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Erhalt der Kita Sonnenwind
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 entstanden aus Vorlage: OF 412/12 vom 18.03.2019 Betreff: Erhalt der Kita Sonnenwind Der Magistrat wird gebeten, 1. der beabsichtigten Schließung der Kita Sonnenwind entschieden entgegenzutreten und die Kita Sonnenwind so lange als Kindertagesstätte mit drei Gruppen für 3- bis 6-Jährige an dem jetzigen Standort zu belassen, bis 2. diese im Rahmen eines Neubaus, z. B. auf einem der noch nicht bebauten Baugrundstücke westlich der Kita oder im Bereich Zur Kalbacher Höhe/Ecke Marie-Curie-Straße, insgesamt in neue Räumlichkeiten verlagert werden kann. Auch eine zeitweise Unterbringung in einem Provisorium ist denkbar; 3. weiterhin die neu entstehenden Pavillons auf der angrenzenden Fläche des Alten Gerichtsplatzes nach modernen Ansprüchen so zu bauen, dass diese den Erfordernissen einer ESB/Ganztagsschule für eine 5-zügige Grundschule genügen. Begründung: Im Rahmen des Elterninformationsabends am 13.03.2019 in der Grundschule Riedberg wurden Pläne für eine Verlagerung und Umwandlung von Hortplätzen aus den Kitas Schatzinsel und Weltraum in die ESB der Grundschule Riedberg und im Gegenzug die Verlagerung von Kindergartenplätzen von der Kita Sonnenwind in die Kitas Schatzinsel und Weltraum vorgestellt. Dies würde bedeuten, dass ab dem Jahr 2020 jährlich ca. eine Gruppe im Kindergarten Sonnenwind geschlossen und der jeweils frei werdende Raum von Schulkindern genutzt wird. Für die dieses Jahr aufgenommene Kinder soll Bestandsschutz bestehen. Das heißt, dass mit einem Abschluss des Umbaus erst im Jahr 2023 zu rechnen ist und in der Zwischenzeit ständig Unruhe in einer Kita herrscht, welche bisher für ihre Stabilität im Bereich Personal als auch für das Angebot eines halb offenen Konzepts mit unterschiedlichen Themenräumen bekannt und geschätzt ist. Nach den jetzigen Plänen würden die Kinder der Kita Sonnenwind jährlich neu geordnet werden und jedes Jahr Umbaumaßnahmen in der Kita mit einer Einschränkung des Angebots erfolgen sowie einige Erzieherinnen und Erzieher aus der Kindergartenbetreuung gehen müssen. Die Schaffung von einigen neuen Kindergartenplätzen steht hierbei in keinerlei Verhältnis zu der Zerschlagung bestehender, gut funktionierender Strukturen eines ausgezeichneten Teams. Die Kita Sonnenwind ist eine der ältesten Kindertagesstätten im Stadtteil und genießt einen hervorragenden Ruf. Auch entscheiden sich viele Familien bewusst für eine konfessionell ausgerichtete Kinderbetreuung, diese Möglichkeit würde durch Schließung der Einrichtung eingeschränkt werden. Auch wenn die Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder gebraucht werden, gilt es, die Kita-Gemeinschaft und das Betreuungsteam zu erhalten. Es sollten Möglichkeiten der Auslagerung an andere Standorte im Stadtteil geprüft werden. Schon beschlossene, aber noch zu entwickelnde Einrichtungen könnten mittelfristig einen neuen Standort bieten. Auch eine zeitweise Unterbringung in einem Provisorium ist denkbar. Sollte dennoch kurzfristiger Raum für die ESB benötigt werden, könnte man als Zwischenlösung in einem ersten Schritt den Bewegungsraum der Kita in einen ESB-Raum umwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.05.2019, OA 393 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2013 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2475 Antrag vom 30.10.2022, OF 315/12 Auskunftsersuchen vom 11.11.2022, V 543 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 16.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 19.06.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 12 am 19.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4
Mikroklima im Cézanne- und Gauguinweg nicht weiter verschlimmern
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2019, OF 420/12 Betreff: Mikroklima im Cézanne- und Gauguinweg nicht weiter verschlimmern Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu prüfen und dazu zu berichten: 1. Wie wird sichergestellt, dass das Gebäude, welches die ABG basierend auf der Verpachtung gemäß M 14 / 2019 am Riedberg errichten wird, das bereits jetzt stark beeinträchtigte Mikroklima nicht noch weiter verschlechtert? 2. Ist die Mitverpachtung des Flurstücks 315 (Gemarkung Kalbach, Bezirk 65, Flur 12) an die ABG im Sinne des Bebauungsplans B 820 notwendig und sinnvoll, obwohl diese als öffentliche Grünfläche das südlicher gelegene Flurstück 337/1 fortsetzt? 3. Warum weist von den sechs Verpachtungen in der M14 / 2019 dieses Grundstück die mit Abstand höchste WGFZ auf? Wird damit ein Überschreiten der den im Bebauungsplan genannten Geschosszahlen angenommen? Begründung: Durch den erst spät gegenüber der ursprünglichen Planung des Bauträger geänderten Bebauungsplan B820 wurde an Stelle von ursprünglich kleinteiliger geplanten Gebäuden in der Renoirallee 2-4a ein durchgängiger Baublock errichtet (Einzelhandelsmarkt "Lidl"), welcher vor allem östlich davon das Mikroklima stark negativ durch Windabschattung beeinflusst. Dies lässt sich beispielsweise durch einen Vergleich der Vermoosung auf dem Zugangsweg vor den Häusern Gauguinweg 1-9 im mit dem Zugangsweg Gauguinweg 23-25 feststellen. Wenn nun eine weitere 3-4-stöckige Bebauung südlich des Lidl errichtet wird, so drohen insbesondere im südlichen Gauguinweg und entlang des Cezannewegs weitere klimatische Verschlechterungen für die Bewohner. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 15 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Warnebold gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Vor der Abstimmung ergänzt die antragstellende Fraktion den Tenor der Vorlage wie folgt: "4. Kann ein Kindergarten mit einer nur 2-geschossigen Bebauung und einer Außenfläche eine Lösung sein, das Grundstück zu bebauen, ohne das Mikroklima negativ zu beeinflussen?" Beschluss: Die Vorlage OF 420/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 7 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Warnebold gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Die Vorlage OF 420/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHortbetreuung im Bereich der Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2019, OF 413/12 Betreff: Hortbetreuung im Bereich der Grundschule Riedberg, Zur Kalbacher Höhe Da das Stadtschulamt strukturelle Veränderungen im Hortbereich im Bereich der Grundschule Riedberg, der Kita Schatzinsel und der Kita Weltraum beabsichtigt, wurde ein Elterninformationsabend durchgeführt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird durch die Verlagerung an der Grundschule Riedberg von Hortplätzen in ESB Plätze derselbe Betreuer*innen Schlüssel zugrundgelegt, den die Kindertagesstätten für die Hortbetreuung vorsehen. 2. Welche Gruppengröße haben EBS Gruppen entstehen im Vergleich zum Hort? 3. Welche beruflichen Grundlagen benötigen die Erzieher*innen für die ESB und welche werden für Hortgruppen in Kitas vorausgesetzt? 4. Wie wird ein Angebot in den Ferien für alle Schüler*innen der Grundschule Riedberg dem Bedarf gerecht? Reicht die vorhanden Erzieher*innen dann aus? 5. Wird es künftig weiter ein (kostenloses?) Angebot für Kinder vor der Schule geben, da davon auszugehen ist, dass dieses - welches bisher die Horte übernommen haben - durch die EBS zu gewährleisten ist? 6. Und / Oder wird es weiter die Frühbetreuung durch den Förderverein geben, so dass die ehemaligen Hortkinder vor und nach der Schule nun unterschiedliche Erzieher*innen haben? Begründung: Die Schließung der Kita Sonnenwind stellt eine Veränderung auf dem Riedberg dar. Durch die weitere Schießung von Hortgruppen in zwei Kitas wird es künftig nicht mehr möglich sein für Kinder in diesem Einzugsbereich nach dem Wechsel in die Schule ein bestehendes räumlich bekanntes Umfeld mit ebenfalls vertrauten Erziehern vorzufinden. Diese Einrichtungen haben auch deshalb die Eltern bewusst gewählt. Daher sind die im Rahmen des Elterninformationsabend entstandenen Fragen zu beantworten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 413/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.12.2018, OF 392/8 Betreff: Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit im Ortsbezirk 8 Co 2-Reduktion fürs Klima, weniger Schadstoffe in der Luft, mehr Sicherheit für Kinder - das sind nur einige, gewichtige Vorteile einer Geschwindigkeitsreduktion. Der Ortsbezirk 8 sollte dabei vorangehen und im Rahmen eines Pilotprojektes zeigen, dass Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit sinnvoll und umsetzbar ist. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Rahmen eines Pilotversuches wird im Ortsbezirk 8 als Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 auf Straßen eingeführt. Ausgenommen davon sind folgende Straßen: Marie-Curie-Straße, Dillenburger Str./Maybachbrücke, Rosa-Luxemburg-Straße. Auf denen gilt dann Tempo 50. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 392/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerquerung Marie-Curie-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4032 entstanden aus Vorlage: OF 367/8 vom 13.11.2018 Betreff: Fußgängerquerung Marie-Curie-Straße Vorgang: OM 239/11 OBR 8; ST 1285/11; OM4807/15 OBR 8; ST 329/16; OM 1198/17 OBR 8; ST 1058/17 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die mit den Anregungen an den Magistrat vom 11.08.2011, OM 239, vom 03.12.2015, OM 4807, und vom 09.02.2017, OM 1198, geforderte Querung der Marie-Curie-Straße bzw. die Umsetzung der Maßnahme endlich ausgeführt wird. Mit den Stellungnahmen des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1285, vom15.02.2016, ST 329, und vom 09.06.2017, ST 1058, wurde die Einrichtung der Querung immer wieder zugesagt. Zuletzt für den Herbst 2017! Nun geht der Herbst 2018 zu Ende und es ist wieder nichts geschehen. Begründung: Seit vor einigen Jahren die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen waren, erhält der Ortsbeirat auf seine Anfragen zwar Zusagen für die endgültige Einrichtung der Querung, es passiert jedoch nichts. Es ist nicht hinnehmbar, dass Jahr für Jahr Spaziergänger und Radfahrer an dieser Stelle einen sehr stark befahrenen Autobahnzubringer überqueren. Vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass schon in der Stellungnahme ST 1285 aus dem Jahre 2011 mitgeteilt wurde, dass die Finanzierung gesichert ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.08.2011, OM 239 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1285 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4807 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 329 Anregung an den Magistrat vom 09.02.2017, OM 1198 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1058 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 512 Aktenzeichen: 32 1
Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2018, OF 381/12 Betreff: Weitere Altkleidercontainer auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, weitere Standorte für Altkleider-Container auf dem Riedberg zu prüfen und zu genehmigen. Begründung: Altkleider-Container dienen der Sammlung von nicht länger benötigten Kleidungsstücken und auch Schuhen. Die gesammelten Gegenstände werden weiter genutzt oder einer geregelten Verwertung zugeführt. Aus der Bevölkerung kommt immer wieder der Wunsch, doch mehr solcher Container an möglichst zentral gelegenen, gut erreichbaren Standorten durch zugelassene Betreiber aufstellen zu lassen. Als geeignete Standorte auf dem Riedberg bieten sich u.E. an: 1. Die Südseite des Riedbergplatzes zwischen den dort vorhandenen Fahrradständern (dort wäre auch Platz für zwei Container) 2. Die Südwestseite der Querung Topografischer Weg/Konrad-Zuse-Straße 3. Die freie Fläche auf der Nordseite der Einmündung der Renoirallee in die Straße "Zur Kalbacher Höhe" (Die Fläche ist so groß, dass auch der dort im Frühjahr stehende Spargel-Verkaufsstand noch ausreichend Platz hat). Bei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin, dass auf dem Riedberg immer wieder illegale Container aufgestellt werden. Sie sollten umgehend entfernt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 381/12 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU und LINKE. (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenInsektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 336/8 vom 28.08.2018 Betreff: Insektenwiese und Blühflächen im Ortsbezirk 8 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Martin-Luther-King-Park und in der Anlage am Neumühlenweg (zwischen Spielplatz und Marie-Curie-Straße) eine Bienen- und Insektenwiese anzulegen; 2. auf den Mittelstreifen des Hammarskjöldrings, der Bernadottestraße und der Ernst-Kahn-Straße ebenfalls Wildblumenbeeten in gestalterischer Abwechslung zu den bereits bestehenden gärtnerischen Bepflanzungen anzulegen. Gegebenenfalls könnten auch unbepflanzte Baumscheiben bedacht werden; 3. auf der Rasenfläche der Kreuzung Praunheimer Weg/Am Stockborn und zwischen Auf- und Abfahrt Marie-Curie-Straße ebenfalls eine Wildblumenwiese für Schmetterlinge, Bienen und andere Insekten anzulegen. Begründung: Aufgrund des weltweiten Bienensterbens und der starken Zunahme versiegelter Flächen sowie der zum Teil falschen Blumenpflanzung in Privatgärten, ist es notwendig, zusätzliche Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten zu schaffen. Durch den selteneren Schnitt könnte die Ausbreitung blühender Pflanzen gefördert werden, was Insekten, Schmetterlingen und auch Vögeln Lebensraum bietet. Von solchen Wildblumenwiesen profitiert das gesamte städtische Mikroklima. Außerdem verbessert sich die Aufenthaltsqualität bzw. die optische Gestaltung des Straßenbegleitgrüns. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 102 Aktenzeichen: 67 0
Pavillon an der Grundschule Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3460 entstanden aus Vorlage: OF 322/12 vom 26.07.2018 Betreff: Pavillon an der Grundschule Riedberg Vorgang: V 817/18 OBR 12; ST 1214/18 Im Rahmen der Ortsbeiratssitzung am 15.06.2018 in der Grundschule Riedberg äußerte die Bildungs- und Integrationsdezernentin Frau Weber den Vorschlag, Schulcontainer im Bereich Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe nach eingehender Prüfung aufzustellen, um einen weiteren Standort in Grundschulnähe in Erwägung zu ziehen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob ergänzend oder alternativ zum Vorschlag der Schuldezernentin, Schulcontainer auf die gepflasterte Fläche zwischen der Grundschule und dem Baufeld Deutsche Wohnwert ("Alter Gerichtsplatz") aufgestellt werden können. Diese Fläche ist fast doppelt so groß (rund 2.100 Quadratmeter) wie die vonseiten des Schuldezernates vorgeschlagene. Begründung: Die Idee, für die notwendige Erweiterung der Grundschule Riedberg Schulpavillons an die vom heutigen Standort 400 Meter entfernte verkehrsreiche Örtlichkeit Marie-Curie-Straße/Ecke Zur Kalbacher Höhe möglicherweise aufzustellen, hat bei der Schulgemeinde und Elternschaft Unverständnis ausgelöst. Zum einen ist diese Erweiterung mit einem längeren Weg verbunden und die Schulwegsicherheit sind neben einer Beeinträchtigung des Schullebens Argumente, die den Schulelternbeirat zur Formulierung eines offenen Briefes vom 20.06.2018 an die Schuldezernentin veranlasste. Da das oben vorgeschlagene Grundstück, Flurstück 583/12 (Bebauungsplan B 803Ä2), rund doppelt so groß wie u. a. das Flurstück 224, Bebauungsplan B 820 (s. V 817 und dazu ST 1214), ist, dabei vom Flächenzuschnitt rechteckig mit nur wenig Gefälle (ein Meter auf 60 Meter) und eine Zuwegung von allen Seiten möglich ist, ist dieses Grundstück unbedingt in die Planung als Erweiterungsfläche einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 817 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2018, ST 2267 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 30.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 2
Verkehrssituation in der Straße An den Mühlwegen verändern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3179 entstanden aus Vorlage: OF 282/8 vom 26.04.2018 Betreff: Verkehrssituation in der Straße An den Mühlwegen verändern Vorgang: OM 1200/17 OBR 8; ST 1130/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende bei einem Ortstermin des Ortsbeirates am 24.04.2018 in der Straße An den Mühlwegen mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung sowie dem Straßenverkehrsamt besprochenen Maßnahmen umzusetzen: 1. An der Kreuzung An den Mühlwegen/Olof-Palme-Straße einen Verkehrsspiegel zu installieren, da durch einen Neubau an der Ecke der Kreuzung ein 90-Grad-Winkel entstanden ist, der die Kreuzung für Fahrzeuge, die aus der Straße An den Mühlwegen kommend in die Olof-Palme-Straße links abbiegen wollen, uneinsehbar macht. 2. J eweils ein Piktogramm "Verkehrsberuhigter Bereich" am Anfang und am Ende der Straße An den Mühlwegen auf der Straße anzubringen. Begründung: Auf die Begründung in der Anregung an den Magistrat vom 09.02.2017, OM 1200, sowie auf die im Beisein der Ämter bei dem Ortstermin gemachten Ausführungen der Anwohner wird verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2017, OM 1200 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1955 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser verdeutlichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 277/8 Betreff: Olof-Palme-Straße - Tempolimit von 30 km/h besser verdeutlichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wolle prüfen und berichten: Am Beginn der Olof-Palme-Straße/stadteinwärts/Kreuzung Marie-Curie-Str./Autobahnabfahrt Heddernheim wird mittels eines Schildes die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Dieses Verkehrszeichen (274-30) wird jedoch, insbesondere von dem von der Autobahn einbiegenden Verkehr, häufig übersehen, so dass es in der Folge oft zu brenzligen Situationen in der beidseitig befahrenden Olof-Palme-Straße kommt. Diese Straße wird zudem noch auf einer Seite beparkt. Frage: Inwiefern ist es zielführend, am Beginn der Olof-Palme-Straße, zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ein entsprechendes Signum auf der Straße aufzubringen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 828 2018 Die Vorlage OF 277/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÖffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2018, OF 293/12 Betreff: Öffentliche Toiletten an der REWE-Filiale in Kalbach und an der Lidl-Filiale/dem Kebabhaus am Riedberg bereitstellen Der Magistrat wird gebeten öffentliche Toiletten an der Rewe Filiale in Kalbach ,Lange Meile 33 und an der Lidl Filiale/dem Kebab Haus am Riedberg , Zur Kalbacher Höhe 6 bereitzustellen. Dies sollte bestenfalls in Kooperation mit den jeweiligen Filialen/dem Imbiss realisiert, verantwortet und gewartet werden. (Bitte keine DIXI-Toiletten) Begründung: 1.Um uns und Andere vor ansteckenden Viren und Bakterien zu schützen, gehört das regelmäßige Händewaschen zu einem verantwortungsvollen Umgang, unseren Mitmenschen und uns selbst gegenüber. Vor Allem an öffentlichen Plätzen, an denen Lebensmittel eingenommen werden, sollte die Möglichkeit gegeben sein, sich vor und nach dem Essen die Hände zu waschen. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, ist aber an beiden genannten Orten nicht gegeben. 2. Ebenfalls sollte es selbstverständlich sein, dass Menschen denen Essen und Trinken geboten wird, auch ein gang zur Toilette möglich ist. Doch auch diese sind an zuvor erwähnten öffentlichen Plätzen nicht vorzufinden. DIXI-Toiletten sind für Kinder, körperlich beeinträchtigte und ältere Menschen nur schwierig zu handhaben und sollten daher nur als aller letztes Mittel in frage kommen. Die Toiletten sollten barrierefrei zu erreichen sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 293/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenHeddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.03.2018, OF 284/12 Betreff: Heddernheim-Nord, B-Plan Nr. 537 und B-Plan Nr. 820 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die weitere Entwicklung der drei unbebauten Grundstücke Am Bonifatiusbrunnen Flurstück 150, 224 (Ecke Zur Kalbacher Höhe), welches nur teilweise bebaut ist im B-Plan 537 sowie Zur Kalbacher Höhe Flurstück 337/1 im B-Plan 820 (ehemals CKV) Auskunft zu geben, ob diese für eine Wohnbebauung oder andere Nutzung wie Kita vorgesehen sind. Begründung: Derzeit ist im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt mit wenig bezahlbarem Wohnraum und fehlender Wohnbauflächen sowie fehlender Flächen für u. a. Kitas jedes brach liegende Grundstück in Betracht zu ziehen. Hierzu verweisen wir auf die ST 1259 vom 19.08.2013. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 817 2018 Die Vorlage OF 284/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBelastung des Urselbachs mit multiresistenten Keimen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 236/8 Betreff: Belastung des Urselbachs mit multiresistenten Keimen Wie in der "Hessenschau" vom 7.12.17 berichtet wurde, sind verschiedene Frankfurter Gewässer mit multiresistenten Keimen belastet. Unter anderem auch der Urselbach! Dies vorausgeschickt möge der OBR beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Besteht diese Keimbelastung schon länger? 2. Welche Folgen ergeben sich daraus, z.B. für die am Urselbach anschließenden Kleingärten, die mit Urselbachwasser gegossen werden, oder für Kinder, die am Urselbach spielen, z.B. im Mertonviertel, im Bereich der Hundertwasser-KiTa. Gerade in der Grünanlage zwischen der Sebastian-Kneipp und der Olof-Palme-Straße ist der Urselbach eine beliebte Spielstätte. 3. Geht von der Keimbelastung eine Gefahr für planschende Hunde aus? 4. Sind Gespräche mit der Stadt Oberursel vorgesehen, um an der Kläranlage in Höhe der Krebsmühle eine zusätzliche Ausbaustufe zu installieren, um die Keimbelastung zu beseitigen? Begründung: In dem Bericht der Hessenschau wurde ausgeführt, dass die Keimbelastung in den angesprochenen Gewässern erst nach passieren der Kläranlagen besteht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 740 2018 Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) nach Ziffer 3. die Frage "Geht eine Gefahr von Ratten aus, die im Bereich des Urselbachs Leben" als neue Ziffer 4 eingefügt wird; b) unter Ziffer 4 (alt) nach den Worten "zusätzliche Ausbaustufe" die Worte "mittels UV-Behandlung, Ozonbehandlung und Ultrafiltration" eingefügt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
Weiter lesenWilde Müllhalde unter der Rosa-Luxemburg-Straße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2018, OF 241/8 Betreff: Wilde Müllhalde unter der Rosa-Luxemburg-Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Neumühlenweg und der Verlängerung des Krautgartenweges im oberen Teil des Brückenauflegers (etwa in Höhe der Abfahrt der L 3004 auf die Marie-Curie-Straße) die dort befindliche wilde Müllhalde, die offensichtlich als regelmäßiger Treffpunkt genutzt wird, sowie die dort angebrachten Sichtschutzfolien am Geländer entfernt werden; den Bereich zukünftig regelmäßig zu kontrollieren und im Interesse einer für Spaziergänger angemessenen Sauberkeit regelmäßiger zu reinigen. Begründung: Die umzäunte Fläche im oberen Teil des Brückenauflegers haben ganz offensichtlich Personen, die sich dort regelmäßig aufhalten, mit Sichtschutzfolien vor Blicken geschützt. Dort und auch an der angrenzenden Treppenanlage hoch zur Fahrbahn der L 3004 befindet sich sehr viel Müll und Unrat. Insbesondere Scherben von zerschlagenen Flaschen machen im Umfeld des Brückenbauwerkes auch Spaziergängern (z.B. mit Hunden) zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 25.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 241/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAufbringung eines Piktogramms „Tempo-30-Zone“ am unteren Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2486 entstanden aus Vorlage: OF 244/12 vom 14.11.2017 Betreff: Aufbringung eines Piktogramms "Tempo-30-Zone" am unteren Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass am unteren Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe ein Piktogramm "Tempo-30-Zone" aufgebracht wird. Begründung: Im unteren Bereich der Straße Zur Kalbacher Höhe befinden sich nach rund 50 Metern zwar zwei Verkehrszeichen "Tempo-30-Zone". Diese Zeichen sind allerdings ziemlich klein und das Zeichen auf der rechten Seite wird von davorstehenden Bäumen weitgehend verdeckt, sodass es leicht übersehen werden kann. Jedenfalls ist zu beobachten, dass zahlreiche Autofahrer nach der Einfahrt in die Straße Zur Kalbacher Höhe stark beschleunigen und Tempo 30 deutlich überschreiten. Von daher bietet es sich an, ergänzend ein großes Piktogramm ("Tempo-30-Zone") am Beginn der Straße Zur Kalbacher Höhe auf der Fahrbahnoberfläche aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 433 Aktenzeichen: 32 1
Den Ortsbeirat Kalbach-Riedberg bei Schulstandortplanungen im Umfeld des Ortsbezirks 12 einbeziehen (hier: Lurgihaus)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2484 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.11.2017 Betreff: Den Ortsbeirat Kalbach-Riedberg bei Schulstandortplanungen im Umfeld des Ortsbezirks 12 einbeziehen (hier: Lurgihaus) Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung von neuen Schulstandorten für weiterführende Schulen neben dem jeweils zuständigen Ortsbeirat auch die benachbarten und mit betroffenen Ortsbeiräte einzubeziehen. Begründung: Am 12. Dezember 2017 gelangt der Gebäudekomplex "Lurgihaus" (Lurgiallee 5, Olof-Palme-Straße 21, 23 und 25) zur Zwangsversteigerung (siehe http://www.zvg-portal.de/index. php?button=showAnhang&land abk=he&file id=99537&zvg id=43726). Der Presse war zu entnehmen, dass es Überlegungen der Stadt Frankfurt gibt, den Komplex zu erwerben, abzureißen und komplett neu zu entwickeln. Hierbei ist auch vom Bau einer neuen Schule die Rede. Eine weitere Grundschule würde die angespannte Situation auf dem Riedberg lösen, eine weiterführende Schule an diesem verkehrsgünstig gelegenen Standort (U 2-Station "Riedwiese") wäre für den ganzen Norden Frankfurts, somit auch für Kalbach-Riedberg, eine Erleichterung. Eine frühzeitige Einbindung unterstützt die Kommunikationsarbeit des Ortsbeirats mit den Bürgerinnen und Bürgern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 588 Aktenzeichen: 40 1
Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2017, OM 2483 entstanden aus Vorlage: OF 241/12 vom 14.11.2017 Betreff: Reparatur bzw. Ersatz von Wegweisern und einer Informationstafel im Bereich des Bonifatiusparks Vorgang: OM 1671/17 OBR 12; ST 1370/17 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die beschädigten metallenen Wegweiser "Bonifatiusbrunnen" und "Krutzenkirche" an der westlichen Verlängerung des Prozessionsweges bzw. nördlich der Straße Am Bonifatiusbrunnen repariert oder erneuert werden. Die teilweise zerstörte Tafel 10 des Geo-Pfads (südlich der Grundschule Riedberg) müsste, wie schon in der Stellungnahme ST 1370 zugesagt, ersetzt werden. Begründung: Die Wegweiser bzw. die Informationstafel sind offenbar leider mutwillig beschädigt bzw. zerstört worden. Sie sollten dennoch in nächster Zeit repariert bzw. ersetzt werden. Vandalismus führt bekanntlich nicht selten zu Nachahmereffekten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1671 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1370 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 352 Antrag vom 13.11.2020, OF 669/12 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6941 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrskonzept in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 889 „An der Sandelmühle“ - Das Ergebnis des Magistrats ist ernüchternd und wenig überzeugend
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 229/8 Betreff: Verkehrskonzept in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 889 "An der Sandelmühle" - Das Ergebnis des Magistrats ist ernüchternd und wenig überzeugend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wolle zwei weitere Möglichkeiten prüfen und dann darüber berichten: 1. Erste Möglichkeit: Zur dauerhaften Verringerung des Verkehrsaufkommens in diesem Bereich wird die Olof-Palme-Straße in Höhe der Querung des Urselbachs für beide Fahrtrichtungen als Sackgasse eingerichtet. Das geschieht mittels versenkbarer Poller und gewährleistet weiterhin die freie Durchfahrt des Bus-ÖPNV. Die Sackgasse gilt nicht für Fahrräder, diese haben freie Durchfahrt. 2. Zweite Möglichkeit: Die geplante Verlagerung des U-Bahn BetriebshofsHeddernheim an einen anderen Ort - und der dabei entstehende freie Raum wird genutzt, um eine Straßenanbindung des Neubaugebietes an den H.P.-Müller-P latz herzustellen. Somit könnte der jetzige beschrankte Straßenübergang an der Kreuzung An der Sandelmühle, Hessestraße, Kupferhammer und Olof-Palme-Straße dauerhaft geschlossen werden. Begründung: Die im Bericht des Magistrats angeführte sehr maßvolle Erhöhung des Verkehrsaufkommens erscheint in Hinblick auf die in naher Zukunft stetig wachsende Stadt als nicht überzeugend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 351 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 351 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 229/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2298 entstanden aus Vorlage: OF 218/12 vom 21.10.2017 Betreff: Verkehrssicherheit Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe Vorgang: OM 4503/15 OBR 12; ST 141/16; OM 163/16 OBR 12; ST 1136/16 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit der Kreuzung Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe entscheidend zu erhöhen. Hier gilt es insbesondere die Tatsache zu entschärfen, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer von der Autobahn mit teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit und bei roter Ampel in das Stadtgebiet einfahren. Des Weiteren gilt es, die Rechtsabbieger von der Marie-Curie-Straße in die Straße Zur Kalbacher Höhe ausreichend auf Fußgänger aufmerksam zu machen. Hier ist insbesondere anzumerken, dass es sich um den Schulweg einiger Kinder handelt. Dies könnte z. B. durch Schutzblinker, Versetzen oder Entfernen der vorhandenen Litfaßsäule und Geschwindigkeitsmessungen erreicht werden. Die entsprechenden Fachämter werden gebeten, die Situation als Gesamtsituation zu bewerten. Begründung: Trotz vorangegangenen Anregungen aus dem Ortsbeirat (siehe OM 4503, OM 163) und Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner des Riedbergs ist diese Kreuzung immer noch als Gefahrenstelle zu sehen, an der sich Unfälle häufen. Hier könnte mit vergleichsweise wenig Aufwand eine deutlich erhöhte Sicherheit sowohl des Verkehrs als auch der Fußgängerinnen und Fußgänger erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4503 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 141 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 163 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1136 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 336 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Container im Bonifatiuspark in der Straße Zur Kalbacher Höhe/Ecke Prozessionsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2017, OF 221/12 Betreff: Container im Bonifatiuspark in der Straße Zur Kalbacher Höhe/Ecke Prozessionsweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bei dem Eigentümer, der nicht mehr genutzten Container im Bonifatiuspark in der Kalbacher Höhe/Ecke Prozessionsweg nachzufragen, welchem Zweck sie dienen. Sofern von Seiten der Stadt Frankfurt am Main keine gültige Genehmigung weiterhin vorliegt oder die Nutzungsberechtigung erloschen ist, dann sind sie durch den Eigentümer unverzüglich zu entfernen, um der Fläche ihrer eigentlichen Nutzung zu zuführen (Parkfläche). Begründung: Die Containeranlage wirkt offensichtlich seit geraumer Zeit ungenutzt und verlassen. Daher ist die öffentliche Parkfläche wieder herzustellen. (Foto: Privat) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 221/12 wird bis zur Sitzung am 19.01.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 26.01.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 221/12 wird bis zur Sitzung am 13.04.2018 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 221/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1975 entstanden aus Vorlage: OF 194/12 vom 02.08.2017 Betreff: Einrichtung einer Halteverbotszone vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass vor der Tiefgaragenausfahrt der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21 eine Halteverbotszone eingerichtet wird. Begründung: Durch parkende Autos auf der gegenüberliegenden Seite der Anwesen Prozessionsweg 19 bis 21 und wegen der ziemlich schmalen Straße ist es für die Bewohner dieser Häuser sehr schwierig, in die Tiefgarage hinein- bzw. herauszufahren. Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass der Prozessionsweg auf der gegenüberliegenden Seite mit entsprechender Beschilderung oder Straßenmarkierung als Halteverbotszone gekennzeichnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2074 Aktenzeichen: 32 1
Haus des Jugendrechts ausschildern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1857 entstanden aus Vorlage: OF 188/12 vom 12.06.2017 Betreff: Haus des Jugendrechts ausschildern Der Magistrat wird in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 gebeten, das im Mertonviertel befindliche Haus des Jugendrechts - Frankfurt Nord beispielsweise durch Anbringung entsprechender Hinweisschilder an der Kreuzung Marie-Curie-Straße/Lurgiallee bzw. Altenhöferallee besser auszuschildern. Begründung: Seit März 2015 befindet sich im Mertonviertel das zweite Haus des Jugendrechts in Frankfurt. Es fehlt allerdings an einer hinreichenden Ausschilderung. Daher wird der Magistrat um eine entsprechende Verbesserung der Beschilderung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1831 Aktenzeichen: 66 7
Graffitientfernung und Begrünung am Ortseingang Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1855 entstanden aus Vorlage: OF 185/12 vom 09.06.2017 Betreff: Graffitientfernung und Begrünung am Ortseingang Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die Graffiti an der Ecke Marie-Curie-Straße/Zur Kalbacher Höhe entfernen zu lassen. Direkt im Anschluss sollte die Fläche begrünt oder mit einem professionellen Graffiti gestaltet werden, um weitere Verschmutzungen zu verhindern. Begründung: Schon seit vielen Jahren ist die Ortseinfahrt in den Riedberg durch Schmierereien verunstaltet. Hier kann mit minimalem Aufwand die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1913 Aktenzeichen: 66 0
Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der Sandelmühle
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1620 entstanden aus Vorlage: OF 157/8 vom 02.05.2017 Betreff: Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Ampel unmittelbar vor dem oben genannten Bahnübergang (Hessestraße in Richtung Olof-Palme-Straße) ein Grünpfeil (Zeichen 720), gemeint ist ein grüner Rechtsabbiegerpfeil, angebracht werden kann. Begründung: Die komplexe Situation an diesem Bahnübergang führt zu absurden Situationen, die soweit irgend möglich verbessert werden sollten. Will ein Verkehrsteilnehmer an diesem Bahnübergang rechts in die Straße An der Sandelmühle abbiegen, muss er oft, nachdem die Ampel auf Grün gesprungen ist, am fünf Meter entfernten Bahnübergang wegen der inzwischen dort auf Rot gewechselten Signalanlage erneut stehen bleiben und versperrt somit die gerade erst durch Grün freigegebene Spur. Das darauf folgende Durcheinander an dieser Stelle, vor allem wenn mehrere Fahrzeuge den Weg "rechts ab" gewählt haben, ist beispielhaft für die Situation an diesem Übergang. Der geforderte "grüne Pfeil nach rechts" wird dagegen dieses regelmäßig auftretende Durcheinander in vielen Fällen vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1474 Aktenzeichen: 32 1
Erreichbarkeit des neuen 14. Polizeireviers erleichtern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1617 entstanden aus Vorlage: OF 155/8 vom 02.05.2017 Betreff: Erreichbarkeit des neuen 14. Polizeireviers erleichtern Der Magistrat wird gebeten, bei der VGF zu veranlassen, dass mit der Eröffnung des neuen 14. Polizeireviers in der Marie-Curie-Straße 30 - in den Bussen der Linien 251 und 29 an den Haltestellen "Lurgiallee" und "Emil-von Behring-Straße" die Ansage um den Hinweis zum Ausstieg für das 14. Polizeirevier erweitert wird; - an den beiden genannten Haltestellen Wegweiser zum Polizeirevier angebracht werden; - im Schaukasten der Fahrplanauskunft an der Bushaltestelle "Nordwestzentrum" ein zeitlich begrenzter Hinweis auf die entsprechenden Busverbindungen eingestellt wird. Begründung: Mit dem Umzug des 14. und 15. Polizeireviers an den neuen Standort (voraussichtlich im August 2017) soll es den betroffenen Bürgern erleichtert werden, sich auf dem Weg dorthin mit dem ÖPNV zu orientieren. Die beiden Reviere befanden/befinden sich bisher an gänzlich anderen Standorten und haben keinen unmittelbaren Bezug zur neuen Wache. Daher ist gerade in den ersten Jahren eine Orientierungshilfe erforderlich. Eine zeitliche Befristung der Ansage kann optional in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1476 Aktenzeichen: 92 14
Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1330 entstanden aus Vorlage: OF 121/8 vom 07.03.2017 Betreff: Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 Vorgang: OA 415/13 OBR 8; ST 64/14; M 141/16; Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 711 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 das von der Stadtverordnetenversammlung (§ 711 vom 17.11.2016) geforderte Verkehrskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat 8 und der Öffentlichkeit vorzustellen. Das Konzept soll den durch zahlreiche Veränderungen und Baumaßnahmen (Bebauung des Areals Sandelmühle, Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim, Umbau des Bahnübergangs in der Hessestraße) zunehmenden Verkehr im Bereich Hessestraße/Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle/Kupferhammer aufnehmen und berücksichtigen. Das zu erstellende Verkehrskonzept soll Auskunft geben, wie der Verkehr während der jeweiligen Baumaßnahme und nach Abschluss dieser Maßnahmen geregelt werden soll. Der Magistrat wird im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016, § 711, außerdem gebeten, 1. eine nördliche zweite Zufahrt über die Kaltmühle (Brückenbauwerk) von einem zweiten, externen Gutachter prüfen zu lassen und die Ergebnisse zusammen mit der Auffassung des Magistrates (ST 64 v. 17.01.2014) dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist hinsichtlich der Baufenster ggf. so zu ändern, dass eine Straße zur geforderten Brücke über den Urselbach möglich ist; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Olof-Palme-Straße zwischen Marie-Curie-Straße und Lurgiallee zu verbreitern; 3. zu prüfen und zu berichten, wie die Auswirkungen der bestehenden Probleme zu Verkehrsspitzenzeiten an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle (Knotenpunkt mit Schienenquerung) bzw. infolge der Lichtsignalanlage vor dem Discount-Supermarkt an der Olof-Palme-Straße 7 auf das auch zukünftig bestehende Gewerbegebiet "An der Sandelmühle" gemildert werden können, wenn auf der Straße An der Sandelmühle zusätzlicher Verkehr für 250 Wohneinheiten und eine Kita zu erwarten ist. Begründung: Aktuell zeigen sich bereits bei der bestehenden Bebauung und den örtlichen Nutzungen zu Verkehrsspitzenzeiten erhebliche Probleme an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle/Hessestraße/Kupferhammer durch Rückstauungen. Die geplante Wohnbebauung sowie die weiteren Baumaßnahmen werden die verkehrlichen Belastungen dieser Kreuzung, einem Knotenpunkt mit Schienenquerung, nochmals erhöhen. Auch in der Begründung des Bebauungsplans heißt es: "Lösungsansätze, die zu einer strukturellen Verbesserung der Erschließung beitragen können, müssen das gesamte Umfeld in Heddernheim betrachten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind diese Lösungsansätze nicht umzusetzen." Deshalb ist es unbedingt notwendig, vor dem Bebauungsplanverfahren eine Lösung für den bestehenden und zusätzlichen Verkehr zu entwickeln. Die Öffentlichkeit (insbesondere die Anwohner, Nutzer des Verbrauchermarktes, Mitarbeiter des Gewerbebetriebs in der Sandelmühle, Gäste des Hotels, Restaurants und Campingplatzes und die jeweiligen Gewerbetreibenden) sowie der Ortsbeirat 8 sollten vor Beginn der oben aufgeführten Baumaßnahmen wissen, wie der Verkehr während der jeweiligen Bauphasen und nach Fertigstellung des Wohngebietes geregelt werden soll. Die erforderlichen zusätzlichen Verkehrskapazitäten zur Erschließung des geplanten Wohngebietes "An der Sandelmühle" müssen nach Ansicht des Ortsbeirates zwingend durch eine zweite Zufahrt in Höhe Kaltmühle hergestellt werden. Die Auffassung, es könne dort ein "autoarmes" Wohngebiet entwickelt werden, steht kaum mit der zu erwartenden Realität in Einklang. Es kann nur darum gehen, den Pkw-Verkehr möglichst flüssig zu führen, damit die Belastungen für die Anwohner etwa Am Kupferhammer oder An den Mühlwegen möglichst gering sind. Eine Entlastung des Zufahrtverkehrs könnte zum Beispiel durch eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße in ihrem nördlichen Teilabschnitt ermöglicht werden. Diese Strecke ist schon heute aufgrund der Nähe zur A 661 viel befahren und eine wesentliche und logische Erschließungsstraße für diesen Teil von Heddernheim. Da die Straße viel zu eng ist, auf ihr Tempo 30 gilt und zudem seitlich geparkt wird, kommt es zu erheblichen Fahrverzögerungen, die bei einer entsprechenden Verbreiterung der Straße wegfallen würden. Die Stadt sollte versuchen, die angrenzenden Grundstücke mit zum Teil überdimensionierten Flächen für Fußgängerwege und Straßenbegleitgrün als Teilflächen zu erwerben und die Straße entsprechend auszubauen. Davon profitieren Anwohner (weniger Lärm durch wieder anfahrende Fahrzeuge), Verkehrsteilnehmer, die zum Ortskern von Heddernheim fahren wollen, und vor allem auch der nach Heddernheim von der A 661 einfahrende Wirtschaftsverkehr. Durch den expandierenden Wohnungsbau fallen in Frankfurt weitere Gewerbeflächen weg. Das gilt auch für das Gebiet "An der Sandelmühle" mit rund 4,5 Hektar. Bleiben wird das Unternehmen Diehl Aerospace mit rund 400 Mitarbeitern. Für dieses wichtige Unternehmen der Luftfahrzeugausrüstung sollten durch die Entwicklung eines Wohngebietes in unmittelbarer Nachbarschaft wenigstens keine Nachteile entstehen. Eine gründliche Prüfung aller Möglichkeiten, wie die Verkehrserschließung zukünftig für alle Anlieger der Sandelmühle inklusive der dort ansässigen Unternehmen zufriedenstellend gewährleistet werden kann, ist aus Sicht des Ortsbeirates unverzichtbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.08.2013, OA 415 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 64 Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1126 Aktenzeichen: 61 00
Ausreichende Übergangslösung für das Polizeirevier 14 nach Auszug aus dem Nordwestzentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 110/8 Betreff: Ausreichende Übergangslösung für das Polizeirevier 14 nach Auszug aus dem Nordwestzentrum Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Presseberichten zur Folge muss das 14. Polizeirevier das Nordwestzentrum spätestens Ende April aufgrund von Umbauarbeiten verlassen, ohne dass der neue Standort für das 14. und 15. Polizeirevier in der Marie-Curie-Straße fertiggestellt ist. In der Zwischenzeit soll das 14. Polizeirevier im Polizeipräsidium untergebracht werden. Seitens der Polizei wird angeboten, dass in der Übergangszeit der Schutzmann vor Ort an fünf statt drei Tagen in der Nordweststadt zur Verfügung steht. Das ist zwar sinnvoll, aber nach Einschätzung des Ortsbeirats nicht ausreichend. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat mit der Polizeiführung und dem Nordwestzentrum dahin gehend eine bessere Übergangslösung zu finden, dass ein zusätzlicher Schutzmann vor Ort für mindesten fünf Tage in der Woche bestellt und dessen Büro in einem der freien Räume des Nordwestzentrums eingerichtet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 110/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 110/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 110/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenFuß- und Radwegquerung Marie-Curie-Straße - Nr. 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.02.2017, OM 1198 entstanden aus Vorlage: OF 98/8 vom 24.01.2017 Betreff: Fuß- und Radwegquerung Marie-Curie-Straße - Nr. 3 Vorgang: OM 239/11 OBR 8; ST 1285/11; OM 4807/15 OBR 8; ST 329/16 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die in den beiden oben genannten Stellungnahmen zugesagte Querung, zu der alle erforderlichen Vorarbeiten bereits vor vier Jahren ausgeführt wurden und für die lediglich die notwendige Lichtsignalanlage fehlt, die für 2016 in Aussicht gestellt wurde, schnellstens in Betrieb genommen wird. Begründung: Die dort entstandene Situation ist absurd. Die vorbereitenden Arbeiten sind schon lange abgeschlossen, aber es ist offensichtlich nicht möglich, die erforderliche Lichtsignalanlage zu installieren! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.08.2011, OM 239 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1285 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4807 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 329 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1058 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4032 Beratung im Ortsbeirat: 8
Bebauungsplan Nr. 889 An der Sandelmühle - Verbesserung der Verkehrserschließung II - hier: Auswirkungen auf das Gewerbegebiet
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 100/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 An der Sandelmühle - Verbesserung der Verkehrserschließung II - hier: Auswirkungen auf das Gewerbegebiet Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Beschlusses § 711 v. 17.11.2016 zu prüfen und zu berichten, wie die Auswirkungen der bestehenden Probleme zu Verkehrsspitzenzeiten an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle (Knotenpunkt mit Schienenquerung) bzw. infolge der Lichtsignalanlage vor dem Discount-Supermarkt an der Olof-Palme-Straße 7 auf das auch zukünftig bestehende Gewerbegebiet "An der Sandelmühle" gemildert werden können, wenn auf der Straße "An der Sandelmühle" zusätzlicher Verkehr für 250 Wohneinheiten und eine Kita zu erwarten ist. Begründung: Durch den expandierenden Wohnungsbau fallen in Frankfurt weitere Gewerbeflächen weg. Das gilt auch für das Gebiet "An der Sandelmühle" mit rund 4,5 Hektar. Bleiben wird das Unternehmen Diehl Aerospace mit rund 400 Mitarbeitern. Für dieses wichtige Unternehmen der Luftfahrzeugausrüstung sollten durch die Entwicklung eines Wohngebietes in unmittelbarer Nachbarschaft wenigstens keine Nachteile entstehen. Eine gründliche Prüfung aller Möglichkeiten, wie die Verkehrserschließung zukünftig für alle Anlieger der Sandelmühle inklusive der dort ansässigen Unternehmen zufriedenstellend gewährleistet werden kann, ist aus Sicht des Ortsbeirates nicht verzichtbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2017, OF 121/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 09.02.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 100/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 100/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 121/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1 und 2 der Vorlage: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffer 3 der Vorlage: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenInstandsetzung Piktogramm Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Marie-Curie-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1152 entstanden aus Vorlage: OF 91/8 vom 02.01.2017 Betreff: Instandsetzung Piktogramm Abfahrt Rosa-Luxemburg-Straße/Marie-Curie-Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Piktogramm (Verkehrszeichen 103-20 "Kurve - rechts") in der Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Marie-Curie-Straße erneuert wird. Begründung: Das Piktogramm auf dem Straßenbelag ist nicht mehr erkennbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 814 Aktenzeichen: 66 7
Polizeiposten Bonames beibehalten
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.01.2017, OA 104 entstanden aus Vorlage: OF 65/15 vom 28.12.2016 Betreff: Polizeiposten Bonames beibehalten Laut Vorstellung im Ortsbeirat soll im Rahmen der Zusammenlegung des 14. und 15. Polizeireviers auch der bisherige Polizeiposten in Bonames geschlossen werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der Polizeidirektion beziehungsweise dem Land Hessen darauf hinzuwirken, dass 1. der Polizeiposten in Bonames weiterhin beibehalten wird und 2. im Rahmen des Bebauungsplans "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" auf der geplanten Gemeinbedarfsfläche der Neubau eines Polizeipostens vorgesehen wird. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat seit mehreren Jahrzehnten wiederholt die Forderung gestellt, das bisherige 14. Polizeirevier aus seiner bisherigen Randlage im Revier in den Bereich Bonames/Nieder-Eschbach zu verlegen, um einen deutlich verbesserten Zugang der Bewohner des Frankfurter Nordens zum Polizeirevier zu haben, zuletzt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Am Eschbachtal-Harheimer Weg". Dies wurde seitens des Landes immer zurückgewiesen. Nachdem jetzt der Standort des bisherigen 14. Polizeireviers im Nordwestzentrum aufgegeben werden muss, plant das Land, die beiden Polizeireviere im Mertonviertel zusammenzulegen - ohne Rücksprache mit den betroffenen Ortsbeiräten und ohne auf deren bisherige Forderungen einzugehen. Der neue Standort ist dabei ähnlich schlecht von Nieder-Eschbach und den anderen Stadtteilen im Frankfurter Norden aus zu erreichen wie der bisherige (und vice versa), was von der Bevölkerung als erhebliches Sicherheitsmanko verstanden wird. In der Hauptverkehrszeit kommt es bei der Erreichbarkeit zusätzlich zu Problemen durch Stauungen. Auch per ÖPNV ist der neue Standort nur bedingt und mit teilweise erheblichem Aufwand erreichbar. Ob die in Aussicht gestellte Erweiterung um einen Streifenwagen im neuen Revier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl tatsächlich verbessert beziehungsweise die schlechte Erreichbarkeit aufwiegt, ist nicht belegt. Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahn-Station ebenfalls geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten dann künftig ins Mertonviertel, um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angsträume), gerade an der U-Bahn-Station "Bonames", erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Die Bevölkerung bedarf eines Polizeipostens vor Ort, der zumindest tagsüber einfach erreichbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1158 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 18.01.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 14.02.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) 8. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.02.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 9. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.03.2017, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OA 104 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1103, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 § 1221, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 32
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes beim Polizeiposten Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2016, OF 64/15 Betreff: Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes beim Polizeiposten Bonames Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten sich für die Aufrechterhaltung des Polizeipostens und den damit verbundenen Dienstbetrieb in Frankfurt Bonames einzusetzen. Begründung: Durch die geplante Zusammenlegung der beiden Polizeireviere (14. Revier und 15. Revier) und die räumliche Verlagerung des 15. Polizeireviers in das Mertonviertel soll der Polizeiposten Bonames an der U-Bahnstation geschlossen werden. Die Bürger des nördlichen Stadtgebiets müssten künftig ins Mertonviertel um polizeiliche Angelegenheiten, wie z. B. Anzeigenaufnahme, regeln zu können. Dies ist gerade für ältere oder eingeschränkte Mitbürger/-innen kaum leistbar, da sie das "neue" Revier in der Marie-Curie-Straße 30 wesentlich schlechter als den Posten in Bonames erreichen können, gleich ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit eigenem Fahrzeug. Des Weiteren wird durch den "Abzug" der Polizei das subjektive Sicherheitsgefühl (sog. Angstträume) ,gerade an der U-Bahnstation Bonames, erheblich abnehmen. Die Befürchtungen der Bürger, keine Polizei mehr in den nördlichen Stadtgebieten zu haben und zu sehen, nehmen zu. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 13.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 64/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 65/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung eines abschnittsweisen absoluten Halteverbotes auf der Renoirallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 900 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 19.10.2016 Betreff: Einrichtung eines abschnittsweisen absoluten Halteverbotes auf der Renoirallee Der Magistrat wird gebeten, wie in einem Ortstermin von Mitgliedern des Ortsbeirates mit dem Straßenverkehrsamt erörtert wurde, auf der Renoirallee auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite in Höhe des Fußweges zu den Häusern Renoirallee 19 bis 34 ein ca. 10 bis 15 Meter langes Halteverbot durch Beschilderung einzurichten, um ein gefahrloses Befahren der Renoirallee in beide Richtungen zu erleichtern. Begründung: Derzeit ist ein zweiseitiger Richtungsverkehr auf der Renoirallee nur eingeschränkt möglich, weil auf einer Länge von 120 Metern auf der dem Parkstreifen gegenüberliegenden Seite zwischen Gauguinweg und Pissarroweg Autos parken. Mittels eines 10 bis15 Meter langen Halteverbotes könnte der zweiseitige Richtungsverkehr erleichtert werden, weil den in Richtung Zur Kalbacher Höhe fahrenden Autos ein Ausweichen ermöglicht würde. Auch die Entsorgung des Mülls für die Häuser Renoirallee 19 bis 34 durch die FES würde erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1839 Aktenzeichen: 32 1
Abriss des CKV-Pavillons auf dem Grundstück „Cézanneweg/Zur Kalbacher Höhe“ bzw. regelmäßige Reinigung dieses Grundstücks
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 712 entstanden aus Vorlage: OF 74/12 vom 15.09.2016 Betreff: Abriss des CKV-Pavillons auf dem Grundstück "Cézanneweg/Zur Kalbacher Höhe" bzw. regelmäßige Reinigung dieses Grundstücks Vorgang: OM 4856/15 OBR 12; ST 438/16 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der CKV-Pavillon auf dem Grundstück "Cé zanneweg/Zur Kalbacher Höhe" so schnell wie möglich abgerissen bzw. das Grundstück bis zu einer Bebauung regelmäßig gereinigt wird. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich schon mehrfach - zuletzt am 11.12.2015 (OM 4856) - mit dem o. a. Grundstück beschäftigt. Der Magistrat hatte mit Stellungnahme ST 438 vom 04.03.2016 mitgeteilt, dass der Abschluss des Rechtsstreits mit dem Insolvenzverwalter des Grundstückseigentümers bevorsteht und der Magistrat dann auch den Abbruch des aufstehenden Pavillons veranlassen kann. Geschehen ist bisher nichts. Der Pavillon ist baufällig und das Grundstück völlig verdreckt - ein Schandfleck für den Riedberg! Wenn der Pavillon - aus welchen Gründen auch immer - in nächster Zeit nicht abgerissen werden kann, so sollte das Grundstück wenigstens in regelmäßigen kurzen Abständen gründlich gereinigt werden. Der derzeitige Zustand ist nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4856 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 438 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1717 Aktenzeichen: 23 20
Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg, Teil II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 716 entstanden aus Vorlage: OF 86/12 vom 07.10.2016 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 im Bereich Riedberg, Teil II Vorgang: OM 552/16 OBR 12 Ergänzend zu der Anregung OM 552 vom 09.09.2016 wird der Magistrat gebeten, bei der Prüfung einer geänderten Streckenführung für die Buslinie 29 unter Beibehaltung einer Teilung der Streckenführung auch die Option einer Fortführung der Busl inie 29 über den Riedberg hinaus auf direktem Weg über die Altenhöferallee und Marie-Curie-Straße ins Nordwestzentrum einzubeziehen. Begründung: Gerade ältere Menschen nutzen die Buslinie 29 als Direktverbindung ins Nordwestzentrum. Trotz kürzerer Fahrzeiten bei einer kombinierten Fahrt mit der Buslinie 29 und der U 9, wird das Umsteigen auf die U 9 zum Teil als beschwerlich empfunden und deshalb oft vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 552 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1713 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1676 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2301 Aktenzeichen: 92 11
Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2016, OF 79/12 Betreff: Ausbesserung des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Amt für Straßenbau und Erschließung zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 9.9.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg zu verbessern. Diese Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung. Mit der für 2016 in Aussicht gestellten Verknüpfung in Verlängerung des Weges Am Zedernholz mit der Straße Am Martinszehnten im Bereich der Firma Sunflower, dürfte sich die Nutzung der Wegeverbindung für den Radverkehr erweitern. Der Ortsbeirat bittet deshalb die schadhafte Betondecke auszubessern und die Wegeoberfläche notfalls mit einem Asphaltüberzug zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 07.10.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 79/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten zwei Sätze des Briefes wie folgt lauten: "Sehr geehrte Damen und Herren, im Nachgang zu der Erörterung des Straßen- und Wegezustandes in der Ortsbeiratssitzung am 09.09.2016 bittet der Ortsbeirat, den Belag des Feldweges zwischen der Bonifatiusstraße und dem Prozessionsweg sowie den Betonbelag zwischen dem Kätcheslachweg und der Alten Riedbergstraße zu verbessern. Die im ersten Halbsatz aufgeführte Wegeverbindung ist als kurze und direkte Radwegeverbindung zwischen Riedberg/Kalbach und Bonames/Nieder-Eschbach von Bedeutung." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
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