Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 11.12.2015, M 219 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich
Am Stockborn hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
01.07.2010, § 8361 - NR
1885/10 CDU/GRÜNE - I.1 Für das Gebiet Nördlich Am Stockborn in Frankfurt
am Main - Praunheim ist auf Grundlage des vorgelegten Rahmenplans vom
30.07.2015 ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 17.08.2015 zum
Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des
Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB
angewendet wird.
I.2 Der Magistrat wird beauftragt,
zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Planung ist die Neubebauung der Flächen Am
Stockborn Nr. 1 bis 7 im Ortsteil Praunheim. Die vorhandenen Gebäude mit der
Nutzung Zentrum für soziale Fortbildung / Sozialakademie stehen leer und sollen
abgebrochen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll dem dringenden
Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen werden. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung
durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist.
Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband
FrankfurtRheinMain die Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans im Wege
der Berichtigung zu beantragen - § 13 a (2) Nr. 2 BauGB. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn liegt im
Nordwesten des Frankfurter Stadtteils Praunheim und wird im Nordwesten von der
Oberfeldstraße, im Osten von der Straße Am Alten Schloß, im Süden von der
Straße Am Stockborn und im Westen von der Straße Praunheimer Weg begrenzt. Das
heutige Baugrundstück soll an der Straße Am Stockborn 1 bis 3 und 5 bis 7 um
ein Teilstück öffentlicher Verkehrsfläche ergänzt werden, sodass ein neu
arrondiertes Baugrundstück von ca. 7.035 qm entsteht. Unter Einbeziehung von Teilflächen der das
Baugrundstück umgebenden Straßen umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 861 eine Fläche von rd. 10.884 qm. Anlass, Erfordernis und Ziele Die Gebäude des sich derzeit auf dem Grundstück
befindlichen Fortbildungszentrums stehen seit etwas mehr als 10 Jahren leer.
Eine Umnutzung ist schwer möglich, da eine Asbestbelastung vorliegt. Für eine
Nutzung der Flächen für Wohnungsbau ist die Schaffung des entsprechenden
Planungsrechts Voraussetzung. Das ursprüngliche Ziel von Investoren, dort einen
Einzelhandelsstandort zu errichten, wurde aufgegeben. Es sollen stattdessen
über 100 neue Wohnungen entstehen. Die Versorgung kann vom bestehenden
Einzelhandel der Umgebung getragen werden. Die Stadtverordnetenversammlung
(STVV) hat 2010 für das Gebiet beschlossen, einen Anteil öffentlich geförderten
Wohnungsbaus von 30% der Bruttogeschossfläche (BGF) im Gebiet zu realisieren.
Der Beschluss korrespondiert mit dem Beschluss der STVV vom 22.05.2014,
§ 4542, der die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau mit einem Anteil
von 30% der BGF in neu entstehenden Wohngebieten fordert. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des
Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt die Grundstücksflächen des
aufzustellenden Bebauungsplans als Fläche für den Gemeinbedarf, Bestand -
Weiterführende Schule - dar. Die Straße Am Stockborn, die südlich am Plangebiet
vorbeiführt, ist als Hauptverkehrsstraße L 3440 klassifiziert. Der Bebauungsplan kann somit nicht
aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt werden. Bisher sind die Flächen mit dem Bebauungsplan NW 83c
Nr. 2 - Praunheim Friedhof -, in Kraft getreten am 21.06.1977, als
Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Zentrum für soziale Fortbildung /
Sozialakademie mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer
Geschossflächenzahl GFZ) von 1,2 innerhalb von Baugrenzen festgesetzt. In der
nicht überbaubaren Grundstückfläche liegt eine Fläche für private Stellplätze.
Alle heute bestehenden Straßen sind als öffentliche Verkehrsflächen
festgesetzt. In dem südlich und östlich
angrenzenden Bereich weist der Bebauungsplan Reine Wohngebiete (WR) mit einer
GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 und zwei Vollgeschossen aus, in dem westlich
angrenzenden Bereich Allgemeines Wohngebiert (WA) mit einer GRZ von 0,4 und
einer GFZ von 0,8 sowie 2 Vollgeschosse und offene Bauweise. Nördlich gilt der
Bebauungsplan NW 83c Nr. 1 - Praunheim - Friedhof, in Kraft getreten am
24.12.1966, der in diesem Bereich sowohl WA-Gebiete als auch WR-Gebiete mit
einer GRZ von 0,4 und 2 Vollgeschossen ausweist. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans NW
83c Nr. 2 soll ein Teilbereich mit dem neu zu erstellenden Bebauungsplan Nr.
861 überplant werden. Es soll ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt
werden. Verfahren nach § 13 a BauGB
(Bebauungsplan der Innenentwicklung) Ein Bebauungsplan, der die Wiedernutzbarmachung von
Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient
(Bebauungsplan der Innentwicklung), kann gemäß § 13 a (1) Nr. 1 BauGB im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige
Grundfläche im Sinne des § 19 (2) Baunutzungsverordnung (BauNVO) oder eine
Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 qm festgesetzt wird. Außerdem darf
er nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründen, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete tangieren. Da
diese Kriterien auf das Bebauungsplanverfahren Nr. 861 zutreffen, soll das
beschleunigte Verfahren angewandt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 a (2) Nr.
1 i.V.m. § 13 (3) Satz 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren von der Umweltprüfung,
dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird. Städtebauliche Situation Der bauliche Bestand ist geprägt von einem
13-geschossigen Wohnheimgebäude und vier drei- bis viergeschossigen
Unterrichtsgebäuden, einem Eingangsbauwerk und einer Tiefgarage. Insgesamt sind
rund 12.000 qm BGF vorhanden. Dies entspricht einer GFZ von 1,76 im
Bestand. Der Versuch, die vorhandene Bebauung
weiter zu nutzen, war wegen der festgestellten notwendigen Asbestsanierung
nicht erfolgreich. Im öffentlichen Straßenraum der Straße Am Stockborn 1
bis 7 befindet sich eine Parkbucht für 13 Schrägparker. Dieser Grundstücksteil
soll dem Neubauvorhaben für eine zentrale Tiefgaragenzufahrt zugeschlagen
werden. Am nordöstlichen Grundstücksrand an
der Kreuzung der Straßen Oberfeldstraße und Am Alten Schloß befindet sich eine
Umspanneinrichtung der Mainova. Diese soll in die Neubauten integriert werden.
An der westlichen Grundstücksgrenze
im Praunheimer Weg befindet sich eine Bushaltestelle für die Busse in Richtung
Nordwestzentrum.
Städtebauliches Konzept Das Gebiet stellt als ungenutzte Brache ein
Wohnungsbaupotential dar, das sich in die umgebende Wohnnutzung störungsfrei
einfügt. Hier sollen in fünf Gebäuden über 100 Wohnungen und eine
Kindertagesstätte für unter Dreijährige geschaffen werden. Die Zufahrt zur
Tiefgarage soll ausschließlich über die Straße Am Stockborn erfolgen. Städtebaulicher Entwurf Der heutige Bestand wird von dem 13 Geschosse hohen
Gebäude dominiert, dahinter sind die viergeschossigen Gebäude in das stark
hängige Gelände eingeschoben. Die Anlage der ehemaligen Sozialakademie nimmt
kaum Kontakt zur umliegenden Nachbarschaft auf. Mit der geplanten neuen Nutzung der Fläche als
Wohnbebauung wird eine Vernetzung mit dem Wohnumfeld angestrebt. Gegenüber der
breiten und stärker befahrenen Straße Am Stockborn soll künftig eine fast
geschlossene gestufte Bebauung ein sichtbares fünfgeschossiges Band erzeugen,
das durch seine Fassadenelemente mit den einzelnen Eingängen und seine
zurückspringenden Dachgeschosse aufgelockert wird. Auf dem rückwärtigen Gelände
sind an der Oberfeldstraße und Am Alten Schloss drei stadtvillenartige
Einzelgebäude geplant, die drei Vollgeschosse aufweisen und mit den darüber
liegenden zurückgesetzten Dachgeschossen den Firsthöhen der umliegenden
Einfamilienhäuser entsprechen. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
01.07.2010, § 8361 festgelegt, dass in dem geplanten Wohngebiet Nördlich Am
Stockborn ein Anteil von 30% der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau entstehen
soll. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden. Auf die ursprünglich verfolgte Planung von
Einzelhandelsgeschäften in den Erdgeschossen Am Stockborn wird zugunsten einer
Kindertagesstättennutzung verzichtet. Die konzipierte Kitanutzung für Kinder
unter drei Jahren soll der Bewohnerschaft und dem direkten Wohnumfeld dienen
und wird im Erdgeschoss am Praunheimer Weg Platz finden. Erschließungskonzept Die heutigen Gebäude sind zu Fuß nur über das
zentrale Eingangsbauwerk Am Stockborn erschlossen. Zudem gibt es eine
Tiefgarage mit rund 50 Stellplätzen an der Oberfeldstraße. Merkmal der neuen Bebauung wird die Adressenbildung
zu allen umliegenden Straßen sein. Sowohl die optische als auch die funktionale
Durchlässigkeit der neuen Bebauung wird durch die Treppenanlage Ecke
Praunheimer Weg / Am Stockborn erzeugt, die auf die privaten Garten- und
Wegeflächen hinter der Riegelbebauung führen wird. An der ebenerdigen
Tiefgaragenzufahrt Am Stockborn werden ebenfalls Wege in das dahinter gelegene
Gelände führen. Die dreigeschossigen Einzelgebäude werden ihre Eingänge zur
Oberfeldstraße und zur Straße Am Alten Schloss hin orientieren. Diese Gebäude
werden auf separaten Grundstücken stehen und durch Fußwege und einen
halböffentlich nutzbaren kleinen Platz verbunden. Unter allen Gebäuden wird die gemeinsame Tiefgarage
liegen, die zentral von der Straße Am Stockborn zu erreichen ist und Zugänge zu
den einzelnen Gebäuden bekommen wird. Ersatz für die 13 öffentlichen
Stellplätze, die durch die zukünftige Lage des Zufahrtsbereichs der Tiefgarage
entfallen werden, wird entlang der Straße Am Stockborn geschaffen. Grünkonzept Heute wird das Bild von großen Laubbäumen geprägt,
die entlang der umgrenzenden Straßen auf dem privaten Gelände locker und in
Gruppen aufgereiht stehen. Aus diesem grünen Kranz erheben sich die heutigen
Gebäude. Dieses Grundprinzip soll durch die Neuplanung aufgenommen werden.
Durch den Höhenunterschied von rund sieben Metern zwischen der Südwest- und der
Nordostkante im Gelände stehen die Bäume Am Alten Schloß und an der
Oberfeldstraße zum Teil tief unter dem jeweiligen Straßenniveau. Da sich diese
städtebauliche Situation mit der Auffüllung des Geländeniveaus ändern soll, um
einen funktionalen und sichtbaren Anschluss an die Nachbarschaft zu bekommen
und um die gemeinsame Tiefgarage in das Gelände einzuschieben, können die tief
stehenden Bäume nicht erhalten werden. In Abhängigkeit zum Geländeniveau können
Bäume in den Randbereichen, insbesondere entlang der Straße Am Alten Schloß
erhalten und in das städtebauliche Konzept integriert werden. Weitere
tiefstehende Bäume entlang der Anliegerstraßen müssen gefällt und sollen
(teilweise) mit dem Konzept neu geplant und ersetzt werden. Die Anmutung, dass
Gebäude hinter straßenbegleitenden Baumgruppen aufragen, soll damit wieder
hergestellt werden. Die Wohngebäude werden außer Am Stockborn mit einem
Vorgartenbereich entlang der Anliegerstraßen stehen. Die drei rückwärtigen
Einzelgebäude werden eigene Grundstücke mit erdgeschossigen Terrassen und sich
daran anschließenden privaten Gärten aufweisen. Die Fußwege sollen in privaten
Gemeinschaftsgrünflächen verlaufen und die Einzelgebäude über den kleinen
Gemeinschaftsplatz mit den Gartenzugängen der zwei Gebäudezeilen Am Stockborn
verknüpfen. Weiteres Vorgehen Das anliegende städtebauliche Rahmenkonzept wird im
weiteren Verfahren weiterentwickelt. Zu III. Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des
Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt die Grundstücksflächen des
aufzustellenden Bebauungsplans als Fläche für den Gemeinbedarf, Bestand -
Weiterführende Schule - dar. Der Regionale Flächennutzungsplan soll im Wege der
Berichtigung an die Ziele des Bebauungsplans Nr. 861 angepasst werden.
Anlage 1_Lageplan_BPPL (ca. 2,2 MB) Anlage
2_Rahmenplaene (ca. 1,5 MB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
21.01.2016, OA 713
Antrag vom
21.01.2016, OF
671/8 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom 28.05.2010, NR 1885
Anregung vom
20.04.2017, OA 140
Vortrag des
Magistrats vom 12.08.2019, M 107
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 8
Versandpaket: 16.12.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.01.2016, TO I, TOP
17 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 219 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD und FDP; BFF (= Enthaltung) CDU, GRÜNE und
LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 47. Sitzung des OBR 8
am 21.01.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung OA 713 2016
1. Der Vorlage
M 219 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 671/8 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei Enthaltung Herr Hofacker
zu 2. Annahme bei Enthaltung Herr Hofacker
47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2016, TO I, TOP 27
Der Geschäftsordnungsantrag der SPD, die Beratung der
Vorlagen M 219 und OA 713 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückzustellen, wird mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP abgelehnt.
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen
OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Neubebauung nicht auf
der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern sich an den bisherigen
Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend zu erhalten); BFF (=
Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713
= Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn (M 219
= Annahme) Stv. Krebs (M 219 = Enthaltung)
48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2016, TO II, TOP 37
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 713 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Stv. Ochs und Stv. Dr. Dr. Rahn
gegen SPD (= Annahme im Rahmen OA 713) und LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe,
dass die Neubebauung nicht auf der Grundlage des Rahmenplans erfolgt, sondern
sich an den bisherigen Bauflächen orientiert, um den Baumbestand weitgehend
zu erhalten); BFF und Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Ablehnung, OA 713
= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en):
§ 6768, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2016 Aktenzeichen: 61 00