Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST
866
Betreff: Europäische Schule
im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Zu 1) Das genannte Planungsgebiet
wurde vom Magistrat hinsichtlich einer kurzfristigen Bebaubarkeit geprüft. Da
dies wegen fehlender planungsrechtlicher Voraussetzungen verneint werden
musste, wurde der Standort dem zuständigen Bundesministerium für Bildung und
Forschung nicht als neuer Schulstandort für die Europäische Schule
vorgeschlagen. Zu 2) Für das Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße
ist ein Bebauungsplanverfahren vorgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 696
"Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2" ist jedoch erst in
Aufstellung. Planungsrechtlich ist somit derzeit dieser Bereich mit Ausnahme
der Betriebsgelände im östlichen Teil als Außenbereich gemäß § 35 BauGB
einzustufen. Schulbauten - auch in zeitlich befristet aufgestellten Containern
- sind hier nicht zulässig. Im bereits bebauten Bereich des Gewerbegebiets ist
dem Magistrat keine geeignete Fläche für eine Schule bekannt. Wegen der Nähe zu
aktiven Gewerbebetrieben wäre auch mit Konflikten zwischen Schulnutzung und
gewerblicher Nutzung zu rechnen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Stadt im
Planbereich des Bebauungsplans Nr. 696 über kein nennenswertes Eigentum
verfügt. Ein eventuelles Schulgrundstück müsste von einem der privaten
Eigentümer insoweit angekauft oder angemietet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.09.2015, V
1433