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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Konkrete Planung der neuen Fahrspuraufteilung auf der Friedberger Landstraße

13.05.2020 · Aktualisiert: 09.09.2020

Antrag vom 13.05.2020, OF 864/3 Betreff: Konkrete Planung der neuen Fahrspuraufteilung auf der Friedberger Landstraße Im Sommer soll der Radstreifen auf der Friedberger Landstraße bis zum Friedberger Platz eingerichtet werden. Dies wirft einige Fragen bzgl. der Fahrspurreduzierung auf. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird aufgefordert vor Umsetzung weiterer Markierungsmaßnahmen auf der Friedberger Landstraße den Ortsbeirat 3 über die Planungen zu informieren und in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: Wo genau werden die Fahrspuren jeweils von 2 auf 1 Fahrspur reduziert stadtein- und stadtauswärts? Zum Beginn der Einspurigkeit ist die Rückstaugefahr sicherlich am Größten, wie wirkt sich das stadteinwärts ggfls. auf den ÖPNV im Bereich der Haltestelle am Friedberger Platz aus? Wie wird der Linksabbieger in die Bornheimer Landstraße berücksichtigt? Sind im Bereich Mathias-Beltz-Platz Veränderungen bei den Fahrspuren geplant, wenn ja welche? Wie wird der Linksabbieger in die Neuhofstraße berücksichtigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2020, OF 931/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 864/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 864/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 864/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 931/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 931/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anhörung Verkehr

10.03.2020 · Aktualisiert: 24.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5877 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 24.02.2020 Betreff: Anhörung Verkehr Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine Anhörung zum Thema "Verkehr in den nordöstlichen Stadtteilen Bonames, Berkersheim, Eckenheim, Frankfurter Berg und Preungesheim" durchzuführen. Von besonderem Interesse sind dabei folgende Punkte: 1. Schutz der Bürgerinnen und Bürger; 2. Schutz von landwirtschaftlichen Flächen sowie von Grün-, Naturschutz- und Naherholungsflächen; 3. ganzheitliche schonende Verkehrsplanung, auch bezüglich Schnellradwegen; 4. klare Regeln für Bauverkehre (bezüglich des Aufstellens und Einhaltens, auch beim S 6-Ausbau); 5. umgehende Informationen für den Ortsbeirat 10 sowie umgehende Abstimmungen mit diesem; 6. Halten des Verkehrs auf Hauptstraßen (unter anderem der Friedberger Landstraße); 7. Vermeidung von Staus; 8. Umsetzung der fehlenden Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße; 9. Ausbau des ÖPNV einschließlich der Beschleunigung der Realisierung von Park-and-ride-Plätzen; 10. Vermeidung von Durchgangsverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1246 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachfrage zur OM 4693

20.02.2020 · Aktualisiert: 20.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 entstanden aus Vorlage: OF 791/3 vom 03.01.2020 Betreff: Nachfrage zur OM 4693 Vorgang: OM 4693/19 OBR 3; ST 1752/19 Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Antwort auf die Anregung OM 4693 vom 16.05.2019 nachzureichen. In der Anregung wurde um eine Prüfung der Entsiegelung des Straßenteilstücks auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße gebeten. Mit der Stellungnahme ST 1752 vom 09.09.2019 wurde dem Ortsbeirat 3 lediglich mitgeteilt, dass in der vorgesehenen Frist keine Antwort auf die Vorlage erfolgen konnte. Bis heute blieb der Magistrat eine richtige Stellungnahme schuldig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1144 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

Anregung vom 20.02.2020, OA 539 entstanden aus Vorlage: OF 821/3 vom 29.01.2020 Betreff: Erhalt typischer Gebäude im östlichen Nordend Das östliche Nordend zwischen Friedberger Landstraße, Bornheimer Landstraße, Sandweg und Anlagenring war früher geprägt von sog. "Gartenhäusern". Gebäude, die im Zuge der Stadterweiterung auf den freien Flächen jenseits der damaligen Stadtgrenze entstanden sind. Viele dieser Häuser sind in den letzten Jahren bereits verschwunden, wenige sind noch erhalten. Nachdem das Gebäude Alleenring/Ecke Arnsburger Straße jetzt doch unter Denkmalschutz gestellt werden konnte und damit erhalten bleibt, möchte der Ortsbeirat 3 erneut den Versuch unternehmen, die letzten "Gartenhäuser" im östlichen Nordend dauerhaft zu erhalten. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wie sich dauerhaft der Erhalt nachfolgender Gebäude sicherstellen lässt: Baumweg 12; Julius-Heyman-Straße 12; Musikantenweg 15; b) ob die Möglichkeit besteht, die Liegenschaften unter Denkmalschutz zu stellen; c) ob es weitere solche erhaltenswerte Gebäude im Nordend gibt. Wenn ja, welche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1368 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 82 Beschluss: Die Vorlage OA 539 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5520, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5854 entstanden aus Vorlage: OF 826/3 vom 29.01.2020 Betreff: Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, a) den Radweg auf dem Alleenring an allen Straßeneinmündungen; b) den Radweg an der Friedberger Landstraße, Einmündung Hungener Straße rot einzufärben. Begründung: Zu a) An den Einmündungen der Straßen auf den Alleenring werden Radfahrer häufig übersehen. Zu b) Der Radweg ist vorher und nachher bereits rot eingefärbt (Tankstelle, Netto, Wetteraustraße), lediglich die Hungener Straße wurde ausgespart. Deshalb muss dies nun nachträglich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

20.02.2020 · Aktualisiert: 22.12.2020

Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Können Werbeschilder auch gefährlich sein?

20.02.2020 · Aktualisiert: 21.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 29.01.2020 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetteraustraße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300 Metern als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das o. g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße, Höhe Dortelweiler Straße. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammengestoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521

11.02.2020 · Aktualisiert: 16.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5725 entstanden aus Vorlage: OF 921/10 vom 26.01.2020 Betreff: Parkplatz im Bereich der Hofhausstraße/Friedberger Landstraße/B 521 Der Magistrat wird gebeten, den Müll im Bereich des Parkplatzes und der Grünfläche an der Hofhausstraße/Friedberger Landstraß e (B 521) zu beseitigen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in Zukunft solche Ablagerungen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 970 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1929 Aktenzeichen: 67 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen

23.01.2020 · Aktualisiert: 28.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5660 entstanden aus Vorlage: OF 794/3 vom 08.01.2020 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen Auch im Nordend wird immer mehr Fahrrad gefahren, es gibt aber im Straßenraum insgesamt zu wenig sichere Abstell- und Abschließmöglichkeiten für Fahrräder. Der Ortsbeirat bemüht sich deshalb immer wieder, Stellen aufzuzeigen, an denen im Ortsbezirk Fahrräder abgestellt werden können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Straßen wie der Martin-Luther-Straße oder der Egenolffstraße Fahrradbügel aufzustellen, und zwar in den freien Räumen hinter den Bäumen zwischen den senkrecht parkenden Autos. Auch andere Straßen im Nordend mit vergleichbarer Baumanordnung könnten so mit Fahrradbügeln ausgestattet werden. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass auf diese Art Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auch im Nordend entstehen können wie es sie anderswo ähnlich schon gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 827 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Friedberger Landstraße (Grenzwert für Stickstoffdioxyde)

22.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

Antrag vom 22.01.2020, OF 808/3 Betreff: Friedberger Landstraße (Grenzwert für Stickstoffdioxyde) Die Friedberger Landstraße ist eine der am stärksten verpesteten Straßen stadt-, sogar bundesweit. Der von der EU vorgegebene wissenschaftlich anerkannte Grenzwert für Stickstoffdioxyde wurde im Bundesimmissionsschutzgesetz festgeschrieben. Das Verwaltungsgericht verurteilte Stadt und Land dazu, unverzüglich Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Im Dezember 2019 lag noch kein Luftreinhalteplan vor. Auf den bereits geschaffenen Grundlagen muss ein zeitnahes Handlungskonzept entwickelt werden. Der Magistrat wird aufgefordert, die für dieses Jahr notwendigen Mittel zu berechnen und in den Haushalt 2020 einzustellen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 125 2020 Die Vorlage OF 808/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83)

17.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Förderung des Radverkehrs, Radspurlückenschluss Friedberger Landstraße

09.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

Antrag vom 09.01.2020, OF 764/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Förderung des Radverkehrs, Radspurlückenschluss Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden im Haushalt 2020/21 ausreichend zusätzliche Mittel zur Planung und zur qualitativ guten Umsetzung des Radspurlückenschlusses Friedberger Landstraße in den Haushalt bereitgestellt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 130 2020 Die Vorlage OF 764/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Haushalt 2020/2021 Baum auf dem Martin-Luther-Platz

09.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

Antrag vom 09.01.2020, OF 770/3 Betreff: Haushalt 2020/2021 Baum auf dem Martin-Luther-Platz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt, um im nördlichen Teil des Martin-Luther-Platzes einen weiteren Baum zu pflanzen - vis-à-vis zur Einmündung Martin-Luther-Straße neben der Rampe. Begründung: Der Martin-Luther-Platz ist leider komplett versiegelt, sodass er sich im Sommer extrem aufheizt. Ein weiterer Baum im nördlichen Bereich kann hier ein wenig Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 135 2020 Die Vorlage OF 770/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Presseinfo des Magistrats vom 03.12.2019 zur Bewertung des Baumbestands im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark (Günthersburghöfe)

02.01.2020 · Aktualisiert: 27.02.2020

Antrag vom 02.01.2020, OF 776/3 Betreff: Presseinfo des Magistrats vom 03.12.2019 zur Bewertung des Baumbestands im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark (Günthersburghöfe) Der Magistrat hat in o. a. Presseinfo die Ergebnisse einer Erfassung des Baumbestandes auf dem Areal des B-Plans Nr. 880 bekannt gegeben, die hier knapp zusammengefasst wird: Als wertvoll werden 38 Bäume bewertet, von denen 31 erhalten werden können. Die als wertvoll und zu erhaltend eingestuften Bäume sind Walnussbäume, verschiedene Ahorne, Eichen, Lärchen, Kirschen und eine große Kiefer. An der Friedberger Landstr. und der Dortelweiler Str. bleiben alle 41 Straßenbäume erhalten. Von den weiteren 66 erfassten, jedoch nicht als wertvoll eingestuften Einzelbäume und Baumgruppen entfallen 41. Den entfallenden Bäumen stehen grundsätzlich Neupflanzungen in den öffentlichen und privaten Grünflächen gegenüber. Weiter werden in den Straßenräumen und auf den Plätzen Bäume gepflanzt. Die BI GRÜNE LUNGE hat in einer Pressemitteilung vom 08.12.19 die Ergebnisse der vom Magistrat beauftragten Erfassung und Bewertung des Baumbestandes in Frage gestellt. Eine der Kernforderungen der BI sei die Erfassung der Bäume, die gefällt werden sollen. Die in der Magistrats-Presseinfo thematisierte Erfassung existiere nicht. Schon beim Durchgang der Grünen Lunge sei zu erkennen, "dass es ein Vielfaches der beschriebenen Zahl an wertvollen Bäumen" gebe. Aus der Presseinfo des Magistrats spreche vollständige ökologische Inkompetenz, sie sei realitätsfern und beschönigend. Dies vorangestellt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zu den folgenden Fragen Stellung zu nehmen: - Welche Institution, welches Unternehmen wurde mit der Erfassung und Bewertung des Baumbestandes auf dem Areal des B-Plans Nr. 880 beauftragt? - Welche Themen und Fragestellungen liegen dem Auftrag zugrunde? - Welche Kriterien liegen der Klassifizierung einzelner Bäume und des Baumbestandes insgesamt in wertvoll, weniger wertvoll, nicht wertvoll zugrunde? - Ist der Magistrat bereit, eine qualifizierte Erfassung der Bäume, die gefällt werden sollen, zu beauftragen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 776/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1590 2020 Die Vorlage OF 776/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und der zweite Absatz des Tenors ersatzlos entfallen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerkes (Variante L1) der A 661

22.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

Antrag vom 22.12.2019, OF 656/11 Betreff: Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Lärmschutzmaßnahmen/Volleinhausung inklusive Integration und Schließung des Galeriebauwerkes (Variante L1) der A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2020 werden fortlaufend Investitions- und Planungsmittel eingestellt um die Volleinhausung inkl. Integration und Schließung des Galeriebauwerks Seckbach (Variante L1) - Oströhre 1.300 m, Weströhre 1.200 m zu realisieren. Notwendig ist, in Abstimmung mit Bund und Land, die komplette Einhausung bis einschließlich Autobahndreieck Erlenbruch und in der Verlängerung bis Höhe Ratsweg. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die A661 stellt schon jetzt eine enorme Belastung für die Bevölkerung in Bornheim, Seckbach und dem Riederwald dar. Mit Fertigstellung des Riederwaldtunnels ist durch die Anbindung an die A66 mit deutlich mehr Verkehr zu rechnen. Die aktuelle Verkehrsprognose 2030 zeigt das nach Inbetriebnahme deutlich mehr PKW und LKW täglich auf der A661 unterwegs sein werden. Zwischen dem Autobahndreieck Erlenbruch und der Anschlussstelle Friedberger Landstraße kann in Spitzenzeiten nur noch eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 30 km/h erreicht werden. Die Unfallgefahr ist beträchtlich. Somit ist an mehreren Stunden am Tag ist mit schleichendem bis stehendem Verkehr auf der Autobahn zu rechnen und damit einhergehend mit einer besonders hohen Schadstoffbelastung, zusätzlich sorgt der permanente Lärmteppich, den die Autobahn verursacht für Stresssymptome, die chronische Erkrankungen begünstigen. Um BürgerInnen vor Schadstoffen und Lärm wirkungsvoll zu schützen ist die Volleinhausung die einzige Möglichkeit, Lärmschutzwände alleine sind nicht ausreichend, dies wird bereits jetzt in Seckbach und in Bornheim deutlich - trotz Lärmschutzwänden sind die Anwohner nicht geschützt, weil die Bereiche oberhalb der Autobahn liegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 656/11 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 54 2020 Die Vorlage OF 656/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff der Wortlaut "(Variante L1)" und im Antragstenor die Worte "(Variante L1) - Oströhre 1.300 m, Weströhre 1.200 m" ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße

05.12.2019 · Aktualisiert: 28.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5538 entstanden aus Vorlage: OF 747/3 vom 20.11.2019 Betreff: Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße Auf dem Gewerbeareal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße steht das der BG BAU gehörende Hochhaus seit einiger Zeit leer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. im Benehmen mit dem Eigentümer: ob die Ertüchtigung und der Umbau des Bürogebäudes oder eines Teils des Gebäudes in Wohnraum möglich ist und vom Eigentümer ggf. mitgetragen wird, oder ob die Stadt das Haus ggf. kaufen kann; 2. im Benehmen mit der University of Applied Sciences (UAS): a) ob ein Bedarf für die Schaffung von Wohnraum für Studierende (für WGs, Single- und Familienwohnungen) an diesem Standort gesehen wird; b) ob ein Raumbedarf der UAS für den Lehrbetrieb an diesem Standort gesehen wird; 3. ob sich Erhalt und Umbau des Hochhauses wie oben angedeutet mit den mittel- und langfristigen Planungen verträgt, die der Magistrat mit dem Areal an der Hungener Straße in Zusammenhang mit der Entwicklung des Ernst-May-Viertels und des Wohnquartiers Günthersburghöfe verfolgt. Begründung: Der Magistrat hat bei der schrittweisen Umwandlung des Areals eine aktive und gestaltende Rolle wahrzunehmen und sicherzustellen, dass bei sich anzeigenden Veränderungen alles getan wird, um soweit als möglich die Interessen des städtischen Gemeinwesens durchsetzen zu können. Dazu gehört, zu prüfen, ob der Umbau des Hochhauses ermöglicht, Wohnraum vorrangig für Studierende der UAS und Flächen für den Lehrbetrieb der UAS zu schaffen und so das Potenzial für eine positive Entwicklung des Areals hat - und dann ggf. auch zu handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2020, ST 896 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kulturdenkmal „Günthersburgallee“ erhalten und pflegen

31.10.2019 · Aktualisiert: 07.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5366 entstanden aus Vorlage: OF 722/3 vom 05.09.2019 Betreff: Kulturdenkmal "Günthersburgallee" erhalten und pflegen Die Günthersburgallee wird auf der Liste der Stadt Frankfurt der Kulturdenkmäler in Frankfurt geführt und sollte in diesem Sinne auch gepflegt und geschützt werden. Der aktuelle Zustand der oberen Günthersburgallee zwischen Friedberger Platz und Hartmann-Ibach-Straße wird diesem Anspruch in keinster Weise gerecht. Der gesamte Grünstreifen in der Mitte der Straße macht in weiten Teilen einen ungepflegten Eindruck. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie der Grünstreifen der Günthersburgallee neu gestaltet werden kann. Eventuell kann der bestehende Trampelpfad durch die Mitte zu einem richtigen Weg gemacht werden, von dem sich rechts und links Blumen, kleine Pflanzen und Bänke zum Verweilen abwechseln. Hierzu soll ein Ortstermin mit dem Grünflächenamt stattfinden, zu dem auch die historischen Pläne mitgebracht werden sollen. Begründung: Die Günthersburgallee bietet die Möglichkeit, eine wunderschöne Durchgangs- und Verweilatmosphäre zu schaffen. Zurzeit sieht die gesamte Anlage eher trist aus und auch die Blumenbeete in den Rondellen helfen da nicht unbedingt. Das Potenzial hier wäre gigantisch, wenn es nur richtig genutzt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

BG-BAU-Hochhaus statt Neubau „Grünes Haus“

31.10.2019 · Aktualisiert: 17.12.2019

Antrag vom 31.10.2019, OF 746/3 Betreff: BG-BAU-Hochhaus statt Neubau "Grünes Haus" Das 14stöckige Hochhaus der BG Bau , Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ,steht, von der Hausmeisterwohnung abgesehen, seit geraumer Zeit leer. Im April 2018 wurde allen Mieter*innen gekündigt, und in diesem Jahr ist das Rechen- und Verwaltungszentrum der Berufsgenossenschaft ausgezogen. Der Leerstand so vieler Wohnungen ist ein Skandal, zumal in unmittelbarer Nähe des geplanten neuen Wohngebiets Günthersbutghöfe, wo neue Wohnungen auf Kosten einer wichtigen Klimaschneise und eines artenreichen Grüngürtels entstehen sollen, zudem ist dort auch ein Hochhaus mit 16 Stockwerken an der Friedberger Warte vorgesehen; für betroffene Bürger ein Beispiel für eine "groteske und zynische Stadtplanung". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen er ergreifen will, um dem Widerspruch, Leerstand auf der einen - und dem Bau neuer ,äußerst umstrittener Wohnungen auf der anderen Seite entgegenzutreten. Eine Möglichkeit wäre z.B., das BG Hochhaus zu kaufen und Wohnungen einzurichten, wie z. B. Studentenwohnungen. Das würde den Bau des Hochhauses an der Friedberger Warte überflüssig machen. Des weiteren wäre zu prüfen, ob der Wohnungsbau im Rahmen der geplanten Günthersbutghöfe sich ausschließlich auf bereits bestehende versiegelte Flächen an der Friedberger Landstraße beschränken könnte. Dadurch würde der größte Teil der Grünen Lunge von Baumaßnahmen verschont und die Kleingärten würden erhalten blieben. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 746/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Konzept zur Vermeidung von Ausweichverkehr für die Wohnbezirke des Ortsbezirks 10 bei einer Verringerung des Durchsatzes der Friedberger Landstraße im Rahmen des Luftreinhaltungsplans für Frankfurt

22.10.2019 · Aktualisiert: 02.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5243 entstanden aus Vorlage: OF 858/10 vom 07.10.2019 Betreff: Konzept zur Vermeidung von Ausweichverkehr für die Wohnbezirke des Ortsbezirks 10 bei einer Verringerung des Durchsatzes der Friedberger Landstraße im Rahmen des Luftreinhaltungsplans für Frankfurt Es verdichten sich die Anzeichen, dass ein Luftreinhaltungsplan für Frankfurt nur genehmigt wird, wenn insbesondere der Durchsatz auf der Friedberger Landstraße Richtung Innenstadt reduziert wird. Eine solche Reduktion hat nach den bisherigen Erfahrungen immer zu einem Ansteigen des Ausweichsverkehrs, insbesondere durch den Frankfurter Bogen und Berkersheim, geführt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein Konzept zur Vermeidung von Ausweichverkehr für die Wohnbezirke des Ortsbezirks 10 bei einer Verringerung des Durchsatzes der Friedberger Landstraße im Rahmen des Luftreinhalteplans für Frankfurt aussehen kann. Begründung: Es kann nicht Sinn eines Luftreinhalteplans sein, zwar die Belastungen für die Straßen in der Innenstadt zu verringern, dafür aber die Straßen in den Wohnbezirken des Ortsbezirks 10 massiv zu belasten. Deshalb muss ein Konzept entwickelt werden, das Ausweichverkehre verhindert und insgesamt aussichtsreich zu einer Verringerung des motorisierten Individualverkehrs führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 36 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen von Verkehrsleitzeichen zum Leiten der Autofahrer in die Gießener Straße

22.10.2019 · Aktualisiert: 01.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5222 entstanden aus Vorlage: OF 837/10 vom 06.10.2019 Betreff: Anbringen von Verkehrsleitzeichen zum Leiten der Autofahrer in die Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anbringung von Verkehrsleitzeichen in Höhe Endstation "Preungesheim" dazu führen könnte, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus Richtung Norden kommend auf die B 521 bzw. A 661 wollen, nicht durch die Homburger Landstraße fahren, sondern über die Gießener Straße. Dadurch könnte die Linksabbiegerspur aus der Homburger Landstraße kommend auf die Friedberger Landstraße in Richtung Dortelweiler Straße entlastet werden, was dazu führen könnte, dass die Schülerinnen und Schüler, die die Valentin-Senger-Schule besuchen, sicherer in die Schule kommen. Begründung: Die Fahrt aus Richtung Norden könnte über die Gießener Straße erfolgen, sodass die Autofahrerinnen und Autofahrer gleich an der Kreuzung Gießener Straße/Ecke Friedberger Landstraße in Richtung Bad Vilbel fahren könnten, ohne langen Rückstau aus der Homburger Landstraße oder auch aus Richtung Bad Vilbel auf der Friedberger Landstraße erleiden zu müssen. Ein Nebenerfolg könnte sein, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer, soweit sie nicht in Preungesheim wohnen, die Homburger Landstraße weitgehend meiden, da sie gleich auf die Gießener Straße fahren würden. Dies könnte dazu führen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner der Homburger Landstraße wieder ruhiger schlafen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 380 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer Hegelstraße/Kantstraße

19.09.2019 · Aktualisiert: 24.04.2023

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5206 entstanden aus Vorlage: OF 725/3 vom 29.08.2019 Betreff: Fahrradständer Hegelstraße/Kantstraße Vorgang: OM 1447/17 OBR 3; ST 441/18 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten zusätzliche Fahrradständer zu installieren: 1. Kantstraße/Musikantenweg (waren bereits mit Stellungnahme ST 441 zugesagt); 2. Hegelstraße/Musikantenweg, nordwestliche und nordöstliche Gehwegnase; 3. Hegelstraße, kurz vor der Einmündung in den Sandweg, nördlicher Gehweg vor der Litfaßsäule; 4. Martin-Luther-Straße, vor den Baumscheiben am Gehweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.04.2017, OM 1447 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 441 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 238 Antrag vom 19.05.2022, OF 293/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2280 Antrag vom 18.04.2023, OF 512/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schadstoffbelastung im Nordend durch Schaffung einer großen Park-and-ride-Anlage senken

19.09.2019 · Aktualisiert: 22.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5208 entstanden aus Vorlage: OF 728/3 vom 05.09.2019 Betreff: Schadstoffbelastung im Nordend durch Schaffung einer großen Park-and-ride-Anlage senken Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen eine große Park-and-ride-Anlage in der Nähe des Autobahnanschlusses A 661 zur Friedberger Landstraße errichtet werden kann, die an die vorhandene Linienführung der Straßenbahnlinie 18 oder an die in der Planung befindliche Verlängerung der Straßenbahnlinie 18 angebunden werden kann. Begründung: Es muss die Chance auf Reduzierung der ins Frankfurter Nordend einfahrenden Fahrzeuge durch Schaffung einer großen Park-and-ride-Anlage genutzt werden, um die Schadstoffbelastung in der Luft zu verringern und die Länge und den Umfang der Staus auf den Straßen zu verkleinern. Der sehr gut ausgebaute ÖPNV gibt hierzu die Möglichkeit, sofern die nach Frankfurt kommenden Menschen eine Abstellfläche für ihr Fahrzeug finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2237 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Endlich Schutz für Fußgänger (insbesondere Kinder) im Bereich Scheffelstraße/Eiserne Hand/Maria-Ward-Platz

19.09.2019 · Aktualisiert: 18.11.2020

Anregung vom 19.09.2019, OA 474 entstanden aus Vorlage: OF 715/3 vom 29.08.2019 Betreff: Endlich Schutz für Fußgänger (insbesondere Kinder) im Bereich Scheffelstraße/Eiserne Hand/Maria-Ward-Platz Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2020 Im Bereich der Scheffelstraße/Eiserne Hand/Maria-Ward-Platz wird der Fußgängerweg von vielen Radfahrenden als Abkürzung zur Umgehung der Ampel im Bereich Friedberger Landstraße/Scheffelstraße genutzt. Hierdurch kommt es ständig zu gefährlichen Situationen mit Fußgängern, insbesondere auch Kindern der nahe gelegenen zahlreichen Kindereinrichtungen, aber auch an der Einmündung der Eisernen Hand in die Scheffelstraße mit Radfahrern, die regelkonform den Weg über die Ampel nutzen. Das Thema wurde seitens des Ortsbeirates schon mehrmals aufgegriffen, es gab auch schon Ortstermine. Alle Vorschläge des Ortsbeirates wurden seitens der Straßenverkehrsbehörde abgelehnt. Leider kamen aber auch keine Alternativvorschläge. Diese Untätigkeit bei der Lösung dieses für die Bürgerinnen und Bürger so wichtigen Themas ihrer Sicherheit nimmt der Ortsbeirat so nicht länger hin. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Fußgänger im Bereich Scheffelstraße/Eiserne Hand/Maria-Ward-Platz vor Radfahrenden auf dem Fußweg zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 406 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 474 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 474 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 4732, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019 § 5831, 38. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2020 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen einer Markierung im Bereich Auerweg/Friedberger Landstraße

16.09.2019 · Aktualisiert: 02.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5110 entstanden aus Vorlage: OF 610/11 vom 29.08.2019 Betreff: Anbringen einer Markierung im Bereich Auerweg/Friedberger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Auerweg/Friedberger Landstraße für Fahrradfahrende, welche aus nördlicher Richtung kommen, deutliche Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die darauf hinweisen, dass die aus dem Auerweg kommenden Fahrzeuge vorfahrtsberechtigt sind. Begründung: Westlich, parallel zur B 521, verläuft die Zufahrt zur BG-Unfallklinik bzw. zum Blumen-Großmarkt. Diese Parallelstraße wird stark von Fahrradfahrern genutzt. Die aus nördlicher Richtung kommenden Radfahrer fahren aufgrund des Gefälles in der Regel mit hoher Geschwindigkeit und übersehen das vorhandene Verkehrsschild "Vorfahrt achten", welches auf die Vorfahrtsberechtigung der aus dem Auerweg kommenden Fahrzeuge hinweist. Da der Auerweg aufgrund der Zufahrt zu den Parkmöglichkeiten für die BGU-Mitarbeiter von Autos durchaus rege genutzt wird, kommt es an dieser Stelle immer wieder zu gefährlichen Situationen und Beinahe-Unfällen. Eine deutliche Markierung auf der Fahrbahn, die von Radfahrern nicht so leicht übersehen werden kann, kann hier für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 126 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Entwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage

08.08.2019 · Aktualisiert: 02.09.2019

Antrag vom 08.08.2019, OF 704/3 Betreff: Entwidmung eines stillgelegten Straßenabschnitts zugunsten einer Grünanlage Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Anlage in der Martin-Luther-Straße der abgepollerte Straßenabschnitt Höhe Böttgerstraße entwidmet und der Grünanlage zugeschlagen werden kann. Begründung: Mit der Entwidmung des Straßenstücks wäre ein jahrelanges Provisorium beendet und es ergäben sich verbesserte Nutzungsmöglichkeiten. Zwar muss der Abschnitt weiterhin der Querung der Anlage für Fußgänger und Radfahrer dienen, doch könnten an dieser Stelle neu zu schaffende Sitzmöglichkeiten die mangelnde Aufenthaltsqualität der Grünanlage verbessern. Im Zuge dessen sollte überhaupt über eine verbesserte Qualität des Grünstreifens nachgedacht werden, um vor allem dessen ökologisches Potenzial zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2019, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 704/3 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661

18.06.2019 · Aktualisiert: 18.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788 entstanden aus Vorlage: OF 763/10 vom 04.06.2019 Betreff: Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 Vorgang: OM 3715/18 OBR 10; ST 400/19 Der Magistrat wird gebeten, entgegen seiner Stellungnahme vom 18.02.2019, ST 400, isoliert die Planungen und das erforderliche Genehmigungsverfahren für eine Abbiegespur von der Friedberger Landstraße von Bad Vilbel kommend auf die A 661 in Richtung Bad Homburg unmittelbar in Angriff zu nehmen. Dieses Verfahren soll nicht mit einer eventuellen Baumaßnahme eines Radwegs über die Kreuzung zwischen Friedberger Landstraße und A 661 verbunden werden. Begründung: Die Abbiegespur wird dringendst benötigt, um den Schleichverkehr in den Stadtteilen Preungesheim - insbesondere im Frankfurter Bogen - und Berkersheim zu reduzieren. Es bestehen insoweit auch seit Jahren keine Unklarheiten mehr, wie diese Spur einzurichten ist. Das entsprechende Einrichten der Abbiegespur sollte auch eine zukünftige Radwegführung durch die Kreuzung nicht präjudizieren. Für den Fahrradverkehr über die Kreuzung mit der Autobahn gibt es zudem eine funktionierende, wenn auch etwas längere Radwegverbindung, indem man zunächst über die Brücke Richtung Marbachweg fährt und dann wieder Richtung Friedberger Landstraße zurück. Diese Wegführung vermeidet jeden Konflikt zwischen Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr. Eine vergleichbar sichere Radwegführung direkt über die Kreuzung ist kaum vorstellbar. Die bisherige Planung zur Verlagerung der Radwege in die Kreuzung hinein führt dagegen zu massiven Konflikten zwischen den Belangen des Rad- und Kraftfahrzeugverkehrs. Das lässt erwarten, dass hierfür ein entsprechend langwieriges Verfahren zur Baurechtsschaffung notwendig wird, was dann entsprechend auch die insofern unproblematische Abbiegespur massiv verzögert. Zudem wird die Kreuzung im Bereich der anzulegenden Radwege ohnehin vollständig umgestaltet, wenn eine zusätzliche Auffahrt Richtung Offenbach geschaffen wird, sodass der Radweg dann nochmals verlegt werden müsste. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum die beiden Maßnahmen verknüpft werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3715 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 400 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2041 Antrag vom 03.08.2020, OF 1020/10 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6317 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte

13.06.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 690/3 vom 30.05.2019 Betreff: Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte Vorgang: V 405/17 OBR 3; ST 1354/17 In der Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354, wurde berichtet, dass die Grundsanierung des Spielplatzes Butzbacher Straße - Sandbagger und Doppelfederwippe - im Jahr 2018 durchgeführt wird. Im März 2019 wurden jetzt auch die letzten verbliebenen Spielgeräte abgeräumt, sodass sich dort nur noch eine leere Sandfläche befindet. Der Spielplatz ist die Auslauffläche der Kindertageseinrichtung Kirchwiese. Die Eltern sind empört und stehen ungläubig vor dem leeren Sandplatz. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Stellung zu nehmen und die zugesagten Maßnahmen verzögerungsfrei zu veranlassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Spielplatz wieder hergerichtet? 2. Wurden die anderen in der Stellungnahme ST 1354 benannten Maßnahmen umgesetzt? Aufstellung im Detail erwünscht. 3. Warum hat der Magistrat der jetzigen Situation nicht rechtzeitig entgegengewirkt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.04.2017, V 405 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1895 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen

13.06.2019 · Aktualisiert: 11.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 629/3 vom 21.01.2019 Betreff: Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf der Hallgartenstraße auf der Seite der geraden Hausnummern auf Höhe der Kreuzung Hallgartenstraße/Martin-Luther-Straße den bestehenden großen Betonpoller inmitten der Parkplatzreihe durch zwei kleine Stahlpoller rechts und links der Parkverbotszone zu ersetzen. Für die gegenüberliegende Straßenseite soll geprüft werden, ob die Überquerung der Straßenecke ausreichend ist oder auch hier eine Fußgängerfurt notwendig ist. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in beiden Fahrtrichtungen auf der Hallgartenstraße sowie für Linksabbieger auf der Martin-Luther-Straße das Verkehrszeichen 133 - Fußgänger aufgestellt werden kann. Begründung: Während die gesperrte Parkfläche auf der Hallgartenstraße zum Überqueren in Richtung Martin-Luther-Straße durchaus Sinn ergibt, verfehlt die derzeitige Umsetzung diesen Sinn komplett. Der eine große aufgestellte Poller blockiert zurzeit die gesamte Parkfläche, ohne dass eine anständige Nutzung des Überganges gewährleistet ist, da direkt rechts und links daneben wieder Autos stehen. Gerade für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagenschieber, die sich schwer zwischen Autos durchquetschen können und demnach in besonderem Maße von einem solchen Übergang profitieren würden, bietet er in seiner jetzigen Form keinen Mehrwert. Durch den schnell umsetzbaren und kostengünstigen o. g. Vorschlag würde die Parkfläche weiterhin frei bleiben, ohne diese ausweiten zu müssen, gleichzeitig erhielten die Fußgänger zwischen den kleinen Pollern eine Überquerungsmöglichkeit. Das Aufstellen der Schilder würde als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durch die Sensibilisierung der Autofahrer auf den möglicherweise querenden Verkehr dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1819 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße

16.05.2019 · Aktualisiert: 29.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4693 entstanden aus Vorlage: OF 672/3 vom 29.04.2019 Betreff: Grünstreifenausbau Martin-Luther-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das gesperrte Straßenteilstück zwischen den beiden Grünanlagen auf der Martin-Luther-Straße in Höhe Böttgerstraße ebenfalls bepflanzt werden kann. In diesem Rahmen kann dieses Stück als Verlängerung des Spielplatzes mit z. B. einer Tischtennisplatte auch größeren Kindern und Jugendlichen als Freizeitmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wird der Magistrat um eine Einschätzung der Kosten für ein solches Projekt gebeten. Bis zur Umsetzung dieses Projektes sollen auf diesem Straßenstück Bänke platziert werden. Begründung: Der gesperrte, jedoch immer noch asphaltierte Teil der Straße hat in seiner jetzigen Form keinen realen Nutzen. Die Strecke wird zurzeit nur als Durchgangsweg benutzt. Gleichzeitig fehlt es in dem Gebiet an Aktivitäten für ältere Kinder und Jugendliche. Obwohl auch die Möglichkeit besteht, eine solche auf dem oberen Teil der Grünfläche aufzubauen, wird diese Fläche derzeit hauptsächlich von Hundebesitzern benutzt. Der o. g. Vorschlag bietet somit eine Möglichkeit, eine nicht genutzte Fläche zu begrünen, eine Spielmöglichkeit für Kinder zu schaffen und gleichzeitig den verschiedenen Interessen der Bewohner gerecht zu werden. Der Vorschlag, bis zur Umsetzung Bänke an der o. g. Stelle zu platzieren, ist der jetzigen realen Praxis geschuldet. Die nebenan aufgestellten Bänke scheinen standorttechnisch unattraktiv zu sein, sodass nun an warmen Tagen vermehrt Menschen im gesperrten Bereich auf der Bordsteinkante sitzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1752 Antrag vom 03.01.2020, OF 791/3 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 592 Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6281 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rote Einfärbung des Radstreifens an der Friedberger Landstraße stadtauswärts

16.05.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4695 entstanden aus Vorlage: OF 676/3 vom 02.05.2019 Betreff: Rote Einfärbung des Radstreifens an der Friedberger Landstraße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, den Radstreifen an der Friedberger Landstraße stadtauswärts zwischen Münzenberger Straße und Hungener Straße rot einzufärben, da wegen der verschiedenen Ein- und Ausfahrten in diesem Bereich Radfahrer häufig durch rücksichtslos oder unaufmerksam ein- und ausbiegende Fahrzeuge gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1692 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße

16.05.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4682 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.02.2019 Betreff: Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der inzwischen erfolgten Einrichtung eines Radwegs auf der Kurt-Schumacher-Straße stadtauswärts über die Kreuzung Battonnstraße hinweg und der geplanten Fortsetzung dieses Radwegs auf der Konrad-Adenauer-Straße als dritten Abschnitt anschließend diesen Radweg weiter von der Seilerstraße bis zur Bornheimer Landstraße zu verlängern. Dies kann unaufwendig und zeitnah geschehen, da dieser Abschnitt aufgrund des großzügigen Straßenzuschnitts auf dieser Strecke direkt ohne Bau- und Finanzierungsvorlage markiert werden kann. Als vierter und letzter Schritt folgt der schwierige Abschnitt zwischen Bornheimer Landstraße und Egenolffstraße, der mit höherem planerischen und baulichen Aufwand verbunden ist und entsprechend verabschiedet werden muss. Der Ortsbeirat ist in alle Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen in seinem Bezirk frühzeitig und umfassend einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radentscheid-Projekte im Nordend

16.05.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4681 entstanden aus Vorlage: OF 623/3 vom 07.02.2019 Betreff: Radentscheid-Projekte im Nordend Die Frankfurter Regierungsparteien haben Vertreter des Radentscheids zu Gesprächen eingeladen. In mehreren Runden, die noch andauern, werden einvernehmliche Lösungen gesucht, um einen Bürgerentscheid abzuwenden und maßgebliche Forderungen der Initiative direkt vom Magistrat umsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in diesen Gesprächen folgende Fahrrad-Projekte im Nordend mit einzubringen und für deren Umsetzung verbindliche Zusagen zu geben und verschiedene Gestaltungsvarianten zu entwickeln: 1. Einrichtung durchgehender Fahrradspuren auf der gesamten Friedberger Landstraße; 2. Einrichtung einer Fahrradspur entlang des gesamten Anlagenrings, sowohl als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen als auch abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße (wo machbar, zusammen mit einer Busspur). Zu dieser Radroute soll es gute Querungsmöglichkeiten und Anbindungen an allen Anschlussstellen im Nordend geben (Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage, Anschluss Sandweg, Palmstraße, Fichtestraße, Berger Straße, Friedberger Landstraße, Mercatorstraße, Scheffelstraße, Eckenheimer Landstraße, Unterweg, Sternstraße, Blumenstraße, Oeder Weg und Eschersheimer Landstraße). Die Finanzierung dieser Projekte kann aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgen. Die Verwendung dieser Mittel für Fahrradprojekte erfolgte in den vergangenen Jahren nur in bescheidenem Umfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 638 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Entwicklungen an der Friedberger Landstraße

16.05.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4680 entstanden aus Vorlage: OF 617/3 vom 31.01.2019 Betreff: Neue Entwicklungen an der Friedberger Landstraße Der Presse war zu entnehmen, dass die bis Mai dieses Jahres u. a. noch als Theater/Varieté/Tanzschule (Theatrallala) genutzte Liegenschaft Friedberger Landstraße 296 abgerissen werden soll (FNP 25.09.2018). Das Hochhaus der BG BAU steht mittlerweile komplett leer. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob ihm Pläne zu Bau-/Umbaumaßnahmen zu Grundstücken entlang der Friedberger Landstraße und Hungener Straße, die bislang nicht Bestandteil der Planung "Günthersburghöfe" waren, bekannt sind, zum Beispiel Überlegungen für preiswerte Studentenwohnungen im Hochhaus der BG BAU oder Überbauungen/Aufstockungen des Supermarktes Lidl oder des Parkplatzes mit geeigneten Nutzungen; b) wenn ja, welche Auswirkungen dies auf die Planung der Günthersburghöfe hat; c) ob es auch Gespräche mit den Eigentümern der Grundstücke auf der westlichen Seite der Friedberger Landstraße (Ecke Rat-Beil-Straße) gibt, hier eine Bebauung zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1497 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ernst-May-Viertel Verkehrsmenge

02.05.2019 · Aktualisiert: 24.05.2019

Antrag vom 02.05.2019, OF 678/3 Betreff: Ernst-May-Viertel Verkehrsmenge Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: Nach Aussage im Bericht B 58 ist der Knotenpunkt Friedberger Landstraße/Dortelweiler Straße "rechnerisch bei einem reibungslosen Verkehrsablauf noch leistungsfähig". Was bedeutet in diesem Zusammenhang ein reibungsloser Verkehrsablauf? Wurde in diesem Zusammenhang auch der Knotenpunkt Friedberger Landstraße/Gießener Straße betrachtet, insbes. unter Berücksichtigung des zukünftigen Verkehrsaufkommens in das neue Quartier (Innovations-/Günthersburghöfe)? Wie wirkt sich dort die zusätzliche Verkehrsmenge auf den Verkehrsablauf auf? Wurden auch die Verkehrsmengen an den Tagesspitzenzeiten (Hauptverkehrszeiten) mit den zusätzlichen Verkehrsmengen betrachtet? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 58 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 57 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1296 2019 1. Die Vorlage B 58 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 678/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661

23.04.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

Antrag vom 23.04.2019, OF 751/10 Betreff: Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 Vorgang: ST 434/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen und Genehmigungsverfahren zur Abbiegespur auf die A 661 in Richtung Bad Homburg von der Friedberger Landstraße unmittelbar in Angriff zu nehmen und nicht mit einer eventuellen Baumaßnahme zu einem Radweg über die Kreuzung der Friedberger Landstraße zu verbinden. Begründung: Die Abbiegespur wird dringendst benötigt, um den Schleichverkehr in den Stadtteilen Preungesheim, Frankfurter Bogen und Berkersheim zu reduzieren. Es bestehen insoweit auch seit Jahren keine Unklarheiten mehr, wie diese Spur einzurichten ist. Für den Fahrradverkehr über die Kreuzung mit der Autobahn gibt es hingegen funktionierende Radwegverbindungen und die bisherige Planung zur Verlagerung der Radwege in die Kreuzung hinein, würde den Autoverkehr massiv behindern. Zudem wird die Kreuzung im Bereich der anzulegenden Radwege ohnehin vollständig umgestaltet, wenn eine zusätzliche Auffahrt Richtung Offenbach geschaffen wird, so dass der Radweg dann nochmals verlegt werden müsste. Es ist deshalb keinesfalls nachvollziehbar, warum die beiden Maßnahmen verknüpft werden müssen und dadurch die Realisierung der Abbiegespur Richtung Homburg erneut verzögert würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 434 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 751/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 751/10 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichern des Bürgersteigs gegen Befahren vor der Seitenfront des „The Secret“ zur Rohrbachstraße hin

28.03.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4502 entstanden aus Vorlage: OF 662/3 vom 25.03.2019 Betreff: Sichern des Bürgersteigs gegen Befahren vor der Seitenfront des "The Secret" zur Rohrbachstraße hin Der Magistrat wird gebeten, zur Verhinderung des ständigen Befahrens und Beparkens des Bürgersteigs folgende Maßnahmen an der Friedberger Landstraße/Ecke Rohrbachstraße vor der Seitenfront der Bar und Lounge "The Secret" zur Rohrbachstraße hin (neben der Rohrbachstraße 68) durchzuführen: 1. Abgrenzung der dortigen Parkplätze zum Bürgersteig hin durch Poller oder Gitter; 2. Anordnung dieser Parkplätze durch Verkehrszeichen oder Markierung als Schräg- oder Längsparkplätze; 3. Absichern der gesamten Ecke zur Friedberger Landstraße hin gegen Befahren des Bürgersteigs durch Poller; 4. Absichern des Bürgersteigs gegen Befahren über die Garageneinfahrt der Rohrbachstraße 68 durch Poller; 5. Aufstellung von Fahrradbügeln auf der freien Fläche hinter dem Stromkasten an der Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1299 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodenschwelle Martin-Luther-Straße/Rohrbachstraße

28.03.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 28.03.2019, OM 4498 entstanden aus Vorlage: OF 648/3 vom 11.03.2019 Betreff: Bodenschwelle Martin-Luther-Straße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bodenschwelle auf der Martin-Luther-Straße an der Kreuzung zur Rohrbachstraße vor der Hans-Böckler-Schule zu erneuern. Begründung: Die Bodenschwelle weist gravierende Abnutzungsmerkmale auf. So sind einige Platten brüchig oder wackeln. Was für Autofahrer keine Probleme darstellt, kann für Fahrradfahrer gefährlich werden. Zusätzlich ist auch der optische Eindruck der Stelle mangelhaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1230 Aktenzeichen: 66 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen

19.03.2019 · Aktualisiert: 03.09.2019

Anregung vom 19.03.2019, OA 374 entstanden aus Vorlage: OF 320/4 vom 05.03.2019 Betreff: Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den laufenden Haushalt werden die notwendigen Mittel zur Einhausung der A 661 in der Variante L 2 eingestellt. Begründung: Die Expertenanhörung im Planungsamt am 11.02.2019 hat ergeben, dass die Planungen von Hessen Mobil zur Planfeststellung unter Anbringung von kilometerlangen Lärmschutzwänden und einer neuen Einfädelspur von der Friedberger Landstraße aus nunmehr so weit gediehen sind, dass sie auf eine Planfeststellung zulaufen. Bringt die Stadt nicht in diesem Jahr ihre eigenen Vorstellungen in diesen Plan ein, so wurde in der Anhörung deutlich, würde der Zeitpunkt für eine Einhausung verpasst werden. Auch wurde in der Expertenanhörung deutlich, dass von den bislang diskutierten Varianten L 1, L 2, L3 und L 4 die Variante L 2 offenbar diejenige ist, welche das beste Verhältnis von den aufzubringenden Kosten und dem stadtplanerischen Nutzen beinhaltet. Mit der Variante L 2 wird es möglich, am Katharinen-Campus, an der Festeburgsiedlung und im südlichen Seckbach die größtmögliche Zahl von Wohnungen zu errichten, die dann auch nicht als Lärmschutzwände fungieren müssen. Auch wird so ein neuer Grünzug möglich, der den Günthersburgpark und Wasserpark mit dem Huthpark und über neue Wegeverbindungen (siehe M 21/19) mit dem Lohrberg verknüpft. Die städtebauliche Trennung, die in den 80er-Jahren entstand, würde damit aufgehoben und neues Bauland gewonnen. Wenn man bedenkt, dass die Nachfrage nach Wohnflächen und nach Grünflächen mit weiter steigender Bevölkerungszahl zunehmen wird, ist ein Landgewinn hochwillkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1672 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 374 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 81 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 374 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 762) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3981, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schild „Verbot von Krafträdern“ an der Brücke über die A 661 am Ende des Marbachwegs anbringen

19.03.2019 · Aktualisiert: 15.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4389 entstanden aus Vorlage: OF 729/10 vom 03.03.2019 Betreff: Schild "Verbot von Krafträdern" an der Brücke über die A 661 am Ende des Marbachwegs anbringen Der Magistrat wird gebeten, an Anfang und Ende d er Brücke über die Bundesautobahn 661 am Ende des Marbachwegs ein Schild mit o. g. Verbot anzubringen. Begründung: Leider ist immer wieder zu sehen, wie Mofa-, Roller- und sogar Motorradfahrer die Brücke als Abkürzung zwischen Homburger Landstraße und Friedberger Landstraße nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1449 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen

21.02.2019 · Aktualisiert: 28.06.2024

Anregung vom 21.02.2019, OA 365 entstanden aus Vorlage: OF 638/3 vom 21.02.2019 Betreff: Haushalt 2019 Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden umgehend die notwendigen Mittel zur Einhausung der A 661 in der Variante L1 eingestellt. Begründung: Die Expertenanhörung im Planungsamt am 11.02.2019 hat ergeben, dass die Planungen von Hessen Mobil zur Planfeststellung unter Anbringung von kilometerlangen Lärmschutzwänden und einer neuen Einfädelspur von der Friedberger Landstraße aus nunmehr so weit gediehen sind, dass sie auf eine Planfeststellung zulaufen. Bringt die Stadt nicht in den nächsten Monaten ihre eigenen Vorstellungen in diesen Plan ein, so wurde in der Anhörung deutlich, würde der Zeitpunkt für eine Einhausung verpasst werden. Von den bislang diskutierten Varianten L1, L2, L3 und L4 ist die Variante L1 die Lösung, die den größtmöglichen Nutzen im Sinne von Lärmschutz, Grünflächengewinn und neuen Wohnbaupotenzialen für alle Quartiere rund um die Autobahn bringt. Zusätzlich wird so noch Platz für dringend benötigte zusätzliche Sportanlagen geschaffen. Die städtebauliche Trennung, die in den 80er-Jahren entstand, würde damit aufgehoben und es würden neue Flächen für Wohnungsbau und Erholung gewonnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1143 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 365 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 61 12

OA (Anregung Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen

21.02.2019 · Aktualisiert: 28.06.2024

Anregung vom 21.02.2019, OA 365 entstanden aus Vorlage: OF 638/3 vom 21.02.2019 Betreff: Haushalt 2019 Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden umgehend die notwendigen Mittel zur Einhausung der A 661 in der Variante L1 eingestellt. Begründung: Die Expertenanhörung im Planungsamt am 11.02.2019 hat ergeben, dass die Planungen von Hessen Mobil zur Planfeststellung unter Anbringung von kilometerlangen Lärmschutzwänden und einer neuen Einfädelspur von der Friedberger Landstraße aus nunmehr so weit gediehen sind, dass sie auf eine Planfeststellung zulaufen. Bringt die Stadt nicht in den nächsten Monaten ihre eigenen Vorstellungen in diesen Plan ein, so wurde in der Anhörung deutlich, würde der Zeitpunkt für eine Einhausung verpasst werden. Von den bislang diskutierten Varianten L1, L2, L3 und L4 ist die Variante L1 die Lösung, die den größtmöglichen Nutzen im Sinne von Lärmschutz, Grünflächengewinn und neuen Wohnbaupotenzialen für alle Quartiere rund um die Autobahn bringt. Zusätzlich wird so noch Platz für dringend benötigte zusätzliche Sportanlagen geschaffen. Die städtebauliche Trennung, die in den 80er-Jahren entstand, würde damit aufgehoben und es würden neue Flächen für Wohnungsbau und Erholung gewonnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1143 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 365 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 61 12

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Ein „Grünes Hochhaus“ im Innovationsquartier?

07.02.2019 · Aktualisiert: 27.06.2019

Antrag vom 07.02.2019, OF 627/3 Betreff: Ein "Grünes Hochhaus" im Innovationsquartier? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für möglich hält, das Wohnhochhaus an der Friedberger Landstraße im Innovationsquartier nach dem Beispiel anderer Städte als "Grünes Hochhaus" errichten zu lassen und so für die Bewohner und das ganze Quartier einen Beitrag zu leisten, um die hohen Schadstoffbelastungen durch den Verkehr auf der Friedberger Landstraße zu reduzieren, das kleinräumliche Klima zu verbessern und an dieser prominenten Stelle einen Blickfang und ein Zeichen für nachhaltiges Bauen zu setzen. Lässt sich aus Sicht des Magistrats ein solches "Grünes Hochhaus" in einer Variante planen und verwirklichen, die vertretbare moderate Mietpreise beinhaltet? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 21.02.2019, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 627/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 627/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 16.05.2019, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 627/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 13.06.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1308 2019 Die Vorlage OF 627/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen 1 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff

24.01.2019 · Aktualisiert: 10.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4193 entstanden aus Vorlage: OF 512/3 vom 02.08.2018 Betreff: Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff In der Hallgartenstraße zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße ist auf der Straßenseite der ungeraden Hausnummern (Süden) das Parken mit Verkehrszeichen Z 315 teilweise erlaubt, das heißt, die Fahrzeuge können mit dem halben Fahrzeug auf den Bürgersteig auffahren. Diese Handhabung des Parkens mit Auffahrt auf den Bürgersteig wird seit Jahren in dem gesamten Abschnitt so gehandhabt und wurde von behördlicher Seite nicht moniert. Nunmehr ist aufgefallen, dass die Beschilderung offensichtlich unvollständig oder unrichtig ist, da nur ein Teil des benannten Straßenstücks mit dem Verkehrszeichen Z 315 zum Parken mit Auffahrt auf den Bürgersteig freigegeben ist. Für die nicht freigegeben Bereiche gibt es keine Veranlassung zur Versagung dieser Regelung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die Freigabe mit dem Verkehrszeichen Z 315 zum Parken mit Auffa hrt auf den Bürgersteig für den gesamten Abschnitt zu erlauben und die Beschilderung zu ändern. Weiterhin wird darum gebeten, aus Kulanzgründen die erhobenen Gebühren für das Falschparken in vorgenanntem Zusammenhang zu erlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 869 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

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