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Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats 1260 zu der Anfrage des Ortsbeirats 10 vom 10.5.2015 kann nicht zufriedenstellen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2015, OF 883/10 Betreff: Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung Vorgang: ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats 1260 zu der Anfrage des Ortsbeirats 10 vom 10.5.2015 kann nicht zufriedenstellen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird nochmals gebeten zu prüfen und zu berichten, warum die Eigentumsübertragung noch nicht abgeschlossen ist. - Bezieht sich die Eigentumsübertragung auf die gesamte Georg-Esser-Anlage einschließlich des Denkmals? - Ist Gegenstand der Verhandlungen, dass die Stadt Frankfurt am Main einen Kaufpreis entrichten muss oder ist eine unentgeltliche Übertragung vorgesehen? Begründung: Im Rahmen der Sitzung des "Runden Tisches am 15.5.2014" zum Erhalt des Eckenheimer Ehrenmals wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Eigentum: Evgl. Kirche, Adressat für Instandhaltungen: Stadt Frankfurt) über die Jahrzehnte zu dem beklagenswerten Zustand und zum "Fast"-Abriss beigetragen haben. Die Eigentumsübertragung ist daher ein wesentlicher Bestandteil unserer Bemühungen den Fortbestand des Denkmals zu sichern. Weiter wurde eine unentgeltliche Übertragung angeregt, da die Stadt Frankfurt bereits seit 90 Jahren die Anlage aus Haushaltsmitteln pflegt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1260 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 03.11.2015, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1491 2015 Die Vorlage OF 883/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme