Ergänzende Fragen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung zum neuen Stadtteil Frankfurt-Nordwest
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 28.11.2017, V 681
entstanden aus Vorlage:
OF 222/7 vom
14.11.2017 Betreff: Ergänzende Fragen im Rahmen der
vorbereitenden Untersuchung zum neuen Stadtteil Frankfurt-Nordwest
Vorgang: M 176/17 Mit der Vorlage M 176
beantragt der Magistrat, vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB
für den Bereich Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim)
durchzuführen. Dabei sollen Grundlagen für die Entscheidung gewonnen werden, ob
in dem in der Anlage dargestellten Bereich oder in Teilen desselben eine
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB durchgeführt werden kann
oder soll. Die Flächen innerhalb des Untersuchungsbereichs sollen dahin gehend
untersucht werden, ob eine Umwandlung der bestehenden Freiflächen zu Wohn-,
Misch- und/oder Gewerbeflächen möglich ist. Im Gebiet nördlich der Heerstraße
sollen vertiefte Untersuchungen angestellt werden, ob der bislang für Gewerbe
vorgesehene Standort eine Ergänzung mit Wohnnutzungen und wohnverträglichen
gewerblichen Nutzungen erfahren kann. Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den
vorbereitenden Untersuchungen sind der Stadtverordnetenversammlung nach deren
Abschluss zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorzutragen. Der Ortsbeirat hat der M 176 bereits zugestimmt.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen bittet der Ortsbeirat insbesondere
um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. In welchem Umfang würde eine Bebauung die
bestehende Frischluftschneise beeinträchtigen? 2. Welche Auswirkungen hätte eine Bebauung auf die
Luftverhältnisse der angrenzenden Stadtteile (Niederursel, Praunheim, aber z.
B. auch Bockenheim etc.)? Es mag sein, dass die Frischluftschneise nicht für
die Innenstadt relevant ist. Es muss jedoch auch sichergestellt werden, dass
sich die Frischluftzufuhr in den davor befindlichen Stadtteilen auch nicht
wesentlich verschlechtern darf. 3. Welche konkreten Auswirkungen würde eine Bebauung
für die jeweils bestehenden Landschaftsschutzzonen haben? 4. Welche konkreten Einschränkungen
für die Umwelt, Landschaft und Tierwelt würde das mit sich bringen? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.09.2017, M 176
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.03.2018, ST 590
Aktenzeichen: 61 0