Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.06.2017, V 489
entstanden aus Vorlage:
OF 117/16 vom
30.05.2017 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in
Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Warum soll das Gelände zwischen
"Weimerhaus" und Voltenseeweg, Gemarkung 68, Flur 46, welches seit weit
über 50 Jahren in der Nutzungsart 8 - Freizeitgärten - und in der
Entwicklungsstufe mit 1 - Fläche für Landwirtschaft - ausgewiesen ist,
plötzlich von der Unteren Naturschutzbehörde mit der Begründung, es handele
sich um FFH-Gebiet, in eine "Auenlandschaft" umgewandelt werden? 2. Inwie weit
ist das Unterfangen der Unteren Naturschutzbehörde rechtens, dass die Besitzer
trotz der Gegebenheiten gezwungen werden sollen, ihren Besitz plötzlich der
Allgemeinheit zu Verfügung zu stellen? Begründung: Die Besitzer der Liegenschaft Gemarkung 68, Flur 46,
werden in einem Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 08.05.2017
aufgefordert, jegliche Zäune, Bebauungen, nicht heimische Sträucher und
standortgerechte Gehölze von den Grundstücken zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589
Auskunftsersuchen
vom 23.01.2018, V 739
Anregung an
den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2967
Aktenzeichen: 79 1