Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen Vorgang: OM 500/16 OBR 9; ST 367/16; OM 1/16 OBR 9; ST 1015/16 In der ST 367 vom 19.2.2016 hat der Magistrat die Einrichtung eines Wendeverbots an der Öffnung des in der Eschersheimer Landstraße verlaufenden Gleiskörpers in Höhe der Straße Hinter den Ulmen angekündigt. Dieses Wendeverbot ist wenig später eingerichtet und Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt worden. In der ST 1015 vom 8.8.2016 zugesagt, daß "das Wenden für PKW erlaubt" wird. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat, wann diese Zusage umgesetzt werden kann. Begründung: Bislang ist noch immer Vz 272 StVO angebracht, was das Wenden nicht nur LKW, sondern auch PKW verbietet.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2017, OF 166/9
Betreff: Wendeschleife Eschersheimer
Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen Vorgang: OM 500/16 OBR 9; ST 367/16; OM 1/16 OBR 9; ST
1015/16 In der ST 367 vom 19.2.2016 hat
der Magistrat die Einrichtung eines Wendeverbots an der Öffnung des in der
Eschersheimer Landstraße verlaufenden Gleiskörpers in Höhe der Straße Hinter
den Ulmen angekündigt. Dieses Wendeverbot ist wenig später eingerichtet und
Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt
worden. In der ST 1015 vom 8.8.2016
zugesagt, daß "das Wenden für PKW erlaubt" wird. Der Ortsbeirat fragt
daher den Magistrat, wann diese Zusage umgesetzt werden kann. Begründung: Bislang ist noch immer Vz 272 StVO angebracht, was
das Wenden nicht nur LKW, sondern auch PKW verbietet. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2016, ST 367
Anregung an den
Magistrat vom 28.04.2016, OM 1
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.08.2016, ST 1015
Anregung an den
Magistrat vom 01.09.2016, OM 500
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9
am 19.01.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 310 2017
Die Vorlage OF
166/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.