Gebiet am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST
1260
Betreff: Gebiet am
Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen Vorbemerkung: Die Anregung des Ortsbeirates geht in mehreren
Punkten von falschen Voraussetzungen aus. FFH-Gebiete wurden im Jahr 2004 vom
Land Hessen an die Europäische Union gemeldet. Es handelt sich um Gebiete
gemeinschaftlicher Bedeutung als Teile eines europäischen ökologischen Netzes.
Eine Beantragung oder Erklärung des Magistrates der Stadt Frankfurt, die zur
Meldung des Landes Hessen geführt hat, gibt es nicht. Darüber hinaus ergibt sich aus der Begründung, dass
die Anregung des Ortsbeirates das Ziel hat, mit einer Entwidmung des
FFH-Gebiets den Erhalt von freizeitgärtnerischen Nutzungen zu erreichen. Diesen
vermeintlichen Zusammenhang zwischen dem FFH-Gebiet und der Unzulässigkeit von
freizeitgärtnerischen Nutzungen ist ebenfalls nicht zutreffend. Auch ohne das
vorhandene FFH-Schutzgebiet befänden sich die Freizeitgärten, Müllablagerungen,
Einzäunungen und Umweltbeeinträchtigungen (z.B. Mistentsorgung in Gewässern)
innerhalb der freien Landschaft/Außenbereich der Stadt Frankfurt. Da es keinen
rechtswirksamen Bebauungsplan für Freizeitgärten gibt, sind entsprechende
Nutzungen nicht zulässig bzw. nicht genehmigungsfähig. Dies wäre auch der Fall,
wenn es kein Landschaftsschutzgebiet und kein FFH-Gebiet gäbe. Zudem lässt auch
der regionale Flächennutzungsplan keine nachträgliche planungsrechtliche
Legalisierung von Freizeitgärten zu. Stellungnahme: Der Magistrat der Stadt Frankfurt befürwortet die im
Jahr 2004 erfolgte Meldung des Landes Hessen an die Europäische Union des
FFH-Gebietes "Seckbacher Ried und angrenzende Flächen". Das Seckbacher Ried mit
seinen angrenzenden Flächen ist für den Erhalt der biologischen Vielfalt in
Frankfurt von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus dient der
nacheiszeitliche Mainaltarm auch dem Landschaftserleben, der Naherholung und
Lebensqualität der Bevölkerung. Es werden keine Initiativen ergriffen, die das
Schutzgebiet infrage stellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.04.2018, OM 2967