg. Besonders problematisch stellt sich
dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr da. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2017, ST 1513
Aktenzeichen: 32 1