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Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen

Vorlagentyp: V

Begründung

Hinter den Ulmen Vorgang: OM 500/16 OBR 9; ST 367/16; OM 1/16 OBR 9; ST 1015/16 Mit der Stellungnahme vom 19.02.2016, ST 367, hat der Magistrat die Einrichtung eines Wendeverbots an der Öffnung des in der Eschersheimer Landstraße verlaufenden Gleiskörpers in Höhe der Straße Hinter den Ulmen angekündigt. Dieses Wendeverbot ist wenig später eingerichtet und Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt worden. Mit der Stellungnahme vom 08.08.2016, ST 1015, wurde zugesagt, dass "das Wenden für Pkw erlaubt" wird.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.01.2017, V 310
entstanden aus Vorlage: OF 166/9 vom 05.01.2017

Betreff: Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen Vorgang: OM 500/16 OBR 9; ST 367/16; OM 1/16 OBR 9; ST 1015/16 Mit der Stellungnahme vom 19.02.2016, ST 367, hat der Magistrat die Einrichtung eines Wendeverbots an der Öffnung des in der Eschersheimer Landstraße verlaufenden Gleiskörpers in Höhe der Straße Hinter den Ulmen angekündigt. Dieses Wendeverbot ist wenig später eingerichtet und Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt worden. Mit der Stellungnahme vom 08.08.2016, ST 1015, wurde zugesagt, dass "das Wenden für Pkw erlaubt" wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Beantwortung der Frage gebeten, wann diese Zusage umgesetzt werden kann. Begründung: Bislang ist noch immer Verkehrszeichen (Vz) 272 StVO angebracht, was das Wenden nicht nur Lkw, sondern auch Pkw verbietet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9