Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 28.04.2016, OM 1 entstanden aus Vorlage:
OF 2/9 vom 13.04.2016
Betreff: Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer
Landstraße/Höllbergstraße Vorgang: OM 4801/15 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, das
Verkehrszeichen 272, mit dem das Wenden auf der Eschersheimer Landstraße
verboten wird, zu entfernen und die bereits mit der Vorlage OM 4801 unter
Ziffer 2. geforderte Wiedereinrichtung des Halteverbots vorzunehmen. Begründung: Seit Kurzem ist die bisher bestehende Möglichkeit des
Wendens auf Höhe der Linksabbiegerspur von der Eschersheimer Landstraße in die
Höllbergstraße durch Anbringung des Verkehrszeichens 272 verboten. Dadurch wird eine Verkehrssituation vorweggenommen,
die nur dann erforderlich ist, wenn es zu einer Einengung der Eschersheimer
Landstraße auf eine Fahrspur in jede Fahrtrichtung kommt. Ob diese Maßnahme
umgesetzt wird, ist jedoch fraglich. Die bisher bestehende Wendemöglichkeit ist nach über
fünf Kilometern die erste auf der Eschersheimer Landstraße und deshalb sowohl
für ortskundige als auch für ortsunkundige Autofahrer von großer Bedeutung. Das
Wendeverbot erzwingt eine überflüssige Weiterfahrt bis zum Weißen Stein. Die
Umfahrung des Weißen Steins wiederum ist allenfalls ortskundigen Autofahrern
bekannt, für ortsunkundige Autofahrer aber nicht sofort erkennbar, was wiederum
Wendemanöver an gefährlichen Stellen provoziert. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.12.2015, OM 4801
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.08.2016, ST 1015
Antrag vom
05.01.2017, OF
166/9
Auskunftsersuchen vom 19.01.2017, V 310
Aktenzeichen: 32 1