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Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1-7

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 532 Betreff: Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1-7 Zu 1 und 6: Es liegt eine gültige Baumfällgenehmigung für die Fällung von 31 Bäumen (27 Laub- und 4 Nadelbäume) vor. Zu 2: Die Baumfällgenehmigung hat erst dann Gültigkeit, wenn die auf dem Grundstück geplante Baumaßnahme baurechtlich genehmigt ist. Eine baurechtliche Genehmigung für den Abriss des Gebäudes liegt vor. Der Abriss des Gebäudes ist bei gleichzeitigem Baumerhalt nicht möglich. Zu 3 und 5: Die baumgutachterlichen Aussagen wurden bei dem Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt. Im Vorfeld wurde intensiv geprüft, welche Bäume bei Abriss und Neubau erhalten werden können. Über die Bebaubarkeit des Grundstückes und damit über den Baumerhalt entscheidet der Magistrat - Stadtplanungsamt - im Rahmen des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanänderungsverfahrens Nr. 861. Der Baumfällgenehmigung liegt der in der Offenlage gewesene Planentwurf zugrunde. Zu 4: Der rechtskräftige Bebauungsplan stellt keine Festsetzungen für den Erhalt der vorhandenen Bäume dar. In Verbindung mit dem Vorbehalt (siehe Ziffer 2) steht dieser einer Genehmigung nicht entgegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074