Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM
4788 entstanden aus
Vorlage: OF 763/10 vom
04.06.2019 Betreff: Abbiegespur von der Friedberger Landstraße
auf die A 661 Vorgang: OM 3715/18 OBR 10; ST 400/19 Der Magistrat wird gebeten, entgegen seiner
Stellungnahme vom 18.02.2019, ST 400, isoliert die Planungen und das
erforderliche Genehmigungsverfahren für eine Abbiegespur von der Friedberger
Landstraße von Bad Vilbel kommend auf die A 661 in Richtung Bad Homburg
unmittelbar in Angriff zu nehmen. Dieses Verfahren soll nicht mit einer
eventuellen Baumaßnahme eines Radwegs über die Kreuzung zwischen Friedberger
Landstraße und A 661 verbunden werden. Begründung: Die Abbiegespur wird dringendst benötigt, um den
Schleichverkehr in den Stadtteilen Preungesheim - insbesondere im Frankfurter
Bogen - und Berkersheim zu reduzieren. Es bestehen insoweit auch seit Jahren
keine Unklarheiten mehr, wie diese Spur einzurichten ist. Das entsprechende
Einrichten der Abbiegespur sollte auch eine zukünftige Radwegführung durch die
Kreuzung nicht präjudizieren. Für den Fahrradverkehr über die Kreuzung mit der
Autobahn gibt es zudem eine funktionierende, wenn auch etwas längere
Radwegverbindung, indem man zunächst über die Brücke Richtung Marbachweg fährt
und dann wieder Richtung Friedberger Landstraße zurück. Diese Wegführung
vermeidet jeden Konflikt zwischen Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr. Eine
vergleichbar sichere Radwegführung direkt über die Kreuzung ist kaum
vorstellbar. Die bisherige Planung zur Verlagerung
der Radwege in die Kreuzung hinein führt dagegen zu massiven Konflikten
zwischen den Belangen des Rad- und Kraftfahrzeugverkehrs. Das lässt erwarten,
dass hierfür ein entsprechend langwieriges Verfahren zur Baurechtsschaffung
notwendig wird, was dann entsprechend auch die insofern unproblematische
Abbiegespur massiv verzögert. Zudem wird die Kreuzung im Bereich der anzulegenden
Radwege ohnehin vollständig umgestaltet, wenn eine zusätzliche Auffahrt
Richtung Offenbach geschaffen wird, sodass der Radweg dann nochmals verlegt
werden müsste.
Es ist deshalb nicht
nachvollziehbar, warum die beiden Maßnahmen verknüpft werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3715
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2019, ST 400
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2041
Antrag vom
03.08.2020, OF
1020/10
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6317
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 12