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Frankfurt-Nordwest, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Vorlagentyp: OF die_farbechten_-_LINKE.

Begründung

Entwicklungsmaßnahme Indem die Stadtregierung für die Ansiedlung finanzstarker Unternehmen Werbung macht, in deren Folge gutverdienende Mitarbeiter*innen, die hohe Mieten zahlen können, nach Frankfurt ziehen, verschärft sie selbst das Problem steigender Mietpreise und fehlendem Wohnraums. Der Verdrängungseffekt für die durchschnittlich verdienende Bevölkerung ist bekannt, da gleichzeitig über Jahre versäumt wurde, preiswerte Wohnungen zu bauen. Der Magistrat setzt offensichtlich auf grenzenloses Wachstum und verschärft damit selbst die Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Frankfurt muss lebenswert bleiben, eine Nachverdichtung hat Grenzen. Ausreichende Grünflächen sind wichtig und müssen erhalten werden, sowohl für das Stadtklima, als auch für Freizeit und Erholung. Davon ausgehend, dass die regierende Koalition das geplante Baugebiet im Nordwesten Frankfurts trotz aller Einwände und Bedenken durchsetzen wird, um den bestehenden Fehlbedarf an Wohnungen zu decken, müssen Anforderungen an die geplante Bebauung gestellt werden. Folgende Forderungen sollten als Mindeststandards umgesetzt werden: Dem großen Bedarf an preisgünstigem Wohnraum muss Rechnung getragen werden, indem je zu einem Drittel Sozialwohnungen, Wohnungen nach dem Mittelstandsprogramm und frei finanzierte Wohnungen gebaut werden. Eine pluralistische Mischung der Bewohner*innen ist damit gesichert. Der notwendige Lärmschutz darf nicht durch den Bau von Sozialwohnungen hergestellt werden. Die beste Lösung ist die vollständige Einhausung der Autobahn. Das Problem der Abgase sowie der übrigen Schadstoffe durch die Autobahn muss gelöst werden. Klima- und Naturschutz müssen ausreichend berücksichtigt werden. Die Verlegung der Hochspannungsleitungen ist notwendig. Die Infrastruktur muss vor Beginn der Wohnbebauung geschaffen werden. Vor allem die Erschließung des Baugebiets durch Anbindung an die geplanten Bahnstrecken und des U-Bahnnetzes muss zu Beginn der Baumaßnahmen erfolgen.

Inhalt

Antrag vom 18.10.2017, OF 223/7

Betreff: Frankfurt-Nordwest, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Indem die Stadtregierung für die Ansiedlung finanzstarker Unternehmen Werbung macht, in deren Folge gutverdienende Mitarbeiter*innen, die hohe Mieten zahlen können, nach Frankfurt ziehen, verschärft sie selbst das Problem steigender Mietpreise und fehlendem Wohnraums. Der Verdrängungseffekt für die durchschnittlich verdienende Bevölkerung ist bekannt, da gleichzeitig über Jahre versäumt wurde, preiswerte Wohnungen zu bauen. Der Magistrat setzt offensichtlich auf grenzenloses Wachstum und verschärft damit selbst die Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Frankfurt muss lebenswert bleiben, eine Nachverdichtung hat Grenzen. Ausreichende Grünflächen sind wichtig und müssen erhalten werden, sowohl für das Stadtklima, als auch für Freizeit und Erholung. Davon ausgehend, dass die regierende Koalition das geplante Baugebiet im Nordwesten Frankfurts trotz aller Einwände und Bedenken durchsetzen wird, um den bestehenden Fehlbedarf an Wohnungen zu decken, müssen Anforderungen an die geplante Bebauung gestellt werden. Folgende Forderungen sollten als Mindeststandards umgesetzt werden: Dem großen Bedarf an preisgünstigem Wohnraum muss Rechnung getragen werden, indem je zu einem Drittel Sozialwohnungen, Wohnungen nach dem Mittelstandsprogramm und frei finanzierte Wohnungen gebaut werden. Eine pluralistische Mischung der Bewohner*innen ist damit gesichert. Der notwendige Lärmschutz darf nicht durch den Bau von Sozialwohnungen hergestellt werden. Die beste Lösung ist die vollständige Einhausung der Autobahn. Das Problem der Abgase sowie der übrigen Schadstoffe durch die Autobahn muss gelöst werden. Klima- und Naturschutz müssen ausreichend berücksichtigt werden. Die Verlegung der Hochspannungsleitungen ist notwendig. Die Infrastruktur muss vor Beginn der Wohnbebauung geschaffen werden. Vor allem die Erschließung des Baugebiets durch Anbindung an die geplanten Bahnstrecken und des U-Bahnnetzes muss zu Beginn der Baumaßnahmen erfolgen.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 17
OBR 7
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2455 2017 Auskunftsersuchen V 681 2017 1. Die Vorlage OF 187/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 202/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 217/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 221/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 221/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 222/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 223/7 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Alle
Ablehnung:
Farbechte BFF REP SPD Grüne FDP Rep Und Fraktionslos CDU