Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: V
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 13.06.2017, V 489
entstanden aus Vorlage: OF 117/16 vom 30.05.2017
Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- Warum soll das Gelände zwischen "Weimerhaus" und Voltenseeweg, Gemarkung 68, Flur 46, welches seit weit über 50 Jahren in der Nutzungsart 8 - Freizeitgärten - und in der Entwicklungsstufe mit 1 - Fläche für Landwirtschaft - ausgewiesen ist, plötzlich von der Unteren Naturschutzbehörde mit der Begründung, es handele sich um FFH-Gebiet, in eine "Auenlandschaft" umgewandelt werden?
- Inwie weit ist das Unterfangen der Unteren Naturschutzbehörde rechtens, dass die Besitzer trotz der Gegebenheiten gezwungen werden sollen, ihren Besitz plötzlich der Allgemeinheit zu Verfügung zu stellen? Begründung: Die Besitzer der Liegenschaft Gemarkung 68, Flur 46, werden in einem Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 08.05.2017 aufgefordert, jegliche Zäune, Bebauungen, nicht heimische Sträucher und standortgerechte Gehölze von den Grundstücken zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16