Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B
240 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier:
Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2016, §
6768, Ziff. 2 - OA 713/16 OBR
8 - 1. Der Rahmenplan zum
Aufstellungsbeschluss stellt den Verhandlungsstand mit dem Investor aus 2015
dar. Bei der Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfs zu einem
Bebauungsplan werden sich Veränderungen ergeben, die ein künftigen Gebäude
besser in die Umgebung einpassen und mehr Rücksicht auf den Baumbestand nehmen
als der Rahmenplan. 2. Die vorgesehene fünfgeschossige Bebauung an
der Straße Am Stockborn soll unter anderem der Lärmminderung der dahinter
liegenden Wohnbebauung dienen. Die Gebäudezeile an der Tiefgaragenzufahrt wird
durch Staffelungen in der Höhe und Breite gegliedert. Durch drei Rücksprünge
von erheblicher Breite und Tiefe wird die Wahrnehmung des Gebäudes in mehrere
Einzelelemente gegliedert, aufgelockert und damit stärker an die offene
Bebauung der Umgebungsbebauung angepasst. Es werden Am Stockborn kleine
Vorgärten entstehen und neue Baumpflanzungen. 3. Das Gelände hat durch die heutige Bebauung mit der
eingeschobenen Tiefgarage eine hohe Ausnutzung. Die geplante Baumaßnahme
ermöglicht eine brachgefallene Fläche zu revitalisieren und rund 120 Wohnungen
zur Verfügung zu stellen. Bei diesem Bauprojekt wird ein Untergeschoss
eingefügt, das zwar möglichst große Rücksicht auf den Baumbestand nimmt, aber
bis zu 80% der Fläche unterbaut. Darauf werden sowohl Gebäude als auch neue
Gartenflächen errichtet, so dass die sichtbare Freifläche die Grundflächenzahl
von 0.4 nicht überschreiten wird. 4. Die Bepflanzung des Grundstücks wurde in etwa
zeitgleich mit der Bebauung auf dem z.T. in der Höhe modellierten Gelände
angelegt. Mit dem Abriss der Gebäude und der Veränderung der Baustruktur sowie
der Angleichung des Geländes an die Umgebung, können zahlreiche Bäume nicht
erhalten werden. Im Bereich Am Alten Schloss und an der Oberfeldstraße werden
jedoch acht bis neun alte und große Bäume erhalten. Dafür musste die bisher
gezeigte Rahmenplanung verändert werden. Bedingt durch das Alter der Bäume
fallen sie größtenteils unter die städtische Baumschutzsatzung. Deshalb sind
Ersatzpflanzungen- möglichst vor Ort - zu tätigen. Die zuständigen
städtischen Ämter werden in die Umsetzung einbezogen. 5. Die Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt legt
einen Stellplatzschlüssel von 1 Stellplatz / Wohneinheit fest. Die derzeitige
Planung sieht unter Einbeziehung von Besucherstellplätzen einen Schlüssel von 1
zu 1,2 Stellplätzen vor. Ein Stellplatzschlüssel von 1 zu 1,5 würde aufgrund
der entsprechend größer zu bauenden Tiefgarage den Baumerhalt wertvoller Bäume
entlang Am alten Schloss bis zur Oberfeldstraße nicht ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
21.01.2016, OA 713
Anregung vom
25.10.2018, OA 316
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8
am 06.10.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 240 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 5. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.11.2016, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 240 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP
24 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 240 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 7. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP
22 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 240 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und
FRANKFURTER 8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 240 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 996, 8. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2017 Aktenzeichen: 61 00