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Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 23.01.2018, V 739 entstanden aus Vorlage: OF 163/16 vom 20.01.2018 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Vorgang: V 489/17 OBR 16; ST 1589/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Was soll in Zukunft mit den betroffenen Grundstücken geschehen? - Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? - Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu fluten, was für Folgen hat das für die Anwohner? 2. Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und Sicherheit dieser Grundstücke? 3. Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt Frankfurt, im Falle einer Durchsetzung der Pläne, die Besitzer zu entschädigen, beziehungsweise E rsatzgrundstücke bereitzustellen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten entlang der Wege "Im Enkheimer Weimerhaus/Voltenseeweg" und die damit verbundene Lebensqualität der Besitzer der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2017, V 489 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 841 Aktenzeichen: 79 0