Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung
Begründung
ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats 1260 zu der Anfrage des Ortsbeirats 10 vom 10.5.2015 kann nicht zufriedenstellen.
Inhalt
Antrag vom 19.10.2015, OF 883/10
Betreff: Eckenheimer Ehrenmal - Eigentumsübertragung Vorgang: ST 1260/15 Die Stellungnahme des Magistrats 1260 zu der Anfrage des Ortsbeirats 10 vom 10.5.2015 kann nicht zufriedenstellen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird nochmals gebeten zu prüfen und zu berichten, warum die Eigentumsübertragung noch nicht abgeschlossen ist. - Bezieht sich die Eigentumsübertragung auf die gesamte Georg-Esser-Anlage einschließlich des Denkmals? - Ist Gegenstand der Verhandlungen, dass die Stadt Frankfurt am Main einen Kaufpreis entrichten muss oder ist eine unentgeltliche Übertragung vorgesehen? Begründung: Im Rahmen der Sitzung des "Runden Tisches am 15.5.2014" zum Erhalt des Eckenheimer Ehrenmals wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die unterschiedlichen Zuständigkeiten (Eigentum: Evgl. Kirche, Adressat für Instandhaltungen: Stadt Frankfurt) über die Jahrzehnte zu dem beklagenswerten Zustand und zum "Fast"-Abriss beigetragen haben. Die Eigentumsübertragung ist daher ein wesentlicher Bestandteil unserer Bemühungen den Fortbestand des Denkmals zu sichern. Weiter wurde eine unentgeltliche Übertragung angeregt, da die Stadt Frankfurt bereits seit 90 Jahren die Anlage aus Haushaltsmitteln pflegt.