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Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM 500 entstanden aus Vorlage: OF 70/9 vom 10.08.2016 Betreff: Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums Vorgang: OM 4801/15 OBR 9; ST 367/16 Die schwierige Verkehrssituation im obigen Bereich gibt Veranlassung, erneut an den Magistrat heranzutreten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. kurzfristig das bisherige Halteverbot im Abschnitt zwischen der Höllbergstraße und der Kleinschmidtstraße zumindest vor der Hausnummer 553, der Apotheke, wieder angeordnet wird; 2. eine entsprechende Neureglung auch im Rahmen des Umbaus der Eschersheimer Landstraße berücksichtigt wird. Begründung: Im Straßenabschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Höllbergstraße und der Kleinschmidtstraße bestand Halteverbot, das aber vor einiger Zeit aufgehoben worden ist. Seitdem wird an diesem Straßenstück wieder geparkt - mit Folgen, speziell im Hinblick auf die Verkehrsabwicklung eines von der Gegenseite ausgehenden U-Turns. Fahrzeuge, insbesondere Lkw, deren Fahrer die Gegenrichtung via Innenstadt fahren, kommen oft nicht mehr um die Kurve. Dies hat schon mehrfach zu unerwünschten Blockaden des U-Bahn-Verkehrs einschließlich Störungen der Taktung, aber auch zu Unfällen geführt. In einem städtischen Stadtplan vom 30.10.2015 ist der U-Turn übrigens eingezeichnet. Im Weiteren führen fehlende räumliche Möglichkeiten und Erlaubnismöglichkeiten für U-Turns dazu, dass Fahrer mit ihren Kfz durch dahinterliegende reine Wohngebiete kurven (müssen), um überhaupt wieder die Gegenrichtung einschlagen zu können. Dies ist den Anwohnern, insbesondere was den Lkw-Verkehr betrifft, nicht zumutbar und in keiner Weise akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4801 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 367 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1554 Antrag vom 05.01.2017, OF 166/9 Auskunftsersuchen vom 19.01.2017, V 310 Aktenzeichen: 32 1

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