Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa in Höhe des Lindenbaums
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.09.2016, OM
500 entstanden aus
Vorlage: OF 70/9 vom 10.08.2016
Betreff: Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße etwa
in Höhe des Lindenbaums Vorgang: OM 4801/15 OBR 9; ST 367/16 Die schwierige Verkehrssituation im obigen Bereich
gibt Veranlassung, erneut an den Magistrat heranzutreten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass 1. kurzfristig das bisherige Halteverbot im Abschnitt
zwischen der Höllbergstraße und der Kleinschmidtstraße zumindest vor der
Hausnummer 553, der Apotheke, wieder angeordnet
wird; 2. eine entsprechende Neureglung auch
im Rahmen des Umbaus der Eschersheimer Landstraße berücksichtigt wird. Begründung: Im Straßenabschnitt der Eschersheimer Landstraße
zwischen Höllbergstraße und der Kleinschmidtstraße bestand Halteverbot, das
aber vor einiger Zeit aufgehoben worden ist. Seitdem wird an diesem
Straßenstück wieder geparkt - mit Folgen, speziell im Hinblick auf die
Verkehrsabwicklung eines von der Gegenseite ausgehenden U-Turns. Fahrzeuge,
insbesondere Lkw, deren Fahrer die Gegenrichtung via Innenstadt fahren, kommen
oft nicht mehr um die Kurve. Dies hat schon mehrfach zu unerwünschten Blockaden
des U-Bahn-Verkehrs einschließlich Störungen der Taktung, aber auch zu Unfällen
geführt. In einem städtischen Stadtplan vom 30.10.2015 ist der U-Turn übrigens
eingezeichnet. Im Weiteren führen fehlende räumliche Möglichkeiten und
Erlaubnismöglichkeiten für U-Turns dazu, dass Fahrer mit ihren Kfz durch
dahinterliegende reine Wohngebiete kurven (müssen), um überhaupt wieder die
Gegenrichtung einschlagen zu können. Dies ist den Anwohnern, insbesondere was
den Lkw-Verkehr betrifft, nicht zumutbar und in keiner Weise akzeptabel.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.12.2015, OM 4801
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2016, ST 367
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.11.2016, ST 1554
Antrag vom
05.01.2017, OF
166/9
Auskunftsersuchen vom 19.01.2017, V 310
Aktenzeichen: 32 1