Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1015
Betreff: Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats, ST 367 vom 19.02.2016, dargelegt, hat die Überprüfung durch simulierte dynamische Schleppkurven ergeben, dass die Kurvenfahrt durch den sogenannten "U-Turn" für Kraftfahrzeuge, deren Kategorie größer als PKWs bzw. Kleintransporter/Wohnmobile sind (beispielsweise 2- bzw. 3-achsige LKWs) sowohl im heutigen Bestand, als auch nach der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist allen Kraftfahrzeugen, die der vorgenannten Kfz-Kategorie entsprechen oder größer sind, das Wenden durch eine entsprechende Beschilderung, z.B. "Wenden für LKWs verboten", zu untersagen. Mithin wird das Wenden für Pkw erlaubt. Eine Wendemöglichkeit für LKWs befindet in nur ca. 450 m Entfernung, in westlicher Richtung am Straßendreieck "Am Weißen Stein".