Bebauungplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1733
Betreff: Bebauungplan Nr.
861 - Nördlich Am Stockborn Zu 1: Der Baumbestand auf den privaten Baugrundstücken
wird soweit möglich erhalten. Die Grundlage zur Beurteilung ist ein vom
Magistrat in Auftrag gegebenes Gutachten. Zu 2: Der Anregung des Ortsbeirats, die Anzahl der
Geschosse einschließlich des Dachgeschosses auf vier Geschosse zu begrenzen,
kann nicht gefolgt werden. Eine damit verbundene weiträumige Beschränkung des
Projekts auf 3 Vollgeschosse ist angesichts der erheblichen
Grundstücksschwierigkeiten (Altlasten, Zuschnitt und Höhendifferenz des
Geländes) städtebaulich weder mit Blick auf den erheblichen Wohnraumbedarf noch
wirtschaftlich vertretbar. Der Hinweis auf die Höhe des gegenüberliegenden
Altenwohnheims macht deutlich, dass die bauliche Umgebung des Plangebiets einen
großen Spielraum für Gebäudehöhen lässt. Die Geschosszahl des Altenwohnheims
wird gleichwohl vom Konzept des Bebauungsplans nicht aufgegriffen und eine
geringere Geschosszahl festgesetzt. Die Gebäudefront entlang "Am Stockborn" staffelt
sich von 5 auf 4 Vollgeschosse Richtung Osten herunter und wird als angemessene
Antwort auf die stark befahrene Straße "Zum Stockborn" angesehen. Mit der plastisch stark gegliederten
aber geschlossenen Fassadenabwicklung kann im Übrigen ein wirksamer Beitrag zum
Verkehrslärmschutz nicht nur der dahinter liegenden Gebäude sondern auch der
benachbarten Bestandsbebauung geleistet werden. Auch der Anregung, nicht mehr als 12.000qm
Bruttogeschossfläche im Baugebiet "Nördlich Am Stockborn" zu errichten, kann
nicht entsprochen werden. Durch die ungünstige Form und Lage des Baugrundstücks
werden in den Vollgeschossen rund 12.000 qm Wohnfläche ermöglicht. Durch
die Dachgeschosse, die Kita, die Ladeneinheit und wohnzugehörige Nebenräume,
die aus städtebaulichen Gründen der Tiefgarage vorgesetzt werden, können
insgesamt rund 14.000 qm Bruttogeschossfläche erzielt werden. Der Magistrat verhandelt derzeit mit
dem zukünftigen Bauherrn, trotz der wirtschaftlich gravierenden Vorbelastung
des Grundstücks, eine Realisierung von 30% der Bruttogrundfläche im geförderten
Wohnungsbau entsprechend der städtischen Beschlusslage sicher zu stellen.
Damit kann das Projekt einen
spürbaren Beitrag zur Verbesserung des Wohnungsangebots im Frankfurter Norden
leisten. Zu 3: Die Gebäudestruktur entlang Am Stockborn wird
planungsrechtlich mit Baugrenzen und Baulinien gegliedert und aufgelockert, so
dass drei Gartenhöfe entstehen, die jeweils einen großen Baum aufnehmen können.
Die bestehenden Bäume können im Zuge der Erschließung des Baugebiets mit der
Tiefgaragenzufahrt vom Stockborn aus nicht erhalten werden. Nach Fertigstellung
des Gebäudes entlang Am Stockborn werden 7 große Bäume den Straßenraum positiv
prägen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
20.04.2017, OA 140
Auskunftsersuchen vom 19.04.2018, V 827
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2018, V
1074