Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung
Vorlagentyp: V
Begründung
Eigentumsübertragung Vorgang: ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1260, kann nicht zufriedenstellen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1491
entstanden aus Vorlage:
OF 883/10 vom
19.10.2015 Betreff: Eckenheimer Ehrenmal -
Eigentumsübertragung Vorgang: ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1260, kann nicht
zufriedenstellen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat nochmals um Prüfung und
Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Warum ist die Eigentumsübertragung noch nicht
abgeschlossen? 2. Bezieht
sich die Eigentumsübertragung auf die gesamte Georg-Esser-Anlage einschließlich
des Denkmals? 3. Ist
Gegenstand der Verhandlungen, dass die Stadt Frankfurt am Main einen Kaufpreis
entrichten muss oder ist eine unentgeltliche Übertragung vorgesehen? Begründung: Im Rahmen der Sitzung des Runden Tisches am
15.05.2014 zum Erhalt des Eckenheimer Ehrenmals wurde insbesondere darauf
hingewiesen, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Eigentümer:
Evangelische Kirche, Adressat für Instandhaltungen: Stadt Frankfurt) über die
Jahrzehnte zu dem beklagenswerten Zustand und zum Fast-Abriss beigetragen
haben. Die Eigentumsübertragung ist daher ein wesentlicher Bestandteil der
Bemühungen des Ortsbeirates 10, um den Fortbestand des Denkmals zu
sichern. Weiter wurde eine unentgeltliche Übertragung angeregt, da die Stadt
Frankfurt bereits seit 90 Jahren die Anlage aus eigenen Haushaltsmitteln
pflegt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.08.2015, ST 1260
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.02.2016, ST 304
Anregung an den
Magistrat vom 16.02.2016, OM 5040
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.08.2016, ST 1027
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.01.2017, ST 231
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.07.2017, ST 1363
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.01.2018, ST 31
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.06.2018, ST 1107
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.12.2018, ST 2386
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2019, ST 1211
Aktenzeichen: 67 0