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iSTEK und Villa Meister

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030 "Wachstum gestalten- urbane Qualitäten stärken" hat der Magistrat auf Seite 10 unter dem Punkt "1.3 In soziale Infrastruktur investieren" folgende " Handlungsanweisungen" formuliert: "Frankfurt am Main sichert vorausschauend die erforderlichen Flächen für die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur in allen Plangebieten. Sollen bestehende Gemeinbedarfsnutzungen von den jeweiligen Trägern der Einrichtung aufgegeben werden (z.B. von Kirchen, Krankenhäusern, Hochschulen, Polizei, Feuerwehr, kommunalen Verkehrsbetrieben o.ä.) wird bei gegebener Eignung vorrangig eine kommunale Nachnutzung durch Schulen oder andere soziale Infrastruktur angestrebt. Eine stadtplanerische Umwidmung von Flächen für den Gemeinbedarf in Wohn oder Mischgebieten wird vermieden, um sukzessive eine Grundstücksreserve für Gemeinbedarfseinrichtungen aufzubauen. Diese wird durch eine aktiven Liegenschaftspolitik der Stadt geschaffen." Angesichts dieser Zielstellung ist es unerklärlich, warum der Magistrat im Falle der Villa Meister exakt gegenteilig handelt. Der Ortsbeirat mißbilligt daher das Agieren des Magistrats. Die angekündigte hochpreisige Wohnbebauung ist völlig inakzeptabel. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten Warum hat der Magistrat das Objekt nicht gekauft? Wie will der Magistrat sicher stellen, dass auf dem Gelände auch weiterhin soziale Infrastruktur gewährleistet ist? Wie will der Magistrat sicher stellen, dass keine gated area entsteht, der öffentliche Zugang zum Park der Bevölkerung also sicher gestellt wird? Wie will der Magistrat sicher stellen, dass der Pferdeclub dort weiterhin seine, auch sozial wichtige Vereinsarbeit machen kann?

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2019, OF 1117/6 Betreff: iSTEK und Villa Meister Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030 "Wachstum gestalten- urbane Qualitäten stärken" hat der Magistrat auf Seite 10 unter dem Punkt "1.3 In soziale Infrastruktur investieren" folgende " Handlungsanweisungen" formuliert: "Frankfurt am Main sichert vorausschauend die erforderlichen Flächen für die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur in allen Plangebieten. Sollen bestehende Gemeinbedarfsnutzungen von den jeweiligen Trägern der Einrichtung aufgegeben werden (z.B. von Kirchen, Krankenhäusern, Hochschulen, Polizei, Feuerwehr, kommunalen Verkehrsbetrieben o.ä.) wird bei gegebener Eignung vorrangig eine kommunale Nachnutzung durch Schulen oder andere soziale Infrastruktur angestrebt. Eine stadtplanerische Umwidmung von Flächen für den Gemeinbedarf in Wohn oder Mischgebieten wird vermieden, um sukzessive eine Grundstücksreserve für Gemeinbedarfseinrichtungen aufzubauen. Diese wird durch eine aktiven Liegenschaftspolitik der Stadt geschaffen." Angesichts dieser Zielstellung ist es unerklärlich, warum der Magistrat im Falle der Villa Meister exakt gegenteilig handelt. Der Ortsbeirat mißbilligt daher das Agieren des Magistrats. Die angekündigte hochpreisige Wohnbebauung ist völlig inakzeptabel. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten Warum hat der Magistrat das Objekt nicht gekauft? Wie will der Magistrat sicher stellen, dass auf dem Gelände auch weiterhin soziale Infrastruktur gewährleistet ist? Wie will der Magistrat sicher stellen, dass keine gated area entsteht, der öffentliche Zugang zum Park der Bevölkerung also sicher gestellt wird? Wie will der Magistrat sicher stellen, dass der Pferdeclub dort weiterhin seine, auch sozial wichtige Vereinsarbeit machen kann? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 105 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1408 2019 1. Der Vorlage M 105 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1117/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Pferdeclub" durch das Wort "Reiterverein" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung)