Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: V
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 23.01.2018, V 739
entstanden aus Vorlage: OF 163/16 vom 20.01.2018
Betreff: Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim Vorgang: V 489/17 OBR 16; ST 1589/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Was soll in Zukunft mit den betroffenen Grundstücken geschehen? - Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? - Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu fluten, was für Folgen hat das für die Anwohner?
- Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und Sicherheit dieser Grundstücke?
- Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt Frankfurt, im Falle einer Durchsetzung der Pläne, die Besitzer zu entschädigen, beziehungsweise E rsatzgrundstücke bereitzustellen. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten entlang der Wege "Im Enkheimer Weimerhaus/Voltenseeweg" und die damit verbundene Lebensqualität der Besitzer der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16