Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST
1015
Betreff: Verkehrszeichen
272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße Wie bereits in der Stellungnahme
des Magistrats, ST 367 vom 19.02.2016, dargelegt, hat die Überprüfung durch
simulierte dynamische Schleppkurven ergeben, dass die Kurvenfahrt durch den
sogenannten "U-Turn" für Kraftfahrzeuge, deren Kategorie größer als PKWs bzw.
Kleintransporter/Wohnmobile sind (beispielsweise 2- bzw. 3-achsige LKWs) sowohl
im heutigen Bestand, als auch nach der Umgestaltung der Eschersheimer
Landstraße nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist allen Kraftfahrzeugen, die
der vorgenannten Kfz-Kategorie entsprechen oder größer sind, das Wenden durch
eine entsprechende Beschilderung, z.B. "Wenden für LKWs verboten", zu
untersagen. Mithin wird das Wenden für Pkw erlaubt. Eine Wendemöglichkeit für LKWs befindet in nur ca.
450 m Entfernung, in westlicher Richtung am Straßendreieck "Am Weißen
Stein". Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.04.2016, OM 1
Antrag vom
05.01.2017, OF
166/9