Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 367
Betreff: Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums Zu
- und 2.: Die in Rede stehende Öffnung des bestehenden Gleiskörpers, die als sogenannter U-Turn bezeichnet wird, kann aus folgendem Grund lediglich als Abbiegemöglichkeit in die Höllbergstraße gesehen und auch genutzt werden: Eine Überprüfung durch simulierte Schleppkurven hat ergeben, dass die Kurvenfahrt durch den U-Turn für Kraftfahrzeuge (Kfz), deren Kategorie größer sind als Personenkraftwagen (Pkw) beziehungsweise Kleintransporte oder Wohnmobile und damit der Kategorie der Lastkraftwagen (Lkw) zuzuordnen sind, sowohl jetzt als auch nach der geplanten Umgestaltung nicht möglich ist. Um die Problematik des Rückstaus und die Gefahr von Unfällen infolge eines Wendevorgangs zu vermeiden, wird deshalb die Beschilderung des Wendeverbots (Verkehrszeichen (VZ) 272 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) eingerichtet. In diesem Zusammenhang entfällt der Bedarf eines Haltverbots (VZ 283 StVO) auf der Eschersheimer Landstraße.