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Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2016, § 6768, Ziff. 2 - OA 713/16 OBR 8 - 1. Der Rahmenplan zum Aufstellungsbeschluss stellt den Verhandlungsstand mit dem Investor aus 2015 dar. Bei der Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfs zu einem Bebauungsplan werden sich Veränderungen ergeben, die ein künftigen Gebäude besser in die Umgebung einpassen und mehr Rücksicht auf den Baumbestand nehmen als der Rahmenplan. 2. Die vorgesehene fünfgeschossige Bebauung an der Straße Am Stockborn soll unter anderem der Lärmminderung der dahinter liegenden Wohnbebauung dienen. Die Gebäudezeile an der Tiefgaragenzufahrt wird durch Staffelungen in der Höhe und Breite gegliedert. Durch drei Rücksprünge von erheblicher Breite und Tiefe wird die Wahrnehmung des Gebäudes in mehrere Einzelelemente gegliedert, aufgelockert und damit stärker an die offene Bebauung der Umgebungsbebauung angepasst. Es werden Am Stockborn kleine Vorgärten entstehen und neue Baumpflanzungen. 3. Das Gelände hat durch die heutige Bebauung mit der eingeschobenen Tiefgarage eine hohe Ausnutzung. Die geplante Baumaßnahme ermöglicht eine brachgefallene Fläche zu revitalisieren und rund 120 Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Bei diesem Bauprojekt wird ein Untergeschoss eingefügt, das zwar möglichst große Rücksicht auf den Baumbestand nimmt, aber bis zu 80% der Fläche unterbaut. Darauf werden sowohl Gebäude als auch neue Gartenflächen errichtet, so dass die sichtbare Freifläche die Grundflächenzahl von 0.4 nicht überschreiten wird. 4. Die Bepflanzung des Grundstücks wurde in etwa zeitgleich mit der Bebauung auf dem z.T. in der Höhe modellierten Gelände angelegt. Mit dem Abriss der Gebäude und der Veränderung der Baustruktur sowie der Angleichung des Geländes an die Umgebung, können zahlreiche Bäume nicht erhalten werden. Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße werden jedoch acht bis neun alte und große Bäume erhalten. Dafür musste die bisher gezeigte Rahmenplanung verändert werden. Bedingt durch das Alter der Bäume fallen sie größtenteils unter die städtische Baumschutzsatzung. Deshalb sind Ersatzpflanzungen- möglichst vor Ort - zu tätigen. Die zuständigen städtischen Ämter werden in die Umsetzung einbezogen. 5. Die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt legt einen Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz / Wohneinheit fest. Die derzeitige Planung sieht unter Einbeziehung von Besucherstellplätzen einen Schlüssel von 1 zu 1,2 Stellplätzen vor. Ein Stellplatzschlüssel von 1 zu 1,5 würde aufgrund der entsprechend größer zu bauenden Tiefgarage den Baumerhalt wertvoller Bäume entlang Am alten Schloss bis zur Oberfeldstraße nicht ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 06.10.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 240 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 240 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 240 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 996, 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2017 Aktenzeichen: 61 00