Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung
Vorlagentyp: V
Begründung
Eigentumsübertragung Vorgang: ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1260, kann nicht zufriedenstellen.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1491
entstanden aus Vorlage: OF 883/10 vom 19.10.2015
Betreff: Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung Vorgang: ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1260, kann nicht zufriedenstellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat nochmals um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten:
- Warum ist die Eigentumsübertragung noch nicht abgeschlossen?
- Bezieht sich die Eigentumsübertragung auf die gesamte Georg-Esser-Anlage einschließlich des Denkmals?
- Ist Gegenstand der Verhandlungen, dass die Stadt Frankfurt am Main einen Kaufpreis entrichten muss oder ist eine unentgeltliche Übertragung vorgesehen? Begründung: Im Rahmen der Sitzung des Runden Tisches am 15.05.2014 zum Erhalt des Eckenheimer Ehrenmals wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Eigentümer: Evangelische Kirche, Adressat für Instandhaltungen: Stadt Frankfurt) über die Jahrzehnte zu dem beklagenswerten Zustand und zum Fast-Abriss beigetragen haben. Die Eigentumsübertragung ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen des Ortsbeirates 10, um den Fortbestand des Denkmals zu sichern. Weiter wurde eine unentgeltliche Übertragung angeregt, da die Stadt Frankfurt bereits seit 90 Jahren die Anlage aus eigenen Haushaltsmitteln pflegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10