Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST
367
Betreff: Verkehrssituation
auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums Zu 1. und 2.: Die in Rede stehende Öffnung des
bestehenden Gleiskörpers, die als sogenannter U-Turn bezeichnet wird, kann aus
folgendem Grund lediglich als Abbiegemöglichkeit in die Höllbergstraße gesehen
und auch genutzt werden: Eine Überprüfung durch simulierte Schleppkurven hat
ergeben, dass die Kurvenfahrt durch den U-Turn für Kraftfahrzeuge (Kfz), deren
Kategorie größer sind als Personenkraftwagen (Pkw) beziehungsweise
Kleintransporte oder Wohnmobile und damit der Kategorie der Lastkraftwagen
(Lkw) zuzuordnen sind, sowohl jetzt als auch nach der geplanten Umgestaltung
nicht möglich ist. Um die Problematik des Rückstaus und die Gefahr von
Unfällen infolge eines Wendevorgangs zu vermeiden, wird deshalb die
Beschilderung des Wendeverbots (Verkehrszeichen (VZ) 272
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) eingerichtet. In diesem Zusammenhang entfällt
der Bedarf eines Haltverbots (VZ 283 StVO) auf der Eschersheimer
Landstraße. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.12.2015, OM 4801
Anregung an den
Magistrat vom 01.09.2016, OM 500
Antrag vom
05.01.2017, OF
166/9