Verkehrszeichen 272 im Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße
Begründung
Kreuzungsbereich Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Zeichen 272, mit dem das Wenden auf der Eschersheimer Landstraße verboten wird, zu entfernen. Begründung: Seit kurzem wird die bisher bestehende Möglichkeit des Wendens auf Höhe der Linksabbiegerspur Eschersheimer Landstraße/Höllbergstraße durch Anbringen des Zeichens 272 verboten. Dadurch wird eine Verkehrssituation vorweggenommen, die nur dann erforderlich ist, wenn es zu einer Einengung der Eschersheimer Landstraße auf eine Fahrspur in jeder Fahrtrichtung kommt. Ob diese Maßnahme umgesetzt wird, ist jedoch fraglich. Die bisher bestehende Wendemöglichkeit ist die erste auf der Eschersheimer Landstraße nach über 5 km und deshalb sowohl für ortskundige als auch für ortsunkundige Autofahrer von großer Bedeutung. Das Wendeverbot erzwingt eine überflüssige Weiterfahrt bis zum Weißen Stein. Die Umfahrung des Weißen Steins wiederum ist allenfalls ortskundigen Autofahrern bekannt, für ortsunkundige Autofahrer aber nicht sofort erkennbar, was wiederum Wendemanöver an gefährlichen Stellen provoziert.