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Ergänzende Fragen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung zum neuen Stadtteil Frankfurt-Nordwest

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.11.2017, V 681 entstanden aus Vorlage: OF 222/7 vom 14.11.2017 Betreff: Ergänzende Fragen im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung zum neuen Stadtteil Frankfurt-Nordwest Vorgang: M 176/17 Mit der Vorlage M 176 beantragt der Magistrat, vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB für den Bereich Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) durchzuführen. Dabei sollen Grundlagen für die Entscheidung gewonnen werden, ob in dem in der Anlage dargestellten Bereich oder in Teilen desselben eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB durchgeführt werden kann oder soll. Die Flächen innerhalb des Untersuchungsbereichs sollen dahin gehend untersucht werden, ob eine Umwandlung der bestehenden Freiflächen zu Wohn-, Misch- und/oder Gewerbeflächen möglich ist. Im Gebiet nördlich der Heerstraße sollen vertiefte Untersuchungen angestellt werden, ob der bislang für Gewerbe vorgesehene Standort eine Ergänzung mit Wohnnutzungen und wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen erfahren kann. Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus den vorbereitenden Untersuchungen sind der Stadtverordnetenversammlung nach deren Abschluss zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorzutragen. Der Ortsbeirat hat der M 176 bereits zugestimmt. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen bittet der Ortsbeirat insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. In welchem Umfang würde eine Bebauung die bestehende Frischluftschneise beeinträchtigen? 2. Welche Auswirkungen hätte eine Bebauung auf die Luftverhältnisse der angrenzenden Stadtteile (Niederursel, Praunheim, aber z. B. auch Bockenheim etc.)? Es mag sein, dass die Frischluftschneise nicht für die Innenstadt relevant ist. Es muss jedoch auch sichergestellt werden, dass sich die Frischluftzufuhr in den davor befindlichen Stadtteilen auch nicht wesentlich verschlechtern darf. 3. Welche konkreten Auswirkungen würde eine Bebauung für die jeweils bestehenden Landschaftsschutzzonen haben? 4. Welche konkreten Einschränkungen für die Umwelt, Landschaft und Tierwelt würde das mit sich bringen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2017, M 176 Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 590 Aktenzeichen: 61 0

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