Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am Stockborn
Vorlagentyp: OF SPD, CDU
Begründung
Stockborn Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für einen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten:
- Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu erhalten.
- Die Bauhöhe ist grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 qm nicht überschreiten.
- Die Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem Straßenbereich Am Alten Schloss / Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser Erhalt des vorhandenen Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 20.04.2017, OF 154/8
Betreff: Bebauungsplans Nr. 861 - nördlich Am
Stockborn Der Ortsbeirat 8 möge
beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten folgenden Beschluss fassen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben für
einen Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 861-nördlich Am Stockborn- Magistrat zu beachten: 1. Im Bereich Am Alten Schloss und
an der Oberfeldstraße ist der vorhandene Baumbestand weitest möglich zu
erhalten. 2. Die Bauhöhe ist
grundsätzlich auf vier Geschosse einschließlich Dachgeschoss zu begrenzen. Parallel
zum Praunheimer Weg kann eine höhere Bebauung angestrebt werden, die sich an
der Höhe der gegenüberliegenden Seniorenwohnanlage orientiert. Die Geschosszahl
der im Inneren des Straßenblocks gelegenen drei Solitärgebäude soll
entsprechend der Rahmenplanung des Aufstellungsbeschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 (§ 6768) nicht über drei zuzüglich
eines Dachgeschosses hinausgehen. Insgesamt darf das Maß der baulichen Nutzung
unter Einbeziehung der Dachgeschosse eine Bruttogeschossfläche von 12.000 qm
nicht überschreiten. 3. Die
Gebäudestruktur an der Straßenfront Am Stockborn soll mit drei Vorsprüngen
gegliedert werden. Die damit verbleibenden zwei Rücksprünge sind so zu gestalten, dass jeweils
mindestens drei der vorhandenen größeren Bäume erhalten bleiben. Begründung: Mit einer höheren Bebauung gegenüber der bereits
vorhandenen Seniorenanlage, wo sich derzeit auf dem Plangebiet bereits ein
Hochhaus befindet, und der Gliederung mit unterschiedlichen Bauhöhen ergibt
sich die Chance, die Bebauung in Anlehnung an vorhandene Bebauungsstrukturen zu
gestalten. Der Erhalt des Baumbestandes an dem
Straßenbereich Am Alten Schloss / Oberfeldstraße sowie ein zumindest teilweiser
Erhalt des vorhandenen
Baumbestandes an der Straße Am Stockborn ist für das Kleinklima vor Ort sowie
die Attraktivität der Bebauung und der Umgebung vorteilhaft. Antragsteller:
SPD
CDU
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
04.04.2017, OF
134/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8
am 20.04.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 140 2017
1.
Die Vorlage OF 134/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF
154/8 für erledigt erklärt. 2.
Die
Vorlage OF 154/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. zu Ziffer 1 und 3
der Vorlage: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2 der Vorlage: SPD, CDU, FDP
und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Ablehnung) bei
Enthaltung REP