Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 23.01.2018, V 739
entstanden aus Vorlage:
OF 163/16 vom
20.01.2018 Betreff: Landschaftsschutzverordnung in
Bergen-Enkheim Vorgang: V 489/17 OBR 16; ST 1589/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu
beantworten: 1. Was soll in Zukunft mit den
betroffenen Grundstücken geschehen? - Sollen dort tatsächlich, wie im Maßnahmenplan
beschrieben, Feuchtwiesen und Auenwälder entstehen, direkt anschließend der
Vilbeler Landstraße und einem Wohngebiet? - Wenn geplant wird, innerstädtische Grundstücke zu
fluten, was für Folgen hat das für die Anwohner? 2. Wer sorgt in Zukunft für die Pflege und Sicherheit
dieser Grundstücke? 3. Wie und in welcher Form gedenkt die Stadt
Frankfurt, im Falle einer Durchsetzung der Pläne, die Besitzer zu entschädigen,
beziehungsweise E rsatzgrundstücke bereitzustellen.
Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 90 Jahre)
gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten entlang der Wege "Im Enkheimer
Weimerhaus/Voltenseeweg" und die damit verbundene Lebensqualität der Besitzer
der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell
durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus
resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen
Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.06.2017, V 489
Stellungnahme
des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.04.2018, ST 841
Aktenzeichen: 79 0