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Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung

Vorlagentyp: V

Begründung

Eigentumsübertragung Vorgang: ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1260, kann nicht zufriedenstellen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1491 entstanden aus Vorlage: OF 883/10 vom 19.10.2015 Betreff: Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung Vorgang: ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats, ST 1260, kann nicht zufriedenstellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat nochmals um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Warum ist die Eigentumsübertragung noch nicht abgeschlossen? 2. Bezieht sich die Eigentumsübertragung auf die gesamte Georg-Esser-Anlage einschließlich des Denkmals? 3. Ist Gegenstand der Verhandlungen, dass die Stadt Frankfurt am Main einen Kaufpreis entrichten muss oder ist eine unentgeltliche Übertragung vorgesehen? Begründung: Im Rahmen der Sitzung des Runden Tisches am 15.05.2014 zum Erhalt des Eckenheimer Ehrenmals wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Eigentümer: Evangelische Kirche, Adressat für Instandhaltungen: Stadt Frankfurt) über die Jahrzehnte zu dem beklagenswerten Zustand und zum Fast-Abriss beigetragen haben. Die Eigentumsübertragung ist daher ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen des Ortsbeirates 10, um den Fortbestand des Denkmals zu sichern. Weiter wurde eine unentgeltliche Übertragung angeregt, da die Stadt Frankfurt bereits seit 90 Jahren die Anlage aus eigenen Haushaltsmitteln pflegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1260 Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 304 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5040 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2016, ST 1027 Stellungnahme des Magistrats vom 30.01.2017, ST 231 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1363 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 31 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1107 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2386 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1211 Aktenzeichen: 67 0

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