Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen
Begründung
Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen Vorgang: OM 500/16 OBR 9; ST 367/16; OM 1/16 OBR 9; ST 1015/16 In der ST 367 vom 19.2.2016 hat der Magistrat die Einrichtung eines Wendeverbots an der Öffnung des in der Eschersheimer Landstraße verlaufenden Gleiskörpers in Höhe der Straße Hinter den Ulmen angekündigt. Dieses Wendeverbot ist wenig später eingerichtet und Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt worden. In der ST 1015 vom 8.8.2016 zugesagt, daß "das Wenden für PKW erlaubt" wird. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat, wann diese Zusage umgesetzt werden kann. Begründung: Bislang ist noch immer Vz 272 StVO angebracht, was das Wenden nicht nur LKW, sondern auch PKW verbietet.
Inhalt
Antrag vom 05.01.2017, OF 166/9
Betreff: Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen Vorgang: OM 500/16 OBR 9; ST 367/16; OM 1/16 OBR 9; ST 1015/16 In der ST 367 vom 19.2.2016 hat der Magistrat die Einrichtung eines Wendeverbots an der Öffnung des in der Eschersheimer Landstraße verlaufenden Gleiskörpers in Höhe der Straße Hinter den Ulmen angekündigt. Dieses Wendeverbot ist wenig später eingerichtet und Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgestellt worden. In der ST 1015 vom 8.8.2016 zugesagt, daß "das Wenden für PKW erlaubt" wird. Der Ortsbeirat fragt daher den Magistrat, wann diese Zusage umgesetzt werden kann. Begründung: Bislang ist noch immer Vz 272 StVO angebracht, was das Wenden nicht nur LKW, sondern auch PKW verbietet.