Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 566
Betreff: Wendeschleife Eschersheimer Landstraße, Höhe Hinter den Ulmen An genannter Stelle wurde zum vorhandenen Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbot des Wendens) eine Zusatzbeschilderung mittels VZ 1046-12 StVO (gilt für LKW) angebracht. Personenkraftwagen und Motoräder dürfen deshalb dort wenden.