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Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 646/2 vom 13.09.2018 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2. - 4. mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen; 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist; 3. zu erläutern, warum die ST 513 mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1. und 5.? Begründung: Von den insgesamt fünf Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2. - 4. durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1. ist nach Erachten des Ortsbeirates sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats auf die OM 830 ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1. - 4. zügig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 650/2 vom 09.10.2018 Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrerinnen und Autofahrer im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße am Ende um drei bis vier Sekunden verkürzt werden kann, um gefährliche Situationen am beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße/Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte zu vermeiden. Begründung: Wenn die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbiegerinnen und Abbieger von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 74 Antrag vom 07.03.2019, OF 777/2 Antrag vom 08.03.2019, OF 778/2 Aktenzeichen: 32 1
Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3596 entstanden aus Vorlage: OF 630/2 vom 05.08.2018 Betreff: Alle Jahre wieder - Schienenersatzverkehr auf der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den letzten Jahren immer wieder für eine Woche ein Schienenersatzverkehr (SEV) auf der Straßenbahnlinie 17 im Bereich zwischen Rebstockbad und Varrentrappstraße eingerichtet werden musste; 2. warum die Gleise in diesem Bereich jährlich instand gesetzt werden müssen und was unternommen werden kann, um diese jährliche Instandsetzung zu vermeiden bzw. nachhaltiger durchzuführen; 3. was unternommen wird, damit die Fahrgäste, die von dem SEV betroffen sind, frühzeitig informiert werden; 4. was unternommen wird, um zu vermeiden, dass die Busse des SEV an der Varrentrappstraße ankommen und die Straßenbahnlinie 17 abfährt, ohne auf die Fahrgäste zu warten. Begründung: Auch in diesem Jahr sind wieder Gleisbauarbeiten an der Strecke Rebstockbad bis Varrentrappstraße, die Bürger (m/w/d) fragen sich mittlerweile, warum dies sich jährlich wiederholt. In diesem Jahr kommt noch hinzu, dass die Ankündigung des SEV erst am 01.08.2018 durch Aushänge an den Haltestellen bekannt gegeben worden ist. Durch das Ende der Sommerferien hat es dieses Jahr etliche Fahrgäste eiskalt erwischt. Zudem sollten die Straßenbahnen an der Varrentrappraße auf die Gäste des SEV warten und nicht "planmäßig" abfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2356 Aktenzeichen: 92 14
Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3582 entstanden aus Vorlage: OF 620/2 vom 23.08.2018 Betreff: Halte-/Parkmöglichkeiten für insbesondere Reisebusse in der Voltastraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob in der Voltastraße, Höhe Kreuzung Pfingstbrunnenstraße, in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie 16:00 Uhr und 22:00 Uhr auf einigen der vorhandenen Parkplätze ausschließlich Kurzzeitparkplätze (max. 30 Minuten) für bis zu zwei Reisebusse eingerichtet werden können; 2. ob im Gegenzug in der Pfingstbrunnenstraße zwischen Voltastraße und Ohmstraße das Parken für Pkw auf der westlichen Straßenseite auf Teilen des Bürgersteigs erlaubt werden kann, falls dort nicht der Schulweg verläuft; 3. ob die Pfingstbrunnenstraße nördlich der Voltastraße für Kraftomnibusse gesperrt werden kann; 4. wo in diesem Teil Bockenheims ggf. zusätzliche Busparkplätze ausgewiesen werden können, durch die Straßenverkehr und Anwohner nicht gestört werden. Begründung: Hinweis von Bewohnern, dass Reisebusse, die das Mercure-Hotel in der Voltastraße anfahren, dort oftmals keine geeignete Halte- oder Parkmöglichkeit finden. Sie parken daher regelmäßig in der Pfingstbrunnenstraße verkehrsregelwidrig in der zweiten Reihe, im eingeschränkten Halteverbot, auf Taxiparkplätzen, im unmittelbaren Kreuzungsbereich oder vor Zufahrten, u. a. einer ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt. Zusätzlich beeinträchtigen ein- und aussteigende Passagiere und das Be- und Entladen der Reisebusse die bereits teilblockierten Fahrbahnen. Durch den Wegfall der ausgewiesenen Busparkplätze in der Theodor-Heuss-Allee hat sich die Situation noch verschärft. Es stehen aktuell keine weiteren Busparkplätze im Viertel zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2203 Aktenzeichen: 32 1
Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3508 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.07.2018 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Magistrat wird gebeten, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zweck die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von circa drei Meter) zugunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er gebeten, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2114 Aktenzeichen: 66 0
Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2018, OF 651/1 Betreff: Mehr Lebensqualität im Europaviertel II: Europa-Allee endlich als urbanen Boulevard gestalten! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Europaallee zur Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität für Anlieger und Besucher endlich zu einem urbanen Boulevard umzugestalten, und zwar durch folgende Umbaumaßnahmen (siehe umseitige Abbildung): - Die Häuser der Anlieger werden durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird; - Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine hinreichende Aufenthaltsqualität verspricht; - Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht nunmehr der Breite der U-Bahntrasse. Abbildung 1 (Anmerkung: Diese Abbildung ist deckungsgleich mit Abbildung 5 der Begründung) Begründung: Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Bei der Entscheidung über den Straßengrundriss, also die Breite der Bürgersteige, der Straßen und Radwege sowie der Grünflächen wurden schwerwiegende Fehler gemacht, unter denen die Europaallee heute leidet. Die ursprüngliche Idee zur Gestaltung der Europaallee fußte auf den folgenden Überlegungen: Es sollte eine repräsentative neue Ost-West-Achse entstehen mit dem Charakter eines europäischen Boulevards. (Historisch waren Boulevards repräsentative Straßen auf ehemaligen Befestigungsanlagen oder Eisenbahntrassen, die sich durch eine großzügige Gestaltung des Straßenraums auszeichneten.) Der Idee zur Europaallee lag der Grundriss der Lissaboner "Avenida da Liberdade" zu Grunde. Diese Gestaltungsvorstellung integrierte zwei weitere Prämissen: die einer breiten Frischluftschneise für die Belüftung der Innenstadt mittels des vorherrschenden Westwinds und die der potentiellen Entlastung der Mainzer Landstraße und der Theodor-Heuss-Allee von dem von Westen einströmenden Pendlerverkehren. Es wurde deshalb aus verkehrlichen, klimatischen und gestalterischen Gründen ein Straßenquerschnitt von 60m gewählt. Am östlichen und am westlichen Ende der Straße sollten entsprechend inszenierte Höhepunkte den öffentlichen Raum gestalten. Am östlichen Ende ein Platz mit dem Foyer eines (Musical)Theaters sowie weit sichtbare Wasserspiele und am westlichen Ende durch ein kulturelles Institut. Soweit die ursprüngliche Zukunftsvision für das Europaviertel. Aus all dem wurde mangels Kreativität und Gestaltungswillen des Magistrats nichts! Zunächst zum Straßengrundriss: In den 90er Jahren wurde ein Straßengrundriss geplant, der großen europäischen Boulevards (so der "Avenida da Liberdade") entsprach. Neben 6m breiten Bürgersteigen, was für die Fußgängerfrequenzen und Außengastronomie völlig ausreichend ist, sollten Nebenerschließungsstraßen mit Parkplätzen (Tempo 30-Zonen) und integriertem Radverkehr entstehen. Nach opulenten 12m breiten Grünflächen sollten mittig die beiden durchgehenden zweispurigen Straßen für den Durchgangsverkehr liegen. Abbildung 2 zeigt einen Ausschnitt aus dieser ursprünglich geplanten Konzeption für die öffentlichen Flächen. Abbildung 2 Dieses bewährte Konzept sollte sowohl eine gute Erschließung der anliegenden Gebäude mit ausreichenden Parkplätzen als auch einem verkehrssichern Radverkehr sicher stellen können. Die beiden Seitenerschließungsstraßen sollten als Tempo 30 Zonen ausgewiesen werden. Die 12m breiten Grünräume hätten gleichermaßen als beruhigte Abstandsflächen wie auch als Aufenthaltsflächen für die Anwohner dienen können. Der Durchgangsverkehr wäre in seinen Belastungen reduziert worden. Für die mittlere Verkehrstrennung reicht ein Abstandsstreifen von 1m. Dieses Konzept wurde vom Magistrat der Stadt in den 2000er Jahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen über den Haufen geworfen. Stattdessen wurde der in Abbildung 3 ausschnittsweise dargestellte Grundriss beschlossen und ausgeführt. Abbildung 3 Dieser Straßenquerschnitt zeigt deutliche Schwächen und massive Mängel: Zwischen den beiden Straßen (mit ihren Parkplätzen) und den Wohn- und Bürogebäuden liegen 7,50m breite bepflanzte Grünstreifen, die eine direkte Erschließung der Wohn- und Bürogebäude verhindern. Um von den Parkplätzen zu den Gebäuden zu kommen, muss man diese Grünstreifen (Hundeklos!) überqueren. Diese Situation ist für Anlieferungen, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsdienste unzumutbar. Die Fahrradfahrer werden wieder in die Gefahr gebracht, direkt seitlich an den parkenden Autos vorbeizufahren (Gefahr der sich öffnenden Autotüren). Der straßenmittig liegende Grünstreifen mit 5,70m Breite ist für die Lebensqualität an der Straße völlig unnütz. Die Bürgersteige mit mehr als 7,00m Breite sind angesichts der zu erwartenden Fußgängerfrequenzen überdimensioniert. Zusammenfassend muss gesagt werden, dass dieser Straßenquerschnitt (Grundriss) den Anforderungen an einen Innerstädtischen Boulevard in keiner Weise gerecht wird. Weder unterstützt er die Anforderungen der Anwohner an die Erschließung ihrer Häuser, noch schafft er innerstädtische, urbane Qualitäten. Die wichtige Trennung zwischen langsamen Erschließungsverkehren (Neugierige, Besucher, Anlieger) und dem unausweichlichen Durchgangsverkehr erfolgt nicht. Dieses widerspricht dem Konzept eines urbanen Boulevards. Durch den gegenwärtigen (und für den Stadtteil viel zu spät stattfindenden) Bau der U- Bahn sind die öffentlichen Flächen im östlichen Bereich der Europaallee heute völlig zerstört. Es ergibt sich damit die einmalige Chance, weitgehend kostenneutral (!) über eine optimalere Gestaltung der öffentlichen Flächen in diesem Bereich nachzudenken und die gravierendsten Mängel des Straßenquerschnitts zu korrigieren. Allerdings sieht die für die Zeit nach dem U-Bahnbau beschlossene Straßenplanung (Abbildung 4) eine Fortsetzung der Planungsmängel vor. Abbildung 4 Die Abbildung 4 zeigt die im Jahr 2013 beschlossene Ausführung des Straßenquerschnitts der Europaallee nach der Errichtung der U-Bahn im Bereich der Rampe zur oberirdischen Führung der Trasse. Zwar ist der Straßengrundriss jetzt symmetrisch, aber aus den mangelhaften Erschließungsqualitäten der früheren Planungen haben die Verantwortlichen nichts gelernt. In der Straßenmitte liegt ein für die Anwohner völlig unnützer Grünstreifen mit fast 18m Breite und minderwertiger Erholungsqualität, der für Fußgänger eigentlich nicht erreichbar ist. Der überbreite Fußgängerweg grenzt erneut an einen Grünstreifen, der die Erreichbarkeit der Parkplätze am Straßenrand und die Erschließung der Gebäude massiv behindert. Der Radweg unterliegt der schon beschriebenen Gefährdungssituation durch die ein- und aussteigenden Autofahrer. Diese völlig unzureichende Planung, die die Potentiale der Europaallee nicht ausnutzt, ließe sich unter dem Ziel einer urbanen Qualität des Stadtteils Dank der nach der U-Bahnbaustelle erforderlichen Neugestaltung des Straßenraums heute noch korrigieren. Es könnte noch auf die ursprünglich geplante Konzeption eines urbanen Boulevards zurückgegriffen werden. Abbildung 5 zeigt diese Konzeption, die sich an der ursprünglichen Planung der 90er Jahre orientiert: Abbildung 5 Die Häuser der Anlieger werden wiederum durch seitliche, verkehrsberuhigte Erschließungsstraßen (Tempo 30 Zonen) erschlossen, in denen auch der Fahrradverkehr gefährdungsfrei abgewickelt wird. Der sich anschließende Grünstreifen verringert sich auf Grund des Platzbedarfs der U-Bahnrampe auf nunmehr 7,80m, was noch eine ausreichend Qualität verspricht. Der Grünstreifen zwischen den durchgehenden Fahrbahnen entspricht der Breite der U-Bahntrasse. Hier wird gegenüber der aktuellen städtischen Planung keine Fläche mehr unsinnig verschenkt. Es geht allein um die Nutzbarkeit und Attraktivität des Boulevards für die Anwohner und Besucher. Mit einer solchen Konzeption könnte für den öffentlichen Raum der Europaallee, bei allen Mängeln der Fassadengestaltung der angrenzenden Gebäude, für die Anlieger und Besucher eine größere Lebensqualität gewonnen werden, die einem breiten, selbstbewussten Boulevard gerecht wird. Die Erschließung muss einerseits feinteilig entlang der Häuser erfolgen und ein dem Quartier entsprechendes Leben ermöglichen. Sie muss andererseits die Funktionen einer Straße gerecht werden, die überörtliche Funktionen erfüllt. Dies ermöglicht der vorgeschlagene Entwurf. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 22.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 651/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenPotz Blitz!
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2018, OF 510/2 Betreff: Potz Blitz! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Seit einer vor mehreren Jahren stattgehabten Baumaßnahme im Straßenbereich, wird die stationäre Blitzanlage im Bereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Straße nicht mehr mit einer Kamera bestückt, um feine Erinnerungsfotos zu erstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: Hat sich die verkehrliche Situation an beschriebener Kreuzung derart entspannt, dass die Blitzanlage nicht mehr benötigt wird? Ist die Anlage defekt und nicht mehr in einem sinnvollen Kostenrahmen zu reparieren? Falls die Anlage noch funktionsfähig ist: wird sie eines Tages wieder an ihrem jetzigen Platz betrieben werden? kann sie abgebaut und an einem anderen, für die Sicherheit im Straßenverkehr gewinnbringenderen Ort aufgebaut werden? Begründung: Eine mit öffentlichen Mitteln erstellte Anlage sollte auch genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 769 2018 Die Vorlage OF 510/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2-8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2644 entstanden aus Vorlage: OF 487/2 vom 19.01.2018 Betreff: Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 Der Magistrat wird vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich vom Bauherren bei der Bauaufsicht eingereichten weiteren Voranfragen V-2017-53-4 und V-2017-65-4 sowie des Bauantrages B-2017-1622-4 gebeten, die neuen Planungen für das Bauvorhaben Ludwig-Erhard-Anlage 2-8, gemeinsam mit dem Bauherren, im Ortsbeirat 2 oder im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorzu stellen. Begründung: Die auf der Internetseite des Bauherren www.cg-gruppe.de veröffentlichten Informationen zu dem Bauvorhaben deuten auf erhebliche planerische Umgestaltungen hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 739 Aktenzeichen: 63 0
ScienceCenter ExperiMINTa
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 476/2 Betreff: ScienceCenter ExperiMINTa Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellt dem ScienceCenter ExperiMINTa aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 10.000,- EUR zur Ausstattung des neu anzumietenden Stockwerks im Objekt Hamburger Allee 22-24 zur Verfügung. Begründung: Die Anmietung eines weiteren Stockwerks im derzeit genutzten Objekt in der Hamburger Allee stellt eine große Chance für die weitere Entwicklung der ExperiMINTa dar. Trotz der zugesagten weiteren Unterstützung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt ist diese Ausweitung des ScienceCenters für den Förderverein eine finanzielle Herausforderung. Mit dem Zuschuss aus dem Budget des OBR 2 soll der Förderverein bei der Ausstattung der geplanten neuen Workshop- und Büroräume mit dem erforderlichen Mobiliar unterstützt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 169 2018 Die Vorlage OF 476/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "aus seinem Budget" das Wort "einmalig" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung)
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
Weiter lesenAusbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2495 entstanden aus Vorlage: OF 424/2 vom 16.10.2017 Betreff: Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim Vorgang: V 421/17 OBR 2; ST 1301/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen kurzfristig zur Verbesserung der Situation der Menschen ohne gesicherten Wohnraum in Bockenheim ergriffen werden können. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine unbürokratisch arbeitende, zentral gelegene Anlaufstelle, die einen kostenlosen Aufenthalt mit Beratungs- bzw. Vermittlungsangeboten ermöglicht, eingerichtet werden kann. Bestehende Einrichtungen im Stadtteil, wie das Stadtteilbüro, können Hilfe in dieser Form nicht leisten. Da ein Ausbau niedrigschwelliger Hilfen, wie die Öffnung der B-Ebene der Hauptwache im Winter, trotz des deutlich gewachsenen Bedarfs nicht absehbar ist, sollen gezielt Liegenschaften in Bockenheim auf ihre Eignung als - pauschal abzurechnende - Übernachtungsstätten geprüft werden. In diesem Zusammenhang sind auch die besonderen Bedarfe der von Wohnungsverlust betroffenen Frauen zu berücksichtigen. Begründung: Nach Angaben von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe hat in den letzten Jahren die Nachfrage nach Notübernachtungsplätzen deutlich zugenommen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein großer Teil der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen - insbesondere Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern - als nicht berechtigt gelten, städtische Notaufnahmeeinrichtungen in Anspruch zu nehmen. Die in der Stellungnahme ST 1301 genannten Einrichtungen dienen der Versorgung von Berechtigten aus dem gesamten Stadtgebiet und stehen für die genannten Hilfesuchenden nicht zur Verfügung. In Bockenheim leben von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen oft ohne Vertrag in einschlägig bekannten Mietshäusern, bei Freunden und Bekannten, aber auch in Einfahrten, Eingängen oder Kleingartenanlagen. Von den genannten Beratungsstellen betreut im Ortsbezirk lediglich "FIM" in der Varrentrappstraße in erster Linie Migrantinnen aus Ländern der Dritten Welt (aber auch aus EU-Ländern) im Einzugsbereich der gesamten Stadt. Die Frage des Wohnungsverlustes spielt hier eher eine untergeordnete Rolle und wird meist im privaten Rahmen - kurzfristig - "gelöst". Auch die dort tätigen Beraterinnen halten eine Anlaufstelle und Angebote für pauschal finanzierte Übernachtungsmöglichkeiten für dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 421 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 552 Aktenzeichen: 51
Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2508 entstanden aus Vorlage: OF 456/2 vom 14.11.2017 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Bonifatiusschule Vorgang: OM 2283/17 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, die in der Vorlage OM 2283 bezüglich der Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler der Bonifatiusschule unter Ziffer 2. vorgeschlagene Aufstellung eines Warnhinweises auch an der Straßenecke Hamburger Allee/Nauheimer Straße vorzunehmen. Begründung: Anregung von Elternvertretern der Bonifatiusschule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2283 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 309 Aktenzeichen: 66 0
Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerbesserung der Ampelschaltung für Radfahrende an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/Karlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2402 entstanden aus Vorlage: OF 446/1 vom 23.10.2017 Betreff: Verbesserung der Ampelschaltung für Radfahrende an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/Karlstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Westendstraße/ Karlstraße die Ampelanlage dergestalt nachzurüsten, dass für Radfahrende aus Richtung Osten eine zusätzliche Ampel (ein sogenannter "Radfahrer-Kleinsignalgeber") eingerichtet und diese so eingestellt wird, dass sich die Grünphase für Radfahrende verlängert. Begründung: Die bestehende Ampelschaltung stellt eine Phase her, in der für den Straßenverkehr auf der Mainzer Landstraße aus Richtung Osten Rot angezeigt ist. Gleichzeitig gilt auch für den querenden Fußgängerverkehr sowie für den motorisierten Verkehr aus der Westendstraße Rot. Während dieser Phase kann nur der Autoverkehr aus der Karlstraße auf die Mainzer Landstraße abbiegen, obwohl auf dem Radweg aus Richtung Osten Radfahrende ebenfalls geradeaus fahren könnten, ohne dabei sich oder andere zu gefährden - tatsächlich tun dies auch bereits viele Radfahrende, obwohl dies (noch) ordnungswidrig ist. Die Mainzer Landstraße ist auch für Radfahrende eine der am meisten frequentierten Hauptverkehrsstraßen. Eine Optimierung des Verkehrsflusses dort durch die hier vorgeschlagene Maßnahme wäre problemlos, schnell und kostengünstig umsetzbar und würde dazu beitragen, den Fahrradverkehr in Frankfurt attraktiver zu gestalten und so dem drohenden Verkehrsinfarkt entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 487 Antrag vom 30.07.2018, OF 663/1 Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 965 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbeleuchtung im Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2271 entstanden aus Vorlage: OF 418/2 vom 05.10.2017 Betreff: Straßenbeleuchtung im Westend Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Straßenbeleuchtung in der Westendstraße, Arndtstraße und Savignystraße zu prüfen und gegebenenfalls durch das Aufstellen weiterer Leuchtkörper zu verbessern. Falls erforderlich, ist eine gemeinsame Ortsbegehung möglich. Bei Bedarf kann die Terminabstimmung über den Ortsvorsteher erfolgen. Begründung: Beschwerden von Bewohnern über die nicht ausreichende Straßenbeleuchtung in den genannten Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 108
Radwegeverbindung City-West
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2255 entstanden aus Vorlage: OF 385/2 vom 05.10.2017 Betreff: Radwegeverbindung City-West Vorgang: OM 392/16 OBR 2; ST 1070/17 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah ein Konzept zur Umgestaltung der Radwegeverbindung Voltastraße/Robert-Mayer-Straße umzusetzen. Die Antwort in der Stellungnahme ST 1070, dass dieses große Problem "im Zuge der Planungen zur Radroute 11 berücksichtigt werden" könne, ist für alle Bürger, die seit Jahren auf eine sichere Radwegeverbindung warten, im höchsten Maße unbefriedigend. Der Magistrat wird deshalb darüber hinaus gebeten, zeitnah über den aktuellen Sachstand der Planungen zu berichten. Sollte dies schriftlich nic ht möglich sein, ist der Ortsbeirat gegebenenfalls auch bereit, den zuständigen Sachbearbeiter in seinen Räumlichkeiten aufzusuchen. Begründung: Die Bürger erwarten an dieser Stelle zu Recht ein deutlich zügigeres Handeln der Verwaltung, auch weil der Radverkehr in diesem Bereich stark zugenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 392 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1070 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 104 Antrag vom 25.02.2019, OF 774/2 Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1228 Aktenzeichen: 66 2
Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidium
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2017, OF 345/2 Betreff: Keine Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtel zugunsten des Baus eines Studentenwohnheims Alternative: Bau eines Studentenwohnheims anstelle des geplanten Büroturms auf dem Gelände des ehemaligen AFE-Turms und Umnutzung des ehemaligen Polizeipräsidiums als Studentenwohnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Die Magistratsvorlage M 146 vom 31.07.2017 wird zurückgewiesen. 2. Auf die Herausnahme einer Fläche aus dem Grüngürtelareal (Grundstück "Ginnheimer Landstraße o. Nr", Gemarkung Bockenheim (488), Flur 8, Flurstück 72/21) zum Zweck der Bebauung wird verzichtet. 3. Stattdessen wird das vorgesehene Studentenwohnheim entweder auf dem Gelände des geplanten Bürohochhauses neben dem im Bau befindlichen Hotel und Boarding House Turm, auf dem Grundstück des ehemaligen AFE-Turms an der Robert -Mayer-Straße gebaut, oder das Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage wird nach 15 Jahren Leerstand und Verwahrlosung dem Studentenwerk zum Zweck des Umbaus zum Studentenwohnheim kostenlos oder in günstiger Erbpacht zur Verfügung gestellt, womit auch der Wahrung des Denkmalschutzes Rechnung getragen werden könnte. Das übrige Grundstück wird zum Bau von öffentlich geförderten Wohnungen nach dem ersten Förderweg genutzt. Begründung: Auch Frankfurt leidet unter dem Klimawandel. Laut Klimaplanatlas sind die Temperaturen in Frankfurt bereits im Durchschnitt um zwei Grad Celsius gestiegen. Deshalb ist es dringend notwendig, jede Grünfläche zu erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass auf dem Gelände des ehemaligen Campus Bockenheim an der Robert-Mayer-Straße, das im Eigentum der ABG Frankfurt Holding steht, ein Gelände verkauft wird, um darauf ein Bürohochhaus zu errichten, und stattdessen an der Ginnheimer Landstraße eine für das Klima wichtige Grünfläche geopfert wird, um hier ein Studentenwohnheim zu errichten. Das frühere Polizeipräsidium an der Friedrich -Ebert-Anlage soll nach dem Vorbild des ehemaligen 4. Polizeireviers in der Wiesenhüttenstraße, das vom Land für die Nutzung als Studentenwohnheim kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, für den Bau eines Studentenwohnheims genutzt werden. Es kann nicht sein, das öffentliches Eigentum bewusst ungenutzt bleibt und somit als Spekulationsobjekt dem Verfall preisgegeben wird, während gleichzeitig dringend günstiger Wohnraum für Studenten benötigt wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 31.07.2017, M 146 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 146 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. 2. a) Die Vorlage OF 345/2 wird zurückgestellt, bis eine Vorstellung im Ortsbeirat erfolgt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, hierzu einen Vertreter des Magistrats in den Ortsbeirat einzuladen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 345/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und Piraten (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenKulturcampus: Positive Signale gehören dazu - Verfügbare Grundstücke zeitnah entwickeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2017, OF 335/2 Betreff: Kulturcampus: Positive Signale gehören dazu - Verfügbare Grundstücke zeitnah entwickeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Was ist geplant, um sowohl das Gebäude des ehemaligen gasgefeuerten Heizwerkes Gräfstraße auf dem Campus Bockenheim, das bereits seit Anfang 2015 (*) nicht mehr von der Goethe Universität genutzt wird, als auch das umgebende Grundstück für den notwendigen und zugesagten Bau von Wohnungen zu erschließen? 2. In welchem Zeitrahmen bewegen sich diese Planungen und ist dabei berücksichtigt, dass die umgebenden Grundstücke bis 2022 nicht als Bauflächen zur Verfügung stehen und daher die Entwicklung verfügbarer "Lückengrundstücke" zeitnah geboten ist? 3. Sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang die vom Ortsbeirat positiv eingeschätzte Möglichkeit, dieses Gelände ebenfalls Gruppen des gemeinschaftlichen Wohnens zur Realisierung anzubieten? Begründung: Bislang ist unklar, was mit diesem Grundstück und dem ehemaligen Heizwerk Gräfstraße geschehen soll. Das bereits seit Anfang 2015 freigezogene Gebäude (siehe u. a. Pressemeldung), dessen Funktionalität als Heizwerk komplett beendet ist, steht als Baufläche zur Verfügung. Es wird auf Wunsch der ABG noch von der Goethe-Universität verwaltet. Die Freifläche wird als Parkplatz von einem Autovermieter genutzt. Während brachliegende Gelände eine negative Ausstrahlung haben, kann mit der Bebauung deutlich werden, dass der Kulturcampus entwickelt und mit umfassender "Neuer Energie" belebt werden soll. * https://www.mainova.de/ueber_uns/presse/Neue_Energie_fuer_den_Campus_Bockenheim. html Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 21.08.2017, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 536 2017 Die Vorlage OF 335/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenToleranzzone besser Überwachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1817 entstanden aus Vorlage: OF 311/2 vom 31.05.2017 Betreff: Toleranzzone besser Überwachen Der Magistrat wird aufgefordert, die Toleranzzone an der Theodor-Heuss-Allee besser zu überwachen. Dabei sollte außerhalb der Toleranzzone insbesondere auf folgende Punkte geachtet beziehungsweise diese überprüft werden: 1. Keine Prostitution am Katharinenkreisel. 2. Keine Prostitution an den Bushaltestellen "Katharinenkreisel", "Phillip-Reis-Straße" und "Emser Brücke". 3. Aufenthaltsstaus beziehungsweise Arbeitsgenehmigung der Prostituierten. Begründung: Mehrfache Anwohnerbeschwerden, dass mittlerweile vermehrt Frauen als Straßenarbeiterinnen außerhalb der Toleranzzone ihrem Gewerbe nachgehen. Anrufe bei der Stadtpolizei halfen nicht, da diese personell unterbesetzt sind. Es wurde des Weiteren berichtet, das die Damen teilweise kein Deutsch können, sodass hier gegebenenfalls auch eine Unkenntnis über die Grenzen der Toleranzzone vorliegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2076 Beratung im Ortsbeirat: 2
Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich?
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 313/2 Betreff: Bis zu welchem Ausmaß/Umfang sind Befreiungen von geltenden B-Plänen in Frankfurt möglich? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bis zu welchem Ausmaß/Umfang durch die Verwaltung für einzelne Bauvorhaben Befreiungen von geltenden Bebauungsplänen erteilt werden können, und ab welchem Ausmaß/Umfang eine vorherige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung oder die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich ist. Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund der für die Bauvorhaben "Ludwig-Erhard-Anlage 2-8" und "Grüneburgweg 102" erteilten Baugenehmigungen. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 496 2017 Die Vorlage OF 313/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
Weiter lesenBaumaßnahme Ludwig-Erhard-Anlage 2-8
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2017, OF 312/2 Betreff: Baumaßnahme Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Liegen dem Magistrat Informationen vor, dass der Eigentümer des Objekts Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 seine Planung für das Neubauvorhaben überarbeitet und dabei die Höhe des Bauwerks deutlich zu reduzieren beabsichtigt? Wie bewertet der Magistrat die Tatsache, dass der Investor damit die erteilte Baugenehmigung der Stadt Frankfurt am Main hinsichtlich der Gebäudehöhe nicht vollumfänglich ausnutzt und sind ihm die Beweggründe des Investors bekannt? Sieht der Magistrat Anhaltspunkte dafür, dass seine Baugenehmigung wesentliche rechtliche Aspekte z.B. der Nachbarn nicht ausreichend berücksichtig hat und somit letztlich nicht rechtssicher erteilt wurde? Welche Konsequenzen zieht der Magistrat daraus im Hinblick auf weitere zukünftige Genehmigungsverfahren? Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 497 2017 Die Vorlage OF 312/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
Weiter lesenRad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Geförderter Wohnungsbau auf dem Campus Bockenheim (zurzeit Sammelunterkunft Labsaalgebäude)
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 279/2 Betreff: Geförderter Wohnungsbau auf dem Campus Bockenheim (zurzeit Sammelunterkunft Labsaalgebäude) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Um die vorgesehene 30 %-Quote an gefördertem Wohnraum auf dem Areal des Campus Bockenheim noch realisieren zu können, erfolgt der - nach Beendigung der Nutzung des Gebäudes als Sammelunterkunft - auf dem Labsaalgelände vorgesehene Bau von 66 Wohnungen ausschließlich im Rahmen des ersten Förderwegs. Begründung: Der vereinbarte Anteil geförderten Wohnraums bei der geplanten Nutzung des Campus Bockenheims erscheint aufgrund der bisher erfolgten Bebauung und des Verkaufs einiger Liegenschaften als nicht mehr gesichert. Die Äußerungen des Geschäftsführers der ABG in der Presse, wonach das Areal bis hin zur Emil-Sulzbach-Straße noch dem Campus Bockenheim zugeschlagen wird, lässt darauf schließen, dass die vorgesehene 15 %-Quote an Bebauung im ersten Förderweg auf dem Kerngebiet des Campus nicht mehr umzusetzen ist. Öffentlicher Besitz wurde privatisiert und dient nun der Schaffung hochpreisigen Wohnraums. Geförderter Wohnraum entsteht hier höchstens im Rahmen des sog. Mittelstands-programms. Der auf dem Labsaalgelände geplante Wohnungsbau sollte deshalb ausschließlich im ersten Förderweg erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 279/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD
Partei: LINKE.
Weiter lesenErgänzende Information über Parkraumangebot im Umfeld der Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2017, OM 1369 entstanden aus Vorlage: OF 226/2 vom 24.02.2017 Betreff: Ergänzende Information über Parkraumangebot im Umfeld der Leipziger Straße Vorgang: OM 737/16 OBR 2; ST 156/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 geeignete Stellen zu erarbeiten, an denen gut erkennbare/lesbare Hinweisschilder zu den Parkhäusern Ladengalerie Bockenheimer Warte an der Adalbertstraße, Parkhaus Bockenheimer Warte in der nördlichen Gräfstraße und zu den Parkplätzen Juliusstraße und Parkhaus Bockenheim in der Grempstraße aufgestellt werden können; 2. in Gesprächen mit dem Gewerbeverein Bockenheim für eine Kooperation zwischen Einzelhändlern und Parkhausbetreibern zu werben, die Rabatte für Parkgebühren zum Ziel hat und damit eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten erreicht. Begründung: Eine stärkere Annahme der Parkgelegenheiten kann den Suchverkehr im Umfeld der Leipziger Straße reduzieren. Da der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 156 zudem eine Information über das öffentliche Parkraumangebot für sinnvoll hält, fehlen zu den in der Stellungnahme genannten ergänzenden Beschilderungen noch hierfür geeignete Standorte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 737 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 156 Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1016 Antrag vom 05.10.2017, OF 412/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.10.2017, OIB 139 Antrag vom 09.10.2020, OF 1218/2 Auskunftsersuchen vom 26.10.2020, V 1797 Aktenzeichen: 66 3
Bauvorhaben Westend Ensemble
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 212/2 Betreff: Bauvorhaben Westend Ensemble Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich des Bauvorhabens in der Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Schallschutzmaßnahmen wurden seitens des Magistrats für die anstehenden Entkernungsarbeiten am Bestandsgebäude beauflagt? 2. Wie viele Stellplätze wurden für welche Anzahl von Wohnungen beauflagt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 333 2017 Die Vorlage OF 212/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Ampelanlage Mendelssohnstraße/Westendstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2016, OF 191/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Ampelanlage Mendelssohnstraße/Westendstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Kreuzung Mendelssohnstraße/Westendstraße zu entfernen und die Kreuzung mit Zebrastreifen zu versehen. Begründung: Das relativ geringe Verkehrsaufkommen rechtfertigt keine Ampelanlage, da zudem wegen der Einbahnstraßen gar nicht alle Straßen von jeder Richtung mit dem Auto befahren werden können. Das Problem der Ampelanlage ist, dass sie eine so lange Reaktionszeit hat, dass die meisten Fußgänger und Radfahrer (ohne Kinder) sie missachten und bei Rot die Kreuzung passieren. Dadurch erhöht sich natürlich die Unfallgefahr. Es handelt sich bei der Kreuzung zwar um einen Schulweg, aber es muss berücksichtigt werden, dass die meisten anderen Kreuzungen im südlichen Westend auch keine Ampelanlagen haben, obwohl sie Schulweg sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 191/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenDas Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.10.2016, OA 86 entstanden aus Vorlage: OF 127/2 vom 11.10.2016 Betreff: Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das um 1890 erbaute Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage (inklusive des Schornsteins) unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: Bei dem Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/ Senckenberganlage handelt es sich um das letzte erhaltene Industriedenkmal des Westends. Das um 1890 gebaute viergeschossige Gebäude wird einseitig durch einen resalitartigen Kopfbau begrenzt. Der Schornstein zeichnet sich durch ein Klinkermuster aus, das an die Muster der ehemaligen Spielkarten erinnert. Die Backsteinfassade hat Segmentbogenfenster mit Lisenen und wird unter dem Traufgesims durch kleinere Fenster verbunden. In der ehemaligen Druckerei Dondorf wurden früher Spielkarten, Lampenschirme, Wertpapiere und Banknoten hergestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2017, B 50 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird abgelehnt. Abstimmung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 86 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 869, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 60 3
Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 15.09.2016 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen, sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand (Bild 1); 2. den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 3. das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 4. den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 3); 5. eine farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, vorzunehmen, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild "Fahrradweg" mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild "Fahrradweg/Fußgänger" und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinterliegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle, vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Umrüstung von Straßenlaternen im Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 140/2 Betreff: Umrüstung von Straßenlaternen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie sind der aktuelle Umsetzungsstand und das geplante weitere Vorgehen bezüglich der Umrüstung der Straßenlaternen (insbesondere "alter" Gaslaternen) im Westend? 2. Wie sind Beschwerden von Bewohnern zu bewerten, dass die Beleuchtung der neuen LED-Laternen als deutlich zu hell wahrgenommen wird? 3. Werden defekte "alte" Straßenlaternen in der Zeit bis zum Austausch gegen LED-Leuchten nicht mehr repariert, auch wenn dies bedeutet, dass in manchen Straßen wie z .B. Arndtstraße, Westendstraße oder Savignystraße jede zweite oder dritte Straßenlaterne nicht funktionsfähig ist? Begründung: Offenkundig verläuft die Umrüstung der Straßenlaternen nicht problemlos. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 231 2016 Die Vorlage OF 140/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass jeweils für das Wort "Westend" die Worte "Ortsbezirk 2" und in Punkt 2. die Funckstraße eingefügt werden. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 GRÜNE und FDP
Partei: CDU
Weiter lesenStraßenstrich Hanauer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2016, OM 321 entstanden aus Vorlage: OF 39/11 vom 14.06.2016 Betreff: Straßenstrich Hanauer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Duldung des Straßenstrichs Hanauer Landstraße zwischen den Hausnummern 443-447 (Fahrbahn stadteinwärts) zu widerrufen und den Straßenstrich umgehend abzuschaffen. Begründung: Prostitution und die erfahrungsgemäß damit einhergehende Kriminalität wertet den Stadtteil allgemein ab. Der Straßenstrich an der Theodor-Heuss-Allee sowie das Bahnhofsgebiet stellen ein ausreichendes Angebot an Prostitution in Frankfurt dar. Im Ortsteil Fechenheim sind ohnehin bereits einschlägige Etablissements vorhanden, weshalb eine weitere Duldung des Straßenstrichs überflüssig und nicht notwendig erscheint. Ebenfalls zu bedenken ist, dass das Sicherheitsempfinden von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern, welche insbesondere in den Sommermonaten durchaus noch bei Tageslicht den Straßenstrich passieren müssen, leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1360 Aktenzeichen: 32 0
Keine Befreiungen für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion. Änderung der Art der baulichen Nutzung von Fläche für Gemeinbedarf Post zu Allgemeinem Wohngebiet nur unter dem derzeitigen Maß der baulichen Nutzung und Erstellung eines objektbezogenen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2016, OF 16/2 Betreff: Keine Befreiungen für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion. Änderung der Art der baulichen Nutzung von Fläche für Gemeinbedarf Post zu Allgemeinem Wohngebiet nur unter dem derzeitigen Maß der baulichen Nutzung und Erstellung eines objektbezogenen Bebauungsplans. Für die bessere wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks als Wohngebiet Schaffung von 30 Prozent Öffentlich geförderten Wohnungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Es wird für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion Friedrich Ebert Anlage 60 - 68 ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. 2. Für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion Friedrich Ebert Anlage 60-68, wird eine Nutzungsänderung von Sondergebiet Post auf Allgemeines Wohngebiet festgesetzt 3. Auf die Erhöhung der Nutzungsziffern, z.B. von 12 auf 16 Stockwerke wird verzichtet. 4. Als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks wird mit dem Investor ein Vertrag geschaffen, der Regelt, das auf dem Grundstück 30 % öffentliche Wohnungen entstehen. Begründung: Das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion, Friedrich Ebert Anlage 60-68, welches sich bis zur Privatisierung der Post in öffentlich rechtlichem Besitz befand, beantragt der Investor eine Änderung der Art der baulichen Nutzung. Es wird beantragt, das Baugrundstück für Gemeinbedarf Post zum Allgemeinem Wohngebiet umzuwandeln. Es soll für das Grundstück wie bei dem ehemaligen Hochtief-Hochhaus und dem Gelände des Opernturms ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt werden Weiterhin soll auf dem Grundstück eine Erhöhung der Ausnutzung von 12 Geschossen zu 16 Geschossen nach mehreren Verkäufen zur besseren wirtschaftlichen Verwertbarkeit genehmigt werden. Da das südliche Westend und hier die Gegend um die Senckenberganlage, Ludwig Erhardt Anlage und Friedrich Ebert Anlage schon aus vielen Hochhausstandorten besteht, ist nicht zu erklären, warum hier ein neuer Hochhausstandort geschaffen werden soll. Hochpreisige Eigentumswohnungen und teure Boarding Houses für Wochenendheimkehrer gibt es in Frankfurt schon genug. Was fehlt sind in Frankfurt günstige Wohnungen. Um diese zu schaffen, soll der Investor wie bei anderen Wohnungsbauprojekten in Frankfurt als Ausgleich für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit des Grundstücks durch die Nutzungsänderung 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau ausweisen. Anlage Oberpostdirektion (ca. 7,6 MB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 25/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenNach Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 569 (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte) ist der derzeitige Stand der Durchführung des Plans auf einer öffentlichen Bürgeranhörung der Bevölkerung darzulegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2016, OF 15/2 Betreff: Nach Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 569 (Senckenberganlage/Bockenheimer Warte) ist der derzeitige Stand der Durchführung des Plans auf einer öffentlichen Bürgeranhörung der Bevölkerung darzulegen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Nach der Rechtskraft des Bebauungsplan Nr. 569 für den Kulturcampus Frankfurt wird der derzeitige Stand der Planung der Bevölkerung in einer öffentlichen Bürgeranhörung erläutert. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 569 Senckenberganlage / Bockenheimer Warte ( Kulturcampus Frankfurt ) ist nun rechtskräftig und es kann aufgrund seiner Festsetzungen gebaut werden. Die einzigen Bauten in Bau oder direkter Planung sind das Philosophicum und das neue 4 Sterne Hotel mit Boarding House auf dem Gelände des ehemaligen AFE Turmes. Bei allen weiteren Baugebieten steht eine weitere Realisierung noch nicht fest oder in weiter Ferne wie die Hochschule für Musik und Darstellende Künste. Auf einer öffentlichen Bürgeranhörung soll nun dargelegt werden, wie die weitere Planung für das Gebiet des Bebauungsplans aussieht, z.B. für das Studierenden- Haus ( Haus der offenen Kulturen ) . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 15/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenAreal südlich Robert-Mayer-Straße mit Vernunft und Augenmaß beplanen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2016, OF 855/2 Betreff: Areal südlich Robert-Mayer-Straße mit Vernunft und Augenmaß beplanen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Planung für das Areal südlich der Robert-Mayer-Straße (ehemals AfE_Standort und Umgebung) mit folgender Zielsetzung zu überarbeiten: 1. Begrenzung der Bauhöhen auf unterhalb der Blickachse von der Sternwarte zur Oberkante des Marriott-Hotels. 2. Verringerung des Büroanteils zugunsten von freifinanziertem, aber preiswertem Wohnraum. 3. Begrenzung des Hotelanteils und der Hotelqualität auf den real zu erwartenden Bedarf des Kulturcampus. Begründung: 1. Jahrelang war die Sternwarte durch den AfE-Turm benachteiligt, der einen großen Teil ihres Sichtfeldes verstellte. Diese Benachteiligung sollte nun nicht erneut und sogar verstärkt hergestellt werden. Naturwissenschaftliche Volksbildung ist ein wesentlicher Teil europäischer Kultur, und keine willkürlich zu benachteiligende Verfügungsmasse. Nur Kulturbanausen vernachlässigen die Naturwissenschaften, die ein zentraler Teil europäischer Kultur sind. 2. In Frankfurt stehen über 1,6 Millionen m2 Büroraum leer; die Situation ist so gravierend, daß inzwischen vielfach Büroraum zu Wohnraum umgewandelt wird. Gleichzeitig wird der Mangel an preiswertem Wohnraum für Normalverdiener immer bedrückender, also für Menschen, die mehr als das sozial anspruchsberechtigende Minimum verdienen, aber sich auch nicht die in großer Zahl - und fast ausschließlich - in den letzten Jahren erstellten Luxuswohnungen leisten können, da ihnen das Millionenvermögen oder mindestens das Bankdirektorengehalt dazu fehlt. 3. Frankfurt hat mehr als genug Hotels; die Auslastungen liegen in der Regel unter 50%. Deshalb wäre allenfalls der Bau eines kleinen, preiswerten Hotels für den Bedarf der Gäste des Kulturcampus vertretbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 51. Sitzung des OBR 2 am 15.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 855/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenBei der Umgestaltung des Karlsplatzes auch an die Radfahrenden denken!
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2016, OA 704 entstanden aus Vorlage: OF 722/1 vom 19.01.2016 Betreff: Bei der Umgestaltung des Karlsplatzes auch an die Radfahrenden denken! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Übergangsbereich des von Norden kommenden Radweges zum Karlsplatz, siehe Abbildung, mit dem Ziel einer direkten Führung des Radweges überarbeitet wird. Begründung: Es handelt sich um einen Zweirichtungsradweg, der auch Teil der Fahrradrouten Bockenheim - Museumsufer ist und daher stark befahren wird. Von Norden aus der Westendstraße kommend, werden Radfahrende zuerst nach rechts, direkt zum entgegenkommenden Autoverkehr in der Karlstraße geführt und müssen dann nach links auf den Platz abbiegen. Dies ist unsinnig und gefährlich, der Radweg sollte möglichst geradlinig über den Karlsplatz geführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.11.2015, M 185 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2016, B 125 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 704 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (M 185 und OA 704 = Annahme) Stv. Dr. Dr. Rahn (M 185 = Annahme, OA 704 = vereinfachtes Verfahren) Stv. Krebs (M 185 und OA 704 = Enthaltung) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Der Vorlage M 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 704 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn gegen LINKE. (= Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, BFF und Stv. Dr. Dr. Rahn (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und Stv. Ochs (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 185 und OA 704 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6755, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 66 2
Finanz- und Postversorgung im Kuhwald/Rebstock
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4535 entstanden aus Vorlage: OF 763/2 vom 30.08.2015 Betreff: Finanz- und Postversorgung im Kuhwald/Rebstock Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Rebstock Projektgesellschaft und den Bauherren und Eigentümern der Gebäude im Rebstock zu verhandeln, wie eine Versorgung mit Finanz- und Postdienstleistungen sichergestellt werden kann. Diese Verhandlungen sollen folgende Punkte berücksichtigen: 1. Postbank Finanzcenter mit Postdienstleistungen, 2. Post-Shop mit Annahme und Abholung von Briefen und Paketen, 3. Ansiedlung von Geldautomaten (Sparkasse, Cash Group, CashPool), 4. Packstation von DHL. Als möglicher Standort könnte auch der entstehende Tegut-Markt in Betracht kommen. Begründung: Derzeit gibt es im Rebstock, im Kuhwald, in der City-West und im Europaviertel keine Versorgung mit Postdienstleistungen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Briefe im Postbank Finanzcenter in Bockenheim abholen. Die Pakete werden jedoch im Post-Shop in der Ludwig-Erhard-Anlage zum Abholen hinterlegt. Teilweise müssen dann beide Filialen aufgesucht werden, um alle Briefe und Pakete abzuholen. Eine Versorgung mit Bargeld ist nur in der City-West möglich, im Rebstock, im Kuhwald und im Europaviertel fehlt die Bargeldversorgung komplett. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 70 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 907 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92 31
Bockenheimer Hortplätze 2016
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2015, OF 771/2 Betreff: Bockenheimer Hortplätze 2016 Der Magistrat wird beauftragt, in seinen Bemühungen zur Schaffung von Bockenheimer Hortplätzen fortzufahren und zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich hier weitere Angebote zur Verfügung stellen lassen. Konkret sollen hierzu (gegebenenfalls provisorische) Möglichkeiten am Kulturcampus (in Sonderheit die ehemalige Professorenvilla in der Georg-Voigt-Straße 10/12) sowie die diesbezügliche Eignung zur Umwidmung der sogenannten Rotkreuz-Baracke nebst dahinterliegender Garagenanlage im Bereich des Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) untersucht werden. Insgesamt sollten 40 neue Hortplätze zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Es ist aufgrund der vorliegenden Zahlen zu erwarten, dass auch zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 eine erhöhte Nachfrage nach Hortplätzen in Bockenheim besteht, die durch das vorhandene Angebot nicht befriedigt werden kann. Mithin werden sich neuerlich Eltern mit der existentiellen Situation konfrontiert sehen, Jobs, durch die eigentlich innerstädtische Mieten finanziert werden müssten, zwecks Kinderbetreuung aufzugeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 771/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDie Straßenbahnlinie 17 - Probleme ohne Ende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2015, OM 4402 entstanden aus Vorlage: OF 743/2 vom 18.08.2015 Betreff: Die Straßenbahnlinie 17 - Probleme ohne Ende Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der traffiQ und der VGF auf die Lösung folgender Probleme hinzuwirken: 1. Fahrausfälle und massive Verspätungen seit der Verlängerung nach Neu-Isenburg Stadtgrenze; 2. ü berfüllte Fahrzeuge durch nicht bedarfsgerechte Takte in den Abendstunden; 3. unklimatisierte Fahrzeuge. Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel im Winter und nun im Sommer gibt es immer häufiger Beschwerden. Die Mitbürgerinnen und Mitbürger äußern ihren Unmut über die Fahrausfälle und Verspätungen, die die VGF schon seit neun Monaten nicht in den Griff bekommt. Die Fahrplanausdünnung in den Abendstunden zum kleinen Fahrplanwechsel führte zu überfüllten Bahnen. Durch den Einsatz von R-Wagen (nicht klimatisiert) zu ca. 90 Prozent und durch überfüllte Fahrzeuge kam es wiederholt vor, dass die Fahrer die Fahrgäste ab der Haltestelle "Varrentrappstraße" gebeten haben, doch auf die nachfolgende Linie 16 zu warten, da in dem Fahrzeug keiner mehr transportiert werden könne. Im Zuge der Green City Frankfurt sollte die Bevölkerung animiert werden, den ÖPNV zu benutzen, und nicht verschreckt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1718 Aktenzeichen: 92 11
Mehr Raum für Kultur - Das neue Tibethaus in Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.06.2015, OA 653 entstanden aus Vorlage: OF 705/2 vom 12.06.2015 Betreff: Mehr Raum für Kultur - Das neue Tibethaus in Frankfurt am Main Vorgang: OA 569/14 OBR 2; ST 330/15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die faire Mietzinsfindung zwischen dem Kulturinstitut Tibethaus Deutschland e. V. und der ABG Frankfurt Holding für das Objekt "Professorenvilla Georg-Voigt-Straße 4" zu unterstützen. Hierbei sollen Möglichkeiten gefunden werden, die Miethöhe dem wirtschaftlichen Spielraum des Tibethauses anzupassen. Insbesondere sollen Aspekte der Kostenmiete, der Sozialrendite, der Förderung aus öffentlichen und privaten Programmen für kulturelle Einrichtungen sowie steuerliche Möglichkeiten - resultierend aus der Gemeinnützigkeit des Vereins - berücksichtigt werden. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330, hat sich nun die Option eröffnet, dass das Tibethaus eine der ersten Kulturinstitutionen ist, die auf den Kulturcampus ziehen wird. Das Tibethaus ist bereit, in Eigenleistung seiner Mitglieder die Villa - dort, wo es sinnvoll und möglich ist - instand zu setzen, und hat zur Unterstützung des Projektes bereits einen Förderverein gegründet. Das Tibethaus arbeitet kostendeckend, seine Gemeinnützigkeit wurde erst kürzlich von den Finanzbehörden bestätigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2014, OA 569 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 14 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 08.07.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 10.09.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 653 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.09.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 653 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 01.10.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 653 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) RÖMER (= Enthaltung) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.10.2015, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 653 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6404, 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 08.10.2015 Aktenzeichen: 41
Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4019 entstanden aus Vorlage: OF 665/2 vom 02.04.2015 Betreff: Milieuschutz als wirksame städtebauliche Maßnahme zum Schutz vor Verdrängung und sozialen Strukturveränderungen verstärkt kommunizieren und kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, 1. über die Möglichkeiten des Milieuschutzes hinsichtlich des Erhalts von preiswertem Wohnraum und gemischter Bevölkerungsstrukturen in Informationsveranstaltungen vor Ort - hier jeweils für die Bereiche der Erhaltungssatzungen in Bockenheim und im Westend - verstärkt zu informieren. Zusätzlich sollte eine offene Beratung in Kooperation mit dem Ortsbeirat und den Mieterinitiativen den Bewohnern Gelegenheit geben, von einem effektiven Milieuschutz zu profitieren; 2. sicherzustellen, dass durch ausreichende personelle Ausstattung Bauanträge und Bauausführung intensiv geprüft und kontrolliert werden können und damit der Genehmigungsvorbehalt im Sinne der Milieuschutzsatzungen angewandt werden kann; 3. die Grenzen des Gebietes zu überprüfen und zu berichten, warum die an das jetzt festgelegte Milieuschutzgebiet angrenzenden Bereiche für die Erhaltungssatzungen Bockenheim I und II, etwa Sophienstraße oder Hedwig-Dransfeld-Straße, Franz-Rücker-Allee und damit der gesamte Bereich von der Grenze Grüneburgpark bis zum Westbahnhof, Ginnheimer Landstraße und Gräfstraße, bislang nicht als schützenswert eingestuft wurden, obgleich sie sowohl baulich als auch von der Bevölkerungsstruktur her durchaus unterschiedlich und schützenswert erscheinen. Begründung: Während die Öffentlichkeit dem Milieuschutz grundsätzlich positiv gegenübersteht, bleiben doch Fragen hinsichtlich der Kriterien. Es besteht ein großes Bedürfnis nach Beratung und Information hinsichtlich der Möglichkeiten, aber auch der Grenzen des Milieuschutzes. Es bestehen zudem Bedenken aufgrund von Erfahrungen im Westend, dass gut gemeint noch nicht gut ist, weil die personelle Ausstattung nicht ausreicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1004 Aktenzeichen: 61 00
Happy Birthday: 30 Jahre Bebauungsplan Senckenberganlage/Bockenheimer Warte (Kulturcampus Frankfurt) und 125 Jahre ABG Frankfurt Holding (Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen); Die Planungen des Kulturcampus Frankfurt gemäß sozialer Erfordernisse un
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3848 entstanden aus Vorlage: OF 621/2 vom 19.01.2015 Betreff: Happy Birthday: 30 Jahre Bebauungsplan Senckenberganlage/Bockenheimer Warte (Kulturcampus Frankfurt) und 125 Jahre ABG Frankfurt Holding (Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen); Die Planungen des Kulturcampus Frankfurt gemäß sozialer Erfordernisse und gemäß der Gründungsprinzipien der ABG fortschreiben Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. in jedem Baugebiet mit Wohnungsbau die entsprechenden öffentlich geförderten Wohnungen gebaut werden; 2. Jugendeinrichtungen geschaffen werden, um dem ständigen Zuzug von Familien mit Kindern und dem Fehlen von Jugendeinrichtungen i m Westend gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 657 Aktenzeichen: 92 40
Ersatzverkehr der Straßenbahnlinie 17 und Buslinie 50 im Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3852 entstanden aus Vorlage: OF 633/2 vom 20.01.2015 Betreff: Ersatzverkehr der Straßenbahnlinie 17 und Buslinie 50 im Ortsbezirk 2 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in Zusammenarbeit mit dem RMV, der traffiQ und den beauftragten Verkehrsunternehmen eine Verbesserung der Kundeninformation erreicht wird. Die soll insbesondere in folgenden Punkten passieren: - Sprachqualifikation des Fahrpersonals in der deutschen Sprache verbessern; - Schulung des Fahrpersonals bezüglich der Ortskunde der gefahrenen Linie (Umsteigemöglichkeiten/Alternativen); - Aushänge über Verkehrseinschränkungen in verständlicher Form; - genaue Beschilderung der Ersatzhaltestellen. Dem Ortsbeirat 2 ist über die Maßnahmen zu berichten. Begründung: Bei dem letzten Ersatzverkehr der Straßenbahnlinie 17 vom 17.11.2014 bis 21.11.2014 gab es massiv Beschwerden der Anwohner über die unverständlichen Aushänge sowie Verständigungsschwierigkeiten mit den Busfahrern in den Ersatzbuslinien. Auch die per E-Mail versprochen Maßnahmen des RMV wurden während des Ersatzverkehres nicht umgesetzt. Viele Fahrgäste sind an Ersatzhaltestellen ausgestiegen und wussten nicht, wie sie nun zu der gewünschten Haltestelle kommen, da der Busfahrer mangels Ortskenntnissen ihnen auch nicht weiterhelfen konnte. Bei den Baumaßnahmen im Westend wurde der Bus der Linie 50, welche seit dem Fahrplanwechsel von der Deutschen Bahn betrieben wird, umgeleitet. Die Fahrgäste mit dem Ziel Westend waren irritiert, dass der Bus durch die Senckenberganlage gefahren ist. Der Linienbetreiber hatte weder die Fahrgastanzeigen angepasst noch waren die Busfahrer aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse in der Lage, den Fahrgästen zu sagen, warum der Bus eine Umleitung gefahren ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 743 Aktenzeichen: 92 14
Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2015, OM 3849 entstanden aus Vorlage: OF 622/2 vom 20.01.2015 Betreff: Gut erreichbare Sammelbehälter für Elektroschrott auch im Ortsbezirk 2 aufstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auch im Ortsbezirk 2 Sammelboxen für Elektroschrott und elektronische Kleinteile aufgestellt werden. Hierbei ist besonders zu berücksichtigen, dass die Standorte gut erreichbar und vom Umfeld her gut geeignet sind. Daher ist bevorzugt an Aufstellungen in der Nähe von Supermärkten bzw. neben Glascontainern zu denken. Beispielhaft seien in diesem Zusammenhang erwähnt: Der neue REWE-Supermarkt in der Gräfstraße, dem Westbahnhof oder auch die Fläche neben den Glascontainern nahe der Sportuni in der Ginnheime r Landstraße. Weitere Standortvorschläge können in Kooperation mit dem Ortsbeirat 2 gefunden werden. Begründung: Laut Presseberichterstattung (Frankfurter Rundschau vom 16.12.2014) haben bislang einzelne Kommunen im Rhein-Main-Gebiet (Offenbach, Darmstadt und auch Frankfurt mit derzeit sieben Standorten, weitere Angaben hierzu unter: http://www.fes-frankfurt.de/buerger/entsorgung/abfallentsorgung) mit der Aufstellung von Sammelboxen für Elektroschrott offenbar immer dann gute Erfahrungen gemacht, wenn Erreichbarkeit und Umfeld stimmten. Da die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) in diesem Zusammenhang bereits bekundet hat, die Anzahl der bisherigen Standorte auszuweiten, erscheint es wünschenswert, dass auch Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks 2 von diesem neuen Entsorgungsangebot stärker profitieren. Es bleibt weiterhin möglich, alte Elektroteile zu den Wertstoffhöfen zu bringen. Foto: FES Nach FES-Angaben ist eine Box in etwa so groß wie ein Altkleidercontainer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 679 Antrag vom 02.01.2017, OF 186/2 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1077 Aktenzeichen: 79 4
Das „Parken“ auf der Grünanlage Westendstraße/Ecke Beethovenstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3768 entstanden aus Vorlage: OF 601/2 vom 15.12.2014 Betreff: Das "Parken" auf der Grünanlage Westendstraße/Ecke Beethovenstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise Poller, Fahrradständer oder der Neupflanzung von Bäumen, das Parken auf der Grünanlage zu verhindern. Begründung: Der obere Teil der Grünanlage wird regelmäßig von Fahrzeugen (siehe Bild) "beparkt". Hierdurch wird der Belag der Grünanlage in Mitleidenschaft gezogen. Anlage 1 (ca. 60 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 522 Aktenzeichen: 32 4
Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als Themenspielplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2015, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 610/2 vom 29.12.2014 Betreff: Gestaltung des Tilly-Edinger-Platzes als Themenspielplatz Der Magistrat wird gebeten, den ehemaligen Theodor-W.-Adorno-Platz, jetzt Tilly-Edinger-Platz, in Abstimmung mit den zuständigen Kinderbeauftragten in einen zu Tilly Edingers Forschungsprojekten und thematisch zum Senckenbergmuseum/-institut gehörenden themenbezogenen Spielplatz umzugestalten. Begründung: Nach Rücksprache mit der für Bockenheim zuständigen Kinderbeauftragten wird der Vorschlag gemacht, den Tilly-Edinger-Platz als Spielplatz zu gestalten, da sich in der näheren Umgebung kein Spielplatz befindet. Um die räumliche Nähe zum Senckenbergmuseum und den sachlichen Bezug zu Tilly Edingers Forschungen in die Gestaltung einfließen zu lassen, sollten das Senckenberginstitut und der Biograf Tilly Edingers, Dr. Gerald Kreft vom Edinger-Institut, in die Planung mit einbezogen werden. Thematisch böte sich beispielsweise der Bezug auf Tilly Edingers pionierhafte Untersuchung zur Evolution des Pferdegehirns an. Ursprünglich waren diese Tiere etwa so groß wie Katzen oder Hunde. Eine Reihe zunehmend mächtigerer Pferdekörper würde nicht nur eine Idee der Evolution, sondern ein bespielbares Kletterobjekt für Kinder unterschiedlicher Alters darstellen. Als Gegenstück zum Riesendinosaurier in der Senckenberganlage entstünde so im Umkreis des Senckenbergmuseums eine Art naturhistorisches Ensemble, das dem gesamten Viertel ein einzigartiges Gepräge geben würde. Die Finanzierung könnte, über kommunale Mittel hinaus, durch private Sponsoren, Stiftungen und öffentliche Sammlungen sichergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.02.2015, V 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 594 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1692 Antrag vom 02.01.2018, OF 470/2 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2648 Antrag vom 30.05.2019, OF 827/2 Aktenzeichen: 67 0
Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2014, OF 604/2 Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße wird solange zurückgestellt, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipziger Straße/ Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist. Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipzigerstraße/ Adalbertstraße sowie der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang, das bedeutet, dass frühestens in ca. 20 Jahre eine andere Verkehrsführung ohne neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2015 Die Vorlage OF 604/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenÜberprüfen der Verkehrsführung von Adalbertstraße und Gräfstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2014, OF 593/2 Betreff: Überprüfen der Verkehrsführung von Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbereirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen der Magistrat wird aufgefordert den Kreuzungsbereich von Adalbert-und Gräfstraße an der Bockenheimer Warte mit dem Ziel zu überprüfen, Abbiegemöglichkeiten für den KFZ-Verkehr jeweils aus der Gräfstraße in die Adalbert-und Leibziger-straße sowie durchgehende Verkehrsbeziehungen auf der Gräfstraße zu ermöglichen. Hierzu soll auch die Einrichtung eines Kreisverkehrs oder einer Kreisverkehr-ähnlichen Lösung überprüft werden. Der Magistrat wird gebeten die ggf. altrnatien Ergebnisse vorzustellen. Begründung: Mit dem Beschluss des Bebauungsplanes B569 werden die Nutzungen, die Bebauungen und Beziehungen des Gebietes neu beschrieben. Die Fortschreibung des Bebauungsplanes in konkretes Handeln sollte die Verkehrsituationen in den angrenzenden Gebieten des Bebauungsplanes ebenso überprüfen. Derzeit ist die durchgängige Verkehrsbeziehung in der Gräfstraße sowie die Abbiegemöglichkeiten aus der Adelbertstraße in die Fortsetzung der Bockenheimer Landstraße nicht bzw. teilweise gegeben. Hieraus entstehen verkehrliche Nutzungen von anderen Straßen oder Straßenbereichen, die vermeidbar sein sollten - vernetzte Straßen vermindern den Verkehrsfluss, Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 593/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenKulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu!
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2014, OA 569 entstanden aus Vorlage: OF 566/2 vom 17.10.2014 Betreff: Kulturcampus - Das Tibethaus gehört dazu! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass dem Tibethaus Deutschland e. V. eine der seit geraumer Zeit leer stehenden ehemaligen Professorenvillen in der Georg-Voigt-Straße zur Nutzung als Kulturinstitut zum Kauf oder zur Miete angeboten wird. Begründung: Seit 2005 befindet sich das erste Tibethaus Deutschlands in Frankfurt-Bockenheim. Gegründet in der Tradition der weltweiten Tibethäuser, steht es unter der Schirmherrschaft des 14. Dalai Lama. Das Haus orientiert sich an den Prinzipien Offenheit, Toleranz und Vielfalt. Es versteht sich als gesellschaftlich relevantes Kulturinstitut, welches jedem, Buddhisten wie Nichtbuddhisten, offensteht. Es werden Veranstaltungen und Informationen in den Bereichen Buddhismus, Persönlichkeit und Gesellschaft, Kunst und Kultur sowie Wissenschaft geboten. Wie in der 28. Sitzung des Ortsbeirates 2 am 25. November 2013 von Vertretern des Tibethaus Deutschland e. V. geäußert wurde, wird hierfür nun ein eigenes Haus in Frankfurt am Main gesucht, in dem sich genug Platz für Seminare, Ausstellungen, das Tibet-Museum und die internationale tibetische Bibliothek findet. Gewünscht wird hierzu ein Objekt mit einer Nutzfläche von 500 bis 900 Quadratmetern. Der Ortsbeirat 2 spricht sich gerne dafür aus, dass das Tibethaus dem Ortsbezirk 2 erhalten bleibt. Der Dalai Lama, geistliches Oberhaupt der Tibeter und Träger des Friedensnobelpreises, immerhin im 80. Lebensjahr, hat sein Erscheinen bei einer Neueröffnung des Tibethauses schon zugesagt. Mag also Ministerpräsident Volker Bouffier in seiner Amtszeit neuerlich den Dalai Lama im Tibethaus begrüßen dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 330 Anregung vom 29.06.2015, OA 653 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 12.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 58 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 569 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD gegen LINKE. (= Annahme) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) RÖMER (= Annahme) Piraten (= Ablehnung) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 569 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Ablehnung) 24. Sitzung der KAV am 12.01.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 569 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 5363, 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.12.2014 Aktenzeichen: 61 0
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