Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats 1260 zu der Anfrage des Ortsbeirats 10 vom 10.5.2015 kann nicht zufriedenstellen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 19.10.2015,
OF 883/10 Betreff: Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung Vorgang: ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats
1260 zu der Anfrage des Ortsbeirats 10 vom 10.5.2015 kann nicht
zufriedenstellen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen: Der Magistrat wird nochmals gebeten
zu prüfen und zu berichten, warum die Eigentumsübertragung noch nicht
abgeschlossen ist. - Bezieht
sich die Eigentumsübertragung auf die gesamte Georg-Esser-Anlage einschließlich
des Denkmals? - Ist
Gegenstand der Verhandlungen, dass die Stadt Frankfurt am Main einen Kaufpreis
entrichten muss oder ist eine unentgeltliche Übertragung vorgesehen? Begründung: Im Rahmen der Sitzung des "Runden Tisches am
15.5.2014" zum Erhalt des Eckenheimer Ehrenmals wurde insbesondere darauf
hingewiesen, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Eigentum: Evgl.
Kirche, Adressat für Instandhaltungen: Stadt Frankfurt) über die Jahrzehnte zu
dem beklagenswerten Zustand und zum "Fast"-Abriss beigetragen haben. Die
Eigentumsübertragung ist daher ein wesentlicher Bestandteil unserer Bemühungen
den Fortbestand des Denkmals zu sichern. Weiter wurde eine unentgeltliche
Übertragung angeregt, da die Stadt Frankfurt bereits seit 90 Jahren die Anlage
aus Haushaltsmitteln pflegt. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.08.2015, ST 1260
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR
10 am 03.11.2015, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1491 2015
Die
Vorlage OF 883/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme