Meine Nachbarschaft: Rohmerplatz
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Leipziger Straße: grün und sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7653 entstanden aus Vorlage: OF 1235/2 vom 08.10.2025 Betreff: Leipziger Straße: grün und sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, um das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen auf dem schmalen Streifen zwischen Fahrbahn und Geländer vor dem Zugang zur U-Bahn-Station "Leipziger Straße" (vor Hausnummer 62) zu unterbinden. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob die Fläche durch Pflanzkübel oder andere Begrünungselemente gesichert werden kann; 2. ob eine entsprechende Markierung oder Beschilderung zur Verdeutlichung des Halteverbots angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird der Magistrat gebeten, die entsprechende Maßnahme umzusetzen. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Ortsbeirat in Gesprächen mit Anwohner*innen befindet, die sich bereit erklärt haben, eine Patenschaft für mögliche Begrünungselemente zu übernehmen. Begründung: Durch das Abstellen von Fahrzeugen auf dem schmalen Streifen zwischen der Fahrbahn und dem straßenseitigen Geländer am Zugang zur U-Bahn-Station "Leipziger Straße" (vor Hausnummer 62) entsteht eine deutliche Verengung der Fahrbahn. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere im Begegnungsverkehr zwischen Autos und Radfahrenden. Eine Begrünung oder andere gestalterische Abgrenzung kann zugleich das Straßenbild aufwerten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Größere Abfalleimer für Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7656 entstanden aus Vorlage: OF 1239/2 vom 06.10.2025 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Vorgang: OM 4508/23 OBR 2; ST 1697/24 Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt an verschiedenen Standorten im Stadtteil Bockenheim größere Mülleimer zu installieren. Diese sollen insbesondere in der Lage sein, Pizzakartons und großformatigen Plastikmüll (leider) aufzunehmen. Der Antrag ergänzt die in der Stellungnahme vom 23.09.2024, ST 1697, bereits zugesagten zusätzlichen Aufstellungen von Mülleimern. Zusätzliche wichtige Standorte wären u. a. die östliche Seite der Jordanstraße/Ecke Homburger Straße sowie die westliche Seite der Homburger Straße/Ecke Adalbertstraße. Begründung: Die Vermüllung im Stadtteil Bockenheim nimmt derzeit leider wieder stark zu, insbesondere aus dem Grund, dass Mülleimer unzureichende Kapazitäten haben, um (insbesondere an den Wochenenden) den großvolumigen Müll aufzunehmen. Die Folge sind gestapelte Pizzakartons unter den Mülleimern, die dann z. B. bei Wind und Regen in alle Richtungen verteilt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Anstrengungen der Stadt und der FES, die Stadtteile sauberer zu halten und häufigere Reinigungsintervalle einzuführen. Letzteres findet an Wochenenden aber nicht statt. Die Aufstellung größerer Behälter hat sich mancherorts bereits bewährt, z. B. an der Homburger Straße/Ecke Robert-Mayer-Straße (Pinto 100). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4508 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1697
Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger WoolworthParkplatz geplant sind.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7650 entstanden aus Vorlage: OF 1229/2 vom 10.10.2025 Betreff: Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind. Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Straße 88 (Woolworth) und der Juliusstraße 17 geplant sind; 2. mit dem Eigentümer zu verhandeln, damit auf dem Gelände Juliusstraße 17 (ehemaliger Woolworth-Parkplatz) Wohnungen entstehen können. Begründung: Seit Jahren wird im Stadtteil diskutiert, dass das Gebäude Leipziger Straße 88 umgebaut werden soll. Wie ist der heutige Stand? Das große Gelände des ehemaligen Woolworth-Parkplatzes steht seit Jahren leer. In Frankfurt besteht ein großer Mangel an Wohnungen, weshalb es sinnvoll wäre, auf dem großen Gelände des Parkplatzes Juliusstraße 17 Wohnungen entstehen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7649 entstanden aus Vorlage: OF 1227/2 vom 12.10.2025 Betreff: Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz Der Magistrat wird gebeten, 1. zur alsbald anstehenden Schließung der Filiale der Postbank am Rohmerplatz in Bockenheim sowie Postbankfilialschließungen in weiteren Frankfurter Stadtteilen im Hinblick auf den offenkundigen Verlust an niedrigschwelligem Zugang zu Finanzdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim und anderen betroffenen Frankfurter Stadtteilen gegenüber dem Unternehmen der Postbank bzw. Deutschen Bank kritisch Stellung zu nehmen; 2. zu prüfen und zu berichten, wie der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim künftig sichergestellt wird, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind. Begründung: Der Ortsbeirat ist insbesondere der Meinung, dass die Schließung der Postbank-Filiale am Rohmerplatz in Bockenheim und Filialen in anderen Frankfurter Stadtteilen für die Postbankkunden, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, nicht akzeptabel ist, zumal viele von den eben erwähnten Bürgerinnen und Bürgern die Postbank im Vertrauen auf deren ursprüngliche Verpflichtung, breiten Bevölkerungsschichten auch nach Privatisierung einen niederschwelligen Zugang zu Finanzdienstleistungen - u. a. durch ein flächendeckendes Filialnetz - zu ermöglichen, seinerzeit als Bank gewählt haben. Die Postbank hat bekanntlich ihren Bockenheimer Kunden die Schließung der Filiale am Rohmerplatz für das erste Quartal 2026 angekündigt. Künftig soll die Filiale an der Mainzer Landstraße 405 von den Bockenheimer Postbankkunden genutzt werden - fast vier Kilometer vom Rohmerplatz entfernt. Aus Sicht des Ortsbeirates, an den sich viele Bockenheimer Bürgerinnen und Bürger gewandt haben, sollte sich die Stadt Frankfurt im Hinblick auf die Daseinsfürsorge von Bankdienstleistungen für die Bevölkerungsschichten, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, entsprechend des Beschlusses des Ortsbeirates einlassen. In den letzten Jahren wurden auch die Bockenheimer Filialen der Commerzbank und Deutschen Bank geschlossen. Besonders bitter erscheint dem Ortsbeirat nun der Rückzug der Postbank im Hinblick auf deren seinerzeitigen Funktion im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge. Die Postbank wurde im Jahr 1994 aus der Deutschen Bundespost ausgegliedert und privatisiert. Um den öffentlich-rechtlichen Charakter der Dienstleistungen in gewissem Maße beizubehalten, gab es seinerzeit Vorgaben, die sicherstellen sollten, dass die Postbank auch nach ihrer Privatisierung eine umfassende Grundversorgung mit Finanzdienstleistungen in Deutschland bereitstellt. Diese bezogen sich insbesondere auf eine flächendeckende Versorgung mit dem Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern - unabhängig vom Einkommen - den wohnortnahen Zugang zu Basisfinanzdienstleistungen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat zweifelt, ob die Postbank dieser ursprünglichen Verpflichtung durch die jüngsten Filialschließungen noch hinreichend nachkommt bzw. überhaupt nachkommen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und OttoLoeweStraße erhalten bleibt.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7651 entstanden aus Vorlage: OF 1231/2 vom 07.10.2025 Betreff: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Straße 67 geplant sind; 2. dafür Sorge zu tragen, dass der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Begründung: Laut Presseberichten plant die ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG auf dem Gelände Leipziger Straße 67 Baumaßnahmen. Da bereits mehrfach berichtet wurde, dass die REWE Markt GmbH ihre Geschäfte auf dem Grundstück zusammen legen wolle, besteht die Angst, dass der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße geschlossen werden soll. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass der Durchgang erhalten bleiben muss, da er für die dort lebende Bevölkerung ein wichtiger direkter Zugang zur Einkaufsstraße Leipziger Straße ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2025, OF 1227/2 Betreff: Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: a. Zur alsbald anstehenden Schließung der Filiale der Postbank am Rohmerplatz in Bockenheim sowie Postbankfilialschließungen in weiteren Frankfurter Stadtteilen im Hinblick auf den offenkundigen Verlust an niedrigschwelligem Zugang zu Finanzdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim und anderen betroffenen Frankfurter Stadtteilen gegenüber dem Unternehmen der Postbank bzw. Deutschen Bank kritisch Stellung zu nehmen. b. Zu prüfen und zu berichten, wie der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim künftig sichergestellt wird, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind. Begründung: Der Ortsbeirat ist insbesondere der Meinung, dass die Schließung der Postbank am Rohmerplatz in Bockenheim und anderen Frankfurter Stadtteilen für die Postbankkunden, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, nicht akzeptabel ist. Zumal viele von den eben erwähnten Bürgerinnen und Bürger die Postbank im Vertrauen auf die ursprüngliche Verpflichtung der Postbank, breiten Bevölkerungsschichten auch nach Privatisierung einen niederschwelligen Zugang zu Finanzdienstleistungen -u.a. durch ein flächendeckendes Filialnetz- zu ermöglichen, seinerzeit als Bank gewählt haben werden. Die Postbank hat bekanntlich ihren Bockenheimer Kunden die Schließung der Filiale am Rohmerplatz für das erste Quartal 2026 angekündigt. Künftig soll die Filiale an der Mainzer Landstraße 405 von den Bockenheimer Postbankkunden genutzt werden - fast vier Kilometer vom Rohmerplatz entfernt. Aus Sicht des Ortsbeirates, an den viele viele Bockenheimer Bürgerinnen und Bürger wendeten, sollte die Stadt Frankfurt sich in Hinblick auf die Daseinsvorsorge zu Bankdienstleistungen für die Bevölkerungsschichten, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, entsprechend des Beschlusses des Ortsbeirates einlassen. In den letzten Jahren wurden auch die Bockenheimer Filialen der Commerzbank und Deutschen Bank geschlossen. Besonders bitter erscheint dem Ortsbeirat nun der Rückzug der Postbank in Hinblick auf deren seinerzeitigen Funktion im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge. Die Postbank wurde im Jahr 1994 aus der Deutschen Bundespost ausgegliedert und privatisiert. Um den öffentlich-rechtlichen Charakter der Dienstleistungen in gewissem Maße beizubehalten, gab es seinerzeit Vorgaben, die sicherstellen sollten, dass die Postbank auch nach ihrer Privatisierung eine umfassende Grundversorgung mit Finanzdienstleistungen in Deutschland bereitstellt. Diese bezogen sich insbesondere auf eine flächendeckende Versorgung mit dem Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern -unabhängig von Einkommen- den wohnortnahen Zugang zu Basis-Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat zweifelt, ob die Postbank dieser ursprünglichen Verpflichtung durch die jüngsten Filialschließungen noch hinreichend nachkommt bzw. überhaupt nachkommen möchte. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenDer Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger WoolworthParkplatz geplant sind.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2025, OF 1229/2 Betreff: Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 ( Woolworth) geplant sind. 2. Mit dem Eigentümer verhandeln, damit auf dem Gelände Juliusstraße 17 ( ehemaliger Woolworth Parkplatz) Wohnungen entstehen können. 3. Die Fassade des Woolworth Gebäudes, als letztes Beispiel für die ehemals grosße Zeit der Kaufhäuser auf der Leipziger Straße ( Kaufhof, Kaufhaus West, Bilka) unter Denkmalschutz zu stellen Begründung: Seit Jahren wird im Stadtteil diskutuiert, das das Gebäude Leipziger Straße 88 umgebaut werden soll. Wie ist der heutige Stand? Das große Gelände des ehemaligen Woolworth Parkplatzes steht seit Jahren leer. In n Frankfurt besteht ein großer Mangel an Wohnungen, Es wäre sinnvoll auf dem großen Gelände des Parkplatzes Juliusstraße 17 Wohnungen entstehen zu lassen. Die Fassade des Gebäudes in der Leipziger Strasse 88 sieht noch so aus wie in den 60ger Jahren ( Bilka Kaufhaus). Damals gab es es auf der Leipziger Straße 3 Kaufhäuser( Kaufhof, Kaufhaus West, Bilka ). Um an diese Zeit zu erinnern, wäre es sinnvoll die noch originalgetreue Fassade aus der Zeit des Bilka Kaufhauses ( sogar die Fahnenmasten hängen noch) unter Denkmalschutz stellen zu lassen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: Linke
Weiter lesenKlimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2025, OF 1274/2 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWasserlache vor der Buchhandlung Eselsohr dauerhaft verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2025, OF 1241/2 Betreff: Wasserlache vor der Buchhandlung Eselsohr dauerhaft verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die wiederkehrende Wasserlache an der barrierefreien Gehwegabsenkung vor der Buchhandlung Eselsohr, Am Weingarten / Ecke Wurmbachstraße, dauerhaft zu verhindern. Begründung: Anregung eine Bürgerin. Seit der Absenkung des Gehwegs bildet sich im genannten Bereich bei Regen regelmäßig eine größere Wasserlache. Dadurch ist es insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Familien mit Kinderwagen oder ältere Menschen nicht möglich, die Straßenseite trockenen Fußes zu wechseln. Dies stellt eine Barriere für den Fußverkehr dar und steht im Widerspruch zu dem Ziel, eine sichere und barrierefreie Infrastruktur im öffentlichen Raum zu schaffen. Eine Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verbesserung der Entwässerung ist daher dringend erforderlich. Anlage: (Quelle: Der Ersteller der Aufnahmen ist der Antragstellerin mit Namen und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLeipziger Straße: grün und sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2025, OF 1235/2 Betreff: Leipziger Straße: grün und sicher gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, um das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen auf dem schmalen Streifen zwischen Fahrbahn und Geländer vor dem Zugang zur U-Bahn-Station Leipziger Straße (vor Hausnummer 62) zu unterbinden. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob die Fläche durch Pflanzkübel oder andere Begrünungselemente gesichert werden kann, 2. ob eine entsprechende Markierung oder Beschilderung zur Verdeutlichung des Halteverbots angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird der Magistrat gebeten, die entsprechende Maßnahme umzusetzen. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Ortsbeirat in Gesprächen mit Anwohner*innen befindet, die sich bereit erklärt haben eine Patenschaft für mögliche Begrünungselemente zu übernehmen. Begründung: Durch das Abstellen von Fahrzeugen auf dem schmalen Streifen zwischen der Fahrbahn und dem straßenseitigen Geländer am Zugang zur U-Bahn-Station Leipziger Straße (vor Hausnummer 62) entsteht eine deutliche Verengung der Fahrbahn. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere im Begegnungsverkehr zwischen Autos und Radfahrenden. Eine Begrünung oder andere gestalterische Abgrenzung kann zugleich das Straßenbild aufwerten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Anlage: Quelle: Eigene Aufnahme des Antragstellers Quelle: Die Aufnahme stammt von einer Person, die dem Antragsteller mit Namen und Anschrift bekannt ist Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung!
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Betreff: Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit der ABG dahingehend zu verhandeln, dass diese innerhalb ihrer Bestände aber auch im umgebenden Außenraum Dienstleiter einsetzt, die sich als Kümmerer (Kiezhausmeister*innen) u.a. für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen; 2. hierbei insbesondere die Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45-47) in den Fokus zu nehmen; 3. dabei auch den Mieterinnen und Mietern in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung zu stehen. 4. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u.a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dementsprechend über mehr Verantwortungsübernahme hinsichtlich Sauberkeit der eigenen und umliegenden öffentlichen Räume zu verhandeln. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (siehe Fotos anbei) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schloßstraße nicht sauber gehalten. Falschparker*innen, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Der Ortsbeirat begrüßt die Neubau- und Energiepolitik der ABG (FR vom 26.09.25) ebenso wie die angeblich mehr als 145 Mio. Euro, die die ABG im Jahr 2024 in bauliche Instandhaltungsmaßnahmen investiert hat. In die Pflege der Bestände und insbesondere ihrer Quartiersumgebung wird jedoch zu wenig investiert. Hier braucht es Kümmerer und Ansprechpersonen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Regelmäßige Sperrmüllprobleme stellen sich auch in und vor den Siedlungsbeständen (Große Seestraße und Schloßstraße) und der Vonovia (Schloßstraße/ Friesengasse). Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z.B. in Köln-Kalk hin. Kiezhausmeister*innen haben einen explizit weiteren Handlungsraum als klassische Hausmeisterinnen und Hausmeister. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. Siehe auch: https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDer Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und OttoLoeweStraße erhalten bleibt.
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 1231/2 Betreff: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1.Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Str. 67 geplant sind 2.Er soll dafür Sorge tragen, daß der Durchgang zwischen Leipziger Str. und Otto-Löwe-Str. erhalten bleibt 3.Der ab 22.00 Uhr geschlossene Durchgang soll wieder 24 Stunden geöffnet bleiben. Begründung: Laut Presseberichten plant die Aldi-Süd GmbH auf dem Gelände Leipziger Str. 67 Baumaßnahmen. Da bereits nehrfach berichtet wurde, das die Rewe GmbH Ihre zwei Geschäfte auf dem Grundstück zusammen legen wollte, besteht die Angst, das der Durchgang zwischen Leipziger Str. und Otto-Löwe-Str. geschlossen werden soll. Wir sind der Ansicht, der Durchgang müsse erhalten bleiben, da er für die dort lebende Bevölkerung eine wichtiger direkter Zugang zur Einkaufsstraße Leipziger Str. sei. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: Linke
Weiter lesenGrößere Abfalleimer für Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2025, OF 1239/2 Betreff: Größere Abfalleimer für Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Stabsstelle Sauberes Frankfurt an verschiedenen Standorten im Stadtteil Bockenheim größere Mülleimer zu installieren. Diese sollen insbesondere in der Lage sein, Pizzakartons und großformatigen Plastikmüll (leider!) aufzunehmen. Der Antrag ergänzt die in der ST 1697 vom 23.9.2024 bereits zugesagten zusätzlichen Mülleimer-Aufstellungen. Zusätzliche wichtige Standorte wären u.a. die östliche Seite Jordanstraße/ Ecke Homburger Straße sowie die westliche Seite Homburger Straße/ Adalbertstraße. Begründung: Die Vermüllung im Stadtteil Bockenheim nimmt derzeit leider wieder stark zu, insbesondere aus dem Grund, dass Mülleimer unzureichende Kapazitäten haben, um (insbesondere an den Wochenenden) den großvolumigen Müll aufzunehmen. Die Folge sind gestapelte Pizzakartons unter den Mülleimern, die dann z.B. bei Wind und Regen in alle Richtungen verteilt werden. Der Ortsbeirat begrüßt die Anstrengungen der Stadt und der FES, die Stadtteile sauberer zu halten und häufigere Reinigungsintervalle einzuführen. Letzteres findet an Wochenenden aber nicht statt. Die Aufstellung größerer Behälter hat sich mancherorts bereits bewährt, z.B. an der Ecke Homburger Straße/ Robert-Mayer-Straße (Pinto 100 l). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDurchgang vom Kurfürstenplatz zum Elisabethenplatz sowie Bäume schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7390 entstanden aus Vorlage: OF 1218/2 vom 20.08.2025 Betreff: Durchgang vom Kurfürstenplatz zum Elisabethenplatz sowie Bäume schützen Vorgang: OM 1401/22 OBR 2; ST 1413/22 Der Magistrat wird gebeten, vom Kurfürstenplatz kommend einen Übergang Richtung Elisabethenplatz für Fußgänger und Radfahrer zu sichern und sicherzustellen, dass der Übergang nicht zugeparkt wird. Ferner sind die Bäume rund um den Kurfürstenplatz schützenswert. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Bäume nicht derart zugeparkt werden, dass die Entwicklung der Bäume gefährdet wird. Notfalls ist die Parkordnung an der Ostseite des Kurfürstenplatzes (hin zum Elisabethenplatz) in Längsparken abzuändern. Begründung: Am Elisabethenplatz befindet sich unter anderem ein Kindergarten. Der Weg über den Kurfürstenplatz ist nicht nur für viele der kürzeste, sondern auch der sicherste Weg, den Kindergarten zu erreichen. Bezüglich der Bäume ist der Antrag ergänzend zur Stellungnahme ST 1413 zu verstehen. Aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen auf Höhe der Elisabethenkirche würde sich eine zeitnahe Umsetzung anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1413
Behindertenparkplatz vor der Kurfürstenstraße 8 barrierefrei nutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7387 entstanden aus Vorlage: OF 1214/2 vom 20.08.2025 Betreff: Behindertenparkplatz vor der Kurfürstenstraße 8 barrierefrei nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, 1. den teilweise auf dem Gehweg markierten öffentlichen Behindertenparkplatz vollständig auf die Fahrbahn zu verlegen; 2. geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Parkplatz vor kreativer, illegaler (Teil-)Beparkung zu schützen; 3. die zeitliche Begrenzung des Parkens auf dem Behindertenparkplatz aufzuheben und 4. außerdem zu prüfen und zu berichten, ob im Umfeld der Einmündung zur Greifstraße ein Lieferparkplatz eingerichtet werden kann. Begründung: Es handelt sich um die Anregung eines Bürgers. Im Gegensatz zu allen anderen Parkplätzen in diesem Teil der Kurfürstenstraße ist dieser Behindertenparkplatz teilweise auf dem Gehweg markiert. Da auch gegenüberliegend keine Pkw-Parkplätze sind, sollte eine Verlegung auf die Fahrbahn möglich sein. Problematisch sind außerdem die eineinhalb Parkplätze, die sich vor dem Behindertenparkplatz befinden. Regelmäßig parken davor zwei Pkw, sodass der Behindertenparkplatz um bis zu zwei Meter verkürzt wird und damit nicht mehr benutzbar ist. Parkberechtigte beklagen die zeitliche Einschränkung, da sie hierdurch abends z. B. für den Besuch von Freund*innen oder Veranstaltungen nicht auf die Behindertenparkplätze zugreifen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918
Pollerparade
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2025, OF 1192/2 Betreff: Pollerparade Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher verborgene Sinn hinter der Existenz dieser Pollerparade an der Markgrafenstraße zu vermuten ist ? Foto vom Verfasser Begründung: Der Bürger schüttelt den Kopf. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1192/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: BFF
Weiter lesenBericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2025, OF 1203/2 Betreff: Bericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher möge das Stadtteilbüro und den dortigen Projektkoordinator darum bitten, über seine Arbeit und die laufenden Projekte zu berichten. Die Informationen sollen dann bitte auch der Stadtverordnetenversammlung zwecks Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Bereitstellung künftiger Mittel vorgelegt werden. Beispielsweise die Organisation von Widerstand gegen Mieterhöhungen (https://www.zukunft-bockenheim.de/, abgerufen am 17.08.2025) enthält eine Positionierung, die vom staatlichen Auftrag der neutralen Beratungsstelle nicht gedeckt ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 22.04.2024 (OF 885/2) beschlossen, den Magistrat um öffentliche Finanzierung einer Projektstelle im Stadtteilbüro zu bitten (daraus resultierend EA 120 vom 22.04.2024). Im Gegensatz zu einer privaten in Form eines Vereins geführten Initiative, "Initiative Bockenheims", kommen dem Stadtteilbüro öffentliche Aufgaben zu und als kommunales Gremium ist es auch zur Neutralität verpflichtet. Im Stadtteilbüro und auch schon im Schaufenster finden sich immer wieder recht eindeutige, meinungsgeprägte Aussagen zu aktuellen Themen, u.a. der Diskussion um den Kiosk Leipziger Straße 85, die Familie Kapoor, die Zukunft des Kulturcampus` und die Frage der Mietengerechtigkeit. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenAchse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1158/2 vom 02.06.2025 Betreff: Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren Vorgang: B 166/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Stand der Planungen zur Umgestaltung der Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr sowie die Gestaltung des Überwegs Schloßstraße darzustellen und mitzuteilen, ob und wann mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen ist; 2. zu bestätigen, dass die im Magistratsbericht B 166 genannten Vorhaben - insbesondere die Einbindung der Achse in den "Stadtspaziergang Fußverkehr" sowie die angestrebte Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - weiterhin verfolgt werden; 3. zu erläutern, ob es im Zusammenhang mit Haushaltskürzungen oder Priorisierungen in der Stadtverwaltung zu einer Veränderung der Planungs- oder Umsetzungsabsicht gekommen ist. Begründung: Die Achse Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße wurde bereits 2021 vom Ortsbeirat als zentrale Verbindung für den Fuß- und Radverkehr hervorgehoben. Der Magistrat hat daraufhin im Jahr 2022 zugesichert, die Anregungen des Ortsbeirats aufzugreifen und die Achse im Rahmen des Programms "Stadtspaziergang Fußverkehr" gemeinsam mit Bürger*innen und dem Ortsbeirat zu begutachten und planerisch weiterzuentwickeln. Trotz erfolgtem Stadtspaziergang im Jahr 2022 ist bisher keine konkrete Planung bekannt. Zur Wiedervorlage des Themas im Sinne einer nachhaltigen Mobilitäts- und Stadtgestaltung ist eine erneute Befassung durch den Magistrat notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1438
Barrierefreie Querung rund um den Rohmerplatz gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7145 entstanden aus Vorlage: OF 1162/2 vom 03.06.2025 Betreff: Barrierefreie Querung rund um den Rohmerplatz gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob zur Gewährleistung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit am Rohmerplatz auf Höhe der Hausnummer 35 (Bordsteinabsenkung gegenüber dem Postgebäude) die Aufstellung von Pflanzkübeln oder vergleichbaren Objekten zulässig und realisierbar ist; 2. sofern die Prüfung ergibt, dass die Aufstellung von Pflanzkübeln möglich ist, eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme vorzunehmen. E s dient der Kenntnis, dass für die Pflanzkübel bereits eine Patenschaft organisiert wurde; 3. die verkehrliche Situation rund um den gesamten Rohmerplatz - insbesondere mit Blick auf die Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs - insgesamt zu überprüfen und etwaige bestehende Mängel oder Gefahrenlagen zu beheben. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, a) ob Zu- und Abwege rund um den Platz durch parkende Fahrzeuge oder andere Hindernisse blockiert werden; b) ob alle Übergänge über abgesenkte Bordsteine verfügen; c) ob die vorhandenen Wegeführungen für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet sind. Begründung: Die Umgestaltung des Rohmerplatzes wurde von Anwohnenden positiv aufgenommen. Nach wie vor wird jedoch die barrierefreie Querungsmöglichkeit an der Bordsteinabsenkung auf Höhe des Postgebäudes durch parkende Fahrzeuge blockiert, obwohl dieser Bereich eigentlich freigehalten werden müsste. Da Poller oder Radbügel laut Verkehrsamt aufgrund eines unterirdischen Bauwerks nicht installiert werden können, wäre die Aufstellung von Pflanzkübeln ggf. eine alternative Lösung. Eine Pflegepatenschaft für derartige Kübel ist bereits organisiert. Gleichzeitig zeigen aktuelle Fotos, dass die Situation am Rohmerplatz nicht nur an einer Stelle problematisch ist. Viele Zu- und Abwege sind nicht barrierefrei zugänglich. Daher sollte eine umfassende Prüfung erfolgen, um den Platz dauerhaft barrierefrei und sicher zugänglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1885 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse:
Rasenfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz endlich wieder zur Nutzung freigeben bzw. Umzäunung beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7053 entstanden aus Vorlage: OF 1126/2 vom 10.04.2025 Betreff: Rasenfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz endlich wieder zur Nutzung freigeben bzw. Umzäunung beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, die Rasenteilfläche in der Grünanlage auf dem Kurfürstenplatz, die bis ca. 2022 als Interimsstandort einer Kita diente, im Laufe des Frühjahrs 2025 bzw. möglichst bald wieder den Nutzerinnen und Nutzern der Grünanlage freizugeben bzw. die Umzäunung um die Rasenfläche zu beseitigen. Begründung: Nach Rückbau des Interimsstandorts einer Kita wurde die Rasenfläche im Frühjahr 2023 fachgerecht eingeebnet und aufgelockert. Anschließend wurde Rasen eingesät, der zwischenzeitlich gut die Fläche wieder begrünt. Allerdings ist der Bereich immer noch durch eine Umzäunung gesperrt (siehe Foto). Viele anwohnende Nutzerinnen und Nutzer des Parks (klein und groß, alt und jung) wünschen die kurzfristige Freigabe der Rasenfläche für das Frühjahr 2025. Zwischenzeitlich hat das zuständige Amt im Laufe des Aprils die Rasenfläche teilweise neu vertikutiert und nochmals gesät, was der Ortsbeirat anerkennt und daher in seinem Beschluss berücksichtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1672
Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 10.05.2025 Betreff: Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten! Vorgang: OM 6041/24 OBR 2; ST 2177/24 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirats vom 04.11.2024, OM 6041, zum Thema Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot verfügen und durchsetzen, endlich abschließend zu bearbeiten und umzusetzen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die gesamte Sache als Eilfall gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Der Ortsbeirat hat die Problematik vor Ort in seiner ordentlichen Sitzung vom 04.11.2024 mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten ausführlich erörtert und die Eilanregung OM 6041 hierzu beschlossen. Die Stellungnahme ST 2177 verwies lediglich auf die wohl noch ausstehende ämterübergreifenden Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und dem Ordnungsamt sowie der "sorgfältigen rechtlichen Prüfung" der im Beschluss angeregten Nutzungsbeschränkungen. An der problematischen Situation für die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage, des Spielplatzes sowie des Schülerhorts hat sich im letzten halben Jahr nichts geändert. Momentan ist leider lediglich festzustellen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für ihr Anliegen in der Bürgerfragestunde ihres Ortsbeirats vor einem halben Jahr engagiert haben und die Ämter des Magistrats daraufhin nach inzwischen mehr als einem halben Jahr noch keine inhaltliche Stellungnahme abgaben. Daher appelliert der Ortsbeirat nun abermals an den Magistrat, schnellstmöglich eine inhaltliche Stellungnahme zu der Eilanregung OM 6041 in der neuen Eilfrist abzugeben. Die Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7061 entstanden aus Vorlage: OF 1154/2 vom 05.05.2025 Betreff: Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang entsprechende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung direkt an der Einmündung zur Grempstraße; 2. Ergreifen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor der Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße vor dem Café Butter/Stattcafé/Spiel-Café Zebulon; 3. Freihalten des Einmündungsbereichs vor dem Café Butter, Konrad-Broßwitz-Straße/Ecke Grempstraße mit geeigneten Maßnahmen, sodass Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie der Abfallentsorgung problemlos abbiegen können. Begründung: Die Grempstraße erfreut sich an gut frequentieren Cafés wie das Stattcafé, das Kindercafé Zebulon und auch dem neuen Café Butter. Zudem erreicht man über die Grempstraße auch direkt den Spielplatz Hans-Eick-Weg wie auch das Rote-Beete-Gelände. Gleichzeitig dient die Grempstraße inkl. Parkhaus als Ausfallstraße der Leipziger Straße und wird stark frequentiert. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sollten ergriffen werden, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität an den genannten Stellen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1713
Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6917 entstanden aus Vorlage: OF 1131/2 vom 09.04.2025 Betreff: Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) aus welchen Gründen keine temporären Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) für die Zeit der Baustelle auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 eingerichtet wurden, die dort seit Anfang Februar 2025 den Gehweg blockiert, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger sich gezwungen sehen, riskant an dieser Stelle die viel befahrene Leipziger Straße zu überqueren oder direkt auf der Straße im Verkehrsraum für Pkw bzw. Fahrrad zu gehen, was wiederum zu risikoreichen Verkehrssituationen führt; b) ob es möglich und sinnvoll ist, die genannten temporären Fußgängerüberwege auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 noch nachträglich einzurichten; c) welches die genauen Maßgaben sind, einen temporären Fußgängerüberweg bei Bautätigkeit einzurichten. Dies insbesondere im Hinblick auf die temporären Fußgängerüberwege, die in den vergangenen Jahren auf der Leipziger Straße bei vergleichbaren Bautätigkeit eingerichtet wurden und bei den Nutzerinnen und Nutzern der Leipziger Straße gut ankamen. Die Eilbedürftigkeit nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte ergibt sich aus der andauernden Gefährdung durch die andauernde Baustelle. Begründung: Nutzerinnen und Nutzer der Leipziger Straße fragten den Ortsbeirat, warum der Magistrat 2020 und 2021 an verschiedenen Stellen auf der Leipziger Straße temporäre Fußgängerüberwege bei Bautätigkeit einrichtet hat und 2025 in vergleichbarer Situation nicht. Warum behandelt der Magistrat offenbar ähnliche Sachverhalte nun anders? Das wüssten Nutzerinnen und Nutzer der Leipziger Straße und der Ortsbeirat gerne. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1171 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bücherschrank Leipziger Straße reparieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6914 entstanden aus Vorlage: OF 1127/2 vom 07.04.2025 Betreff: Bücherschrank Leipziger Straße reparieren Der Magistrat wird gebeten, die defekte Glasscheibe an der Seite des Bücherschranks in der Leipziger Straße auszutauschen. Begründung: Die Glasscheibe ist seit Längerem zersplittert und birgt Verletzungsgefahren. Versuche, die zuständigen Ämter auf direktem Wege zu einer Umsetzung der Maßnahme zu bewegen, blieben leider erfolglos. Da der Bücherschrank rege genutzt wird, sollte baldmöglichst ein Austausch der Scheibe erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6915 entstanden aus Vorlage: OF 1130/2 vom 06.04.2025 Betreff: Durchgang auf den Fußgängerweg am Glascontainer Kurfürstenplatz/Große Seestraße für den Fußverkehr vor Barrieren sichern Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang für den Fußverkehr am Fußgängerweg am bzw. um den Glascontainer am Kurfürstenplatz/Große Seestraße (siehe Foto) vor Barrieren, insbesondere parkenden Autos, zu sichern, um insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen den Durchgang zu erleichtern. Begründung: An der beschriebenen Stelle ergibt sich häufig die Situation, dass der Weg von der Grünanlage Kurfürstenplatz, der parallel zum Fußgängerweg auf der Großen Seestraße verläuft, häufig von parkenden Autos versperrt oder verengt ist. Dies macht den Durchgang auf dem Fußweg für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder z. B. mit einem Kinderwagen unterwegs sind, sehr schwer oder unmöglich. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass der Platz an einer der beiden Seiten an den Glascontainern geeignet sein sollte, um an dieser Stelle einen Durchgang für den Fußverkehr zu schaffen und durch verankerte Bügel zu sichern. Der Ortsbeirat steht gerne für einen Ortstermin zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1251
Rückbau der vor Kurzem installierten Fahrradbügel in der Kaufunger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6908 entstanden aus Vorlage: OF 1095/2 vom 09.03.2025 Betreff: Rückbau der vor Kurzem installierten Fahrradbügel in der Kaufunger Straße Der Magistrat wird gebeten, die vor K urzem installierten Fahrradbügel ab der Diemelstraße Richtung Kaufunger Straße/Große Seestraße zurückbauen zu lassen. Begründung: Ohne die Anwohnerinnen und Anwohner zu informieren, wurden Fahrradbügel in der Kaufunger Straße auf Pkw-Stellplätzen installiert. Die Pkw-Stellplätze können somit nicht mehr zweck- und sachgerecht als solche verwendet werden. In dem Gebiet rund um die Kaufunger Straße bestand bereits vor der Entnahme von Pkw-Stellplätzen ein Mangel an Parkplätzen. Dies führt zu unerwünschtem Suchverkehr und verleitet zu kreativem Parken. Zudem ist auch das Angebot an kommerziellen Stellplätzen zu gering, so beträgt z. B. die Wartezeit auf einen Dauerstellplatz teilweise mehr als vier Monate und es werden Mieten von nicht selten 120 Euro pro Monat und Stellplatz aufgerufen. Die Installation der Fahrradbügel führt zu Bürgerinnen- und Bürgerprotesten, gepaart mit großem Unverständnis für diese Nacht- und Nebelmaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1628 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schaukasten U-BahnStation „Leipziger Straße“ - Nutzungsvergabe
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2025, OF 1080/2 Betreff: Schaukasten U-Bahn-Station "Leipziger Straße" - Nutzungsvergabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum der Schaukasten an der U-Bahn Leipziger Straße, Ausgang Markgrafenstraße (nicht am Aufzug, sondern Richtung Juliusstr.) laut Auskunft des Amts für Straßenbau Abt. "Gestattung" dem Institut für Selbstorganisation e.V. zur Nutzung überlassen wurde und ob auch anderen Vereinen und Initiativen in Bockenheim ermöglicht werden könnte, diesen zu nutzen. Begründung: Aus der Bürgerschaft erreichte die Antragstellerin die Anfrage zur Überlassung der Nutzung des Schaukastens nach Auflösung des Vereinsrings Bockenheims durch eine Initiative aus Bockenheim. Die Antragstellerin hat seitens der Ämter die Auskunft erhalten, dass grundsätzlich keinen einzelnen Vereinen oder Initiativen Schaukästen zur Verfügung gestellt würden. Im vorliegenden Fall handele es sich um die Übernahme des Schaukastens nach der Auflösung des Vereinsrings. Der Ortsbeirat sieht Informationsbedarf, damit gewährleistet ist, dass die Nutzungsvergabe fair und transparent erfolgt. Eine Teilnutzung durch mehrere Vereine wäre denkbar. Zuletzt wurde u.a. das Café Rabe beworben. Die Einrichtung dieses Cafés in der Jordanstraße war nicht zuletzt wegen der vorangegangen Hausbesetzung nicht ganz unumstritten. Bild vom bestückten Schaukasten (Foto: Antragstellerin) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1080/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: FDP
Weiter lesenEinrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6366 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.10.2024 Betreff: Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot Der Magistrat wird beauftragt, im Ortsbezirk 2 einen Tagestreffpunkt für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot, aufsuchender Sozialarbeit und der Möglichkeit zum Duschen und zum Wäschewaschen einzurichten. Begründung: Seit der Auflösung der Einrichtung für Obdachlose in der Kiesstraße fehlt es im Ortsbezirk 2 an Aufenthaltsmöglichkeiten für Obdachlose. Nach der Verdrängung dieser Gruppe vom ehemaligen Uni-Campus Bockenheim durch das Sicherheitspersonal blieb die Grünanlage zwischen der Adalbertstraße und der Jordanstraße als letzter Treffpunkt, an dem kein Konsumzwang besteht. Eine weitere Verdrängung dieser Gruppe löst nicht die Probleme, sondern verlagert sie bloß. Durch ein niederschwelliges Beratungsangebot mit aufsuchender Sozialarbeit soll dafür Sorge getragen werden, dass Obdachlose vor Ort die Hilfe, die ihnen zusteht, aber aus Scham oder anderen Gründen nicht in Anspruch genommen wird, wahrnehmen können. Eine Möglichkeit zum Duschen oder Wäschewaschen ist ebenfalls notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 641 Aktenzeichen: 51
Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 21.10.2024 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Schloßstraße - zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzepts für die Gehwege Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege ermöglicht werden kann. Begründung: In der Schloßstraße ist zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies ist trotz doppelter Straßenbreite die gleiche Anzahl an Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, wodurch die Gefahr für Unfälle steigt. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Weitere Radbügel für die Kiesstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6232 entstanden aus Vorlage: OF 1030/2 vom 13.11.2024 Betreff: Weitere Radbügel für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kiesstraße auf Höhe der Häuser Nr. 37 bis 41, in Abstimmung mit den dort ansässigen gastronomischen Betrieben (z. B. Café Crumble) weitere Radbügel zu installieren. Hierfür sollte ein Pkw-Stellplatz entfallen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an der Kiesstraße/Ecke Adalbertstraße sind regelmäßig übervoll. Auf dem schmalen Gehweg entlang der beschriebenen Hausnummern können Fahrräder nicht abgestellt werden. Eine Erweiterung des Angebotes, insbesondere für die Kundschaft der Gastronomie, scheint daher erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 680 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Stellenausschreibungen im Hinblick auf die Planung des Superblock Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2024, OF 1046/2 Betreff: Stellenausschreibungen im Hinblick auf die Planung des Superblock Bockenheim Vorgang: E 51/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. der Planung und Umsetzung des Superblocks für Bockenheim eine höhere Priorität zu geben. 2. Zu prüfen und berichten, wie viele Stellen, um die Planung für den Superblock Bockenheim zu beginnen, derzeit fehlen. 3. Zu prüfen und berichten, wie viele dieser fehlenden Stellen sich bereits im Besetzungsverfahren befinden bzw. zumindest bereits konkret ausgeschrieben sind. 4. Zu prüfen und berichten inwiefern die derzeit im Besetzungsprozess sich befindenden oder ausgeschriebenen Stellen auf die Anforderungen der Planung und Umsetzung des Superblock Bockenheim zugeschnitten sind. 5. Sofern die nötigen Stellen derzeit weder im Besetzungsprozess noch ausgeschrieben sind, diese Stellen umgehend auszuschreiben. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ausschreibungen den Anforderungen des Planungsgegenstands (Vorplanung, Bestandsaufnahme des Verkehrs und der Nutzungen des Quartiert, Bürger*innenbeteiligung, konkrete Planung der Verkehrswege, Grünflächengestaltung, Platzgestaltung usw.) entsprechenn. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat die Planung eines Superblock rund um die Leipziger Straße im Etatantrag E 51 auf den Weg gebracht. In Stadtteilbockenheim hat sich das Engagement für den Superblock daraufhin massiv verstärkt. Die Superblock-Initiative geht mit eigenen Planungen zur Änderung der Verkehrswege und auch zu Grün- und Freiflächen in Vorleistung Immer wieder ist seitens des Dezernates die Verzögerung mit Personalengpässen begründet worden. Zeitweise in Ausschusssitzungen vom Dezernenten gegenüber der Initiative gemachte Zusicherungen wurden anschließend teilweise vom Dezernat wieder zurückgenommen. Hierbei erscheint dem Superblock Bockenheim zum einen trotz des Beschlusses der Stadtverordneten nicht die nötige Priorität seitens des Magistrats eingeräumt zu werden. Zum anderen sind aber Personalengpässe in allen Dezernaten weithin bekannt. Unklar ist aber derzeit, ob diesen Engpässen bereits adäquat begegnet wird und ob hierbei die Aufgaben der Planung des Superblocks hinreichend berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 363 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 51 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 363 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1046/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAlkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 entstanden aus Vorlage: OF 1006/2 vom 19.10.2024 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden Grünanlage genannt) täglich Alkohol konsumieren; b) ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot vonseiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, das den Alkohol- und Rauchwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße wirbt. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, a) bei positiver Prüfung von Ziffer 1. b) ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. b) die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18:00 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten, diese gesamte Angelegenheit als Eilanregung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und einem Schülerladen bzw. -hort für Grundschulkinder (Spielraum im Stadtteil e. V.); insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden dort seit geraumer Zeit im Bereich der Sitzgelegenheiten an diesem öffentlichen Weg regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Rauchwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsätze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene - leider auch sehr regelmäßig feststellbare - Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen, sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z. B. für die Grünanlage zu treffen: "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen". Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18:00 Uhr (momentan 20:00 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier überlassen zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Rauchwaren geworben werden. Dieses Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z. B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 996
Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge)
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1017/2 Betreff: Gewerbeflächenleerstand in Bockenheim - Grempstraße 9/Ecke Friesengasse (ehem. Shisha Lounge) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Gibt es Kenntnis über die Absichten des Gebäudeeigentümers Grempstraße 9, die leerstehenden Gewerberäume neu zu vermieten? 2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, auf den Eigentümer entsprechend einzuwirken? 3. Welche Möglichkeiten bestehen, kurzfristig die vor dem Gebäude aufgestapelten Holzpaletten (einst Sitzbänke) zu beseitigen? 4. Welche Möglichkeiten bestehen, zu verhindern, dass der Platz Ecke Grempstraße / Friesengasse regelmäßig als Parkraum missbraucht wird? Kann hier ggf. abgepollert werden? 5. Ist es möglich, diesen Eckplatz ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite (Grempstraße / Ecke Basaltstraße) für die Pflanzung eines Baumes vorzusehen? Begründung: Die Leipziger Straße hat sich in ihrem oberen westlichen Teil zu einer attraktiven Gastronomie-Zone mit gut besuchten Außenbereichen entwickelt. Die Neunutzung der Erdgeschosszone Ecke Grempstraße / Friesengasse könnte dazu beitragen, diesen öffentlichen Raum weiter zu verbessern. Dabei müsste allerdings nicht unbedingt ein weiterer Gastronomiebetrieb die Räume nutzen; denkbar sind auch andere publikumswirksame gewerbliche Nutzungen. Aktuell jedenfalls tragen der Leerstand und die Vernachlässigung der Erdgeschosszone dazu bei, den öffentlichen Raum negativ zu beeinflussen und wildes Parken zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1017/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1071 2024 Die Vorlage OF 1017/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz in Ziffer 4. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 entstanden aus Vorlage: OF 967/2 vom 10.06.2024 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten Vorgang: OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24 1. Der Magistrat wird gebeten, a) im Bereich Sophienstraße 23 bis 33 an zwei Stellen mindestens zwei Fahrradbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 Metern - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten; b) im Bereich Sophienstraße 47 bis 55 an zwei Stellen mindestens zwei Fahrradbügel im Straßenbereich neben dem Gehweg zu installieren; c) vor dem Gebäude am Weingarten 25 mindestens vier Radbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 Metern - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten. 2. Der Ortsbeirat hält an seiner Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616, weiterhin fest und bittet den Magistrat, diese entsprechend der Priorisierung der Sophienstraße innerhalb des städtischen Gesamtradnetzes umzusetzen. Begründung: In den genannten Bereichen bestehen derzeit keine geeigneten Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Dies hat zur Folge, dass diese an Masten für Laternen und Straßenschildern angeschlossen werden und dadurch die Gehwege stark verengen. In Ziffer 1. b) können die Radbügel nicht auf dem Gehweg installiert werden, da dieser mit ca. 2,10 Metern hierfür zu schmal ist, weshalb hier die Bügel im Straßenbereich stehen müssen. In Ziffer 1. c) ist nicht ein Bereich, sondern ein konkretes Gebäude genannt, da sich in diesem mehrere medizinische Praxen, Büros, ein Konsulat und eine Kita befinden, wodurch ein hoher Bedarf an Parkmöglichkeiten besteht, der für Radfahrende derzeit nicht gedeckt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 737
Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5686 entstanden aus Vorlage: OF 964/2 vom 10.06.2024 Betreff: Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. mit dem Bistum Limburg, der katholischen Pfarrei Sankt Marien sowie der Gemeinde Sankt Elisabeth in Kontakt zu treten und gemeinsam mit ihnen, den Sozialverbänden und der Bevölkerung Bockenheims ein Konzept zu entwickeln, um Kirche, Gemeindezentrum und Pfarrhaus langfristig für die soziale und öffentliche Nutzung im Stadtteil (z. B. als Ersatz für den ehemaligen Saalbau Bockenheim an der Schwälmer Straße) zu erhalten; 2. notwendige Erneuerungsbedarfe (z. B. energetische Sanierung des Pfarrhauses) der Gebäude zu unterstützen; 3. auf eine denkmalgerechte Sanierung des Turmhelms (derzeit im Bau) zu bestehen und hier entsprechend mit dem Bistum Limburg zu verhandeln. Begründung: Die Pfarrei Sankt Marien (Frauenfriedenskirche/Zeppelinallee) ist derzeit noch Eigentümerin von 32 Immobilien in ihrem räumlichen Bereich (Bockenheim, Hausen, Rödelheim, Praunheim). Im Rahmen der kirchlichen Immobilienstrategie (KIS) des Bistums Limburg wurden alle Pfarreien aufgrund eines hohen Investitionsstaus zur Überprüfung ihrer Immobilienbestände mit dem Ziel aufgefordert, Umnutzung, Umbau oder Schließung voranzutreiben. Davon sind die Kindertagesstätten bislang ausgeschlossen. Die Pfarrei Sankt Marien hat in einer zweijährigen Diskussionsphase ein Konzept für ihre Bestände entwickelt, das voraussichtlich auch umgesetzt wird. Ein endgültiger Beschluss (ggf. auch über teilsakrale Nutzungen) soll bis Ende des Jahres gefasst werden. Zu diesem Konzept gehört die Aufgabe von Sankt Elisabeth am Kurfürstenplatz in Bockenheim. Für die Umnutzung der Kirche und ihrer Nebengebäude sollen Ideen entwickelt werden, die jedoch die Pfarrei Sankt Marien nicht mehr finanziell belasten sollen. Eine öffentliche Sitzung der Pfarrei Sankt Marien am 22. Mai 2024 erbrachte zudem die Information, dass es bei der Gemeinde Sankt Elisabeth für eine denkmalgerechte Sanierung des Kirchturms keine ausreichenden Rücklagen gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1715
Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5687 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 10.05.2024 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Fotos in der Begründung) auszustatten: - Spielplatz Landgrafenstraße; - Spielplatz Hessenplatz; - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd); - Spielplatz Zeppelinallee; - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof). 2. das Kinderbüro und den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. mit seiner Beratungsstelle "andere Worte" mit in die Planungen einzubeziehen; 3. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen und barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen möglich (die o. g. Spielplätze besuchen), niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet, jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u. a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl. die UN-Behindertenrechtskonvention/Aktion Mensch, www.aktion-mensch.de, oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen/Deutsches Institut für Menschenrechte, www.institut-fuer-menschenrechte.de). Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard, im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. Vgl. auch "Über UK" der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (www.gesellschaft-uk.org). Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen/Einschränkungen, die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie 21 bis hin zu selteneren bzw. weniger bekannten Syndromen wie dem Phelan-Mc-Dermid-Syndrom oder dem Angelman-Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen (vgl. u. a. das Down-Syndrom und die logopädische Therapie, www.logopaedie.com). In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der der Ortsbeirat persönlich in den letzten Jahren zu tun hatte) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten METACOM-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl. METACOM 9 Desktop, www.metacom-symbole.de). Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken ("mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde . ." oder im Falle eines Spielplatzes "ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen . .") Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bidirektionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nichteingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können (vgl. Kommunikationstafel - Wikipedia). Die relevanten Spielplatztafeln werden vom Autismusverlag hergestellt. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 Euro bis 250 Euro (DIN A1, DIN A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel-_f-ur-Downlo ad.zip. Quelle: Autismusverlag.ch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 969/2 vom 10.06.2024 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestalten. Der Ortsbeirat schlägt folgende kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten; 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten; 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10); 4. Aufbringen einer "Wartelinie für den Radverkehr" am Ende der Rampe, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentralbockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen, um Fußgänger zu schützen. Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich. Sicht von der Schloßstraße Das Schild "Achtung Fahrradverkehr" (138 10) sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) an den markierten Punkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2116 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 entstanden aus Vorlage: OF 966/2 vom 10.06.2024 Betreff: Unerledigte Baumaßnahmen im Straßenbereich Vorgang: OM 7070/21 OBR 2; ST 1036/21; OM 1401/22 OBR 2; ST 1413/22; OM 5022/24 OBR 2; ST 1085/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche baulichen Maßnahmen im Straßenbereich (Markierungen, Fahrradbügel, Poller, Schilder, Bordsteinabsenkungen, Erneuerung des Straßenbelags, Vergrößerung von Baumscheiben etc.), denen der Magistrat bereits in einer Stellungnahme entsprochen hat, aber noch nicht final umgesetzt sind, 1. sich bereits in der konkreten Umsetzung befinden, also fertig geplant sind; 2. sich bereits in der Planung befinden, diese aber noch nicht abgeschlossen ist; 3. sich noch nicht in der Planung befinden. Der Magistrat wird gebeten, bei allen diesen Maßnahmen die zugehörige Anregung an den Magistrat (OM) und Stellungnahme (ST) mit Datum sowie insbesondere den aktuell avisierten Zeitraum der Umsetzung bzw. die Priorisierung seitens des Magistrats anzugeben. Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechende Schritte einzuleiten, um die vielfachen Verzögerungen bei der Umsetzung der angeregten und vom Magistrat entsprochenen Maßnahmen schnellstmöglich zu beheben. Begründung: Derzeit sind zahlreiche Ortsbeiratsanregungen, denen auch seitens des Magistrats die Umsetzung in einer entsprechenden Stellungnahme zugesichert wurde, noch immer nicht umgesetzt. Hierzu hatte der Ortsbeirat bereits eine Priorisierung einiger Angelegenheiten angeregt (Vorlage OM 5022 vom 22.01.2024). Dennoch gibt es weitere hier nicht genannte Maßnahmen, über deren Stand der Umsetzung weiterhin nichts bekannt ist. Um zwei Beispiele zu nennen: - Vorlage OM 7070 vom 18.01.2021 - Vergrößerung der Baumscheiben der Sommerlinden in der Großen Seestraße, zugesagte Umsetzung im dritten Quartal 2021 (ST 1036 vom 07.05.2021); - Vorlage OM 1401 vom 17.01.2022 - Physischer Schutz des Baumbestandes gegen unerlaubtes Parken, zugesagte Umsetzung "zeitnah" (ST 1413 vom 13.06.2022) Die Auflistung aller noch nicht umgesetzten Maßnahmen ist für die Arbeit des Ortsbeirates hilfreich. So kann der Ortsbeirat bei neuen Anregungen mit bedenken, ob sich diese nur schlicht in die bestehende Liste umzusetzender Maßnahmen einreihen sollen, oder gegenüber beschlossenen, aber noch nicht in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen priorisiert werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7070 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1036 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1412 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2117 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5496 entstanden aus Vorlage: OF 918/2 vom 06.05.2024 Betreff: Zwei ältere Poller an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße entfernen Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Kurfürstenstraße/Greifstraße die älteren Poller zu entfernen, die aufgrund der neuen rot- weißen Poller nicht mehr benötigt werden. Begründung: "Doppelt gemoppelt hält besser", sagt der Volksmund, aber an der genannten Stelle sind die beiden älteren Poller beim Queren der Kreuzung eher hinderlich. Durch das Entfernen der älteren Poller wird der Durchgang für zu Fuß Gehende verbessert. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2119 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Radweg Hamburger Allee
Ausbau des Radwegs auf der Hamburger Allee zwischen Nauheimer Sraße und Adalbertstraße in Richtung Westbahnhof (entgegen der Einbahnstraße). Aktuell ist nur die Nutzung vom Westbahnhof kommend in Richtung Emser Straße/Nauheimer Straße möglich. In der entgegengesetzten Richtung müssen Radfahrer einmal ums Carreé fahren und weitere Ampeln sowie die große Kreuzung Adalbert-/Schlossstraße mitnehmen. Dies könnte mit wenigen Mitteln vereinfacht und sicherer gemacht werden.
Schlechter Luft, Leipzigerstrasse
Abluft Einrichtung in Donnaladan, Leipziger Straße 5 verlangen.
Sanierung Bruchfeldstraße
Die Bruchfeldstraße ist eine zentrale Einkaufs- und Verkehrsader Niederrads. Leider ist die Straße selbst inzwischen stark beschädigt. Die gesamte Straße müsste dringend grundlegend saniert werden. Im Zuge dessen könnte auch mehr Platz für Außengastronomie in der Bruchfeldstraße geschaffen werden. Idealerweise entstünde hier eine Straße vergleichbar der Leipziger Straße in Bockenheim.
Leipziger Straße zur Fußgängerzone machen
Leipziger Straße zur Fußgängerzone machen
Leipziger Straße zur verkehrsberuhigten Zone machen
Die Leipziger Straße in Bockenheim sollte zur verkehrsberuhigten Zone gemacht werden.
kostenlose RMV-Fahrten statt Blechlawinen am Wochenende
Der Vorschlag des Wirtschaftsstabs, durch kostenlose Parkplätze in der Innenstadt den Einzelhandel dort wieder beleben zu wollen (s. Frankfurter Rundschau vom 16.9.2020), setzt ein völlig falsches Signal, läuft allen Bemühungen für eine klimagerechte Verkehrswende zuwider und darf daher nicht zur Umsetzung kommen. Schon jetzt stauen sich v.a. an Samstagen vor den Parkhauseinfahrten die Autos, verstopfen die Straßen, beeinträchtigen Lebens- und Luftqualität in der Stadt. Wenn OB Feldmann schon Geld in die Hand nehmen möchte, um die Innenstadt zu beleben, sollte er nicht über eine App nachdenken, die "Einkäufe in der Innenstadt mit günstigeren Parkgebühren belohnt", sondern sein Gewicht als Aufsichtsratsvorsitzender des RMV dafür einsetzen, dass der RMV kostenlos werde, zumindest an Wochenenden und im innerstädtischen Tarifgebiet 50. Dies würde auch dem Einzelhandel außerhalb der Innenstadt zugute kommen, bspw. auf der Berger Straße oder der Leipziger Straße. Ein erster Zwischenschritt dahin könnte beispielsweise auch sein, dass die Fahrtkosten komplett mit dem Einkauf verrechnet werden, dass an der Ladenkasse oder in der Gastronomie bei Vorlage eines RMV-Tickets ein Rabatt gewährt wird, oder dass der Kassenbon eines Geschäfts, Cafés etc. als 'Ticket' für die Heimfahrt verwendet werden kann. Die durch weniger Verkehr und weniger parkende Autos frei werdenden Flächen können zum Flanieren und Verweilen einladen und zur Entzerrung der Außenflächen der Gaststätten, der Cafés oder bspw. des Wochenmarktes auf der Konstablerwache beitragen. Eine reduzierte Zahl der derzeit vorhandenen Parkplätze sollte dabei selbstverständlich weiterhin für Menschen mit Behinderungen oder alte Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, reserviert sein. Im Gegenzug und zur Gegenfinanzierung sollen Parkplätze konsequent bewirtschaftet und die Parkgebühren deutlich angehoben werden.
Leipziger Straße zur Fußgängerzone gestalten
In einer Fußgängerzone, vor allem wenn sie so schöne Läden und Cafés wie die Leipziger Straße hat, lässt es sich entspannt flanieren, und die Kinder können spielen, ohne dass man in jedem Moment ein Auge auf sie haben muss. Gäbe es eine Fußgängerzone in der Leipzigerstraße, so wäre mehr Platz für die Menschen, die sich aktuell dort auf dem teilweise sehr engen Gehweg drängen, und die Leute, die mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren - ohne dass diese sich mit den dort viel Platz beanspruchenden Autos in die Quere kommen würden. Der Autoverkehr auf der Leipzigerstraße bringt nur einen geringen Anteil der Kunden in die Geschäfte, sorgt aber für unangenehme und gefährliche Situationen für Fußgänger und Radfahrer. Natürlich muss Lieferverkehr sowie Kranken- und Behindertentransport weiterhin möglich sein. Aber eine ganz oder teilweise Sperrung der Leipziger Straße für Autoverkehr dürfte für Anwohner wie Kunden ein Gewinn sein, und damit auch für den Einzelhandel!
Größe Mülleimer Leipziger Straße
Wie jedes Wochenende zu sehen, sind die Mülleimer einfach zu klein. Dadurch liegt meistens alles daneben und bei entsprechendem Wind verteilt sich alles die ganze Leipziger Straße entlang.
U-Bahn-Ring unter der B8
Für eine Untersuchung der U-Bahn-Verbindung über Frankfurt (West) - Leipziger Straße - Miquel-/Adickesallee - Deutsche Nationalbibliothek - Höhenstraße - Habsburgerallee - Ostbahnhof. Diese könnte man größtenteils unter die B8 bringen und damit die Straßen abschnittsweise sperren bzw. aufreißen. Ermöglicht schnelle Umstiege zwischen sämtlichen U- und S-Bahnen.
Optimieren der Ampelphase
Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.
Optimieren der Ampelphase
Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.
Optimieren der Ampelphase
Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.
Straßensperrungen für die Gastronomie in Covid-19-Zeiten
Meine Idee wäre es in Zeiten von Corona beliebte Einkaufsstraßen bzw. Straßen mit hoher Gastronomie-Dichte (Kaiserstraße, Leipziger Straße, Berger Straße) ab 16 Uhr für den Verkehr zu sperren. Bis dahin ist der Anlieferverkehr durch. Dann könnten die Restaurants hygienekonform mit Abstand Tische auf die Straße stellen. Das wäre ein einfach umzusetzendes, billiges Konjunkturprogramm für die Frankfurter Gastro-Wirtschaft.
Zukunftsstadt braucht schnelles Internet
Es ist fast traurig festzustellen, dass Frankfurt in Stadtnahen Gebieten, wie Bockenheim Ecke Leipziger Straße, nur 16.000er Internetleitungen hat. Es gibt genug Fördermittel ob Land, Bund oder EU und die Stadt schafft es nicht diese abzurufen. Es ist Aufgabe der Telekommunikationskonzernen Leitungen auszubauen, jedoch fördert die Stadt so viele Dinge, dass der Internetausbau dort defintiv einen Platz verdient.
Sperrung von Haupteinkaufsstraße in den Stadtteilen.
Sperrung von Einkaufsstraßen für den Autoverkehr bis zum 27. April 2020. In den Stadtteilen Bockenheim (Leipziger Straße), Sachsenhausen (Schweitzer Straße), Nordend(Berger Straße) kommt es immer wieder zu der Situation, die Distanz von 1,50 m als Fußgänger nicht einhalten zu können. Die Bürgersteige sind dazu nicht ausgelegt, und deswegen fordere ich,Dass diese Straßen bis zum 27. April 2020 aufgrund der Ausgangsbeschränkungen für den Autoverkehr gesperrt werden.
Mülleimer mit Vogelschutz für Spielplatz Kurfürstenplatz
Leider plündern Krähen oft die Mülleimer beim Spielplatz auf dem Kurfürstenplatz in Bockenheim. Dadurch fliegt oft Müll durch die Gegend, auch in den Sandkasten. Darüber freuen auch höchstens die Ratten, die es hier ja leider auch gibt. Es wäre klasse, wenn die Stadt die Mülleimer nachrüsten oder austauschen könnte!
Nur noch Lieferverkehr und Anwohner in der Leipziger
Die Leipziger Straße fußgänger- und fahrradfreundlicher machen.
Lösung für WC U-Bahnstation Leipziger Str.
Die Herrentoilette in der U-Bahnstation Leipziger Straße stinkt seit Jahren unerträglich. Man kann meist nur daran vorbeigehen, wenn man die Luft anhält. Die Toilette sollte eine Grundreinigung erhalten und dann mit Duftspendern ausgestattet werden und evtl. bis dahin geschlossen werden.
Stadtbus Linie 39: Linienwegsverlängerung Markus Krankenhaus <-> Westbahnhof
Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schloßstraße -> Adalbertstraße -> zum Westbahnhof. Entlastung der stark nachgefragten (hohes Fahrgastaufkommen) sowie verspätungsanfälligen Linie 34 & erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber 5 statt 10 Minuten-Takt). Hierdurch würden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen werden. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ca. 2-3 mehr Fahrzeuge benötigt.
Anwohnerparkplätze in Bockenheim
Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
Anwohnerparkplätze in Bockenheim
Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
Anwohnerparkplätze in Bockenheim
Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
Anwohnerparkplätze in Bockenheim
Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
Rasen anlegen auf der Straßenbahntrasse Schlossstrasse
Der Stadtteil Bockenheim wird geprägt durch die Schlossstraße. In der Mitte der Schlossstraße verläuft eine Straßenbahntrasse mit zwei Gleisen. Leider sieht die Gleisanlage sehr trostlos aus, es gleicht einer Wüste. Ich möchte anregen, dass diese Trasse mit Erde aufgefüllt wird und darauf Gras angesetzt wird, so dass eine gepflegte Rasenfläche entsteht. Ähnliches ist auf der Ludwig Ehrhardt Anlage an der Messe zu sehen. Das würde das Stadt Klima günstig beeinflussen, außerdem würde diese trostlose Landschaft durch grün deutlich aufgefrischt. Auch der nahe Bernus Park wird mit dem Kurfürstenplatz optisch verbunden und dadurch an Attraktivität gewinnen.
Außengastronomie nicht ausufern lassen
Ich bin ein großer Freund vom Kaffetrinken in der Sonne und genieße die warme Jahreszeit gerne im Freien. Nichtsdestotrotz werden durch Außengastronomie immer mehr Flächen von Fußgängern weggenommen. Ein gutes Beispiel ist die Schweizer Straße, wo man auf dem Bürgersteig wegen irgendwelcher Tische und Stühle nicht mal mehr an einem entgegenkommenden Kinderwagen vorbeikommt, geschweige denn mit einem anderen Kinderwagen. Auf der Adalbertstraße muss man als Fußgänger teilweise auf den Radweg ausweichen, zum Leidwesen der Radfahrer. Auch an anderen stellen der Stadt findet man solche Situationen. Oft kommt es auch durch die Sitzgelegenheiten auf der einen und einem Straßenverkauf auf der anderen (oft bei Bäckereien und Eisdielen) noch zu einer Verschärfung der Situation. Ich weiß nicht nach welchem Verfahren die Konzessionen für den Außenbereich vergeben werden, aber entweder sollte man sich darüber Gedanken machen und dem Fußgänger wieder mehr Platz einräumen oder, wenn eigentlich genug Platzt da sein müsste, sollte man ab und zu mal nachmessen.
Autofreie Leipziger Straße
Anfang 2017 wurde der letzte Versuch unternommen einen Vorschlag zur teilweisen Sperrung (allerdings nur der oberen!) Leipziger Straße im Ortsbeirat voran zu treiben. Damals ist aufgrund von Bedenken von Anwohner*innen und Einzelhändler*innen alles verblieben wie bisher. Inzwischen liegen Studien vor, dass der Umsatz in autofreien Gebieten sogar steigt. Aktuell sind die meisten Autofahrer*innen ohnehin vergeblich auf der Suche nach Parkraum und fahren um den Block, parken oft 2. Reihe auf Radweg oder Bürgersteig und der Stress für alle Verkehrsteilnehmer*innen und Einkaufende ist auch durch straßenbedingten Platzmangel, Lärm und Gestank unnötig hoch. Der Raum kann für einen sicheren Radweg in der der Straßenmitte und deutlich mehr Platz für Fußgänger und Gastronomie genutzt werden. Ausnahmen für Anwohner, Schwerbehinderte und Lieferverkehr (z.B. Schritttempo) können geplant werden. Falls dieser Vorschlag (immer noch) keine Mehrheit findet, könnte an probeweisen autofreien Wochenenden der Effekt auf Besucherzahlen, Umsatz und Zufriedenheit evaluiert werden.
Blitzer in der Sophienstraße
Im Kreuzungsbereich Sophienstr./Am Weingarten/Blanchardstraße (Bockenheim) steht eine Ampelanlage. Diese wird regelmäßig/mehrfach täglich bei Rot von Autofahrern überfahren, was hier für die Schulkinder und älteren Mitmenschen eine besondere Gefahr darstellt (die Grünphase ist recht kurz). Für Fußgänger ist es besonders gefährlich, da vor allem abbiegende Autofahrer, die aus dem Weingarten kommen, die Ampel schlichtweg übersehen. Desweiteren wird in diesem Teil der Sophienstraße sehr oft die zulässige Geschwindigkeit überschritten, immer wieder in Kombi mit dem Überfahren bei Rot. Eine Blitze die Rotlichtvergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen erfasst, macht hier sicherlich Sinn.
Fahrradaufstellfläche für Linksabbieger (Schloßstraße, Robert-Mayer-Straße)
Wer die Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße in Richtung Messe mit dem Fahrrad befährt, den benutzungspflichtigen Radfahrstreifen benutzt und links in die Robert-Mayer-Straße abbiegen möchte, muss sich in den fließenden Kfz-Verkehr einordnen und dabei in spitzem Winkel die Straßenbahnschienen überqueren. Sicherer wäre es, wenn die Möglichkeit bestünde, bei roter Fahrbahnampel die wartenden Kfz rechts auf dem Radfahrstreifen zu passieren und vor der Kfz-Haltelinie in einer Fahrradaufstellfläche zu warten. Diese Änderung würde nur neue Fahrbahnmarkierungen benötigen und wäre als kurzfristige Lösung schnell umsetzbar. Wieso ist das relevant? Die Robert-Mayer-Straße und in Verlängerung der Kettenhofweg sind gerade zu Berufsverkehrszeiten eine der Hauptrouten des städtischen Radverkehrs in Richtung Opernplatz.
Fussgängerzone Leipziger Strasse
Auf der Leipziger Einkaufsstraße ist es immer schwieriger einzukaufen. Die Gehwege werden immer enger. Die Läden stellen ihre Werbeschilder auf den Gehweg. Die Kinderwägen kommen kaum durch. Es staut sich bei der Menschenmenge. Da macht das Einkaufen nicht viel Spaß. Es wäre toll auf die Fahrbahn auszuweichen. Es ziehen immer mehr Menschen nach Bockenheim und es wurde ein großer Komplex mit Wohnungen gebaut, aber die Infrastruktur verändert sich kaum. Schade. Für Familien wäre eine autofreie Leipziger Straße am Besten.
Fahrradrille in der Unterführung am Westbahnhof
Die Unterführung am Westbahnhof wird nicht nur von Fahrgästen benutzt, sondern von zahlreichen Fußgängern auch als Durchgang aus dem Gebiet Voltastraße in Richtung Kurfürstenplatz. Für viele Start-Ziel-Relationen ist dies der kürzeste Weg, die Bahnstrecke zu überqueren. Häufig sieht man auch Radfahrer, die ihr Fahrrad die Treppe hinunter tragen, durch die Unterführung schieben und wieder hinauftragen. Am schönsten wäre natürlich ein separater, befahrbarer Fahrradtunnel. Dass das nicht kurzfristig realisierbar ist, ist leicht einzusehen. Eine Fahrradrille an beiden Treppen ist hingegen eine kostengünstige Lösung, die für viele Bürger Bockenheims zu einer deutlichen Mobilitätsverbesserung im Nahbereich führen würde. Platzprobleme gibt es auf den Treppen auch nicht. So könnten Fahrradfahrer ihr Gefährt bequem die Rille hinunter und an der anderen Treppe wieder hinaufschieben.
Linksabbiegen für Fahrradfahrer Schloss-Adalbertstraße erleichtern
Für Fahrradfahrer ist es nicht einfach und auch nicht ungefährlich, von der Schlossstraße auf die Adalbertstraße abzubiegen, da sie sich auf der mittleren von drei Fahrspuren zwischen den Autos positionieren müssen, wobei die Autos auf ihrer Spur ebenfalls links abbiegen, oder aber auch gerade aus fahren können. Eine mögliche Lösung wäre hier ein extra Abbiegestreifen für Radler, sodass sie vor und nicht zwischen den Autos stehen.
Schaffung von Einkaufsmöglichkeiten im Industriehof
Im Industriehof sollte ein kleiner Supermarkt eröffnet werden, da im nahen Umfeld ledig eine Bäckerei bzw. eine Filiale einer Bäckerei sowie ein Getränkehandel vorherrscht. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten bestehen in der Leipziger Straße, Große Nelkenstraße oder in Rödelheim, wodurch die Einkäufe (gerade größere Einkäufe) nur mit dem Auto, der U-Bahn oder dem Bus zu bewältigen sind.
Reduzierung des Pkw-Verkehrs in der Leipziger Straße
Die Leipziger Straße ist zu schmal für den vorhandenen Pkw-Verkehr. Speziell beim Ein- und Ausparken kommt es häufig zum Erliegen des Verkehrs, auch per Fahrrad ist eine Vorbeifahrt oft nicht möglich. Es soll daher untersucht werden, wie der Pkw-Verkehr reduziert werden kann z.B. durch eine modifizierte Einbahnstraßenregelung, die jeweils nur eine Fahrt bis zur nächsten Kreuzung zulässt oder eine generelle Sperrung für Kfz (Lieferverkehr kann selbstverständlich zeitlich eingeschränkt zugelassen werden).
Mehr tun gegen Leerstand von Gewerbeimmobilien
Eine horrende Zahl von ca. 1,5 Mio Quadratmetern Bürofläche stehen in Frankfurt leer, also fast 12 % des gesamten Bestandes laut Statistik des Immobilien-Dienstleisters Jones Lang LaSalle. Zum Vergleich: In London stehen 5,4% der Büros leer, in Paris 7,5%. Die nach Einwohnern doppelt so grosse Stadt Hamburg hat nur halb so wenig Quadratmeter-Buroleerstand wie Frankfurt. Das ist sehr verwunderlich und ist kein ruhmesblatt fuer die Stadt. Es zeigt u.a., dass die Umwandlung in Wohnraum nicht attraktiv genug zu sein scheint (und der gewerbliche Immobilienmarkt in Frankfurt sich komplett von der Realität getrennt hat). Es scheint immer lukrativer zu werden, Immobilien in zentralen Lagen über längere Zeiträume verwahrlosen und leer stehen zu lassen (und Leerstand steuerlich abzuschreiben). Der Ex-Kaufhof an der Leipziger Straße war ein besonders krasses Beispiel für das „Katz und Maus Spiel“ einiger weniger Eigentümer. Leider erlaubt die Rechtslage zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden keine Steuererhebung auf den Leerstand von Immobilien seitens der Stadt. Die Stadtverwaltung von Paris hat eine solche Besteuerung allerdings gerade eingeführt. Daher sollten neue Anreize gesetzt werden. Anstatt Strafen gegen Verwahrlosung und lange, spekulative Leerstandsfristen auszusprechen, könnten auch städtische Zuschüsse hilfreich sein (ähnlich wie im Bahnhofsviertel mit gutem Erfolg praktiziert), besonders in den Randlagen.