Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 20.04.2017, OA 140 entstanden aus Vorlage:
OF 154/8 vom
20.04.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am
Stockborn Vorgang: M 219/15; Beschl. d. Stv.-V, § 6768/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für
einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861 - Nördlich Am
Stockborn - zu beachten: 1. Im Bereich der Straße Am Alten Schloß und an der
Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitestmöglich zu erhalten.
2. Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse
einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann
eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der
gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im
Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der
Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom
28.01.2016, § 6768, nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses
hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung
der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 Quadratmeter nicht
überschreiten. 3.
Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen
gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu
gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten
bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits
vorhandenen Seniorenwohnanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein
Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt
sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu
gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem
Straßenbereich Am Alten Schloß/Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser
Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das
Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung
vorteilhaft. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 11.12.2015, M 219
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733
Anregung vom
25.10.2018, OA 316
Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket:
26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 79
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF
gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
11. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP
73 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 140 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 1391, 11. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.05.2017 Aktenzeichen: 61 00