Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen
Begründung
nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der oberen Naturschutzbehörde (RP) zu verlangen und durchzusetzen, dass das Gebiet Am WeimerhausA/oltenseestraße in Frankfurt am Main/Bergen-Enkheim als FFH-Gebiet aufgehoben und die entsprechende Meldung/Mitteilung an die Europäischen Union widerrufen bzw. zurückgenommen wird. Soweit der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main selbst gegenüber der oberen Naturschutzbehörde oder der Europäischen Union Mitteilungen und Erklärungen abgegeben hat, die zur Festlegung des vorbezeichneten Gebietes als FFH-Gebiet geführt haben könnten, nimmt der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main diese Erklärungen zurück, bzw. widerruft diese. Begründung: Die schon über Jahrzehnte (mehr als 70 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten Am WeimerhausA/oltenseestraße und die damit verbundene Lebensqualität der Pächter der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört.