Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST
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Betreff: Europäische Schule
im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Vorläufige Stellungnahme: Zu 1) Das genannte
Planungsgebiet wurde vom Magistrat hinsichtlich einer kurzfristigen
Bebaubarkeit geprüft. Da dies wegen fehlender planungsrechtlicher
Voraussetzungen verneint werden musste, wurde der Standort dem zuständigen
Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht als neuer Schulstandort für
die Europäische Schule vorgeschlagen. Zu 2) Für das Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße
ist ein Bebauungsplanverfahren vorgesehen. Der Bebauungsplan Nr. 696
"Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2" ist jedoch erst in
Aufstellung. Planungsrechtlich ist somit derzeit dieser Bereich mit Ausnahme
der Betriebsgelände im östlichen Teil als Außenbereich gemäß § 35 BauGB
einzustufen. Schulbauten - auch in zeitlich befristet aufgestellten Containern
- sind hier nicht zulässig. Im bereits bebauten Bereich des Gewerbegebiets ist
dem Magistrat keine geeignete Fläche für eine Schule bekannt. Wegen der Nähe zu
aktiven Gewerbebetrieben wäre auch mit Konflikten zwischen Schulnutzung und
gewerblicher Nutzung zu rechnen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Stadt im
Planbereich des Bebauungsplans Nr. 696 über kein nennenswertes Eigentum
verfügt. Ein eventuelles Schulgrundstück müsste von einem der privaten
Eigentümer insoweit angekauft oder angemietet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.09.2015, V
1433