Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen
Vorlagentyp: V
Begründung
Hinter den Ulmen Vorgang: OM 500/16 OBR 9; ST 367/16; OM 1/16 OBR 9; ST 1015/16 Mit der Stellungnahme vom 19.02.2016, ST 367, hat der Magistrat die Einrichtung eines Wendeverbots an der Öffnung des in der Eschersheimer Landstraße verlaufenden Gleiskörpers in Höhe der Straße Hinter den Ulmen angekündigt. Dieses Wendeverbot ist wenig später eingerichtet und Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt worden. Mit der Stellungnahme vom 08.08.2016, ST 1015, wurde zugesagt, dass "das Wenden für Pkw erlaubt" wird.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.01.2017, V 310
entstanden aus Vorlage:
OF 166/9 vom
05.01.2017 Betreff: Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe
Hinter den Ulmen Vorgang: OM 500/16 OBR 9; ST 367/16; OM 1/16 OBR 9; ST
1015/16 Mit der Stellungnahme vom 19.02.2016, ST 367,
hat der Magistrat die Einrichtung eines Wendeverbots an der Öffnung des in der
Eschersheimer Landstraße verlaufenden Gleiskörpers in Höhe der Straße Hinter
den Ulmen angekündigt. Dieses Wendeverbot ist wenig später eingerichtet und
Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt worden.
Mit der Stellungnahme vom 08.08.2016, ST 1015,
wurde zugesagt, dass "das Wenden für Pkw erlaubt" wird. Dies vorausgeschickt,
wird der Magistrat um Beantwortung der Frage gebeten, wann diese Zusage
umgesetzt werden kann. Begründung: Bislang ist noch immer Verkehrszeichen (Vz) 272 StVO
angebracht, was das Wenden nicht nur Lkw, sondern auch Pkw verbietet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2016, ST 367
Anregung an den
Magistrat vom 28.04.2016, OM 1
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.08.2016, ST 1015
Anregung an den
Magistrat vom 01.09.2016, OM 500
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.03.2017, ST 566
Aktenzeichen: 32 1