Ziehenschule, Abriss und Neubau Klassentrakt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 561
Betreff: Ziehenschule, Abriss und Neubau Klassentrakt Der Bedarf und die Notwendigkeit des Ausbaus der Ziehenschule und der in der Planung des Neubaus enthaltenen räumlichen Erweiterung wurden durch die Zurückstellung der Baumaßnahme nicht in Frage gestellt. Die Verschiebung geschah ausschließlich aus Gründen der Haushaltskonsolidierung, wobei die Maßnahme im Investitionsprogramm 2015 - 2018 weiterhin vorgesehen ist. Bis zum Baubeginn wird der Magistrat weiterhin dafür sorgen, dass der Anbau in einem nutzungsfähigen Zustand bleibt.