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Meine Nachbarschaft: Falkenweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern

11.09.2015 · Aktualisiert: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4500 entstanden aus Vorlage: OF 475/12 vom 23.08.2015 Betreff: Fahrbahnmarkierungen in Kalbach erneuern Vorgang: OM 3724/14 OBR 12; ST 282/15 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierungen entlang der innerhalb Kalbachs befindlichen Straße Am Weißkirchener Berg und im weiteren Verlauf der Kalbacher Hauptstraße auszubessern. Hierbei sind insbesondere die unterbrochenen Wartelinien der untergeordneten Straßen Schwalbenweg, Am Hopfenbrunnen, Zum Bergwerk, Grubweg und Am Oberschlag, die Haltelinie Kalbacher Hauptstraße/An der Grünhohl, die Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote vor dem alten Rathaus Kalbach sowie der Fußgängerüberweg an der Langen Meile wiederherzustellen. Dies gilt ebenso für den Fußgängerüberweg auf der Kalbacher Hauptstraße in Höhe der Hausnummer 141 (nähe Getränke Retzlaff). Im Zuge der bereits mit der Stellungnahme vom 20.02.2015, ST 282, entsprochenen, aber noch nicht umgesetzten Anregung "Einfahrtsbereiche der Tempo-30-Zone in Kalbach" (OM 3724 vom 05.12.2014) könnten die Ausbesserungen umgesetzt werden. Begründung: Um Gebote und Verbote von Markierungen zu beachten, müssen sie auch erkennbar sein. Insbesondere bei den nicht vorfahrtsberechtigten Straßen mit Gefälle, wie z. B. Schwalbenweg, Grubweg und Am Oberschlag, dienen die Markierungen der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2014, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 282 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1640 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen

29.05.2015 · Aktualisiert: 08.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 444/12 vom 17.05.2015 Betreff: Provisorische Maßnahmen zur Schaffung von Gymnasialplätzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg kurzfristig provisorische Gymnasialplätze geschaffen werden können, insbesondere soll geprüft werden, a) ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße Am Hasensprung am ehemaligen Containerstandort der Grundschule errichtet werden kann und/oder b) ob das ehemalige KPMG-Gelände an der Marie-Curie-Straße eine wohnortnahe Lösung darstellen könnte. Begründung: Es bedarf sicherlich keiner besonderen Hervorhebung, dass derzeit zu wenig Gymnasien in Frankfurt vorhanden sind. Jedenfalls übersteigt die Nachfrage das Angebot. Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nordosten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Entscheidend ist, dass alle Anstrengungen unternommen werden, damit die derzeit verfahrene Lage gelöst wird. Hierbei kommen auch Provisorien, wie etwa das Unterrichten in Containern, in Betracht. Dementsprechend ist - wie im Antragstenor dargestellt - zu prüfen, ob auch im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg solche Möglichkeiten bestehen. Welche Vorschläge hierbei am besten, insbesondere in technischer Hinsicht, umgesetzt werden können, möge die Stadtverwaltung entscheiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1264 Aktenzeichen: 40 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenkennzeichnung Fasanenweg - Schwalbenweg

12.05.2015 · Aktualisiert: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2015, OF 457/12 Betreff: Straßenkennzeichnung Fasanenweg - Schwalbenweg Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an das Straßenverkehrsamt folgenden Inhaltes zu formulieren: Sehr geehrte Damen und Herren, sie werden gebeten, in Höhe Fasanenweg 26/28 in die Einfahrt zu den Häusern "Fasanenweg 25-35" und "Schwalbenweg 46-58" per Straßenschild mit Hausnummern zu kennzeichnen. Bei der Einfahrt zu diesen Häusern handelt es sich um eine private Straße, die inzwischen häufig von Krankenwagen angefahren wird. Da leider nur die Häuser Fasanenweg bis Nr. 28 und die letzte Häuserreihe Fasanenweg ab Nr. 37 wieder gut erreichbar ist, vergeht in der Regel wertvolle Zeit für Notarztwagen, Krankenwagen, aber auch Taxis, da diese Hausnummern nicht über Navigationssysteme erfasst werden. Mit freundlichen Grüßen Begründung: Zwar handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, doch hat auch hier die Stadt für Ihre Bewohnerinnen und Bewohner durch eine klare Kennzeichnung von Straßen und Hausnummern Vorsorge zu treffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 457/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung

04.05.2015 · Aktualisiert: 10.06.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2015, OF 445/12 Betreff: Provisorisches Gymnasium in Kalbach Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine provisorische Containeranlage als Dependance eines bestehenden Gymnasiums im Frankfurter Norden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in Kalbach in der Straße "Am Hasensprung" am ehemaligen Containerstandort der Grundschule, der während deren Umbau genutzt wurde, errichtet werden kann. Diese Container werden so lange genutzt, bis weitere Lösungen der Stadt Frankfurt am Main für die künftigen Gymnasiasten gefunden und fertig gestellt sind. Der Magistrat sorgt dafür, dass bei einer Nutzung als Schulstandort die Anfahrt zur Containeranlage verkehrstechnisch so erschlossen wird, dass im Wohngebiet Kalbach Süd keine Probleme entstehen und für die Grundschülerinnen und Grundschüler, welche die Straße in entgegengesetzter Richtung für ihren Schulweg nutzen, keine Gefahrensituationen auftreten. Begründung: Viele der Eltern, die für ihre rund 500 Schulkinder keinen Gymnasialplatz bekommen haben, leben im Frankfurter Norden/Nord-Osten, Nordend, Westend und innenstadtnah. Auch wenn Kalbach nicht um die Ecke liegt, wäre dieser Standort schneller und leichter zu erreichen als Höchst und nur ein Umsteigen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nötig. Abgesehen davon ist dieser Standort für schulische Zwecke im Bebauungsplan Kalbach-Süd ausgewiesen. Da die Grundschule mit rund 220 Schülern bei kleineren Klassengrößen in genormten Containern für die Bauzeit von rund 2,5 Jahren untergebracht waren, wäre bei Aufstockung der Containeranlage, wie die NGO auf dem Riedberg, für bis zu drei Jahren Platz. Für die Turnhallennutzung müsste evtl. ein Pendelverkehr zu dem Sportzentrum "Am Martinszehnten" eingerichtet, auf die alte Turnhalle im "Grubweg" oder auf die umliegenden Schulen zurückgegriffen werden. Da jedoch diese Containeranlage in Teilen vorhanden ist, kann das Stadtschulamt schnellstmöglich ohne großen Verwaltungsaufwand für eine kurzfristige Entspannung bei der Schulplatzsuche sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 445/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzgelegenheiten am Ortsrand von Kalbach-Süd

16.01.2015 · Aktualisiert: 21.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2015, OM 3767 entstanden aus Vorlage: OF 413/12 vom 19.12.2014 Betreff: Sitzgelegenheiten am Ortsrand von Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, Sitzgelegenheiten (Bank, Stamm, Stein et cetera) entlang des Ortsrandes von Kalbach-Süd an den Wegen An der Bergstraße, An der Wellenburg und Am Schlittenberg einzurichten. Begründung: Viele Bürger nutzen diese Wege am Feldrand sowie deren Verlängerungen, um fußläufig den benachbarten Stadtteil zu erreichen. Darüber hinaus dienen diese Wege nebst Verbindungen vielen zur Naherholung. Um den Aufenthaltscharakter in der Ortsrandlage Kalbach-Süd zu verbessern und nicht nur, aber gerade älteren Mitbürgern das Ausruhen zu ermöglichen, sind Sitzgelegenheiten auf den öffentlichen Grünflächen an den Wegen an der Bebauungsgrenze Kalbachs mit Blick auf den Grünzug angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 551 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Beleuchtung des Stadtteilverbindungsweges Johann-Beyer-Weg - An der Bergstraße realisieren

22.11.2014 · Aktualisiert: 16.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2014, OF 403/12 Betreff: Beleuchtung des Stadtteilverbindungsweges Johann-Beyer-Weg - An der Bergstraße realisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unter Hinweis auf B 172 vom 20.04.2012, ST 805 vom 10.06.2013 und ST 252 vom 17.02.2014 die vom Ortsbeirat 12 gewünschte Beleuchtung des auch als Schulweg rege genutzten Stadtteilverbindungsweges zwischen Kalbach und Riedberg zu realisieren. Begründung: Seit 2011 (OA 6) ist der Ortsbeirat 12 daran interessiert, einen beleuchteten Stadtteilverbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg zu schaffen. Nach der Zustimmung des Magistrats zu einer Beleuchtung des Feldwegs zwischen dem verlängerten Johann-Beyer-Weg und der Straße An der Bergstraße (B 172 vom 20.04.2012) ist bis zum heutigen Tag keine verbindliche Aussage seitens des Magistrats zur Umsetzung erfolgt. Die letzte, ebenfalls unverbindliche Meldung liegt mehr als neun Monate zurück. Viele Bürger Kalbachs und Riedbergs, darunter etliche Schüler, nutzen diesen Weg, um nicht-motorisiert den benachbarten Stadtteil zu erreichen. Eine Beleuchtung steigert die Attraktivität und Sicherheit dieser Verbindung im hohen Maße. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 403/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125

10.10.2014 · Aktualisiert: 10.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3569 entstanden aus Vorlage: OF 384/12 vom 18.09.2014 Betreff: Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Baumaßnahme Park Carré, Am Hasensprung Nr. 65 bis Nr. 125, die unterlassene Anlage von zentralen Mülltonnenstandplätzen zulässig ist und wie zu verhindern ist, dass die circa 144 Einzelmülltonnen für die 36 Wohneinheiten tagelang auf den öffentlichen Gehwegen stehen und dort den Fußgängerverkehr behindern. Begründung: Da keine zentralen Plätze für die Mülltonnen vorgesehen wurden und für jede einzelne Wohneinheit separate Mülltonnen aufgestellt wurden, fehlt es an Stellflächen für die Tonnen. Da zur Straße teilweise auch nur Treppenanlagen bestehen, werden die Mülltonnen zum Teil länger oder dauerhaft auf den Gehsteigen belassen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass diese Regelung nicht den städtischen Vorgaben zur Anlage von Mülltonnenstandplätzen entspricht. Sowohl Bewohner der Anlage wie auch Anwohner bemängeln den derzeitigen Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 507 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 06.02.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 13.03.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wegeverbindung Kalbach Süd Am Schlittenberg/Am Hasensprung

27.04.2014 · Aktualisiert: 14.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 344/12 Betreff: Wegeverbindung Kalbach Süd Am Schlittenberg/Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die fehlende Wegeverbindung des Fußweges Am Schlittenberg kurz vor dem Feldrand für die Häuser Am Hasensprung herzustellen, um nach den bereits vorhandenen Treppen vor den Häusern Am Hasensprung sowie vor dem Mehrfamilienhaus über die kleinen Wiesestücke eine Verbindung zu dem Weg Am Schlittenberg herzustellen. Begründung: Die Baugebiete sind seit geraumer Zeit hergestellt, doch bisher fehlt der Anschluss zu dem öffentlichen Wegenetz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 344/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung FDP und FREIE WÄHLER

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung

27.04.2014 · Aktualisiert: 18.06.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2014, OF 345/12 Betreff: Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen, wie etwa Fahrbahnmarkierungen, die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung besonders hervorzuheben, um hierdurch Gefährdungen zu vermeiden. Begründung: Aus welchen Gründen auch immer wird die bestehende Vorfahrtsregelung an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung missachtet. Die Verkehrsverstöße treten hierbei nicht vereinzelt sondern ständig auf, so dass Abhilfe dringend notwendig ist, um Verkehrsgefährdungen zu vermeiden. Durch die vorgeschlagenen Fahrbahnmarkierungen (dicke unterbrochene Linie) könnte nach Auffassung des Ortsbeirats die bestehende Vorfahrtsregelung besonders betont werden. Sollten andere/weitere Maßnahmen geeignet sein, um das aufgezeigte Problem zu lösen, werden diese selbstverständlich vom Ortsbeirat unterstützt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 12 am 09.05.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 345/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 13.06.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 345/12 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg

21.03.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3013 entstanden aus Vorlage: OF 331/12 vom 08.03.2014 Betreff: Sperrung der Feldwege zwischen Kalbach und Riedberg Der Magistrat wird gebeten, nach dem Rückbau der Wegefläche Alte Riedbergstraße die Befahrung dieser Wegeverbindung nicht nur durch Verbotsschilder zu untersagen, sondern auch durch geeignete bauliche Maßnahmen wirkungsvoll zu unterbinden. Um die Benutzung anderer Schleichwege, wie während der Vollsperrung des Weges Alte Riedbergstraße im Zuge des Rückbaus geschehen, zu verhindern, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Befahrung des Weges In der Kätcheslach von der Kreuzung in Verlängerung des Weges Kalbacher Stadtpfad in westlicher Richtung zum Kätcheslachweiher verhindern. Begründung: Leider hat sich in den vergangenen Jahren, bedingt durch den Baustellenverkehr und fehlende Verbotsschilder, auf dem Feldweg Alte Riedbergstraße ein regulärer, wenn auch geringer Autoverkehr entwickelt. Die Schließung dieser Wegeverbindung ist dem Ortsbeirat seit Beginn der Baumaßnahmen Riedberg mehrfach verbindlich zugesagt worden. Der Ortsbeirat erwartet, dass nun nach Abschluss des Rückbaus diese zugesicherte Sperrung nicht nur formell durch Verbotsschilder, sondern auch materiell durch bauliche Sperren vollzogen wird und ebenso Umfahrungen ausgeschlossen werden. Nach Schließung der Durchfahrt Alte Riedbergstraße ist festzustellen, dass Pkw auf der Suche nach einer direkten Strecke Kalbach-Riedberg von Kalbach kommend den Weg In der Kätcheslach fahren, vor dem Kätcheslachweiher nach links Richtung Riedbergallee abbiegen, dort an der Durchfahrtssperre umdrehen, zurück am Weiher an der Durchfahrtssperre Richtung Kätcheslachpark scheitern und danach dem befestigten Feldweg folgen, bis sie auf dem Feldweg hinter den Häusern Am Hasensprung landen. All diese Wege werden von Schulkindern und Spaziergängern sowie Radfahrern stark frequentiert. Abgesehen von der Missachtung des Durchfahrtsverbots besteht auf diesen Wegen eine erhebliche Unfallgefahr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach Süd

12.01.2014 · Aktualisiert: 04.02.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2014, OF 321/12 Betreff: Zukunft des letzten unbebauten Baufeldes im B-Planbereich 688 Kalbach Süd Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er sich die weitere Entwicklung des letzten unbebauten Grundstückes zwischen dem Spielplatz "Am Hasensprung" und der Straße "Am Höllenberg" im Bebauungsplanbereich 688 Kalbach-Süd vorstellt. Begründung: Unter Berücksichtigung der Knappheit von Wohnbauflächen in Frankfurt am Main ist nicht nachvollziehbar, dass 15 Jahre nach Beginn der Baumaßnahmen im Bebauungsplanbereich Kalbach Süd ein großes Grundstück in guter Lage noch brachliegt und somit als Baulücke zwischen den fertig gestellten Häusern erkennbar ist. Weiterhin ist durch starken Wuchs von u. a. Brombeeren eine Verwilderung eingetreten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 929 2014 Die Vorlage OF 321/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Tiefgaragenausfahrt der Häuser .An der Bergstraße. sowie .Am Hasensprung. in die Straße .Am Hasensprung.

15.11.2013 · Aktualisiert: 05.12.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2013, OF 307/12 Betreff: Tiefgaragenausfahrt der Häuser "An der Bergstraße" sowie "Am Hasensprung" in die Straße "Am Hasensprung" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Einfahrt in die Tiefgarage "Am Hasensprung" immer möglich ist und nicht durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge behindert wird. Begründung: Mit der weiteren Bebauung des oberen Teils der Straße "Am Hasensprung" hat sich die Parkplatzsituation stark verschärft. Dies führt nunmehr dazu, dass die Fahrzeugführer jede Lücke nutzen, um ihre Fahrzeuge zu parken. Dies erfolgt häufig auch widerrechtlich im Zufahrtsbereich der Tiefgarage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 307/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schülerbeförderung Buslinie 29

01.11.2013 · Aktualisiert: 11.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2654 entstanden aus Vorlage: OF 290/12 vom 20.10.2013 Betreff: Schülerbeförderung Buslinie 29 Der Magistrat wird aufgefordert, traffiQ zu veranlassen, auf der Buslinie 29 in Richtung Nordwestzentrum an Schultagen in den frühen Morgenstunden zwischen 7:00 und 8:00 Uhr sowie in der Mittagszeit zwischen 13:30 und 14:00 Uhr einen zusätzlichen Bus oder einen Bus mit höherem Steh- und Sitzplatzangebot einzusetzen, um die durch Schülerinnen und Schüler verursachte erhöhte Nachfrage abzudecken. Begründung: In einem überschaubaren Zeitfenster vor 8:00 Uhr ist der Bus der Linie 29 zwischen den Haltestellen "Schule Kalbach" und "Annette-Kolb-Weg" überfüllt. Sitzplätze werden bereits ab der U-Bahn-Station Kalbach knapp und bis zum Schwalbenweg sind die Busse so überfüllt, dass ein Einstieg nicht mehr möglich ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass mit Einsetzen der schlechten Witterung viele Kalbacher Schüler für ihren Schulweg zum Gymnasium Riedberg vom Fahrrad auf den Bus umsteigen. Um dem Kapazitätsproblem der Linie 29 zwischen Kalbach und Riedberg vor Unterrichtsbeginn entgegenzuwirken, hält es der Ortsbeirat 12 für erforderlich, das Beförderungsangebot zumindest während der Herbst- und Wintermonate zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 912 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand Beleuchtung An der Bergstraße Richtung Johann-Beyer-Weg

01.11.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2653 entstanden aus Vorlage: OF 289/12 vom 20.10.2013 Betreff: Sachstand Beleuchtung An der Bergstraße Richtung Johann-Beyer-Weg Vorgang: B 172/12 Unter Hinweis auf den Bericht des Magistrats B 172 vom 20.04.2012 wird der Magistrat aufgefordert, nunmehr den Stadtteilverbindungsweg zwischen Kalbach und Riedberg im Bereich des verlängerten Johann-Beyer-Weges und der Straße An der Bergstraße als beleuchtete Wegstraße auszubauen. Begründung: Mit seinem Bericht vom 20.04.2012 zeigte der Magistrat dem Ortsbeirat Kalbach-Riedberg zu der damals geforderten Wegeverbindung eine Alternative, die der Ortsbeirat 12 am 25.05.2012 einstimmig angenommen hat. Der Verkehrsausschuss hat diese Vorlage am 19.06.2012 zur Kenntnis genommen. Da der Ortsbeirat seit dieser Zeit keinen aktuellen Sachstandbericht erhalten hat, wird nunmehr daran erinnert beziehungsweise die Umsetzung dieser Wegeverbindung eingefordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 252 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gesperrte Stellplätze in der Straße Am Hasensprung

27.09.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2561 entstanden aus Vorlage: OF 280/12 vom 14.09.2013 Betreff: Gesperrte Stellplätze in der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die wegen einer aktuellen Wohnungsbaumaßnahme auf längere Zeit gesperrten Tiefgaragenstellplätze für die Wohnhäuser Am Hasensprung 65 bis 125 (circa 26 Wohneinheiten) wieder nutzbar gemacht werden und keinesfalls für mehrere Monate nicht zugänglich sind. Außerdem wird gebeten, durch entsprechende Abpollerungen zu verhindern, dass öffentliche Grünflächen und rückwärtige Feldwege widerrechtlich zum Parken von Fahrzeugen genutzt werden. Begründung: Durch eine ungeschickte Baustellenorganisation sind die Tiefgaragenstellplätze der Wohnhäuser Am Hasensprung 65 bis 125 offensichtlich für die gesamte Bauzeit der jetzt begonnenen Wohnanlage nicht anfahrbar. Die Anwohner weichen zum Teil auf Grünflächen und rückwärtige Feldwege aus. Auch die öffentliche Grünfläche in Verlängerung des Fußwegs Am Schlittenberg, im Übergang zum freien Feld, wird zum Parken genutzt. Der Magistrat wird gebeten, den Bauträger zu veranlassen, die Baustelle so zu organisieren, dass die Tiefgarage kurzfristig wieder genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1770 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumaßnahmen im Schwalbenweg und in der Bachstraße endlich abschließen

24.05.2013 · Aktualisiert: 28.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2246 entstanden aus Vorlage: OF 237/12 vom 11.05.2013 Betreff: Baumaßnahmen im Schwalbenweg und in der Bachstraße endlich abschließen Im Frühjahr vergangenen Jahres wurde mit umfangreichen Kanalbauarbeiten im Bereich der Kalbacher Hauptstraße, des Schwalbenwegs und der Bachstraße begonnen. Infolge dieser Arbeiten waren weite Teile der genannten Straßen - verständlicherweise - über einen längeren Zeitraum gesperrt. Ein Teil davon - und das indes ist nur schwer nachvollziehbar - ist dies bis heute, obwohl die Arbeiten ausweislich der Baustellenbeschilderung bereits im Januar dieses Jahres beendet sein sollten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, auf einen zügigen Abschluss der vorgenannten Baumaßnahme hinzuwirken. Da es so scheint, als würde nur noch die Instandsetzung der Asphaltdecke ausstehen, dürfte dies in kürzester Zeit zu ermöglichen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1109 Aktenzeichen: 90 33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich

24.05.2013 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247 entstanden aus Vorlage: OF 238/12 vom 12.05.2013 Betreff: Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich Der Magistrat wird gebeten, das Halten auf beiden Straßenseiten oder einseitig im oberen Bereich der Straße Am Hasensprung in der Kurve zur Straße Am Höllenberg durch Schraffierungen auf der Straße oder durch das Aufstellen des entsprechenden Halteverbotszeichens 283 der StVO zu unterbinden, da dieser Kurvenbereich durch die neue Tiefgarageneinfahrt und die Einfahrt auf einen Anwohnerparkplatz mit mehreren Stellplätzen unübersichtlich ist. Begründung: Im oben genannten Straßenabschnitt wird häufig geparkt, wenn keine Parkbuchten frei sind. Da nunmehr eine Tiefgarageneinfahrt für die neu gebauten Häuser dort entstanden ist und Kraftfahrzeuge in diesem Kurvenbereich auf die Straße Am Hasensprung einbiegen, ist das Parken in diesem Abschnitt besonders gefährlich. Zwar schreibt die Straßenverkehrsordnung nach § 12 StVO vor, dass an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und im Bereich von scharfen Kurven das Halten und Parken untersagt ist, doch ist dies für die Anwohner und auch für deren Besucher durch entsprechende Verkehrsschilder ausdrücklich zu kennzeichnen, damit das Verbot erkennbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Antrag vom 28.11.2015, OF 512/12 Anregung an den Magistrat vom 11.12.2015, OM 4854 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spielplatz Fasanenweg

07.04.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2013, OF 228/12 Betreff: Spielplatz Fasanenweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Spielplatz Fasanenweg, der seit Monaten durch Bauzäune im Bereich der Felsen abgesperrt ist, wieder so instand zu setzen, dass dieser uneingeschränkt nutzbar ist. Begründung: Unabhängig von den Straßenbauarbeiten im Bereich Schwalbenweg, Habichtsweg und Fasanenweg, die zur Zeit ein Befahren der Straße über den Spielplatz zulässt, ist dieser seit Monaten nur in Teilen nutzbar. Die Bauzäune verleiten dort spielende Kinder zu riskanten Klettermanövern und sind daher nach der Fertigstellung der Instandhaltung zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 19.04.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 228/12 wird zurückgestellt, bis ein entsprechender Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 228/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 21.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 228/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd

15.03.2013 · Aktualisiert: 19.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 222/12 vom 15.03.2013 Betreff: Winterdienst im Baugebiet Kalbach-Süd Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wenigstens eine der drei steilen Zu- und Ausfahrtsstraßen des Baugebiets Kalbach-Süd von und zur Kalbacher Hauptstraße/Am Weißkirchener Berg im winterlichen Räum- und Streudienst in die höchste Prioritätsstufe (Kategorie A) aufgenommen und damit eine sichere Befahrung bei winterlichen Straßenverhältnissen ermöglicht wird. Vorzugsweise sollte eine frühe Räumung der Straße An der Bergstraße erfolgen. Begründung: Das Baugebiet Kalbach-Süd ist mittlerweile dicht besiedelt. Es kann nur über die Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Schwalbenweg erreicht und verlassen werden. Alle drei Straßen haben Steigungen von über 10 Prozent. Dies führt im Winter bei starkem Schneefall oder Straßenglätte zu teilweise sehr gefährlichen Situationen. So ist zuletzt am 12.03.2013 gegen 11 Uhr vormittags ein die Bergstraße nach oben fahrender 7,5-Tonner nach Erreichen der Kreuzung Am Hasensprung/Fasanenweg rückwärts die Straße hinuntergerutscht und beschädigte dabei mehrere am Fahrbahnrand parkende Pkw. Eine Bergung dieses und weiterer beteiligter Fahrzeuge konnte erst nach Eintreffen des durch die Polizei angeforderten Räumdienstes der FES vorgenommen werden. Es war nur der Uhrzeit zu verdanken, dass keine Fußgänger (Schulkinder) durch das Unfallgeschehen gefährdet wurden. Bis in die Mittagsstunden dieses Tages war das Baugebiet Kalbach-Süd durch die Straßenglätte für Notfallfahrzeuge nicht anfahrbar. Im Notfall hätten weder Feuerwehr noch Notarzt eine Zufahrtsmöglichkeit gehabt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 654 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen

15.03.2013 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2013, OM 2074 entstanden aus Vorlage: OF 219/12 vom 01.03.2013 Betreff: Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen Der Magistrat wird gebeten, den betongepflasterten Feldweg Über den Gartenwiesen, der nach der Kreuzung der Straße Am Hasensprung in südöstliche Richtung verläuft, von hineinragenden Baum- und Gebüschästen zu befreien und die im Kreuzungsbereich befindliche Eingangsbarriere aus Bauschutt und Erde zu entfernen. Begründung: Vor der Bebauung des Neubaugebiets Kalbach-Süd war der Weg Über den Gartenwiesen im gesamten Verlauf ein Feldweg, der am Hang des Kalbachtals in die Käthcheslachmulde zum Feld führte. Für landwirtschaftliche Zwecke wird der Weg, der nach der Überquerung der Straße Am Hasensprung durch ein kleines Gehölz führt, schon lange nicht mehr benötigt. Er war aber als Spazierweg ins Käthcheslachtal sehr angenehm und nützlich. Im Zuge der Wohnbebauung oberhalb des Feldweges wurde der Zugang zu diesem Weg mit Baugrubenaushub zugeschüttet, sodass ein Begehen vom Ort her nicht mehr möglich ist. Der Weg innerhalb des Gehölzes ist noch vollkommen intakt, allerdings etwas durch die Äste der angrenzenden Bäume und Büsche zugewachsen. Er dient den Anwohnern jetzt, ungeachtet des neuen Wertstoffhofs Nord, als Sperrmüllablage. Der unterhalb des Gehölzes durch das Gelände führende Trampelpfad hin zum begehbaren Teil des Feldwegs beweist, dass Bedarf für den Weg als Spazierweg besteht. Der Aufwand, den Weg wieder ungehindert begehbar zu machen, ist gering. Im Kreuzungsbereich Am Hasensprung ist der Bauschutt zu entfernen und die Ebenflächigkeit des Weges wiederherzustellen. Außerdem ist ein Rückschnitt der den Weg flankierenden Bäume und Büsche vorzunehmen, soweit ihre Äste in den Weg hineinragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 847 Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1547 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrtssperre Am Markstein

25.01.2013 · Aktualisiert: 05.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2013, OM 1898 entstanden aus Vorlage: OF 202/12 vom 12.01.2013 Betreff: Durchfahrtssperre Am Markstein Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob in Abstimmung mit dem Ortslandwirt und dem Ortsbeirat der am Rand der Bebauung verlaufende Fußweg Am Markstein, am Ende der Grundstückszufahrt Am Markstein Nr. 56, durch herausnehmbare Pfosten gesperrt werden kann, um eine widerrechtliche Befahrung dieses Wegeabschnitts auszuschließen. Begründung: Nach der Grundstückszufahrt Am Markstein Nr. 56 ist der in westlicher Richtung verlaufende Grasweg durch das Verkehrszeichen 250 für eine Befahrung gesperrt. Dieses Verbot wird allerdings regelmäßig missachtet. Dadurch ist der Grasweg stark beschädigt. Um Löcher und Pfützen zu umfahren, weichen Fahrzeuge auf die angrenzende Ackerfläche aus. Da die Wegefläche im Abschnitt zwischen der Grundstückszufahrt und dem Schwalbenweg keine Erschließungsfunktion hat und die angrenzenden Ackerflächen von einem südlich verlaufenden Feldweg erreichbar sind, schlägt der Ortsbeirat eine bauliche Durchfahrtssperre vor, um weitere Wegeschäden und städtische Instandsetzungskosten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 548 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen

02.11.2012 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 182/12 vom 09.10.2012 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz-Verkehr von Rad- und Fußwegen ausschließenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung zu versehen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf: - Weg von der Straße Am Burghof zum Towercafé - Kalbachbrücke: Weg zwischen dem Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahn-Haltestelle Kalbach und dem Kalbacher Niddapfad - Im Brombeerfeld: Querweg zu dem entlang der Umgehungsstraße verlaufenden Weges - Parallelweg zur Straße Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein - alle Zugänge zum Käthcheslachpark - Torzugang zum Weg zwischen Cézanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 - Cézanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg - südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar bei Dunkelheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest oder am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen und in der Mitte, also dem eigentlichen Sperrbereich, aber dunkelgraue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 185 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen

24.08.2012 · Aktualisiert: 10.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1465 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 10.08.2012 Betreff: Ungenutztes städtisches Grundstück naturnah bepflanzen Der Magistrat wird gebeten, auf dem im städtischen Besitz befindlichen unbebauten Grundstück im Kreuzungsbereich Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung, zwischen den Grundschulpavillons und der Straße Am Hasensprung, Brombeersträucher und Unkraut zu entfernen und die Fläche zu begrünen. Begründung: Nach dem Abriss einer landwirtschaftlichen Gerätehalle Ende des Jahres 2009 ging das Grundstück in städtischen Besitz über. Inzwischen ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt fertiggestellt. Es ist nicht absehbar, wann das Grundstück einer Nutzung zugeführt werden kann. Die angrenzende Pavillonanlage wird wohl noch zwei Jahre als Ausweichstandort für den evangelischen Kindergarten genutzt werden. Es ist deshalb anzustreben, die Grundstücksfläche in einen geordneten Zustand zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2012, ST 1670 Aktenzeichen: 23 20

OA (Anregung Ortsbeirat)

Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen

24.08.2012 · Aktualisiert: 04.06.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.08.2012, OA 241 entstanden aus Vorlage: OF 156/12 vom 22.08.2012 Betreff: Rechtsanspruch auf Kitaplätze für unter Dreijährige in Kalbach erfüllen Bauplanung für eine weitere Kinderkrippe beauftragen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, um in Kalbach den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zu gewährleisten, indem ein Versorgungsgrad von 48 Prozent bis zum Jahr 2015 zusätzlich erreicht wird, zur Erweiterung der Kita Krambambuli eine weitere neue Kinderkrippe zu errichten und die dafür erforderlichen Bauplanungen zu beauftragen, um den Fehlbedarf von ca. 50 Plätzen zu beheben. Als Standort für diese zukünftige Kinderkrippe sind die seit 1997 im Bebauungsplan Nr. 688 "Kalbach-Süd" für den öffentlichen Bedarf Schule und Kindergarten ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen an den Straßen Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung oder Über den Gartenwiesen in Anspruch zu nehmen. Der Lenkungskreis des Hochbauamtes zur Suche nach geeigneten Grundstücken ist mit der Prüfung zu beauftragen, ob außer auf der Fläche im Bereich Über den Gartenwiesen auch auf der Fläche am Kalbacher Stadtpfad unter Inanspruchnahme des städtischen Flurstücks 3964, Flur 39, eine Kinderkrippe schon vor der voraussichtlich 2014 erfolgenden Auflösung des Ausweichquartiers für die Kita Krambambuli errichtet werden kann. Begründung: Um der eklatanten Unterversorgung an Krippenplätzen im Bereich Kalbach (derzeitiger Versorgungsgrad 0 Prozent) zu begegnen, bittet der Ortsbeirat, neben der Erweiterung der Kita Krambambuli, zügig einen Neubau für eine Kinderkrippe zu beauftragen. Dabei ist die in Kalbach günstige Situation rechtsgültig ausgewiesener Flächen für den öffentlichen Gemeinbedarf mit entsprechenden Zweckbestimmungen zu nutzen, um ein Betreuungsangebot gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.01.2013, B 45 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 186 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird zugestimmt. 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 01.10.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.10.2012, TO I, TOP 61 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 241 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER (= Annahme) 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.10.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage OA 241 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2135, 13. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 01.10.2012 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel in Höhe der Straße Am Höllenberg aufstellen

24.08.2012 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1462 entstanden aus Vorlage: OF 143/12 vom 12.08.2012 Betreff: Verkehrsspiegel in Höhe der Straße Am Höllenberg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Straße Am Höllenberg in die Straße An der Bergstraße einen Verkehrsspiegel auf stellen, der auf der Straße An der Bergstraße bergab fahrende Fahrzeuge frühzeitig erkennen lässt. Begründung: Das Areal oberhalb der Straße Am Höllenberg ist in den vergangenen Jahren vollständig bebaut worden. Dementsprechend ist auch das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich angestiegen. Die Haltebuchten entlang der Straße An der Bergstraße sind gut frequentiert, was die Einsehbarkeit der Straße stark reduziert. Beim Verlassen der Straße Am Höllenberg müssen sich die Autofahrer sehr weit in die Straße "hineintasten", um freie Sicht bergaufwärts zu haben. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel würde hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1772 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straße Am Höllenberg als verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnen

10.08.2012 · Aktualisiert: 22.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.08.2012, OF 142/12 Betreff: Straße Am Höllenberg als verkehrsberuhigten Bereich kennzeichnen Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an das Straßenverkehrsamt zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, der Ortsbeirat bittet die niveaugleich ausgebaute Straße Am Höllenberg, zwischen den Straßen Am Hasensprung und An der Wellenburg als verkehrsberuhigten Bereich gem. VZ 325 StVO geordnet zu beschildern. Zur Zeit gibt es lediglich ein Schild "Ende des verkehrsberuhigten Bereichs" an der Einmündung zur Straße Am Hasensprung. Entsprechend Ihrer Zusicherung an Anwohner sollte diese vor zwei Monaten in Aussicht gestellte Beschilderung nun zeitnah erfolgen, um für parkende Autos eine klare Regelung zu treffen und den seit Oktober 2010 erfolgenden Bemühungen einiger Anwohner zu entsprechen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 12 am 24.08.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 142/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender zweiter Satz eingefügt wird: "Hierdurch sollen aber keine der bestehenden Parkmöglichkeiten entfallen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Landschaftsplanerische Aufwertung zweier Stadtteilverbindungswege

22.06.2012 · Aktualisiert: 09.07.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.06.2012, OA 225 entstanden aus Vorlage: OF 139/12 vom 22.06.2012 Betreff: Landschaftsplanerische Aufwertung zweier Stadtteilverbindungswege Vorgang: B 172/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Feldweg Alte Riedbergstraße zwischen dem Kautenhof und der Talstraße zurückbauen zu lassen, d. h. wieder in den Zustand zurückversetzen zu lassen, den der Feldweg vor dem Baustraßenausbau auf die doppelte Fahrbahnbreite hatte. Im Zuge des Rückbaus ist der Weg unter Beachtung landschaftsplanerischer Belange durch eine alleenartige Baumpflanzung in seiner Funktion als Panoramaweg aufzuwerten. Außerdem sind östlich des Kautenhofs Poller oder eine Schranke anzubringen, um den Schleichverkehr quer durch das Landschafts- und Naherholungsgebiet effektiv zu unterbinden. Der Feldweg zwischen dem Johann-Beyer-Weg und der Straße An der Bergstraße ist, wie vom Magistrat in der Vorlage B 172 angeregt, mit einer Beleuchtung auszustatten und ebenfalls mit einer wegebegleitenden Baumpflanzung zu versehen, um die störenden Lichtmasten besser in das Landschaftsbild einzubinden. Begründung: Der für den Durchgangsverkehr gesperrte Feldweg zwischen Kalbach und Riedberg wurde vor einigen Jahren zu einer zweispurigen Baustraße ausgebaut, um die beim Bau der Stadtbahntrasse anfallenden Erdmassen auf kurzem Wege abtransportieren zu können. Damals wurde dem Ortsbeirat von der Hessen Agentur zugesichert, dass der Weg, der neben der Landwirtschaft primär von vielen Fußgängern, Radfahrern und Reitern genutzt wird, nach Abschluss der Baumaßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zurückgebaut wird. Durch den Baufortschritt und das Erschließungsstraßennetz am Riedberg wird die Baustraße schon seit Längerem nicht mehr benötigt, der Rückbau ist deshalb zeitnah vorzunehmen. Da eine Beschilderung nicht ausreicht, um den zwischenzeitlich entstandenen Schleichverkehr von Pkw und Lieferfahrzeugen zwischen Riedberg und Kalbach zu unterbinden, sind bauliche Maßnahmen, wie in der Verlängerung der Straße Johann-Beyer-Weg, erforderlich. Die oben aufgeführten beiden autofreien Stadtteilverbindungswege liegen als landschaftsprägende Elemente gut sichtbar in freier Feldlage. Durch eine Baumbepflanzung sind die beiden schnurgeraden Wege als markante Landschaftselemente positiver in das Landschaftsschutzgebiet einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1701 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 805 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 23.08.2012, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 225 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OA 225 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 21. Sitzung des OBR 12 am 24.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2063, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsschilder Riedbergallee und Kätcheslachweiher

22.06.2012 · Aktualisiert: 07.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2012, OM 1358 entstanden aus Vorlage: OF 130/12 vom 09.06.2012 Betreff: Verkehrsschilder Riedbergallee und Kätcheslachweiher Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Verkehrsschildern, ergänzt durch Poller oder Schranken, zu verhindern, dass 1. die Riedbergallee vom Kautenhof kommend Richtung Kalbach widerrechtlich befahren wird und 2. der Weg von der Riedbergallee am Kätcheslachweiher vorbei in Richtung Kalbach zur Straße An der Bergstraße sowie entlang der Kätcheslach befahren wird. Begründung: Die Alte Riedbergstraße und die Riedbergallee wurden im Zuge der Bebauung des Riedbergs nicht als Verbindungsstraßen zwischen Kalbach und Riedberg vorgesehen. Einzig der Kautenhof sollte von Anliegern und Landwirten erreicht werden können. Da an der Riedbergallee im Bereich des Kautenhofs ein entsprechendes Verbotsschild - Durchfahrt verboten - fehlt, ist dieses anzubringen, um diesen Schleichweg zu schließen. Ein Teil des Weges von der Riedbergallee rechts neben den letzten Häusern ist im Bereich des Kätcheslachweihers künftig Teil des Kinderwanderwegs. Daher sind aufgrund des Schleichverkehrs nach Kalbach neben Verkehrsschildern auch Schranken oder Poller anzubringen, um eine ungefährliche Nutzung für Kinder und Spaziergänger zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1515 Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1690 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen

20.04.2012 · Aktualisiert: 04.03.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 108/12 vom 09.04.2012 Betreff: Die Straße Am Hasensprung für Kinder und Fußgänger sicherer machen Die Straße Am Hasensprung ist eine reine Wohnstraße, auf der Tempo 30 gilt. Sie ist im oberen Abschnitt, d. h. ab der Kreuzung mit der Straße An der Bergstraße, ausschließlich für Anlieger freigegeben. Dennoch ist immer wieder zu beobachten, dass aufgrund der großzügigen Bauweise zwischen den Kreuzungen An der Bergstraße und Am Schlittenberg die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Offensichtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen können insbesondere in den frühen Morgenstunden beobachtet werden, also gerade dann, wenn sich die Kinder auf dem Schulweg befinden. Hier kommt es zu teils gefährlichen Begegnungen zwischen Fahrzeugen und querenden Fußgängern. Zum einen wechseln, bedingt durch die fortschreitende, familiengerechte Wohnbebauung in dieser Randlage Kalbachs, verstärkt Kinder die Straßenseite, um die Schule, den angrenzenden Spielplatz und andere Ziele im Ortskern von Kalbach zu erreichen. Zum anderen queren zunehmend Fußgänger die Straße, da die Verlängerung des Weges Am Schlittenberg die fußläufige Hauptverbindungsachse zwischen Kalbach und Riedberg darstellt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit routinemäßig überwachen zu lassen und zu prüfen, ob im Bereich des Weges Am Schlittenberg ein Fußgängerüberweg oder ein Verkehrsschild "Kinder" (Verkehrsschild nach StVO - Nr. 136-10) bzw. entsprechende Piktogramme angebracht werden können . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 367

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg über die Straße Am Weißkirchener Berg schaffen

20.01.2012 · Aktualisiert: 13.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2012, OM 841 entstanden aus Vorlage: OF 87/12 vom 08.01.2012 Betreff: Fußgängerüberweg über die Straße Am Weißkirchener Berg schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Am Weißkirchener Berg einen Fußgängerüberweg zwischen der Bushaltestelle Am Weißkirchener Berg und der Bachstraße anlegen zu lassen. Dieser sollte in gleicher Weise wie der Fußgängerüberweg im Bereich der Straßen Schwalbenweg und Am Hopfenbrunnen markiert und beschildert werden. Begründung: Die Bushaltestelle Am Weißkirchener Berg wird von zahlreichen Schülerinnen und Schülern, aber auch von vielen Erwachsenen genutzt. Ein großer Teil von ihnen muss zum Erreichen der jeweiligen Haltestelle die Straße Am Weißkirchener Berg queren. Daher sollte aus Sicherheitsgründen ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2012, ST 572 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

„Schleichwege“ zwischen Riedberg und Kalbach

19.08.2011 · Aktualisiert: 03.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 30/12 vom 07.08.2011 Betreff: "Schleichwege" zwischen Riedberg und Kalbach Der Magistrat wird beauftragt, durch geeignete bauliche Maßnahmen und unter Einbeziehung der Ortslandwirtschaft den "Schleichverkehr" zwischen "Prozessionsweg" und "Bonifatiusstraße" sowie zwischen "Johann-Beyer-Weg" und "An der Bergstraße" zu unterbinden, soweit die Durchfahrt nicht für aktuelle Baumaßnahmen benötigt wird. Hierzu bietet es sich an, jeweils einen Poller am Ende der Straße im Johann-Beyer-Weg sowie in der Unterführung der Stadtbahnstrecke im Prozessionsweg zu errichten. Begründung: Trotz der vorhandenen Verbotsschilder werden die Feldwege von verschiedenen Fahrzeugen als Abkürzung missbraucht. Nach Auskunft von Anwohnern wird dabei zum Teil mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren, was im Hinblick auf die dort befindlichen Spielplätze besonders gefährlich ist. Die Feldwege sollten nur der Landwirtschaft, Spaziergängern und Radfahrern zur Verfügung stehen, wobei Landwirte ihre Felder problemlos von der Kalbacher Seite aus erreichen können. Bei der Vorstellung der Pläne in Kalbach für den neuen Stadtteil Riedberg wurde den Bürgern versichert, dass es nicht möglich sein wird, Feldwege zwischen den Stadtteilen mit dem Auto zu befahren. Dies wurde an diesen Stellen leider nicht berücksichtigt und ist nun nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2011, ST 1164 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Feldweg zwischen Bergstraße und Johann-Beyer-Weg

06.08.2011 · Aktualisiert: 24.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2011, OF 31/12 Betreff: Feldweg zwischen Bergstraße und Johann-Beyer-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten am Ende des Johann-Beyer-Weges unter Einbeziehung der Ortslandwirtschaft eine Absperrung oder sonstige bauliche Maßnahmen zu errichten, die künftig verhindern, den Feldweg zwischen Kalbach, An der Bergstraße und Riedberg, Johann-Beyer-Weg als Abkürzung mit dem Auto zu befahren. Begründung: Der Feldweg wird von vielen Bewohnerinnen und Bewohnern des Riedberges und Kalbachs, mit und ohne Kinder, Hunde, zum Spazierengehen genutzt. Jogger und Radfahrer nutzen den Weg für ihre sportliche Betätigung, Kinder fahren dort mit verschiedenen Sportgeräten entlang. Am Ende des Weges befinden sich ein Kinderspielplatz sowie eine Kindertagesstätte. Leider wird dieser Feldweg ständig als Abkürzung von Autofahrern genutzt, was eine erhebliche Gefahr für alle Spaziergänger darstellt, ganz besonders aber für Kinder und Tiere. Bei der Vorstellung der Pläne in Kalbach für den neuen Stadtteil Riedberg wurde den Bürgern versichert, dass es nicht möglich sein wird Feldwege zwischen den Stadtteilen mit dem Auto zu befahren. Dies wurde an dieser Stelle leider nicht berücksichtigt und ist nun nachzuholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 19.08.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 31/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Änderung der Streckenführung der Buslinie 29

29.10.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2010, OA 1221 entstanden aus Vorlage: OF 395/12 vom 15.10.2010 Betreff: Änderung der Streckenführung der Buslinie 29 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.03.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Abstimmung mit der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ die geplante Einstellung der Buslinie 26 und die Veränderung der Streckenführung der Buslinie 29 zu überdenken und anzustreben, die derzeitige zeitlich kürzere direkte Verbindung zwischen Kalbach/Riedberg und dem Nordwestzentrum durch die Linie 29 beizubehalten, um der starken Nachfrage im Schülerverkehr zu entsprechen. Für die erforderliche direkte Verknüpfung des Wohnbereichs Bonifatiusbrunnen mit der U 8 und U 9 und der U-Bahn-Station Sandelmühle ist unter Vorwegnahme der zu einem späteren Zeitpunkt geplanten weiteren Buslinie über den Riedberg schon jetzt, als Ersatz für die Linie 26, ein Teilabschnitt dieser neuen Buslinie einzurichten. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde dem Ortsbeirat 12 (Kalbach/Riedberg) und den Bürgerinnen und Bürgern das neue ÖPNV-Konzept, beginnend mit dem neuen Winterfahrplan, durch Vertreter der VGF vorgestellt. Daraus ergab sich, dass die Linie 26 eingestellt werden soll und die Verkehrsführung der Linie 29 so geändert wird, dass sich die tatsächliche Fahrzeit der Line 29 um 10 Minuten verlängert. Dies hat zur Folge, dass die Fahrgäste aus Kalbach, Bonames, Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach eine um 10 Minuten längere Fahrzeit zum Nordwestzentrum haben, für Fahrgäste aus Kalbach eine Nutzung der neuen Stadtbahnlinie wegen des Umsteigens keine Zeitersparnis bringt und für die vielen Schülerinnen und Schüler in die Nordweststadt ab Schwalbenweg sogar eine Verdoppelung der Fahrzeit eintritt. Weiterhin wird durch die geänderte Streckenführung und den Wegfall der Linie 26 die Universität nicht mehr in den Stationen Lurgiallee, Uni-Campus Riedberg und Max-Planck-Institut/FIZ angefahren, so dass alle dortigen Fahrgäste den Weg zur Riedbergallee zu Fuß nehmen müssen, um in die Stadtbahn oder die Linie 29 einzusteigen. Mit der geplanten Streckenführung über die Lurgiallee, Sandelmühle und Oberschelder Weg wird die Fahrzeit erheblich verlängert. Auf dieser verlängerten Streckenführung dürfte es wegen des Berufsverkehrs schwieriger werden, die Fahrplanzeiten einzuhalten. Die Veränderung der Streckenführung der Linie 29 bedeutet damit eine wesentliche Verschlechterung für die Verbindung zwischen den nördlichen Stadtteilen zum Nordwestzentrum. Ein Umsteigen auf die Stadtbahnlinie U 9 am Riedberg bringt für Busbenutzer aus Richtung Kalbach keinen Zeitgewinn. Vor dem Hintergrund, dass bereits jetzt die Notwendigkeit feststeht, eine zweite Buslinie einzurichten, wenn der Stadtteil Riedberg sich weiter wie geplant entwickelt, sollte bereits jetzt diese zweite Linie eingerichtet werden. So ist seitens traffiQ selbst eingeräumt worden, dass eine solche zweite Buslinie geschaffen werden müsste, wenn in Zukunft weitere Straßen mit dem Bus erschlossen werden. Wegen der dargestellten Nachteile ist ein solches Zuwarten aber nicht hinnehmbar, sondern ist vielmehr diese zweite Linie unverzüglich einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 01.04.2011, B 179 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.11.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.12.2010, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1221 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (= Annahme) FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 9101, 46. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.12.2010 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der Schule

17.09.2010 · Aktualisiert: 09.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2010, OM 4563 entstanden aus Vorlage: OF 392/12 vom 05.09.2010 Betreff: Verhinderung rechtswidrigen Parkens an der Schule Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen - gegebenenfalls baulichen - Maßnahmen, wie z.B. Beispiel Aufstellen von Pollern, zu ergreifen, um das rechtswidrige Parken an der Kreuzung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad zu verhindern. Begründung: Bedauerlicherweise wird an der Kreuzung Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad in rechtswidriger Weise im Kreuzungsbereich und/oder auf den angrenzenden Bürgersteigen geparkt. Gerade im Hinblick darauf, dass hierdurch die Schulkinder auf dem Weg von bzw. zur Schule unnötig gefährdet werden, ist sicherzustellen, dass ein solches Parken zukünftig unterbleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2010, ST 1553 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulhof

07.05.2010 · Aktualisiert: 13.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2010, OM 4161 entstanden aus Vorlage: OF 365/12 vom 06.05.2010 Betreff: Schulhof Vorgang: OM 3969/10 OBR 12; ST 479/10 Die vorbezeichnete Stellungnahme vom 24. März 2010 beruht auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage bezüglich der Eigentumsverhältnisse des Grundstücks zwischen Schulgelände und Straße Am Hasensprung. Wie seitens des Liegenschaftsamtes am 5. Mai 2010 telefonisch bestätigt wurde, ist der entsprechende Eigentumsübertragungsvertrag bereits notariell protokolliert worden und es steht - möglicherweise - lediglich die grundbuchrechtliche Umsetzung noch aus. Jedenfalls stehe das Gelände der Stadt zur Verfügung; das Schulamt werde hierüber in Kürze informiert werden. Festzuhalten ist mithin, dass mit relativ einfachen Mitteln der Schulhof erweitert werden könnte. Im Übrigen hatte sich die Anregung des Ortsbeirats zur Schulhoferweiterung (OM 3969) nicht auf ein bestimmtes Grundstück beschränkt, und es wäre - falls tatsächlich ein Erwerb nicht möglich gewesen wäre - auch eine Anpachtung/Anmietung eines Grundstücks in Betracht gekommen. Hinsichtlich der in der Stellungnahme erwähnten Stellplätze ist noch auszuführen, dass soweit ersichtlich keine Planungen bestehen, zusätzliche - neben den bisher bestehenden - Stellplätze einzurichten, so dass bereits vor diesem Hintergrund die Stellplatzsatzung der Erweiterung nicht im Wege stehen dürfte, zumal dort in § 6 eine hier wohl einschlägige Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, nochmals zu der - nachfolgend wiedergegebenen - Anregung vom 19.02.2010, OM 3969, Stellung zu nehmen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Schulhof des gegenwärtigen (Grundschul-) Provisoriums an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung z.B. durch Einbeziehung des Grundstücks an der Straße Am Hasensprung erweitert werden kann und ob mobile Spielgeräte aufgestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2010, ST 921 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulhof

19.02.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3969 entstanden aus Vorlage: OF 337/12 vom 08.02.2010 Betreff: Schulhof Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Schulhof des gegenwärtigen (Grundschul-)Provisoriums an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Hasensprung z. B. durch Einrichtung der geschotterten Flächen an der Straße Am Hasensprung erweitert werden kann und ob mobile Spielgeräte aufgestellt werden können. Begründung: Als Bewegungs-, Aufenthalts- und Erholungsraum für Kinder ist der Pausenhof sicherlich ein ganz wesentlicher Bestandteil jeder Schule. Sofern dies überhaupt noch besonders erläuterungsbedürftig sein sollte, sei darauf verwiesen, dass Grundschüler sich circa 150 bis 300 Minuten pro Woche auf dem Schulhof aufhalten. Dieser besonderen Bedeutung wird der gegenwärtige Schulhof des Provisoriums nicht gerecht. Da ferner die Containeranlage noch einige Jahre genutzt werden muss, sollte soweit wie möglich der Schulhof erweitert werden. Vorsorglich sei noch angemerkt, dass eine Erweiterung des Schulhofs dringlicher ist als die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen für Eltern, die ihre Kinder bringen bzw. abholen. Wegen des in der Nähe befindlichen Parkplatzes (Kalbacher Stadtpfad) kann hierauf zugunsten der Erweiterung des Schulhofes verzichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2010, ST 479 Aktenzeichen: 40 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach schnellstmöglich erhöhen

19.02.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2010, OM 3968 entstanden aus Vorlage: OF 335/12 vom 18.01.2010 Betreff: Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach schnellstmöglich erhöhen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Schulwegsicherheit im Bereich der provisorischen Grundschule Kalbach, d. h. an der Kreuzung der Straßen Am Hasensprung und Kalbacher Stadtpfad, schnellstmöglich zu erhöhen. Zu diesem Zweck sollte 1. das bei dem vorangegangenen Ortstermin zum Thema Schulwegsicherheit bereits geforderte Piktogramm möglichst bald in dem o. g. Kreuzungsbereich aufgebracht werden, 2. die Einhaltung der Einbahnstraßenregelung auf der Straße Kalbacher Stadtpfad in den Morgenstunden, insbesondere in der Zeit des Schulbeginns, durch Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung schwerpunktmäßig kontrolliert werden, 3. bei der Verkehrswacht oder einer vergleichbaren Institution angefragt werden, ob durch Schilder oder Transparente (wie z. B. "Vorsicht, Schule hat begonnen), auf den neuen, im Stadtteil noch weitgehend unbekannten Schulstandort hingewiesen werden kann. Begründung: Nach den vergangenen Winterferien hat die Grundschule Kalbach ihren Betrieb in dem o. g. Provisorium aufgenommen. Leider spielen sich in den Morgenstunden zum Teil chaotische Szenen ab, wenn die Kinder von ihren Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht werden. Weniger vernünftige Eltern befahren der Einfachheit halber die Straße Kalbacher Stadtpfad entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, halten mitten im Kreuzungsbereich oder blockieren mit ihren Fahrzeugen die Fußwege rund um das Grundschulprovisorium. Daher müssen schnellstmöglich Maßnahmen ergriffen werden, um diese Missstände abzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2010, ST 688 Aktenzeichen: 40 31

OA (Anregung Ortsbeirat)

Errichtung eines Bolzplatzes in Kalbach

26.06.2009 · Aktualisiert: 23.02.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2009, OA 938 entstanden aus Vorlage: OF 302/12 vom 26.06.2009 Betreff: Errichtung eines Bolzplatzes in Kalbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwiefern im Bereich des Ortsteils Kalbach des Ortsbezirks Kalbach/Riedberg Flächen für die Einrichtung eines Bolzplatzes zur Verfügung stehen bzw. gestellt werden können. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwiefern derartige Flächen 1. im Kalbacher Freizeitpark bzw. in dessen unmittelbarer Nähe oder 2. auf dem als Sonderfläche vorgesehenen Gelände an der Ecke "Am Hasensprung/Kalbacher Stadtpfad" bereitgestellt werden können. Begründung: Kalbach gehört zu den wenigen Stadtteilen, in denen für die Kinder kein Bolzplatz zur Verfügung steht. Die Kinder sind somit auf die nicht wünschenswerte Nutzung von verkehrsberuhigten Straßen und Plätzen sowie auf private Gärten angewiesen. Die Bezirkssportanlage, deren freie Nutzung ohnehin nicht möglich wäre, liegt deutlich außerhalb des Ortsbereiches. Mit der Errichtung eines Bolzplatzes käme die Stadt dem dringenden Wunsch zahlreicher Eltern und Jugendlicher nach. Überdies würde damit eine bestehende Lücke im Freizeitangebot für Jugendliche geschlossen. Eine Fläche in der Nähe bzw. im Bereich des Kalbacher Freizeitparks wäre wegen seiner zentralen Lage im Ort und der bereits vorhandenen Freizeitnutzung vorzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1000 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.08.2009, TO I, TOP 63 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 31.08.2009, TO I, TOP 100 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 80 Beschluss: Der Vorlage OA 938 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 6725, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 67 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen

05.05.2006 · Aktualisiert: 13.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2006, OA 16 entstanden aus Vorlage: OF 13/12 vom 05.05.2006 Betreff: Die Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung endlich herstellen Seit geraumer Zeit weist der Ortsbeirat 12 (Kalbach/Riedberg) auf die mangelnde Schulwegsicherheit auf der Straße Am Hasensprung hin. Insbesondere der fehlende Gehweg im Bereich Kalbach-Süd zwischen den Straßen Über den Gartenwiesen und Kalbacher Stadtpfad stellt ein Gefahrenpotential dar. Dem Ortsbeirat wurde zuletzt mitgeteilt, dass die Gespräche mit dem Eigentümer des für den Bau des Gehwegs benötigten Grundstücks vielversprechend verlaufen seien. Getan hat sich bislang leider nichts! Deshalb möge die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fertigstellung des oben genannten Gehwegs mit Nachdruck zu betreiben, um die Schulwegsicherheit für die Kinder aus dem Baugebiet Kalbach-Süd zu gewährleisten. Aus dem gleichen Grund wird der Magistrat beauftragt, einen Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich der Straßen Am Hasensprung und Kalbacher Stadtpfad einrichten zu lassen. Ein weiterer Fußgängerüberweg soll Schul- und Kindergartenkindern das Queren der Straße Am Hasensprung im Bereich der Einmündung in die Talstraße erleichtern. Der Fußgängerüberweg vor dem katholischen Kindergarten (Talstraße 24) sollte im Rahmen dieser Maßnahme instand gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 23.10.2006, B 471 Bericht des Magistrats vom 05.03.2007, B 138 Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 626 Vortrag des Magistrats vom 11.01.2021, M 4 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 10.05.2006 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.06.2006, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2006, TO II, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage OA 16 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. gegen SPD und LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 381, 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.06.2006 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die während des Unwetters Ende Juli 2005 irreversibel beschädigten oder infolgedessen gefällten Bäume in Kalbach schnellstmöglich ersetzen

09.09.2005 · Aktualisiert: 01.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2005, OM 3733 entstanden aus Vorlage: OF 384/12 vom 27.08.2005 Betreff: Die während des Unwetters Ende Juli 2005 irreversibel beschädigten oder infolgedessen gefällten Bäume in Kalbach schnellstmöglich ersetzen Ende Juli 2005 wurde der Frankfurter Norden von einem ungewöhnlich starken Unwetter getroffen. Besonders starke Schäden richtete es in Kalbach an. Dutzende Bäume wurden beschädigt, manche gar entwurzelt. Viele Bäume mussten aufgrund ihrer Schäden gefällt oder radikal zurückgeschnitten werden. Im Freizeitpark Kalbach steht "kaum noch ein Baum" (Zitat: Holger Alt, Grünflächenamt). Die drei großen Linden, die das Kreuz an der "Kalbacher Hauptstraße" (Ecke "An der Bergstraße") gesäumt haben, sind gefällt worden. Auf dem Kalbacher Friedhof stehen nur noch wenige Bäume. Die Aufzählung könnte fortgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat im Rahmen eines Ortstermins durch das zuständige Amt über das genaue Ausmaß der Schäden informieren zu lassen und das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen, 2. Mittel für adäquate Ersatzpflanzungen in der Kalbacher Gemarkung bereitzustellen und - sofern die erforderlichen Mittel nicht zeitnah von der Stadt Frankfurt am Main zur Verfügung gestellt werden können - eine alternative Finanzierungsmöglichkeit (bspw. durch Landesmittel oder ein Baumpatenprogramm) aufzuzeigen, 3. die Ersatzpflanzungen schnellstmöglich zu veranlassen, 4. die Wiederaufstellung der demontierten Röhrenrutsche auf dem Abenteuerspielplatz Fasanenweg, die offensichtlich auch ein Opfer des Sturms wurde, zu veranlassen. Begründung: Die Fällung respektive Kappung vieler großer und markanter Bäume hat das Ortsbild Kalbachs nachhaltig geschädigt. Daher ist es notwendig, möglichst rasch neue Bäume nachzupflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2005, ST 1146 Antrag vom 07.01.2022, OF 145/12 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1483 Aktenzeichen: 67 0

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