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Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 866 Betreff: Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Zu 1) Das genannte Planungsgebiet wurde vom Magistrat hinsichtlich einer kurzfristigen Bebaubarkeit geprüft. Da dies wegen fehlender planungsrechtlicher Voraussetzungen verneint werden musste, wurde der Standort dem zuständigen Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht als neuer Schulstandort für die Europäische Schule vorgeschlagen. Zu 2) Für das Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße ist ein Bebauungsplanverfahren vorgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 696 "Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2" ist jedoch erst in Aufstellung. Planungsrechtlich ist somit derzeit dieser Bereich mit Ausnahme der Betriebsgelände im östlichen Teil als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzustufen. Schulbauten - auch in zeitlich befristet aufgestellten Containern - sind hier nicht zulässig. Im bereits bebauten Bereich des Gewerbegebiets ist dem Magistrat keine geeignete Fläche für eine Schule bekannt. Wegen der Nähe zu aktiven Gewerbebetrieben wäre auch mit Konflikten zwischen Schulnutzung und gewerblicher Nutzung zu rechnen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Stadt im Planbereich des Bebauungsplans Nr. 696 über kein nennenswertes Eigentum verfügt. Ein eventuelles Schulgrundstück müsste von einem der privaten Eigentümer insoweit angekauft oder angemietet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1433