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Erbpachtzins für Wohnbauprojekte

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Erbpachtzins für Wohnneubauprojekte auf städtischen Flächen so zu bemessen, dass die effektive Belastung aus der Erbpacht einen Betrag von 2,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigt.

Begründung

Das gemeinschaftliche Wohnbauprojekt AdAptiv auf dem Areal der ehemaligen Akademie der Arbeit in Bockenheim macht deutlich, dass die zuletzt schnell und stark steigenden Bodenrichtwerte in Frankfurt bei konstantem Erbachtzins zu erheblichen "Mehrbelastungen" führen, die eine Realisierung der Projekte gefährden. Damit für Projektgruppen wie auch für öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsbaugesellschaften wieder Planungssicherheit geschaffen wird, sollten Erbachtzins, Bodenrichtwert und zulässige Bebauungsmaße zukünftig so aufeinander abgestimmt werden, dass die effektive Belastung aus der Erbpacht verlässlich kalkulierbar ist.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 9
OBR 2
TO I, TOP 18
Zurückgestellt / Beraten
Anregung an den Magistrat OM 1861 2022 1. Die Vorlage OF 292/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 323/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne