Siebzigerjahre-Neubau der Ziehenschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1790
Betreff: Siebzigerjahre-Neubau der Ziehenschule
- Es wurde eine umfangreiche sehr differenzierte Machbarkeitsstudie zum geplanten Ersatz des Erweiterungsbaues durch einen Neubau erarbeitet. Mit der Untersuchung wurde die maximal mögliche Baumasse geprüft, die standortverträglich realisierbar ist. Darüber hinaus wurden verschiedene Varianten mit dem Ziel untersucht, eine optimale funktionale Verknüpfung zwischen Bestandsgebäude und Neubau zu schaffen. Die Machbarkeitsstudie hat zum Ergebnis, dass eine Erweiterung sowohl wirtschaftlich als auch funktional zu favorisieren ist und bei Beachtung der in der Studie dargestellten Baumassenobergrenze, ein Erweiterungsbau schulstandortverträglich und städtebaulich verantwortbar untergebracht werden kann. Als nächster Schritt wird ein Wettbewerb analog der Dahlmann- und der Holzhausenschule durchgeführt, bei dem unter anderem auch die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Römerfraktion und der Ortsbeirat als Sachverständige eingeladen werden. 2-4. Die schulischen Gremien können über die Schulleitung Anregungen für die Planung einbringen. Auch wenn die Stadt Frankfurt, vertreten durch das Stadtschulamt, als Bauherr und Schulträger rechtliche Vorgaben beachten muss, wird die Schulleitung frühzeitig in Planungsprozesse eingebunden. Inwieweit Anregungen der schulischen Gremien mit Vorgaben der Hessischen Bauordnung,
des durch Magistratsbeschluss beschlossenen Raumprogramms für Gymnasien etc. in Einklang zu bringen sind, wird dann geprüft. Der Schulleitung obliegt die Kommunikation und Rückkopplung mit den schulischen Gremien. Bereits abgeschlossene Baumaßnahmen an der Ziehenschule, wie z.B. die Sanierung der Toilettenanlage oder die Einrichtung des neuen Klassentraktes mit Cafeteria sind gute Beispiele einer gelungenen Kooperation zwischen Schule und Schulträger.