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Mikroklima im Cézanne- und Gauguinweg nicht weiter verschlimmern

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

nicht weiter verschlimmern Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu prüfen und dazu zu berichten:

  1. Wie wird sichergestellt, dass das Gebäude, welches die ABG basierend auf der Verpachtung gemäß M 14 / 2019 am Riedberg errichten wird, das bereits jetzt stark beeinträchtigte Mikroklima nicht noch weiter verschlechtert?
  2. Ist die Mitverpachtung des Flurstücks 315 (Gemarkung Kalbach, Bezirk 65, Flur 12) an die ABG im Sinne des Bebauungsplans B 820 notwendig und sinnvoll, obwohl diese als öffentliche Grünfläche das südlicher gelegene Flurstück 337/1 fortsetzt?
  3. Warum weist von den sechs Verpachtungen in der M14 / 2019 dieses Grundstück die mit Abstand höchste WGFZ auf? Wird damit ein Überschreiten der den im Bebauungsplan genannten Geschosszahlen angenommen? Begründung: Durch den erst spät gegenüber der ursprünglichen Planung des Bauträger geänderten Bebauungsplan B820 wurde an Stelle von ursprünglich kleinteiliger geplanten Gebäuden in der Renoirallee 2-4a ein durchgängiger Baublock errichtet (Einzelhandelsmarkt "Lidl"), welcher vor allem östlich davon das Mikroklima stark negativ durch Windabschattung beeinflusst. Dies lässt sich beispielsweise durch einen Vergleich der Vermoosung auf dem Zugangsweg vor den Häusern Gauguinweg 1-9 im mit dem Zugangsweg Gauguinweg 23-25 feststellen. Wenn nun eine weitere 3-4-stöckige Bebauung südlich des Lidl errichtet wird, so drohen insbesondere im südlichen Gauguinweg und entlang des Cezannewegs weitere klimatische Verschlechterungen für die Bewohner.

Inhalt

Antrag vom 18.03.2019, OF 420/12

Betreff: Mikroklima im Cézanne- und Gauguinweg nicht weiter verschlimmern Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu prüfen und dazu zu berichten:

  1. Wie wird sichergestellt, dass das Gebäude, welches die ABG basierend auf der Verpachtung gemäß M 14 / 2019 am Riedberg errichten wird, das bereits jetzt stark beeinträchtigte Mikroklima nicht noch weiter verschlechtert?

  2. Ist die Mitverpachtung des Flurstücks 315 (Gemarkung Kalbach, Bezirk 65, Flur 12) an die ABG im Sinne des Bebauungsplans B 820 notwendig und sinnvoll, obwohl diese als öffentliche Grünfläche das südlicher gelegene Flurstück 337/1 fortsetzt?

  3. Warum weist von den sechs Verpachtungen in der M14 / 2019 dieses Grundstück die mit Abstand höchste WGFZ auf? Wird damit ein Überschreiten der den im Bebauungsplan genannten Geschosszahlen angenommen? Begründung: Durch den erst spät gegenüber der ursprünglichen Planung des Bauträger geänderten Bebauungsplan B820 wurde an Stelle von ursprünglich kleinteiliger geplanten Gebäuden in der Renoirallee 2-4a ein durchgängiger Baublock errichtet (Einzelhandelsmarkt "Lidl"), welcher vor allem östlich davon das Mikroklima stark negativ durch Windabschattung beeinflusst. Dies lässt sich beispielsweise durch einen Vergleich der Vermoosung auf dem Zugangsweg vor den Häusern Gauguinweg 1-9 im mit dem Zugangsweg Gauguinweg 23-25 feststellen. Wenn nun eine weitere 3-4-stöckige Bebauung südlich des Lidl errichtet wird, so drohen insbesondere im südlichen Gauguinweg und entlang des Cezannewegs weitere klimatische Verschlechterungen für die Bewohner.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 30
OBR 12
TO I, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage OF 420/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 12
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage OF 420/12 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD FDP BFF
Ablehnung:
Grüne Linke