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Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2016, OM 1 entstanden aus Vorlage: OF 2/9 vom 13.04.2016 Betreff: Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße Vorgang: OM 4801/15 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 272, mit dem das Wenden auf der Eschersheimer Landstraße verboten wird, zu entfernen und die bereits mit der Vorlage OM 4801 unter Ziffer 2. geforderte Wiedereinrichtung des Halteverbots vorzunehmen. Begründung: Seit Kurzem ist die bisher bestehende Möglichkeit des Wendens auf Höhe der Linksabbiegerspur von der Eschersheimer Landstraße in die Höllbergstraße durch Anbringung des Verkehrszeichens 272 verboten. Dadurch wird eine Verkehrssituation vorweggenommen, die nur dann erforderlich ist, wenn es zu einer Einengung der Eschersheimer Landstraße auf eine Fahrspur in jede Fahrtrichtung kommt. Ob diese Maßnahme umgesetzt wird, ist jedoch fraglich. Die bisher bestehende Wendemöglichkeit ist nach über fünf Kilometern die erste auf der Eschersheimer Landstraße und deshalb sowohl für ortskundige als auch für ortsunkundige Autofahrer von großer Bedeutung. Das Wendeverbot erzwingt eine überflüssige Weiterfahrt bis zum Weißen Stein. Die Umfahrung des Weißen Steins wiederum ist allenfalls ortskundigen Autofahrern bekannt, für ortsunkundige Autofahrer aber nicht sofort erkennbar, was wiederum Wendemanöver an gefährlichen Stellen provoziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4801 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1015 Antrag vom 05.01.2017, OF 166/9 Auskunftsersuchen vom 19.01.2017, V 310 Aktenzeichen: 32 1

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