Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1-7
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2019, ST 532 Betreff: Baumfällmaßnahmen Grundstück Am Stockborn 1-7 Zu 1 und 6: Es liegt eine gültige
Baumfällgenehmigung für die Fällung von 31 Bäumen (27 Laub- und 4
Nadelbäume) vor. Zu 2: Die Baumfällgenehmigung hat erst dann Gültigkeit,
wenn die auf dem Grundstück geplante Baumaßnahme baurechtlich genehmigt ist.
Eine baurechtliche Genehmigung für den Abriss des Gebäudes liegt vor. Der
Abriss des Gebäudes ist bei gleichzeitigem Baumerhalt nicht möglich. Zu 3 und 5: Die baumgutachterlichen Aussagen wurden bei dem
Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt. Im Vorfeld wurde intensiv geprüft,
welche Bäume bei Abriss und Neubau erhalten werden können. Über die
Bebaubarkeit des Grundstückes und damit über den Baumerhalt entscheidet der
Magistrat - Stadtplanungsamt - im Rahmen des im Verfahren befindlichen
Bebauungsplanänderungsverfahrens Nr. 861. Der Baumfällgenehmigung liegt der in
der Offenlage gewesene Planentwurf zugrunde. Zu 4: Der rechtskräftige Bebauungsplan stellt keine
Festsetzungen für den Erhalt der vorhandenen Bäume dar. In Verbindung mit dem
Vorbehalt (siehe Ziffer 2) steht dieser einer Genehmigung nicht entgegen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2018, V
1074