Senkung der Erbbauzinsen, um bezahlbaren Wohnraum unter anderem in der ehemaligen Akademie der Arbeit (AdA) zu schaffen
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu veranlassen:
- Der Erbbauzins auf städtischen Wohnbauflächen, die als öffentlich geförderter Wohnraum oder Wohngenossenschaften oder gemeinschaftlichen/genossenschaftlichen Wohnprojekte im Rahmen einer Konzeptvergabe zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt werden, soll je nach der Höhe der jeweiligen konkreten Bodenrichtwerte (nach der Regel: je höher der Bodenrichtwert, desto geringer der Erbbauzins) mit einem Erbbauzins von 0,5 Prozent bis 1,5 Prozent des Bodenwerts angesetzt werden.
- Ziffer I. 1. gilt auch bereits für die Vergabe der Akademie der Arbeit. II. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. inwieweit die Vergabe in Erbbaurecht zu einer Wertminderung des Grundstücks führt; 2. inwieweit eine dinglich festgeschriebene Nutzung für gemeinschaftliches Wohnen und soziale Zwecke zu einer Wertminderung des Grundstücks bei Vergabe mit Erbbaurecht führt; 3. inwieweit sich die in den obigen Punkten angesprochene Wertminderung bei der Akademie der Arbeit konkret auswirkt; 4. ob bei der Vergabe im Konzeptverfahren für die Ermittlung der absoluten Höhe des Erbbauzinses der Wert für eine wohnliche Nutzungsmöglichkeit ohne Beschränkung für die Flächen oder der durch die obigen Punkte geminderte Wert angesetzt werden soll. III. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über die derzeitige Praxis der Verwaltung bei der Vereinbarung von Erbbaurechten zu berichten. Es wird um öffentliche Vorstellung des zuständigen Dezernats im Ortsbeirat gebeten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten, 1. die derzeitige Praxis der Verwaltung insbesondere zum Zustandekommen der Höhe eines Erbbaurechtes zu skizzieren; 2. zu prüfen und zu berichten, ob in der derzeitigen bzw. vormaligen Praxis der Stadt Frankfurt Erbbaurechte an die jeweiligen Erwerber des Erbbaurechts für Wohnbauflächen in Form einer Einmalzahlung insoweit kapitalisiert werden bzw. wurden; 3. falls die Frage zu 2. bejaht wird, zu prüfen und zu berichten, wie viele Einzelfälle dies in den vorigen Jahren waren; 4. falls die Frage zu 2. bejaht wird, die Praxis der Verwaltung insbesondere zum Zustande kommen der Höhe eines Erbbaurechtes durch Einmalzahlung zu berichten; 5. welche sonstigen Maßnahmen aus Sicht des Magistrats bzgl. einer finanziellen Entlastung weiterhin infrage kämen, um den Bewerberinnen und Bewerbern die Umsetzung der auferlegten gemeinschaftsorientierten Ausrichtung der Wohnprojekte überhaupt zu ermöglichen.