Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1 - 7
Vorlagentyp: V
Begründung
- 7 Vorgang: OA 140/17 OBR 8; ST 1733/17; OA 316/18 OBR 8 Auf dem Grundstück Am Stockborn 1 - 7 wurden am 06.11.2018 begonnen, die Bäume zu fällen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074
entstanden aus Vorlage:
OF 369/8 vom
12.11.2018 Betreff: Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1
- 7 Vorgang: OA
140/17 OBR 8; ST 1733/17; OA 316/18 OBR 8 Auf dem Grundstück Am Stockborn 1 -
7 wurden am 06.11.2018 begonnen, die Bäume zu fällen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen,
den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, ob 1. eine gültige Baumfällgenehmigung vorliegt, 2. die evtl. gültige
Baumfällgenehmigung unter Vorbehalt steht, 3. die vorliegenden Baumgutachten nicht einer
Baumfällgenehmigung entgegenstehen, 4. die Tatsache, dass der Bebauungsplan noch nicht
geändert ist, einer Baumfällgenehmigung entgegen steht, 5. die Beschlüsse des Ortsbeirats hinsichtlich des
Baumbestands (u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017) nicht
berücksichtigt werden sollen und 6. der Magistrat gegenüber dem Investor oder dem
Veranlasser der Baumfällungen Maßnahmen ergreift (wenn ja, welche), falls
keine gültige Genehmigung vorliegt. Begründung: Die ab dem 06.11.2018 gefällten Bäume fallen unter
die Baumschutzsatzung. Einem Anwohner wurde in einem Telefongespräch
mitgeteilt, dass seit mehr als einem Jahr eine Genehmigung für die Fällung der
Bäume vorliege. Es konnte aber keine Auskunft von Seiten der Stadt Frankfurt in
dem Telefongespräch gegeben werden, ob die Genehmigung unter einem Vorbehalt
stehe. Eine Baumfällgenehmigung kommt in
Hinblick auf bereits vorliegende Gutachten nur zur Ermöglichung einer
öffentlich-rechtlich zulässigen Bebauung des Grundstücks in Betracht, denn bis
auf einen Baum sind alle absolut gesund. Für das Grundstück kann es aber
derzeit keine Baugenehmigung geben, weil der Bebauungsplan noch nicht geändert
wurde. Allenfalls kann es eine Abbruchgenehmigung geben. Für eine
Abbruchgenehmigung kann aber nicht die Fällung von 31 Bäumen erteilt worden
sein. Für den Abbruch der Gebäude dürfte wahrscheinlich kein einziger Baum zu
fällen sein. Falls doch, kann ein solches Erfordernis nur in Bezug auf einige
wenige Bäume bestehen. Der Ortsbeirat 8 hat mehrfach die Anregung
beschlossen (siehe u.a. OA 316 vom 25.10.2018 und OA 140 vom 20.04.2017), dass
der Baumbestand auf diesem Grundstück weitestgehend erhalten und die
Bebauungsplanung entsprechend angepasst werden soll. Die jetzt begonnenen
Fällungen stehen den Anregungen des Ortsbeirats entgegen. Es entsteht der Eindruck, dass der Investor mit dem
Vorgehen Fakten schaffen will bzw. Fakten schafft, damit das Argument der
Baumerhaltung im politischen Prozess des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr
beachtet werden muss. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
20.04.2017, OA 140
Stellungnahme
des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733
Anregung vom
25.10.2018, OA 316
Stellungnahme
des Magistrats vom 04.03.2019, ST 532
Aktenzeichen: 79 2