Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733 Betreff: Bebauungplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Zu 1: Der Baumbestand auf den privaten Baugrundstücken wird soweit möglich erhalten. Die Grundlage zur Beurteilung ist ein vom Magistrat in Auftrag gegebenes Gutachten. Zu 2: Der Anregung des Ortsbeirats, die Anzahl der Geschosse einschließlich des Dachgeschosses auf vier Geschosse zu begrenzen, kann nicht gefolgt werden. Eine damit verbundene weiträumige Beschränkung des Projekts auf 3 Vollgeschosse ist angesichts der erheblichen Grundstücksschwierigkeiten (Altlasten, Zuschnitt und Höhendifferenz des Geländes) städtebaulich weder mit Blick auf den erheblichen Wohnraumbedarf noch wirtschaftlich vertretbar. Der Hinweis auf die Höhe des gegenüberliegenden Altenwohnheims macht deutlich, dass die bauliche Umgebung des Plangebiets einen großen Spielraum für Gebäudehöhen lässt. Die Geschosszahl des Altenwohnheims wird gleichwohl vom Konzept des Bebauungsplans nicht aufgegriffen und eine geringere Geschosszahl festgesetzt. Die Gebäudefront entlang "Am Stockborn" staffelt sich von 5 auf 4 Vollgeschosse Richtung Osten herunter und wird als angemessene Antwort auf die stark befahrene Straße "Zum Stockborn" angesehen. Mit der plastisch stark gegliederten aber geschlossenen Fassadenabwicklung kann im Übrigen ein wirksamer Beitrag zum Verkehrslärmschutz nicht nur der dahinter liegenden Gebäude sondern auch der benachbarten Bestandsbebauung geleistet werden. Auch der Anregung, nicht mehr als 12.000qm Bruttogeschossfläche im Baugebiet "Nördlich Am Stockborn" zu errichten, kann nicht entsprochen werden. Durch die ungünstige Form und Lage des Baugrundstücks werden in den Vollgeschossen rund 12.000 qm Wohnfläche ermöglicht. Durch die Dachgeschosse, die Kita, die Ladeneinheit und wohnzugehörige Nebenräume, die aus städtebaulichen Gründen der Tiefgarage vorgesetzt werden, können insgesamt rund 14.000 qm Bruttogeschossfläche erzielt werden. Der Magistrat verhandelt derzeit mit dem zukünftigen Bauherrn, trotz der wirtschaftlich gravierenden Vorbelastung des Grundstücks, eine Realisierung von 30% der Bruttogrundfläche im geförderten Wohnungsbau entsprechend der städtischen Beschlusslage sicher zu stellen. Damit kann das Projekt einen spürbaren Beitrag zur Verbesserung des Wohnungsangebots im Frankfurter Norden leisten. Zu 3: Die Gebäudestruktur entlang Am Stockborn wird planungsrechtlich mit Baugrenzen und Baulinien gegliedert und aufgelockert, so dass drei Gartenhöfe entstehen, die jeweils einen großen Baum aufnehmen können. Die bestehenden Bäume können im Zuge der Erschließung des Baugebiets mit der Tiefgaragenzufahrt vom Stockborn aus nicht erhalten werden. Nach Fertigstellung des Gebäudes entlang Am Stockborn werden 7 große Bäume den Straßenraum positiv prägen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 19.04.2018, V 827 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074